1857 / 47 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ordnung) über die Wirkung der die Acceptabilitaͤt der Wechsel be⸗ 1 ibidem) und über die

ordnung folgte der ve betreffend vas unerlaubte Krebit⸗ geben 18 inverjährige. Die Justiz⸗Kommission empfahl die An⸗ nahme des Gesetz⸗Entwurfs nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten und das Haus trat dem Kommisstons⸗Antrage nach einiger Dieskusston bei. Eine Petition wegen Aufhebung des Jagdgesetzes dom 31. Oktober 1848 rief eine längere Debatte hervor, in welcher der Herr Minister⸗Präsident erklärte, daß die Regierung mit diesem sehr schwierigen Gegenstande nnab⸗ läͤssig deschästigt 6 und daß, wenn es irgend moͤglich sei, sie noch in dieser Session einen Gesetz-⸗Entwurf vorlegen werde. Rücksichtlich einer Petition verschiedener Prediger und Rittergutsbesitzer wegen Beschränkung des Branntweingenusses, beantragte die Kommission Uebergang zur Tagesordnung. Der Herr Minsster des Innern gab in der Diskussion eine Uebersicht der Thaͤtigkeit der Behörde in dieser Beziehung, woraus hervorgeht, daß die Zahl der Schank⸗ stätten, Wirthschaften ꝛc. sich im Jahre 1855 um 1713 vermindert hat. Das Haus genehmigte den Uebergang zur Tagesordnung mit Wiederholung des Antrages des Herrenhauses vom 28. März 1856 „eine Verschär fung der Gesetze vom 7. Februar 1835 und 21. Juni 1844, den Kleinhandel mit Getraͤnken ꝛc. betreffend, durch Beschränkung und Erschwerung des Verkaufs don Branntwein in Materialläden, so wie eine Verminderung und strengere Ueberwachung der Schank⸗ stätten anzuordnen.“ Schließlich wurde das Gesetz in Betreff der Sklaven nach den des Hauses der Abgeordneten nach kurzer Diskussion genehmigt. öe 21. Februar. Ihre Hoheit die Prinzessin Stephanie von Hohenzollern⸗Sigmaringen ist gestern Abend, von Weimar kommend, hierher zurückgekehrt. (Düss. Zig.) Hannover, 21. Februar. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Oldenburg haben heute Mittag die Reise nach Oldenburg fortgesetzt. (Han. Z.) Frankfurt, 21. Februar. In der Bundestagssitzung

vom 19. Februar theilte das Präsidium das Beglaubigungsschreiben

des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zum außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem deutschen

Bunde ernannten kais. Staatsraths Fonton mit, und die Versamm⸗

lung beschloß dessen Anerkennung und die Hinterlegung des Credi⸗ tives im Bundesarchiv. Es überreichten mehrere Gesandten Standesausweise von Contingenten zum Bundesheer und Notizen über Eisenbahnen und deren Benutzbarkeit für militairische Zwecke

zum Dienstesgebrauch für die Militairkommission, sodann statistische Zusammenstellungen und .öeae. eines Bundescontingents für

die Bibliothek der Bundesversammlung. Es erfolgten ferner Anzeigen über den Vollzug des Bundesbeschlusses vom 6. Juli 1854,

allgemeine Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der

Preßfreiheit betreffend, so wie über Publication des Beschlusses vom 6. November v. J. in Betreff des Schutzes von Erzeugnissen der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung. In Bezug auf die angeregte Vereinbarung gemeinsamer Bestimmun⸗ gen zum Schutze telegraphischer Nachrichten gegen Nachdruck ließ eine Regierung erklären, daß es ihr zweckmäßiger erscheinen würde, Vorschriften zum Schutze journalistischer Artikel überhaupt zu er⸗ lassen, daß sie aber eventuell auch bereit sei, in Verhandlun⸗ en bezüglich der Sicherung telegraphischer Nachrichten gegen den

achdruck einzutreten. Auf Antrag des Militair⸗Ausschusses ge⸗ währte die Versammlung einer Kanzleidieners⸗Wittwe eine Unter⸗ stüßung; auf Vortrag des betreffenden Vermittelungs⸗Ausschusses beschloß dieselbe, dem Fürsten und Alt⸗Grafen von Salm⸗Reiffer⸗ scheid⸗Dyk von den in der 5. diesjährigen Sitzung von den Rhein⸗ uferstaaten abgegebenen Erklärungen, daß sie genanntem Fürsten bezüglich der von ihm erhobenen Ansprüche auf eine subsidiäre Rhein⸗ oktroi⸗Rente den Rechtsweg zu eröffnen bereit seien, Kenntniß geben zu lassen. In Folge eines von der K. saͤchsischen Regierung be⸗ reits am 2. März 1854 bezüglich des Vollzugs des Art. 2 der all⸗ gemeinen deutschen Wechselordnung gestellten Antrages, so wie eines am 18. Dezember vorigen Jahres von der Königlich württember⸗ gischen Regierung eingebrachten Antrages in Bezug auf die hin⸗ sichtlich der Anslegung einiger Bestimmungen der gedachten Wechsel⸗Ordnung entstandenen Controversen, beschloß die Ver⸗ sommlung, dem Gutachten des betreffenden Ausschusses entsprechend, die behuss Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfs eines allge⸗ meinen Handelsgesetzbuches für die deutschen Bundesstaaten nieder⸗

esetzte Kommission zu Nürnberg, unter Zuschlaß des vorhandenen, o weit nsthig noch zu vervollständigenden Materials zu beauf⸗ tragen: ³) sowohl zu erörtern, in welcher Weise die in den einzel⸗ nen deutschen Bundesstaaten zur Ausführung des Artikel 2 der allgemeinen deutschen Wechselordnung getroffenen gesetzlichen Be⸗ stimmungen wegen Beschraͤnkung der Wechselhaft, unter sirenger

des in dem Artikel 2 aus esprochenen Prinzips der

sthaltun 7 chmahme auf Grund des öffentlichen Rechtes, so wie unter eitiger Berüicksichttgung des Interesses des Verlehrs in Ueber⸗ un 5 z8 bringen seien, als auch b) in Berathung zu ziehen, die . rsen, über die

Controvers krechnung der vrvieges Mangels Zahlung (Artikel 41, Schlußsatz der Wechsel⸗

sung der bezsglich der Wechselordnung entstandenen rist zur Erhehung des

schraͤnkenden Clauseln (Artikel 18, Absat Wirkung eines Zinsversprechens in Wechseln, besonders in eigenen (Art. 96 Ziffer 2 ibidem), so wie anderer Contropersen, deren Beseitigung gedachte Kommission im Interesse des Verkehrs noch für wünschenswerth erachten sollte, herbeizuführen sein dürfte, und c) das Ergebniß ihrer desfallsigen Verhandlungen der Bundesver⸗ sammlung zu weiterer einleitender Behandlung vorzulegen, (Fr. Bl.)

Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. Kraft heute im „Württemb. Staatsanzeiger“ erschienenen Koöͤniglichen Dekrets haben sich die vertagten Staͤnde am 10. März d. J. zur Wiever⸗ eröffnung ihrer Sitzungen hier zu versammeln und die unter⸗ brochenen Verhandlungen wieder aufzunehmen.

Baiern. München, 19. Februar. Se. Majestät König Ludwig wird sich am 24. Marz auf einige Monate nach Rom begeben. (N. C.)

Oesterreich. Mailand, 19. Februar. Se. Kais. Königl.

digen Betrag für das Nationalanlehen nachgesehen. 1b

Belgien. Brüssel, 20. Februar. In der Kammer ist heute in zweiter Abstimmung mit einer Majorität von 48 gegen 13 Stimmen der Paragraph des Unterrichts⸗Gesetzes angenommen worden, gegen den die meisten Reclamationen sich erhoben. Außer diesem genehmigte die Kammer noch sechszehn weitere Artikel des angeführten Gesetzes, mit den in erster Diskussion demselben an⸗ gefügten Verbesserungs⸗Anträgen. Der König hat gestern einen öffentlich versteigerten bedeutenden Grundbesitz in der Nähe von Brüssel um den Preis von 334,500 Franken erstanden.

21. Februar. Die Kammer hat heute mit einer Mehrheit von 52 gegen 28 Stimmen das Ganze des Gesetzentwurfs über das Prüfungswesen genehmigt. (Köln. Z.)

Großbritannien und Irland. London, 20. Februar. Dem gestern veröffentlichten amtlichen Ausweise des Handels⸗ Ministeriums zufolge belief sich der deklarirte Werth der Ausfuhr von Erzeugnissen des Vereinigten Königreichs des verflossenen Jahres auf 115,890,857 Pfd., d. h. auf 20,202,772 Pfd. mehr als im Jahre 1855.

In der Oberhaus⸗Sitzung vom 19. Februar verlas der Earl von Derby die von ihm auf nächsten Dienstag angekündigte, den Krieg mit China betreffende Resolution. Dieselbe lautet: „Das Haus hat mit tiefem Bedauern vernommen, daß die freundschaftlichen Beziehungen

zwischen Ihrer Majestät Unterthanen und den chinesischen Behörden zu

Canton unterbrochen worden sind aus Anlaß von Maßregeln, welche Ibrer Majestät erster Handels⸗Inspektor ergriff,“ um Genug⸗ thuung für angebliche Verletzungen des Zusatz⸗ Vertrages vom 8. Oktober 1843 zu verlangen. Nach Ansicht des Hauses war in Folge

dieser Differenzen der Zeitpunkt ein besonders ungeeigneter, um

von den chinesischen Behörden die Zulassung britischer Unterthanen in Canton 1e esche ein Verlangen, das man seit dem Jahre 1849 hatte ruhen lassen und dieses Ansinnen durch Woffengewalt zu unter⸗ stützen. Nach Ansicht des Hauses hätte man keine geradezu feind⸗ seligen Operationen ohne vorherige Instructionen der Regierung Ihrer Majestät unternehmen sollen, und keiner der in den vorstehenden Resolutionen erwähnten Gegenstände enthielt eine genügende Rechtferti⸗ gung für solche Operationen.“ Lord Polwarth zeigt an, er werde am nächsten Montag die Vorlegung von Papieren beantragen, die sich auf die Abtretung der Inseln Haski, Giblen und Churagul seitens des Imam von Maskat beziehen. b öö .

In der Unterhaus⸗Sitzung erwiderte auf eine Frage Sir J. Graham's in Betreff des Sundzolles Lord Palmerston: Die Re⸗ gierung Ihrer Majestät hat lange Zeit mit der dänischen Regierung und anderen Regierungen Europa's in Unterhandlungen wegen des Sundzolles gestanden. Bis jetzt ist noch kein Abkommen in dieser Sache getroffen worden. Doch hoffe ich, daß ein solches in Kurzem zu Stande kommen wird, und in diesem Falle werden wir dem Parlamente die zur ehesisi, des⸗ selben nöthigen Bestimmungen unterbreiten. Layard: Ich erlaube mir, an den an der Spitze der Regierung stehenden edlen Lord eine Frage zu richten, die ich leider nicht früher ankündigen konnte, da mir die Mittheilung, auf welche sie sich hatt, erst heute zuging. Es handelt sich nämlich darum, ob von Rußland und Persien am 5. Januar ein Vertrag abgeschlossen und am 18. desselben Monats in Teheran unter⸗ zeichnet wurde, durch welchen Persien einen zwischen zwei Orten an der Gränze der Türkei gelegenen Gebietsstrich an Rußland abtritt. Lord Palmerston: Die Regierung weiß von einem solchen Ver⸗

ücke dem Hause vorgelegt werden, nämlich die auf die Expedition leageglichem e. der englischen Regierung und die Korrespon⸗ denz zwischen ihr und der ostindischen Gesellschaft üͤber die Bestreitung der Kosten des Feldzuges. V. Smith antwortet, er habe nichts dagegen,

t hierauf seinen mit jedem Jahre wiederkehrenden Antrag, denen, 88 Jbiseng 1 Pfd. G vS-. entrichten, das Wahlrecht in den Grafschaften von England und Wales zu verlehen. Der von Lord Pal⸗ mersion und S. Herbert bekämpfte, von Heablam, Drummond, Lord

.Russell und Sir J. Graham unterstützte Antrag wird mit 192 gegen 79 Stimmen verworfen. Auch Spooner bringt wieder die Untersuchung

in elsh. Derselbe wird mit 167 gegen 159 Stimmen verworfen.

1115.“““ 5 14 111“

Majestät hat den Gemeinden der Provinz Sondrio den rücstän-

trage weiter gar nichts, als was in den Zeitungen stebt. Glad 1 Se 8e FESs auf die persische Expedition bezügliche Akten⸗

einen Theil der verlangten Dokumente baldigst vorzulegen. Locke King.

der das Priester⸗Seminar von Maynooth betreffenden Parlamentsakte b

Februar. In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung erklaärte

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rowbhy. die Regierung sei noch zu keinem desinitiven Beschlusse in Bezug auf die Theilung des Bisthums London gelangt. Eben so wenig ver⸗ möͤge er sich bestimmt darüͤber auszusprechen, welches Verfahren die Re⸗ gierung in Bezug auf die Pensionirung von Bischöfen einzuschlagen ge⸗ denke. 8 1“

In der Unterhaus⸗Sitzung wiederholte Layard seine Frage in Betreff des angeblich zwischen Persien und Rußland unterzeichneten Vertrages. Wenn ein solcher Vertrag wirklich vorhanden sei, bemerkt er, so duͤrfe man die Wichtigkeit desselben nicht unterschätzen. Im Falle eines Krieges zwischen Rußland und der Türkei könne nämlich die erstere Macht in Folge des ihr durch den Vertrag abgetretenen Gebietes über Bajazid Truppen in das ottomanische Reich hineinwerfen, wenn nur Persien neutral bleibe. Wie es scheine, habe Rußland jetzt die Abtre⸗ tung einer Straße erlangt, nach deren Erwerb es sich schon seit vielen Jahren gesehnt habe. Er wisse nicht, ob die englische Regierung uͤber diesen. Gegenstand von der türkischen Regierung Mitthei⸗ lungen erhalten habe. Wenn sie sich aber solche Dinge gefallen lasse, so lasse sie die Türkei und die Sache, um derentwillen sie vor Kurzem mit Rußland Krieg geführt habe, im Stich. Er wüuünsche zu erfahren, ob der an der Spitze der Regierung stehende edle Lord sich bei dem russischen Gesandten beschwert oder Aufklärungen von demselben verlangt habe, ferner, ob es wahr sei, daß in Paris die Unterbandlungen zwischen Persien und England abgebrochen worden seien. Das Haus werde ihm hoffentlich er⸗ lauben, diesen Gegenstand in einigen Tagen zur Debatte zu bringen, wofern nicht von Seiten der Regierung die bestimmte Erklärung erfolge, daß die sofortige Beilegung des Zwistes zu erwarten sei. Die Angelegenheit sei von großer Wichtigkeit, und er habe keineswegs die Absicht, sie in einem der Regierung feindseligen Sinne zu diskutiren. Bevor eine

Debatte stattgefunden, könne der Schatzkanzler kein Geld für die persische

Expedition verlangen. Lord Palmerston erwidert: er wisse über den

angeblichen Vertrag nichts Anderes, als was in den Zeitungen stebe. Layard: Haben Sie Erklärungen verlangt? Lord Palmerston ent⸗ gegnet: es sei nicht Brauch, auf Anlaß von Nachrichten, wie sie in Be⸗

zug auf den betreffenden Fall vorlägen, Erklärungen zu verlangen. Die

Unterhandlungen in Paris mit dem persischen Gesandten seien nicht ab⸗ gebrochen oder suspendirt worden, und er habe keinen Grund zu der Annahme, daß keine Aussicht auf das Zustandekommen einer für alle Parteien

befriedigenden Lösung vorhanden sei. Unter den würde eine Diskussion der Frage nur

obwaltenden Umständen Als das Haus im

einen nachtheiligen Einfluß ausuͤben können.

Begriffe stebt, sich als Comite der Mittel und Wege zu konstituiren,

eantragte Disraeli folgende Resolution: „Es würde zweckmäßig sein,

vor Sanctionirung der Finanzmaßregeln für das kommende Jahr die muthmaßlichen Einnahmen und Ausgaben in der Weise mit einander in Einklang zu bringen, welche am besten geeignet ist, das Land vor der

Gefahr eines Defizits in den Jahren 1858— 59 und 1859—60 zu sichern und in den Einkünften und Ausgaben eine Bilanz herzustellen, die es dem Parlament ermoöoͤglicht, um jene Zeit, ohne daß die Finanzen darunter leiden, die Einkommensteuer gänzlich aufzuheben.“ Was er hauptsäͤchlich gegen die Finanzvorlage des Schatzkanzlers einzuwenden habe, sei, daß sie die Aufhebung der Einkommensteuer im Jahre 1860 nicht nur erschwere, sondern geradezu unmöglich mache Der Schatzkanzler habe die Ausgaben für das laufende Jahr auf 65,474,000 Pfd und die Einnahme auf 66,365,000 Pfd. veranschlagt, was einen Ueberschuß von 800,000 bis 900,000 Pfd. ergeben würde. Für das Jahr 1858 59 nun veranschlage er (der Rednex) die Ein⸗ nahme auf 61,404,000 Pfd. und die Ausgaben auf 66,389,000 Pfd. Daraus würde sich für das Finanzjahr 1858 59 ein Defizit von 5,000,000 Pfd. ergeben, und im folgenden Jahre würde dieses Desizit voraussichtlich die Höhe von mindestens 10,000,000 Pfd. erreichen. Wenn dann die 7,000,000 Pfd. einbringende Einkommensteuer wegfalle, so werde man mit einem furcht⸗ baren Deftzit zu kämpfen haben. Um dieser Gefahr vorzubeugen, werde man eine bessere Ausgleichung der Ausgaben und Einkünfte zu erzielen suchen müssen, als in dem Budget des Schatzkanzlers enthalten sei. Der Schatzkanzler habe die Ausgaben für 1858—59 eben so hoch geschäͤtzt, wie die für 1853 54, nämlich auf 55,840,000 Pfd. Warum koͤnne man nicht die Aus⸗ gaben für 1857— 58 auf dasselbe Maß zurückführen und so, ohne die Zucker⸗ und Theezölle zu erhöhen, die Summe von 4,000,000 Pfd. erübrigen? Der Schatzkanzler entgegnete, wenn Disraeli von einem in zukünftigen Jahren zu erwartenden Oefizit spreche, so sei das einigermaßen kuͤhn. Er seines Theiles beschränke sich darauf, seine Voranschlaͤge für das laufende Jahr zu machen. Wenn es ihm aber erlaubt sei, auch seine Vermuthungen über spätere Zeiten auszusprechen, so müsse er sagen, daß er keinen Grund zu der Annahme habe, es werde im Jahre 1860 ein Defizit stattfinden oder der Aufhebung der Einkommensteuer ein Hinderniß im Wege stehen. Seiner Schätzung nach würden sich in jenem Jahre die Einkünfte auf 58,115,000, die Ausgaben auf 54,200,000 Pfd. St. belaufen. Die Motion scheine ihm eine durch⸗ aus müßige, und er beantrage den Uebergang zur Tagesordnung. Gladstone tritt hierauf als Sekundant Disraeli's auf. Die Finanz⸗ vorlage des Schatkanzlers verletzt seine heiligsten finanziellen Gefuhle und kommt seines Erachtens einem über die Thäͤtigkeit des Parlaments während der letzten 15 Jahre ausgesprochenen Verdammungsurtheile gleich. Die angebliche Steuerermäßigung von 11,970,000 Pfd. für das laufende E sich, meint er, in Wirklichkeit nur auf 3,134,000 Pfd. belaufen. Die Voranschläge für die Ausgaben seien im Budget viel zu hoch gegriffen, und eine bedeutende Ermäßigung derselben thue noth. Ganz abgesehen von den Kriegskosten, seien die Staats⸗Ausgaben in den lettten vier Jahren um 6,000,000 Pfb. gestiegen. Im Fahre 1860 werde das Oestzit sich voraussichtlich auf 8,600,000 Pfd. belaufen. Nachdem Wilson gegen und Laing für den Antrag Disraeli'’s gesprochen hat, wird die Debatte auf den Vorschlag J. Mac Gregor'’s vertagt.

Der „Ekonomist“, die „Times“ und die meisten übrigen Jour⸗

Jnale glauben sicher, daß für die untertaikgung russischer Eisenbahn⸗

Actien hier am Platze nicht die geringste Chance sei.

, Frankreich. Paris, 20. Februar. Der gesetzgebende ¹9 . . e 1“ Körper versammelte sich gestern in seinen Büreaus e 82 sechs Kommissivnen zur Prüfung von eben so vielen Gesetzentwürfen, worunter sich auch jener für die dem Marschall Pellsster zu bewil. ligende jährliche Dotation von 100,000 Fr. besindet. Nach dem Texte dieses Gesetzentwurfes wird ihm diese Dotation alz Belohnung der ausgezeichneten Dienste verliehen, die er Frank⸗ reich als Oberbefehlshaber der Orient⸗Armee in dem „glor⸗ reichen und denkwürdigen“ Krim⸗Felvzuge geleistet hat. Die Dotation ist übertragbar auf seine direkte und eheliche männ- liche Nachkommenschaft, nach der Ordnung der Ersige⸗ burt, und fällt, wenn diese Nachkommenschaft erlischt, an den Staat zurück. Sie ist unveräußerlich und unantastbar, Sie wird in das große Buch der öͤffentlichen Schuld eingetragen, und ihr Genuß beginnt vom 8. September 1855 ab. Ver Staatsrath hat 88 den betreffenden Gesetzentwurf am 28. Januar berathen und ge⸗ nehmigt. Wie der „Moniteur“ anzeigt, ist vorgestern von Brest abermals eine Brigg abgegangen, die die indisch⸗chinesische Station verstärken wird. Nach der „Union“ werden sieben französische Prälaten im nächsten Konsistorium zu Rom, das zwischen dem 15. 8 und 20. März stattfindet, präkonisirt werden und die Bullen so zeitig eintreffen, daß die neuen Erzbischöfe von Paris, Tours und Aix noch vor Ostern von ihren Sprengeln Besitz nehmen können.

21. Februar. Die Hauptbestimmungen des mit Persien abgeschlossenen Vertrages lauten: Die Unterthanen beider kontra- hirenden Mächte, Reisende, Kaufleute, Gewerbtreibende und andere. sollen in Betreff ihres Aufenthaltes oder ihrer Niederlassung im Gebiete des einen oder des anderen Reiches in allen Beziehungen ganz so behandelt werden, wie die Unterthanen der begünstigsten Nation. Sie können in dem einen und dem anderen Lande frei Handel treiben, und die von ihnen eingeführten Waaren bezahlen genau dieselben Zölle, wie die begünstigtste Nation. Ueber Strei⸗ tigkeiten zwischen französischen Unterthanen in Persten und zwischen persischen Unterthanen in Frankreich richten die Konsular⸗ Agenten jeder Nation. Was Streitigkeiten zwischen Unter⸗ thanen beider Nationen und Kriminalsachen angeht, so wird bei ihrer Aburtheilung das in beiden Ländern gegen die Unterthanen der begünstigtsten Nation übliche Verfahren zur Anwendung kom⸗ men. Das Heimfallsrecht ist abgeschafft. Zum Schlusse bestimmt der Vertrag, daß jede der zwei Mächte die Befugniß haben soll, in dem Reiche der anderen drei Konsuln zu ernennen. Die französischen Konsuln werden zu Teheran, Bender⸗Abuschähr und Tauris, die persischen zu Paris, Marseille und auf der Insel Re⸗ union (Bourbon) residiren. Der Unterrichts⸗Minister hat eine Kommission ernannt, welche darüber entscheiden soll, ob eine der ihm eingereichten Entdeckungen bezüglich einer mit Ersparung ver⸗ knüpften Anwendung der Voltaischen Säͤule auf die Industrie, Chemie oder Mechanik es verdient, daß ihr ein vor fünf Jahren durch Dekret ausgesetzter Preis von 50,000 Fr. zuerkannt werde.

Spanien. Man schreibt aus Madrid vom 14. Februar: „Der Schwager des Königs, Guelly Rente, ist wieder hier ein⸗ getroffen; seine Gemahlin, die Infantin Josepha, darf in Folge höherer Befehle Tudela nicht verlassen.

Eine Depesche aus Madrid vom 20. Februar meldet: „Der Herzog und die Herzogin von Montpensier schicken sich zu einer Vergnügungsreise an; sie werden wahrscheinlich am 22sten d. zu Madrid eintreffen. Die Hojas erklären das Gerücht, daß die Regierung zu parlamentarischen Reformen zu schreiten beabsichtige, für unbegründet. Die Vorbereitungen gegen Mexiko dauern fort.“

RMußland und Polen. Warschau, 18. Februar. Die

hiesigen Blätter veröffentlichen als Folge der Vereinbarungen zwi⸗ schen der russischen Regierung und dem päpstlichen Stuhl das modificirte Ehegesetz. Mehrere §§. des früheren von 1836 wer⸗ den modificirt, andere aufgehoben und die Instanzen festgestellt: erste der Bischof, zweite der Erzbischof mit Consistorium, dritte der päbstliche Stuhl. Geistliche, die dem §. 68 zuwider trauen, verwir⸗ ken Geld⸗ und Kirchenbußen.

Dänemark. Kopenhagen, 17. Februar. Monrad's Vor⸗

schlag wegen einer Veranderung des Reichsgerichtsgesetzes, dahin gehend, daß den Höchstengerichts⸗Advokaten auferlegt werden solle, ohne Salair das Amt eines öffentlichen Anklägers in einem Mi⸗ nisterprozesse zu übernehmen, wurde heute mit Zustimmung des Justizministers der zweiten Berathung überwiesen.

Flensburg, 18. Februar. In der heutigen Sitzung

Ständeversammlung fand die Schlußberathung über die Sprach⸗

sache statt. Nachdem sich einige Redner für, andere gegen die zu Gunsten der Wiederherstellung der deutschen Sprache in Mittel⸗ schleswig und einem Theile Südschleswigs gestellte Proposition er⸗

klärt hatten, wurde der, der Proposition günstige Kommissions⸗ Antrag mit einem Amen dement des Praͤsidenien mit 27 gegen 11 Stimmen angenommen. 1

Amerika. Der „New⸗York Herald“ vom 6. Februar enthält

Folgendes über eine geheime Situng im Senate zu Washington, in welcher der auf Central⸗Amerikn bezügliche englisch⸗ ameri⸗ kanische Vertrag zur Sprache kam: „Wie wir hören, ist