Kiel-Altonna 4
Eisenbahn-Actien.
v1ᷓf.
e. 1““ Pfandbriefe.
Amsterdam. u.250 Fl.] Kurz 144 UKur- und Neumark. ditio 250 Fl. 2 M. Ostpreussische. Hamburg . 300 M. Kurz Pommersche diio 300 M. Posensche †f London. 1 L. S. V 11o. Paris 300 Fr. j Schlesische.. Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. VomStaat garantirte Augsburg 150 Fl. 2 M. Lit. ͤ 3.. Leipzig in Cour. im 14 Thl.) 8 T. Westpreusss.. uss 100 Thlr.. 2 M. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 2 M. Petersburg 100 S. R. 3 W.
Rentenbriefe.
sSKur- und Neumärk. Pommersche Posensche. Preussische.. Rhein- und Westph. Sächsische...
Schlesische....
3 Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or.... .([Andere Goldmünzen 1b 95 ¼ EEe 1““
Fonds-Course.
Preuss. Freiw. Anleihe. Staatsanleihe von 1850 von 1852 von 1854 von 1855 von 1856 von 1853 . . Staats-Schuldscheine. .. .. ..... Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. 3 ½⅔ Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3 ¾ Oder-Deichbau-Obligationen.. Berliner Stadt-Obligationen .. doe 696 8
1 Zf. Gld. Br. Aachen-Düsseldorf. 3 ½ 83 Magdeb.-Wittenb. — 48 do. Prioritäts-4 6 Magd.-Witt. Prior. ½ 96 do. II. Emission 4 Münster-Hammer. 4 93 ½ do. III. Emission 4 ½ Niederschles.-Mark. 4 912 Aachen-Mastrichter do. Prioritäts-4 — do. Prioritäts- do. Conv. Prioritäts-4 91 ¾ do. II. Emission do. do. III. Serie 91 ½⅔ Bergisch-Märkische do. do. IV. Seric5 y— do. Prioritäts- Niederschl. Zweigb. — 90 ½1 do. do. II. Serie Oberschles. Lit. A. — do. (Dortm.-Soest) do. Lit. B. 3 ½ 143 ¼ Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prior. Lit. A. 91 do. Prioritäts- do. Prior. Lit. B. 78 ½ do. do. do. Prior. Lit. D. 89 ½ Berlin-Hamburger. do. Prior. Lit. E. 76 ¾ do. Prioritäts- Prinz Wilh. (St.-V.), — 69 do. do. II. Em. do. Prioritäts-5 100 ¼ Berlin-Potsd.-Magd. do. II. Series5 100 ¼ do. Prior. Oblig. do. III. Seriec5 100 ¾ do. do. Lit. C. Rheinische... 112]² do. do. Lit. D. „do. (Stamm-) Prior. 4 — Berlin-Stettiner... do. Prioritäts-Oblig. — do. Prior.-Oblig. do. vom Staat gar. 3 ½ — Bresl. Schw. Frb. alte Ruhrort-Cref.-Kreis do. do. neue Gladbacher Cöln-Crefelder do. Prioritäts- do. Prioritäts-. do. II. Serie Cöln-Mindener 3 8 — Stargard-Posen. 3 ½ do. Prior.-Oblig. 4 ½1100 ½ — do. Prioritäts-4 — do. do. II. Em. 5 103 do. II. Emission 4½ 98 do. 1H-d1 Thüringer 134 ½ do. III. Emission4 90 do. Prior.-Oblig. 4 ½ 100 ¾ do. IV. Emission 4 90 do. III. Serie 4 ½ 100 ¾ Düsseldorf-Elberf. — Wilh. (Cos.-Odbg.) do. Prioritäts- — do. Prioritäts- — do. Prioritäts- — do. II. Emission 4 ¼ 96 ½ Magdeb.-Halberst..
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Nichtamtliche Notirungen.
Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est
do. Samb. et Meuse Amsterdam-Rotterdam 4 .
Loebau-Zittau 4 1“ 4 Kass.-Vereins-Bk.-Act. Mainz-Ludwigshafen 4 Disconto Commandit-
Neustadt-Weissenburg 4 elle..... . .... Mecklenburger 8 Nordb. (Friedr. Wilh.)
Zarskoje-Selo. “
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7f.] Br. Gld.
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Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl.... Sardin. Engl. Anleihe 5 Sardin. bei Rothschild Hamburg. Feuer-Kasse3 do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl.. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr. Span. 3 % inl. Schuld. do. 1 à 3 % steigende
Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank.. Darmstädter Bank Geraer Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall.. .. do. National-Anleihe do. Prm.-Anleihe.. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe . .. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.
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Pommersche Rentenbriefe 91 ¾ a 92 gem. Breslau-Schw.-Freib. 145 a 147 ¼ gem. Cöln-Mindener 153 ⅛ a 154 ½ gem. Obkerschles. Litf.
A. 155 ½ 156. Stargard-Posen 106 a 106 ¼ gem.
Wishelmsbabn (Cosel-Oderberg; 132 a 136 gem.
Lodwigshafen-Bexbach 146 a ½ gem.
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Meckienburger 55¾ a 57 gem. Nordbahn (Fried.-Wilh.) 58 ½ à 59 gem. Disconto Commandit-Antheile 115 a 117 ¼ a 116 ⅞ gem
Berlin, 21 Januar. Die Börse war auch heut in sehr angeneh- mer Stimmung bei ziemlich lebhaftem Geschäft und stellten sich die Course namentlich für Eisenbahn-Actien wiederum höher als gestern.
Berliner Getreidebsrse
vwoamn 21. Januar.
Roggen loco 45 — 45 ½ Rthlr., do. 84 — 85pfd. 46 Rthlr. Pr. SaP g. bez., do. 86 —87pfd. 45 ¾ — ½ Kthlr. pr. 82 pfd. bez., Januar 45 ¾ — 46 Rthlr. bez. u. Br., 45 G., Januar-Februar 45 — ¾ Rthlr. bez. u. Br., 45 G., Februar - März 45 Rthlr. bez. u. G, 45 ¼ Br., Frühjahr 45 bis Rthlr. bez. u. Br., 45 G.
Gerste 33 —42 Rthlr.
Haler 21 — 25 Rthlr.
Erbsen 38 48 Rthlr.
Rüböl loco 16 8 Rthlr. Br., Janu 5 3 8 . . . 1 anuar 16 ⁄⁄ — % Rthlr. bez. u. Br. u Hee Febraar 16 ⁄¼¾ Rthlr. Br., 6 ¼ G. Februar- März 9 Üthlr. Br., G. April- Wai 15 ¾ — 5. 11ö“ 53 Leivo l0co 4149 Rh’ 1 — X Rihlr. bez, 15 ⁄ Br., 15 ¼ G.
Palmöl 17 ⅞ Rihlr.
vdn, gelb. russ. 17 ¾ Rihlr. bez.
Spiritus Ioc ohne Fass 26 — ¼ Rthlr. bez. Januar u. Januar- Februar 26 ½ — ½ Hithlr. bez. u. G., 26 Br., Februar-Möra 26 5 89 Rthlr. bez. u. Br, 26 ½ G., März- April 26 ¾ — 27 Rthlr. 1
bez. u. Br.,
26 ¼ G., April- Mai 27 ⁄11 — ¾ RKthlr. bez., 27 ½ Br., 27 ¼ G, Mai- Juni
— — 8 —
27 ½ — 1 Ethlr. bez. u. Br., 27 ½ G., Juni-Juli 28 ½ — ¼ Rthlr. bez. u. G., 28 ½˖ Br.
Weizer träger Absatz Boggen loco wie Termine bei matter Stimmung und bei kleinem Handel mit Ausnahme von Januar etwas billiger verkauft; gek. 50 Wispel. Rüböl ziemlich unverändert; gekün- digt 100 Ctr. Spiritus anfangs etwas billiger verkauft, schliesst höher bezahlt und fest; gekündigt 10 000 Ort.
Breslan, 21. Januar, 1 Uhr 12 Minuten Nachm. (Tel. Dep. d. Staats-A nzeigers.) Oesterreichische Banknoten 96413 Br. Freiburger Stamm-Actien 143 ¾ G.; do. neuer Emission 143 ¾ G.; do. dritter Emis- sion 127 G. Oberschlesische Actien Lit. A. 152 ¾ G.; do. Lit. B. 143 ½ Br.; do. Lit. C. 139 ¾ Br. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Lit. D. 89 ¾ Br; do. Litt. E. 76 ½ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 131 ¾ Br., do. neuer Emission 131 ¼¾ Br. Kosel-Oderberger Prioritäts- Obligationen 87 13 Br. Neisse-Brieger Stamm-Actien 71 ¾ G.
Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 10 ½ Rthlr. G. Weizen, weisser 74 — 94 Sgr., gelber 74 —87 Sgr. Roggen 48—53 Sgr. Gerste 41 —48 Sgr. Hafer 26—30 Sgr.
Die Börse war sehr animirt und die Course steigend bei belebterem
Geschäft.
Stettin, 21. Januar, 1 Uhr 37 Minuten Nachmittags, (Tel. Dep.
des Staats-Anzeigers.) BRoggen 43—44, Frübjahr 45 — 45 ½. Spiritus 134, Frühjahr 13 8½ Mai-Juni 13 9 bez., Juni-Juli 12 ½ Br. Rüböl 16
da, April-Mai 15 ¾ da. Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Gebeimen Ober⸗Hofbuch druckerei.
(Rudolph Decker.)
der Königlichen Direction der Aachen⸗Düsseld
sfüͤr das Vierteliahr „ in aflen Theilen der Monarchie ohne preis-Erhöhung.
Alle peost-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellun an, lür Berlin die Expedition des Konigl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Mauer⸗Straste Nr. 54.
1 “ a11“ 11““ Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major und Inspecteur der Artillerie⸗Werkstätten, George August Eduard Kunowski, und dem Kreisgerichts⸗ Direktor George Moritz Kunowski zu Frankfurt a. O.; so wie es Dem Seconde⸗Lieutenant im 5ten Ulanen⸗Regiment Carl Berthold Gosslar den Adel zu verleihen; ferner
Den Gerichts⸗-Assessor Ernst Frenzel zum Garnison⸗Audi⸗
eur in Thorn zu ernennen. g.
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Allerhöchster Erlaß vom 29. Dezember 1856 — betreffend den Anschluß des Gemeinde⸗Bezirks der Stadt Eilenburg an den Bezirk der Handels⸗
kammer der Stadt Halle und der Saalörter im Regierungsbezirke Merseburg.
Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. genehmige Ich den Anschluß des Gemeinde⸗Bezirks der Stadt Eilenburg an den Bezirk der Handelskammer der Stadt Halle und der Saalörter im Regierungsbezirke Merseburg. Die Handelskammer soll hinfort aus zwölf Mitgliedern bestehen, für welche sechs Stellvertreter ge⸗ wählt werden. Von diesen sind sieben Mitglieder und drei Stell⸗ vertreter durch die Gewerb- und Handeltreibenden der Stadt Halle, zwei Mitglieder und ein Stellvertreter durch die Gewerb⸗ und Handel⸗ treibenden der anderen Saalörter und drei Mitglieder und zwei Stell⸗ vertreter durch die Gewerb⸗ und Handeltreibenden der Stadt Eilenburg nach Vorschrift der §§. 3 bis 5, 10 und 11 des Statuts vom 18. Oktober 1844 (Gesetz⸗Sammlung 1844, Seite 671) zu wählen. Der Gemeindebezirk der Stadt Eilenburg bildet einen besonderen Wahlbezirk; der dortige Bürgermeister leitet die Wahlhandlung. Von den Mitgliedern aus Eilenburg tritt jährlich ein Mitglied aus der Handelskammer. Von den Stellvertretern scheidet im ersten und zweiten Jahre je ein Stellvertreter aus Halle und einer aus Eilenburg, im dritten Jahre ein Stellvertreter aus Halle und einer aus den übrigen Saalörtern aus. Die den Austritt der Stell⸗ vertreter regelnde Bestimmung des §. 12 des Statuts vom 14. Ok⸗ tober 1844 ist aufgehoben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Friedrich Wilhelm.
von der Heydt.
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
“ “ ini Handel, Gewerbe und ö
M Arbeiten.
Der Regierungs⸗Assessor Otto Haß ist zum dritten Mitgliede uhr
11“n
1
Erlaß vom 27. Dezember 1856
8
betreffend den Betrieb der Dampfschifffahrt auf Kanälen.
1
8 .
Die zunehmende Anwendung der Dampfkraft bei der Schiff⸗ fahrt hat zur Folge gehabt, daß in neuerer Zeit Fluß⸗Dampfschiffe auch den Weg durch die zur Verbindung verschiedener Flußgebiete angelegten Kanäle, wie zwischen der Spree und Oder, der Oder und Weichsel und zwischen dem Pregel und dem Memelstrome ge⸗ sucht haben. Die dabei gemachten Erfahrungen stimmen darin überein, daß auf den, meistens in einer geringen, für Dampfschiffe nicht berechneten Breite angelegten und mit befestigten Ufern nicht versehenen Kanälen Beschädigungen der Ufer eintreten, und zwar unabhängig von der Konstruction der Schiffe, es mögen dieselben mit Schaufel⸗ rädern an den Seiten, mit einem Schaufelrade am Hintertheil, oder mit Schrauben versehen sein oder durch rückwirkende hydrau⸗ lische Kraft fortbewegt werden, indem nicht der durch die mecha⸗ nischen Vorrichtungen zur Fortbewegung des Schiffes hervorge⸗ brachte größere oder geringere Wellenschlag allein, sondern viel⸗ mehr das plötzliche Anschwellen der durch die schnelle Bewe⸗ gung der Dampfschiffe fortgedrängten Wassermassen (des Brust⸗ wassers) gegen die nahen Ufer die hauptsächlichste Veranlassung zur Unterspülung und zum Abbruch derselben ist. Einzelne Regierungen haben sich dadurch veranlaßt gesehen, das Befahren der Kanäle mit Dampfkraft wegen der dadurch herbeigeführten Vermehrung der Unter⸗ haltungskosten ganz zu untersagen. Es ist jedoch nicht meine Absicht, daß der für die Beförderung des allgemeinen Verkehrs so wichtigen weiteren Entwickelung der Dampfschifffahrt auf solche Weise unbe⸗ dingt aus fiskalischen Rücksichten eine Schranke gesetzt werde, zumal auch bei der Dampfschifffahrt auf den Flüssen Beschädigungen der Ufer zum Nachtheil der Besitzer derselben meisten theils nicht zu vermeiden sind. Es erscheint vielmehr, aus den angeführten Rück⸗ sichten genügend, wenn bis zur Sammlung weiterer Erfahrungen solchen Dampfschiffen, welche nach ihren Dimensionen geeignet sind, die Schleusen zu passiren und das Vorbetfahren anderer Fahrzeuge nicht zu behindern, gestattet wird, die Kanäle mit gemäßigter Kraft zu befahren, wobei als das Maximum der Geschwindigkeit eine Meile in der Stunde festzuhalten ist.
Der Köuiglichen Regierung überlasse ich, den Betrieb der Dampfschifffahrt auf den Kanälen in Ihrem Bezirke durch Erlaß einer Polizei⸗Ordnung, über welche Sie Sich bei über Ihren Be⸗ zirk hinausgehenden Wasserstraßen zuvor mit der betreffenden Regie⸗ rung des benachbarten Bezirks zu verständigen hat, hiernach zu regeln und dabei diejenigen näheren Festsetzungen zu treffen, welche wegen noch beschränktern Gebrauchs oder gänzlicher Hemmung der Dampfkraft bei dem Vorbeifahren von Flußkähnen oder nach beson⸗ deren Lokal⸗Verhältnissen an einzelnen Stellen der Kanäle etwa erforderlich sein möchten. 9
Ich bemerke dabei zugleich, daß für Dampfschiffe, welche regel⸗ mäßige Fahrten auf Wasserstraßen, in denen Kanäle belegen sind, mit im Voraus bestimmten Abgangszeiten, von den Endpunkten unternehmen, das Recht des Vorschleusens beantragt werden kann.
Beerlin, den 27. Dezember 1856.
Fffentliche A
“ die Königlichen Regierungen zu Potsdam, Franffurt, Posen, Bromberg, Marien⸗ werder, Danzig, Königsberg, Gumbinnen.