Brief. Geld. lIIf. Br.
weechzel-Course. Pfandbriefe. 142 ½ 142 ½ Kur- und Neumäark. 3 ¼ 86 141 ⅓ Ostpreussische. 151 ⅔ Pommersche 150 ½ 6 19 79 ⁄2 8
Amsterdam. 250 Fl.
ditio 250 FI. Hamburg 300 M.
diio 300 M. London I1 L. S. Paris 300 Fr. Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsburg 1850 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl.
uss 100 Thlr. 1 Frkf. a. M. süqd. W. 100 Fl.- Petersburg 100 S. KF...
do. Schlesische 87 (Vom Staat garantirte Westpreuss..
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96 ⅔
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d0 29 b0 00 EE
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2
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche Preussische Rhein- und Westph. 2 Sächsischhe. 2[Schlesische
4 Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or.. z [Andere Goldmünzen à 5 ThIT
002 b5 d0 & 2.
—2
Fonds-Course.
Preuss. Freiw. Anleihe.. Staatsanleihe von 1850 dito von 1852 dito von 1854 it von 1855. von 1856 von 185523 Staats-Schuldscheine Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen.. St u. 88*
1 0.
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85 ½ Posensche 98 ⅔ 3 ½ 86 ¼1
Gld. Azchen-Düsseldorf. do. Prioritäts- do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter ½ do. Prioritäts- do. II. Emission Bergisch-Märkische do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts- do. do. Berlin-Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. 2* Berlin-Potsd.-Magd. do. Prior. obf b do. do. Lit. 6. do. do. Lit. D. Berlin-Stettiner.. do. Prior.3-Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte Brieg-Neisse. Cöln-Crefelder... do. Prioritäts- Cöln-Mindener.. do. Prior.-Oblig. do. do. II. Em. do. b do. III. Emission do. IV. Emission Düsseldorf-Elberf. do. Prioritäts- do. Prioritäts-
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85 ½
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Eisenbahn-Actien. Magd.-Witt. Prior. 888 ag i rior do. Prioritäts- 98 ½
87] do. do. IV. Serie 88 ¾1 do. Lit. B
99 do. Prior. Lit. — do. Prioritäts- 99 8 ½ Rheinischhe do. vom Staat gar. do. Prioritäts- Stargard-Posen... Thüringer.
Wilh. (Cos.-Oabg.)
Br. Gld. 88 ¾ Münster-Hammer.. 57¾ do. Conv. Prioritaäts- 102½ 102 Niederschl. Zweigb. 145 ⅔ do. Prior. Lit. 114 do. Prior. Lit. E. — do. II. Serie 99 do. (Stamm-) Prior. Ruhrort-Cref.-Kreis do. II. Serie do. Prioritäts- do. Prior.-Oblig. do. Prioritäts-
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15. April 1857. — 82: ⅜ Magdeb.-Wittenb.. 89 — — Niederschles.-Mark. 56 ½ 93 ¼ 98 ½ do. do. III. Serie 102 ½⅔ Oberschles. Lit. A. A. “ do. Prior. Lit. B. D. 101 ½1 Prinz Wilh. (St.-V.) 91 do. III. Serie — do. Prioritäts-Oblig. Gladbacher.. de. III. Serie do. II. Emission do. III. Serie do. II. Emission
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Magdeb.-Halberst..
Nichtamtliche Notirungen.
2f., Br. Gld. Ausl. Prioritäts-
Actien. Nordb. (Friedr. Wilh.)
Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse
Alusländ. Eisenb.- Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam Kiel-AltonananV Loebau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach — Nane-ndwigahsten 8 Neustadt-Weissenburg Mecklenburger. Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskoje-Selo.
Kass.-Vereins-Bk.-Act. Disconto Commanædit-
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IDarmstädter
— —
Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 F. . Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild Hamburg. Feuer-Kasse do. Staats-Präm.-Anl. „[Lübecker Staats-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. 35 Fl.. „Schaumburg-Lippe do. Span. 3 % inl. Schuld. o. 1 à 3 % steigende
Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank.. ank. Geraer Bank. Weimar. Bank Oesterreich. Metall..
do. National-Anleihe
do. Prm.-Anleihe.. Russ. Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Apl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl.
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dam-Magdeburger 131 ¾ a 132 gem.
— Berlin-Po ochles. Litt. B. 132 a 131 gem. Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberg)
Berlin-Stettiner 136 a 135 ¾ gem 82 ¾ a 82 gem. Darmst. Bank 112 ¼ a III1 ½ a gem.
Breslau-Schw.-Freib. 126 a 125 ⅛ gem. Ober- Mecklenburger 58 a 57 5¾ gem. Disconto Commandit- Oestr. National-Anleihe 83 a 82 ¾ bez.
ntheile 109 9½ a 108 ¼ gem. Braunschw. Bank 121 a 120 gem.
Berlin, 15. April. Das Geschöft war heute nicht von beson- derem Umfange, es beschränkte sich hauptsächlich auf die Medio-Liqui- dation. Die meisten Bank-Effekten stellten sich unter ihre gestrige Notiz, dagegen Eisenbahn-Actien behaupteten sich fast durchgängig fest.
Berliner Setreidebarse
vom 15. April Weinen loco 48 80 Rthlr.
Hoggen loco 39 — 40 ¼ Rthlr., 86 — 87pfd. 40 ¾ Rthlr., Frühjahr 39 — 40 Rthlr bez., X Br., 40 G., Mai-Juni 40 — Riblr. bez., ¾ Br. 40 ⅞ G., Juni-Juli 40 ¾ — ½ Bthlr. bez., X Br., ½ G., Juli -August 40 — 309 ⅞ Rthlr. bez. u. G., 40 Br., September-Oktober 37 ¾ — 38 Rthlr. bez. u. Br., 37 ¾ G. Röüböl loco 17 ¾ Rthlr., April 17 ⁄12 Bthlr. Br., 417 G., A ril- M. 178 Rüble, beg. u. G., 17½ Br., Jur. Jusi 16 ⅛ Rthlr, bez, BF. v. PG September-Oktober 14 ½ — ⁄¾1)— † Rthlr. bez. u. Br., 14 ⁄ G. 8 Spm̃itus loco ohne Fass 28 ½ Rthlr. bez., April- Mai 29 ½ — 5 RKihlr. ber. u. G., 29 ½1 Br., Mai-Juni 29 ¾ — ½ Rthlr. bez u. G., 29 8 Br., Juni- Juli 30 — 29 ⅞ Rthlr. bez. u. G., 30 Br., Juli h
8
Weizen unverändert. Roggen bei kleinem Geschäft zu anziehen- den Preisen gebandelt, schliesst fest; gek. 400 Wspl. Röböl fest bei unveränderten Preisen; gek. 100 Ctr. Spiritus anfangs flau und niedri- ger bezahlt, schliesst wieder fester; gek. 50,000 Qrt.
⸗reslam, 15. April, 12 Uhr 49 Minuten Nachm. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 97 ¾ Br. Freiburger Stamm-Actien 128 ¼ Br.; do dritter Emission 122 12 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 143 ¼½ G.; do. Lit. B. 131 ¼ G.; do. Lit. C. 133 ¼ Br. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Lit. D. 89 ¾ Br.; do. Litt. E. 77 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 82 ¾ G. Kosel-Oderberger Prioritäts-Obligationen —. Neisse-Brieger Stamm-Actien 82¼ Br. Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 11 ¾ Kthlr. G. Weizen, weisser 60—88 Sgr., gelber 62 — 83 Sgr. Rosgen 42 — 47 Sgr. Gerste 37— 43 Sgr. Hafer 24 —28 Sgr. Die Börse war im Allgemeinen flau gestimmt, nur Oberschlesische in allen Emissionen blieben gesucht Stettim, 15. April, 1 Uhr 43 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Roggen 39 ½ — 40, Frühjahr 40, Mai-Juni 40 ¼ bez., Juli-August 41 Br,. Sept-Okibr. 37 ¾ bez. Spiritus 12 ⅝, Frübjahr 12 ½ — 12 ½½, Mai-Juni 12 ½, Juni-Juli 12 ¾ — 12 ½. Rüböl 17, April 17, April-Mai 17, September-Oktober 14 ¼ bez.
— RKedaction und Rendantur: Schwieger.
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Berlin, Orugt und Verlag der bn Geheimen Ober⸗Hofbuch dr
(OR. Decker.)
Das Abonnement beträgt:
für das Viertetjaalrr,r,,— iihn auen Theilen der Monarcie ohne Preis-Erhöhung. Famihmn naine Weam
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beccuß schen Staats-Anzeigers: 1 Mauer⸗Strasse Nr. 54.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Kreisrichter Lenz in St
gerichts⸗Rath zu ernennen. 1
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Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau⸗
tender Obligationen des Soldiner Entwässe⸗
rungs⸗Verbandes im Betrage von 80,000 Thalern. Vom 16. März 1857.
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Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König “ von Preußen ꝛc. ꝛc. Naͤchdem von dem Soldiner Entwässerungs⸗Verbande beschlos⸗ sen worden, die zur Ausführung seiner Meliorationen erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Vorstandes:
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen
Chalern ausstellen zu dürfen,“ da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld⸗ ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 80,000 Thalern, achtzig tausend Thalern, welche in Apoints à 100 Traler nach dem anliegenden Schema (a.) aus⸗ zufertigen, mit Hülfe der Meliorationekassen⸗Beiträge des Soldiner Entwässerungs⸗Verbandes mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folge⸗Ordnung vom 1. Juli 1860 ab mit wenigstens jährlich drei Prozent. des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit rer rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehen⸗ den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. .“ 1
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der
Rechte Dritter ertheilen, und wedurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.
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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, ren 16. März 1857.
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Provinz Brandenburg. Repierungsbezirk Frankfurt. — Obligation Soldiner Entwässerungs⸗
über Einhundert Thaler Preußisch Kurant.
Verbandes
Der Soldiner Entwässerungs⸗Verband verschuldet dem Inhaber dieser seitens des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die Summe von Ein⸗ bundert Thalern, deren Empfang der unterzeichnete Vorstand bescheinigt. Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausfübrung von verschie⸗
denen Entwässerungs⸗Aulagen in Gemäßbeit des
giums vom .. ten..
im Betrage von 80,000
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Allerhöͤchsten Privile⸗
... (Gesetz⸗Sammlung vom Jahre.. Die
Rückzahlung der Schuld geschieht vom 1. Juli 1860 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens drei Prozent jährlich unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildeten Tilgungsfonds.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1859 ab im Monate Dezember jeden Jahres, zuerst im Dezember 1859, und die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen erfolgt dann in dem Zinstermine am 1. Juli des folgenden Jahres. Der Verband behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf von zwei Jahren den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch um⸗ laufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern und ihres Betrages, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗ machung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungs⸗ termine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt, in den Kreisblättern zu Soldin, Königsberg i d. N. und Pyritz, so wie in der Berliner Vossischen Zeitung und dem Preußischen Staats⸗ Anzeiger. Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter ein⸗ gehen, so bestimmt der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, in “ anderen Blatte statt des eingegangenen die Bekanntmachung er⸗ olgen soll.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, in der ersten Woche des Januar und Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung, bei der Verbands⸗Kasse zu Soldin, in der nach dem Ein⸗ tritt des Fälligkeits⸗Termins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldver⸗ schreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fälligkeits⸗Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 1 1
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzablungs⸗Termine nicht erhoben werden, so wie die inner⸗ balb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjaͤhren zu Gunsten des Verbandes.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung Th. I. Tit. 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Soldin. 8*8
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden; doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Vorstande des Verbandes an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schulöͤverschreibung sind. halbjährige Zins⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1865 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zins⸗Coupons⸗Serie 85 bei der Ver⸗ bands⸗Kasse in Soldin gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗Coupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus⸗ händigung der neuen Zins⸗Coupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Verband mit seinem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche auf Grund der §§. 8—10 des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 13. Oktober 1856 (Gesetz⸗Sammlung vom Jahre 1856 S. 945) von den Verbands⸗Genossen erhoben werden.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Soldin, den ten 18.. 88
Der Vorstand des Soldiner Entwässe
(Unterschrift dreie itglied gen im Negister “