1857 / 43 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gewärtigen, dei Besetzung der Staats⸗Bau⸗Beamtenstellen unbe⸗- uad g.

ü tigt zu bleiben. 8 .8 den 22. Januar 183557. er Minister für Handel, Gewerbe und 6 von der Heydt. 16 8 vom 22. Januar 1857 zu den Vor⸗ fuͤr die Königliche Bau⸗Akademie zu Berlin. Vom 18. März 1855. 1u“] üan 8 8 zufüt en fortab von In dem Lehrgange für künftige Bauführer werd den ö ge Z Arbeiten gefordert, von des Ausführung die Ertheilung der Testate über die regelmäßige Be⸗ nutung der betreffenden Unterrichtsstunden (§. 34) abhängig ist 1 Zu 1. Landbaukunst nebst Linear⸗. Architektur⸗ und Ornament⸗ZAeichnen. ad a. in dem mit Zeichnen⸗Uebungen verbundenen Unterrichte in der Bau⸗Constructionslehre in jedem Semester zwei Blatt Zeichnungen, also zusammen vier Blatt; in dem mit Zeichnen Uebungen verbundenen Unterrichte in der Projectionslehre und Perspektive ein Blatt Zeichnungen aus der Projektionslehre und eine perspektivische Zeichnung, aus welcher zu ersehen sein muß, daß der Studirende mit den Regeln der Linear⸗Perspektive und der perspek⸗ tivischen Schatten⸗Konstruktion vertraut ist; in dem mit Zeichnen⸗Uebungen verbundenen Unterrichte in den wichtigsten Formen der antiken Baukunst in jedem Semester ein Blatt Zeichnungen, also zusammen vier 6 Unterrichte über die Einrichtung und Construction einfacher Gebäude in jedem der ersten beiden Semester zwei Blatt Bauzeichnungen, und in jedem der zwei fol⸗ genden Semester ein Projekt zu einem einfachen Gebäude, also zusammen vier Blatt Bauzeichnungen und zwei Bau⸗ rojekte; 8 Unterrichte über landwirthschaftliche Baukunst in

e Arbeiten.

Nachtrag s chrifte n

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in dem nterrichte über Ornamenten⸗Zeichnen in jedem Semester ein Blatt, also zusammen vier Blatt Zeichnun⸗

e⸗ gen, von denen zwei auf Tonpapier getuscht sein müssen.

u den ad d. und e. vorgeschriebenen Bauprojekten darf der Maßstab in der Regel nicht kleiner sein, als hinsichtlich der Grund⸗ risse und Balkenlagen , hinsichtlich der Ansichten und Durch⸗ schnitte „5, und hinsichtlich der Details 78 der wirklichen Längen. Die Entwürfe sind, in sofern bei denselben Massivbau angenom⸗

men, nach einem in antiker Auffassung durchgebildeten Baustyl

auszuarbeiten. 111“*“ Maschinenbau.

In dem Unterrichte über Maschinenbau in jedem Semester ein Blatt, also zusammen zwei Blatt Zeichnungen, von denen das eine Maschinen⸗Details, das andere eine der auf Baustellen gebräuch⸗ lichen Hülfsmaschinen darstellen muß. b

Die Anfertigung der Zeichnungen und Entwürfe erfolgt nach Anweisung der Lehrer, welche auch deren Reihenfolge bestimmen. Sämmtliche Zeichnungen und Entwürfe sind unter Angabe des Datums und der Jahreszahl ihrer Vollendung von dem Verferti⸗ ger zu unterschreiben, und hinsichtlich der eigenhändigen Anferti⸗ gung durch denselben von dem betreffenden Lehrer zu beglaubigen. Sie müssen in der Regel in den dazu bestimmten Unterrichtsstunden gefertigt werden; es darf jedoch mit Beistimmung der Lehrer auch außer den Unterrichtsstunden daran gearbeitet werden. Ergeben sich bei dem Lehrer Zweifel über die eigenhändige Anfertigung der Zeichnungen durch den Studirenden, so hat der Lehrer seine Be⸗ glaubigung zu versagen.

Tie sämmtlichen vorstehend angegebenen Zeichnungen und Ent⸗ würfe müssen demnächst bei der Meldung zur Bauführer⸗Prüfung durch den Kandidaten der Königlichen Technischen Bau⸗Deputation eingereicht werden, und treten fortab an Stelle der Arbeiten, welche nach §. 6 c., d., e., s., g. und h. der Vorschriften für die Aus⸗ bildung und Prüfung Derjenigen, welche sich dem Baufache wid⸗ men, vom 18. März 1855, seither vorzulegen gewesen sind.

Berlin, den 22. Januar 1857.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

jedem Semester ein Projekt zu einem landwirthschaftlichen Gebäude, also zusammen zwei Projekte; Beschäftigung des Bauführers

11““ von der Heydt.

weisunmng

N. N. im Laufe des Jahres 18..

(Wenn derselbe Feldmesser) Datum des Feldmesser⸗ Zeugnisses

Datum der Ernennung zum Baufuͤhrer

Geburts⸗ Geburts⸗

jahr V ort

Art der Beschäftigung und voraussichtliche Dauer der gegenwärtigen

gedachten Schiffen

. nz.

der B

8 Nachweisung ZBeschäftigung des Baumeisters N. N. seit seiner letzten Prüfung und im Laufe des Jahres 18.

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Datum der Ernennung der zum Baumeister für den

8 Datum

8 Ernennung

Hat die Beschäftigung seit der letzten

Befäͤhigung Prüfung und voraussichtliche

zum Feldmesser und zum Bauführer

Wege⸗, Wasser⸗ und Eisenbahn⸗

Landbau

Dauer der gegenwaͤrtigen

Beschäftigung

werden wird.

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Bekanntmachung vom 16. Februar 1857 be⸗ treffend die unterm 9. Februar 1857 erfolgte Aller⸗ höchste Bestätigung der Statuten einer Actien⸗Ge⸗

sellschaft unter dem Namen „Actien⸗Gesellschaft Paulinenhütte“ mit dem Domizil zu Dortmund. Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien⸗Ge⸗ sellschaft unter dem Namen: „Actien⸗Gesellschaft Paulinenhütte“ mit vem Domizil zu Dortmund zu genehmigen und deren, in dem notariellen Akte vom 11. Dezember 1856 fesigestellte Statuten mit⸗

telß Merhöchsten Erlasses vom 9. Februar 1857, welcher nebst den Statuten durch vas Amtsblatt der Regierung in Arnsberg zur

Fsfentlichen Kenntniß gebracht werden wird, zu bestätigen geruht.

Gesellschaften vom 9. November 1843 hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 16. Februar 1857.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Bekanntmachung vom 17. Februar 1857 betref⸗ fend die Einrichtung einer neuen Post⸗Verbindung

zwischen England und Australien auf der Ronte über Alexandrien und Suez.

Benachrichtigung des Großbritannischen.

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Einer

1111““ 8 Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗

Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung General⸗

ostamts zufolge zwischen England und Australien 8*½ 88n09 higr. d,ezvase⸗ auf der Route über Alexan⸗ drien und Suez eingerichtet worden. Die Verbindung wird in beiden Richtungen monatlich einmal stattfinden. Von England er⸗ folgt die Abferkigung der betreffenden Dampfschiffe aus dem Hafen von Sonthampton. Diese Schiffe, welche ihren Cours über Gibral⸗ tar und Malta nach Alexandrien nehmen, correspondiren mit Dampf⸗ schiffen, die von Suez über Ceylon direkt nach Australien gehen.

Die Brief⸗Pakete nach Australten, welche mit den von Sout⸗ hampton abgehenden Dampfschiffen ihre Beförderung erhalten, wer⸗ den in London zunächst am 24. d. M. und für die Folge am 12. jeden Monats geschlossen. Außer diesen Briefpalketen werden von Lon⸗ don jedesmal vier Tage spaͤter noch Briefpakete nach Australien auf dem Wege durch Frankreich (via Marseille) abgesandt, welche den vor⸗ in Malta zugeführt werden. Diese letzteren Brief⸗Pakete werden in London zunächst am 28. d. M., und für die Folge am 16ten jeden Monats geschlossen. Sofern der 12te oder 16te auf einen Sonntag fällt, findet der Schluß der betref⸗ fenden Brief⸗Pakete in London am 11ten, resp. am 17ten Abends statt.

Seitens der Britischen Post⸗Verwaltung werden von jetzt ab alle Briefe ꝛc. nach den Englisch⸗Australischen Kolonieen, nämlich nach West⸗Australien (King⸗Georges Sound), Süd⸗ Australien (Port Adelaide), Victoria (Port Philip, Melhourne), Vandiemensland (Tasmania), Neu⸗Süd⸗Wales (Sidney) und Neu⸗Seeland, mit den obigen, von Southampton abgehenden Dampfschiffen befördert werden, sofern von dem Ab⸗ sender nicht ausdrücklich ein anderer Speditionsweg durch ent⸗ sprechenden Vermerk auf der Adresse vorgeschrieben worden ist.

Die mit jenen Schiffen zu befoöͤrdernden Briefe aus Preußen ꝛc. nach den vorgenannten Australischen Kolonieen müssen bei der Auf⸗ gabe frankirt werden. An Porto ist für dieselben zu erheben: 1) für die Beförderung vom Abgangsorte bis Southampton

deasselbe Porto, welches für die nach England selbst bestimmten

Briefe zu berechnen ist,

2) für die Beförderung von Southampton bis zum Austra⸗

lischen Landungshafen ein Britisches Porto von 6 Pence der 5 Sgr. für den einfachen, unter 1 Loth schweren

Brief. Bei schwereren Briefen steigt dieses Porto von Loth

zu Loth mit dem einfachen Satze.

Erfolgt die Beförderung der Briese auf ausdrückliches Ver⸗ langen der Absender über England und Marseille, so tritt jenen Portosätzen noch ein französisches Transitporto von 3 Pence oder 2 ½ Sgr. für je ½ Loth excl. hinzu.

Demnach beträgt das Porto für einen einfachen Brief aus Preußen, resp. dem deutschen Post⸗Vereine nach den oben gedachten

via Southampton 12 Sgr. uunnnd via England und Marseille 14 ½ Sgr.

Für Zeitungen unter Kreuzband, welche Faea bei der Auf⸗ gabe frankirt werden müssen, ist außer dem Preußischen resp. deut⸗ schen Porto an fremdem Porto:

via Southampton 1 Sgr. uüunnd via England und Marseille pro Exemplar zu erheben. Andere Drucksachen dürfen Kreuzband nicht befördert werden.

Waarenproben und Muster werden wie gewöhnliche Briefe behandelt. Eine Recommandation der Briefe ist nicht statthaft.

Schließlich wird bemerkt, daß die neue Verbindung Seitens der Britischen Post⸗Verwaltung auch zur Absendung von Brief⸗ Paketen nach Gibraltar, Malta, Aegypten und Ceylon benutzt Es können demnach auch Briefe aus Preußen ꝛc. nach Gibraltar und Ceylon (nach Malta und Aegypten wird die Korrespondenz aus Preußen nicht über England gesandt) vermittelst dieser Verbindung, und zwar gegen die bisherigen, für die Spedi⸗ tion über England geltenden Portosaͤtze, Beförderung erhalten DBerrlin, den 17. V 8

8 88 1 83 7 2 vöst 12* Inso5 II hnranid amanzetln

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i2 aen chg Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Seminarlehrer Ludwig Erk zu Berlin i „Musik⸗Direktor“ beigelegt worden. 3

Berlin, 18. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Rittmeister von Hansen im 12. Husaren⸗ 1 des ihm verliehenen, dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Orden affiliirten Verdienst⸗

Kreuzes zu ertheilen. ““

Nichtamtliches.

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Preußen. Berlin, 18. Februar. Die gestrige (9te Sitzung des Herrenhauses war der Erlebigung 8 Petitionen, welche sich auf die den ländlichen Polizei⸗Verwaltern an⸗ gesonnene Uebernahme der Polizei⸗Anwaltschaft bezogen, gewidmet. Das Haus nahm einen auf diesen Gegenstand gerichteten Antrag, des Inhalts: „unter Ueberweisung der Petitlonen an die Königliche Staats⸗Regierung, diese zugleich zu ersuchen, im Wege der Gesetzgebung die Stellung der Polizei⸗Anwalte zu der ländlichen Polizei⸗Ver⸗ waltung zu ordnen und dabei auch in Erwägung zu nehmen, in wie weit die Polizei⸗Anwaltschaft überhaupt beizubehalten sei“, an.

In der (18ten) Sitzung des Abgeordnetenhauses stan⸗ den auf der Tagesordnung verschiedene Berichte der Budget⸗Kom⸗ mission für die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern pro 1857. In Bezug auf die Grundsteuer war vom Abgeord⸗ neten von Auerswald und Genossen der Antrag gestellt: „Das Haus wolle beschließen: die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung den Artikel 101 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 und das die Aufhebung der Grundsteuer⸗Befreiungen betreffende Gesetz vom 24. Februar 1850 baldmöglichst zur Ausführung bringen werde.“ Derselbe wurde von der Majorität des Hauses angenommen. Zum Schluß wurden die Etats der Domänen⸗ und Forst⸗Verwaltung berathen und die einzelnen Positionen genehmigt.

Frankfurt a. M., 16. Februar. Der an die Stelle des Herrn von Brunnow tretende russische Gesandte am deutschen Bunde, Herr v. Fonton, ist vahier eingetroffen. (Fr. Z)

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Großbritannien und Irland. London, 16. Februar. 1

In Buckingham Palace fand vorgestern Cour statt. Der portu⸗ giesische, der saͤchsische und der mexikanische Gesandte hatten Audienz bei Ihrer Majestät, und die beiden letzteren überreichten bei dieser Gelegenheit ihre Kreditive. Auch Lord Napier hatte auf Anlaß seiner Ernennung zum Gesandten in Washington eine Audienz.

In der heutigen Unterhaus⸗Sitzung ward die Dis⸗ kussion des Budgets auf nächsten Freitag verschoben. Disraeli zeigte an, er werde an jenem Tage einen auf die Staats⸗Aus⸗ gaben bezüglichen Antrag stellen. Das Haus beschloß außerdem in aller Form die Ausstoßung des Herrn James Sadleir aus dem Parlamente.

Frankreich. Paris, 16. Februar. Der Wortlaut der Rede, mit welcher der Kaiser heute die Sitzungen des Senats und des gesetzgebenden Körpers eröffnete, ist folgender:

„Meine Herren Senatoren! Meine Herren Deputirten! Im vergan⸗ genen Jahre endigte sich meine Rede mit einer Anrufung des göttlichen Schutzes: ich erbat von ihm, unsere Bemühungen in dem am meisten den Interessen der Menschheit und der Cibvilisation entsprechenden Sinne zu lenken. Diese Bitte scheint erhört worden zu sein.

Der Friede ist unterzeichnet worden, und die Detail⸗Schwierigkeiten, welche die Vollziehung des pariser Friedens herbeiführten, endigten damit, daß sie glücklich beseitigt wurden.]

Der zwischen dem Könige von Preußen und der schweizerischen Eid⸗ genossenschaft ausgebrochene Zwiespalt hat jeden kriegerischen Charakter verloren, und es ist uns gestattet, eine baldige günstige Lösung zu hoffen.

Das zwischen den drei Schutzmächten Griechenlands hergestellte Ein⸗ vernehmen macht fortan die Verlängerung des Verweilens der englischen und der französischen Truppen im Piräus unnütz.

Wenn eine beklagenswerthe Mißbelligkeit in Betreff der Angelegen⸗ heiten von Neapel sich erhoben hat, so ist fie nur jenem Wunsche beizu⸗ messen, der gleichmäßig die Regierung der Königin Victoria und die mei⸗ nige beseelt: überall zu Gunsten der Menschlichkeit und der Civilisation zu wirken.

Gegenwärtig, wo das beste Einvernehmen zwischen allen großen Mächten herrscht, müssen wir ernstlich dahin arbeiten, im Innern die Kräfte und die Reichthümer der Nation zu regeln und zu entwickeln; wir müssen kämpfen gegen die Uebel, von denen eine Gesellschaft, die fortschreitet, nicht frei ist.

Die Civilisation, obgleich sie die sittliche Besserung und die materielle Wohlfahrt der Mehrzahl zum Zwecke hat, nimmt ihren Gang man muß es eingestehen wie eine Armee. Ihre Siege erringen sich nicht ohne Opfer und ohne Einbußen; diese Schnellwege, welche die Verbin⸗ dungen erleichtern und dem Handel neue Straßen oͤffnen, verrücken die Interessen und werfen die Länder zurück, die ihrer noch beraubt sind; diese so nützlichen Maschinen, welche die Arbeit des Menschen verviel⸗ fachen, ersetzen sie Anfangs und lassen für den Augenblick diele Arme unbeschäftigt; diese Minen, welche in der Welt eine bis jetzt unbekannte Masse von Baarschaft verbreiten, dieser Zuwachs des oͤffentlichen Ver⸗ mögens, der den Verbrauch verzehnfacht, dewirken eine Veränderung und Steigerung des Werthes aller Dinge; diese unerschöpfliche Quelle des Reichthums, der Kredit erzeugt Wunder, und dennoch zieht die Ueber⸗ treibung der Speculation den Ruin vieler Einzelnen nach sich. Daher die Nothwendigkeit, ohne den Fortschritt zu hemmen, denjenigen zu Hůͤlfe zu kommen, die seinem beschleunigten Gange nicht folgen können.

Man muß die Einen anspornen, die Anderen mäßigen und 4 Thaͤ⸗

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