b des Prinzen von Preusfen— an die Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
1 Bei der mälitrischen Dienst⸗Jubelfeier Seiner Königlichen Ooheit des Prinzen von Prenßen am 1. Januar d. J. hatte, wie Frächer erwähnt, auch eine Deputation von Senatsmitgliedern der Konlich kademie der Künste die hohe Ehre, dem furstlichen Inbwar Namens der Akademie und der Künstler Berlins einen ehrsurchtsvollen Grückwunsch unterthänigst zu überreichen. Der erhebende Eindruck der beredten verzlichen Worte voll wahrhaft färstlicher Gesinnung, womit Seine Kénigliche Hoheit die ehrerbie⸗ iese Ansprache der akademischen Depnutatlon auf das Huldreichste zu erwiedern geruhte, lebt. unauselsschlich in den Herzen Aller, welche dieselben zu vernehmen das Glück hatten. Mit wm so tieferer eRartene empfing die Mademie der Kanste von des erhabrnen Jadars Königlicher Hoheit am öten d. M. ein so gnädiges Ant⸗ wortschreiden, daß sie es als Chrenpflicht empfindet, dasselbe zur Ffentlichen Kenntniß zu dringen wobei sie sich erlauben muss, den underthänigst überreichten Glückwunsch wieder mitvorzulegen, auf dessen Indalt und Fasfung die färstliche Erwiederung Geiner König⸗ cen Hodeit in dulddonster Weise Vezug nimmt. On Zedorsamste Zuschrist der Akademie war folgende! “ Ourchlauchtigster Pring, h -(GWusdigster Fürst und Herr!’’
Dr Segnungen des Iriedens gedeiben nicht sicherer als unter dem Schut eines gefürchteten siegreichen Heldenschwertes, wie das i sunsaass Jadren in den eynsesten Käͤmpfen so glorreich bewaͤhrte Fyerer Känlrchen Heodeit. Mit diesem Gefübl und voll bewun⸗ Nrnder 8Sens Aes dessen, was des Vaterlandes Woblfahrt und Ehre Höchsdenenselden niemals genug verdanken kann, nimmt d Mademe der Künste auch ihrerseits mnigst Antheil an Hochdero milräreder Drens⸗Indelseier. Wasfenruhm und Volkeswohlstand Und Ledensdedengungen der Kunst und ihres degeisterten Aufschwunges.
Moögr Euerer Kömglrhen Hoheit erprodtes Siegesschwert wie bisher auch onerden Preußens Cdre doch empor tragen und den Kilnsten An Möße zur Berderrüchung dardieten. Hottes Segen walte huldreich über Euerer Kömglchen Hodeit dem Vaterlande geweihetes Leben und üder dos Wodl Höchüädero erdadenen Hauses. Die Akademie der Kunür deren Ehren⸗Mitgliedschaft anzunedmen Höchstdieselben gnä⸗ dig gerndeen, schäßt sich glücklich ihren von der innigsten Ver⸗ heung vmgegodenen Glückwunsch dei diesem Jubilsum funfzig⸗ zährigen sieggckränden Waffendienstes Cuerer Königlichen Hobeit in mefiter Beredrung dardringen zu dürfen, indem sie Höchstdero fer⸗ meren Gmade sich rherrdacttgst zu empfehlen wagt. 81
Mir SGeinmnden unwandeldarer Treue ersterden wir,
8 Durchlauchtigster Prinz, Eurerr Königlichen Hoheit
nnterthänigst ergebene Dmermrramm und Senat Dder Kümgllhen Mademe der Künste. Imemgeeme war Dieser Scherdden von dem Vice⸗Director, dem Serertä⸗ um der Maxglmdern des Senates der Akademie.) gnürigste Antwort des erhabenen
2*
urna Flürninsar zur Feier Meines militä⸗ ramhen Tuanitnt lüunns bale Ich als einen Beweis gner ggener Irlürglschkeit gern entgegen genom⸗ vmen. Ziie Merternzurstr Gelrgenheit auch außer⸗ allg har rmegz zu Theil geverdenen Beweise der Tielnghme irtiegzr. einen um so höheren Hegzth z rrzeiemngng. kamen. Wenn Ich 817 glik. 1 zeler vdem Vaterlande Taniz izssan n⸗ eitung der Vor⸗ gbung, 122 ☚ 9 rkzenge erwählt üanns. — 23 gasiheren Gesaa⸗ herzlichen Dank 2à g⸗ ℳ 1* 2 4111 tinzu, t aß 2. tem MPastee eres Enzetzer 22½ IFyuen zets Meine gege er henhgur u es Iit ust vante Ihnen 6⸗ Saerse Kertizstasn;, in welche ügaaat unr Aash-⸗ECzxtiwgifütlusz gebracht 8
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ełmn, s Iiren f tite Mir ausge⸗
Spie Akademle hat geglaubt, daß ein füͤrstliches Schreiben so d Inhaltes den Verein von Künstlern, an welchen ed gerichtet halten zu werden. Berlin, den 10. Februar 1857.
Königliche Akademte der Künste. 8
Prof. Herbig, Viee⸗Director. D)r. C. H. Toelken, 1b Geheimer Regterungsrath de.,,
3 3 Sekretär vder Akavemie.
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung vom y. Februagr 1857 — vaß die
Auszeichnungen und Schühzen⸗Abzeichen der Mann⸗
schaften der. Gewehr⸗Prüfungs⸗Kommisston 1
den Urlaube⸗ unbd Landwehr⸗Pissen zu vermerken sind.
Bekanntmachung vom 21. Oktober 1856, (Staats⸗Anzeiger Nr. 25:. G. 20540)
it Bezug auf vie Bekanntmachung vom 21. Oktober 1860 bestimmt das Kriegs⸗Ministerkum, daß ver Anspruch auf vie Aus⸗ zeichnung, welche vie Unterofftztere und Gemeine erhalten, vie einen Lebr⸗Cursus bet ver Gewehr ⸗Prüfungs⸗Kommisston in Spandau vurchgemacht haben, in den beireffenven Urlaubs und Landwehr⸗Péssen zu vermerken ist, wie solches unterm 9. Februar 1827 betreffs des Abzeichens der zu vem Lehr⸗Infanterte⸗Batalllon und zur Meitschule kommandtrt gewesenen Mannschaften festgesetzt worden. Inglelchen sinv vie Schützen⸗Ahbzelchen, welche bet ver Gewehr ⸗Prüfungs⸗Kommission erworben worden, nach Analogie des Passus 8 des Erlasses vom 6. Dezember 1861 in ven lirlaubs⸗ und Fanscegr.eles zu vermerken.
Bevylin, den 9. Februar 18577..
Kriegs ⸗Ministerksuun.
Graf Walbderse 3
Bekanntmachung vom y. Februar 1867 betr ef-
fend die Befrelung ver HQulttungen über ein 1 malige Unterstützungen vom Qutttungsstempel.
Seltens der Köntglichen General⸗Dlrection der Steuern ist in neuerer Zeit nachgegeben worden, daß bie Qutttungen siber einmalige Unterstütungen aus dem Allerhöchsten Dispositions⸗ Fonds Seiner Majestät des Königs, gemäß ber Vorschrift in ver
Position: „Quittungen“ des Tarlfs zum Stempelgesetze vom 7ten
Maͤrz 1822 zu 2 der Ausnahmen, allgemeln vom Qulttungsstempel freigelassen werden, sofern nicht in einzelnen Fällen aus bden Um⸗ ständen sich unzweifelhaft erglebt, vaß es sich nicht von einer wirk⸗ lichen Unterstützung handelt und vieselbe hat sich damit einver⸗ standen erklärt, daß eine gleiche Anwenbung der genannten Tarif⸗ position auch bei den Quittungen über Unterstützungen aus dem Militair⸗Fonds stattfinde.
In Folge dessen wird die in dem monatlichen Cirkularschreiben des Kriegs⸗Ministeriums Nr. 112 unter 1 enthaltene Bestimmung wegen der Stempelpflichtigkeit der Quittungen über empfangene Unterstützungen hiermit außer Kraft gesetzt und es sind fortan alle aus dem Militair⸗Fonds zu gewährenden einmaligen Unter⸗ stützungen gegen stempelfreie Quittungen zu verabfolgen, insofern in den Zahlungs⸗Anweisungen nicht ausdrücklich ein Anderes an⸗ geordnet wird.
Dies wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß diese Bestimmung auf fortlaufende Un⸗ terstützungen keine Anwendung findet, indem diese Unterstützungen, als periodische Hebungen, nach §. 8 des Stempelgesetzes, dem Quittungsstempel unterliegen.
Beerlin, den 9. Februar 1857. 8
8
Kriegs⸗ Ministerium. Graf Waldersee. 1“ vV““]
Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 22. Januar 1857 — betreffend die Aufnahme der Hauptleute und Rittmeister Zter Klasse in die Garnisonlazarethe.
8 Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die,
I 116“ 11“ 1“1“X“
zu sehr ehre, um von demselben der Veröffentlichung vorent⸗
zcdigs geruht:
v1“ 1 die Aufnahme der Cnbogten ⸗Ohsasie des stehenden Heeres in die
Militatr⸗Lazarethe betreffenden Bestimmungen des §. 146 zu a. des mittels Meiner Ordre vom 6ten Jult 18672 genehmigten Friedens⸗ lazareth⸗Reglements auch auf die Hauptleute Iter Klasse ange⸗ wandt werden dürfen, wonach das Kriegs⸗Ministerium das Weltere zu veranlassen hat.
(gez.) Friedrich Wilbelm. (gegengez.) Graf von Wa
8 28 1 4 ö1“ “ . 1
An bas Krlegs⸗Ministerlsum. Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Hrore wirp hier allgemeinen Kenntniß gebracht. 8— Berlin, den 6. Februar 1867 Ht. n9
Krlegs⸗Ministerium. Milltatr⸗Oekonomie-Departement, 6 Sochn
Allerhöchste Kabinets⸗Orbre vom 29. Januar 1867
betreffend das Tragen des amtlschen Brustschil⸗
es gauf der Milttair⸗Unsform von den bei der
(Chausseebau⸗Verwaltung kommandirten 8 Unteroffizieren.
1 “
Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: Ft
„Ich genehmige, 199 pie clvilversorgungsberechtigten Unter⸗-
offtzlere, welche zur Probedienstleistung bet der Chausseebau⸗Ver⸗
waltung kommandirt sinv, vas amtliche Brustschilv der Eüivilstelle
auf ver Militatr⸗Untform tragen vdürfen. 11111“
Berlin, vden 29. Januar 1867.
(gez) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) Graf von Walverset. An vas Kriegs⸗Ministerium.’"”“
wird der Armee hierdurch bekannt g macht. Berlin, den 6. Februar 1857. Kriegs⸗Mintsterlum. Allgemelnes Kriegs⸗Pepartement. Wasserschleben. v. Clausewitz.
Abge rel st: Se. Durchlaucht ber General vder Infanterle und kommandirende General ves 4Aten Armee⸗Corps, Fürst Wilhelm Rabziwill, nach Magteburg. “
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Berlin, 14. Februar. Se. Majestéët per König haben Aller⸗ Dem Oberst⸗Lleutenant von Szymboreli im
ten Infanterle⸗Regtment bie Erlaubniß zur Anlegung des von bes Königs der Nieverlande Majestät ihm verlüehenen Commandeur⸗ Kreuzes vom Grostherzoglich luxemburgischen Orden vder Eichen⸗ Krone; so wie vdem praktischen Arzte Dr. Eliason zu Berlin zur Anlegung des von des Kalsers von Rußland Mazehiät ihm ver⸗ liehenen St. Stanislaus⸗Orpens bdritter Klasse und ver Kriegs⸗ Denkmünze am St. Andreas⸗Bande zu ertheilen.
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sonal-Veränderungen.
In der Armee. ½ iere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc Ernennungen, Beförberungen und Versetzungen.
3 Den 3. Februagr. Mülenz, Major vom 33. Inf. Negt, zum Cammanbdeur bes 28. Ldw. Negts. ernannt. I 9
2
2 2
v. Borcke, Oberst und Commandeur der 15. Inf. Brigade, die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 9. Inf. Regts, unter Füh⸗ rung a la suite desselben, ertheilt. v. Woedtke, Port. Fähnrich dom 31. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Schlegell, Unteroff. von dems. Regt., zum Port. Fähnr., Redies I., Pr. Lt. vom 32. Inf. Negt., zum Hauptm., b. Dresky I., Setc. Lt. don dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Beczwarzoweky, Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Set. Lt., bv. Kropff, Unterefl. von demf. Regt., zum Port. Fähnr. v. Kleist, Vort. Fähnr. dom 10. Huf.
Regt., zum Sec. Li., d. Poncet, char. Port. Fähnr. dom 12. Husaren⸗
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Regt., zum Port. Phat befördert. Graf v. Rittber 8 17. 30 Regt., 179 2. 9 Regt. 6,9 8* F N vp.
Bel der ganbwehr: v. Wegerer Oten Nen 4 12e Wr⸗
. Bieut, unb Commanbeur des 3. 28. . Regts., ins 99 Inf. Regt, verseßt. tu h. vn wgg; 6
. eln, Hauptm, vom 1. Aufgeb. des 2, r16. 2 Beilegung des Charakters als Masor, ge Je ves iges, vess Bat, ernannt. be Haas, Koppen, Voßwinkel, Vice⸗Fetbw. v. 1. Bat.
17. Regts,, zu Sec. Lts. 1, Aufgeb. beförbert. Wettenborff, Sec, Hieut vom 1. Aufgeb. des 1. Bat. J0., ins 1. Bat, 13. Regts,, Vorlänber, b. Khaynach, Eec. Bts. vom 2, Aufg. bes 2, Bats. 16, ins 1. Bat. 16. Regts, Geeliger, Pr. Mh. vom 2. Aufgeb. bes 2. Bats, 10., ins i. Bat. 17, Negts, Hetbegger, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1, Vats, 28 ins 2. Bat. 17. Regts., nbepols, SCec. Lt, bvom 1. Aufgeb. bes 2. Bats. 25. Negts., ins Lbw. Bat. 39. Inf. Regts. einrangltt, Golben, Sec. Lt, vom 2. Aufgeb. bes 2, Bats, 26, Negts., Schunke, &tc., g vom 2. Aufgeb, bes 3, Bata, 31, Megtse,, zu Pr. L18, beforbert, von Voß, Pr. Nt. vom 1. Aufgeb, des 1. Bate. 32, ins 2, Bat. 27. Regts. einrangirt 8 8
Abschlebsbewilligungen “ Den 3, Fgebrü⸗ 72 1“
b. Möllenborff, General⸗Lleut, u. Commanbeur ber Garbe⸗In⸗ fanterie, unter Beslegung bes Charakters als General ber Insanterie mit Penston ber Abschteb bewilligt. Werner, Major aggr. dem 26. Inf. Negt, mit ber Negts.⸗Unif, u. Pension in ben Nuhestand versetzt
Den 5., Februar.
Schraber, Eec, Lieut, vom 10. Inf. Negt., mit P
Gec., Lt, vom 26. Inf. Megt,, ber Abschiet bewilligt. Bei her Lanbdwehr⸗ Den 5. Februar.
stoch, Masor a. D., von bem Verhältniß als Führer bes 2. Auf⸗
gebots 2. Bate. 16. Negts, entbunben, L. ilitair⸗Beamte. Hurch Nerfügung des Kriegs⸗Ministerfkums: Den 30, Januar. RNMummel, g. Geh. Registrator beim Kriegs⸗Ministenum, zum etatsmäßigen Gheh. Registrator ernannt, Den 31. Januar
Viermann, Kanzletrath, Geh⸗ Registrator beim Kriegs⸗Ministerium, zum 1, April b. J. mit Pension in den Kuhestand versetzt. Obst, lberzähl, Geh. Registrator beim Kriegs⸗Ministerium, zum etatsmeüßigen Geh. Negistrator ernannt
Den 3. Februar, tübner, Zahlmeister vom 3. Bat. 20, Lhw. Regtz.,, bei seiner be⸗ r Penftonteung bie Auzsicht auf Anstellung im Eihilbienst ertheilt Hen 5., Febeuar.
VBerworn, Zahlmeister 2 Klasse vom 2, Bat. 3. Garbe⸗Lganszm⸗ vestc⸗ zum Zahlmeister 1. Klasse bei bem 1. Bat 623 Garbe⸗Neserze⸗ Inf.⸗Regtz, ernannt. v “
11. In der Marine. Ernennungen, Pekörberungen und Persezungen
Offiziere ꝛc.
Den 2., JIannar.
Nobe, Hauptm, und Compagnsie Chef bes Let⸗atatllang zum Füh⸗ rer ber Marfne ⸗Reserben und Seewehr ber Maeine⸗Etaczan ver Ospfez, unter Befbrberung zum Majsot, ernannt. 8 Den 22. Januar.
(vBerfügung bes Chefs des Militair⸗Metizinal⸗Wesens.)
Wentzel, Affistenzarzt im 4. Inf. Nagt., ia gleicher Eigen schaft zur königl. Martne versetzt. G
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Preußen. Berlin, 14. Februar. Se. Majestät 8. Köntg nahmen gestern Vormittag die Königliche Staatsaruckeret in Augenschein und wurden daselbst von dem Minister aun Pubel⸗ schwingh empfangen. Nach dem Diner arbeiteten Mergückstdieselben mit dem Minister⸗Präsidenten. Abents waßaten IJare Maiestien der König und vdie Königin im Opernnhause der Vorstellung der Oper: Iphigenia in Aulis bei, und besuchten später den Ball bei den Fürsten Rarziwill.
— In der gestrigen (7ten) Sitzung des Fernengmuses, das gegenwärtig aus 229 Mitgkiegern hesteht, wurge der Pefeg⸗ Entwurf, betreffent das eheliche Fa⸗ acht in der Proaramn Westfalen und den Kreisen Rees und Du suuex berunthen und ker erste Paragrass mit einem Amentement des Prafen Merveldt angenemmen.
— Das Haus der Algeanlnneten Rearttrte in feime gestrigen (16tin) Sizung zuerst den Bericht der Bubgrt⸗Irdmmfsfemn über den Etat der Past⸗, Fesetz amml ungs⸗ und IFutang*⸗ Verwaltung; desgiechen der Tetegraaten⸗Bermaitaumg nd für dir Porzakkan⸗ und Besundteita ⸗GBeschteern⸗ Mannsaktur ur das Jahr 1857 Die enzeinen Pesttemen murden gerehmigt. Auf der Tageserenung sand firner der Vericht der Budges⸗Kummissiun, derreffend den Eint t rareh. ee
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