x. 8 14 v⸗76 w 1 8 211b129
4 Personen I. Klasse 273 Rthlr. pr. Crt. „ 5 „ „ 3 Personen I. Klasse 205 „ „ „ 8 8 „ „ 3 Personen II. Klasse 139½ „ „ „ In diesen Beträgen sind die Kosten für die Be⸗ koöstigung (mit Ausnahme des Weins) einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte des Passagegeldes. Jeder Passagier auf dem ersten Platze oder in den Privat⸗Kajüten kann 18 Kubikfuß, auf vem zweiten Platze 12 Kubikfuß und auf dem dritten Platze 6 Kubikfuß rheinländisch an Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche die Häͤlfte des Passagegeldes zahlen, haben nur die Hälfte dieses Gepäckmaßes frei. Für das Uebermaß sind 12 Sgr. pro Kubikfuß zu entrichten. Das Gepäck der Passagiere darf nur aus Reise⸗Effekten bestehen. Waaren müssen besonders verpackt und als Frachtgut aufgegeben werden. 1 Das Einschreiben der Passagier⸗ erfolgt in Stettin und in Swinemünde bei den Orts⸗Post⸗Anstalten. Die Pässe der nach Rußland reisenden Personen müssen das Visa der in dem Vaterlande oder Wohnorte des Passagiers befind⸗ ichen Kaiserlich Russischen Gesandtschaft oder des Konsulats haben. Auch müssen diese Pässe vor Lösung des Passagierbillets in Stettin dem dortigen Kaiserlich Russischen Konsul vorgezeigt werden. Die in Swinemünde zutretenden Reisenden haben vor Lösung des Pas⸗ sagierbillets ihre Pässe dem dortigen Kaiserlich Russischen Vice⸗
Konsul vorzuzeigen. seee nagen, so wie Wagen, Pferde ꝛc., deren Expe⸗
dition in Stettin und in Swinemünde die Orts⸗Post⸗Anstalten be⸗ orgen, werden gegen billige Fracht befördert. Die speziellen Tarife, so wie überhaupt alle übrigen in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bedingungen können bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt einges werden. Berlin, den 17. April 1857. Schmückert.
Das 20ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus⸗ ggeesgeben wird, enthält unter 8 hir⸗ 4654. den Allerhoͤchsten Erlaß vom 16. März 1857, betref⸗ fend die Bestätigung der in Danzig unter dem Namen „Danziger Privat⸗Actienbank“ zum Betriebe von Bank⸗ ggeschäften gebildeten Actiengesellschaft. Berlin, den 22. April 1857. 1* -MM
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Samml
pt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
1“““
nntmachung vom 15. April 1857 — betref⸗ fend verlooste Niederschlesisch⸗Märkische Eisen⸗ bahn⸗Prioritäts⸗Actien Ser. I. und II.
In der heut öffentlich bewirkten Verloosung der zum 1. Juli d. J. zu tilgenden Prioritaͤts⸗ Actien der Niederschlesisch⸗ Maͤrkischen Cisenbahn Ser. I. à 100 Rthlr. und Ser. II. à 62 ½ Rthlr. sind die in dem nachstehenden Verzeichnisse (a.) aufge⸗ führten Nummern gezogen worden, welche den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt werden, den Kapitalbetrag, gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons Ser. I. No. 6 bis 8 vom 1. Juli d. J. aob in den gewoöhnlichen Geschäftsstunden bei der Houptkasse der EEEEIö1I“ „Märkischen Eisenbahn hierselbst zu erheben. Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗Coupons wird vom Ka⸗ pital gekürzt. Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts⸗ Actien auf. . Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und nooch rückständigen, in dem gleichfalls nachstehenden Ver⸗ „zeichnisse aufgeführten Prioritäts⸗Actien Ser. I. und II, hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung 1 w. vom 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung ab, auf⸗ gehört hat. 8 Da wir uns mit den Inhabern der gekündigten Actien in einen Schriftwechsel wegen der Kapitalzahlung nicht einlassen können, so werren diesfaͤllige Gesuche, welche dessenungeachtet an uns eingehen sollten, ohne Weiteres zurückgesandt werden. Berlin, den 15. April 1857.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.
3 ß der in der 8ten Ziehung am 15. April 1857 ausgeloosten, am
1. Juli 1857 zur Re
Ser. IJ. und II. der
Abzuliefern mit den Zins⸗Coupons Ser.
alisation kommenden Prioritäts⸗Actien EEEEE ⁴ r.
bis 8.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Serie I. à 100 Rthlr.
113
215
450
590
659
926 1,060 1,065 1,091 1,269 1,314 1,358 1,606 1,729 1,760 1,923 2,013 2,420 2,427 2,627 2,674 2,947 2,964 3,043
3,192 3,200 3,236
3,261
3,342 3,642 3,659 3,884 4,175 4,195 4,203 4,295 4,525 5,167 5,288 5,617 6,078 6,161 6,175 6,228 6,322 6,413 6,502 6,692
6,805 6,836 6,863 7,033 7,047 7,050 7,061 7,113 7,222 7,365 7,470 7,604 7,670 7,845 7,949 7,985 8,009 8,252 8,405 8,583 8,835 8,835 9,283 9,681
9759 10,093 10,261 10,501 10,551 10,569 10,831
11,646 11,688 12,096 12,449 12,483 12,799 12,834 13,512 13,900 13,962 14,353 14,596 14,796 15,054 15,193 15,466
15, 15, 16, 16,458 16,537 16, 16, 11,521 16, 16,875 16,941 17,281 17,428 17,571 17,700 17,760 17,785 17,794 17,800 17,993 18,070 18,090 18,207 18,363 18,467
559 960 157
18,539 18,719 19,290 19,363 19,398 19,702 20,090 20,491 20,608 20,706 20,713 20,755 20,996 21,014 21,075 21,296 21,386 21,549 21,674 22,267 22,269 22,486 22,547 22,627
807 813 859
22,034 22,782 22,801 22,962 22,968 23,027 23,392 23,690 23,717 23,723 23,764 23,836 24,132 24,345 24,758 24,859 25,328 25,434 25,5238 25,558 25,807 25,865
25,770
Summa Serie I. 184 Stück über 18,400 Rthlr. Serie II. 2 62 ⅛ Thlr.
Nr. 3 141 180 437 564 565 941
1,139 1,228 1,476 1,810 1,876 1,956 2,100 2,118 2,314 2,335 2,496 2,545
2,854
2,907 2,956 3,022 3,581 3,624 3,688 3,716 3,912 4,083 4,088 4,202 4,661 4,688 4,819
4,820
4,868 4,878 5,073
5,095 5,206
5,266 5,406 5,413 5,528 5,551 6,052 6,064 6,123 6,133 6,278 6,591 6,813 6,926 7,079 7,103
5,252
7,172
7,335 10,506 7,435 10,750 7,534 10,777 7,852 10,791 7,895 10, 10,994
8,310 11, 11, 11,460 11,839 11,853 8,768 11,963 8,836 42, 12, 19,280 12,420 10,104 12, 12, 12,
8,203
8,453 8,622 8,719 8,720
9,198 9,360 9,632
10,127 10,364
13,227 13,289 13,290 13,386 13,393 13,494 13,604 13,659 13,728 14,258 14,940 15,200 15,221 15,495 15,882 16,117 16,162 16,296 16,884
933
166 247
111 220
451 479 867
16,905 17,025 17,133 17,239 17,829 17,999 18,009 18,130 18,251 18,265 18,444 18,471 18,901 19,013 19,617 19,657 19,952 20,116
Summa Serie II. 145 Stück über
Hierzu »
der früher ausgelooste präsentirten
am 2. Juli desselben
Nr.
Nr. 86 433
545 1,337
Nr. 2,451 3,134 4,356
550 5,806
am 1. Juli desselben Jahres zahlbar.
3,296 4,701
5,415] 12,225 7,368 12,258 10,767 15,739 11,027] 16,634
„ I. 184 »
329 Stück Berlin, den 15. April 1857. n und bis jetzt zur Auszahlung noch nicht Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Actien
Ser. I. und II.
9,062 „ 18,400
Rthlr. 15 Sgr.
4
bte Ziehung (1855)
Jahres zahlbar. Nr. 2 bis 8.
Mit
Serie I. 2 100 Rthlr.
6,019]/ 11,214] 14,764 418,018 1,091 8,303 12,736 14,844 19,940
——
über E.1027 Rrhsr. 15 Sgr.
Coupons
22,765 27,348
10,587 14,294] 17,810] 20,965] 27,570
7te
3,065] 5,268 5,269 4,106 5,582 5,688
Serie ll. à 62 ½ Rthlr. 6621 9,986] 10,295 11,799] 21,
Ziehung
(18560) Mi
Nr. 4 bis 8. Serie l. à 100 Rthlr.
5,769 5,900 12,377 13,112
Serie II. à 62
16,721 17,305 17,522
17,594
13,193 14,074 16,738
17,570 17,739
18,263 16,767
21,422 ½ Rthlr. 17,809] 19,047 18,657 19,619 18,825 19,857 18,982
394
Coupo
7 8
8
22,8440
23,146 24,413
20,8155
Instiz⸗Ministerium.
209 d
Der bieherige Kreisrichter Bouneß zu Hirschberg ist zum
Rechtsanwalt bei dem Appellationsgericht zu Breslau und zugleich
zum Notar im Departement desselben mit Anweisung seines Wohn⸗
sitzes in Breslau und mit widerruflicher Einräumung der Praxis
als Rechtsanwalt bei dem
selbst ernannt worden. 1111A““
Minist erium der geistlichen⸗ Medizinal⸗
Unterrichts⸗ und Angelegenheiten. Die Berufung des Schulamts⸗Kandidaten Dr. Theodor Born zum ordentlichen Lehrer an der Raths⸗ und Friedrichs⸗ Schule in Küstrin ist genehmigt worden.
111A11X“
b p betref⸗ fend die Gewährung von Darlehnen auf Wolle.
Die Haupt⸗Bank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, deren Niederlegung in die Speicher der Bank geschehen kann, Darlehne gewähren. Die Versicherung der in die Bankspeicher abgelieferten Wolle gegen Feuersgefahr wird auf Verlangen der Verpfänder für deren Rechnung Seitens der Bank besorgt, und können die Darlehne, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmit⸗ tags in den Bankspeichern aufgelagert sein wird, noch an demselben Tage bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse in Empfang genommen werden.
Anträge auf Bewilligung von Darlehnen sind an die Bank⸗ Taxatoren Bauer, Bernard, Lietzmann, Natorff und Parrisius zu richten, von denen einer oder mehrere an den
Wollmarktstagen im Bankgebäude anzutreffen sein werden.
Berlin, den 16. April 1857. “
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Albert von Sachsen⸗Altenburg, von Trebschen. 1114A4“
3
Der General⸗Major und Inspecteur der 3ten Artillerie⸗Inspection, Dannhauer, nach Breslau.
Berlin, 241. April. Seine Maäjestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Legationsrath von Treskow im Ministe⸗ rium der auswärtigen Angelegenheiten die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernesti⸗ nischen Haus⸗Ordens zu ertheien.
Preußen. Charlottenburg, 21. April. stä der König nahmen gestern Vormittag mehrere militairische Mel⸗ dungen und demnächst die gewöhnlichen Vorträge entgegen, worauf Allerhöchstdieselben noch vor dem Diner eine Spazierfahrt gegen Spandau hin unternahmen.
Berlin, 21. April. In der gestrigen (23sten) Sitzung des Herrenhauses überreichte der Herr Finanz⸗Minister den bereits dem Hause der Abgeordneten vorliegenden Gesetz⸗Entwurf, das Münzwesen betreffend, und einen Gesetz⸗Entwurf, betreffend das Verbot der Zahlungsleistung mittelst ausländischer Banknoten und anderer Werth⸗Papiere. Das Haus trat dann in die Berathung des zweiten Berichts der Budget⸗Kommission und faßte hierbei folgende Beschlüsse:
„daß die Grundbesitzer wegen ihres Grundbesitzes nicht nach Ver⸗ hältniß des Flächeninhalts ihres Grundbesitzes, als bestimmte Einkommen⸗ satze nothwendig begründend, sondern jeder Einzelne nach seinem wirklichen Einkommen eingeschätzt werde; 2) die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsregierung bei den andern Zollvereins⸗Staaten kräftigst auf Einrichtungen bestehen möge, welche ein erheblich höheres Einkom⸗ men aus dem Tabak erwarten lassen; 3) der Staatsregierung zu empfehlen, ob nicht im Interesse der gegenwärtigen Lage des Staatshaushalts unter entsprechender Aenderung der Allerhöchsten Ordre vom 30. April 1847 die Stempelpflichtigkeit bei kaufmännischen
E1“ 1 * . . 88 5 9 8
8 4
Kauf⸗ und Lieferungsgeschäften anderweit zu reguliren sein dürfte;
— d — rfte; 9 576 6 Staats⸗Regierung in Erwägung viehen wolle, c nace 8 eschäf 4 er Auseinandersetzungs⸗Behörden sich in dem Maße bermin⸗ ern, und daß eine Uebertragung derselben an die Provinzial⸗Regierun⸗ gen eintreten und dadurch oder in anderer Weise eine Ersparniß herbei⸗ gefüͤhrt könne; 5) an die Staats⸗Regierung das Pischer zu 18 en, den Gesetz⸗Entwurf wegen Schlichtung der Rentenbanken wieder 1 zunehmen; 6) der Staats⸗ Regierung zu empfehlen, in der Provinz hehnehen anstatt der bisherigen Prämiirung von Mutterstuten künftig gute Zuchthengste zu prämiiren, welche für ein Deckgeld von nicht deen 7. xif fremde Stuten decken; 7) den Wunsch auszusprechen, - ie Staatsregierung möglichst bald die erforderlichen Mittel zur Er⸗ richtung eines Archivs in der Provinz Posen finden möge; 8) in Erwä⸗ gung zu ziehen, ob die 3600 Rthlr. zur Besoldung der Subalternbeam⸗ ten bei der General⸗Ordenskommission durch Verbindung mit einer an⸗ deren Behörde ꝛc. nicht erspart werden könnten; 9) in Erwägung zu ziehen, ob eine Herabsetzung des Preises der stenographischen Berichte nicht eintreten könne, um sie dem Publikum mehr zugänglich zu machen; 10) an die Staatsregierung den Antrag zu richten, daß zur gesetzlichen Regulirung des Pensionswesens dem Landtage eine Vorlage in nächster
Session vEIz werde.“
— Nach der Eröffnung der gestrigen (44sten) Sitzun . geordnetenhauses brachte der vrsen 9 58 Gewerbe den Entwurf eines Gesetzes ein, betreffend das Verbot der Zahlungsleistung durch ausländische Banknoten und Werthzeichen. Nachdem der Minister die Nothwendig⸗ keit der Einbringung dieses Gesetzes ausgeführt, ging das Haus zur Tages⸗Ordnung über, zur Fortsetzung der Berathung des Antrags des Abgeordneten Mathis, die Presse betreffend. Beim
sfersten Punkt — (Konzessions⸗Entziehung), — der bereits in der
letzten (Freitags⸗)Sitzung verhandelt wurde, nahm zuerst der Antrag⸗ steller das Wort. Bei der namentlichen — 8e der Aa⸗ trag Mathis mit 154 gegen 102 Stimmen verworfen. Von dem Abgeordneten Wagener (Neustettin) und v. Gerlach war ein Abanderungsvorschlag eingegangen, event. zwischen dem ersten und zweiten Punkt des Mathis'schen Antrages folgende Bestim⸗ mung einzuschalten: „Die Staats⸗Regierung zu ersuchen, die ge⸗ setzliche und verfassungsmäßige Freiheit der Presse, soweit erforder⸗ facs im Wege der Gesetzgebung sicher zu stellen und jedenfalls die 5 nspruch genommene Befugniß zu Konzessions⸗Entziehung auf dem
dministratiowege jedenfalls so zu reguliren, daß eine richterliche Appel⸗ lations⸗Instanz mit Suspensiv⸗Effekt und unter Versagung jeder vor⸗ läufigen Suspension oder Sistirung des Gewerbes eiablirt werde.“ Nachdem der Minister des Innern sich gegen diesen Antrag erklärt, wurde er von mehreren Abgeordneten vertheidigt. Bei darauf folgender namentlicher Abstimmung wurde derselbe mit 126 gegen 125 Stimmen angenommen. 8
— Der Eisenbahn⸗Schnellzug aus Berlin hat am 20. April cr.
in Halle a. v. S. den Auschlr b b furt a. Main nicht 2n iß oan den Schnellzug nach Frank⸗
Oldenburg, 19. April. Nachdem in der gestrigen Sitzun des Landtags die Verhandlungen über die — Zge eenn2 1t nung des Fürstenthums Lübeck zu Ende geführt waren, wurde die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Organisation der Verwaltungs⸗Behörden vorgenommen. Eine Discussion fand nicht statt und es wurden alle Beschlüsse der ersten Lesung unverändert angenommen. Ein neu eingebrachter Antrag, daß der Landtag den in erster Lesung gefaßten Beschluß, wonach in allen Verwaltungssachen in der Regel bis an das Staatsministerium solle recurrirt werden können, wieder aufheben möge, ward in na⸗ mentlicher Abstimmung mit 24 gegen 21 Stimmen abgelehnt.
Sachsen. Weimar, 19. April. Der hiesige Landtag, welcher morgen seine Berathungen von Neuem beginnt, wird sich zunächst mit einem Gesetzentwurfe, betreffend die Militair⸗ dienstpflicht, beschäftigen. Der Entwurf erklärt den Militair⸗ dienst für eine allgemeine Obliegenheit der Unterthanen und befreit davon nur die Glieder der regierenden und der mediatisirten fürstlichen und gräflichen Familien. Die gesetzliche Verbindlich⸗ keit zur Ableistung der Militairdienstpflicht dauert 6 Jahre lang. Die Gesammtheit der Dienstpflichtigen bildet nach dem Alter der Mannschaft vom 21. bis 26. Lebensjahre sechs Klassen, und zwar besteht die erste Aufstellung oder der aktive Theil des Bundes⸗ Kontingentes aus den Militairpflichtigen der vier ersten, die erste Reserve aus denen der beiden letzten Altersklassen, welche in der ersten Aufstellung ausgedient haben. Die erste Reserve (Kriegs⸗ Reserve) ist der Regel nach vom Dienste im Innern frei und
versieht denselben nur dann, wenn die aktiven Truppen in das
Feld rücken. Die zweite Reserve (Dienstreserve) besteht aus allen Militairpflichtigen der vier ersten Altersklassen, welche zum aktiven Dienst nicht eingestellt worden sind, und liefert die Er⸗ satzmannschaft für die erste Abtheilung. Gänzlich befreit von der Dienstpflicht sind: Geistliche, Schullehrer, Staats⸗ oder Hofdiener, Advokaten, Aerzte und die einzig übrigen Söhne derjenigen Eltern, welche schon zwei oder mehrere Söhne zum Dienste gestellt, be⸗ züglich sie in demselben verloren haben. Vorläufige Befreiung kann das Ministerium denen gewähren, die sich an öffentlichen
Lehr⸗ und Bildungsanstalten für einen wissenschaftlichen oder