G Frhf. a. M. sudd. W. 100 Fl.) Petersburg 100 §. ö
Berliner
1-., Fonds- und Geld-Cours.
Amsterdam dito
Hamburg. dito
London..
„9 9 2272 72
Wien im 20 Fl. F. 160 Fl.
burg 150 Fl.
Leipzig in Cour. im 14 Thl.) uss 100 Thlr. .
Aug⸗
250 Fl.
r
ZI1u.“
8 Pfand briefe. — Kur- und Neumark. — Ostpreussische.. 151 Pommersche. 1150 Posensce. [6 18 8i do. 79 ½2, Schlesische . 97 %Vom Staat garantirte .
Westpreuss .
. 0 50 24à2*2⸗*
22909292 ⸗
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche.
SESERERERAE
S
Fonds -Course.
Preuss. Freiw. Anleihee. Stzaatsanleihe von
1852..
8 —2
Posensche. Preussiscrchee Rhein- und Westph. [[Süchsische.. Schlesische
[[Pr. Bk. Anth. Scheine
₰
614 942 98 ¾ 91¾
99
5⸗— S-’S—
5. März 185727. Eisenbahn-Actien. Aachen-Düsseldorf. 3 ½ 84 ¼ — Magdeb.-Wittenb.. do. Prioritäts-4 — 88 ⁄ 11agd.-Witt. Prior. do. II. Emission 87 ½ Münster-Hammer.. do. III. Emission — MNiederschles.-Mark. Aachen-Mastrichter 60 ½ do. Prioritäts- a. 1 93¾ 85 SFie Pstieng 0. Emission 98 0. do. ‚Serie Bergisch-Märkische 907 do. do. IV. Serie do. Prioritäts- 101 Niederschl. Zweigb. 198i gch 1988 5 101⅓ “ 8 * o. (Dortm.-Soe 4— 3 it. B. Berl. Anh. Lit. A. u. B. 151 ½⅔ do. Prior. Lit. A. 8 Prioritäts- 7 do. Se Lit. 1 0. do. do. Prior. Lit. D. Berlin-Hamburger. do. Prior. Lit. E. 86 8 H 2 b (St.-V.) 0o. do. II. Em. 0. rioritäts- Berlin-Potsd.-Magd. do. II. Serie do. Prior. oof; do. III. Serie do. do. Lit. C. Rheinischee do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig.
do. do. Lit. D. Berlin-Stettiner..
— 2 N.
5 —EöT
Friedrichsd'or...
do. Prior.-Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte
do. vom Staat gar. Rubrort-Cref.-Kreis Gladbacher.
Das Abonnement beträgt
g. 25 Sgr. 8
für das viertelsahrlrlrl
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. 3
S8b
25 sür gertin die Gepedition des Königlt. 2 Preußischen Staats-Anzeigers:
1 Aule pPost-Anstalten des Iun-⸗ und Mauer⸗Straße Nr. 54.
92 [L⸗ 1 L ) Auslandes nehmen Zestellung an,
8*
8
ß vom 16. Februar 1857 — be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Zweig⸗ Chaussee von der Wollin⸗Swinemünder Staats⸗
111“”¹n 3 “ 111 2 N 1“ 82 “ “ 11“ gehörig geführtem Nachweise des entsprechenden Stabiums der Bau⸗ Ausführung vorbehalten werden müsse, die Zahlung der Prämienrate selbst außerdem von der zeitigen Beiräthigkeit der zur Verfügung stehenden Fonds abhaͤngig zu machen, resp. danach die Zahlungs⸗ termine anderweit zu bestimmen.
Brieg-Neisse Cöln-Crefelder do. Prioritäts- Cöln-Mindener.. do. Prior.-Oblig. do. do. II. Em. do. do. do. III. Emission do. IV. Emission Düsseldorf-Elberf.
do. Prioritäts-
Durch äußerste Beschraͤnkung des Baufonds für die wenigen, noch für ausschließliche Rechnung der Staatskasse in der Aus⸗ führung begriffenen Chausseebauten, so wie dadurch, daß in den letzten Jahren außerordentliche Zuschüsse zu dem etatsmäßigen Chaussee⸗Neubau⸗Fonds haben flüssig gemacht werden koͤnnen, ist es zu meiner Freude bisher thunlich gewesen, von jenem Lehen hae keinen Gebrauch zu machen. Die als fällig nachgewiesenen Prä⸗ mien sind, so weit nicht in einzelnen Fällen nach den besonderen Verhältnissen der betreffenden Bau⸗Unternehmungen besondere An⸗ stände vorhanden waren, den Regierungen jedesmal unverkürzt zur
dito
dito 1 Stzaats-Schuldscheine. Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Prüuümien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Sckuldverschr.2 Oder-Deichbau-Obligationen.. Berliner Stadt-Obligationen 8
do. Prioritäts- do. II. Seric do. III. Serie 3 Stargard-Posen... do. Prioritäts- do. II. Emission Thüringer do. rior.-Oblig. do. III. Serie Wilh. (Cos.-Odbg.)
Andere Goldmünzen
Straße bei Neukrug nach Misdroy durch den Eeeeö“ 8 1 g 8. y ch ““
HUHlsedom⸗Wolliner Kreis.
achdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den
Bau einer Zweig⸗Chaussee von der Wollin⸗Swinemünder Staats⸗ straße bei Neukrug nach Misdroy durch den Usedom⸗Wolliner Kreis genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations⸗ reecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗Materialien nach Maß⸗ sür die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften auf
S= n S ꝙ&. Q *
12
—2;
28 Ausländ. Eisenb.-
Mecklenburger
Zarskoje-Seclo...
do. Prioritäts- Magdeb.-Halberst..
ESEEISSESISISESSSSIbS111“
11 88888
do. Prioritäts- do. II. Emission
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che Notirungen.
1““
Stamm-Actien.
8
Amsterdam-Rotterdam Kiel-AltonaFF . Loebaun-Zitta Ludwigshafen-Bexbach ainz-Lud fen.. eustadt-Weissenburg
Nordb. (Friedr. Wilh.)
Ausl.
Prioritäts- Actien.
If.] Br.
Ausländ. Fonds.
58 . Bank.. Darmstädter
7f.
sE
ank.
¼
Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl... Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild
gabe der 1
Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de l'Est Samb. et Meuse —
Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl..
Geraer Bank Weimar. Bank. Oesterreich. Metall...
8
do. Seegs Kass.-Vereins-Bk.-Act.
Disconto Antheile
Commandit-
1
1
8 88
do. National-Anleihe do.
Russ. Stiegl. 119 ½
116 ½ do. do. Cert. L. A.
do. do.
do. Engl. Anleihe...
do. do.
Prm.-Anleihe.. 5. Anl.
do. 6. Anl. v. Rothschild Lst.
85 —-
Poln. Schatz-Obl.
&̊ E A& AE ˙’
-
do. L. B. 200 Fl.
N. Bad. do. 35 Fl.. Schaumburg-Lippe do. shlr..
o. 1 à 3 % steigende
span. 3 % inl. Schuid.
Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.’⸗
Paren
———
Hresen -— Sehw.-Freib. 134 ¼ a 134 zem.
Oberschles. Liti. A. 142 a 140 gem.
Discanto Commzadit-Antheile 116 ¾¼ a 117 ½¼ gem.
Die Börse war heut in sehr matter Hal-
unng und stellten sich die meisten Course, namentlich der Oberschle- süschen Dahnen, betröchtlich niedriger a's gestern.
Beriimer Setreideburasne
Weines 48 — 81 Rble.
vom 5 Möaö-z
loco 42 — 43 Rthkz, März und März-April 43 ½ — ½
BF., F
Rthle
45 Br. Rthle.
Hr., 16 ¾ G., April-Mai 16 ¾ Rihlr. bez., Br. u. G.,
15 ⁄ Kihlr. bez. u. G, 15 ½ Br.
Spiriens loco hne Vau⸗ — a. 2-April 27 ¼ — ½
n. G., 27 ½
Rihlr.
rühjakhr 44 —43 q¼ Rthlr. bez. u. G., 44 Br.,
bez. u. G., 44 ½ Br., Juni-Juli 44 ½ —- 45 — 44 ¼
Hr., Mzgs 16 2 RKihlr. Br., 16 ½ G., März-April
27 ¼ — ¼ Rühlr., do mit Fass 27 ¼ Rthlr., Rihlr, bez u. G., 27 q⅛ Br., April-Mai Dr., Mai-Juni 28 — 27 1¼ Kthlr. bez. u.
Jub 28 ½ — ¼ Kih 6 8— 8 822„ 5. r. bez., G. u. Br., Juli-August
etwas beiser
Rss sse, Ahbenast etwas abiger.
hen loco gefragi, bezahlt.
wenig angeboten, Termine fest
Spiritus
ansangs höher be-
Emission 125 2, G. Lit. B. 134 ¼ Br.; do. Lit. C. 132 ⁴ Br.
Darmst. Bank 119 ¼ a 120 ¼ gem.
Ereslam, 5. März, 1 Uhr 8 Minuten Nachm. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 98 6 Br. Freiburger Stamm-Actien 135 .¼ Br.; do. neuer Emission 135 ⅛ Br.; do. dritter
Oberschles. Litt. B. 135 a 130 ½ a 132 gem.
Oberschlesische Actien Lit. A. 143 ¼ Br.; Oberschlesische Prioritöts-Obli-
Stargard-
do.
gationen Lit. D. 89 ¾ Br.; do. Litt. E. 78 Br. Kosel-Oderberger Stamm- Actien 103 ¾ Br.; do neuer Emission 103 ¾ Br. Kosel-Oderberger Prio- Neisse-Brieger Stamm-Actien 8045 G.
ritãts-Obligationen 85 ¼ Br.
Spiritus pro Eimer zu 60 2 Weizen, weisser 64 — 94 Sgr., gelber 65—88 Sgr.
Gerste 39 — 45 Sgr. Hafer 25— 29 Sgr. Die Course der Eisenbahn-Actien waren heut abermals merklich niedriger. Stettim, 5. März, 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen Frühjahr 76. Roggen 43—43 ⅛. Früh- jahr 44 ¼, Mai- Juni 44 ¼, Juni - Juli 45, Juli-Autust 45 ½. 13 ⅞ — 13 ⅛, Frühjahr 13 ¼ — 13 2, Juni-Juli 12 ¼, Juli-August 12 ⅛, August-
September 12 ¼. Alles bezahlt.
Roböl 16 ⁄2, April-Mai 16 ½
8
8Sn
edaction und Rendantur: Schwieger.
huart bei 80 pCt. Tralles 11 ½ Kthlr. G. Roggen 46—50 Sgr.
Spiritus
„September-Oktober 15 ¼,
“
Druk und Verlag der Königlichen Gheheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rubdolph Deckerl)
Straße zur Anwendung kommen sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zur ntlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 16. Februar 1857.
von der Heydt. von Bodelschwingh
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
.“ 6 “ E11“
Handel, Gewer Arbeiten.
z 1857 — betref⸗
fend die Auszahlung der zu Privat⸗, Actien⸗,
Koöommunal⸗oder Kreis⸗Chausseebauten 88 Allerhöchst bewilligten Praͤmien. 3
Cirkular⸗Verfügung vom 8. August 1854. (Staats⸗Anzeiger Nr. 252
Cirkular⸗Verfügung vom 5. Mai 1855. (Staats⸗Anzeiger Nr. 107
S. 815.) Durch die Cirkular⸗Verfügung vom 8. August 1854 und 5ten
Mat 1855 ist der Königlichen Regierung bereits eröffnet worden,
daß die Auszahlung der zu Privat⸗, Actien⸗, Kommunal⸗ oder Kreis⸗Chausseebauten Allerhöchst bewilligten Prämien fernerhin nicht unbedingt in den Terminen in Aussicht genommen werden dürfe, zu welchen ihre Fälligkeit nach den früher festgestellten Grundsätzen, den Fortschritten der Bauten entsprechend, eintreten würde, also dann, wenn zusammenhängende Strecken von einer Meile vollendet oder doch so weit im Bau vor⸗ geschritten sind, daß zum völligen Ausbau nur noch die Prämien⸗ Rate zu verwenden bleibt. Der ansehnliche Zuwachs an derartigen, insbesondere von den Kreiscorporationen unternommenen oder be⸗ schlossenen Chausseebauten, welcher einerseits von der richtigen Er⸗ kenntniß des Bedürfnisses einer Erleichterung des Verkehrs und der geeigneten Mittel zu seiner Abhülfe ein erfreuliches Zeugniß giebt, andererseits aber die für diese Zwecke verfügbar zu machenden Mittel der Staatskasse auf eine laͤngere Reihe von Jahren hinaus
in Anspruch nimmt, hat mich veranlaßt, durch die letzterwähnte V Cirkular⸗-Verfügung vom 5. Mai 1855 — III. 4885 — so wie durch besondere Erlasse in vielen einzelnen Fäͤllen zur Benachrich⸗
tigung der betheiligten Bau⸗Unternehmer anzuordnen, daß auch bei
unverzüglichen Auszahlung überwiesen worden. Ein Gleiches läßt sich für das laufenn⸗ Jahr nicht in Aussicht nehmen, weil ein Zu⸗ schuß zum Chaussee⸗Neubau⸗Fonds nicht zur Verfügung steht, und eine noch weiter gehende Einschränkung der Staatsbauten, als bereits angeordnet worden, nicht thunlich ist. Die Köͤnigliche Re⸗ gierung veranlasse ich deshalb, den Kreis⸗Corporationen, Kom⸗ munen ꝛc., welche Chausseebauten unter Feneeisen von Stagats⸗ prämeien unternommen haben, noch besonders unverzüglich zu eröffnen, daß sie auf die unverkürzte Zahlung dieser Prämien in den nach den allgemeinen vorerwähnten Grundsaͤtzen eintretenden Fälligkeits⸗Ter⸗ minen nicht ferner mit Sicherheit zu rechnen haben, und zeitig Einlei⸗ tungen treffen mögen, um durch Bereithaltung größerer Reserve⸗ fonds aus den zu den Chausseebauten von den Unternehmern selbst zu beschaffenden Mitteln etwaigen Stockungen der Bauausführun⸗ gen und damit sonst verbundenen Verlegenheiten vorzubeugen. Es kann dabet keinen Unterschied machen, ob von einzelnen Kreisen ꝛc. der muthmaßliche Bedarf an faͤllig werdenden Prämien für dieses Jahr im Voraus angemeldet ist oder nicht, da für die angemeldeten Prämien, bei dem Mangel einer festen Grundlage für die Inne⸗ haltung des projektirten Bauplanes, besondere Bestände nicht re⸗ servirt und inzwischen etwa früher eintretende Faͤlligkeitstermine für die Praͤmien anderer Bauunternehmer darum nicht unberück⸗ sichtigt bleiben köͤnnen. Nur für die seltenen Fälle von Chausseebau⸗ Unternehmungen, für welche die Zahlung der F. in bestimm⸗ ten Terminen, oder bestimmten Stadien der Bauausführung ent⸗ sprechend, ausdrücklich zugesagt ist, darf auf die Erfüllung dieser Zusagen mit Sicherheit gerechnet werden.
Da nach dem Gesammtbetrage der noch zahlbaren Chausseebau⸗ Prämien, welcher nach den bereits Allerhöchst ertheilten Bewilligun⸗ gen sich bemißt, vorauszusehen ist, daß der etatsmäßige Chaussee⸗ Neubau⸗Fonds in der Beschräͤnkung auf Eine Million Thaler auch im Laufe mehrerer Jahre nicht zureichen wird, um bei gleichmäͤßig fortdauernder Thätigkeit der Bau⸗Unternehmer mit den Fort⸗ schritten der Chausseebauten die Prämienzahlungen gleichen Schritt halten zu lassen, so muß ich ferner für jetzt Anstand nehmen, die Unterstützung neuer Chaussee ⸗Bauprojekle durch Staats⸗ prämien zu be fürworten, geschweige denn die Bewilligung von Prämien nach so hohen Sätzen, wie sie zur wirksamern Förderung des Chaussee⸗Baus bisher gewährt sind, bei des Königs Majestät zu beantragen. Die Königliche Regierung möge biervon den Krei⸗ sen, Gemeinden ꝛc., in welchen neue Chausseebau⸗Projekte mit Aus⸗ sichtnahme auf Staatsprämien vorbereitet werden, Mittheilung machen und dieselben veranlassen, dergleichen Projekte, sofern sie nicht aus den Mitteln der Bau⸗Unternehmer allein oder nur mit Hülfe der etwa beiräthigen Provinzial⸗Prämien ausge⸗ führt werden können, vorläufig und bis zu einer günstigeren Lage rdes Chaussee⸗Neubau⸗Fonds zuxückzulegen. Nur ausnahmsweise dürfen his guf Weiteres neue Projeltr, welche die Bewilligung von