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ißen Falken; so wie dem Rittmeister Krug von gten Kürasster⸗Regiment zur Anlegung des ihm ver⸗ liehenen Ritter⸗Kreuzes erster Klasse dieses Ordens zu ertheilen.
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ trenden auf der Königl. vereinigten Friedrichs⸗ Universttät Halle⸗Wittenberg von Ostern bis
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Pon Michagelis 1856 bis Ostern 1857 befanden sich auf hiefiger h Univerfitat öF. “ Davon sind O.
Es sind demnach geblieben. öDöc 1 Vom 1. Dezember 1856 bis 10. Juni 1857 sind hinzugekommen
—*I Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden heträgt daher. 705
„„ „224747247,—2222„2722222⸗2
— 2 Inländer 393 Die theologische Fakultät zählt Rusländer
8
6 inder Die juriftische Fakultaͤt zahlt. Inlaͤnder
Ausländer
Inländer RAusländer
Inländer mit dem Zeugniß der Reife
Inlaänder, auf Grund des §. 35 des Reglements bvom Juni 1831 immatriku⸗ lirt 1 Inländer, auf Grund des §. 36 des Reglements vom J. Juni 1834 immatrikulirt Ausländer ..
Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuch rsität: 1) nicht immatrikulirte Pharmaceuten ... 2) nicht immatrikulirte Hospitanten 1 Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhbrer ist.. Es nehmen folglich an den Vorlesungen Theil im Ganzen
Nichtamtliches.
Preußten. Aachen, 19. Juni. Se. Könlgliche Hoheit der Prinz von Preußen haben heut Morgen uns wieder und sich über Jülich nach Köln begeben. (Aach. 3.)
Baden, 19. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin von Preußen ist gestern vom
getroffen. (Karlsr. Z.
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8 Fraukfurt, 20. Juni. vom 18ten l. M. zeigten mehrere Gesandten die erfolgte Publica⸗ tion des Beschlusses vom 12. März l. J. in Betreff des Schutzes dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung Der Gesandte der freien Städte beantragte die Ermäßigung
der durch die näheren Bestimmungen der Kriegsverfassung festge⸗ s Dienstzeit der Soldaten für die geworbene Mannschaft des
igents. Dieser Antrag wurde an den Ausschuß in
Militairan zenheiten überwiesen. Auf Vortrag des Prä⸗ sidiums lte die Versammlung demselben die Ermächti⸗ gung zum chlusse eines neuen Uebereinkommens wegen
verzinslicher Anlage von Bundesfonds — nachdem sich das
Banquierhaus, bei welchem diese Fonds deponirt sind, zu erhöhter
Verzinsung derselben bereit erklärt hat. Der Ausschuß in Mili⸗
tair⸗Angelegenheiten erstattete Vortrag über die Unterhaltung
und Verwaltung der Bundesfestung Rastatt im verflossenen Jahr
und über deren Erfordernisse für 1857. Die Versammlung be⸗
schloß, den Nachweisen über Verwendung der für das verflossene
Jahr bewilligten Dotation, unter dem Ausdruck der Zufriedenheit
mit den erzielten Ergebnissen, ihre Bewilligung zu ertheilen,
sodann die von den Festungsbehörden vorgelegten und von der
Militairkommission geprüften und festgestellten Voranschläge des Auf⸗
wandes der verschiedenen Festungsdotationszweige, so wie jene der
vorhandenen Deckungemittel zu genehmigen, und die hiernach für
diesen Zweck zu erhebende Matrikularumlage, wie in den Vorjahren,
auf 38,000 Fl. festzusetzen. In Folge weiteren Vortrags des
Militairausschusses über den in der Bundesfestung Landau voll⸗
zogenen Verkauf unhaltbarer Approvisiontrungsgegenstände stellte
die Versammlung an rie Königlich baierische Regierung das Er⸗
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1
e wieder hier ein-
In der Bundestagssitzung
suchen, den erzielten Erléös mit 2123 Fl. 58 Kr. dem Proviantfonds der genannten Festung überweisen und verzinslich anlegen, sodann weitere Untersuchungen der Proviantbestände und Veräußerung
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älterer Vorräthe veranlassen, die desfallsigen Verhandlungen aber von Stempel⸗ und Registrirungsgebühren freigeben zu wollen.
(Fr. Bl.)
Lurxemburg, 19. Junt. Gestern veröffentlichte das „Mö⸗ morlal“ das lang erwartete Wahlgesetz. Danach werden 15 Distrikts⸗ und 16 Kantonal⸗Deputirte gewählt werden. Die letzteren werden durch Kantonal⸗Wähler ernannt, die vorher, im Verhältniß von 1 auf 500 Seelen, durch die Bürger bezeichnet worden sind, welche 10 Fr. Steuern, bezahlen. Also indirefte Wahlen. Kantonalwahl = Comit’és sind fün 6 Jahle ernannt, aber vom Könige gufgelöst werden. Die Distrikts⸗Deputirten hingegen werden durch direkte Wahlen ernannt, und zwar von denjenigen, welche mehr als 125 Francs Steuern den Staate zahlen. Wir haben 4 Distrikte, von denen Luxemburg 6, Diekirch 4, Grevenmachen 3 und Mersch 2 nennt Von den Kantonal⸗Distrikten nennt Luremburg 4, Diekirch 2, die übrigen 10 Kantone jeder 1. Die Versammlung ist für 6 Jahre gewählt, doch tritt alle 3 Jahre die eine Hälfte aus. Staats⸗, Militair⸗ und Ministerial⸗ Beamte (Notare w.) können nur mit Er⸗ mächtigung der Regierung einen Sitz in den Ständen annehmen.
Has heutige „Memorial“ enthält die königliche Verordnung siben Besteafung von Preß und Rede⸗Vergehen. Die schriftliche „der mündliche Anreizung zu einem Vergehen, das begangen wor⸗ den, wird mit derselben Strafe wie das Vergehen belegt. Vergehen, wie sie in , 16 bel Pundes⸗-Resolution vom 0, Juli 1854 vorge⸗ sehen sind und für die der Code pönalb keine Strafe enthält, werden bestraft mit Geldbuße von 50 500 Fr. und Gefängniß von 8 Tagen bi6 zu einem Jahre. Ungetreue Berichterstattung über Kammer obder Justiz⸗ Debatten werden mit 50 500 Fr. belegt; im Wiederholungsfalle oder bei erschwerenden Umständen mit Gefängniß von 1—42 Mo⸗ Es ist keine Entschuldigung, wenn das Gedruckte bloß ein
naten. 2 Korrespon⸗
Abdruck aus inlandischen oder auswärtigen Blättern ist. denten ausländischer Blätter können verfolgt werden, wenn sie die hierlands verpönten Hanklungen in fremden Zeitun⸗ gen begehen. Die Regierung ist befugt, politischen oder staats⸗ wirthschaftlichen Zeitungen des Auslandes den Umlauf im Groß⸗ herzogthume zu verbieten. Die Regierung kann pieselben auch vor der Austheilung einer amtlichen prüfung unterwerfen. Endlich detretirt die Verordnung, daß in keinem Falle der Zeugenbewels zulässig ist, um die Wirklichkeit der durch rie Verordnung bedroh⸗ ten verleumderischen oder beleibigenden Thatsachen darzuthun. (Köln. Ztg.)
Schweiz. Bern, 19. Junt. Der Bundesrath hat den Gesandten der vermittelnden Mächte in Bern seine Erkenntlichkeit ausgedrückt und seine Gesandten in Paris und Wien mit ähnlichen Missionen beauftragt. Auch hat der Bundesrath einen Brief an den Kaiser Napoleon gerichtet, in welchem er demselben seine Dankbarkeit für die freundschaftliche Sorge bezeugt, die der Kaiser im Laufe der Unterhandlungen bewiesen habe. (Fr. J.)
Der Regierungsrath von Neuenburg hat einen Erlaß ver- öffentlicht, nach welchem nunmehr sämmtliche September⸗Flüchtlinge nach ihren Heimathsorten zurückkehren und in den vollen Genuß der politischen Rechte wieder eintreten können.
Großbritannien und Irland. London, 19. Junn. Eine zu diesem Behufe ernannte Königliche Kommission hat ihren Bericht abgestattet über die ihrer Ansicht nach zweckmäßigste Lage des Gebäudes, welches die National Galerie aufnehmen soll. Veröffentlicht ist der Bericht zwar noch nicht; doch ist er seinem Hauptinhalte nach bereits bekannt, und man weiß, daß die Herren Kommissare ihr Gutachten dahin abgegeben haben, daß es am besten sei, wenn die Galerie dort bleibe, wo sie sich jetzt befindet, nämlich in dem Gebäude an der Noreseite von Trafalgar⸗Square. Dem Vernehmen nach war
des Prinzen Albert war, nach Süd⸗Kensington zu verlegen.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung wies General Pec! beim Bericht über die Armee⸗Voranschläge auf die dringende Nothwendigkeit hin, die verschiedenen Departemenis des Krieqgsministeriums gehoͤrig ab⸗ zugrenzen. Er spreche als Mitglied des Krim Comité’'s aus Erfahrung.
Thaͤtigkeit klar und deutlich anzuweisen, müsse sie jedoch anspornen, diese Arbeit nicht auf die lange Bank zu schieben, damit sich nicht im Falle eines kuͤnftigen Krieges die alte Verwirrung wie das alte Ungemach wiederhole. Nachdem Sir J. Pakington, Sir W. Codrington und Mr. Henley an der Conversation Theil genommen, bemerkte Lord Palmerston, daß die Functionen des Kriegsministers und des Generalissimus sich nicht streng scheiden ließen; es sei erfreulich genug, wenn breide Behörd n, wie
jetzt der Fall sei, sich leicht verständigen und eintrͤchtich zusammenwirken. An Kasernen habe das Land durchaus keinen Ueberfluß, und nirgendswo
könnten sie so billig und passend wie bei Aldershott angelegt werden. Sir Denham Norreys beantragte, das Votum für die wissenschaft⸗ lichen Bedürfnisse des Heeres um 36,0
Dr. Milman der einzige Kommissar, welcher sich dafür aussprach, die Galerie, wie das der Plan
Er traue dem Premier wie dem Generalissimus den besten Willen und die vollkommenste Befähigung zu, jedem Departement seine besondere
90 Pfd. St. zu verkuͤrzen. Lord
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DHunean bekämpfte das Amendement, welches schließlich doch mit 10 Sfimmen Majorität — 172 gegen 162 angenommen wurde. Ein Amendement von Mr. Blackburn auf eine weitere Neduction um 24,430 Pfd. St. wurde mit 290 gegen 22 Stimmen verworfen. — 20,. Juni. Se. Königliche Hoheit Prinz Friebrich Wil⸗ helm von Preußen und Erzherzog Ferdinand Max statteten gestern früh der Gräfin von Neuilly einen Besuch in Claremont ab. Der Erzherzog besuchte später die Prinzessin von Salerno in Lwickenham.
In der gestrigen Unterha us-Sitzung erflart Sir C. Wood auf Befragen, die Regierung beabsichtige, die Zahl der gegen den Skla⸗
venhandel kreuzenden Schiffe in den Gewässern von Cuba zu vermehren. Sobann erhob sich eine lebhafte Diskussion über das Bombardement von Greytown, eingeleitet durch eine Interpellation von Lord C. Hamilton, wegen der Schritte, welche die Negierung ergriffen habe, um den bei jener Katastrophe ruinirten britischen Kolonisten Greytown’s Ersatz zu verschaffen. Lord Palmerston erklärte, daß das Vombardement als ein sehr gewaltthäͤtiges und grausames Verfahren bezeichnet werden müsse. Es wurde indeß von der Negierung der Vereinigten Staaten autorisirt und anbefohlen. 6 mit solcher Strenge ausgeführt sehen wollte, oder ob der Offizier, ein sehr ausgezeichneter und ehren⸗ werther Offizier der amerikanischem Flotte, seine Weisungen mißverstan⸗ den, könne er nicht sagen. Sie gereicht keineswegs ihm und seiner Regierung zur Ehre. Aber was Ihrer Majestät Regierung zu berücksichtigen hätte, das wäre die völkerrechtliche Seite der Frage. Wenn eine Regierung es für recht hält, Akte der Feindseligkeit gegen das Gebiet einer andern Macht auszuüben, so haben nach einem unbezweifelten Prinzip des Nölkerrechts die Unterthanen einer dritten Macht, die zufällig in dem angegriffenen Orte wohnen, keinen Anspruch auf Ersatz von jener Regie⸗ rung, die in der Ausübung ihrer konstitutionellen Rechte die Feindselig⸗ keit beging. In Sebastopol mögen Deutsche, Italiener, Portugiesen und Amerifkaner gelebt haben, als wie es z2 estörten, aber sie konnten weder von uns noch von Frankreich Ersatz für erlittene Verluste beanspruchen. Wenn sie überhaupt einen Anspruch anf Entschädigung haben, so jst es eine Entschädigung Seitens der Regierung des Landes, in weichem sie zu Schaden kamen und deshalb waren wir, und ich glaube richtig, berathen, daß die britischen Unterthanen in Greytown keinen Grund hatten, der englischen Negierung anzusinnen, daß fie ihnen Erfatz von der amerikanischen Regierung erwirke. Wir können denken, daß der Angriff ungerechtfertigt war. Aber, als unabhängiger Staat, haben wir kein Recht, die Beweggründe zu beurtheilen, die einen anderen Staat be⸗ stimmten, sich für vermeintliche Unbilden Genugthunng zu verschaffen. Greytown stand unter dem allgemeinen Protektorat Großzbritanniens, aber diese Schirmherrschaft deckte es nur gegen auswärtigen Angriff und ging nicht so weit, sich in seine Streitigkeit mit einem anderen Staat einzumischen. Es giebt zwei Arten von Schirm⸗ herrschaft Auf den ionischen Inseln sind wir für jeden Akt der dortigen Regierung berantwortlich, weil sie unter unserer Leitung steht. Grehtown aher hat eine selbstgewählte Munieipalität aus Amerikanern, Engländern, Franzosen, Spaniern und Deutschen. Ich glaube, es bestand ein Streit zwischen zwei ribalifirenden amerikanischen Transit⸗ Kompagnien, deren eine von der Stadt Greyton, und deren andere von der amerikanische Regierung protegirt wurde. Daraus entsprang die Katastrophe. Wir haben nun allerdings mit der amerikanischen Regierung gebriefwechselt, aber gefunden, daß sie sich auf das Völker⸗ recht beruft und keinem der Betheiligten, seien es Franzosen, Deutsche und selbst Amerikaner, einen Anspruch auf Entschädigung zuerkannt. Auf den Rath der Rechtskundigen haben wir daher jede Forderung fallen lassen. Lord Lovaine bemerkte, es sei wohl zum ersten Mal, daß eine rivilisfirte Nation mitten im tiefsten Frieden eine befreundete Stadt zer⸗ störte. Mit halb der Thatkraft, die man China und andere schwache Staaten fühlen läßt, hätte man bon Amerika einigen Ersatz erlangt. Der edle Lord, der an einem Ort, wo ihm Niemand widersprechen konnte, seinen politischen Gegnern Gleichgültigkeit für die Ehre der englischen Flagge vorwarf, scheine eine wirkliche Beschimpfung dieser Flagge auf die leichte Achsel zu nehmen. Mr. Noebuck erinnerte den edlen Lord, wie sehr er aufgefahren sei, als er einmal die Besorgniß aussprach, die Politik des edlen Lords werde der Welt den Glauben beibringen, daß England den Schwachen mit Füßen trete und dem Starken nachgebe. Hier habe man ein schreiendes Beispiel dieser Feigheit. Mr. Bentinck hofft, der edle Lord werde über die Interbentions⸗Theorie stets so wie heute Abend denken. Von schwachen Staaten fordere er augenblickliche Genug⸗ thuung, von starken nicht einmal eine Entschuldigung. Leider gebe es eine Partei im Lande, die aus Rücksicht auf den unentbehrlichen Rohstoff, Baumwolle genannt, jede Regierung zu stürzen drohe, die nicht vor Amerika die Flagge streicht. Mr. Disraeli greift das Benehmen der englischen Regierung mit großer Schärfe an. Lord J. Russell gab zu, daß die Regierung sich vorerst bei den Kronadvokaten Rath erholen mußte und daher von der pekuntären Forderung abstehen durfte. Da⸗ gegen war es ihre Pflicht, für den Frevel an der britischen Flagge Satisfaction zu verlangen. Auf das chinesische Seitenstück wolle er nicht anspielen, denn es sei so ruchlos gewesen, daß er hoffe, die britische Re⸗ gierung und die britische Nation werde es als eines jener Beispiele an⸗ sehen, die man sich ins Gedächtniß einprägt, um sie zu vermeiden. Das Haus bewilligte dann im Subsidiencomité einige Posten.
Frankreich. Paris, 20. Juni. Das vom „Moniteur“ veröffentlichte, im Interesse der Wahlen erlassene Rundschreiben des
inisters des Innern an die Präfekten hat folgenden Wortlaut:
Herr Präͤfekt! Es reicht nicht hin, daß das allgemeine Stimmrecht frei ist, es muß auch aufgeklärt werden. Indem das Gesetz den Kandi⸗ daten während der 20 Tage, die den Wahlen dorhergehen, ausnahms⸗ weise Leichtigkeiten gestattet, um sich zu produziren und zu erklären, hat dasselbe gewollt, daß das Land mit vollem Bewußtsein einen Entschlu
V fassen könne.
unter Beobachtung feststehender
Wir sind beinahe am Ende dieser Periode der Pr und Debatten Die Verwaltung hat auf ven Fanhast G.eeüsaen 8 die Aufrechterhaltung der Freiheiten Aller gewacht. Einige haben versucht, dieselben zu mißbrauchen, und haben unter dem Vor⸗ wande der Colportage der Bulletins in den Massen die alten demagogischen Leidenschaften wiedererregen wollen. Die Negierung die wenn es noͤthig sein sollte, beweisen wir 3 daß sie nichts von ihrer Kraft und Energie verloren hat, um den öffent ichen Friede frech vA . hen Frieden au recht zu er- h „hat diese machtlosen Thorheiten unberücksichtigt gelassen. Sie hat der Treulosigkfeit nicht den geringsten Vorwand lassen wollen, um die nüs Fab en, nstifter und Verbreiter von Kandidaturen, haben in Freiheit geschriben und gehandelt. Es ist jegt am Lande, sich zo sammeln und sein Votum abzugeben Alle 27 elt sagt ihm seine Meinung: die Regierung muß ihm jetzt 5693 ihrige sagen, und ich beauftrage Sie, Herr Praͤfekt, dieselbe in allen Ihren Gemeinden bekannt zu machen. Inmitten der großen Beruhigung der Gemüther, durch die Kraft der kaiserlichen Regierung herhorgebracht und aufrechterhalten; in Anbetracht des ganzen Vertrauens, welches das Volk auf den Kaiser setzt; in Folge der Maß⸗ regel, welche die Wiedererwählung aller Deputirten vorschlug, deren loyale Unterstützung in der Vergangenheit der öffentlichen Sache die Garantie der Zukunft darbot schien es, daß mit Ausnahme einiger individuellen Prätentionen ohne politische Tragweite kein ernster Streit die Abstimmung in Unrohe versetzen würde; eine kleine Anzahl Männer aber, die ausschließlich als Demokraten einer Negierung gegenüber auftraten, welche die demokratischste Basis besitzt, die je bestanden, hat es für gelegen gehalten, den Kampf zu beginnen. Sich unter ben Schutz einer liberalen Formel stellend, elastisch genug, um sie vor ihren eignen Streitigkeiten sicher zu stellen, haben sie versucht, die Zahl durch die Thätigkeit zu ersetzen, und unerhörte Bemühun⸗ gen gemacht, um überall Oppositions⸗Kandidaten hervorzurufen. Aber was ist der Zweck dieser Opposition? Das Land muß denselben kennen; Sie, Herr Präfekt, müssen ihn den Bevölkerungen recht verständlich machen. Der groͤßte Theil der Kandidaten, die man aufgestellt hat, bekannte sich früher zu republikanischen oder soecialistischen Ideen, und gewiß wird keiner derselben heute erklären, daß er fie berleugnet. Was wollen sie also? Wollen fie von Neuem dem allgemeinen Stimmrechte die Frage der Republik vorlegen, die es drei Mal verdammt hat? Dieses ist nicht ernsthaft. Wollen sie dem Kaiserreiche den Eid leisten und, indem sie sich der Verfassung unterwerfen, ihr Mandat auf loyale Weise erfüllen? Nie⸗ mand wird es glauben. Was bleibt also übrig? Der Versuch, Unruhe und Agitation zu erregen, die Action des Kaisers zu entkräften, und im Innern wie im Auslande das Gefühl zu schwächen, welches ganz Europa 8 von seiner Macht und von seinem Glanze hat, mit welchem er seit sechs Jahren so viel für den Ruhm und das Hlück des Landes gethan hat. Dieses wird ihnen aber nicht gelingen; ihre Bemühungen werden an den Wahlmassen scheitern, deren gesunder Menschenverstand und Patriotisme das Kaiserreich gegrüͤndet haben; es wird hinreichend sein, daß sie sich Angesichts derselben vor der Wahl⸗Urne präsentiren. Erklären Sie genau, Herr Präfekt, wie Sie die Frage gestellt haben. Eines Ihrer Journale hat gesagt, daß fie durch das in Paris eentralifirte Land gelöst werden wird. Paris wird ihre Hoffnung täuschen, und die 350,000 Wähler des Seine⸗Oepartements werden sich nicht von den neun Millionen Wäh⸗ lern trennen, die in den 84 übrigen Departements eingeschrieben sind. Erinnern Sie die besitzenden Klassen an die Sicherheit, die ihnen das Kaiserreich zurückgegeben; die, welche arbeiten, an die bewunderungswürdi⸗ gen Bedingungen von Aktibität, die es ihnen gestellt; die, welche leiden, an die fortwährende Sorgfalt des Kaisers für das Elend des Volkes; Alle an die glorreiche und geachtete Lage, die er unserem Lande zurück gegeben hat. Sie mögen also ihre Ansichten ausdrücken über Fragen welche die ihrigen find. Sie wissen wohl, daß das Kaiserreich ihnen mit Wucher in Ruhm und Wohlstand das zurückgiebt, was sie ihm in Ver⸗ trauen und Aufopferung geben. — Wiederholen Sie ihnen, Herr Pra feke, daß ihre Pflicht sowohl, als ihr Interesse sie zur Wahl⸗Urne beruft. Die Abzählung ihrer Stimmzettel wird beweisen, daß, wenn die Feinde des Kaiserreichs einen Stützpunkt in der Wahl⸗Urne zu finden 8 gehofft haben, sie die Macht der Bande, die demn Kaiser mit dem Volk n- vereinen, verkannt und das allgemeine Stimmrecht verleumbet haben Empfangen Sie, Herr Präfekt, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. Den 19. Juni 1857.
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Der Minister des Innern, Billault.
Dieses Cirkularschreiben, das gestern nach der Provinz abge⸗ sandt wurde, wird in allen Gemeinden Frankreichs angeschlagen werden. — Durch Erlaß der See⸗Präfekten werden die Arbeiter in den Seehäfen darauf aufmerksam gemacht, daß sie am Montag, 22. Juni, zur Erleichterung ihrer Abstimmung einen halben Tag frei, jedoch für den ganzen Tag Lohn haben sollen. — Dem Be⸗ richte des Kriegsministers über Veränderungen in den Rekrutirungs⸗ Verhältnissen der Kaiserlichen Garde ist ein Schreiben des Kaisers einverleibt, worin Napoleon III. seine Gedanken über die Organtsation derselben dahin ausspricht, daß die Garde als eine mächtige Reserve auf dem Schlachtfelde und als eine Elite⸗Truppe, welche der Armee ein neues Mittel der Belohnung für alle durch glanzvolle Thaten sich auszeichnenden Militairs biete, zu betrachten sei, doch nur als ein Gegenstand der Nacheiferung, nicht aber der Eifersucht. Erstere werde geweckt durch eine höhere, jedoch Jedem durch sein Verdienst erreichbare Stellung, während die Eifersucht die Frucht einer nicht allen zugänglichen bevorrechteten Stellung set. Aus diesem Grunde erweckten auch die höheren Rangstufen in der Armee keine Eifersucht, weil Jeder dahin gelangen könne, und man nur⸗ Regel vorrücke. Ganz so fet es