1857 / 106 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vnM nE. Sad heleasnk Aoß uE baünhehd stin aAre6nnlen .

Belanntmachung vom 27. April 1857 betref⸗ fend die Tuxirung der Korrespondenz nach der yMNolbvau und Wallacheit.

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In Folge des Abzuges der Kaiserlich Oesterreichischen Be⸗ satungstruppen aus dn Donanfürstenthümern sind die Oester⸗ reichischen Feid⸗Post⸗Anstalten daselbst aufgehoben worden, und verbleiben nur in ukgrest und Ibralla in der Walachei und in Botuͤtschani, Galacz und Jassi in der Moldau Oesterreichische Post⸗ Anstalten. Es muß deshalb gegenwärtig auch die Korrespondenz nach den Orten Buzeo, Giurgewo, Krajowa, Piteschti, Plo⸗ jeschtt und Slatina in der Walachei, so wie nach Ba⸗ fea, Berlat (Byrlat), Fokschan, Foltitschent, Roman und Tekutsch in der Moldau frankirt abgesandt werden. Der Frankirungs⸗Zwang erstreckt sich für die Correspondenz nach den sechs Walachischen Orten bis Bukarest, nach den sechs Moldauischen Orten bis Jassi. Die Correspondenz nach anderen Orten in der Walachei und Moldau muß bis zu einem

der obengenannten Orte, wo Oesterreichische Post⸗Anstalten ver⸗

blieben sind, frankirt werden, und zwar bis zu demjenigen Orte, über welchen sie nach Lage des Bestimmungsortes zu spediren ist. Berlin, den 27. April 1857. Hanem asehnzmrohnkt⸗ es i

Bekanntmachung vom 29. die Ermäßigung des fremden (außerdeutschen) Portos für die durch die Niederlande transitirende Korrespondenz nach den niederländischen Besitzungen in Ostindien.

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Das fremde (außerdeutsche) Porto für die durch die Niederlande transitirende Korrespondenz nach den niederländischen Besitzungen in Ostindien ist bei der Beförderung mit der niederlaͤndisch⸗ost⸗ indischen Post b 8 über Marseille auf 90 Cents oder 15 Sgr., ese hüber Sounihampton auf 70 Cents oder 12 Sgr., 8 ermaͤßigt worden. Außer diesen Sätzen kommt noch das preußische resp. deutsche Vereins⸗Porto, wie für die Correspondenz nach den Niederlanden selbst zur Erhebung. Dasselbe beträgt resp. 1, 2 oder 3 Sgr., je nachdem der Aufgabeort innerhalb einer Entfer⸗ nung von 10, über 10— 20 oder über 20 Meilen von der nieder⸗ ländischen Grenze liegt. Auf sämmtliche Portosaͤtze kommt die Gewichts⸗Scala des deutschen Post⸗Vereins in Anwendung. Es kostet demnach ein ein⸗ facher Brief (unter 1 Zollloth schwer) aus Preußen nach den ge⸗ nannten Besitzungen lÜüber die Niederlande und Marseille resp. 16, 17 oder 18 Sgr., über die Niederlande und Southampton resp. 13, 14 oder 15 Sgr. Uebrigens unterliegen die Briefe nach wie vor dem Frankirungs⸗ zwange bis zur niederländischen Grenze. Dieselben können aber auch bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Berlin, den 29. April 1857. 8.

8” Post Amt.

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Bekanntmachung vom 2. Mai 1857 *) betreffend die Errichtung einer Telegraphen⸗Station zu

v1116164“ NI C“ Brandenburg. 11“

Reglement vom 1. November 1855 (Staats⸗Anzei . 269. 272 Nrte 2o0i. 2128, 2083) *9. mheger 11

Zu Brandenburg ist eine Telegraphen⸗Station errichtet und 1. Mai c. dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. Dieselbe hat beschränkten Tagesdienst, d. h. Depeschen von

und nach Brandenburg werden an Wochentagen nur von 9 bis 12

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hilniund e.. FFiznanz⸗Ministerinm. 8

8 Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 1t5. 1. Klassen⸗Lotterie siel 1 Gewinn von 5000 Rthlr. f Nr. S7echr. 5 Gewinne zu 2000 Rthlr. sielen auf Nr. 1993. 10,789. 16,573.

46,530 und 80,934.

38 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 9637. 9664 14,065. 13,388. 13,740. 15,675. 24,350. 22,907. 24,242. 27,278. 27ê7,623. 27,858, 90,065. 30,451. 36,626. 37,943. 38,124. 40,533. 40,692. 41,485. 42,840. 43,962. 46,411. 47,721. 47,760. 48,289.

61,211. 68,436. 80,115. 84,549.

51,159. 54,699. 56,220. 58,441. 86,858. 87,214. 91,310 und 91,777.

46 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2721. 4534. 6887. 9656. 9934. 10,339. 11,844. 13,554. 14,728. 16,426. 19,044. 19,264. 20,698. 21,275. 24,289. 24,902. 27,234. 28,976. 33,566. 33,624. 35,835. 36,859. 36,956. 38,147. 39,460. 40,455. 40,683. 41,091. 42,360. 42,472. 43,345. 43,664. 45,319. 50,192. 50,420. 54,204. 61,921. 62,533. 62,719. 63,676. 71,412. 74,630. 77,591. 80,438. 85,552 und 92,564.

69 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 385. 5151. 6288. 6652. 7063. 8243. 8384. 10,283. 13,359. 13,471. 13,811. 17,130. 17,851. 19,297. 23,461. 23,568. 24,610. 24,774. 25,415. 27,783. 27,794. 28,008. 28,983. 30,771. 30,902. 31,268. 32,682. 32,995. 33,910. 36,785. 38,599. 39,988. 40,809. 41,412. 44,072. 46,561. 48,704. 49,122. 49,417. 49,733. 50,658. 50,677. 53,756. 54,983. 56,415. 57,293. 57,568. 63,227. 64,059. 65,492. 67,405. 70,306. 70,383. 72,587. 72,796. 74,449. 76,671. 77,955. 80,733. 83,372. 83,431. 83,713. 83,970. 84,726. 85,355. 86,533. 89,463. 90,891. und 91,647. 85 n Berlin, den 5. Mai 1857. 8 Keoönigliche General⸗Lotterie⸗Direction 1

b ö“ Berichtigung. In der Gewinn⸗Anzeige vom 4. d. M. ist ein Gewinn zu 200 Rthlr. auf Nr. 92,565 abgedruckt, aber dafür heißen: 92, 265.

Berlin, den 5. Mai 1857.

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Preußische Bakk. Monats⸗Ueber sicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der vom 5. Oktober 1846.

t i v a. 8 1) Geprägtes Geld und Barren 29,674,100 Rthlr. 8 2) Kassen⸗Anweisungen.. . .... .660 . 3) Wechsel⸗Bestände.. u148,956,500 » 4) Lombard⸗Bestände .. .11,002,900 » 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen und Axktio„ . Passiva. 6) Banknoten im Umlarll . 7) Depositen⸗Kapitalien .. 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗- Berlin, den 30. April 1857. 1 Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend.

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6,540,900

2 000

53,010,400 20,570,700 ⸗„

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wilhelm von Hessen⸗Philippsthal zu Barchfeld, von Barchfeld.

* 8 68

8 Berlin, Mai. Se. Majestat der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem Hofmarschall des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit, von Meyerinck, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Orden zu ertheilen.

Nichtamtliches.

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Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags, an So

. nntagen

nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags befördert. 88 - ges ür zzee veüabee und Befoͤrderung von

resp. von⸗Brandenbu j 6

Reglements vom 1. Rovember 1888. 8 8 e ne B rlin, den 2. Mai 1857. 4 8 G 99 8 V ““]

Königliche Teiegraphen⸗Direction. 18

Vorträge

Preußen. Potsdam, 4. Mai. Se. Majestät der

König wohnten heute Vormittag den im Lustgarten hierselbst statt⸗

findenden Uebungen des Garde⸗Jäger⸗Bataillons und der Schul⸗ Abtheilung bei und nahmen hierauf im Stadtschloß die gewöhnlichen entgegen. Mittags beehrten Allerhöchstdieselben nebst Ihrer Majestät der Königin den General⸗Adjutanten von Luck und dessen Gemahlin mit Allerhöchstihrem Besuch. Nach dem

Diner arbeileten des Königs Majestät mit dem Minister⸗ Präsidenten und kehrten beide Ksnigliche Majestäten um 7 Uhr

mittelst der Eisenbahn über Berlin nach Charlottenburg zurück.

Berlin, 5. Mai. Das in seiner gestrigen (58sten) Sitzun satzwahlen die Berathung des Ge

nach der

Das Gesetz wurde mit einem Amendement herrn von Franck angenommen. Es solgte

des im Bezirke des Expropriations⸗Gesetes vom 8. und 2 wurden nach dem Bericht der

Oldenburg, 2. Mai. Durch blizirtes Gesetz wird eine Reihe oberen Verwaltungsbehörden

sachen und das Teiegeqh benmsse wernon n. 5 it und der Postdirection neeee Behörde überwiesen, Verschiedene Kom⸗ Wahrnehmung des lan katholische Kirche bestehende besondere fte der Regierung über⸗

dem Staatsministe rium stehenden tere bisher der missionen, unter anderen auch die zur lichen Hoheitsrechts über die 1G Kirch Kommifsion, werden aufgehoben und ihre Geschä tragen. Die Gegenstände beschränkt, Sachen, welche eine mehr

z. B. das Kolonisationswesen, verschiedenen technischen Baubehörden werden den zu vereinigenden Wasser⸗, Weg⸗

Direction für den Hochbau umgestaltet, daß der an der Spitze stehende Mitglied in diejenige tand gehört. (Wes. Ztg.)

Sachsen. Gotha, 3. Mai.

des Landtags fuhr dieser in der Berathung über das Militair⸗

gesetz fort. Es zeigte sich aber sehr

liegenden Gesetzentwurf anzunehmen, gleichheit,

Entwurf zurückzuziehen.

dasselbe negative Resultat wie im Jahre 1855 erreicht worden. V welche die Unionsvorlagen

Mehrheit für die An- daß ihr

r, eine dergleichen

Die Verfassungs⸗Kommission, zur Vorberathung erbaltez, hat sich in ihrer nahme derselben ertlärt, dabei aber eine Vorlage über die

eine Zusammenstellung darüber zugehe, wie der jetzigen Verfassung der der beabsichtigten

Niederlande. glement für die Presse in Kammer wehrend der ganzen abgelaufenen Kommission, beauftragt worden war,

dasselbe sei höchst undeutlich, geforderte Vorschrift, schriften die

Haag, 2. Mai.

nach welcher jeder Artikel in Unterschrift des Verfassers

lich enthalte dasselbe mehrere Bestimmungen, legislativem Wege in

auf für Indien die Kommission

betreffenden Artikel des Regierungs⸗Reglements Auf diese Gründe hin hatte schrift ihres Berichtes an mit der Erklärung von fragliche Reglement einer welche sechs Tagessitzungen in

Revision bedürfe.

gesprochen haben wollte. Von beiden Seiten beantragt. Heute ist es zum Schlusse der einer Abstimmung gekommen; fen und schließlich der 6 Stimmen angenommen. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. Hier soll die Nachricht ingegtoffn

Persien sich weigere, den in Paris zwischen Cowley abgeschlossenen Friedensvertrag, Regierung genehmigt worden ist, zu ratifizir

Fraukreich. Paris, von 100,000 Mann zur Rekrutirung vorgelegt; die Verhandlungen, die bewegten, boten nichts Erhebliches.

ausgemachte Sache. Der erste Seecretair der

1“ Haus der Ab.

(Mittelbehörden) getroff

Regierung untergeordnet war.

bei anderen eine Majorität gegen dieselb Unter solchen Umständen sah sich der Minister genöthigt, den ganzen Es ist somit nach langer Berathung nur

den Antrag gestellt, Staatsschulden beider Lände über die Ausgaben und Einnahmen beider Herzogthümer, sich der Aufwand bei

und wie er sich bei Organisation gestalten wird, um einen Ueberblick über das Wünschenswerthe der Union selbst zu erhalten. (Weim. Z.)

Das vielbesprochene Re⸗

Behörden verhält

Niederländisch⸗Indien

welche mit der Voruntersuchun hatte einstimmig die M die von Buchhändlern und Druckern Caution sei auch für Indien unnöthig, so wie auch die

der Ueberzeugung der Bei den Berathungen, Anspruch nahmen, trag anfänglich heftig bestritten sowohl seitens der Partei, als seitens der Opposition, welche eine schärfere Rüge aus⸗

Antrag der Kommission mit

der von

Die Ernennung des Gros zum außerordentlichen Gesandten für China gilt für eine

rüfung mehrerer

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leben in den Hohenzollernschen anden, vor. 5. ”8., 981nee 2 des Abgeordneten Frei⸗ darauf die Berathung des Gesetzes, betreffend dir Abänverung, beziehungsweise Ergänzung

Appellationsgerichtshofes März

Geschäftskreis

während

Geschäfte der Kammer werden meist auf rein finan und diejenigen ihr volkswirthschaftliche Bedeutur sind der Regierung überwiesen. Direktion für

bisher

in eine

und Brückenbau und in zugleich mit der Einrichtung, Techniker als außerordentliches ehörde eintritt, zu deren Ressort der Gegen⸗

In der vorgestrigen Sitzung

bald die Unlust, den vor⸗ da bei einigen §§. Stimmen⸗ en sich ergab.

so

Woche beschäftigt.

Zeitungen und tragen muß; welche mit

Widerspruch

Kammer, daß

wurde dieser

geordneten nahm

zu Köln geltenden 1810. Die §8. 1 Kommisston angen ein am vorgestrigen Tage von Veraͤnderungen in unseren en. Die Post⸗

ommen.

r unmittelbar unter

desherr⸗

übertragenen g haben,

hat die Zweite

g dieses Reglements einung ausgesprochen,

festgesetzten seien. beantragt: eine Ab den Minister der Kolonieen zu senden,

ministeriellen

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schaft am Bundestage, Graf Duchesne de Bellecourt, wird dem Verneh⸗ men nach als erster, Herr von Contades als zweiter Serretatr mitgehen und Herr von Moge das Gesandtschaftspersonal vervollstaͤndigen, das sich auf der „Audarieuse“ nach dem fernen Osten einschiffen wird. Der Bericht, den Herr Brinvillier dem Staatsrathe über die transatlantischen Dampfer vorgelegt hat, geht, laut einer Mittheilung des pariser Korrespondenten des „Nord“, dahin, daß die zu konzesstonirende Gesellschaft in keiner Weise über 15 Mil⸗ lionen Unterstützung vom Staate erhalten kann, und daß die Ta⸗ rife für Briefe, Zeitungen und Drucksachen aller Art vom Staate bestimmt werden sollen. Die drei Haupt⸗Linien sollen von Havre nach New⸗York, von Bordeaux nach Brastlien und von Nantes (St. Nazatre) nach den Antillen gehen. Zweig⸗Linien sollen sich von Rio de Janeiro nach Montevideo und Buenos⸗Ayres, von St. Thomas nach Carthagena, Porto Rico, Bera⸗Cruz und Tam⸗ pico und von Martinique nach Cayenne anschließen. ö1““

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. April. Die „Senats⸗Zeitung“ veröffentlicht heute den Ukas in Betreff der Goldausfuhr, wodurch die Exportation des gemünzten Goldes aus Rußland, Polen und dem Großherzogthum Finnland zu Lande und zur See, in der Absicht, den Handesverkehr zu erleichtern, gestattet ist; ferner den zwischen Rußland und Japan am 26. Januar 1856 abgeschlossenen Handels⸗ und Grenzvertrag nebst den Ergän⸗ zungs⸗Artikeln, welche der Vice⸗Admiral Putiatin mit dem japanischen Bevollmächtigten vereinbart hat. Die Hauptbestimmungen lauten: Es soll von nun ab beständiger Friede und herzliche Freundschaft zwischen Ruß⸗ land und Japan walten; in beiden Reichen genießen die resp. Unter⸗ thanen persönlichen Schutz und Sicherheit des Eigenthums. Die Grenze geht zwischen den Inseln Iturup und Urup hindurch; erstere gehört zu Japan, letztere nebst den Kurilen nördlich zu Rußland. Die Insel Krafto (Sachalin) bleibt ungetheilt zwischen Japan und Rußland wie bisher. Japan oͤffnet russischen K. Schiffen drei Häfen: Simoda, Chakodate und Nangasaki; außer diesen sind alle anderen verschlossen, den Fall aus- genommen, daß ein Schiff außer Stande waͤre, seine Reise fortzusetzen; gescheiterten Schiffen und Schiffbrüchigen wird nöthige Hülfe und Schutz zu Theil. In den ersten beiden Häfen dürfen die Russen Handel treiben und in einem derselben darf Rußland einen Konsul halten. Die japanische Regierung entscheidet und regelt entstehende Fragen und Streitigkeiken. Die resp. Unter-⸗ thanen sind frei und werden keinen Einschränkungen unterworfen; begehen sie Verbrechen, so können sie verhaftet, aber nur nach Gesetzen des Landes, dem sie angehören, gerichtet werden. Alle Rechte und Privilegien, welche Japan anderen Nationen jetzt oder in Zukunft gewährt, werden gleichzeitig auf russische Unterthanen ausgedehnt. Durch die Ergänzungs⸗Artikel ist näher bestimmt, daß die Russen sich frei in Simoda und Umgegend im Umkreise von 7, in Chakodate 5 japanische Meilen bewegen können und Kaufläden, Kirchen, Gasthäuser, Restaurationen besuchen, in Privathäuser aber nur eintreten dürfen, wenn sie dazu eingeladen worden. Ein Friedhof wird ihnen angewiesen. Es wird ein Ge⸗ bäude bestimmt, wo im Beisein japanischer Beamten der Waaren⸗ Austausch und Absatz stattfindet. Russische Konsuln werden von 1856 ab zugelassen.

Nachrichten aus Warschau vom 1, Mai zufolge, war dort am 29. v. M. der Geburtstag des Kaisers Alexander II. durch Gottesdienst in allen Kirchen gefeiert worden. In Abwesen⸗ heit des Fürsten Statthalters nahm der General⸗Adjutant Paniutyn, Dirigent der Civil⸗Verwaltung im Königreich Polen, die Glück— wünsche der Behörden und Notabilitäten im Brühlschen Palast entgegen. Abends war unentgeltliche Theater⸗Vorstellung und glänzende Illumination. Am 30. April hatte der Königlich preußische General⸗Konsul, Legationsrath von Wagner, eine Ur⸗ laubsreise nach Berlin angetreten; in seiner Abwesenheit verfieht der Geheime expedirende Secretair Klein die Geschäfte des König⸗ lichen General⸗Konsulats in Warschau.

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3. Mai. In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde der Gesetzentwurf zur Aushebung

der Land⸗ und Seetruppen sich nur in Lokal ⸗Interessen Barons

französischen Ges

Amerika. Admiral Bruce, welcher die englische Escadre an der Westküste von Südamerika befehligt, hatte auf die Nachricht von der Plünderung des Postdampfschiffs „New⸗Granada“ von Seiten der peruanischen Insurgenten⸗Fahrzeuge „Loa“ und „Tumbes“ sofort das Kriegsschiff „Pearl“ abgesandt, um jene Fahrzeuge auf⸗ zubringen, und das Postdampfschiff „Bogota“, welches die letzte Post nach Panama gebracht hat, ist denn auch schoen der „Loa“ und „Tumbes“ im Schlepptau der „Pearl“ auf der Fahrt nach Callao begegnet. Die Nachricht von der gegen die „New⸗ Granada“ verübten Gewaltthätigkeit war dem Admiral Bruecr durch das von Panama nach Callao gekommene Postdampfschiff „Lma⸗ überbracht worden, welches nur durch die geeigneten Maßregeln seines Capitains ähnlicher Plünderung entganzen war⸗ Bet der Einfahrt in den Hafen von Paita hatte er nämlich seine Mann⸗ schaft bewaffnet und so dem an Bord kommenden Hafen⸗Capitain die Lust benommen, sich Gewaltthätigkeiten zu erkanden; und bei Lambayeque, wo ihm „Loa“ und „Tambes“ auflauerten, war er

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