k2 b aux eicd eümtza euateu.
111111414“*“
Belanntmachung vom 27. April 1857 — betref⸗ fend die Lwrtrung der Korrespondenz nach der Moldau und Wallachceil.
11u.“.“
In Folge des Abzuges der Kaisevlich Oesterreichischen Be⸗ auggstruppen aus dn Donanfürstenthümern sind die Oester⸗ reichischen Feid⸗Post⸗Anstalten daselbst aufgehoben worden, und verbleiben nur in Bukgrest und Ibralla in der Walachet und in Botutschani, Balacz und Jasst in der Moldau Oesterreichische Post⸗ nstalten. Es muß deshalb gegenwärtig auch die Korrespondenz ach den Orten Buzeo, Giurgewo, Krajowa, Piteschti, Plo⸗ eschtt und Slatina in der Walachei, so wie nach Ba⸗ kea, Berlat (Byrlat), Fokschan, Foltitschent, Roman und Tekutsch in der Moldau frankirt abgesandt werden. Der Frankirungs⸗Zwang erstreckt sich für die Correspondenz b den sechs Walachischen Orten bie Bukarest, nach den sechs Moldauischen Orten bis Jassi. Die Correspondenz nach anderen Orten in der Walachei und Moldau muß bis zu einem der obengenannten Orte, wo Oesterreichische Post⸗Anstalten ver⸗ blieben sind, frankirt werden, und zwar bis zu demjenigen Orte, über welchen sie nach Lage des Bestimmungsortes zu spediren ist. Berlin, den 27. April 1857. “
General⸗Post⸗Amwtt. Schmückert. “
ntmachung vom 29. April 1857 — betreffend die Ermäßigung des fremden (außerdeutschen) Portos für die durch die Niederlande transitirende spondenz nach den niederländischen Besitzungen in Ostindieren. . vI“*“ Das fremde (außerdeutsche) Porto für die durch die Niederlande transitirende Korrespondenz nach den niederländischen Besitzungen I bei der Beförderung mit der niederläͤndisch⸗ost⸗ en Po - 8 ven dg Marseille auf 90 Cents oder 15 Sgr., 8 . über Southampton auf 70 Cents oder 12 Sgr., ermaͤßigt worden. Außer diesen Sätzen kommt noch das preußische reesp. deutsche Vereins⸗Porto, wie für die Correspondenz nach den NNieederlanden selbst zur Erhebung. Dasselbe beträgt resp. 1, 2 der 3 Sgr., je nachdem der Aufgabeort innerhalb einer Entfer⸗ nung von 10, über 10— 20 oder über 20 Meilen von der nieder⸗ ländischen Grenze liegt.
Auf sämmtliche Portosaäͤätze kommt die Gewichts⸗Scala des deutschen Post⸗Vereins in Anwendung. Es kostet demnach ein ein⸗ facher Brief (unter 1 Zollloth schwer) aus Preußen nach den ge⸗ nannten Besitzungen 8
KÜber die Niederlande und Marseille resp. 16, 17 oder 18 Sgr., Kber die Niederlande und Southampton resp. 13, 14 oder 15 Sgr. Uebrigens unterliegen die Briefe nach wie vor dem Frankirungs⸗ zwange bis zur niederländischen Grenze. Dieselben können aber aauch bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden.
1.“ B1
SGSGeneral⸗Post⸗Amt.
28
“
a machung vom 2. Mai 1857 *) — betreffend die Errichtung einer Telegraphen⸗Station zu
“ KReglement vom 1. November 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 269. 2
FZ13. . 2001. 2025. 2033) 8
8 Zu Brand 111“ 1
u Brandenburg ist eine Telegraphen⸗Station errichtet und
am c. dem öffentlichen Verkehr übergeben worden.
1 eselbe hat beschränkten Tagesdienst, d. h. Depeschen von
uhr Lv. u. 8 .e nur von 9 bis 12
Vormit on 8 7 Uhr Nachmittags, an Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags befördert. 68 b
Im Uebrigen gelten für die Annahme und Beförderung von
Reglements vont 1. Isoventber s die Bestimmungen des
Berlin, den 2. Mai 1857. S H “ Königliche Telegraphen⸗Directioin.
12 113, Ah⸗
—
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1 8 . 8 8 ASbiIniud nn.
FSFinauz⸗Miin
Bei der hente fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 116. Königl
Beirnt ngs
46,630 und 80,934. 38 Gewinne zu 1000 Rthlr. 27,623. 40,692. 41,485. 42,840. 43,952. 46,411. 51,159.
86,858. 87,214. 91,310 und 91,777. .
19,264. 33,624. 35,835. 36,859. 36,956. 38,147. 39,460. 40,455. 40,683, 54,204. 80,438. 85,552 und 92,564. 69 Gewinne 6652. 17,851. 19,297. 23,461. 23,568. 24,610. 24,774. 25,415. 27,794. 28,008. 28,983. 30,771. 30,902. 31,268. 32,682. 33,910. 36,785. 38,599. 39,988. 40,809. 41,412. 44,072. 48,704. 49,122. 49,417. 49,733. 50,658. 50,677. 53,756. 56,415. 57,293. 57,568. 63,227. 64,059. 65,492. 67,405. 70,383. 72,587. 72,796. 74,449. 76,671. 77,955. 80,733. 83,431. 83,713. 83,970. 84,726. 85,355. 86,533. 89,463. Beerlin, 1144*“*“ Königliche Genera l⸗Lotterie⸗Direction. 11“ v. Itrn bn Berichtigung. In der Gewinn⸗Anzeige vom 4. d. M. ist ein Gewinn zu 200 Rthlr. auf Nr. 92,565 abgedruckt, es muß aber dafür heißen: 92,265. Berlin, den 5. Mai 1857.
“
Preußische Bannk.
Monats⸗Ueber sicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846. a. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren.... . . 29,674,100 Rthlr. 2) Kassen⸗Anweisungen. . . . .. 2 6090 » 3) Wechsel⸗Bestände.. . 48,956,500 4) Lombard⸗Bestände.. u.11,002,900 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Aktivn.. . Passiva. 6) Banknoten im Umlaul 656533,010,400 7) Depositen⸗Kapitallen 20,570,700 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ —Verlehrs... Berlin, den 30. April 1857.
„ 220 000 2 090 00 0
6,540,900
5,247,500 Rthlr. . Köͤniglich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.
1 1““ ½4
—
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Hessen⸗Philippsthal zu Barchfeld, von Barchfeld.
28 Berlin, 5. Mai. Se. Majestaͤt der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Hofmarschall des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit, von Meyerinck, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Orden zu ertheilen.
vC 1. “ 8 I“
NXNXichrtamtliches. uu1 Preußen. Potsdam, 4. Mai. Se. Majestät der
König wohnten heute Vormittag den im Lustgarten hierselbst statt⸗
sindenden Uebungen des Garde⸗Jäger⸗Bataillons und der Schul⸗ Abtheilung bei und nahmen hierauf im Stadtschloß die gewöhnlichen Vorträge entgegen. Mittags beehrten Allerhöchstdieselben nebst Ihrer Majestät der Königin den General ⸗Adjutanten von Luck und dessen Gemahlin mit Allerhöchstihrem Besuch. Nach dem Diner arbeiteten des Königs Majestät mit dem Minister⸗
*) und nicht 1. November 1855, wie in Nr. 105. d. Bl. irrthümlich gedruct th.
Präͤsidenten und kehrten beide Konigliche Majestäten um 7 Uhr
mittelst der Eisenbahn über Berlin nach Charlottenburg zurück.
Klassen⸗Lotterie siel 1 Gewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 57,671. 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. sielen auf Nr. 1993. 10,789. 16,573.
auf Nr. 9637. 9661. 14,066. 13,388. 13,740. 15,675. 24,350. 22,507. 24,242. 27,278. 27,858, 90,065. 30,451. 36,626. 37,043. 38,424. 40,535. 47,721. 47,760. 48,289.
54,699. 56,220. 58,441. 61,211. 68,436. 80,115. 84,549.
46 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2721. 4534. 6887. 9655. 9934. 10,339. 11,844. 13,554. 14,728. 16,426. 19,044. 20,698. 21,275. 24,289. 24,902. 27,234. 28,976. 33,566.
41,091. 42,360. 42,472. 43,345. 43,664. 45,819. 50,192. 50,420. 61,921. 62,533. 62,719. 63,676. 71,412. 74,630. 77,591.
zu 200 Rthlr. auf Nr. 385. 5151. 6288. 7063. 8243. 8384. 10,283. 13,359. 13,471. 13,811. 17,130. 27,783. 32,995. 46,561. 54,983. 70,306. 83,372. 90,891.
Vorschrift, nach
Regierungs⸗Reglements
Partei, als seitens der Opposition, gesprochen haben wollte.
5. Mai. Das Haus der 86785s n nches in seiner gestrigen (58sten) Sitzun nach der Prüfung mehrerer Er⸗ ö Ferathung des Gesetzes, betreffend den Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen in den Hohenzollernschen Landen, vor. Das Gesetz wurde mit einem Amendement des Abgeordneten Frei⸗ herrn von Franck angenommen. Es folgte darauf die Berathung des Gesetzes, betreffend dir Abänderung, beziehungsweise Ergänzung des im Bezirke des Appellationsgerichts ofes zu Köln Expropriations⸗Gesetzes vom 8. März 1810. Die 88. und 2 wurden nach dem Bericht der Kommisston angenommen.
Oldenburg, 2. Mai. Durch ein am vorgestrigen Tage pu⸗ blizirtes Gesetz wird eine Reihe von Veränderungen in unseren oberen Verwaltungsbehörden (Mittelbehörden) getroffen. Die Post⸗ sachen und das Telegraphenwesen werden von dem Geschäftskreise der Regierung getrennt und der Postdirection als einer unmittelbar unter dem Staatsministerium stehenden Behörde überwiesen, während letz⸗ tere bisher der Regierung untergeordnet war. Verschiedene Kom⸗ missionen, unter anderen auch die zur Wahrnehmung des landesherr⸗ lichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche bestehende besondere Kommission, werden aufgehoben und ihre Geschäfte der Regierung über⸗ tragen. Die Geschäfte der Kammer werden meist auf rein finanzielle Gegenstände beschränkt, und diejenigen ihr bisher übertragenen Sachen, welche eine mehr volkswirthschaftliche Bedeutung haben, z. B. das Kolonisationswesen, sind der Regierung überwiesen. Die verschiedenen technischen Baubehörden werden in eine Direktion für den zu vereinigenden Wasser⸗, Weg⸗ und Brückenbau und in eine Direction für den Hochbau umgestaltet, zugleich mit der Einrichtung, daß der an der Spitze stehende Techniker als außerordentliches Mitglied in diejenige Behörde eintritt, zu deren Ressort der Gegen⸗ stand gehört. (Wes. Ztg.)
Sachsen. Gotha, 3. des Landtags fuhr dieser in der
Berlin,
Mai. In der vorgestrigen Sitzung Berathung über das Militair⸗ gesetz fort. Es zeigte sich aber sehr bald die Unlust, den vor⸗ liegenden Gesetzentwurf anzunehmen, da bei einigen 88. Stimmen⸗ gleichheit, bei anderen eine Majorität gegen dieselben sich ergab.
außer
Unter solchen Umständen sah sich der Minister genöthigt, den ganzen 1
Entwurf zurückzuziehen. dasselbe negative Resultat wie im Jahre 1855 erreicht worden.
Es ist somit nach langer Berathung nur
Die Verfassungs⸗Kommission, welche die Unionsvorlagen
zur Vorberathung erbalten, hat sich in ihrer Mehrheit für die An⸗ nohme derselben errlärt, dabei aber den Antrag gestellt, daß ihr eine Vorlage über die Staatsschulden beider Länder, eine dergleichen über die Ausgaben und Einnahmen beider Herzogthümer, so wie eine Zusammenstellung darüber zugehe, wie sich der Aufwand bei der jetzigen Verfassung der Behörden verhält und wie er sich bei der beabsichtigten Organisation gestalten wird, um einen Ueberblick über das Wünschenswerthe der Union selbst zu erhalten. (Weim. Z.)
Niederlande. Haag, 2. Mai. Das vielbesprochene Re⸗
glement für die Presse in Nieverländisch⸗Indien hat die Zweite
Kammer während der ganzen abgelaufenen Woche beschäftigt. Die Kommission, welche mit der Voruntersuchung dieses Reglements beauftragt worden war, hatte einstimmig die Meinung ausgesprochen, dasselbe sei höchst undeutlich, die von Buchhändlern und Druckern geforderte Caution sei auch für Indien unnöthig, so wie auch die welcher jeder Artikel in Zeitungen und Zeit⸗ schriften die Unterschrift des Verfassers tragen muß; end⸗ lich enthalte dasselbe mehrere Bestimmungen, welche mit dem betreffenden Artikel des auf legislativem Wege festgesetzten für Indien in Widerspruch seien. Auf diese Gründe hin hatte die Kommission beantragt: eine Ab⸗ schrift ihres Berichtes an den Minister der Kolonieen zu senden,
pico und von Martinique nach Cayenne anschließen.
entgegen.
mit der Erklärung von der Ueberzeugung der Kammer, daß das
fragliche Reglement einer Revision bedürfe. welche sechs Tagessitzungen in Anspruch nahmen, wurde dieser An⸗ trag anfänglich heftig bestritten sowohl seitens der ministeriellen welche eine schärfere Rüge aus⸗ Von beiden Seiten wurden Amendements beantragt. Heute ist es zum Schlusse der Berathungen und zu einer Abstimmung gekommen; beide Amendements wurden verwor⸗ fen und schließlich der Antrag der Kommission mit 56 gegen 6 Stimmen angenommen. (Köln. Ztg.) 1
Großbritannien und Irland. London, 3. Mai. Hier soll 89 Nachricht Angpetossen sein, daß der Schach von Persien sich weigere, den in Paris zwischen Feruk Khan und Lord Cowley abgeschlossenen Friedensvertrag, der von der englischen Regierung genehmigt worden ist, zu ratifiziren. (Vgl. tel. Dep.)
Fraukreich. Paris, 3. Mai. In der gestrigen Sitzung
des gesetzgebenden Körpers wurde der Gesetzentwurf zur Aushebung
von 100,000 Mann zur Rekrutirung der Land⸗ und Seetruppen vorgelegt; die Verhandlungen, die sich nur in Lokal⸗Interessen bewegten, boten nichts Erhebliches. — Die Ernennung des Barons
Grvs zum außerordentlichen Gesandten für China gilt für eine “ b 8 8 franzöͤsischen Gesandt⸗
e Sercretair der
.*“
sgemachte Sache. r e 1 g nach Sach 82 g
2 —
Bei den Berathungen,
das von Panama nach Callao gekommene
schaft am Bundestage, Graf Duchesne de Bellerourt, wird dem Verneh⸗ men nach als erster, Herr von Contades als zwester Serretatr mitgehrn und Herr von Moge das Gesandtschaftspersonal das sich auf der „Audarieuse“ nach dem fernen Osten einschifen wird. — Der Bericht, den Herr Brinvillier dem Staatsrathe lüber die transatlantischen Dampfer vorgelegt hat, geht, laut einer Mittheilung des pariser Korrespondenten des „Nord“, dahin, daß die zu konzessionirende Gesellschaft in keiner Weise über 15 Mil- lionen Unterstützung vom Staate erhalten kann, und daß die Ta-
vervollständigen,
rife für Briefe, Zeitungen und Drucksachen aller Art vom Staate
bestimmt werden sollen. Die drei Haupt⸗Linien sollen von Havre nach New⸗York, von Bordeaux nach Brastlien und von Rantes (St. Nazaire) nach den Antillen gehen. Zweig⸗Linien sollen sich von Rio de Janeiro nach Montevideo und Vuenvs⸗Axhres, von St. Thomas nach Carthagena, Porto Rico, Bera⸗Cruz und Tam⸗
8
Rußland und Polen. St. Peters burg, 28. April.
Die „Senats⸗Zeitung“ veröffentlicht heute den Ukas in Betreff der
Goldausfuhr, wodurch die Exportation des gemünzten Goldes aus Rußland, Polen und dem Großherzogthum Finnland zu Lande und zur See, in der Absicht, den Handesverkehr zu erleichtern, gestattet ist; ferner den zwischen Rußland und Japan am 26. Januar 1856 abgeschlossenen Handels⸗ und Grenzvertrag nebst den Ergän⸗ zungs⸗Artikeln, welche der Vice⸗Admiral Putiatin mit dem japanischen Bevollmächtigten vereinbart hat. Die Hauptbestimmungen lauten: Es soll von nun ab beständiger Friede und herzliche Freundschaft zwischen Ruß⸗ land und Japan walten; in beiden Reichen genießen die resp. Unter⸗ thanen persönlichen Schutz und Sicherheit des Eigenthums. Die Grenze geht zwischen den Inseln Iturup und Urup „hindurch; erstere gehört zu Japan, letztere nebst den Kurilen nördlich zu Rußland. Die Insel Krafto (Sachalin) bleibt ungetheilt zwischen Japan und Rußland wie bisher. Japan oͤffnet russischen Schiffen drei Häfen: Simoda, Chakodate und Nangasaki 3 diesen sind alle anderen verschlossen, den Fall aus⸗ genommen, daß ein Schiff außer Stande waͤre, seine Reise fortzusetzen; gescheiterten Schiffen und Schiffbrüchigen wird nöthige Hülfe und Schutz zu Theil. In den ersten beiden Häfen dürfen
die Russen Handel treiben und in einem derselben darf Rußland
einen Konsul halten. Die japanische Regierung entscheidet und regelt entstehende Fragen und Streitigkenten. Die resp. Unter⸗ thanen sind frei und werden keinen Einschränkungen unterworfenz begehen sie Verbrechen, so können sie verhaftet, aber nur nach Gesetzen des Landes, dem sie angehören, gerichtet werden. Alle Rechte und Privilegien, welche Japan anderen Nationen jetzt oder in Zukunft gewährt, werden gleichzeitig auf russische Unterthanen ausgedehnt. Durch die Ergänzungs⸗Artikel ist näher bestimmt, daß die Russen sich frei in Simoda und Umgegend im Umkreise von 7, in Chakodate 5 japanische Meilen bewegen können und Kaufläden, Kirchen, Gasthäuser, Restaurationen besuchen, in Privathäuser aber nur eintreten dürfen, wenn sie vazu eingeladen worden. Ein Friedhof wird ihnen angewiesen. Es wird ein Ge⸗ bäude bestimmt, wo im Beisein japanischer Beamten der Waaren⸗ Austausch und Absatz stattfindet. Russische Konsuln werden von 1856 ab zugelassen. 1
— Nachrichten aus Warschau vom 1. Mai zufolge, war dort am 29. v. M. der Geburtstag des Kaisers Alexander II. durch Gottesdienst in allen Kirchen gefeiert worden. In Abwesen⸗ heit des Fürsten Statthalters nahm der General⸗Adjutant Paniutyn, Dirigent der Civil⸗Verwaltung im Königreich Polen, die Glück⸗ wunsche der Behörden und Notabilitäten im Brühlschen Palast Abends war unentgeltliche Theater⸗Vorstellung und Illumination. — Am 30. April hatte der Königlich preußische General⸗Konsul, Legationsrath von Wagner, eine Ur⸗ laubsreise nach Berlin angetreten; in seiner Abwesenheit versieht der Geheime expedirende Secretair Klein die Geschäfte des König- lichen General⸗Konsulats in Warschau.
Amerika. Admiral Bruce, welcher die englische Escadre an der Westküste von Südamerika befehligt, hatte auf die Nachricht von der Plünderung des Postdampfschiffs „New⸗Granada“ von Seiten der peruanischen Insurgenten⸗Fahrzeuge „Loa“ und „Tumbes“ sofort das Kriegsschiff „Pearl“ abgesandt, um jene Fahrzeuge auf⸗ zubringen, und das Postdampfschiff „Bogota“, welches die letzte Post nach Panama gebracht hat, ist denn auch schon der „Loa“ und „Tumbes“ im Schlepptau der „Pearl“ auf der Fahrt nach Callao begegnet. Die Nachricht von der gegen die „New⸗ Granada“ veruͤbten Gewaltthätigkeit war dem Admiral Bruce durch Postdampfschiff „Lima“ die geeigneten Maßregeln
glänzende
überbracht worden, welches nur durch — seines Capitains ähnlicher Plünderung entgangen war. Bei der Einfahrt in den Hafen von Paita hatte er nämlich seine Mann⸗ schaft bewaffnet und so dem an Bord kommenden Hafen⸗Capitain die Lust benommen, sich Gewaltthätigkeiten zu erlaunben; und bet Lambayeque, wo ihm „Loa“ und „Tambes“ auflauerten, war er