“ ö11 8 Miinisterium des Innern. Bekanntmachung vom 22. Januar 1857 — be⸗ treffend die Vereinbarung mit den beiden Groß⸗ herzoglich mecklenburgischen Regierungen in Be⸗ zug auf die Ausführung des Vertrags wegen Ueber⸗ nahme von Ausgewiesenen d. d. Gotha den
1 1 15. Juli 1851. ““
2 1 4 — 24 8 Vertrag vom 15. Juli 1851. (Staats⸗Anzeiger Nr. 137 S. 762.)
Zgwischen der Königlich preußischen Regierung einerseits und den beiden Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen anderer⸗ seits ist die Vereinbarung getroffen worden, daß zur Beseitigung von Ungleichheiten, welche aus der mecklenburgischen Unterthans⸗ gesetzgebung in Bezug auf die Ausführung des Vertrags wegen Uebernahme von Ausgewiesenen d. d. Gotha den 15. Juli 1851 (Gesetz⸗Sammlung S. 711) sich ergeben, folgender Grundsatz zur Anwendung komme:
Cheliche Kinder (Descendenten ersten Grades) müssen von dem Staate, welchem zur Zeit ihrer Geburt der Vater als Unterthan angehoͤrte, auch dann, wenn nach der innern Gesetz⸗ du a dieses Staates die Unterthanschaft des Vaäaters auf die Kinder nicht übergegangen sein sfollte, eben so übernommen werden, als ob dieselben durch ddie Geburt die Unterthans⸗Eigenschaft des Vaters erworben hätten (§S. 1 und 4 des Vertrages vom 15. Juli 1851), es sei denn, daß sie etwa Unterthanen eines der übrigen kontrahi⸗ renden Staaten geworden waͤren. 78 Dasselbe gilt von unehelichen Kindern (Descendenten ersten Grades) in Beziehung auf deren Mutter (§§. 1 und 5 alinea 1 sh. 8. O.)
Dieses Uebereinkommen wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der betreffenden Behörden gebracht, daß demselben alle übrige bei dem Vertrage vom 15. Juli 1851 betheiligte Regierungen, mit Aus⸗ nahme der Königlich baierischen Regierung, beigetreten sind.
Berlin, den 22. Januar 1857. 3 8
Der Minister des Innern.
von Westphal
v V Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. Januar 1857 — betreffend die Abänderung der §§. 127 und 128 des Reglements über die Geld⸗Verpfle⸗ gung der Truppen im Frieden in Beziehung auf den von den Militair-Aerzten zu entrichtenden
v
Gehalts⸗Verbesserungs⸗Abzug.
Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: „Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich auf die §§. 127 und 128 des Reglements über die Geldver⸗
pflegung der Truppen im Frieden hierdurch bestimmen, daß die
Militair⸗Aerzte erst beim Aufrücken in ein pensionsberechtigendes Einkommen den vorgeschriebenen Gehaltsverbesserungs⸗Abzug zu erleiden haben, und daß ihnen hierbei ein früheres nicht pensions⸗ berechtigendes Diensteinkommen nicht zu Gute gerechnet werden darf. Denjenigen Militair⸗Aerzten, welche seit dem 1. Juni 1855 auf Grund der Bestimmungen des oben gedachten Regle⸗ ments bei der Neuanstellung mit einem nicht pensionsberechtigen⸗ den Einkommen den Verbesserungs⸗Abzug erlitten haben, ist der⸗ selbe zurück zu erstatten. “
Charlottenburg, den 15. Januar 1857. 88 gez.) Friedrich
Graf von Waldersee An das Kriegs⸗Ministerium.“ 8 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntn 8 8 4 2 Berlin, den 23. Januar 185
meicbi vrrovn Aulgemeines Kriegs⸗Depart ent. Wasserschleben. v. Clausewitz.
unter Bezugnahme
8
v1111“*“ ee.,
Ordnung.
8 “
4 15te Sitzung des Hauses der Abgeordneten Zaam Dienstag, den 10. Februar 1857 1 Vormittags 11 Uhr.
) Nochmalige Abstimmung über den Abänderungsvorschlag des Abgeordneten Wentzel. .
2) Abstimmung über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Ergän⸗
zung und Abänderung des Ablösungs⸗Gesetzes vom 2. März
1850, bezüglich der Ablösung der den geistlichen und Schul⸗ Instituten, so wie den frommen und milden Stiftungen ꝛc. zustehenden Reallasten. 8 3) Fortsetzung der Berathung des Zweiten Berichts der Peti⸗ tions⸗Kommission. 4) Bericht der Kommission für das Justizwesen über den Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung des West⸗
-Ib Provinzialrechts in die Stadt Danzig und deren Gebiet.
5) Bericht derselben Kommission über den Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend die eheliche Gütergemeinschaft in dem Bezirke des Appellations⸗Gerichts zu Greifswald.
6) Dritter Bericht der Kommission für Petitionen.
8
Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Direktor in der Admiralität, Geheimen Admiralitätsrath Dr. Gaebler, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen⸗ Ordens zweiter Klasse zu ertheilen. hiira sh
Personal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Befoͤrderungen und Versetzungen. Den 24. Januar.
v. Cosel, Rittm. aggregirt dem 2. Drag. Regt., unter Belassung in dem Kommando als persönlicher Adjutant des Prinzen Friedrich Karl
von Preußen Koͤnigl. Hoheit, in das 1. Leib⸗Hus. Regt. versetzt. Den 29. Januar.
Bar. v. Canstein, Oberst⸗Lieut. vom 23. Inf. Regt., zum Com⸗ 8 1 52 89 8
mandeur des 1. Bat. 11. Ldw. Regts. ernannt. Gr. v. Blumenth Sec. Lt. vom Garde⸗Drag. Regt., ins 4. Drag. Regt. versetzt. Den 1. Februar. Crusius, Pr. Lt. vom 2. Artill. Regt., zum Hauptm., H.
Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., b. Unruh, Gustke, Port. Fähnrs. von dems. Regt., letzterer unter Versetzung ins 5. Artill. Regt., v. Alten, Port. Fähnr. vom 4. Artill. Regt., unter Versetzung ins 6. Artill. Regt., zu außeretatsm. Sec. Lts., Bar. Kurzbach v. Seydlitz, v. Jagemann, Pr. Lts. vom 5. Artillerie⸗Regiment, zu Hauptleuten, v. Köckritz⸗Friedland, Sec. Lt. von dems. Regt., Wilbelmi, Seec. Lt. à la suite dieses Regts., unter Versetzung von der Feuerwerks⸗Ab⸗ tbeilung in das Regt., zu Pr. Lts., Hoeck, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum außeretatsm. Sec.⸗Lieutenant, Schroeter, Zindel, Premier⸗Lieutenants vom 6. Artillerie⸗Regiment, zu Hauptleuten, v. Schweinichen II., Le Bauld de Nans, Sec. Lts. ven demselben Regt., zu Pr. Lts., v. Merkatz, Bombardier vom Garde⸗Artill.⸗Regt., Stachorowski, Hilder, Frisch, Cruse, Kratz, Bombardiere vom 1. Artill.⸗Regt., v. Michaelis, char. Port. Fähnr. von demselb. Regt., Günthber, Schwarz, Langemak, Eisleben, Bombardiere vom 2. Artill. Regt., Riemer, v. Seckendorff, Brunzlow, Bombardiere vom 3. Artill. Regt, Miesitscheck v. Wischkau, char. Port. Fähnr. von demselben Regiment, Philippi, Unger, Freiherr v. Gillern, Brünig. Nienstädt, Bombardiere vom 4. Artillerie⸗Regiment, Kühne, char. Port. Fähnr. von dems. Regt., Schubert, Millies, Zilligus, Nosenthal, Böttcher, Vombard. vom 5. Artill. Regt, Klehmet, Büsching, char. Port. Fähnrs. vom 6. Artill. Regt., Priwe, Goecke, Werner, Westphal, Borchardt, Unteroff. vom 7. Artill. Regt., Hänisch, v. Franckenberg, char. Port. Fähnrs. vom 8. Fsh. Regt⸗. zu Port. Faͤhnrs. befördert. Richter II., Sec. Lt. vom 8. Artill. Regt., unter Führung 8 la suite des Regts., zur Feuer⸗
erks⸗ G 9 5 8 EI * 8 8 werks Abtbeikung versetzt. ““
BSei der Landwehr:—
Den 29. Januar. v. Roux, Oberst⸗Lieut. u. Commandeur des 1. Bats. 11. Regts., ins 23. Inf. Regt. versetzt. 1 Den 31. Januar. v. Autenried, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 28. Regts., im 7. Hus. Regt. als Sec. Lt. angestellt. 18 Den 1. Februar. T e Schindelmeisser, Lübke, d. Schlemmer, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 1. Regts., Luyken, Lueg, NRump, Vice⸗Feldw. vom 1. Bataill. 17. Regts, zu Sec Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb., Klapproth, Vice⸗ Felbw. vom Landw. Bat. 35. Inf. Regts., zum Sec. Lt. beim Train 1.
Aufgeb. befördert. 1. “
willigt.
des Sultans untergeben sind, gebessert zu sehen. eines der glücklichsten Ergebnisse ihrer Politik und der Bemühungen ihrer Waffen, zur Hebung der Lage dieser zahlreichen Bevölkerungen beigetragen zu haben, indem sie ihnen die Gleichheit der Rechte und die Vortheile der religiösen Freiheit erwirkte. mehr geneigt, in dieser Weise zu verfahren, weil sie die Ueberzeugung
und der Walachei in einer besonderen Stellung. licher Institutionen, genossen sie alter Freiheiten und Vorrechte: es han⸗ delte sich also nur darum, ihnen die Beibehaltung dieser Vortheile zu sichern, indem man sie unter die Garantie des europäischen Rechtes stellte, und daraus neue Elemente der Ordnung und der Wohlfahrt für das Land zu schöpfen. pariser Kongreß bestimmt, thuüͤmer be
A bsch 1 b 8 bew 11 lig u ng en zꝛc. Den 1. Februar. Tolckmitt, Pr. Lieut. vom 1. Artill. Regt., als Haupm., Freiherr
Zu H h Hia tvluz .
8 v. Schade, Hauptmann vom 7. Artill.⸗Regiment, beiden mit der Regts.⸗
Uniform, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension, der Abschied be⸗
1 ½ bns
Militair⸗Beamte.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 23. Januar. 8
vb. Kistowski, bisheriger Gerichis⸗Auskultator, zum Intendantur⸗
Referendarius bei der Milit.⸗Intendantur des VII. Armee⸗Corps ernannt.
Den 26. Januar. Ströhmer, Zablmeister⸗Aspirant vom 3. Infant.⸗Regt., zum Zahl⸗⸗ meister ter Klasse bei dem 1. Bat. (Danzig) 5. Landw.⸗Regts. ernannt.
1 88 N 1 ch † d ni t 1 t ch 8 8. 1““ ““
Preußen. Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der König begaben Sich gestern Vormittag zu der im Köpnicker Forst⸗ revier auf Reh⸗ und Kleinwild stattfindenden Hofjagd, an welcher auch mehrere Königliche Prinzen Theil nahmen und wozu eine zahl⸗ reiche Jagdgesellschaft geladen war.
Des Königs Majestät wohnten dem letzten Treiben nicht bei, kehrten vielmehr wieder per Wagen schon früher zurück, während die Rückkehr der Jagdgesellschaft erst gegen 5 Uhr von Köpnick aus per Eisenbahn⸗Extra⸗Zug erfolgte, worauf das Diner bei des Königs Majestät im Königlichen Schlosse Statt hatte.
Nach demselben arbeiteten Se. Majestät mit dem Minister⸗ Präsidenten, nahmen noch verschiedene andere Vorträge entgegen, und besuchten später mit Ihrer Majestät der Königin die Soirée beim Minister v. d. Heydt.
Köln, 6. Februar.
G Die Post aus England ist ansgeblieben. Frankfurt, 6. Februar.
Marquis d'Estrada, der seit
hherige außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Spaniens bei dem deutschen Bunde, verläßt seinen hiesigen Posten schon in nächster Zeit und macht bereits seine Abschiedsbesuche bei
den Mitgliedern des diplomatischen Corps. (Fr. J.)
Baiern. Nürnberg, 3. Februar. Ueber den Gang der Verhandlungen der „Bundestags⸗Kommission für das deutsche Handelsgesetz“ vernimmt man wenig, wie der „N. M. Ztg.“ mit⸗ getheilt wird, da die Sitzungen nicht öffentlich sind und die Proto⸗ kolle noch nicht zur Publicität gelangten. Die Sitzungen beginnen um 10 Uhr und endigen um 3 Uhr Nachmittag. Bis jetzt sind 26 Abgeordnete anwesend.
Niederlande. Amsterdam, 5. Februar.“ Nach dem „Handelsblad“ wird die Regierung den Kammern in Kurzem einen Gesetzentwurf vorlegen, der die zur Ausführung der beschlossenen Sklaven⸗Emancipation in Westindien nöthigen Geldmittel betreffen soll. Auch will die Regierung ein neues Jagd⸗ und Fischerei⸗Ge⸗ setz vorlegen.
Belgien. Brüssel, 5. Februar. Der Vorschlag, den sich für ausschließlich vlaemische Distrikte bestimmenden Notaren die Kenntniß des Vlaemischen zur Nothwendigkeit zu machen, ist in der heutigen Kammer⸗Sitzung mit 48 gegen 36 Stimmen verworfen worden.
Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. In Portsmouth ist der Befehl eingetroffen, daß sich das daselbst stehende 90ste Regiment zur Einschiffung nach Indien bereit halten soll. Auch mehrere der in Irland stehenden Regimenter sollen den Befehl empfangen haben, sich zur Einschiffung nach Indien bereit zu halten.
Frankreich. Paris, 5. Februar. Der nach seinem we⸗ sentlichen Inhalte schon telegraphisch mitgetheilte Artikel des heu⸗ tigen „Moniteur“ bezüglich der Donaufürstenthümer lautet wörtlich:
„Die Regierung des Kaisers ist stets in den Angelegenheiten des Orients von einem doppelten Gedanken beseelt gewesen: wenn sie im allgemeinen Interesse einer zugleich franzoͤsischen und europäischen Politik darauf bedacht war, die Unabhängigkeit und die Erhal⸗ tung des ottomanischen „Reiches zu sichern, so war es eine ihrer nicht minder beharrlichen Bestrebungen, das Loos der christ⸗ lichen Bevölkerungen, die der Souverainetät oder Suzerainetät Sie betrachtet es als
Die Regierung des Kaisers war um so
hatte, zu gleicher Zeit der Sache der Menschlichkeit und der Civilisation
zu dienen, und die aufgeklärten und wohlwollenden Gesinnungen der ottomanischen Regierung zu unterstützen.
Unter diesen christlichen Bevölkerungen war jene Serbiens, der Moldau Im Besitze eigenthüm⸗
Indem er sich auf diesen Gesichtspunkt stellte, hat der daß die saenacngenee ber Fürsten⸗ i Versa
erden sollten, zu
nlungen oder Divans ad hoc
8 8* 11“ 8 8 8.
8 1““ 1 zu ernennen, welche die besondere Aufgabe hätten, die Wünsche dieser vunesen auszudrücken und die Aenderungen zu bezeichnen, 1018. beser rganisation vorzunehmen zweckmäßig waͤre. In erster Reihe dieser
etwaigen Aenderungen figurirt ohne Zweifel jene, die darin bestehen würde, die Moldau und die Walachei Aweic ebine und dneeen.
waltung zu vereinigen. Die Regierun Gelegenheit, die ihr der pariser Kongreß darbot, dazu benutzt, sich foͤrm⸗ lich zu Gunsten dieser Combination auszusprechen.
Schon in den wiener Konferenzen hatte der Bevollmächtigte Frank⸗ reichs auseinandergesetzt, die Vereinigung sei die geeignetste Pes Frnon.
um der Moldau und der Walachel die Stärke und den Bestand zu
sichern, die nothwendig seien, um auf dieser Seite 1 . gigkeit des ottomanischen Gebietes vüztebe, Foüwert fün inesee⸗ Regierung des Kaisers hatte somit gleich vom Anfange an ihre Ansicht dieser wichtigen Frage klar ausgesprochen. Sie hat nicht aufgehört, die⸗ selbe zu bekennen, und der Austausch von Mittheilungen, der kürzlich zwischen ihr und den Kabinetten, die anders denken, aus An⸗ laß der in Konstantinopel für die Zusammenberufung der Divans zu ergreifenden Maßregeln stattfand, lat ihre Ueberzeugung nur be⸗ festigt. Sie verzweifelt nicht daran, dieselben in den Räthen der Mächte überwiegen zu sehen; denn es scheint ihr schwer, daß diejenige unter allen, welche die am direktesten bei der Frage betheiligte ist, nicht anerkennen sollte, wenn der Tag einer reiflichen Erwägung gekommen sein wird, daß die Vereinigung der Fürstenthüͤmer, die für sie ein neues Pfand der äußeren Sicherheit und Unabhängigkeit und für die Bevölkerungen ein fruchtbares Element der Wohlfahrt wäre, nichts in sich trägt, was nicht vollkommen mit den gegenwaͤrtig durch die hohe Pforte bezüglich der Donau⸗Probinzen ausgeübten Suzerainetäts⸗Nechten im Einklange stände.“
Der „Moniteur“ zeigt an, daß die Fregatte „Nemesis“, das Flaggenschiff des Contre⸗Admirals Rigault de Genouilly, gestern von Brest nach den chinesischen Meeren abgegangen ist. — Der Kriegs⸗Minister hat, weil manche Militairs der Orient⸗Armee, die seitdem austraten, sich erst nach dem vorgeschriebenen Schlußtermin zur Erlangung der Krim⸗Medaille angemeldet hatten, denselben eine neue Frist bis zum 1. April zur Geltendmachung ihrer An⸗ sprüche bewilligt. — Der Kaiser hat verfügt, daß die Grammatik und das Wörterbuch der siamesischen Sprache, die ihm der Bischof von Siam überreicht hat, mit englischer und französischer Ueber⸗ setzung in der Kaiserlichen Druckerei gedruckt werden sollen. — Die Geldprägung in Frankreich betrug im vorigen Jahre 508,351,900 Fr. in Gold und 54,222,200 Fr. in Silber.
Heute fand die Aufnahme des 80jährigen Physikers Biot in die französische Akademie statt, wo er Lacretelle's Nachfolger ist, dessen Leben und schriftstellerisches Wirken er in seiner Antrittsrede schilderte. Guizot hielt die Antwortsrede, decen Eingang daran er⸗ innerte, daß Biot vor 54 Jahren in das Institut von Frankreich aufgenommen wurde, dessen ältestes Mitglied er jetzt ist.
— 6. Februar. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß die landwirthschaftliche Ausstellung auf das Jahr 1858 festgesetzt ist.
des Kaisers hat die natürliche
Der bisherige Bischof von Viviers ist an die Stelle des Herrn
Kardinals Morlot zum Erzbischofe von Tours, der bisherige Bi-⸗
schof von Belley zum Erzbischofe von Aix ernannt worden. Spanien. Madrid, 31. Januar.
Dem Marine⸗Minister
ist ein außerordentlicher Kredit von 2 Millionen Realen bewilligt
worden, um auf Puerto⸗Rico und Cuba das Holz zu zwei Linien⸗ schiffen von 80 Kanonen und für zwei Fregatten von 60 Kanonen fällen und hersenden zu lassen. Der Bau der Fahrzeuge soll so⸗ dann ohne Verzug begonnen werden. Die „Gaceta“ veröffentlicht Ministers des Innern an die Civil⸗Gobernadoren:
folgendes Rundschreiben des
Die Königin (welche Gott beschütze!), in Kenntniß gesetzt, daß in ver⸗
schiedenen Provinzen, und ganz besonders in denen an der Küste, heim⸗ lich schismatische und ketzerische Bücher in Umlauf find, die zu lesen kirchliche und bürgerliche Gesetze verbieten, geruht zu befehlen, daß
man sie von den Titeln der angegebenen Werke unterrichte, damit Sie die größte Wachsamkeit aufbieten, um das Dasein derselben oder andere
Druckschriften derselben Natur zu entdecken, ihren Umlauf zu verhindern
und mit aller Strenge ihre Autoren oder Verbreiter zu bestrafen Eine Depesche aus Madrid vom 4. Februar lautet:
werden wird. Murcia, Carthagena, Malaga, Granada, Cadix und Sevilla; die Charwoche in Cordova; die Rückkehr nach Madrid zwischen dem 25. und 28. April.“
Amerika. New⸗York, 21. Januar. Der Kongreß hat sich in der letzten Woche mit Debatten über die Eisenbahnen und die Telegraphenlinie nach dem Süden, so wie mit der Frage wegen der Tarif⸗Reduction beschäftigt, doch steht die Erledigung dieser Fragen noch in weitem Felde. Schatz⸗Secretair um Mittheilung einer Uebersicht der Einnahmen zu ersuchen, mit Zugrundelegung einer eventuellen Zoll⸗Reduetion
resp. um ein Drittel, ein Viertel und ein Fünftel der jetzigen 8
Tarifsätze; man will diese Uebersicht zur Basis der bevorstehenden Debatten über den Tarif benutzen.
Asien. Berichte aus Konstantinopel vom 30. Jan., welche über Marseille eingetroffen sind, bringen die Nachricht, daß Rußland an Persien das Ansuchen, die Provinz Masanderan besetzen zu dür⸗ fen, gestellt
Journale versichern, daß die Reise der Königin nach Andalu⸗ sien beschlossen ist und zwischen dem 4. und 8. März angetreten Folgendes ist die Reise⸗Route: Valencia, Alicante,
Der Senat hat beschlossen, den
Ten 8 — 5 das reiche Persische Bergbewohner haben das reiche