1857 / 84 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kriegs⸗Ministerium. Cirkular⸗Erlaß vom 6. Februar 1857 detref⸗ fend die Beurlaubung von Mannschaften der Linien⸗Infanterie, Artillerie und Pionire zur

Disposition der Truppentheile. Des Königs Majestät haben mittelst der abschriftlich den Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 8ten v. M. (a.) zu geneh⸗ migen geruht, daß die beim Garde⸗Corps und bei den Linien⸗ Kavallerie⸗Regimentern zur Anwendung kommende Maßregel:

wonach zur Vermeidung von nachträglichen späten Einstellungen roher Rekruten eine Anzahl der ältest gedienten Mannschaften zur Disposition der Truppentheile ohne Gehalt beurlaudt wird, von nächstem Ersatz⸗Gestelungs⸗Termin ab auch bei der Linien⸗ Infanterie und Artillerie, so wie dei den Pionir⸗Adtheilungen, jedoch mit Ausnahme der am Rhein dislocirten, aus öͤstlichen Provinzen sich ergänzenden Truppentheile eingeführ 1 Indem das Kriegs⸗Ministerium das K.e Kommando hiervon ergebenst in Kenntniß gendes: 8 A. Für den Fal ß r E gestellt wird, tritt d gedachte Beur! Entlassungstermin ein. In Stelle B

rsatz im aubung mit urlaubten ist eine

1 ie 9

eurlar Anzahl Rekruten gleichzeitig mit dem Hauptersatz einzustellen. 27

gewöhnliche Abgänge mit Ausnahme der durch

rungen oder allgemeine Maßregeln herdeigeführten

Haupteinstellungstermin der Rekruten bis zum 1.8

ten, sind durch Nachgestellung von Rekruten;

gewöhnliche Abgänge, welche nach dem 1. Febr Aus

entstehen, findet jedoch erst vom 1. Rpril ab die Wiede

einberufung der zur Disposition Beurlaudten Vakanzen,

welche nach dem 1. August eingetreten, bleiben zur näͤchsten

Haupt⸗Ersatzeinstellung unbesetzt. B. Für den Fall, daß die rven im st

auz erst zum 1. A

Disvofition

um 1. April mit dem Haupt⸗Ersatz eine gleiche Anzahl Rekruten inzustellen. Der bei den Truppen⸗ theilen innerhalb der ersten drei Wochen nach dem Einstellungs⸗ Termine entstehende Abgang wird durch sofortige Nachgestellung von Rekruten gedeckt.

Nach dieser Zeit jedoch nicht vor ist ein außergewöhnlicher Abgang durch Wieder Disposition Beurlaubten zu decken.

Vakanzen, die nach dem 1. August eintreten, sind, wie sub A. bestimmt, bis zum nächsten Entlassungs⸗ resp. Einstellungs⸗Ter⸗ mine unbesett zu lassen.

Die Urlaubs⸗Päasse der nach den Bestimmungen sub X. und B. zur Disvposition zu beurlaubenden Mannschaften sind, unter Vorbehalt der Zurücknahme des Urlaubs, auf bestimmte Zeit und

blauf der vollen dreijährigen Dienstzeit nach dem li 1855 ertheilten Schema mit der Ueberschrift: Urlaubs⸗Paß auf bestimmte Zeit zur Disvosition des Regiments ꝛc., auszustellen. Hinter den im vorgedachten Schema enthaltenen Worten: „erreicht hat, wird“ ist demnächst einzurücken: bis den ten 18 „insofern er nicht früher zum Regiment wieder einberufen werden sollte, nach im Kreise des 1 Regierungs⸗Bezirks beurlaubt, geht alsdann in das Re⸗ serve⸗Verhältniß und, wenn derselbe nicht wieder zu den Fahnen des stehenden Heeres eingezogen wird, am ten

18 wen ten Aufgebot der Land⸗ ö1“ wehr über. . .

Dem Königlichen General⸗Kommando stellt das Ministerium das Weitere mit dem Ersuchen ergebenst anheim, dem Vorstehenden gemäß den Ersatz⸗Bedarf für das laufende Jahr berechnen zu lassen.

Berlin, den 6. Februar 1857.

““ Kriegs⸗Ministerium. Graf von Waldersee.

dem 15. Mai einziehung von zur

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2.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag will Ich gestatten, daß die Linien⸗ Infanterie⸗ und Artillerie⸗Regimenter, so wie die Pionir⸗Abtheilungen, jedoch mit Ausnahme der am Rhein dislocirten, aus den östlichen Pro⸗ binzen sich ergänzenden Truppentheile, ähnlich wie es beim Garde⸗ Lorps geschieht, aus den ältestgedienten Mannschaften bis zu 5 Mann ber Kompagnie, resp. Batterie zur Disposition der Regimenter resp. Ab⸗ theilungen auf unbestimmte Zeit beurlauben, und je nach dem Bedarf durch direkte Orbdre wieder zum Dienst einberufen dürfen. Diese Maß⸗ regel soll mit dem nächsten Ersatz⸗Gestellungs⸗Termin ins Leben treten

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und daden Sie, umnter näderer Feästellung de

des R5b

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VWDotsdaen, den 8.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenbeiten.

8 mmissarius.“

d in neuerer Zeit wiederum mehrfach Gelegenheit zu Wahrnehmung geha große und bereits in meinen Tirkular⸗Erlassen 1 1854 und 14. Meoi 1855 rgehodene Uedelstände die Fertführung des Titele Kommissarius Sei jen Fkonomischen Sach mit sich führt, die früher er Auseinandersetzu

H, IS, 1, ommissarisch desch der nicht mehr verwendet worden sind. Ganz sonders haden sich einze

3 Assistenten noch

. p 8 * 2 e2 2 2& 1 bigung hinzugefügt, ja sogar in denutzt worden 8 8 99 v . 9 r„ „HSbr ist, um bei Abloͤsung zugezogen zu werden.

Um hiergegen ehörden und Beamten,

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1B 8 Pudli um zu schützen, bestimme ich, daß fortan, Auseinandersetzungs⸗Behörden für deren Geschafte ausgebilde

geprüfter Oekonomte⸗Kommissartus auf anderem Wege, der Pensionirung aus dem Staagtedienst scheidet, demselben

bei seinem Ausscheiden zu eröffnen ist, daß er nicht berechtigt sei, seiner kommissarischen Beschaftigung in Ausetnandersetzungs⸗ - 1

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en halder ihm beigelegten Titel „Oekonomie⸗Kommissartus“ fortzuführen. Denltenigen Kommisstons⸗Gehülfen aber, welche künftig etwa noch als Oekonomte⸗Kommissarien geprüft und zu einer solchen Stellung befördert werden sollten was nur im Falle eines wirklichen Bedürfnisses und mit sorgfältiger Auswahl geschehen darf ist schon bei ihrer Ernennung zum Oekonomie⸗Kommissartus ausdrücklich zu eröffnen, daß sie diesen Titel nur füuür die Dauer ihrer Beschäfti⸗ gung im Staatsdienst zu führen berechtigt seien. Es wird sich überdem empfehlen, eintretenden Falles durch die betreffenden Amts⸗ blätter eine amtliche Bekanntmachung dahin zu erlassen, daß der bezügliche Oekonomie⸗Kommissarius als solcher nicht mehr beschaͤf tigt werde, mithin ienen Titel ferner zu führen nicht berech⸗ tigt sei. Nach diesen Bestimmungen hat die Königliche General⸗Kom⸗ missiton in Zukunft zu verfahren.

Berlin, den 31. März 1857. Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen

Angelegenheiten.

O

An 8 sämmtliche Königliche General-Kommissionen. Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme gleichmäßigen Beachtung. Berlin, den 31. März 1857. Der Chef des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel.

die Königlichen Regierungen zu Danzig, Marienwerder, Koͤnigsberg, Gumbinnen, Frankfurt und Coblenz.

Angekommen: Der Fürst von Pieß, von Fürstenstein.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister a. D., Graf von Alvensleben, nach Errleben.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 7ten Division, Herwarth von Bittenfeld, nach Magdeburg.

NMNlichtamtliches. Preußen. Charlottenburg, 7. April. Se. Majestät der König nahmen gestern Vormittag die gewöhnlichen Vorträge ent⸗ gegen, begaben Allerhöchstsich nach dem Diner nach demSchlosse in Berlin, empfingen dort den Minister⸗Präsidenten und wohnten demnächst einem Vortrage des Probstes Dr. Nitzsch im evangelischen Verein bei, worauf Allerhöchstdieselben nach Charlottenburg zurückkehrten.

Oldenburg, 4. April. Der Sundzollvertrag, dessen Abschluß unser schifffahrttreibendes Publikum, insbesondere wegen des mit der Erhebung der Abgaben verbundenen Aufenthalts und

Fkosten, mit grotter Befriedigung aufgenommen hat, Zustimmung des Landtags diesseits bereits vor afifizirt weorden. Auch hat Oldenburg sich bereit auf das Herzogthum fallende Summe von pl. min. Tyalern durch sofortige Baarzahlung zu derichti⸗

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Avril. Vom Senate wurde heute ein am 12ten

4. der deutschen Bundesversammlung gefaßter Be⸗ schluß zum Schutze dramatischer und musikalischer Werke gegen

undefugte Aufführung und Darstellung vubdltzirt. Dem Vernehmen nach wird in diesem Jahre auch eine Dampf⸗ schifffab dindung zwischen Lübeck und den nördlich von Stock⸗ schwedischen Häfen ins Leben gerufen werden,

ube d. J

27

iksurt, 0. April. In der B undestg. 8 Ssitz ung vom

J. erklärte ein Gesandter im Hinblick auf den Beschluß

om 14. Februar d. J. daß seine höchste Regterung gesetzliche Be⸗ stimmn

ungen zum Schutze der in öffentlichen Blättern enthaltenen telegraphischen Depeschen gegen Nachdruck für nöoöthig erachte und

* *

solche zu erlassen gedenke; eine andere Regierung ließ den Vollzug des Bundesbeschlüsses vom d. November v. J., den Schutz der nisse der Literatur und Kunst gegen Nachdruck und Nach⸗ bekreffend, anzeigen; und es kam der Standesausweis eines zents in Vorlage. g des Ausschusses für Militair⸗Angelegenheiten be⸗ Versammlung, einen Restbetrag riner früheren Bewilli⸗ für Vevvollständigung der Artiklerie ⸗Ausrüstung in der Bundesfestung Mainz nunmehr der ursprünglichen Bestimmung verwenden zu lassen und zu diesem Zwecke anzuweisen. Betreff der Beschwerden der im Königreich Württemberg begüterten Standesherren, wegen Beetntrachtigung der ihnen durch Art. 14 der Bundesacte gewaͤhrleisteten Rechte, und im Verfolge der zu Hehung dieser Beschwerden gepflogenen Vergleichsverband lungen, faßte die Versammlung in Gemößheit eines von dem be⸗ treffenden Ausschusse erstatteten Vortrags den Beschluß:

t) auszusprechen, daß nachdem die Bundesversammlung von den in der 27. vorjährigen, 9. und 12. diesjährigen Sitzung abgegebenen Erklärungen der k. württembergischen Regterung, be⸗

die Lage der mit den Standesherren wieder aufgenom⸗ so wie von sommtlichen Vereinbarungen genommen habe, welche am 22. Marz 1856 zwischen dem Inmnern und dem standesherrlichen Bevoll⸗ rden seien dieselbe mit ungetheilter, Befriedigung guerkenne, daß der Inhalt dieser Vertrage, entsprechend Bundesbeschluß vom 25. Oktober 1855 einerseits den für begründet inten und unter Garantie des deutschen Bundes stehenden Rechts⸗ anspruchen der Herren Reclamanten entgegenkomme, andererseits den im Allgemeinen und im Besondern obwaltenden Verhaltnissen Rech⸗ nung trage; die Bundesversammlung spreche daher der königlichen ierung unter Vorbehalt ihrer bundesverfassungsmaßigen Compe⸗ ie vertrauensvolle und durch deren Erklärungen, wie durch nunmehr anzunehmende Erlredigung saͤmmtlicher, gegen die Veiterbeförderung jener Vereinbarungen zur Sprache gebrachten zedenken bestärkte CErwartung aus, hoͤchsidieselbe werde nunmeyn ie obschwebende Reclamation durch baldthunlichste Vollziehung der genannten Uebereinkunft zur Erledigung führen, auch, daß solches geschehen, hier zur Anzeige bringen lassen;

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Koöntaglichen Ministen deg

machtigten abgeschlossen word

2) den Königlich württembergischen Herrn Gesandten zu er⸗ suchen, vorstehenden Beschluß zur Kenntniß seiner allerhöchsten Regierung zu bringen, und

3) selbigen dem Herrn Bevollmächtigten der württembergischen

ndesherren durch die Kanzlei⸗Direction mittheilen zu lassen.

Dänemark. Kopenhagen, 5. April. Der Minister von

ist zum Vicekanzler der Köoͤniglichen Orden, der holländische estagsgesandte, wirklicher Staatsrath von Scherff, zum Groß⸗ kreuz vom Dannebrog ernannt worden. Der Unterrichts⸗Minister hat eine Kommission zur Prüfung der in dem für die Gelehrten⸗ schulen geltenden Untekrichtsplan beabsichtigten Reformen nieder⸗ gesetzt.

In der gestrigen Sitzung des Reichsraths legte u. A. der Minister v. Scheele den am 14. März hier abgeschlossenen Haupt⸗ tractat in Betreff des Sundzolles vor. Dann äußerte sich der Finanzminister über die Veränderungen, die durch den Abschluß

ses Vertrages in dem Normalbudget hervorgebracht würden.

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Sund⸗ und Stromzoll⸗Intraden seien auf 2,034,000 Rthlr.

berechnet worden. Durch die Herabsetzung des Transitzolles seien ca. 175,000 Rthlr., durch den Wegfall der Einnahmen auf dem Stecknitz⸗ und Eiderkanal ungefähr 60,000 Rhlr., im Ganzen also nahe an 2,275,000 Rthlr. verloren gegangen. Außerdem würden die Finanzen fortan noch auf eine längere Reihe von Jahren durch eine Anzahl von Pensionen und durch andere, s

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genannten Sund⸗Einnahmen bestrittene Ansprüche an lastet. Das budgetmäßige Defizit belaufe sich so au

aber, wenn man die Mehreinnahme, auf J8 86 9

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sei, mit in Anschlag bringe, auf noch 400,000 Rthlr. mehr anzu⸗ nehmen. Was die Verwendung der Zinsen des durch die Ab⸗ losungssumme (ca. 31 Mill.) gewonnenen Kapitals betreffe, so wolle V er (der Rinanzminister) beantragen, daß 1,200,000 Rthlr. zu den laufenden Jahresausgaben (1857— 58) benutzt würden, andere kleinere Ausgaben sollten ⸗aus derselben Quelle bestritten werden, später aber müsse sich so bald als möglich der Staat von den belden Londoner Anleihen (aus den Jahren 1849 und 1850), welche für die Finanzen sehr drückend wären, zu befreien trachten. 8 Schweden und Norwegen. Christtanta, 31. März. Das Storthing hat einstimmig beschlossen, das jährliche Ein⸗ kommen, welches der Kronprinz in seiner Cigenschaft als Vieekönig von Norwegen bezteht, von 24,000 auf 48,000 Spezles zu erhöhen und denselben durch eine Deputation davon benachrichtigt. Amerika. Man schreibt der „Pr. C.“ aus Washington in Betreff eines neuen Süd⸗Amerikanischen Kongresses: „Lima ist bekanntlich die Wiege der Süd⸗Amertkanlschen Conföpera⸗ tions⸗Bestrebungen, Von vdort aus erließ Bolivar die Aufforvderung zur Beschickung des Kongresses von Panama, welcher allerdings zwet Jahre spaͤter (1820) zu Stande kam, doch ohne irgend welche praktische Folgen spurlos vorüberging. Die Creignisse in Nicaragua und die Besetzung Panama's, des „Schlüssels zu Süb⸗Amerika“, durch Truppen der Vereinigten Staaten haben jenem Streben nach einer engeren Allianz einen erneueten Anstoß gegeben. Die Staaten von Neu⸗Granada, Guatemala, Salvaror, Costa Rica, Merico, Chile, Peru und Venezuela, von denen der gröstere Theil bereits seiner Zett gegen das Auftreten Walkers und dessen Anerkennung durch den abgetretenen Praͤstdent Pierce ausbrücklich Protest eingelegt hatte, haben am 8. November v. J. durch ihre hiesigen Vertreter ein Schutz⸗ und Trutzbündnist unter gegensettiger Garantte ihres dermaligen Territortalbestandes abgeschlossen. Zugleich ist Lima als der Ort eines im Dezember d. J. abzuhaltenden Kongresses designirt, welchen die genannten Staaten in diesem Vertrage über⸗ eingekommen sind, zur Herstellung einer allgemeinen Conföberation aller Spanisch⸗Amertikanischen Staaten zu beschicken.’“”“”“

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Statistische Mittheilungen.

Berlin, 5. April. (Schlußbericht über den Staatshaushalts⸗Etaot von 1897.) Hie Bubget⸗Kommission des Abgeordnetenhauses hat setzt einen Schlutbericht über den diesjährigen Staatshaushalts⸗Etat botze⸗ legt, nachdem sie die ihr übertragenen Arbeiten in 33 Sitzungen 2112 und uͤber die Prüfung der Spezial⸗Gfats 18 Berschte abgestattet.

Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage be?n Staats ags Hinblick auf die gemachten Steuerborlagen mußte bie⸗ Kommiston 22 diesem Jahre hesonders als ihre Aufgabe erkennen, genau zu piüfen, 25½ nicht bei jeder einzelnen Verwaltung eine Nerminberung bee bsherigen und der etwa neu zum Etat gebrachten Ausgaben eintteten bene, PWer Kommission hat jedoch eine Aenderung der Ansätze des Etats, ver

habten genauen und sorgfältigen Prüfung ungeachtet, meber ber

gehbg nahme noch bdei der Ausgabe beschlossen. Auch ist im Hause selbst ker rung der Ansotze des Etats vorgenommen worben. Dies findet 2Uerihna

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baupitschlich darin seine Erklärung, daß gegenwärtig zum „chten Me

18288

die Fesistellung des Staatsbaushalts⸗Etats unter Mitwirkung her Langet⸗

8 vertretung erfolgt und hinsichtlich der metsten zum Etat gebrachtes onen bereits in den fruͤheren Jahren eine Vereinbarung zwischen ves Staatsregterung und der Landesbertretung eingetreten ist; bie Kommisfion konnte jedoch auch der Ueberzengung sich nicht verschließen, haft her vor⸗ gelegte Etat schon vorher der genauesten und gewissenhaftesten Prüufung seitens der Staatsregierung unterlegen hat. Man ist zuglesich ber An sicht gewesen, daß, wenn bei den zum Etat gebrachten Ausgaben künftig⸗ hin eine Ersparniß zulässig sein sollte, die Staatsregierung nicht vergs säumen werde, dieselbe zur geeigneten Zeit eintreten 2

u Direkte Anträge auf Erhöhung der Ausgabe⸗T 184

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den den bisher befolgten Grundsätzen gemäß und mit hoö⸗ gegenwärtige Finanzlage des Staats nicht gestellt, zumal te gierung auch hiureichend bekannt ist, daß bei denjenigen Permalrungen wo Wünsche der Art laut wurden, die Befriedigung der zzgeregemn Fu⸗ dürfnisse sehr wünschenswerth ist, und für dieselbe nur ezen Mangel ausreichender Fonds bis jetzt nicht hat gesorgt werder kümten. gleichem Grunde und mit Nücksicht darauf, daß von der Scrers rung besondere Vorlagen wegen neuer Steuern gemacht fnd, wir zu dem Zweck der Verbesserung der Beamtengehälter erboben waerden milen ur. die Kommission auch in dieser Beziehung Antröge zu ttellem mitn ün r forderlich und zuläaͤssig erachtet.

Nach dem Obigen haben sich gegen die zum Errr würachren Mitze gaben, welche auf 120,242,312 Rthlr., nämlich 1 8 1 a, A Ketüm am fortlaufenden und 5,102,014 Rthlr. an einmaligemn und auffermmamitlidemn Ausgaben festgestellt sind, keine solche Erinnerumgen angrernm wrerchn afne⸗ Aenderung der gemachten Ansätze zur Falge gaühmht een. Die err gleichung des diesjährigen mit dem derhftheigem Misgam eine Mehr⸗Ausgabe von 1,378,24 1 Rtel imnd vwaw brii deaen arretn lichen Ausgaben ein Mehr von 1 832 08. Kriüemh, weeem üee eee weie, maligen und außerordentlichen Ausgabemn ain Wenigen vnr eeein Klethirern.

Da der Etat in Einnahme und Ausguha Hhasneent, i eeit vehine eine Erhöhung der ersteren zum geichen Prereangae weim büee ee wbeenmem nach. In dem Vorbericht, walcher dim Siirterehneehig irtm üengenige ist, wurde von Seiten der Staateremienueng bernungeallem, das Hi Mfs stellung desselben i Oauegemnittet füm nemmatüüe pere wesene Einnahme Ansköhe Uofrauegahtemn die mal umngamuilmtiche

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