1857 / 121 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

kludirt und diese im Hypothekenbuche elöscht werden. geloscht d werden die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Geschwister Regine und Felix Kominacki aufgefordert, bis zu diesem Termine sich zu melden, widrigenfalls der Besitzer des verpfändeten Grundstücks zar Deposition ihrer Erbantheile von 8 Thlr. 26 Sgr. 5 Pf. ver⸗ stattet werden und die Löschung auch dieser Be⸗ träge erfolgen wird. Stuhm, den 18. März 1857. 8 Köͤnigliche Kreis⸗Gerichts⸗Deputation.

[926] Edictal⸗Citation. Auf dem Krebs'schen Freigarten Nr. 18 zu Hartau haften sub Rubrica III. Nr. 1 80 Thlr. für die herrschaftliche Darlehnskasse, eingetragen den 18. November 1786 und auf Grund der gerichtlichen Cession vom 22. Norember 1824 mittelst Verfügung vom 24. Dezember 1824 für den Fürstlich von Pleß'’schen Büchsenspänner Karl Worch, sub Rubrica III. Nr. 3 20 Thlr. für die herrschaftliche Darlehnskasse zu Fürsten⸗ stein, eingetragen den 2. Juli 1811 und auf Grund der gerichtlichen Cession vom 22sten November 1824 mittelst Verfügung vom 24sten Dezember 1824 für den Fürstlich Pleß'schen Büchsenspänner Karl Worch.

Alle Diejenigen, welche als Eigenthümer

der deren Erben, Cessionarien, Pfand⸗Inhabern oder sonst aus einem anderen Rechtsgrunde, an die gedachten beiden Hypothekenposten An⸗ sprüche haben sollten, werden hierdurch aufge⸗ fordert, sich damit binnen Drei Monaten, spätestens aber in dem auf den

18. Juli c., Vormittag 11 Uhr,

in unserem Terminszimmer Nr. 2 an⸗

esetzten Termine zu melden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden, und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt und die Löschung der beiden Posten im Hypothekenbuche erfolgen wird.

Waldenburg, den 4. April 1857.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8 8

[911] Aufgebot in das Hypothekenbuch ein⸗ getragener Posten.

Auf dem, dem Koniglichen Wirklichen Ge⸗ heimen Staatsminister Grafen von Arnim Boytzenburg, Excellenz, gehoͤrigen, im Hypo⸗ thekenbuche des unterzeichneten Gerichts ein⸗ getragenen Nittergute Parmen stehen in der dritten Rubrik aus dem gerichtlichen Kaufcon⸗ tract vom 15/16. Juli 1840, in Folge Verfü⸗ gung vom 23. Mai 1842, für den Dr. medicinae Carl Berlin zu Friedland,

1) unter Nummer 64, 5000 Thlr. Gold, zahl⸗

bar zu Johanni 1841, 2) unter Nummer 65, 1000 Thlr. Rest, bon 5000 Thlr. Gold, zahlbar zu Antoni 1841, rückständige Kaufgelder gegen vier Prozent Zinsen eingetragen.

Der Herr Besitzer hat deren Tilgung behauptet, ohne die Hypotheken⸗Instrumente oder vollstän⸗ dige Quittungen beibringen zu können

Es werden deshalb alle unbekannten Inhaber der vorgedachten Posten und deren Erben, Cessionarien, oder die sonst in ihre Nechte ge⸗ treten sind, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche innerhalb dreier Monate und spätestens in dem auf den 7. September d. J., Vormittags

11 Uhr, vor dem Gerichts⸗Assessor Fitzau in unserm Ge⸗ richtslokale hierselbst angesetzten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf diese Posten präcludirt, auch dieselben wer⸗ den im Hypothekenbuche gelöscht werden.

Templin, den 25. März 1857.

Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

11161] Bewerbung um Stipendien der . L“ Stiftung Der HRitterschaftsrath Herr Ernst Friedrich von Seydlitz hat in seinem Testamente vom 15. September 1828 den Verein für Gewerb⸗ fleiß in Preußen zu seinem Universalerben ein⸗ esetzt, so daß der größte Theil der Rente aus einem bedeutenden Vermögen zu Stipendien für

von

Zoöglinge des Königlichen Gewerbe⸗Instituts ver⸗ 3 8 8 8 8

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.““

werden

970

„wendet werden soll, deren ein jedes für jetzt

5 1 8

200 Thlr. jährlich beirägt.

Da nun mit dem 1. Oktober d. J. ein neuer Lehrgang beginnt und einige Stipendien erledigt werden, so können sich von jetzt an bis zum 1. Juli d. J. junge Leute zur Erlangung eines solchen Stipendiums, verbundem mit dem freien Unterrichte im Koͤnigl. Gewerbe⸗Institute, melden, wenn sie, außer den unten folgenden Vorschriften des Instituts, auch den von dem Stifter vorgeschriebenen Bedingungen genügen.

1) Um Soͤhne aus den höheren Ständen dem

Betriebe technischer bürgerlicher Gewerbe

zuzuwenden, dürfen die Eltern der jungen

Leute nicht Handwerker sein.

) Insofern der Aufzunehmende sich nicht einem

technischen Gewerbe widmet, welches in dem Koͤnigl. Gewerbe⸗Institute praktisch gelehrt wird, muß derselbe nachweisen, daß er be⸗ reits ein Handwerk erlernt und sich hin⸗ reichende praktische Geschicklichkeit zu dessen Betriebe erworben habe.

Das Königl. Gewerbe⸗Institut fordert in die⸗ ser Beziehung in allen Fällen wenigstens eine einjährige praktische Veschäftigung in dem ge⸗ wählten Gewerbe; nur von denjenigen, welche Chemiker werden wollen, wird dieser Nachweis nicht gefordert. Das Studium des Vaufachs überhaupt, ohne eine Bauhandwerk erlernt zu haben, berechtigt nicht zur Aufnahme.

3) Der Aufzunehmende muß durch ein Ge— sundheits⸗Attest des Kreis⸗Physikus nach⸗ weisen, daß er die Gesundheit und Körper⸗ kräfte besitze, welche sein Gewerbe erfordert, und daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe.

Die Eltern oder Vormünder des Stipen⸗

diaten müssen, wenn er nicht dispositions⸗

fähig ist, sich verpflichten, für den Fall, daß derselbe in den Staatsdienst tritt, alles was er an Stipendien und Prämien aus der Stiftung erhielt, von seinem Gehalte in solchen Abzügen zu erstatten, welche ge⸗ setzlich als Maxunum zuläͤssig sino.

Den Vorzug bei der Bewerbung haben, bei gleicher Qualification, die rechten Geschwister⸗ kinder der Mutter des Erblassers (einer bon La Roche⸗Starkenfels) und deren Des⸗ zendenten, die von Gagern, die Deszendenten des Herrn von Bassewitz auf Schonhof bei Wismar, aus der letzten Ehe mit einer von La Noche.

Das Königl. Gewerbe⸗Institut stellt außerdem nachfolgende Bedingungen:

Der Bewerber muß wenigstens 17, und darf hoͤchstens 27 Jahre alt sein. Er hat nachzu⸗ weisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungs⸗ Prüfungen berechtigten Provinzial⸗Gewerbeschule, oder Nealschule, oder bei einem Gymnasium das Zeugniß der Reife erlangt hat. Die Provinzial⸗ Gewerbeschulen sind ermächtigt, solche Exami⸗ nanden, welche die erforderliche Reife erlangt zu haben glauben, zu den Entlassungs⸗Prüfun⸗ gen zuzulassen, auch wenn dieselben nicht Zög⸗ linge der Anstalt sind.

Die Anmeldungen zur Erlangung des Sti⸗ pendiums find frankirt bei dem unterzeichne⸗ ten Vorsitzenden schriftlich einzureichen; sie müssen eine kurze Angabe des Lebenslaufes enthalten und von folgenden Attesten begleitet sein:

a) dem Geburtsscheine des Bewerbers;

b) dem Gesundheits⸗Atteste, in welchem aus⸗ gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für die praklische Ausübung des von ihm gewählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts im Institute besitze und daß er die Blattern durch Impfung oder sonst überstanden habe; dem Zeugniß der Reife von einer der vor⸗ genannten Anstalten; den über seine praktische Ausbildung sprechen⸗ den Zeugnissen; einem Fuͤhrungs⸗Atteste; und den uͤber die militairischen Verhaͤltnisse des Bewerbers sprechenden Papieren, aus denen hervorgehen muß, daß die Ableistung seiner Militairpflicht keine Unterbrechung des Un⸗ terrichts für ihn herbeiführen werde.

Das unter 4 vorgeschriebene gerichtliche Ver⸗ pflichtungs⸗Dokument braucht erst dann beige⸗ bracht zu werden, wenn der Bewerber wirklich als Stipendiat gewählt worden ist.

Die Wahl geschieht im Juli d. J. Die Vorsteher der Abtheilungen des Vereins wählen drei Kandidaten fuͤr jedes erledigte Sipendium, Z1ö 1u“

aus welchen der Unterzeichnete einen einzube⸗ rufen das Necht hat. e““ Berlin, den 20. Mai 1855N. Der Vorsitzende des Vereins für Gewerbefleiß in Preußen. von Pommer⸗Esche.

[11541 Bekanntmachung. Bei der in Folge unserer Bekanntmachung vom 30. v. M. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von Rentenbriefen sind folgende Apoints gezogen worden: Littr. A. zu 1000 Thlr. Die Nummern:

68. 159. 360. 385 488. 575. 686. 1336.

1472. 1889. 2390. 2626. 2722. 2856. 3135. 3311. 3425. 3512. 3572. 3718. 4039. 4143. 4196. 4299. 4317. 4394. 4973. 5060. 5162. 5234. 5573. 5902. 6292. 6414. 7192. Littr. B. zu 500 Thlr. die Nummern:

121. 340. 815. 1083. 1095. 1835. 1863.

1964. 2089 2099. 2221. 2339. 2342. 2494.

2757. 2806.

Lit. C. zu 100 Thlr. die Nummern:

510. 640. 864. 1221. 1234. 1333. 1685.

1807. 2175. 2768. 3116. 3425. 3529. 3638.

3822. 4457. 4475. 4750. 4795. 4825. 4859.

5276. 5403. 5994. 6348. 6370. 6383. 6413.

6457. 6493. 6538. 6657.6787. 6881. 6940.

Litt. D. zu 25 Thlr. die Nummern:

504. 510. 698. 867. 993. 1014. 1074.

1245. 1492. 1997. 2295. 2357. 2581. 2672.

2727. 2994. 3161. 4048. 4157. 4371. 4423.

4590. 4592. 4748. 4860. 5253. 5420. 5470.

Littr. E. zu 10 Thlr.

Die Nummern;:

50 61. 80. 192. 224. 275 348. 430. 503.

M520. 585. 624. 806. 929. 1035. 1273. 1304. 1308. 1347. 1412. 1443. 1461. 1527. 1528. 1533. 1682. 1705. 1811. 1845.1946. 2014. 2045. 2119. 2155. 2264. 2271. 2291. 2372. 2379. 2410. 2415. 2449. 2479. 2602. 2615. 2708. 2877. 3031. 3158. 3293. 3551. 3566. 3630. 3658. 3715 3750. 3846. 3925. 3958. 3993. 4027. 4095. 4142. 4237. 4304. 4368. 4603. 4621. 4647. 4669. 4684. 4700. 4740. 4743. 4787. 4819. 4848. 4853. 4924. 4950. 4953 4993. 5000. 5087. 5113. 5115. 5146. 5267. 5307. 5314. 5333. 5462. 5476. 5510. 5626. 5829. 5921. 6063. 6208 6285. 6353. 6383. 6480. 6516 6543. 6706 6926. 7005. 7228. 7264. 7265. 7346. 7417. 7423. 7426. 7502. 7557. 7628. 7653. 7734. 7755. 7768. 7808.

Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriese werden aufgefordert, gegen Quittung und Ein⸗ lieferung der Rentenbriefe in coursfaͤhigem Zu⸗ stande und der dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 15 und 16 den Nennwerth bder Ersteren bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Schützenstraße Nr. 26, vom 1. Oktober 1857 ab in den Wochen⸗

tagen von 9 bis 1 Uhr, 8 in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Ottober 1857 ab hört die Verzinsung der ausgelooseten Rentenbriefe auf. Der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons wird bei der Auszahlung vom Kapitale in Abzug ge⸗ bracht.

Gleichzeitig werden die Inhaber folgender

bereits früher ausgeloosten Rentenbriefe der

Provinz Brandenburg, und zwar: a) Aus dem Fälligkeitstermin am 1. 1852: Litt. E. Nr. 28 über 10 Thlr. b) I dem Fälligkeitstermin am 1. Oktober 1852: Litt. C. Nr. 67 über 100 Thlr. c) Aus dem Fälligkeittermin am 1. April 1853: b Litt. C. Nr. 751 über 100 Thlr. D. Nr. 183 über 25 Thlr. E. Nr. 618 über 10 Thlr. 5) dem Fälligkeitstermin am 1. Oktober 853: Litt. B. Nr. 267 über 500 Thlr. C. Nr. 858 über 100 Thlr. D. Nr. 405. 1190 a 25 Thlr. e) aus dem Fälligkeitstermin am 1. April 1854: Litt. C. Nr. 1401. 2418 a 100 Thlr. D. Nr. 633. 914 a 25 Thlr. E. Nr. 334 über 10 Thlr. Beeilage

Beellage zum Königlich Preußischen Staats⸗An

5 2 8 5 E 9 -ee 8 2 8 N 121.

1) Aus dem Fälligkeitstermin am 1. Oktober

1854: 1 iit. A. Nr. 1553. 2214. 2848. 4570 a 1000 Thlr. C. Nr. 968. 1983.2551 a 100 Thlr. D. Nr. 304. 1652 a 25 Thlr. E. Nr. 44. 797. 811.2468 a 10 Thlr. 9) 12 dem Fälligkeitstermin am 1. April Litt. A. Nr. 2166. 4427 a 1000 Thlr. B. Nr. 927. 2230 a 500 Thlr. C. Nr. 798. 1873. 2205 a 100 Tblr. D. Nr. 333. 2985. 3451. 3459 a 25 Thlr. E. Nr. 276. 446. 601. 1384. 1864. 2786. 3087. 3328 10 Tblr.

h) Aus dem Fälligkeitstermin am 1. Oktober

.A. Nr. 439. 680 a 1000 Thlr. .Nr. 196. 239. 278. 909. 2562 a 500 Thlr. Nr. 2169. 5539 a 100 Thlr. Nr. 585. 675. 1643. 2351 a 25 Thlr. Nr. 253.2730.2773.2886. 2891. 3182. 5204 a 10 Thlr. Fälligkeitstermin am 1. April 1856:

Litt A. Nr. 1809. 4718 a 1000 Thlr. öIII C. Nr. 89. 605. 1098. 1798.2315. 2982. 3627. 3897. 5039. 5070. 5346. 5489 a 100 Nr. 101. 933. 1532. 1845 a 25 Thlr. Er 2368. 3629. 5240. 5503. I“ 5600. 6005 10 Thlr. wiederholt aufgefordert, den Nominalwerth der⸗ selben nach Abzug des Betrages der von den mit abzuliefernden Coupons etwa fehlenden Stücke, auf unserer Kasse in Empfang zu neh⸗ men. Wegen der Verjährung der ausgekooseten Rentenbriefe machen wir auf die Bestimmung des Gesetzes über die Errichtung von Renten⸗ banken vom 2. März 1850 §. 44 aufmerksam. Berrlin, den 19. Mai 1857.

i) Aus dem

Königliche Direction 1 der Nentenbank für die Provinz Brandenbarg. 8 Heyder.

Bekanntma chung.

[1149] In dem am 13. d. M. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Pro⸗ vinzial⸗Nentenbank vereinigten Eichsfeldschen Tilgungskasse für das Halbjahr 1. Juli bis altimo Dezember 1857 hierselbst abgehalte⸗ nen Termine sind folgende Schuldverschreibungen

1) von Litt. A. a 3 ½ pCt. Nr. 584 zu 500 Thlr. Nr. 418 zu 200 Thlr. Nr. 89 zu 50 Thlr. Nr. 648 zu 50 Thlr. Nr. 209 zu 25 Thlr. 2) von Lit. B. a 4 pCt. Nr. 704 zu 500 Thlr. Nr. 2416 zu 500 Thlr. Nr. 3178 zu 500 Thlr. Nr. 1150 zu 100 Thlr. Nr. 2618 zu 100 Thlr. Nr. 1921 zu 50 Thlr. Nr. ausgeloost werden.

Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 2. Januar 1858 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder

a) auf der Kasse der unterzeichneten Renten⸗

bank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den

Vormittagsstunden von 9 bis 12

Uhr sofort gegen Zurücklieferung der aus⸗ geloosten Schuldverschreibungen im cours⸗ 281½ fäͤhigen Zustande oder

b) auf der Königlichen Kreiskasse in Heiligen⸗

tadt innerhalb 10 Tage nach der an die⸗ elbe im coursfähigen Zustande bewirkten

Uebergabe der Schuldverschreibungen, gegen

Ruckgabe der von der Kreiskasse darüber

einstweilen auszustellenden Empfangsbeschei⸗

nigung.

Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von dem Präaͤsentanten der Schuldverschreibun⸗ gen nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung⸗zu leisten.

Mit dem 31. Dezember 1857 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuld ver⸗ schreibungen auf.

Indem wir die Inhaber derselben hierdurch

-— ———

Sponntag, den 24. Mai

auffordern, vom 2. Januar 1858 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir, daß sich die betreffenden beiden Kassen auf eine Ueber⸗ sendung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen.

Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen ausgeloosten, aber noch nicht realisirten Schuldverschreibungen und zwar vom Ausloosungstermine a) den 1. Juli 1854 die 4proz. Schuldverschreibung: Nr. 2211 a 5 Thlr.; b) den 1. Januar 1855 die 3 proz. Schuldverschreibungen: Nr. 450 a 10 Thlr., Nr. 468 a 5 Thlr., die 4proz. Schuldverschrei⸗ bungen: Nr. 1743 und 2920 a 10 Thlr., Nr. 1624 und 3812 a 5 Thlr.; c) den 1. Januar

—————

1856 die 4proz. Schuldverschreibungen: Nr. 1373 a 500 Thlr., Nr. 4209 a 100 Thlr.; d) den 1. Juli 1856 die 3 ½¶ proz. Schuldverschrei⸗ bung: Nr. 484 a 25 Thlr., die 4proz. Schuld⸗ verschreibungen: Nr. 576 und 3858 a 500 Thlr, Nr. 22 a 25 Thlr.; e) den 1. Januar 1857 die 35proz. Schuldverschreibung: Nr. 405 a 25 Thlr., die 4proz. Schuldverschreibungen: Nr.

801 a 500 Thlr., Nr. 2538 a 100 Thlr. hier⸗ rch o dieselben bei unserer Rentenbank⸗ Kasse hierselbst oder bei der Kreiskasse in Hei⸗

durch auf,

ligenstadt zur Zahlung des Betrages zu prä-⸗

sentiren. Magdeburg, den 14. Mai 1857. Königliche Direction der Nentenbank für die Provinz Sachsen. Boehm.

[1150]

1 Bekanntmachung. In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. Mär

nach unserer Bekanntmachung vom 24. v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung Rentenbriefen sind nachfolgende Apoints gezogen worden:

Litt. A. B. zu sC

3071. 3771. D. zu 25 Thlr. No. 12, 106. 536.

2591. 2689. E. zu

zu 1000 Thlr. No. 150. 280. 386. 503. 1262. 1342. 2007. 2312. 2882. 3266. 3369. 500 Thlr. No. 342. 430. 727. 1009.

100 Thlr. No. 177. 521. 567. 936. 1277. 988. 1460. 1812.

10 Thlr. No. 386. 427. 978. 1152. 1446. 1478. 1485. 1806. 1931. 1956. 2182.

2356. 2410.

1712. 2054. 2146. 2058. 2152. 2203.

1665.

2547. 2613. 2617. 2693. 2906. 3031. 3176. 3332. 3585. 3603. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung dieser Rentenbriefe nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 15 und 16 den Nennwerth der ersteren von unserer

Kasse hierselbst, Poststraße Nr. 15,

vom 1. Oktober d. J. ab, in den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags

in Empfang zu nehmen.

Die Formulare zu den Quittungen werden von unserer Kasse gratis verabreicht. Von dem vorgedachten Tage ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf, und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Coupons bei der Auszahlung vom Kapitale

in Abzug gebracht.

Gleichzeitig werden die Inhaber folgender bereits früher ausgelooster Rentenbriefe und zwar: a) aus dem Fälligkeits⸗Termin den 1. April 1852. Litt. D. No. „. 1. Oktbr. 185 2. 9.. 100

b) 7

¹. ott

—, ——

wiederholt aufgefordert, den Nominalwerth derselben,

1. April 1853. br. 1853.

53 über

5

481 10 588 10 8 10 1063 10 365 6 EE1I1II CCEEA16A4“

1333

766

979

1083

8

22

82 2

SEEF

.

SonPEEHEHEH

.

SSO99552888

88HS

1000 500 100 100

9 .

322 3 3 à2 2 x 3

8

EEEHERESUSSSSSSASPDDERE

nach Abzug des Betrages der inzwischen

etwa eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons, zur Vermeidung weiteren Zins⸗Verlustes und künftiger Verjährung, von unserer Kasse unverweilt in Empfang zu nehmen. Die Verjährung der ausgeloosten Rentenbriefe erfolgt nach den Bestimmungen des §. 44 1. c.

binnen 10 Jahren.

1“

Königsberg, den 16. Mai 1857. b gnamaodnigliche Direrction der Rentenbank für die Provinz Preußen.

3 1850 und

25 Thlr.