1857 / 74 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

* 8 1—1— WE11“ * 558 u 1 . s111“ 1 3 8 8 2 1 8 3 1 111““ r Waktnn . 1 1 G - m. A1XXX“ 4 Interims eine wel e sich nicht im Besitze des Postdienst bei tadelloser Führung, wenn sye pach den Bestimimungen 42 4 8 ½ 6 6. 12. 1 EEW1“ Finaunz⸗ Ministevin 8 1 darin Aen 5 befinden, oder an r 95. 8—10 in die Kategorie der Post⸗Eleven üͤbertreten und er Entscheidung ves General⸗Post⸗Amts bleibt es vorbehalten, Bei der heute beendigten Ziehung ver 3ten Klasse 115ter 85 Erben ertheikt sind, welche sich als solche noch nicht legiti⸗ ine Nothwendige, vorhandene Diensistelle auszufüͤllen vermögen, die dreijährige Bildungszeit der Aspiranten und Eleven, welche Königlicher Klassen⸗Lotterie stel der Haupt ewinn von 15,000 Rthlr. mirt haben. sobald dies von ihnen wirklich geleistet wird, eine Diaͤten⸗Remune⸗ mit dem Zeugniß der Reife von einem Gymmastum abgegangen auf Nr. 3042; 1 Gewinn von 2000 Rthkr. auf Nr. 7520; 3 Ge⸗ Diese Interimsscheine müssen ohne Unterschiev, ob sie ration bis zur Höhe von 15 Sgr. pro Tag zu gemühren, welche sind, abzufürzen, wenn dieselben bei ausgezeichneter Führung, be. winne zu 1000 Rihlr. sjelen auf Nr. 4476. 47,849 und 58,670; von der Haupt⸗Bank oder einer Provinzial⸗Bank⸗ übrigens, insofern der Eleve kommissarisch nach einem anderen Orte sondexer Bildungsfähigkeit und erlangter genügender Dienstkenntniß 1 Gewinn von 500 Rthlr. siel auf Nr. 4056 ½ 6 Gewinne zu 300 stelle ausgefertigt sind, bei der Haupt⸗Bank ezenfall⸗ in der gegen Diäten gesandt wird, auf letztere in Anrochnung zu bringen ist. von den vorgesetzten Ober⸗Post⸗Directionen hierzu für würdig er⸗ Rehlr. sielen auf Nr. 19,805. 25,333. 50,813. 52,655 und Zeit vom 15. April bis 30. Nai d. J. mit einem schriftlichen 6. ., 49 . 6. 1 achtet werden. E““ 11*X“M 85,773; und 8 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 3152. ee Gesuche um Umschreibung auf den Namen des jetzigen Eigen⸗ Die nhtrßge zuß Aufnahme in den Postdienst sind an diejenige 14132 [WIW1 18,957. 45,733. 49,155. 55,423. 83,342 und 88,600u4. thümers und um Ausreichung der Bank⸗Antheilscheine nebst Divi⸗ Ober Post Oißketion zu richten, in deren Bezirk sich der Wohnort Der Eleve hat die erworbenen Dienstkenntnisse und seine Qua. Berlin, den 26. März 1857. d(sddoendenscheinen eingereicht werden. Diesem Gesuche find die, den des befindet. 8 lisication zum Postbeamten durch ein Examen nachzuweisen. Die Konigliche General⸗Lotterie⸗Direction. jUebergang des Eigenthums auf den einzutragenden Eigenthümer Der betresseeiden Ober⸗YPost⸗Direction muß Gelegenheit gege⸗ Zulassung zum Examen muß von dem Eleven durch den ihm vor⸗ . 1n nachweisenden Dokumente, in welcher Beziehung die sub 3 ben werden, sich über die Familienverhältnisse des Bewerbers, über geordneten Amts⸗Vorsteher bei der Ober⸗Post⸗Direction beantragt ——— bis 6 auf den Interimoscheinen abgedruckten Bedin⸗ seine Persönlichkeit, körperliche Tüchtigkeit und über seine moralische werden. Bevor dieselbe erfolgt, wird auf die Dienstführung und 111““ 1 gqggungen zu beachten sind, beizufügen. Jeder Einsender wird Führung genau zu unterrichten. 8 außerdienstliche Führung des Eleven während seiner Beschäftigung JEb114“ Preußische Bank. dFpFphann auf sein Gesuch besonders beschieden werden. b““ Dem schriftlich abzufassenden Antrage des Bewerbers müssen zurückgegangen. Ergeben sich dabei wesentliche Ausstellungen, so 8 Berllin, den 16. März 1857. 1 I1“ beigefügt sein: wird der Eleve zur Prüfung noch nicht zugelassen, sondern auf eine Bekanntmachung vom 16. März 1857 betreffend Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. m 1) das Zeugniß über schulwissenschaftliche Bildung, 99 längere oder kürzere Zeit, welche die Ober⸗Post⸗Direction bestimmt, I. vdie Ausreichung neuer Dividendenscheine zu den von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. ve hön pen erxtreüchen vree hnle höfen eddggeeseser. ¹alten Bank⸗Antheilscheinen vom Jahre 1847. Woywod. eugnisse der Polizeibehörden oder sonst glaubhafter Personen um Examen als Post⸗Assistent wird er erst, n 2 b . 2 über die sittliche Führung des Bewerbers und über dessen hegarc s ns dagafe regulirt ist, .““ 8 II. den Umtausch der Interimsscheine über die Abgereist: Der „FrAsens t Provinz Pommern, 8 egenateg den obrigkeitlichen Behörden, §. 11. Einzahlungen für neue Bankantheile gegen Bank⸗ Freiherr Senfft von Pilsach, nach Stettin. die Probe der Handschrift, Die Prüfung ist bei der Ober⸗Post⸗Direction, in deren Bezirk 82 ilscheine nebst Dividendenscheinen. 3 die Dienstpapiere über abgeleistete Militairpflicht oder über der Eleve zuletzt beschäftigt gewesen 7 korieeiner dazu Se 1 Antheilsch st u scAns Nichtamtliches. die zur Ableistung derselben erfolgte Meldung, setzten Kommission abzulegen. Sie zerfällt in eine technische, schrift⸗ JIJI. Hannover, 24. März. Nach einem den Ständen zuge⸗ ein von einem Königlichen Medizinal⸗Beamten ausgestelltes liche und mündliche Prüfung. Dieselbe hat zum Zweck, die Ueberꝛ u den alten Bank⸗Antheilscheinen vom Jahre 1847 sollen gangenen Schreiben hat der König sämmtlichen Abänderungen des

oder bestätigtes Zeugniß über den Gesundheitszustand des zeugung zu gewinnen, ob der Eleve während seiner Beschäftigun Zu d b ür die fu ahre 1857 1861 einschließ⸗ inanz⸗Kapitels zugestimmt und verfügt, daß nach den von Bewerbers, in welchem der Beschaffenheit des Seh⸗ und bei den Post⸗Anstalten sich diejenigen Dienstkenntnisse solche lich, ö“ der alten Bank⸗Antheil⸗ den Ständen befürworteten Grundsätzen bei der Werth⸗Ermittelung Gehérvermögens ausdrücklich erwähnt sene muß, HUebung und Sicherheit in den verschiedenen Dienstzweigen erworben Scheine is. daher aufgefordert, diese Scheine mit einem dop⸗ auszuscheidender Domänen verfahren werden solle. 8 ein Nachweis des Alters durch Taufschein oder Geburts⸗ hat, daß auf ihn als einen vollen, routinirten und zuverlaͤssigen ellen Verzeichnisse derselben in dem Zeitraume vom 15. April bis Die Erste Kammer hat die Aufhebung des Tumultgesetzes 4 zeugniß ꝛc. falls das Alter nicht durch die sub 5 erwähnten Arbeiter gerechnet werden kann. Außerdem soll sich die Prüfung 80 Mai 1857 in den Vormittagsstunden jedes Werktages von 9 von 1848 einstimmig, die Zweite Kammer gegen 25 Stimmen be⸗ Atteste über die abgeleistete Militairpflicht konstirt, auch auf wissenschaftliche Gegenstände erstrecken, namentlich auf bis 12 Uhr, der Haupt⸗Bankkasse zu Berlin persönlich oder durch schlossen, nachdem ein Antrag Bennigsen's wegen Erhaltung der die schriftliche Verpflichtung des Vaters oder der Angehörigen Geschichte, Geographie, höheres Rechnen und lebende Sprachen. einen Dritten zu übergeben. Das mit einzureichende doppelte Ver⸗ Bürgerwehr abgelehnt worden. Bennigsen hat einen Urantrag oder des Vormundes, resp. der vormundschaftlichen Behörde, Die Kosten, welche mit der Reise und mit dem Aufenthalte eichniß muß, in beiden Exemplaren, die Nummern der Bank⸗ wegen Aufhebung der Verordnung vom Januar über die Unter⸗ zur Unterhaltung des Eintretenden während der ersten drei am Sitze der Ober⸗Post⸗Direction behufs der Prüfung verbunden Unthellscheine einzeln nach deren Reihenfolge, die Stückzahl, bei ordnung pensionirter Staatsdiener eingebracht. Dienstiahre und nöthigenfalls so lange, bis ihm ein aus⸗ sind, muß der Eleve tragen. jedem Stücke den Namen des eingetragenen Eigenthümers enthalten Hessen. Darmstadt, 24. Maͤrz. Der der Zweiten Kam⸗ reichendes Einkommen aus Staatsfonds gewährt werden kann. §. 15. und von dem Einreicher mit Bemerkung seines Standes und Wohn⸗ mer der Landstände des Großherzogthums Hessen vorgelegte Gesetz. „Sofern der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schule in den Besteht der Eleve die Prüfung zur Zufriedenheit, so erhält er prtes deutlich unterschrieben sein. Die Haupt⸗Bank⸗Kasse bescheinigt Entwurf über die Rechtsverhältnisse der Standesherren Militairdienst und aus letzterem in den Postdienst tritt, muß auch das Praͤdikat: „Post⸗Assistent“ und tritt damit in die Reihe der auf dem Verzeichniß⸗Duplikat den Empfang der Bank⸗Antheilscheine enthält 42 Paragraphen. Der §. 41 sichert den Standesherren für über seine Beschäftigung und Führung in der Zwischenzeit befrie⸗ Staatsdiener ein. Genügt dagegen der Eleve in einem oder meh⸗ und giebt dasselbe dem Ueberbringer sofort zurück. die ungekränkte Ausübung und den ungestörten Besitz ihres Eigen⸗ digender Nachweis geliefert werden. 2 reren Zweigen der Prüfung nicht, so bleibt ihm überlassen, sich nach Hie Bank⸗Antheilscheine werden mit den neuen Dividenden⸗ thums und ihrer Rechte den großherzoglichen Schutz zu und sollen Der Ober⸗Post⸗Direction liegt die nächste Erwägung der Ge⸗ Jahresfrist von Neuem zum Examen zu melden. Vermag derselbe scheinen von der Haupt⸗Bank⸗Kasse womsglich sogleich, spätestens grundgesetzliche, denselben durch die deutsche Bundesgesetzgebung suche und, wenn dieselben nicht wegen unzulänglicher Erfüllung der auch bei der zweiten Prüfung seine Qualification nicht darzuthun, ee naͤchstfolgenden Werktage gegen Rückgabe des Verzeichniß⸗ zugesicherte Berechtigungen, so weit sse ihnen nach diesen Ge-⸗ Anforderungen zurückgewiesen werden müssen, die weitere Einreichung so wird er aus dem Postdienste entlassen. b Du likats und die darunter zu setzende Quittung ausgehändigt. setzen noch zustehen, ohne ihre Einwilligung niemals, auch nicht nd Berichtserstattung an die oberste Postbehörde oob. .156. 8 S Bank behält sich zwar das Recht vor, die Gültigkeit dieser gegen Entschädigung, aufgehoben werden. Die hiermit in Wider⸗ 89. I .7. öö Die Post-⸗Assistenten werden vorzugsweise zu Stellvertretungen unmd der Quittungen zu II. unten zu prüfen, übernimmt jedoch keine spruch stehenden Gesetze von 1820 und 1848 sollen außer . Die ulassung junger Männer zum Postdienste richtet sich für Post⸗Secretaire oder sonstigen Hülfsleistungen verwendet und Ver flichtun dazu keit treten. In den Motiven (Ministerialschreiben vom 21. v. nach dem Bedürfnisse. Sie werden vorerst auf Probe einer Post⸗ auf die Dauer solcher Beschäftigung remunerirt. voh ans en Inhaber von Bank⸗Antheilscheinen, welche die wird dargethan, daß die Regierung die von den Standesherren seit 1 8 Anstalt zur Heranbildung überwiesen. Sie werden nach Maßgabe der eintretenden Vakanzen, und neuen Pvitendenscheine nicht bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse in Berlin, 1820 und namentlich 1848 geleisteten Verzichte nicht für ungiltig DDie Zuweisung und Vereidigung erfolgt als „Post⸗Aspirant“, mit möglichster Rücksicht auf Anciennetät, in etatsmäͤßige Secretaire sondern entweder bei dem Bank⸗Direktorium in Breslau betrachten könnez dieselben seien jedoch unter so eigenthümlichen um⸗ nach Berichtigung der Caution. (Seteellen befördert. bder bei einem Bank⸗Comtoir oder einer B ank⸗Kommandite ständen geleistet worden, daß es gerechtfertigt erschien, nicht u“ 1“ 1X1XX“ Auf vorzugsweise Anstellung erlangen diejenigen Post⸗Assisten⸗ in den Provinzen in Empfang nehmen wollen, haben dies in los an selbigen festzuhalten und den Standesherren einzelne 63 Die Dauer der Probezeit für den Aspiranten beträgt ein Jahr. ten Anspruch, welche sich durch ausgezeichnete, bei dem Examen be⸗ dem vorgedachten Zeitraum vom 15. April bis 30. Mai 1857 der rechte, worauf sie verzichtet, ganz oder mit Modisikationen, Fä. Während dieser Zeit wird hauptsächlich darauf geachtet, ob der währte Dienstkenntnisse, neben regem Diensteifer und exemplarisch von 1 gewählten Provinzial⸗Bankstelle mit ge⸗ unter der Voraussetzung zurückzugeben, daß dieselben andere Vor⸗ Aspirant wahren Eifer und Trieb für den Beruf, hinreichende guter Führung hervorthun. nvh er vrn abe der Nummern ihrer Bank⸗Antheilscheine (aber rechte, deren Aufgeben im Interesse des Staates und in Se⸗ Fähigkeiten und denjenigen Grad von Ordnungsliebe und Zuver⸗ Sollte ein Assistent bei mangelnder Gelegenheit nicht ununtee ohne v. Beifügung) zu melden. Spätestens 14 Tage eigenen liege, nicht wieder in Anspruch nehmen und für alle Zukunf lässigkeit besitzt, um danach von ihm erwarten zu können, er werde brochen gegen Düäten beschäftigt werden können, so muß er auch nda dem Empfange dieser Meldung wird jede Provinzial⸗Bank⸗ darauf verzichten werden. Zur Ablosung 8 1 88 ein brauchbarer Postbeamte werden; ferner darauf, ob er Achtung während solcher Zwischenzeit dem Postdienste seine Kräfte widmen, stelle die ihr von hier aus zuzusendenden neuen Dividendenscheine Standesherren werden den Ständen 1e 8 89 . 7⁄. und Folgsamkeit gegen Vorgesetzte, ein richtiges Benehmen gegen für seinen Unterhalt aber selbst sorgen. den Präsentanten der betreffenden Bank⸗Antheilscheine, eben so wie Gesetzes von 1848 vorgeschlagen, wwflche 8 1856 785 0⁰0 Fl) Untergebene, Ruhe und Bescheidenheit dem Publikum gegenüber §. 17. es vorstehend für die Haupt⸗Bankkasse in Berlin angeordnet ist, von 255,000 Fl. mit Zinsen bis Ende August 1856 (84, n. beobachtet, ob er einen sittlichen Lebenswandel führt, und ob seine Mit der etatsmäßigen Anstellung findet die Ernennung des ausreichen. machen würden.

ue für den Postdienst ausreichen. Beserflehenan zum: „Post⸗Secretair“ auf Grund einer besonderen Gedruckte Formulare zu 13 1een; Feabhe SEE“ 82 Iga beb ahsn „8 An 1 .g. estallung staitt. v1““ Bank⸗Kasse in Berlin und jede betreffende 8 L b wurde dem Beschluß

Genügt der Aspirant den in diesen Beziehungen zu machenden t . esan n E11111“ 8 Anforderungen nicht, so wird er mit Ende des Pröbejahre als un⸗ Diejenigen post- 8 Se Keies nd i Kraf vn. verabfolg,8, Antheilscheine zur Beifügung der neuen der zweiten Kammer, bei Lonsee ahzuzweigen, mit 2A. Fh.h. Feeicne ser den Postdiensi, entlassen. Sollte sich schon nf. in sc fühten ich z0 e- Fg 1.““ Oisige es seemne cs in der vorstehend bestimmten Art persöͤnlich men beigetreten; aber es hae⸗ der zweite ö des Probejahrs herausstellen, daß der Aspirant sich für den Post⸗ lung beim Postwesen . nem 1 ü 8 EEb““ üecten üicer alen nach Wasse . 8 z. B. als Expeditions⸗Vorsteher in einem oder durch einen Dritten übergeben werden, son i 1 8 „iase nicht eignet, so kann seine Entlassung auch früher erfolgen. rößeren Postamte, als Controleur, Amtsvorsteher, sgof Inspeiten dn vees oder sonst mit .eeng 9 8 . 8 heec. 2 ve dillss he Bastnerf aggesglu

3 . . ü 2 d 9 8 V ij 2 e 5 8 8 Entspricht der Aspirant üchr Anforderunge urs 8 üreau⸗ und Kassenbeamte bel den Ober⸗Post⸗Directionen, als Post⸗ gehen, so müssen die Bank Feee eie da sich die der zweiten Kammer, die Bereitwilligkeit zur Verwilligung Ablauf der Probezei nforderungen, so tritt er mit rath u, s. w. oder zu einer Dienststellung bei dem General⸗Postamte dern ohne Weiteres zurückgesch wer . gittel B iner Bahn von Aalen nach Gmünd 99 becs des 8 sn hen ae EE“ b Bank⸗erwaltung dieferholb in .“ 8 eRlaren Der pritte Beschluß 88 zweiten Kammer einer Bitte . Der weit 1 . 11, 1 ung bei dem General⸗Po amte darzuthun. 8 8 1 der Linie durch das Rems⸗ Aiiee Arveiher deeen 8 le über⸗ zweiten Prüfung gehört, daß der Beamte sich während seiner gan⸗ erfolgt in dem Zeitraume vom 15. Apr *9 bis 12 LU iner Bahn in dieser. Richtung, wurde 82 Hurchbildung in allen I Anstalten zu seiner gründlichen zen Dienstzeit durchweg diensteifrig und thätig bewährt, als ord⸗ den Vormittagsstunden eines jeden Werktages von 9 bis 12 Uhr. 86 etmgsgen Föhgen ns, eeihch et. a 8. 8 B vin Aussicht gesteife e,eg. HieeFesg süscnens nicht die im nungsliebend und zuverlässig bewiesen, und einen unbefleckten, Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden: im Besitz der V b 8 Rentsthalbahn nicht das Wort reden wolle. Bei vZEEE ng und Remunerirung auf ihn moralischen Lebenswandel geführt hat. 1) Interimescheine, welche sich noch im Besitz Besprechung des vierten Beschlusses der zweiten Kammer wegen

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ftet unch dis Sbet⸗ Postedeern nen epfhan 10ftigung werden Wegen der Anforderungen, welche an die Kandidaten des darin benannten Eigenthümer Eefnutüͤmer verjenigen Foriführung der Verhandlungen mit Bavern erklärte der Finanz⸗

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8 ch sheren Post⸗Examens gemacht werden, ergiebt die dienst⸗ terimsscheine sind von dem 8 n I vencg Sass einen benen ansgg gegfin 5 59 Fns. echehag bes Ficere belche bei jeder Vrcgeren Beftanll 8 Bansdec. 2 28ℳ8 Weecse g6 de0c n.eraotse zegecn gech dem gbeg⸗ dergestalt Gebrauch, daß derselbe mit Stellv Feehe efeene ee e ö“ ““ und dagegen die Bank⸗Antheilscheine nevse dge all der Lonseebahn nun die Bahn von Heilbronn durch das 8 behrl Gühherechene bezeasferg deeers se ec, sdennfennr CEu“ 18 8 ngan F 889 1 für die Fünf Jahre von 1857 bis 1861 gegen veren 5 ,. sebcharshal a Vhcslene nach Nürnberg zunächst als dringendes

5 lel ird die betreffende Bank⸗ 1 1 t er waͤhrend dieser Zeit Diaten und, wenn eine Reise vamit ver⸗ Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. senr hnenis dlih versösigen. Quittung wird 8 reff 8 Bedürfniß ins Auge fasse und dahin ihre Unterhandlungen mi

unden ist, die entsprechende Reisevergüůtung. 2. n. Nufagissch sun on der Hoeycvt..

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