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Unter väterlicher oder vormund aftlicher Gewalt Stehende
haben außerdem dir schriftliche Zustimmung ihres Vaters oder
Vormundes zum Besuche der hiesigen Universität beizubringen.
In Betreff derjenigen Inländer, welche ohne das vorschrifts⸗ niß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen
d auf den besondern Erlaß des Königlichen Universi⸗
täts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen. Beerlin, den 7. April 1857. 2 vFegsscs Die Immatriculations⸗Kommission. Trendelenburg. Lehnert.
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Ditejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitäaͤtsprüfung bestanden, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens⸗ kreise, oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Regle⸗ ments vom 4. Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt wer⸗ den. Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation hierselbst müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeugniß über ihre sittliche Führung und ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung bei⸗ zulegen. Die Immatrieulation erfolgt übrigens immer nur auf die nächsten drei Semester und wird diese Beschränkung bei der Immatriculation sowohl auf der Matrikel, als auch auf der Er⸗ kennungskarte und dem Anmeldebogen vermerkt. Eine Verlänge⸗ rung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ertheilt werden. 11“ Berlin, den 7. April 1857. “ H Königliches Universitäts⸗Kuratorium. 8 In Vertretung: Trendelenburg. Lehnert.
1 8 8 8 Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen mit dem 28. v. M. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Sommer Semester mij dem 20. d. M. beginnt. erlin, den 7. April 1857. yDer Rector der Universität. Trendelenburg.
Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als älteren Studirenden der Pharmacie und Zahnheilkunde bei hiesiger Königlicher Universität, werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehenden Sommer⸗Semesters, um wegen Beginnen oder Fortsetzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse und resp. Be⸗ such der Vorlesungen sprechenden Zeugnisse bei Unterzeichnetem (Dorotheen⸗Straße Nr. 10) Mittags von 12 bis 1 Uhr, sich zu
tischen Studiums bei hiesiger Königlicher Universität.
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Bekanntmachung vom 31. März 1857 — betreffend die Zurücverlegung des Stabes des Sten Husaren⸗ Regiments von eeee nach Paderborn.
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büe Se. Mazestit der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets 8 89,*5 19. d. M. zu genehmigen geruht, daß nach Beendigung ” See; der Stab des 8ten Husaren- Regn — ippstadt na aderb ü Berlin, den 31. Närz 2 orn zurückverlegt werde. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗
Abgereist: Der General⸗Major und C 18ten Infanterte⸗Brigade, von Schon, nach Glogau. bb
Berlin, 11. April. Se
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Ordens; so wie dem Ober⸗Inspektor der Rheinschifffahrt, von
Auer zu Mainz, zur Anlegung des von des Königs von Württem⸗
berg Majestät ihm verliehenen Kommenthur⸗Kreuzes zweiter Klass des Friedrichs⸗Ordens zu ertheilen.
Personal⸗Veränderungen in der
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Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beföͤrderungen und Versetzungen. 8 Den 31. März.
Ollech, Major vom großen Generalstabe, v. Schweinit, Major und Adjutant der General⸗Inspection des Ingenieur⸗Corps, zu Mitglie⸗ dern der Studien⸗Kommission für die Divisionsschulen ernannt
Den 2. April.
v. Schlemüller, General⸗Major u. Commandeur der 2. Garde⸗
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Kavall.⸗Brigade, zum Commandeur der 13. Division ernannt. Gr. von Oriolla, Oberst und Commandeur der 5. Kavallerie⸗Brigade, in gleicher Eigenschaft zur 2. Garde⸗ Kavallerie ⸗Brigade versetzt. Wasse rschleben, Oberst und Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗ Departements, zum Inspecteur der 3ten Ingenieur „Inspection, v. Hann, General⸗Major und Commandeur der 11. Infanterie⸗Bri⸗ gade, zum Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements ernannt. Hagemeier gen. v. Niebelschütz, Major vom 4. Artill. Regt., ins Garde⸗Artill.⸗Regt., Schuͤlein, Major und Artill.⸗Offizier vom Platz in Magdeburg, ins 4. Artill. Regt. versetzt. Woide, Hauptm. vom 4 Artill. Regt., unter vorläͤusiger Belassung in seinem Kommando als Adjutant bei der General⸗Inspection der Artillerie zum überzähligen Major befördert und dem Regiment aggregirt. b. Säͤn⸗ ger, Hauptmann vom 5. Artill. Regt., zum Artill. Offizier vom Platz in Magdeburg ernannt. Ha usmann, Hauptmann vom 4, ins 5. Artill. Regt., v. Amsberg, Hauptm. à la suite des 4. Artill. Regts. von der kombinirten Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilung, ins 4. Artill. Regt., v. Raussendorff, Hauptmann vom 4. Artill. Regt., unter Fuͤhrung à la suite dieses Regiments, zur kombin. Festungs⸗Artillerie⸗Abtheilung Steinhardt, Hauptm. und Artill.⸗Offizier vom Platz in Torgau ins 4. Artillerie⸗Regt. versetzt. Erdmann, Hauptmann vom 4. Artillerie⸗ Regiment, zum Artillerie⸗Offizier vom Platz in Torgau ernannt⸗ v. Wenckstern I, Premier⸗Lieutenant vom 1. Artillerie⸗Regiment, zum Hauptm., Kaunhoven 1, Sec. Lt von dems. Regt., zum Pr. Lt., B au⸗ mann, Pr. Lt vom 4. Artill. Regt., zum Haupim, Kipping, Sec. Lt von dems. Regt., zum Pr. Lt. befoͤrdert. v. Puttkammer, Portepee⸗ Unteroff. vom Kadetten⸗Corps, als char. Port. Fähnr. beim 3 Kuͤr Regt Schlutius, Portepee⸗Unteroff. vom Kadetten⸗ Corps, als char. Port⸗ Fähnr. beim 5. Inf. Regt. angestellt. 1 .“ Abschiedsbewilligungen e. 8 .
b Den 2. April. Brunsig Edler b Brun, Gen.⸗Lt. u. Commandeur der 13. Divi⸗ sion, als General der Infanterie mit Pension in den Ruhestand versetzt Jer rentrup, Hauxtmann vom 4. Artill. Regt., als Major mit der Regts.⸗Uniform, Aussicht auf Civilversorgung und Pension, der Abschied bewilligt. Eiswaldt, Port. Fähnr. vom 2. Artill Negt., zur Reserve entlassen. v. Linger, Gen. Lieut. und Inspeecteur der 3. Artillerie⸗ Inspection, mit Pension der Abschied bewilligt. Holfelder, Gen. Major und Commandeur der 2. Infant.⸗Brigade, als Gen.-Lieut. mit Pension der Abschied bewilligt und unter die zur Allerhoͤchsten Disposi⸗ tion stehenden Offiziere versetzt. 8
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums: Den 12. März.
Gubba, Zahlmeister vom 1. Bat. (Insterburg) 3. Ldw. Regts., mit
Pension verabschiedet. 8 b “ Den 31. März. Guthjahr, Zahlmeister⸗Aspirant vom 6. Kür. Regt., zum Zahl⸗
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meister 2. Klasse beim 3. Bat. (Potsdam) 20. Landw. Regts. ernannt.
Preußen. Charlottenburg, 11. April. Ihre Ma⸗
jestäten der König und die Königin wohnten am grünen Donnerstag der liturgischen Abend⸗Andacht im Dom zu Berlin und gestern am Charfreitage Vormittag nebst Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Friedrich Wilhelm und der Prinzessin Alexandrine dem vom Hofprediger Dr. Snethlage gehaltenen Gottesdienste in der hiesigen Schloßkapelle bei und besuchten Abends die Aufführung der Passionsmusik von S. Bach in der Singakademie. 1
Oldenburg, 9. April. In der gestrigen Sitzung unseres
Landtags wurde das Münzgesetz nach den in erster Lesung ge⸗ faßten und nur unerheblich modifizirten Beschlüssen angenommen. Der fernere Gegenstand der Tagesordnung war der Ausschußbericht über das jüngste Schreiben des Staatsministeriums in Betreff der Einrichtung der Aemter im Herzogthum Oldenburg. Die Proposition der Staatsregierung, wonach die Aemter zwar beibehalten werden, jedoch dabei eine Scheidung in Justiz⸗ und Verwaltungssachen eintreten, jeder Zweig aber selbstständig verwaltet
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ine Majestaͤt der König haben Aller⸗ Fmspigst geruht: Dem Gesandten in Rom, Kammerherrn von
hile, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs vor Sachsen Majestät ihm verliehenen Groß⸗Kreuzes des Albrechts⸗
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werden solle, ohne eine gegenseitige Vertretung der Beamten 8 schließen, hatte der Landtag in der Sitzung vom 27. 88 8 mit großer Majorität abgelehnt und den * geste es möge die Vorlage in dem Sinne umgearbeitet werden, daß auch in den von den Aemtern zu behandelnden sogenanneen Bagatell⸗Justizsachen eine strenge Scheidung der Justiz v. der Verwaltung eintrete. Auf diesen Beschluß hatte die Staatsregie⸗ 8 sofort ortet und ihre Vorlage der nochmaligen Er⸗ rung sofort geantwe 8 es. Poch b der vande⸗ wägung des Landtags empfohlen, wobei sie jedo zu änd sich verstehen zu wollen erklärte, daß die gegenseitige Vertre⸗ h nn Justiz⸗ und Verwaltungsbeamten nur auf eilige oder mntepeutende Sachen erstreckt werden, und daß weder der Warwal⸗ ungsbeamte unter der Vorstandschaft des Justizbeamten noch um⸗ gekehrt stehen solle. Die Mehrheit des Ausschusses hatte beantragt: der Landtag wolle beschlteßen, auf die spezielle Besceshhes des vorgelegten Gesetzentwurfs einzugehen und „ihn zur Börhareitheng derselben an den Ausschuß zurückzuweisen. Und dieser Antrag wurde, nachdem einige andere Vorschläge abgelehnt waren, mit einer Majorität von 28 gegen 15 Stimmen angenommen. (Wes. Ztg.) Sachsen. 1s Swatgregierung ist der gemeinschaftliche Landiag der Herzogthümer Koburg und Goͤtha auf den 15. d. M. hierher einberufen worden, und wird verselbe am 16. d. M. wahrschein⸗ lich vom Herzog in Person⸗ eröffnet werden. Die Berathung des gemeinschaftlichen Etats wird den 8 Gegenstand vder 8 häͤtigkeit des Landtags bilden, eben so soll die; erathung eines Conseriptions⸗ Gesetzes während der 8,8 Diät des gemeinschaftlichen Landtags 81 18 8 8. April. Ihre Durchlaucht die Prinzessin Anna von Bentheim⸗Tecklenburg⸗Rheda, geb. Prinzessin Reuß, ist am 31. März von einer Prinzessin glücklich entbunden worden. Unser Fürst hat die Einberufung eines neuen Landtags beschlossen und deshalb die Vornahme der Wahlen von Abgeordneten nach Maßgabe des Gesetzes vom 16. Mai 1856 angeordnet, die bis Ende Mai a. c. beendigt sein sollen. (Dr S) Oesterreich. Aus Venedig (ohne Datum) ist die Nachricht von dem Tode des Grafen Ficquelmont, General der Kavallerie, in Wien eingetrosfsen. — vvö Haag, 7. April. Die Kabinets⸗Krisis ist in vollem Gange. Außer van der Brugghen und Beekman will auch van Rappardt austreten; doch ist es nicht unmöglich, daß das Ministerium sich noch bis zur Abstimmung über das Unterrichts⸗ eset, daͤlgbritannien und Irland. London, 8I Ferukh Khan hatte gestern eine Besprechung mit dem Prinzen Albert in Buckingham⸗Palace. “ ist gestern der Befehl angelangt, “ Ausrüstung der nach China bestimmten Dampf⸗ Kanonenboote 2 ag und Nacht zu arbeiten.— Zu Chatham soll der Bau eines neuen Schrauben⸗Zweideckers von 91 Geschützen in Angriff genommen werden, der den Namen „Atlas“ erhalten wird. “
Wie die amtliche „London Gazette“ meldet, hat Ihre Majestät geruht, dem sehr ehrenwerthen Henry Richard Charles Baron Cowley, britischen Gesandten am Hofe zu Paris, die Würde eines Viscount und Earl des vereinigten Köͤnigreichs Großbritannien und Irland unter dem Titel Viscount Danjan in der Grafschaft Meath und Earl Cowley zu verleihen. — Das amtliche Blatt veröffentlicht ferner einen zwischen Eng⸗ land und Frankreich abgeschlossenen, am 7ten März von Lord Clarendon, Labouchere und Herrn. von Persigny un terzeichneten und am 25. März zu London ratifizirten Vertrag in Bezug auf Portendie und Albreda an der west afrikanischen Küste. Laut dieser Uebereinkunft verzichtet England auf das ihm bisher vertragsmäßig zustehende Recht, auf der Strecke zwischen der Mündung des Flusses San Juan und der Bay und dem Fort von Portendic Handel zu treiben. Dagegen tritt Frankreich an England die auf dem nördlichen Ufer des Flusses Gambia ge⸗ legene Faktorei Albreda mit sfämmtlichem Zubehör und damit ver⸗ bundenen Rechten ab. England willigt serner. darein, daß fran⸗ zösische Unterthanen zu Handelszwecken freien Zutritt zum Flusse Gambia haben. Sie dürfen sich in Bathurst niederlassen, außer⸗ dem aber nur in solchen englischen Handelsstationen, in Bezug auf welche ihnen etwa später von der Britischen Regierung ausdrück⸗
lich diese Erlaubniß ertheilt wird. Auf Albreda findet die letztere Bestimmung keine Anwendung, indem die daselbst ansässigen Fran⸗ zosen, wenn sie wollen, dort bleiben dürfen.
Die Lord⸗Kommissare des Staatsschatzes zeigen in der „London Gazette“ an, daß man, da sich für das mit dem 31. Dez. 1856 ab⸗ gelaufene Jahr kein Ueberschuß der wirklichen Einkünfte über die wirklichen Ausgaben des Vereinigten Königreichs herausgestellt habe, vom 1. April bis zum 30. Juni des Jahres 1857 keine Summe für den zur Tilgung der National⸗Schuld bestimmten Amortisations⸗Fonds verwendet werde. . 1
— 9. April. Der „Morning Post“ zufolge gehören von 618 Parlamentsmitgliedern, deren Wahl bis jetzt bekannt ist, 388 der
Gotha, 8. April. Durch ein Ausschreiben
liberalen, 206 der konservativen und 24 der. liberal⸗konservativen Partei an.
In Flintshire ist der Oppositions⸗Kandidat Sir Stephe Glynne gegen den Regierungs⸗Kandidaten Mostyn unterlegen, ob- gleich Gladstone an verschiedenen Orten der Grafschaft die ganze Macht seiner Beredtsamkeit aufgeboten hatte, um ihm den Sieg zu erfechten. In Lancashire ist der bekannte Gegner Palmerstons, Herr Baillie Cochrane, durchgefallen, obgleich ihm der ganze Ein⸗ fluß des Herzoglichen Hauses Hamilton zu Gebote stand.
Die heutigen Abendblätter veröffentlichen eine aus Florenz, 31. März datirte Adresse Bright's, in welcher derselbe sich von den Wählern der City von Manchester verabschiedet und erklärt, daß ihn das Ergebniß der neulichen Wahl, insofern es ihn per⸗ sönlich betreffe, nicht besonders überrascht habe, jedoch in politischer Beziehung sein Bedauern errege.
Der französische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf von Per⸗ signy, wird morgen eine kurze Urlaubsreise nach Paris antreten
Frankreich. Paris, 8. April. Die Denkschrift, die der Seine⸗Präfekt dem Municipalrathe über den Bau eines neuen Abzugs⸗Kanals vorgelegt hat, steht heute im „Moniteur“. Aus derselben erhellt, daß dieser zur Gesundheit der Hauptstadt so wichtige neue unterirdische Riesenbau von dem Punkte ausgehen wird, wo die Rumfort⸗Straße in die Straße der Pepiniere mündet, und am Ende der Straße Cavé in die Seine münden wird. Der Bau, der bereits den Beschluß des Gemeinderaths und die Genehmigung der Regierung besitzt, ist auf 3,480,000 Fr. veranschlagt, wovon 2 ½ Millionen auf den Haupt⸗Kanal, 980,000 auf den Seiten⸗Kanal kommen. Der Bau wird drei Jahre in Anspruch nehmen. — Das amtliche sowohl, wie die übrigen Blätter bringen Berichte aus allen Gegenden Frankreichs über den aus⸗ gezeichneten Stand der Saaten.
— 9. April. Die einzige Nachricht des Tages, welche Belang hat, ist das Decret über das algerische Schienennetz, welches die drei Provinzen umfassen und in folgender Weise entwickelt werden
soll: 1) Eine Linie, die mit dem Meere parallel läuft, im Osten die Strecke zwischen Algier und Constantine beschreibt und durch oder an Aumale und Setif vorbei geht, im Westen von Algier nach Oran durch oder unweit von Blidah, Amurah, Orleansville, Saint⸗Denis vom Sig und Sainte⸗Barbe geführt wird; 2) eine Linie, welche von den Haupt⸗ Hafenplätzen ausgehen und in die mit dem Meere parallel laufende Linie münden soll, nämlich im Osten von Philippeville oder Stora nach Constantine, von Bugia nach Setif, von Bona nach Constantine über Guelma; im Wrsten von Teneco mach Orleansville, von Arzew und Mostaganem nach Relisane, und von Oran nach Tlemsen über Sainte⸗Bärbe und Sivi⸗bel⸗Abbes. Nach dem Berichte des Kriegs⸗Ministers, der dem kaiserlichen Dekrete voransteht, sollen die Ländereien südlich von der Hauptbahn durch Landstraßen mit dem allgemeinen Systeme in Verbindung gesetzt werden. Diese Straßen, von denen viele bereits bestehen, gehen vom Wüstensaume aus und verbinden die Bevölke⸗ rungen von Sebdu und Tlemsen, Daya und Sidi⸗bel⸗Abbes, Tiaret und Orleansville, Teniet⸗el⸗Had und Milianah, Boghar und Medeah, Busada und Setif, Batna und Constantine, Tebessa und Guelma und andere mehr oder weniger wichtige Punkte. So können die reichen Erzeugnisse der ungeheuren Ebenen, die von Marolko bis Tunis sich aneinander reihen, rasch nach allen Seiten und ans Meer be⸗ wegt werden. Die einzelnen Theile dieses gewaltigen Schienen⸗ und Landstraßenbaues sollen je nach dem Bedürfnisse der Colonisa-⸗ tion erfolgen. Die drei Hauptlinien sollen an Privatgesellschaften vergeben werden und an diese konzessionirten sich dann die anderen großen Sectionen anschließen. Zu den Erdarbeiten soll ein Theil der algerischen Garnison verwandt werden. „Ein solches durch das Heer während der Friedenszeit vollführtes Werk, welches mit mehr Größe noch an die Arbeiten der römischen Legionen in Algerien erinnerte“, heißt es in dem Berichte, „würde den Ruf unserer Sol⸗ daten erhöhen, das der europäischen Colonisation abgesteckte Feld ver⸗ größern und den Augenblick beschleunigen, wo die eingeborne Be⸗ völkerung endlich die Höhe unserer Civilisation anerkennen und sich ent⸗ scheiden wird, die Wohlthaten derselben anzunehmen, und wo sie ihre Ackerbau⸗ und Handels⸗Interessen mit denen Frankreichs ver⸗ schmelzen wird. — Herr von Lesseps, welcher für sein Suez⸗ Projekt sich keine Mühe und Unkosten verdrießen läßt, hat seine Angelegenheit auch an die Akademie der Wissenschaften gebracht und diese bewogen, einen Ausschuß zur Prüfung der Denkschriften, Berichte ꝛc. zu ernennen. In diesen Ausschuß wurden die Herren Charles Dupin, Cordier, Elie de Beaumont, Dufrenoy und Admiral Dupetit⸗Thouars gewählt. Charles Dupin hat als Berichterstatter beantragt, die Akademie möge dem Projekte des Hrn. v. Lesseps ihre volle Zustimmung ertheilen. Die Akademie hat die Anträge ihrer Kommission angenommen. — Die königlich preußische Gesandtschaft wird ihr Hotel in der Rue de Lille eines großen Baues wegen auf einige Zeit verlassen. Der bisher man⸗ sardirte zweite Stock wird ganz umgebaut und in dieselben Gemächer abgetheilt werden, wie der erste Stock. Der berühmte kaiserliche Baumeister Hittorf leitet den umfangreichen Bau. — Der Senats⸗