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inisterium der peisgttchen⸗ Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
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In Gemäßheit des Statuts der von des Hochseligen Königs
Majestät gestifteten Preisbewerbungen in der Malerei, Skulptur und Baukunst ist die diesjährige akademische Konkurrenz für die Bildhauerei bestimmt. Alle befähigten lungen Künstler in dem Alter von weniger als 30 Jahren, welche Bildhauer sind, insbe⸗ sondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin, so wie der Königlichen Kunst⸗Akademieen zu Düsseldorf und Königsberg werden hiermit eingeladen, sich bei dieser Preis⸗ Bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungs⸗Arbeiten zugelassen zu werden, müssen die sich meldenden jungen Künstler entweder die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der hiesigen Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, oder ein Zeugniß der Fähigkeit von den Direktoren der Kunst⸗Akademieen zu Düsseldorf oder Königsberg oder von einem ordentlichen Mit⸗ gliede der unterzeichneten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben, beibringen.
8 Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung müssen bei dem Direktorat der eceen Kunst⸗Akademie bis zum Sonnabend, den 6. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, persoönlich erfolgt sein. Die A“ beginnen den 8. Juni. Die Hauptaufgabe wird reitags den 19. Juni ertheilt und müssen die fertigen Konkurrenz⸗ Arbeiten am Freitag, den 18. September d. J., abgeliefert wer⸗ den. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 500 Thalern für drei auf einander folgende Jahre, zu einer Studienreise nach Italien, erfolgt am 15. Oktober d. J. bei der akademischen Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. Ausländern köͤnnen nur Ehrenpreise zu Theil werden.
Berlin, den 5. Februar 1857. “
Königliche Akademie der Künste. 8 8 1
rofessor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor. Sceeccrretair der Akademie Ic.
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Bewerbung um den Preis der Michael⸗Beer'schen Stiftung.
5 Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗Beer⸗ sschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist ebenfalls für Werke der Bildhauerei bestimmt, allein unabhängig von der gleichzeitigen akademischen Preisbewerbung Königlicher Stiftung. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie bei dieser zweiten Preisbewerbung, die nicht auf Inländer beschränkt isst, dem eigenen Ermessen der Konkurrenten, so wie sie es denselben anheimstellt, ob sie eine Ausführung in Relief oder in runder Figur vorziehen; nur müssen Reliefs, um zulaͤssig zu sein, eine Höhe von min⸗ destens 2 ¾ Fuß zu einer Breite von etwa 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch aus beiden akademische Studien ersichtlich werden. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten ist ebenfalls auf den 18. Sep⸗ tember d. J. festgesetzt und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen sein: 1]) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗
schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht
hat und Zögling einer Deutschen Kunstakademie ist. 2) daß die eingesendete Arbeit von dem Konkurrenten selbst er⸗ fnunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor⸗ dden ist, in welcher Rücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung 1 Beerzish .ee werden kann. wemens 82 g ngen zu dieser Konkurrenz sind nicht er die Zuerkennung des Preises, eines einjährigen Stipendiums von 500 Thalern zu einer Sturienreise nach Rom, erfolgt ebenfalls in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 15. Oktober d. J. zur
Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes ät des Berlin, den 5. Februar 8882 Eö““
Directorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.
Professor Herbig. Dr. E. H. Toelken Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungsrath, Secretair der Akademie. ꝛc.
Angekommen: Se. Excellenz der Erb⸗Küchenmeister in der Kurmark Brandenburg, Graf von der Schulenburg⸗Wolfs⸗ burg, von Hannover.
Abgereist: Se. Durchlaucht der General der Infanterie und kommandirende General des 4ten Armee⸗Corps, Fürst Wilhelm Radziwill, nach Magdeburg.
Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Staatsminister, Graf von Bülvw, nach Schwerin.
„Berlin, 3. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnaͤdigst geruht: Dem Geschäftsträger in Lissabon, Legationsrath Freiherrn von Canitz und Dallwitz, die Erlaubniß zur Anle⸗ gung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehe⸗ nen Ritter⸗Kreuzes des Civil⸗Verdienst⸗Ordens vom Niederländischen Löwen; so wie dem Sohne des Rittergutsbesitzers Freiherrn von Wernsdorff auf Popelken im Kreise Wehlau, Moritz von Wernsdorff, zur Anlegung der von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verliehenen Verdienst⸗Medeaille für Rettung aus Gefahr zu ertheilen. 8
Michtamtliches.
„Preußen, Berlin, 3. März. Ihre Majestäten der König und die Königin wohnten gestern dem bei Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Friedrich von Preußen stattfindenden Familien⸗Diner bei. Abends besuchte Se. Majestät der König das Konzert in der Singakademie.
— Das in der Nationalzeitung vom 3. d. M. enthaltene Referat über die am 2. d. M. stattgefundene Versammlung der Actionäre der Wilhelmsbahn bemerkt, der Vorsitzende der Versamm⸗ lung habe vorgetragen, daß der Antrag, die emittirte zweite Hälfte des Actien⸗Kapitals und die Prioritäts⸗Anleihe III. Emission im Jahr 1857 noch für Rechnung des Baufonds geschehen zu lassen, beim Mini⸗ sterium eine nicht ungünstige Aufnahme finden werde, indem an maßgebender Stelle die Ansicht vorwalte, daß jener Antrag voll⸗ ständig gerechtfertigt sei.
Wir können aus zuverlässiger Quelle dagegen anführen, daß diese Frage beim Ministerium noch gar nicht in Anregung gekom⸗ men und daß daher jene Bemerkung eine irrthümliche ist,
n Das Haus der Abgeordneten setzte in seiner gestrigen (27sten) Sitzung die Berathung des Ehescheidungsgesetz⸗Ent⸗ wurfes fort. Die Kommission hatte vorgeschlagen, zwischen den §§. 21 und 22 der Regierungsvorlage einen Paragraphen, das Interimistikum betreffend, einzuschalten, der also lautet: „Das Interimistikum kann auch aus anderen als den §. 724 Thl. II. Tit. 1 des Allg. Landrechts be⸗ zeichneten Gründen nachgesucht und festgesetzt werden (§§. 55 u. ff. der Verordnung vom 28. Juni 1844), wenn das Ehegericht aus Rücksicht auf die Sicherheit, Ehre oder den Lebensunterhalt des klagenden Theils es für angemessen erachtet, daß die Parteien während des Prozes⸗ ses von einander getrennt leben.“ Der Paragraph wurde mit einer unbedeutenden Aenderung angenommen. Ferner hielt es die Kom⸗ mission für angemessen, daß namentlich die Ehegerichte erster Instanz, um den Verhandlungen durch die Composition des Ge⸗ richts noch eine größere Würde beizulegen, statt aus 3, künftig aus 5 Mitgliedern bestehen sollen. Deshalb hatte sie noch die Ein⸗ schaltung eines folgenden Paragraphen vorgeschlagen, der also lautet: „In allen Prozessen, welche die zeitige Trennung, Scheidung, Un⸗ gültigkeit oder Nichtigkeit der Ehe zum Gegenstande haben, soll das Gericht, wenn vor dem Kollegium zu verhandeln ist, in erster Instanz aus fünf, in zweiter Instanz aus sieben Mit⸗ Füchern, „mit Einschluß des Vorsitzenden, bestehen. Für die erste
instanz können auch solche Mitglieder des zuständigen Stadt⸗ oder Kreisgerichts zu Mitgliedern des Chegerichts bestellt werden, welche der zweiten Abtheilung des Kollegiums angehören, oder als Einzelrich⸗ ter fungiren.“ Nach einer längeren Debatte wurde der §. angenommen. Der §. 22 wurde nach der Regierungsvorlage, der §. 23 dagegen nach einem Antrage des Abgeordneten Strohn angenommen und lautet jetzt: „die Bestimmungen des §. 19 finden auch in den⸗ jenigen Landestheilen, für welche das Publications⸗Patent vom 21. Juni 1825 ergangen ist und die Bestimmungen der §§. 19 und 23 auch in den Bezirken des Appellations⸗Gerichts Greifswald, des Justizsenates Ehrenbreitenstein und in den Hohen⸗ zollernschen Landen Anwendung.“ Abg. Rohden beantragte darauf, daß hinter §. 23 der Regierungsvorlage (§. 24 der Kommissionsvor⸗ schläge) eine Bestimmung eingeschaltet werde, nach welcher alle Chesachen der Katholiken an die geistlichen Ehegerichte zur Er⸗ ledigung verwiesen werden sollen. Die Sitzung wurde nach einer Debatte über diesen Antrag aufgehoben und die Berathung auf heute vertagt.
Coblenz, 1. März. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen traf am gestrigen Nachmittage um halb 5 Uhr mit dem Dampfboote „Victoria“, von Mainz kommend, in erwünschtem Wohlsein nebst hohem Gefolge hier wieder ein, woselbst auf der
3. Dezember in der Hauptstadt des Staates zusammenkommen, um
Anlandebrücke der Dampfboote die hiesige hohe Generalität nebst den Stabsoffizieren, so wie der Herr Ober⸗Bürgermeister Bachem mit einer Deputation des Stadtraths zu ihrem Empfange sich ein⸗ gefunden hatten. Ihre Königliche Hoheit richtete an verschiedene der anwesenvden Herren einige freundliche Worte und begab sich
alsdann sogleich nach dem Residenzschlosse. (Köln. Ztg.)
8 Hannover, 1. März. In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer kam das Schreiben des Königlichen Gesammtministeriums vom 17. Februar, den beanstandeten Eintritt des Obergerichts⸗An⸗ walts v. d. Horst zu Verden, als Deputirten in die Zweite Kam⸗ mer betreffend, zur Verhandlung. Der desfallsige Beschluß des andern Hauses ward verlesen. General⸗Syndikus v. Rössing stellte den Antrag, dem Beschlusse Zweiter Kammer, welcher auf Ausschließung des betreffenden Deputirten lautet (s. Nr. 57 d. Bl.) beizutreten. Nach längerer Debatte nahm das Haus diesen An⸗ trag an.
Mecklenburg. Neustrelitz, 11. März. Der heutige
„Offizielle Anzeiger“ enthält ein neues Rekrutirungs⸗Gesetz
für Mecklenburg⸗Strelitz.
Württemberg. Stuttgart, z Anzeiger“ veröffentlicht den bei dem ständischen Ausschuß einge⸗ brachten Entwurf eines Gesetzes, betreffend einige Abänderungen des Volksschulgesetzes vom 29. September 1836. Nach diesem Entwurf soll die Schulpflichtigkeit für jedes Kind nach Vollendung des 6ten Lebensjahres eintreten, 7 Jahre dauern, und die Entlassung aus der Schule nicht vor dem 13ten Jahre erfolgen; nach Umständen darf (wenn die Schulpflichtigen es wünschen) oder muß (wenn die erforderliche Reife fehlt) der Schulbesuch auf 1 bis 2 Jahre verlängert werden. Neben den Sonntagsschulen werden Winterabendschulen in Aussicht genommen. Bei Besetzung der Lehrerstellen soll überall für wirkliche Schul⸗ meister gesorgt, und sollen Lehrgehülfen oder Unterlehrer nur neben ersteren berufen werden. Fernere Bestimmungen des Entwurfs
handeln von der Schülerzahl, die von einem Lehrer unterrichtet
werden darf, von der Stundenzahl, welche letzterem amtlich zuzu⸗ weisen, und dem entsprechenden Gehalt, so wie dem Honorar für überzählige Lehrstunden. 8 8
Frankreich. Paris, 1. März. Die mit Prüfung Gesetzentwurfes bezüglich der Dotation Pelissier's beauftragte Kommission des legislativen Körpers hat Herrn Rigaud zum Bericht⸗ erstatter ernannt. Vorgestern hörte sie die Erläuterungen der Re⸗ gierungs⸗Kommission. Herr Baroche, der über die der Regierung beigemessene Absicht, die Majorate wieder einzuführen, befragt wurde, lehnte eine bestimmte Erklärung ab. — Herr Legrand hat eine ausführliche und eingehende Kritik des Entwurfes eines neuen militairischen Strafgesetzbuches im Drucke heraus⸗ gegeben und jedem Deputirten ein Exemplar dieser Schrift zugestellt. Es werden darin manche wesentliche Bestimmun⸗ gen des Entwurfes scharfem und gründlichem Tadel unter⸗ worfen. — Das Gesetz⸗Bülletin veröffentlicht jetzt zwei Dekrete vom Juli und vom November 1856, wodurch dem Kriegs⸗Minister zur Bestreitung der aus dem Kriege gegen Rußland erwachsenen Ausgaben außerordentliche Kredite von 8,630,000 und 54,550,000 Fr. eröffnet wurden. — Das schroffe Verfahren des Bischofs von Moulins hat in seinem Sprengel große Aufregung hervorgerufen; zu Moulins selbst, wo vor einiger Zeit eine protestantische Kirche eröffnet wurde, sind eine Anzahl Personen zum Protestantismus übergetreten.
— 2. März. Der heutige „Moniteur“ berichtet, der öster⸗
reichische Botschafter, Baron von Hübner, habe dem Kaiser
estern die Nachricht vom Tode der Erzhexzogin Marie Elisa⸗ berh, Wittwe des Erzherzogs Rainer, mitgetheilt; der Kaiserliche Hof werde auf vier Tage Trauer anlegen.
Spanien. Eine Depesche aus Madr tet: „Das Budget von 1857 ist definitiv genehmigt worden; heute, 1. März, hat seine Ausübung begonnen.“ 8
Italien. Aus Neapel, 28. Februar, wird dem „Nord“ die an diesem Tage in Caserta erfolgte glückliche Entbindung der Königin von einem Prinzen telegraphirt. ““
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Amerika. New⸗York, 14. Februar. Der Senat und das Haus der Repräsentanten haben in dem Versammlungs saale des Letzteren die Oeffnung und Zählung der Stimmzettel für die Wahl des Präsidenten und Vice⸗Präsidenten der Vereinigten Staaten vorgenommen. Die Erwählung von Buchanan und Breckenbridge ist allerdings außer Zweifel, indeß hat ein Formfehler, welcher bei der Wahl in Wisconsin vorgekommen ist, die Proklamirung des Resultats noch verzögert. Der gesetzlichen Bestimmung gemäß sollten die Wähler von Wisconsin nämlich am
die Wahl vorzunehmen. Ein heftiges Schneegestöber verhinderte indeß ihr rechtzeitiges Eintreffen und die Wahl hat daher erst am folgenden Tage, den 4. Dezember, stattfinden kͤnnen. Als nun im Senate der Vereinigten Staaten nach erfolgter Stimm⸗ zählung von Herrn Weller der Antrag gestellt wurde, den Herren Buchanan und Breckenbridge ihre Erwählung amtlich anzuzeigen, beantragte Herrn Crittenden als Amendement die Er⸗ klärung, daß das Votum von Wisconsin nicht in die Stimmzählung aufgenommen werden dürfe, daß es jedem Mitgliede beider Häuser freistehe, gegen die Gültigkeit dieses Votums Einsprache zu thun und daß über diese Frage nur der Senat und das Repraͤsentanten⸗ haus zu entscheiden habe. In Folge dieses Antrages wurde der Hehhh über die offizielle Veröffentlichung des Wahlresultates vertagt.
Es erscheint zweifelhaft, ob die vom Senate bekanntlich be⸗ reits angenommene Bill wegen Subventionirung der Anlage der unterseeischen Telegraphen zwischen Amerika und Europa noch im Laufe dieser Kongreß⸗Session zum Gesetz wird erhoben wer⸗ den können. Im Revpräsentantenhause ist der Antrag gestellt worden, die Bill an das General⸗Comité zurückzuverweisen, was einer Verwerfung derselben gleichgekommen wäre; um dem zu entgehen, wurde der Gegen⸗Antrag gestellt, die Bill an das Post⸗ Comité zu verweisen und dieser Antrag ist mit 12 Stimmen Mehr⸗ heit angenommen worden. Das Post⸗Comité kann nun von Neuem Bericht über die Bill erstatten und deren Annahme empfehlen; es ist aber zweifelhaft, ob die Sache während der nur noch kurzen Dauer der Session zur Entscheidung kommen wird. Man schreibt dieses ungünstige Resultat dem Umstande zu, daß sich die Tele⸗ graphen⸗Gesellschaft ihrer Sache zu gewiß gehalten und es daher versäumt hat, den gegen die Bill eingeleiteten Intriguen entgegen⸗
— Die in Montevideo erscheinende „Nacion“ veröffentlicht in ihrer der „Pr. C.“ zugegangenen Nummer 510 vom 26. Septem⸗ ber 1856 eine von den dortigen Vertretern Englands, Frankreichs, Preußens und Sardiniens unterzeichnete Kollektiv⸗Note in Betreff der vom Pariser Kongreß aufgestellten Grundsaͤtze des neueren See⸗Völkerrechtes nebst der von der Regierung von Uruguay darauf abgegebenen, in den gewöhnlichen Formen spanischer Höflichkeit abgefaßten Beitritts⸗Erklärung. Dieselbe lautet dahin, „daß die Regierung des orientalischen Frei⸗ staates den erleuchteten, durchaus mit den Tendenzen der gegen⸗ wärtigen Zeitepoche im Einklange befindlichen Geist, welcher jene Entschließungen durchdringe, anzuerkennen wisse und ihre vollstän⸗ dige Zustimmung zu denselben ausspreche; daß sie demgemäaͤß auf die verfassungsmäßige Zustimmung der Legislative zu dieser aus⸗
gesprochenen Willenserklarung der Exekutive hinwirken werde, damit
diese Entschließungen auch eine unabänderliche Norm für die völ⸗ kerrechtlichen Beziehungen des Ortentalischen Freistaates zu den Maͤchten, welche zu jener Deklaration sich bekannt hätten oder fer⸗ ner bekennen möͤchten, ausmachen könnten.“ Weiter ist am angeführten Ort eine fernere Einladung abgedruckt, welche von den Vertretern Frankreichs und Englands an die Orientalische Regierung dahin gerichtet worden ist, daß dieselbe auch den im Artikel 8 des Pariser Vertrages niedergelegten Prinzipien sich an⸗ schließen möͤge. Auch hier hat die Orientalische Regierung in bereitwilliger Weise dem entsprochen und sich dahin erklärt, auch ihrer Seits im Falle eines Konfliktes mit einer andern Macht vor Anwendung der Waffengewalt die guten Dienste einer befreundeten Macht zur Vermit g in Anspruch z h
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Loondon, Dienstag, 3. März, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) In der so eben beendigten Sitzung des Unterhauses ist die Debatte betreffs der chinesischen Frage fortgesetzt worden. Es wur⸗ den viele Reden gehalten, die Debatte indeß schließlich wieder ver⸗ tagt und die Abstimmung auf morgen festgesetzt. Es hat allen Anschein, daß die Regierung mit einer Majorität von etwa 30
Kunst und Wissenschaft.
— Die Geschäftsführer der XXXIII. Versammlung deutscher Natur⸗ forscher und Aerzte, Geh. Bergrath und Professor Dr. Nöggerath und Geh. Medizinalrath und Professor Dr. Kilian, erlassen in der „Köln. Ztg.“ vom 3. März eine Bekanntmachung, worin sie anzeigen, daß die unterthänigst erbetene Genehmigung zur Abhaltung dieser Versammlung in der Stadt Bonn von des Koͤnigs Majestät Allergnädigst erfolgt ist,
und sie alle Gelehrten und Freunde der betreffenden Wissenschaften im In⸗ und Auslande zu der im September d. J. stattfindenden Versamm⸗ lung einladen. Ueber nähere Bestimmungen wird später ein Programm beröffentlicht werden. v“ 8
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