1857 / 42 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nerhalb derselhen nach Lölauf der efgen Frist⸗ e„phRIvATANkK zU GOTHàA.

angemeldeten Forderungen Termin au an beiden Seiten aber in ro ; den 9. Mai 1857, Vormittags Zeile 1“ ble

0 THLR A“ 8

10 Uhr, vor dem genaunten Kommissar anberaumt; zum Die Vo b 2 Erscheinen in diesem Termin werden die Hläu⸗ schem dege ndeneh. de nt, hpotz. biger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ chirten hellblauen Unterdruck in verschiede⸗ nerhalb einer der Fristen anmelden werden. nen Mustern mit dem Worte: „Banknote“ Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat Oben⸗ steht links die Sevtie und Litera rechts eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ die fortlaufende Nummer der Note, und in einem 1 zufügen. b mit Arabesken verzierten Mebaillon das Wappen V Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem der Stadt Gotha, zu dessen beiden Seiten aber Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der auf guillochirtem Grunde die Werthziffer „10“ Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Der aus gothischen und römischen Typen eseßte Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- Text lautet: xeb. rechtigten auswärtigen Bevollmaͤchtigten bestellen Zehn Thaler 1 und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen Ja 2halen. G

dortigen Bahnhofe der Berkin⸗Stettiner Eisen⸗ falls sie nicht lebiglich fuͤr sich, sondern ganz bahn. oder antbeilig für Andere auftreten sollten, zu⸗ Das Huͤttenwerk zu Kutzdorf wird durch gleich über ihre desfallsige Legitimation vor Wasserkraft getrieben und fertigt verschiedene em Lieitations⸗Kommissarius genügend auszu- Stabeisen⸗Fabrikate, vorzugowei se aber Sturz⸗ weisen. 3 er eichnete brauberechtigte Wohn⸗ und Eckhaus V r Betriebsvorrichtungen desselben be⸗ 8 Zur esss der nochmaligen Licitatton ist nebst vea zre geiccauich abgeschätzt auf 5518 ehe : ermin au Iißemee Frer - 2 Frischfeuern mit einem Cylindergebläse, den 2. April d. J., Vormittags 9 Uhr, Tek—— ee ens Höha⸗ 1 b vodesstdamenet. Eeensbi FeMedrr 1 8 g 899 u alde Aerensch n in unsere ein; 18 eifwerk, urzblech⸗Walzwerks⸗ or dem, für das Verkaufs⸗Geschäft bestellten . . Heer Gerüsten nebst 2 Blech⸗Glüboöfen, 1 Blech⸗ Kommissarius, halen1gese . anbe. am 27. 885. Vor mittags scheere, 1 bydraulischen Blechpresse und 1 raumt und werden Kaufliebhaber zu diesem Ter-. .“ biesiger Gerichtsstelle subhastirt werden Oeeßbank. mine mit dem Bemerken eingeladen, daß die 8 Leser cürdeeen Rechtsnachfolger des ver⸗ Das Werk liegt zwischen Reudamm und Kü⸗ speziellen Verkaufs⸗ und Licitations⸗Bediugun- storb enen lenpaͤchters Johann Joseph Rud⸗ strin an der Mietel, einem kleinen, aber sehr en, so wie die Werthstaxen der in Rede steben-. ston 827 Maäble doß Pfodien egc en 4 Huttenwerke in der Geheimen Registratur er zu Rogg

ekanntmachung. . auf der e Hüttenwerke Knpferhammer, isenspalterei und Meifingwerk bei Keustabt⸗Eberswalde in Re erun96.Be irk Potsdam und des Köͤniglichen denbatkenwerke zu Kußzdorf im Regierungs⸗Bezirk rankfurt.

Die dorgenannken dier Königlichen Hutten⸗ werke sind zur Veräußerung im Wege des Meist⸗ gebots bestimmt und sollen, da die am 18. De⸗ zember d. J. abgehaltene Licitation derselben u’ einem annehmbaren Ergebniß nicht gefuüͤbrt at. in einem anderweiten Termine von Neuem hdum Ausgedot gedracht werden.

[2259] Proklamea. Das unter Nr. 10 in hiesiger Stadt in der Mühlgasse belegene, der verwittweten Tuch⸗ Appreteur Schulz, Auguste geb. Thieme gehörige, im Hypothekenbuche Band I fol 181 Nr. 31

wasserreichen Flusse, enthalt 41 Morgen 99,18

DOas Kuttenwerk Kupferhammer wird durch Wasserkraft getrieben und fertigt Kupfer⸗ Bleche, Boden und Kesselschaalen, außerdem Zinkdleche jeder Art und Bleiplatten. Die Be⸗ triebsdorrichtungen desselben bestehen in:

1 Schmelzfener mit Cylindergebläse, 3. Blechwalzwerken und 1 Rundkupferwalz⸗ werk mit den dazu gehoͤrigen Glüboöͤfen,

1 Stampf⸗ und Schleifwerk, 4 Doppelge⸗ sscchlägen mit Cylindergebläse und Glüͤhofen, 8 endlich in einem Zinkblech Walzwerk mit Schmelz« und Glühofen. Das Werk hat ausschließlich der dazu gehsdͤ. rigen Teiche einen Flächen⸗Inhalt don 26 MNor⸗ ch 120 Ruthen

. 4 Fuß an Fof⸗ und Bau

Uen, Acker, Wiesen, Gärten. Pläßen de. und umfaßt ein Oienstgebände fur die Verwaltungs⸗ geschäfte, 3 Wohndaͤuser fuͤr die Betriebsbeam⸗ ten, 6 Gebände mit Ardbeiterwohnungen und einem Kruglokal, derschiedenartige Wirtdschafts⸗ gebände, die Gebäude mit den Betriebsvorrich⸗ tungen, Maͤgazine, Schuppen, Archen, Grücken, Bewährungen und Brunnen.

Ods Kättenwerk Eisenspalterei wird durch Wasser⸗ und tdeilweise Dampfkraft ge⸗

Leden und liefert verschiedene Stadeisen⸗Fadri⸗ ked, dorzugsweise ader Sturze und Kesseldleche

Die Betriebds⸗Vorrichtungen desselden de⸗ stebden in:

S Frischfeuern resp. Frischheerden, 2 Auf⸗

wersdammer“ und 1 Reckdammer⸗Gerüst,

3 Blechwalzwerks⸗Geruüsten, 1 Kesseldlech⸗

walzwerk, welches durch ezne Dampfmaschine getrieben wird, 2 Dampfdämmern mit den dazu gehörzgen Oampfkesseln, 1 Scheeren⸗ werk mit einer kleinen Dampfmaschine, medreren Srourzdlech⸗Beschneide⸗Scheeren, lech⸗ Glüddfen, Schweißofen, 1 Hand⸗ schmedefeuer und 1 Blechbpresse.

Doas Werk dat ausschließlich des Hüttenteiches eimen Flöchenindalt von 49 Morgen 30 —Rutden an Hos⸗ und Baustellen, Acker. Wiesen, Gärten, Wäpen &. und entdält 1 Dienstgedäude für die Verwaltungsgeschäfte, 3Z Wohnbäuser für die Bramten. 8 Gedäude mit Arbeiter⸗Wobhnungen, 1 Schulhaus, verschiedenartige Wirtdschafts⸗ güüude, die Gebünde mit den Betriedsvorrich⸗ tongen Magazine, Schuppen, Archen, Brücken, Bmüdrunger und Brunnen

Oas Hünernwerk Messsingwerk wird durch Waser und zum Tdeil durch Dampfkfraft ge⸗ tricden und sadrigur Mesüng⸗Bleche, Dradt, 1 Brennpsenbünn 3 Walzhütten mit 4 Walgmerken 1 Kesselbdammerhünte, 1 Kessel⸗ berener⸗Werfüan, 1 Hüne Ferrigung geihiherer Sredernbre. 1 Schwarzdrahrdütte, 1 Blanfdeubhfhüne, 1 Schabewerfsart, 1 Banchüttre. 1 menwerkszart. 1 Frschler⸗

mutt, 1 Schmiede und 1 Stampfwerk, mblich in emer Hüne zur Anferngung von vie zMegt gedachte Hüime mart durch Dampe⸗

merben, somcit Fe berer

IImn

Nurben an Grundstuͤcken verschiedener Art einschließlich der Hof⸗ und Baustellen und um⸗ faßt ein Wohnhaus fuͤr den Betriebs⸗Beamten, 4 Gebäude mit Arbeiter⸗Wohnungen und 1 Dienstlokal, 1 Schulhaus, Wirtbschaftsgebhäude, die Gebäude mit dem gehenden Zeuge, Maga⸗ zin: und Schuppenräume, Archen, Bruüͤcken, Ve⸗ währungen und Brunnen.

Jedes der obigen 4 Hüttenwerke bildet einen besonderen Gemeinde Verband und die Werke Eisenspalterei, Messingwerk und Kutzdorf besitzen auch eigene Schulen.

Der Verkauf erstreckt sich bei jedem der 4 Werke auf alle dazu geboͤrigen Grundstuͤcke und Ge⸗ bäude, die dabei vorbandene Wasserkraft und

das sämmtliche unbewegliche und bewegliche Ge⸗

rätbe⸗Inventarium. Ausgeschlossen von der ge⸗

genwärtigen Versteigerung bleiben nur die Ma⸗ terial⸗ und Produkten⸗Vorräthe. Diese, wie sich dieselben zur Zeit der Uebergabe vorfinden werden, sollen demnäͤchst dem Erwerber des je betreffenden Werkes auf dessen Verlangen nach einer vorjährigen Abschätzung durch Sachver⸗ ständige gegen Erkegung des hierdurch ermittel⸗ ten Werthes besonders käuflich überlassen werden.

Bei jedem der 4 Werke hat der Kaufer in alle Verpflichtungen einzutreten, welche bisher dem Hütten⸗Fiskus als Besitzer des Werkes ob⸗ lagen.

Von dem Kanfgelde muß mindestens die Hälfte

beim Abschluß des foͤrmlichen Kaufvertrages, welcher binnen 4 Wochen nach Ertbeilung des Zuschlages erfolgen wird, baar gezahlt werden. Die andere Hälfte wird dem Käufer auf Ver⸗ langen gegen 5 pro Cent Zinsen, welche in dierteljährlichen Raten vom Tage der Uebergabe ad zu entrichten sind, dergestalt kreditirt, daß dem Käufer eine dreimonatliche, dem Fiskus ader nur eine zwoͤlfmonatliche Frist zur Auf⸗ kündigung des Schuld⸗Kapitals zustebt. Der kreditirte Tbeil des Kaufgeldes wird auf den. derkauften Werke bypotbekarisch zur ersten Stelle eingetragen.

Die Licitation der 4 Werke geschieht alter⸗ natid in der Art, daß nicht allein jedes der 4 Werke einzein ausgeboten wird, sondern auch alle 4 Werke zusammen zum Ausgebot gestellt werden. Ein Vordehalt der Auswahl unter mebdreren Bestbietenden findet nicht statt, viel⸗ medr hat bei jedem der 4 Werke und resp. bei den 4 Werken zusammen nur der meistbietend Bleibende allein Aussicht auf Erthbeilung des Zuschlages. Der letztere bleibt dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ lichen Ardeiten vorbehalten und wird die Ent⸗ scheidung über die Annahme der Gebote resp. die Ertbeilung des Zaschlages binnen 3 Monaten, dom Tage des Licitarions⸗Termins ab gerechnet, erfolgen. Während dieser Frist bleibt jeder Meist⸗ bietende an sein Gebot gebunden. Die Ueber⸗ gabe der zu verkaufenden Werke wird, vorbe⸗

ltlich einer anderweit hierüber zu treffenden Verabredung, nach Ablauf von drei Monaten,

fuͤr Handel,

———,

von der Errheilung des Zuschlags ab gerechnet,

statründen.

Zur Sicherstellung des Fiskus für die Er⸗

füllung der durch das Gebot übernommenen Berbindlichkeiten bat jeder Meistbietende eine Caution zu bestellen, welche

für jedes der 3 Werke Kupferhammer, Eisen⸗

ei und Messingwerk auf 10,000 Thlr.

und füur das Werk zu Kutzdorf auf Thlr, so wie demgemäß für die 4 Werke zusammen auf 33,000 Thlr.

eßzt und sofort im Licitationstermine baar in inländischen Staatspapieren nach deren

Courswerthe zu 7 iß. Vor Abgabe ihrer Gebote a, 59 die VBie⸗ ngsl higkeit in

er ihre Zahlungs baatxclxie⸗. Lana⸗

so wie 1

der V. Abtheilung des Königlichen Ministeriums

gistratur des unterzeichneten Ober⸗Präsidiums, und bei den Huttenämtern zu Kupferhammer, Eisenspalterei, Messingwerk und Kutdorf einge⸗ sehen werden koͤnnen. Auch ist das unterzeich⸗ nete Ober⸗Präsidium bereit, auf Verlangen Ab- schrift der gedachten Schriftstuüͤcke gegen Erstat⸗ tung der. Copialien mitzutheilen. Potsdam, den 20. Januar 18517. Königliches Ober⸗Präͤsidium der Provinz Brandenburg. JC““ Flottwell.

Aufhebung des Lieitationstermins.

In der Schneider’schen Subhastatlonssache Nr. 24 1856, wird der auf den 21. dieses Monats anberaumte Licitationstermin des Grund⸗ stücks Vol. III. Nr. 99 des Hypothekenbuchs von Alt⸗Schöneberg, biermit aufgehoben. Berlin, den 12. Februar 1857. 1* Koͤnigl. Kreisgericht. I. (Civil)⸗Abtbheilung.

[2206=6 Nothwendiger Verkauf. Das zu

pothekenbuchs verzeichnete, zum Nachlaß der verwittweten Amtgräthin Karbe, Caroline Ju⸗ liane Sophie geb. v. Kamcke, gehörige Grund⸗ stück, abgeschäßt auf 5203 Thlr., soll in dem am 27. Mai 1857, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichtsrath Moers an hiesiger Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine oͤffentlich an den Meistbietenden ver⸗ kauft werden.

Taxe und Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ potbekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Sämmtliche unbekannte Realpraͤtendenten wer⸗ den aufgefordert, ihren Anspruch spätestens in diesem Termine bei Vermeidung der Praͤklusion anzumelden.

„Die eingetragene Gläubigerin, verwittwete

Kaufmann Wilhelmi geb. Eberti modo deren

Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen.“

Frankfurt a. d. O, den 3. November 1856.

Köͤnigl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[2397] Nothwendiger Verkauf.

Das zu Frankfurt a. d. O. in der Tuchmacher⸗ straße Nr. 32 belegene, Vol I. No. 112 des Hypothekenbuchs verzeichnete, zum Nachlasse der Wittwe Tromm, Juliane Ernestine geb. Kräahe, früher Wittwe Bötzel gehörige Haus und Zu⸗ behöͤr, abgeschätzt auf 12,636 Thlr., soll in dem am 1. Juli 1857, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Nath Sello an hiesiger Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, anberaumten Termine öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ kauft werden.

Taxe und Hypothekenschein können in unserer

Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben

ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht

anzumelden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, mit ihren Ansprüchen sich spätestens in diesem Termine bei Vermeidung der Prä⸗ klusion zu melden. b

rankfurt a. d. O., den 24. November 1856. Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

2I, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Lindenstr. Nr. 47 zu Verlin in der Re.

Frankfurt a. d. O. Lindenstraße Nr. 10 belegene, Vol. II. No. 175 fol. 177 des Hy˖

vegen der auf dem oben gedachten Hause Ru-

brica III. Nr. 2 eingetragenen Forderung von 1000 Thlrn. zu diesem Termine mit vorgeladen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Forst, den 15. Nobember 1856. Koͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung. Memel, den 11. Februar 1857, Nachmittags 3 Uhr. UMeber den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Zimmermeisters Theodor Albert Leopold Pastinaci ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Wohlgebohren hierselbst be⸗ stellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 14. März c., Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Tiessen im roßen Audienz⸗Zimmer anberaumten Termine hre Erklärungen und Vorschläge über die Bei⸗ behaltung dieses Verwalters oder die Bestel⸗ lung eines andern einstweiligen Verwalters ab⸗ zugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dessen Erben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besit der Gegenstaͤnde bis Lum 15ten Mäaͤrz d. IJs. einschließlich dem Gerlchte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer et⸗ wanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben es. berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs⸗Gläubiger machen wollen, hbierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshäͤngig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 1. April 1857 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, in⸗ nerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen, so wie nach Vefinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf

den 18. April 1857, Vormittags

2 10 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Tiessen

[346]

im Kreisgericht zu erscheinen. Nach Abhaltung

dieses Termins wird geeignetenfall; mit der

Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An⸗ meldung bis zum 1. Mai 1857 einschließ⸗ lich festgesezt, und zur Prüfung aller in⸗

es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗

Anwaͤlte Justizräthe Bock, Toobe und Holtzen⸗

dorff zu Sachwaltern vorgeschlagen. Memel, den 11. Februar 1857. Kdosnigl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1345] Bekanntma ch un g

In dem Konkurse über das Vermögen des

Kaufmann L. Herhudt ist der Justizrath Bock zum definitiven Verwalter bestellt und verpflich⸗

tet worden.

Memel, den 10. Februar 1857. 8 Kodnigl. Kreisgericht. I. Abtheilung. p

[300]

G

Bekanntmachung.

Die Unterhaltung der Bedachung der hiesigen

Stadtmauer während der Jahre 1857, 1858 und 1859 soll im Wege der Submission in Entre⸗

prise gegeben werden.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt ge⸗ macht, daß die Bedingungen in unserer Negi⸗ stratur zur Einsicht ausliegen und der Ein⸗ reichung der Submissionen bis zum 23, d. Mts.

entgegengesehen wird. Berlin, den 5. Februar 1857. . Koͤnigl. Ministerial⸗Bau⸗Kommission.

gaahlt gegen diese Vanknot die Privatbank zu Gotha. Göocha, den 2. Januar 1857.

Der Verwaltungsrath: Die Direction: L. Braun. G. Hopf. Doerstling. Gelpeke. Die Namensunterschriften find faesimilirt.

Am Fuße befinden sich, in Arabesken ein⸗

geschlossen, folgende Bestimmungen in kleiner römischer Schrift abgedruckt: Der Betrag der in Umlauf befindlichen

„Banknoten darf den Betrag der der Banl

„geboͤrigen Wechsel nie übersteigen. Außer⸗ „dem muß wenigstens der dritte Theil des „Betrags der in Umlauf befindlichen Noten „in klingender Münze oder in Gold⸗ oder „Silberbarren im Besitz der Bank sein. „Außer den zunächst zur Einlösung bder „Noten bestimmten Bestaäͤnden an Wechseln „und Fonds haften prioritäͤtisch dafür „sämmtliche Activa der Bank. Die Bank⸗ „noten können durch öffentliche in Jahres⸗ „frist dreimal zu wiederholende Bekannt⸗ „machung eingerufen werden. Mit dem „Ablauf der hierbei zu bestimmenden Frist „erlischt aus den nicht eingelieferten Noten „jeder Anspruch gegen die Bank. Die Nach⸗ „ahmung eder Verfälschung dieser Bank⸗ „noten wird von Staatswegen verfolgt und

v 13431 Bekanntmachun

der Privatbank zu Gotha.

Kraft der der Privatbank zu Gotha statuten⸗ mäßig zustehenden Vefugniß werden seitens der

von zehn Thalern, von zwanzig Thalern und von hundert Thalern in Umlauf gesetzt

werden.

Diese Banknoten sind auf Verlangen gegen klingende Münze bei der Bankkasse in Gotha an jedem Geschäftstage während der Zeit von 9 bis 12 Uhr Vormittags einzu⸗

Außerdem werden dieselben in Leipzig bei den Herren Becker u. Cie. in

lösen.

genannten Anstalt Banknoten in den Beträgen V

denselben

Geschäftsstunden gegen klingende Münze, gegen

Leipziger und Preußische Banknoten,

gegen

Faontgeic saͤchsische und gegen Königlich preußi⸗

sche Ka

senanweisungen, so weit letztere auf

dem Leipziger Platze Cours haben, bis auf

Weiteres umgewechselt.

Es wird Solches unter Beifügung der nach⸗ stehenden Beschreibung der zunächst in Umlauf kommenden Zehn⸗Thaler⸗Noten hierdurch öffent⸗

lich bekannt gemacht. Gotha, den 13. Februar 1857. Direction der Privatbank zu Gotha. 8 Doerstling. Gelpeke. Beschreibung der Zehn⸗Thaler⸗Noten der Privatbank zu Gotha.

Die Zehn⸗Thaler⸗Noten der Pribatbank zu Gotha sind von bläulichem Hanfpapier mit Naturrand gefertigt und enthalten als Was⸗

serzeichen im Arabeskenstyl gearbeitet, und unten in Blockschrift die Zeile

oben

—— ,

nach den Gesetzen bestraft.“—

Die RNückseite enthält einen Kupferstich. In einem Portal, welches mit dem von Lorbeer⸗ zweigen umgebenen Wappen der Stadt Gotha, wie von der mit Gothischen Buchstaben auf einem Band befindlichen Ueberschrift „Privat- bank zu Gotha“ verziert ist, zeigt sich eine ge⸗ krönte weibliche Figur in mittelalterlicher Tracht Gestützr auf eine, das Gewerk darstellende männ⸗ liche Figur, neigt sie ihr Haupt dem in einer weib⸗ lichen Figur mit dem Modell eines Dampf⸗ schiffes, Merkurstab, Anker, Ballen und Vertrag versinnlichten Handel zu. In einer Gruppe rechts sind ein Minervakopf, Bücher, Kammrabd und eine Dampfsäule angebracht. Zu beiden Seiten des Kupferstichs steht die gemusterte und hellbraun gedruckte Ziffer „10“„. Am Fuße des Portals ist auf einer Stufe die Kontrol⸗Unter⸗ schrift beigefügt, daneben rechts die Druckfirma in gestochener römischer Schrift. I“

* Ka—

8342] zu Der Inhaber des Actien⸗Certifikats über die zweite Einzahlung 8 Nr. 9418 worauf die auf den 15. Januar a. c. ausge⸗ schriebene dritte Einzahlung nicht geleistet isnh, wird hiermit aufgefordert, diese Einzahlung mit einer Conventionalstrafe von 2 Thlr. binnen vier Wochen zu leisten, widrigenfalls nach §. 6 des Statuts derfahren wird. c- Gotha, den 14. Februar 1857. Direction der Pribvatbank zu Gotha. Doerstling. Gelgcke.

*

8

essgmbe d uuss 1“”“ Bis ““ 4 7 Bogen der 1 6. Sitz

ung des Anlagen, besteh. aus A

Bekanntmachung.

heute den 17. Februar 1857 sind aus Feseevanses. . tenstücken des Herrenhauses,

der 1 16. Sitzung des Hauses der Abgeordneten,

Anlagen, besteh. aus Aktenstücken des Hauses der Abgeosbmetes.]

. Petitionen des Hauses der Abgeordneten

8 88 8 8 *†

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ge

nber das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhaufes und des Hauses d.

er Abgeordueten.

geben

8

zusammen 42 ½ Bogen.