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Sachsen. Gotha, 26. Mai. Der gemeinschaftliche Land⸗ tag beider Herzogthümer hat in der heute begonnenen Debatte über die hinsichtlich der totalen Vereinigung gestellten Anträge der beiden Minoritäten und der Majorität der Verfassungskommission mit dem Stimmenverhältnisse von 14 gegen 7 Stimmen die Anträge der Minoritäten abgelehnt. Für diese Anträge stimmten sämmt⸗ liche koburgische, gegen dieselbe sämmtliche gothaische Abgeordnete. Dasselbe Stimmenverhältniß zeigte sich bei der Beschlußfassung über den Vorantrag des auf die Annahme der Unionsvorlagen gerichteten Majoritätsantrags in umgekehrter Weise, indem 14 gothaische Ab⸗ geordnete sich für denselben erklärten. Diesem zustimmenden Be⸗ schlusse wird morgen jedenfalls ein gleicher bezüglich des eigent⸗ lichen Kerns des Majoritätsantrags folgen, nämlich des Antrags auf Annahme der von der Staatsregierung vorgelegten Unions⸗ Gesetzentwürfe (z. B. des veränderten Staatsgrundgesetzes, des
Entwurfs über Errichtung des Appellationsgerichtes in Koburg, des Entwurfs über die Organisation des Staatsministeriums ꝛc.). (Fr. P. Ztg.)
Hessen. Darmstadt, 26. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer verkündete der Präsident einen Antrag des Abgeordneten von Grolmann auf Einführung eines Wechselstem⸗ pels, nach Maßgabe des in Frankfurt bestehenden Gesetzes. — Auf der Tagesordnung stand die Berathung des Gesetzentwurfs über die Zusammenlegung der Grundstücke. Der Aus⸗ schuß hatte in dem darüber erstatteten umfassenden Berichte auf Annahme des Entwurfs unter einzelnen Modificationen angetragen. Ein Mitglied des Ausschusses beantragte, das Gesetz auf die Pro⸗ vinzen Starkenburg und Oberhessen zu beschränken, die Provinz Rheinhessen aber davon auszuschließen. Dieser Antrag wurde ver⸗ worfen. — Die Kammer ging hierauf zur Diskussion der einzelnen Artikel über, welche bis zum Artikel 13 größtentheils nach der Re⸗ gierungs⸗Proposition Annahme fanden. (Fr. J.) 1
Kassel, 27. Mai. Der Ersten Kammer der Stände liegt dermalen ein Gesetzentwurf: „Lehen und Erbleihen, insbesondere die in Kurhessen gelezenen Staatsaußenlehen betreffend“ — zur Berathung und Genehmigung vor, worüber bereits verschiedene Auesschußsstzungen gehalten wurden. — Dieser Gesetzentwurf ist am 25sten d. M. auch an die Zweite Kammer gelang:t.
Nassau. Wiesbaden, 26. Mai. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer rechtfertigt Abg. Giebeler seinen Antrag: „die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die Berg⸗Ordnung vom 28. Februar 1857 den beiden Kammern zur verfassungsmäßigen Berathung und Zustimmung vorzulegen und dieselbe bis dahin, daß die ständische Zustimmung noch nicht erfolgt ist, nicht in gesetzliche Wirksamkeit treten zu lassen.“ Nach⸗ dem sich der Regierungs⸗Kommissar entschieden gegen den Antrag ausgesprochen, wurde die Inbetrachtnahme desselben mit 13 gegen 6 Stimmen angenommen. In den vereinigten Kammern war allgemeine Ausschußsitzung über das Militair⸗Budget; morgen wird dasselbe berathen werden. (Mtlrh. Z.)
Oesterreich. Wien, 27. Mai. Ein Allerhöchstes Hand⸗ billet bestimmt, daß die konfiszirten Güter der kriegsrechtlich Ver⸗ urtheilten diesen oder deren Erben wieder zurückgegeben werden sollen. Ferner wird durch dasselbe den außerhalb Landes befind⸗ lichen Flüchtlingen die Erlaubniß der straffreien Rückkehr ertheilt, wenn sie dieselbe nachsuchen. Verona, 25. Mai. Das Bulletin bis zum 24sten d. M. früh lautet: Se. Excellenz der Feldmarschall Graf Radetzky hatte einen ruhigen Schlaf bis Mitternacht ohne Unterbrechung; der Verband verursacht keine Beschwerlichkeit. Die Krämpfe am Beine haben gänzlich nachgelassen, am Bruche nur Schmerzen, wenn der Koörper bewegt wird. Der physische Zustand des Marschalls ist im Ganzen befriedigend und den Umständen angemessen.
Großwardein, 26. Mai. Nachdem die Keaiserlichen Majestäten gestern Vormittag Szegedin verlassen hatten, erfolgte die Weiterreise über Vasarhely, Oroshaza nach Gyula, wo Aller⸗ höchstdieselben um 5 Uhr Nachmittags eintrafen. Hier sind Ihre Majestäten heute gegen 2 Uhr unter dem begeisterten Jubel der Bevölkerung angekommen.
Großbritannien und Irland. London, 26. Mai. Der Geburtstag der Königin wird heute, wie üblich, durch Festgeläute, Parade, Flaggen aller Schiffe auf dem Flusse und Beleuchtung in den Hauptstraßen gefeiert. Die Minister geben große Diners und das Parlament hält heute zu Ehren des Festes und morgen wegen des Derby⸗Wettrennens keine Sitzung.
Nach Devonport ist der Befehl ergangen, Vorbereitungen zum Empfang des Großfürsten Constantin zu treffen.
Die „Times“ macht heute darauf aufmerksam, daß endlich auch das Oberhaus sich eines seiner alten Privilegien freiwillig begeben hat, indem es seit einigen Tagen seine Abstimmungslisten veröffentlicht.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung stand auf der Tagesordnung
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die Comitéberathung über Lord Cranworth's Ehescheidungs⸗Bill Dieser Gesetzentwurf vereinfacht das Verfahren in Ehescheidungsprozessen
und macht es dadurch wohlfeiler und die Scheidung einem größeren Kreise von Personen zugänglich. Er setzt einen Gerichtshof ein, bestehend aus dem Lordkanzler, einem der Oberrichter des gemeinen Rechtes und dem Richter des vorgeschlagenen neuen Testaments⸗Prüfungsgerichts (Probate court). Die Verhandlungen finden mündlich statt und die Entscheidung wird durch Geschworne gefällt. Die Geschiedenen können wieder heirathen; Ehebruch ist der einzige Scheidungs⸗ grund, aber eine Hauptneuerung der Maßregel daß auch die Ehefrau unter dung klagen darf, nämlich wenn der Mann Blutschande oder Bigamie begangen hat, oder wenn er zum Ehebruch einen solchen Grad grausamer Mißhandlung oder Vernachlässigung gefügt hat, daß nach dem bestehenden Gesetze auf Trennung von Tisch und Bett erkannt werden würde. Ehe der Antrag gestellt wurde, daß das Haus sich als Comité konstituire, lenkte Lord Lyndhurst die Aufmerksamkeit auf das Skanda⸗ löse der Ehebruchs⸗Prozesse in ihrer gegenwärtigen Form und bemerkte,
daß die Bill ihm nicht geeignet scheine, diesen Prozessen, gegen welche sich
das Gefühl des englischen Volkes empöre, und welche man in keinem Lande des europäischen Festlandes kenne, ein Ende zu machen. Der Lordkanzler glaube, daß die Uebertragung der Ehescheidungs⸗Prozesse von der Gerichtsbarkeit des Oberhauses auf die Gerichtsbarkeit des der Bill gemäß zu errichtenden neuen Gerichtshofes der Actions for criminal conversation ein Ende machen werde. Diese Ansicht vermöge er nicht zu theilen. Aber selbst wenn sich auch die Erwartung Lord Cran⸗ worth's erfüllen sollte, so würde es doch, seines Erachtens, der Würde des Hauses angemessener sein, jene anstößigen Prozesse förmlich durch eine Parlaments⸗Akte abzuschaffen, statt von einer bloßen Uebertragung der Gerichtsbarkeit ihr Ende zu erwarten. Das den erwähnten Prozes⸗ sen zu Grunde liegende Prinzip habe er niemals zu begreifen vermocht.
Auf eine Strafe des Schuldigen sei es dabei nicht abgesehen, sondern
auf eine Entschädigung des Beleidigten. Nun frage er aber jeden ver⸗
nünftigen Menschen, was das einem Manne durch Verletzung der Heiligkeit
der Ehe zugefügte Unrecht mit Pfunden, Shillings und Pence zu thun habe! Dergleichen Unrecht lasse sich nicht durch Geld wieder gut machen. Habe doch
Lord Erskine, eine der größten Autoritäͤten in diesem Fache, einmal gesagt, er sei häufig in Verlegenheit gerathen bei dem Gedanken, was er eigentlich von den Geschworenen verlange, indem er sie auffordere, dem beleidigten Ehe⸗
manne eine Entschädigungssumme zuzuerkennen, indem der Mann, welcher
eine Geldsumme als Genugthuung für eine solche Beleidigung betrachten Dies jedoch, fährt
könne, überhaupt gar keine Entschädigung verdiene. Lord Lyndhurst fort, sei noch nicht die schlimmste Schattenseite des gegen⸗ wärtigen Verfahrens. Er bitte, die Stellung der Ehefrau zu bedenken. Für sie sei der Ausgang des Prozesses weit wichtiger, als für irgend einen anderen der Betheiligten, und doch dürfe sie nicht vor Gericht er⸗
scheinen, keinen Zeugen prüfen, die Hülfe keines Rechts⸗Beistandes in
Anspruch nehmen und die ganze Prozedur gehe hinter ihrem Rücken
vor. Für die Frau stehe Alles auf dem Spiele, Charakter, guter Name, häuslicher Heerd, Stellung in der Welt, der Verkehr mit ihren Kin⸗
dern, alle Aussichten auf zukünftiges Glück, und trotzdem sei es ihr durchaus verwehrt, Theil an dem Prozesse zu nehmen. Köͤnne es
wohl etwas Scandalöseres und Ungerechteres geben? — Als das Haus im Begriff war, sich als Comité zu konstituiren, stellte der Herzog von
Norfolk den Antrag, die Bill einem Sonder⸗Ausschuß zu überweisen.
In dem Falle mache er sich anheischig, darzuthun, daß das Hauptprinzip des Gesetz⸗Entwurfes, närlich die Erlaubniß, nach erfolgter Scheidung wieder zu heirathen, der Autorität der heiligen Schrift zuwiderlaufe.
Der Bischof von St. David's und der Earl von Harrowby sprachen
gegen, und Lord Redesdale sprach für den Antrag, welcher bei der
Abstimmung mit 123 gegen 26, also mit einer Majorität von 97 Stim⸗ men verworfen wurde. Die Comité⸗Sitzung wurde hiernach eroͤffnet, und die einzelnen Bestimmungen der Bill kamen zur Berathung⸗ Die Opposition begann bei Artikel 6, der sich auf das Tribunal bezieht, welchem in Zukunft die Ehescheidungs⸗Prozesse überwiesen werden sollen. Lord Grey meinte, die Richter, welche der Bill zufolge den zustͤndigen Gerichtshof bilden sollten, seien zu sehr mit Geschäften überhäuft, als daß sie den ihnen zugedachten neuen Pflichten genügen könnten. Trotz dieser Einsprache wurde der von dem Lord⸗Kanzler ver⸗ theidigte Artikel 6 genehmigt. Zu Artikel 14 schlug Lord St. Leonard's ein Amendement vor, durch welches die Ehefrau, wenn sie von ihrem Gatten verlassen worden ist, diese Verlassung ohne hinreichende Entschul⸗ digung ein Jahr oder länger gedauert hat, und sie sich in dieser Zeit durch ihre Thätigkeit ihren Lebensunterhalt und Vermögen erworben hat, durch das Gericht in ihrem Vermögen geschützt werden soll, falls der Ehemann oder dessen Gläubiger dasselbe beanspruchen sollien. Der Lordkanzler bemerkte, die Bill enthalte die Bestimmung, daß, wo eine Frau von ihrem Mann auf zwei Jahre oder länger verlassen sei, sie auf Scheidung a mensa et thoro klagen könne. Sei eine solche Scheidung erfolgt, so stehe die Frau, gleichfalls der Bill zufolge, in Bezug auf das Vermögen, welches sie erwerbe, vor dem Gesetze ganz so da, als ob sie unverheirathet wäre. Er halte es nicht fuͤr angemessen, wenn die Gesetzgebung weiter gehe. Das Amende⸗
ment wurde mit 52 gegen 44 Stimmen verworfen. Ein zu Artikel 19 beantragtes Amendement Lord Donoughmore's, durch welches in Be⸗- fug auf die Scheidung a vinculo matrimonii den Frauen dieselbe Stel⸗ 1 ung eingeräumt werden soll, wie den Männern, wurde mit 71 gegen 20
Stimmen verworfen. Zu den Vertheidigern desselben gehörte Lord Lynd⸗ hurst. Dieser stellte hierauf den Antrag, daß böswillige Verlassung äuf fünf Jahre als hinreichender Ehescheidungsgrund gelten solle. Er hob hervor, daß nach schottischem Rechte vier Jahre böswilliger Verlassung genügen, um eine Ehe nichtig zu machen. Der Antrag wurde mit 97 gegen 8 Stimmen berworfen. Der Bischof von Oxford bekämpfte Ar⸗ tikel 43, welcher den Geschiedenen gestattet, wieder zu heirathen, und be⸗ antragte die Weglassung dieses Artikels. Nach längerer Debatte wurde der Antrag mit 53 gegen 47 Stimmen angenommen.
zweier ihrer werfung oder wurfes ist, einer so ng 1-d gelegenheit auch das Publikum äußerst beschäftigt. Die zwei vom Staatsrathe angenommenen Amendements beziehen sich auf
besteht darin, besonderen Umständen auf Schei⸗
Die Generale Serrano O’Donnell getrennt. Auch spricht man von der Abdankung des Generals San Miguel als Kommandant der Hellebardiere. — „Espana“ erklärt, daß eine würdige, befriedigende Lösung der
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Freankreich. Paris, 26. Mai. Im gesetzgebenden Kör⸗
per handelte es sich gestern wieder um das Bankgesetz. Der Berichterstatter, Herr Dumiral, hatte, weil er mit Herrn Buffon
in die Minorität gerathen war, seine Entlassung eingegeben und
Herr Devinck es übernommen, an seine Stelle zu treten. Aber
ist Mitglied der Majorität, die trotz der Annahme Amendements durch den Staatsrath für Ver⸗ mindestens für Vertagung des Gesetz⸗Ent⸗ wogegen die Regierung die sofortige Lösung Frage verlangt, zumal die Bank⸗An⸗
dieser
wichtigen
die Vermehrung der Succursalen und auf Ausgabe der Apoints von 50 Fr. — In der Berathung über den Gesetzentwurf wegen Urbarmachung der gascogner Haiden, dessen Annahme gestern er⸗ folgte, traten noch einmal die zwei entgegengesetzten Auffassungen
einander entgegen, indem Baron Viard dafür sprach, daß die Re⸗ gierung sich nicht selber auf die Urbarmachung einlassen, sondern dieselbe den Gemeinden überlassen solle. fragte dagegen, ob es klug s
Staatsrath Heurtier ei, wenn Frankreich in der Nähe der fruchtbarsten Ebenen 400,000 Hectaren brach liegen lasse, die durch
Menschenfleiß in fruchtbare Getreideflächen umgewandelt werden
könnten.
Spanien. Madrid, 22. Mai. Montag wird in der Ab⸗
geordneten⸗Kammer die Diskussion auf die Antwort der Thronrede beginnen. — änderung im Ministerium an; General Concha würde als General⸗ Capitain von Cuba durch General Lersundi, Marine⸗Minister, ersetzt werden.
Man kündigt für den künftigen Monat eine Ver⸗
Man spricht noch von anderen Modificationen, aber immer unter dem Einflusse und der Leitung des Herzogs von Valencia. — und Ros de Olano haben sich von
mexikanischen Differenz nur unter folgenden Bedingungen statthaben könne: 1) daß General Alvarez seines Kommando's entsetzt und
mit seinen Mitschuldigen vor Gericht gestellt werde; 2) daß die Gesetz⸗ gebung abgeschafft werde, die der Ermordung der Spanier huldige; 3) daß für die Beschlagnahme im Jahre 1856 vollständige Ent⸗ schädigung gewährt, und 4) daß der Vertrag von 1853 unter genü⸗ gender Garantie wieder hergestellt werde.
Aus Madrid, 25. Mai, wird telegraphirt: „Der Herzog und
die Herzogin von Montpensier werden am 2ten naͤchsten Monats nach Plymouth abgehen. — General Serrano erklärte im Senate, daß er mit dem den Weg der Versöhnung gehenden
Ministerium einig sei.“ G
Italien. Aus Neapel, 26. Mai, wird telegraphirt: „Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Trapani ward gestern glücklich von einem Sohne entbunden.“ Bologna, 24. Mai. Der in der Romagna, in der Provinz Ancona und einem Theil der Provinz Pesaro bestandene Belage⸗ rungszustand ist aufgehoben worden.
Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. Zur Gründung einer inländischen Bank wurden in vier Tagen 1,800,000 Pfd. St. auf Subscription unterzeichnet. Das ganze Kapital besteht aus 5 Millionen Medjidies, wovon 150,000 sogleich durch Actien erhoben werden.
In Konstantinopel waren am 18. Mai Briefe aus Jassy
vom 7ten eingetroffen, in denen gemeldet wurde, daß der Kaimakam
es ablehnte, die Zeit der Wahlen hinauszuschieben, und daß er
eine Frist von dreißig Tagen zur Anfertigung der Wählerlisten nberaumte.
Leipzig, 27. Mai. Leipzig-Dresdener 289 Br. Löbau-Zittauer
. 59 G., Litt. B. —. Magdeburg-Leipziger 261 Br.; do. II.
—. Berlin-Anhalrische —. Mindener —. Thüringische 125 G. Friedr.-Wih. Nordbahn —. Itona-Kieler —. Anhalt - Dessauer Landesbank-Actien Litt. A. B. 120 Br.; do. Litt. C. 118 Br. Braunschweigische Bank-Actien
. Weimarische Bank-Actien 114 ¼ Br. Oesterreichische 5 proz.
Berlin - Stettiner —. Cöln-
11195] Steckbrief. . Der Kaufmannslehrling Moritz Braun, ein Sohn des Schneidermeisters Jakob Braun zu Meseritz und am 7. Juli 1841 daselbst ge⸗ boren, ist durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 18. November 1856 wegen fortgesetzten Diebstahls zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt 4
vorden. Diese Strafe hat noch nicht vollstreckt Aufenthalte des L
DOeffentlicher Anzeiger.
werden können, da der Aufenthaltsort des ꝛc. Braun nicht zu ermitteln gewesen ist.
Alle Civil⸗ und Militairbehörden werden des⸗ halb dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Braun zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaf⸗
Zugleich wird ein Jeder, welcher von dem ehrlings Braun Kenntniß Der
Metalliques 81 ½ Br. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe 82
Br. Preussische Prämien-Anleihe —.
Hamburs „ 27. Mai, Umsätze nicht von Belang.
Stieglitz de 1855 98 ½,. 3 proz. Spanier 25 ½. 1proz. Spanier 23 8½.
National-Anleihe 81 ¼. 5proz. Russen 100 ½ G. Mexzikaner 11 Br. Dis-
conto 5 ¾¼ pCr.
Getreid emarkt: Weizen loco stiller, ab auswärts zu letzten Preisen lebhaft gefragt. Roggen loco matter, ab auswärts stille. Oel *
34 Br., pro Herbst 30 %. Kaifee sest, aber sülle. Frankfurs a. M., 27. Mai, Nachmittags 2 Uhr 35 Minuten.
Abrechnungstag günstig verstrichen, Course theilweise höher, theilweise matter.
Schluss-Course: Neueste preussische Anleihe 116 ½. Preussische Kassenscheine 105 ⅛. Cöln-Mindener Eisenbahn-Actien —. Friedrich- Wilhehns-Nordbahn 59 ¾. Ludwigshafen-Bexbach 149 ½. Frankfurt- Hanau —. Berliner Wecksel 105 ⅛. Lonsdoner Wechsel 118 ⅓ Pariser Wechsel 93 ½. Amsterdamer Wechsel —. Wiener Wechsel 113 ¾ Frankfurter Bank-Antheile —. 3 proz. Spanier 37 ½. 1 proz. Spanier 24 ½. Kurhessische Loose 41 ⅞. Badische Loose 51 ½. 5proz. Metalliques 79. 45½proz. Metalliques 69 ½. 1854er Loose 105. Oesterreichisches National-Anlehen 80 ¾. Oecterreichische Bank-Antheile 1140.
Wien, 28. Mai, Mittags 12 Uhr 45 Minuten. Bur.) Börse leblos, Course behauptet.
Silberanleibe 93. 5 proz. Metalliques 83 ½. 4 ½proz. Metalliques 73 ¾. Bank-Actien 1005. Bank-Interims-Scheine —. Nordbahn 202. 1854er Locse 110 ¾. Nationa!-Anlehen 84 ½ burg 77. Paris 1215. Gold 7 ¼½ Silbez 5 ½¼.
Amsterdam 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr. (Wolffl'⸗ Bur.) Umsatz lebhaft, Course fast unverändert.
Schluss -Course: 5proz. österreich. National-Anleihe 77 ¾. 5 proz. Metalliques Litt. B 87 ¾. 5pros. f etalliques 76 ½. 2 ⅛ proz. Metallques 39 ½. 1pron Spaniee 25 %. 3proz Spanier 38. 5 proz. Russen Stieg- litz 97. 5proz. Russen Stieglitz de 1855 98 ⅔ Mexzikaner 21 ½. Hol- ländische lategrale 634 .
Getreidemarkt: Weizen und Roggen unverändert, stille. Raps Ppro Herbst 83, pro Frähjahr 85 ½. Rüböl pro Herbst 48 ¾.
London, 27. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff’'s Tel. Bur.) Der Cours der 3proz. Rente aus Paris von Mittags 1 Uhr war 69, 35, von Mittags 1 ½ Uhr 69, 45 gemeldet. Silber 61 ½.
Consols 94. iproz. Spanier 25 ¼. Mezikaner 22 ⅞. Sardinier 91. 5proz. Russen 107 ½. Akproz. Aunssen 97 ½.
Der fällige Dampfer „Kangaroo“ ist aus New-XYork eingetroffen.
Getreidemarkt: In Weizen sehr geringes Geschäft. Preise gegen vergangenen Montag unverändert, nominell. Frühjahrsgetreide unverändernt.
(Wolff's Tel.
Liverpool, 27. Mai, Mittags 12 Uhr. (Wolfl'’s Tel. Bur.)
Baumwolle: 5000 Ballen Umsatz. Markt flau. Paris, 27. Mai, Nachmittags 3 Uhr. (Wolsf', Tel. Bur.) An d
Börse glaubte man, das der Legislativen vorgelegte Bankprojekt werde von derselben im Plenum verworfen werden. Die 3 proz. eröffnete zu 69, 40, wich auf 69, 20, hob sieh wiederum auf 69, 35 und wurde schliess- lich in matter Haltung zu 69, 15 gehandelt. Consols von Mittags 12 Uhr waren 94, von Mittags 1 Uhr 94 ⅛⅞ eingetroffen.
Schluss-Course: 3proz. Rente 69, 15 45proz. Rente 91, 40. 3 pros. Spanier 38 ¾ 41proz. Spanier 25. Silber-Auleihe 90.
Königliche Schauspiele.
Freitag, 29. Mai. Im Opernhause. (94ste Vorstellung.) Morgano. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 1 Vorspiel, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise. “
Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Sonnabend, 30. Mai. Im Schauspielhause. (134ste Abonn.⸗
Vorstellung): Die Grille. Ländliches Charakterbild in 5 Akten, mit theilweiser Benutzung einer Erzählung von G. Sand, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Kleine Preise.
Im Opernhause. Keine Vorstellung.
Steckbriefs⸗Erneuerung. 8 unterm 19. September v. J. hinter die
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hat, aufgefordert, davon der näͤchsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. 8 Züllichau, den 19. Mai 1857. Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. “ ten und an uns abliefern zu lassen.
Nachmittage 2 Uhr 35 Minuten.
Hamburger Wechsel 88 i½.