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vom Juli bis Ende Dezeml
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dnungen, Bekanntmachungen ꝛc.
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1855 31. Dezember Erlaß. Steuerpflichtigkeit des Handels mit der auf dem Lande gewonnenen, in Städten aus einem festen 8 Lokal, durch eigens dazu bestimmte Personen, verkauften Milch ........ ... .. 22—**
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1856 1 Oktober Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß gegen Anordnungen der Polizeibehörde, welche die Räumung eines Privatflusses betreffen, der Nechtsweg unzulässig ist, Und darüber, ob die Räumung ordnungsmäßig erfolgt sei, die Verwaltungs⸗Behörde zu entscheiden habe...
1857 1 Januar Desgl. daß eine Anfechtung der im Wege der Säaͤcularisation erfolgten Einziehung von Stiftungs⸗Kapitalien 8 im Rechtswoge nicht ersolgen kankmmumnmnn “
Desgl. daß, wenn der Besitzer einer Windmühle behauptet, daß durch die erfolgte Anpflanzung hoher Bäume seiner Mühle der nöthige Wind benommen werde, und demzufolge auf Wegschaffung der Bäume anträgt, im Fall des Widerspruchs darüber im Wege Rechtens zu entscheiden sei.. . Erkenntniß des Königl. Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß, wenn in einer Ge⸗ meinde zur Aufbringung des Gehalts des evangelischen Pfarrers von sämmtlichrn Bewohnern des Pfarr⸗Bezirks Beiträge geleistet werden, demnächst aber der jüdische Besitzer eines Grundstücks, dessen früherer Eigenthümer zur evangelischen Gemeinde gehörte, die Zahlung der Pfarrabgabe verweigert,
er als Jude nicht zum Parochial⸗-Verbande gehöre, über dessen Einwand im Nechtswege zu ent— Cirk.⸗Erlaß. Die Verhältnisse der im Kanton Schaffhausen in der Schweiz sich aufhaltenden preußischen Unterthanen in Bezug auf dortige Militatvpflicht . ... ...... 1““ Cirk.⸗Verf. Beschränkung der Staats⸗Stipendien zum Besuche des Königlichen Gewerbe⸗Instituts zu Allerh. Erlaß. Die in Gemäͤßheit des Gesetzes vom 7. Mai 1856 aufzunehmende Staats⸗ Anleihe von Vertrag zwischen Preußen und dem Fürstenthum Reuß jüngerer Linie, die Herstellung einer bindung zwischen Weißenfels und Gera betr. ...... .... 1“ Erkenntniß des Königl. Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß, wenn mehrere Ort⸗ schaften zur Unterhaltung einer gemeinsamen Schule zu einem Schulverbande vereinigt sind, die Frage, auf welche Personen sich dieser Verband erstreckt, nicht von den Gerichten, sondern von den Verwaltungs⸗ Bescheid. Zulassung von Ausländern zur Ausübung der polizei⸗öobrigkeitlichen Gewalt .... . ... .. . . . Bekanntm. Ersatz für die präkludirten Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehnskassenscheine
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— Poltzei⸗Verordn., betr. die Hundeführwerke .. . . ... . ....... .. 4. Mat Polizei⸗Verordnung über die Bauten in den Städten des Regierungsbezirks Breslau. ...... .. .... . .⁴ ..— b Erlaß, betr. die Begründung eines Wohnsitzes durch Ausländer und die Heranziehung der letzteren
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Allerh. K.⸗O., betr. die Bestätigung der Statuten der bei der Dienstjubelfeier des Prinzen von
Königliche Hoheit gegründeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes Allerh. Erlaß. Ermäßigung des jährlichen Preises für die in deutscher und polnischer Sprache Amtsblätter der Regierungen zu Posen und Bromberg von 1 Thlr. auf 15
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Allerh. Erlaß nebst Regulativ, betr. die Erhebung des Landarmengeldes in Cirk.⸗Erlaß. Gewerbesteuerpflichtigkeit der Anfertigung, des Verkaufs von L
Instruction. Die Verwaltung der Waldungen der Gemeinden und öffentlichen Anstalte
Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals, daß die im §. 83 der Steuerordnung n Februar
aausgesprochene Verpflichtung der Gewerbetreibenden, für die von ihrem Gesinde gehülfen und im Hause befindlichen Angehörigen verwirkten Geldstrafen mit ihrem V
sich nicht blos auf die Defraudationsstrafen, sondern auch auf die Contraventions
daß demnach der Besitzer einer Brennerei für die von seinem Brenner nach der
vom 10. Januar 1824 zu 5 verwirkte Geldbuße subsidiarisch haften muß.
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