Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Konigl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Mauer⸗Straße Nr. 54.
vom 26. Januar 1857. Eisenbahn-vActien.
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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Berliner Börse
küFr das Vierteljahr “ 8 in allen Theilen der Monarchie 8 9
ohne Preis-Erhöhung. 8 8. 1 en a, 78
8 88 “ 8 . Aachen-Düsseldorf. 85 Pfan riefe. “
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Magd.-Witt. Prior. Münster-Hammer.. Niederschles.-Mark. do. Prioritäts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Prior. Lit. A. do. Prior. Lit. B. do. Prior. Lit. D. — do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St.-V.) do. Prioritäts- do. II. Serie do. III. Serie Rhei nische Xdo. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher... do. Prioritäts- do. II. Serie Stargard-Posen.... do. Prioritäts- do. II. Emission Thüringer. do. prior-Obüg do. III. Serie Wilh. (Cos.-Odbg.) do. Prioritäts- do. II. Emission
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weechsel-Course.
do. Prioritäts- 1 1u“ do. II. Emission Kur- und Neumärk. — do. III. Emission Ostpreussischee. 86 a⅞ Aachen-Mastrichter Hamburg 300 M. Kurz Pommersche. 86 ¾ do. Prioritäts-
diio 300 M. 2 M. Posensche. 98 do. II. Emission London 1 L. S. 3 M. .111“ 85 Bergisch-Märkische Paris 300 Fr. 2 M. Schlesische. do. Prioritäts-
Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. 2 M. Vomstaat garantirte do. do. II. Serie Augsburg 150 Fl. 2 M. Lit. ͤ 33.... do. (Dortm.-Soest) Leipzig in Cour. im 14 Thl.) 8 T. 3 — Westpreuss.. Berl. Anh. Lit. A. u. B. uss 100 Thlr J2 M. do. Prioritäts- Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. 2 M. Rentenbriefe. do. do. Petersburg 100 S. R. 3 W. Berlin-Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magd. do. Prior. Oblig. do. do.-Lit. 8
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Amsterdam 250 Fl. dito 250 Fl.
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Kurz 2 M.
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Kur- und Neumärk. Pommersche. Posensche. Preussischee.
(Rhein- und Westph. 2 Sächsische. kk. v.
Schlesische. Hesätes⸗erettter. . „Pr. Bk. Anth. Scheine do. Prior.-Oblig. Iiichesder.... Bresl. Schw. Frb. alte
Andere Goldmünzen Cöln-Crefelder “ à 5 Thlr. do. Prioritäts-
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Fonds -Course.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850, dito von 1852 dito von 1854 . dito von 1855 dito von 1856 dito von 1853 .. Staats-Schuldscheine. .... .... Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldversechr. Oder-Deichbau-Obligationen.. Berliner Stadt-Obligationen..
22 Thalern 6 Sgr. für den Winter 1854 — 55 als zur Ungebühr von der Gemeinde erhoben zu erachten, und Verklagter schuldig, diese Summe
Die Regierung zu Potsdam hat den Kompetenz⸗Konflikt erhoben, und dieser muß für begründet erklärt werden.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Professor am Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin, Dr. Wilhelm Giesebrecht, zum ordentlichen Professor der Geschichte in der philosophischen Fakultät der Universität in Königs⸗ berg zu ernennen.
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Denn mit Rücksicht auf die Bestimmung in dem §. 18 der Regierungs⸗ Instruktion vom 23. Oktober 1817 liegt es unbedenklich in der Befugniß - der Königlichen Regierung, als Aufsichtsbehörde der Schule, den Feuerungs⸗ “ bedarf für die Schule zu normiren. Hat sich daher herausgestellt, daß ndel, Gewerbe und öffentliche dieses Bedürfniß mit dem Geldbetrage, welcher früher unter wesentlich Arbeiten. verschiedenen Verhältnissen hierzu ausgesetzt worden, nicht mehr befriedigt
“ werden kann, so ist die Königliche Regierung als Aufsichtsbehörde in
Der bisherige Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspektor bei der Königlichen ihrem Rechte, im Interesse der Erhaltung des Schul⸗Instituts das wahre Ostbahn Carl Friedrich Moritz Ludewig ist zum Königlichen Bedürfniß festzustellen, und dieses in Anleitung der §§. 29 ff. Th. II.
Ei „ 5 t int, und demselben die Tit. 12 des Allgemeinen Landrechts von der Schulsozietät selbst zwangs⸗ Eisenbahn⸗Ober⸗Betriebs⸗Inspektor ernannt, ems weise einzuziehen. Daß aber die Regierung als Aufsichtsbehörde nicht
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etatsmäßige Stelle eines solchen bei der gedachten Bahn verliehen verpfichtet sein kann, den der AUnceinet ermien ““ E111““ Maaßregel vor dem Richterstuhl Rechenschaft zu geben, versteht sich ganz
1 8 von selbst, und eben deshalb kann der Rechtsweg in dem von der Ge⸗ meinde gegen den Schullehrer H. anhängig gemachten Prozesse nicht zu⸗ gelassen werden, da ein solches prozessualisches Verfahren indirekt dahin führen würde, die Befugniß der Reglerung zur angemessenen Bestimmung des Feuerungs⸗Materials der richterlichen Entscheidung zu unterwerfen.
Cöln-Mindener.... do. Prior.-Oblig. do. do. II. Em. IV. do. III. Emission do. IV. Emission
Düsseldorf-Elberf.. do. Prioritäts- do. Prioritäts-
Magdeb.-Halberst..
Magdeb.-Wittenb..
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Zf. Br. Gld. i Presdb 8 7f. Br.] Gld 3 2 1 G Poln. Pfandbr. in S.-R. — Ausländ. Fonds. C1“
Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm.-Anl. . [Lübecker Staats-Anl.. Kurhess. Pr. 0 bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl.... Schaumburg-Lippe do.
25 Thlr... Span. 3 % inl. Schuld. do. 1 à 3 % steigende
Mchtamtliche Notirungen.
Ausländ. Stamm-Actien.
Prioritäts- Actien.
Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est Weimar. Bank. do. Samb. et Meuse4 — Oesterreich. Metall.... “ . .“ do. National-Anleihe —nńê’ 8 do. Prm.-Anleihe.. Sgst Russ. Stiegl. 5. Anl. Kass.-Vereins-Bk.-Act. — 1. do. do. 6. Anl. Disconto Commandit- do. v. Rothschild Lst. Ancheil²e. — do. Engl. Anleihe... u“ “ “ do. Poln. Schatz-Obl. 111““ do. do. Cert. L. A.
ht k 88* do. do. L. B. 200 Fl. n
Hiernach hat der Kompetenz⸗Konflikt für begründet und der Rechts⸗
1igeöea Bank.. weg für unzulässig erklärt werden müssen.
Darmstädter Bank.. e. Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent⸗ v 2 K b 27. Sep⸗ ““ scheidung der Kompetenz⸗Koflikte vom 27. Sep Kiel-Altoaun. Loebau-Zittau. Ludwigshafen-Bexbach Mainz-Ludwigshafen.. Neustadt-Weissenburg Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskoje-Selo.
rungsbedarf für eine Schule anderweitig normirt wird, ein Widerspruch im Rechtswege unzuläs⸗ sig sei
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Berlin, 27. Januar. Seine Majestät der König haben
v“ 1A“ 1“” Allergnädigst geruht: Dem Oberbaurath Langhans zu Berlin,
8 Auf den von der Königlichen Negierung zu Potsdam erhobenen die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur⸗
WMagde. Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu B. an⸗ Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich Anhaltischen Gesammt⸗Haus⸗
burg-Halberstadt 201 ¼ a 201 ini 1 8 7 1 6 hängigen Prozeßsache ꝛc. ꝛc., erkennt der Königliche Gerichtshof zur Ent⸗28 Al t des Bäͤren zu ertheilen
8 2 m hCCCC1ö Rheinische 112 a 112 gem Stargard-Posen 106 a 106 ¾ gem. Mecklenbureer 55 ¾ a 56 gem. Nord- 31 scheidung der Kompetenz⸗Konflikte ür Recht: daß der Rechtsweg in dieser Orden Albrecht des Bären zu ertheilen.
bahn (Friedr.-Wilh.) 58 ¼ a ¼ gem Discnuato Commnandit-Antheil⸗ I117 ½¼ a X a ½ gem. Darmst. Bank 125 a 127 ½ gem. Oestr. National- . Sache für unzuläffig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt daher für be⸗ 8 Anleihe 82 a ½4 gem. Cestr. Prämien-Anleihe 105 ¼ a 106 ¼. “ I 114“
ᷓ—y———— — —— Gründe.
Berlim. 26 Januar. Die Stimmung war an heutiger Börse bei] 16 ⅞ G., Januar-Februar 16 ½⅓ Rthlr. bez., 16 72 Br., 165⁄12 G., Februar- vege lebhastem Geschöft sowohl für Eisenbahn- als Bapk -Actien März 16 8 Rthlr. Br., 16 ¼ G, April- Mai 15 ⁄2 — 16 Rthir. bez. u. Br., Der Küster und Schullehrer H. zu L. ist in dieser Eigenschaft im sehr günstig, und stellten sich die meisten Course höher, namentlich FFarg Anstellung ward ein Verzeichniß aller
Siaats-Schuldscheine 85 a 85 ¾ gem. Kur- und Neumärkische Pfandbriefe 88 ¼ a 88 gem. Bergisch-Märkische 92 a 91 ½ gem.
wurden Darmstädter Bank-Actien sehr begehrt.
15 ½ G. 1 Spiritus loco ohne Fass und mit Fass 27 Rthlr. ben, Januar u. Januar-Februar 27 Rthlr. bez. u. G., 27 ¼ Br., Februar -März 27 ½¼ bis
“ Berliner Getreidebörse
Weizen loco 50 — 84
bez. u. G, 45 ½1 Br.
Ger⸗ste 36 — 42 Rm . NKb
*116 vora 25 Januaurkr.
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Erbsen 36—48 Rthlr.
Rüböl loco 16 ¾ Rthlr. bez., Januar 165,— 19, Rthlr. bez., 16 ½ Br.,
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- Rthlr. C111A1A“ Rosggen loco 45 ⅔ — 46 Rihlr., do. 85— 87pfd. 46 Rthlr. bez., do. 84pfd. 45 ¾¼ Rihlr. Pr. 82pfd. u. G., 47 Br., Januar-Febru Februar -März 45 Rihlr. bez.
pr. 82p bez., Januar 47 — 46 ¾ Rthlr. bez. ar 45 ¼ — 45 Rthlr. bez. u. G., 45 ¼ Br, u. G., 45 ¾ Br., Frülijahr 45 ½¼ — 45 Rthlr.
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½⅛ Athlr. bez., 27 ¼ Br., 27 G, März -April 27 8¼ Rthlr. bez. u. G., 27 ¾ Bre., April-Mai 28 — 27 ⅞ Bthlr. bez., 28 Br., 27 ¾ G., Mai-Juni 28 ¼ 88 bis Rthlr. bez. u. Br., 28 ¼ G., Juni-Juli 29 Rthlr. bez u. Br, 28 ¾ G. id Weizen völlig geschäftslos. Roggen loco und nahe Termine ziem- lich fest Lehauptet, Frühjahr wesentlich billiger verkauft; gek. 250 Wspl. Rüböl unverändert fest. Spiritus schr fest behauptet.
Stettin, 26. Januar, 2 Uhr 3 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. 8 des Staats-Anzeigers.) Weizen, Frübjahr 74 ½. 18 8 bruar 43 ½, Frübjahr 45 ¼¾. Spiritus 13 ½ pCt., Frühjahr 13 pCt., Juni- Juli 13 pCt. bez. Rüböl 16 ¼ gef., 16 ⁄2 bez., April-Mai 16 bez. 8 -121212“*“* i iulg I““ 118 güsh 6 11111“““
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Redaction und Rendantur: S chwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Koͤniglichen Gebeimen Ober⸗Hofbuchdr uckerei (Rudolph Decker.)
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Roggen 43 x¼, Fe-
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8 Jahre 1836 angestellt. Bei
Einkünfte und Gerechtsame, welche mit der Küster⸗ und Schullehrerstelle verbunden sind, aufgenommen, und dieses Verzeichniß ebensowohl von dem H., als von den Mitgliedern der Dorfgemeinde durch Unterschrift vollzogen und von den geistlichen Oberen und der Regierung bestätigt. In diesem Verzeichnisse ist gesagt: der Lehrer erhalte von der Gemeinde zum Schulholze 10 Thaler und müsse sämmtliches Brennholz zu seinem eigenen und zum Bedarf der Schule frei angefahren werden. In dieser Beziebung ist von der Regierung zu Potsdam eine Abänderung vorge⸗ nommen. Durch deren Verfügung vom 29. Januar 1855 ist mit Rück⸗ sicht auf die veränderten Holzpreise und auf den zu erheizenden Raum der Gemeinde die Verpflichtung auferlegt, in Zukunft sieben Klafter Holz zu liefern, event. 32 Thaler 6 Sgr. zu zahlen. Dieser Anordnung zu entsprechen, hält sich die Gemeinde nicht verpflichtet; sie ist der Ansicht, daß der Schullehrer an die Bestimmung in dem vorgedachten Verzeich⸗ nisse, welches als Uebereinkommen bezeichnet wird, gebunden sei, und hat gegen den Schullehrer H. klagend in Antrag gebracht, zu erkennen, daß die Berechtigung des Verklagten in Betreff des Schulholzgeldes durch das Uebereinkommen vom 30. Oktober 1836 für unabänderlich auf eine Forderung von 10 Thalern jährlich festgestellt, der Mehrbetrag von
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v1 Sachsen. Weimar, 26. Januar. In Folge der auf des⸗ fallsigen Antrag der Großherzoglichen Staatsregierung von dem Landtage bereits im Frühjahre vorigen Jahres geschehenen Ver⸗ willigung der Mittel zum Zweck der Umwandlung der zeither bei dem Haupt⸗Kontingente des Großherzoglichen Militairs in Gebrauch gewesenen Gewehre in Minié⸗Gewehre oder andere nach sachverständigem Gutachten der neueren An⸗ forderungen noch mehr entsprechende, werden demnächst, nachdem in der Zpwischenzeit weiter eingezogene Erkun⸗ digungen und wiederholte Versuche bei der Großherzoglichen Regierung die Ueberzeugung von der größeren Vorzüglichkeit der Miniégewehre vor anderen Gewehren begründet haben, nach den ähnlichen Vorgängen in Preußen und verschiedenen anderen Staa⸗ ten, die Gewehre der ersten Garnitur des Großherzoglichen Mi⸗
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litairs in Miniégewehre umgewandelt werden. (Weim. Z.)
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