8 11 2 b rr , 28. Mai, Nachmittage Umaütte chwach, Russen matt.
Ktieglite dc 1855 98 Ür National-Anleihe 81 ½. 6proz. Russen 101 G.
9— 8 40 b10 5 ½ 8 5 ½ pCi.
vvrreidemarkt: Weizen loco gefrat, seine Sorten ecinige Tha- ler höher bezahlt; ab aus wäürts gelragt, wenig arn Markt unverändert, aus wörta tille. Oel 30 9% Br., pro HIerbst 30 ⅛, 6h. Kaffec
anverändert
3 5 1 1 Frarkfusnrnt . M. 28. Mai, Nachmittaze 21 Uhr 30 My uten. 8 Lebhafter UImsat“ in National 7. u1 bessern z Credie
1u niedrigeren Preisen. 82* hluns - LouP 840 Kazenscheine ten 4 Cüln Nindcener Euenbahn Wilhchus Noerdbabhr. 59 ½ IHIauan Rerüzer Wechsel 105 ½ Londoner Wechzsel 118 ½ Parlser Wechael Wiüruee NWechsel 113 ⅔ B. Ipro Spanier 38 Hadis« he 1.0088 51 1 9 834 er Loose 105 Oesterrene hsche b. ank Antkeile 1 14 ).
WG hac! 1pror. Spante: 24 26l. Oeeterrcichusches
Arzasterdlusnss 28 Mar. Bur.) Ziemlich lebhafte Böorse
Schluss Courae — pros 6sterreie h. Nationa!
MLtalliques Litt. B 87 ⅞. 899 292 9
8 2 his 90 ½. Zproz Londoner Wechsel, kurz 1 1, 85 burgern Wechsel, kurr 5 8 Ur. 1
lan kHische Integra 63 ½
8 1 2„ 8 ’ 243 1 Parn 8* 99 8 p' r Hpaonten 88
Pecter sburgen
„
LLOndon , 28. Mar,
9
von NIntat- 1 ½ Uhr 09, 25 und von VIittatzs 2
hand b. Silber b1¼.
Sproz. Spanier 36 1pego² Spanier 23 ¼. M.
Neuctte preusziache Amnlcihe 1160¼
I. ndwigshaten Uernbach 2150 ½
Hammbhu: Ker
fFranklurtee Rank Antheile . 8 3 1 . . 8 8 152 EE111A“
Kurhe he Loose 41 . TE“ . 81 “ ECE111““ — Königliche Schauspiele. Pr O² Hctallique: 78 ½⅔
National
Naàc huimttags 82
ctalliqucs 70 (2 ’ 1 10 Russen Siieglit⸗ de 18K 5 98 ¼ „Mermkane: 21 %. Wiener Wechsecl, kurg 33 ½. Han! Wechsel 1, 82. 11.921
Nachmittage 3 Uhr. Der Cours der 3pros, Rente ans Puria von Mittags 1 UIhr war 69, 30, Uhr 69, 10 gemeldet Fpror. Spanier wurden Zasterreichische Staats Eisenbahn 680 ge
2 Uhr 37 Mmwuten. Gonboln 23 ½. Lpror. Spanter 25 ½. Meorikaner
5pr 01¼. Rusen 107 ½.
rzibhaner 11 Br. Dis- Ix „ 1 406☚1 W 2 &;⸗ wartet
Roggen 1000 42,980 Ballen.
4
IIaltung 1. 11 Notiz. u. Staatsbahn-Actien 91½ reingetrolfen. Prcussisc! e Friedrich Frankturt
Wechael u8 1
2
Schluss Courage
Actiet 40 38 ⅔
Svanter
IUüiSverpo²l., 28. Mai 5000 Ballen Umsatz. I)ice heurige Zuluhr betrug 15,70", die der vergangenen Woche
FPrarin , 28. Mai, Nachintttags —3 Uhr pros, betann „7u 9, 30, svauk auf 090., 10 und schloss in schr träger
P*
— 82 din!«
Mutage 12 Uh; (Walff', Pel. Bur.)
Vermchrte Nachfrage wird er-
(W l4“ Pe: i.; ) l)ic
Pro Junt wurde die Rento zu 09, 55 gemacht CGonsols von Mittage 12 Uhr und von Miltlage 1 Uhre waren gleichlautend
Spro eon 609. 15 1 ½3 2F
92 . 8. antern Silhber Anleimnb.
93 Am terdarne 1
1-pr0¹. Metall qj “ 8
Anlchen 80 ½
Sonnabend, 30. Mal. Vorstellung): Die Grille.
Im Schausplelhause. (1Bdste Abonn.- Ländliches Charakterbilb in 5 Akten,
Uhr. (Waoemnn", Ter. mit theilwelser Benutzung einer Erzahlung von G. Sand, von
Anleihe 77 ww. Sprozs.
1 91
550890 Merelt 898909 Sprot., Kussoe Stict; Sonntag, 31. Die Jüdin.
H T 16 vv.
(WVoltt’e Pel. Uur.)
H. Laube.
Her unten naͤher bezeichnete Tapeziergehülfe Carl Euler aus Castellaun, Regierungsbezirk Coblenz, ist wegen Diebstahls im zweiten und wegen Betruges im ersten Rückfalle zu neun Monaten Gefängniß, 100 Rthlr. Geldbuße, im Unvermöͤgensfalle zu noch zwei Monaten Ge⸗ faͤngniß, so wie Stellung unter Polizei⸗Aufsicht und Untersagung der Ausuüͤbung der bürger⸗ lichen Ehrenrechte je auf ein Jahr rechtskraͤftig verurtheilt, und hat sich von hier, nachdem er von der Freiheitsstrafe erst zwei Monat verbuüͤßt, entfernt, ohne daß sein gegenwaäͤrtiger Aufent⸗ dalt zu ermitteln gewesen ist.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des zc. Euler Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon underzüͤglich der naͤchsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behöͤrde Anzeige zu machen. Gleichzeitig
erden alle Eivil⸗ und Militair⸗Behoͤrden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselden zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen, und mit allen bei ihm sich vor⸗ sindenden Gegenständen und Geldern mittelst FTransports an die diesige Gefängniß⸗Expedition
oder nach Bewandnisß r Umstöände an das näͤchste inländische Ger⸗ Süstreckung des Rechtes der erkannten lief 8 Es wird die ungesäumt durch entstandenen daaren verehrlichen Behoͤrden des Nechtswilwaͤhrigkeit dersich
Berlin, den 22. Mai 185
Koͤnigliches Stadtzerns Abtheilung fuͤr Unterfus Oeputation II. für
ignalement des; ist 26 Jahre alt, evangense astellaun am Rhein geboren 5 ½ „hbat stark dunkle, strupdig ankit⸗ dunkelbraune Augen, dunkle Augen⸗
2 —— 2 .
reites gegruͤbtes Kinn, stark breit⸗ dung, gelblich blasse Gesichts⸗ ice Rase, kleinen Mund, dunkel⸗
8 5 :en Backenzahns, ist unterseßter V deutsche (rheinlaͤndisch)
Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Im Opernhause.
Mai. Im Opernhause. Groste Oper in 5 Außzügen, nach Geribe. Musik von (Letztes Auftreten ver Frau Koöster vor threm Urlaube. Herr Mayerhofer Kardinal, als Gastrolle.)
Im Schauspielhause. Das Kaͤthchen von Hellbronn. Auszügen, von H. von Kleist, für die Bühne eingerichtet von Kleine Preifsre.
Kleine Preise. Keine Vorstellung.
(95ste Vorstellung.)
vom K. K. Hofoperntheater zu Wien:
Ansang 6ꝗ Uhr. Mittel⸗Preise,.
(135ste Abonnements ⸗ Vorstellung.) Historisches Ritterschausptel in 5
11““
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ntlicher Anzeiger
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8½
[121625 Erneuerter Ste ckkbrief.
Der Dienstknecht Friedrich August Giege⸗ mund aus Ober⸗Wittchendorf, welcher sich eines Diebstahls schuldig gemacht hat, ist nicht zu ermitteln.
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt dessel⸗ ben Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon un⸗ verzuͤglich der näͤchsten Gerichts⸗oder Polizei⸗ Behoͤrde Anzeige zu machen. Kosten erwachsen dadurch nicht.
Liegnitz, den 25. Mat 1857.
Der Koͤnigliche Staͤats⸗Anwalt.
Signalement. 1) Name: Friedrich August Siegemun d, 2) Geburtvort: Georgen⸗ thal bei Groeditberg, 3) Alter: 34 Jahre, 4) Religion: evangelisch, 5) Größe: 5. Fuß, 6) Statur: bhager, 7) Gesichtsfarbe: lebhaft, 8) Zähne: vollstäͤndig, 9) Haare: blond, 10) Augen: blau, 11) Bart: traͤgt einen Backen⸗ und Schnurrbart, 12) Gesichtsbildung: rund, hager und angenehm, 13) besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung: Langer, grauer Rock, schwarze Lederhosen, lange zweinaͤthige Stiefeln,
blaue Muͤtze mit Schild. 8
11213] Tuchdiebstahl. “ Am 2. Mäͤrz d. J. ist ein Ballen mit 5 Stück Tuchen und zwar 2 Stück schwarz und braum. klein karrirt, und 3 Stück schwarz, blau und braun groß karrirt, im Werth von 117 Thlr., dem Fabrikanten Baumann hier gehörig, ent⸗ wendet worden. 1 Jedenfalls find diese Tuche in die Hände von en oder Maͤklern gekommen, und werden Ue Polireibehoörden wiederholt ersucht, Recherchen bei verdächtigen Per⸗ unstellen zu lassen ““ en 25. Mai 1857. Staats⸗Anwaltschaft.
dungg.
Karl Friedrich Wil⸗ Ahrensdorf hat wegen
von Beamten und wegen
ger Beschaäͤdigung fremder g erkannte sechswöchent⸗
ju ersehen.
mige Aufenthalt des ꝛc. An⸗
a, so ersuchen wir sämmt⸗
bebörden, auf denselben
8
zu fahnden, und ihn im Betretungsfalle an das
näͤchste Gericht abzulrefern, welches wir um Voͤll⸗ zug der Strafe und sofortige Benachrichtigung ersüuchen. qGIFggunalemnenf.
Alter: 30 Jahre; Größe: 5 6 ½; Haare braun; Augenbrauen dito; Augen: graubraun; Rase: mittler; Mund: dito, Gesicht; laͤnglich.
Hechingen, den 14. Mai 1857
Königt. Kreisgericht. I. Abtheilung
[9130 DHefsentliche Vorladung. .“
Der Hammerschmied Wilhelm Malchow, ge⸗ bürtig aus Wollin, 37 Jahre alt, ist nach der Anklage der hiesigen Staatsanwaltschaft beschul⸗ digt, am 2. November 1856 den Gerichtsschulzen Koͤnigshagen zu Pleiske waͤhrend einer Amts⸗ handlung angegriffen zu haben und ist gegen denselben durch den Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 4. Februar er wegen thaͤtlicher Widersetzlichkeit gegen einen Beamten bei Ausübung seines Amtes eingeleitet worden. 1
Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist
ein Termin auf
den achten September d. J., mittags eilf Uhr,
in unserem Geschäfts⸗Lokale, Sitzungszimmer Nr. 2, anberaumt worden, und wird der c. Malchow, dessen Aufenthaltsort bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen ist, zu diesem Ter⸗ mine mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis⸗ mittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können.
Erscheint der ꝛc. Malchow nicht, so wird nach Befinden in contumaciam der Beweis aufgenommen, das Uͤrtheil gefäͤllt und verkün⸗ det, oder seine steckbriefliche Verfolgung ange⸗ ordnet werden.
Als Zeugen sind zu diesem Termine vorge⸗ laden worden:
1) der Gerichtsschulze Königshagen, 2) der Tischlermeister Berndt, zu Pleiske.
Crossen, den 8. April 1857. 81
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
die Untersuchung
8 “ . 11218] Bekanntmachung. Verkauf des Königlichen Hüttenwerks Vießz.
Das im Kreise Landsberg a. W., nahe bder Straße von Cüstrin nach Landoberg und unsern der im Bau begriffenen Frankfurt⸗ Kreutzer Kisenbahn belegene, von der Vietzer Ablage an der Warthe, Meile von der nächsten Post⸗ station Balz etwa ¾ Meile entfernte Königliche Eisenhüttenwerk Vietz ist zum Ver⸗ kanse im Wege des Meistgebots bhestimmt und
ist zu diesem Zweck Lermin auf
den 3. Seplember b. J., Vormitta 98 11 Uhr, in dem zum Werke gehörigen Becamtenhause vor unserem Kommissarius, bdem Regierungsrath. Credée, anberaumt Hoas Veraäußerungsb hiekt bilben: 1) das Recht zur Benutzung der daselbst vor⸗ handenen Wasserkraft der Pirte: 2) ein Grundbesitz von: a) an Wiesen, Gar⸗ b 8 len und Ackerland 18 Morgen, b) an unkultivirtem Kande, Hoöof⸗ und Baustellen an Gewässern an Wegen und Pläßen. 121
— — —
16 Morgen, 24 Mirg. 135 ◻ Ruth.,
„
zusammen von 123 Mrg. 82 Ruth., 3) an Gebäuden, Baulichkeiten üund heweglichen Pertinenzien: die Hohofenhuütte mit Gichtbrücke, Gicht lthurm und Harrkammer, der Hohofen, der Holzkoöohlen⸗Gupol⸗Ofen, ber Coaks⸗ Enpol⸗Ofen, die Wasserarche, die Schmiebe⸗ Esse, das Eylindergebläase, die Puß⸗ kammer, die mechanische Werkstäͤtte, das Probukten Magazin nehst Uhr, das Spritzenhaus nebst 2 Spriten, der Feuerleiterschuppen mit mehreren Feuer⸗ leitern und Feuerhaken, 2 Wasserpumpen nehst Kufen, die Hüttenschmlebe, das Be⸗ schickungshaus, daßs Lehmformhaus une Materialien⸗Magazin, der Kohlenschuüppen, bie Werlmeister⸗Werkstatt nebst Labora⸗ torium und Mobellgelaß, den Sand⸗ uüund Caliberschuppen, bie Mauer am Massiner Wege, ein eisernes Gitter geländer, 2 eiserne Gichtbrückenstaͤnder und 2 eiserne Cande⸗ laber auf dem Gehöft, das Beamten-Wohnhaus nehfst Scheune, Holzschuppen, Waschhaͤusern und mehreren Stallgebäuden, das jebige Schulhaus und 1 Arbeiter⸗Wohnhäͤuser; die vom Hüttenkruge an das Hültenamt zu entrichtende Grundahgabe, im jäaͤhrlichen Betrage von 100 Thlr., nebst den damit in Verbindung stehenden Rechten; das Recht, ohne Entschäbigung bden Eisen stein auf dem Lerrttorio von Balz graben zu lassen; das Recht zur Jagd innerhalb der Grenzen des zum Verkauf gestellten (Grundstäcks, so weit es dem Fiskus bhisher zugestanden hat.
Die aufgestellte Werthstaxe schließt mit 39,860 Thlr. ab.
Alle dem Grundstücke anklebende Gerechtsame bleiben, insofern sie nicht vorstehend erwähnt sind, von dem Verkaufe ausgeschlossen. Dies gilt namentlich hinsichtlich der gutsherrlichen Polizei⸗Verwaltung und des Patronats. Doch hat der Käͤufer die Verpflichtung zu überneh⸗ men, Namens der verkaufenden Behörde die Polizei Verwaltung auf dem Hüttenwerk unentgeltlich zu führen, auch, insofern die Landes⸗Polizei⸗Behörde die Bestellung eines anderen Polizei⸗Verwalters für zweckmäßig erachten sollte, den letzteren zu besolden. Eben so muß Käufer alle Leistungen übernehmen, welche ihm bei Regulirung der Kommunal⸗ Verhältnisse des zur Zeit keine besondere po⸗ litische Gemeinde bildenden, auch einer anderen politischen Gemeinde nicht angehörenden Hütten⸗ werks auferlegt werden, eventualiter auch die verkaufende Behörde in Bezug auf den von der Gutsherrschaft zu leistenden Beitrag zur Besoldung des Schulzen vollständig vertre⸗ ten. Eine gleiche Vertretungs⸗Verbindlich⸗ keit gilt in Bezug auf die Armenpflege, hinsichtlich aller auf den verkauften Grundstücken und im Hüttenkruge wohnenden Personen, welche nach der Uebergabe hülfsbedürftig werden. Außerdem hat Käufer zur Unterbringung der⸗ jenigen auf den fraglichen Grundstücken woh⸗ nenden Personen, welche bereits zur Zeit der
8b
11. .
1017
Uebergabe hülfsbedürftig waren, angemessene Räume in dem von ihm erkauften, resp. neu errichteten Gebaͤuden unentgeldlich zu gewahren Ferner hat er an den Pfarrer und Kantor, resp. Küuͤster in Viet, eine jaͤhrliche Abgabe von überhaupt 1 Thlr. 10 Sgr., an den Lehrer auf bem Huttenwerte aber an Gehalt, Holzgeld und dergteichen jäͤhrlich 141 Thlr. 20 Sgr. zu zahlen, auch den Erbzins im jäͤhrlichen Vetrage von 1 Thlr. zu ühernehmen, welchen das zhüttenamt für einen zur Anlegung eines Begräöhntihplaßes erworbenen Sandfleck entrichten muß. Enblich geht auf den Käͤußfer noch die, dem Forst⸗ und dem Huüͤtten⸗iskus ohliegende Verbindlichkeit üͤber, den Weg vom sogenannten Echleusenberge nach dem Wartheufer zu unterhalten.
Felb⸗ und Wartenfruüͤchte, Materralien und Vorräthe, Vich, Geraͤthe aller Art uünd ondere hewegliche Pertinenzstuͤcke, so weit solche nicht. vorstechenb sat, 3 aufgeführt sind, hleiben vom Perkaufe ausgeschlossen Uebrigens erfolgt der Nerkanf in Pausch und Bogen
Hie Kausgelder sind zur Hälfte vor ber Ueber gahe zu berichtigen, der Rest wirbh mit einer, dem Verkaͤufer sowohl, als bem Kaͤufer frei⸗ stehenden sechsmonattichen Künbdigungsfrist kre⸗ dinrt und ist vom Lage ber Uebergabe mie füͤnf Prozent jährlich zu berzinsen.
Hie Zulassung als Biecter haͤngt von bem Nachweise bder Jahlungsfaͤbigkeit und ber Er⸗ legung einer Caution von 500 Thle. ab, welche nur in haarem Gelbe, taats⸗Papieren, Banko⸗ Obligationen ober ritterschaftlichen Pfanbbriefen bestell;: werden kann.
Näaͤheress, namentlich auch wegen der Kirchen⸗, Pfarr⸗ und Schulverhältnisse, wegen ber Wasserstandsverhältnisse, wegen Penutzung ver Wasserkraft, wegen Erwerhung der vorhan⸗ denen heweglichen Inventarienstucke und etwaiger Erwerbung der vorhandenen Materialien und Vorräthe, ergeben die speziellen Verdußerungs⸗ Bebingungen, welche nebst den Werthsétaxen unb Lictattons-Bebingungen in der Geheimen Ne⸗ gistratur der V. Abtheilung des Königlichen Hanbels Ministeriumes Linbenstraße Nr. 47
desgleichen in der Registratur ber unter⸗ zeichneten Königlichen Negierüng unbd bei dem Königlichen Hütten⸗Amte zu Aietz eingesehen werbden können. Außerbem sinb wir berert, auf bahin zu richtenbe Anträge Abschrif⸗ ten einzelner öber aller erwahnten mchriftstücke mitzurheilen, in welchen Fällen ber Vetrag ber. Kopralien durch Postvorschuß wirh erhoben werden.
Frankfurt 4. O., den 23. Mai 1857. Koͤnigliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Koch.
[1050] Oeffent liche Bekanntmachung. 1. Folgenbe bei der üunterzeichneten lanbwirth⸗ schaftlichen Negierungs⸗abtheilung anhängigen Auseinaubersetzungen und zwar: 1) Die Gemeinheitstheiktung des großen und kleinen Lauges zu Srebenbeuthen, die Gemeinheirstheilung zu Geecborf, die Gemeinheitstheilung zu Schwieze, die Gemeinheitstheilung zu Baubach, die Dienstablösung der Neuhäusler zu Klein⸗ Blumberg, die Aufhebung der der Freigärtnetnabrung Nr. 19 zu Groß⸗Blumberg zustehenden Bauholz⸗Berechtigung, sämmtlich im Crossener Kreise; die Gemeinheitstheikung des 1 strauchs und der Ballenwiese zu Reppen, im Sternberger Kreise, die Aufhebung der Hütungs⸗Berechtigung der Gemeinde zu Altenfließ in der Königlich Wildenower Forst im Friedeberger Kreise, die Gemeinheitstheilung der Hufenfeldmark zu Landsberg a. d. W. im Landsberger Kreise, die Gemeinheitstheilung zu Grüneberg im Soldiner Kreise, die Gemeinbeitstheilung der zu Fürstenfelde im Koͤnigsberger Kreise rigen Oderwiesen, die Aufhebung der den bäuerl chen Wer zu Amtitz und den Vüdnern Wal den herrschaftlich Amtitzer Gubener Kreise zunebenden Streuberechtigungen, 13) die Regulirung, Reallasten Ablösung Gemeinheitstheilung zu Alt⸗Golßen und dr iim Zusammenhange mit derselden deardet rtete Aufhebung der zwischen Alt⸗Gers
“
und Mahlsdorf bestanbenen Gemeinheits⸗ Verhältnisse, iw Luckauer⸗ Kreise, die Gemeinheitstheilung ber Allmosen im Calauer Kreise, werben wegen maongelnder Berichtigung des Besitz⸗ titels mehrerer Interessenten im Hypothekenbuche, in Gemäßheit des § 109 bes Ahlösungsgesetzes vom 2. März 1850 so wie des Artikels 15 bes Gesetzes, betreffend die Ergänzung und Abänberung der Gemeinbeitsthellungs⸗Orbnung vom 7. Junt 1821, vom 2. Mäͤrz 1850 (Gesetz⸗ sammlung von 1850 Geite 77 und ff. und Geite 139 und ff.) öͤfsentlich hekannt gemacht, und alle biejenigen noch nicht zugezogenen Personen, welche an ben bei den gebachten Auseinanber⸗ sepungen hetheiligten Grunbstücken Eigenthums⸗ resp. Besitzansprüche zu haben vermeinen, auf⸗ geforbert. „ bieselben hei uns binnen 6 Wochen und spatestens in bdem bazu . am 4 Juli b. J, um 11 Uhrn 1 Normittags, vor hdem Negierungerath Wehmeyer in unserm Geschaͤftelokale hierselbst anstehenhden Lermine anzumelben und zu hegruünden, wibrigenfalls sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, waß bit zu bem Zeitpunkt ihrer Melbung bei ben oben namhaft gemachten Auteinanbersetzungen mil ben nach ben angezogenemn. Gesetzesvorschriftes vorlaͤuftg legitimirten Inhahern der betreffenben Grunbstüͤcke festgestellt worben ist 11. Eben so werben folgenbe bei uns anhän⸗ gige Auseinandersetzungen und zwar: 1) Pie Gemeinheitstheikung bes tabtangers üöänd ber sogenannten Kanal⸗, Nahbe⸗, Nor⸗ stähten⸗, NPergütigungs⸗ unt Reuföster⸗ Wiesen zu Lanbeberg a. b. W., bhie Aufhebung ber Forstberechtigungen her Schullehrerstelle unb bec bäuerlichen WMirthe des Königlichen Amtsborfes Goekat in bee Königlich Nachnitzer Forst, so wie ber Schullehrterstelle unt ber bäueclichen iethe zu Minbhow in ber Königlich Pindower und Naehnitzer Sorst im Cressener Kreise
Felbmark
3 hie Aufhebung der Hutungsberechtigunge her Gemeinbeglieber zu Agemmersborf, Hoch⸗ zeit, Negenthin und Jaegersburg in der Königlich Regenthiner orst, im Arnswal⸗ her Kreise,
zum Bweck ber Musmittelung
Interessenten in E. maäßbheit
her Nerorbnung vom 30.
Sammlung von 1234
lich bekannt gemacht,
welche bei ben vorstebhent II.
zeichneten Augeinanbersfetzungen en
haben vermeinen und dobei noch nicht
gen worben sind, aufgefordert, ihre Ant
bei uns binnen 6 Wochen und spätestens
bem oben unter Nr. . angesetzten Termine 2*
zumelben und zu begrünben, wihrigenfalle f.
bie ad I1. 1, 2 unb 3 gebachten Aus inoanber⸗
setzungen, selbst im Falle ber Nerleßung, gegen sich gelten kassen mussen
III. Ferner haben in mehrteren bei ung an haͤngigen Auseinandersetzungs⸗ unt, Abyerkauf⸗
Sachen die festgen⸗ lten Kabitab⸗Abfinbungen
und stipulirten Kaufgelder bden eingetragenen
Neal⸗Berechtigten unt 4. B —
berechtigten EGüt⸗.
gemacht werden kobn
ihrem Aufente
81, mebd
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