1590,) ub mnosse
Instiz⸗Ministerium. 82
Der Rechtsanwalt und Notar Will in Neuenburg ist an das Kreisgericht zu Carthaus, unter Anweisung seines Wohnsitzes da⸗ selbst, versetzt worden. .
Ministerium des Pnnern. „nzonatd 8..
8 Königliches statistisches Büreau. 8,,; b 1 Prreise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten und
CIöö tendst Marktstädten nfür die Preußische Monarchie be eutendsten Marktstädten
8 vens Juli 1857 nach einem monatlichen Durchschnitte in
preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben. —. 8 „Kartof⸗ Roggen. Gerste. Hafer. V feln.
Namen der Städte.
—
Weizen.
1) Königsberg. . 967 98 w 5 12 4218 2) Memel... 1052½ 6377 12 3128 3) Tilsit 7...2 t., 308 4) Insterburg ... 87 33 ½ 43 † 27 8 27 5) Braunsberg.... 93,½ 682INn bN22,2 6) Rastenburg 18 12 7) Neidenburg. .. 90 -
22 12 8) Danzuuig . 95 9) Elbing 87 ½ 40) Konikz JJ21 2— 11) Graudenz . 9425 12) Kulm.. 95 ½ 13) Thornü. .
1I1I116“
5684 005b65 905⸗*
99 % 80 95 94₰ 91 . 54 +
—
1) Posen.. 2) Bromber 3) KrotoschinF. 4) Fraustadet 5) GnesenF . 6) Rawitsch.. 7) Lissa
229
Berlin..
) Brandenburg...
3) Cottbus .
4) Frankfurt a. d. O.. 5) Landsberg a. d. W.
8
8 ——ᷓ;——— ————— — —
1) Stettitii 2) Stralsund.. 3) Colberg..
4) Anklaum. . 5) Stoleree .
Namen der Städte. Wehen.
Roggen. Gerste
15) Wetzlarxr..
V 1
Breslau.. Grünbererg.. Glogau Liegnitztzt Görliz.. Hirschber.. Schweidniz.. Frankenstein. Glatz Oppel . Leobschüzztt. Ratibor..
1) Magdeburg .. 2) Stendll 3) Halberstadt.. 4) Nordhausen 5) Mühlhausen. 6) Erfuurt . 79 Harlle. 8) Torgau
1) Münster.. 2) Minden.
3) Paderborn... 4) Dortmund..
1) 2) Elberfeld u. Barmen 3) Düsseldorf.. 4) Neuß. 18 5) Crefell... 6) Wesel. 7) Clejboboe . 8) Aachen.. 3 9) Malmeodo. 95 11) Saarbrück. . 12) Creuznach.. 9 5 13) Simmern. 85 81 71
14
de 2
-13 schlesischen Städte
102 ¼ 71 22 60 109, 8 69 *9)64 96 ⁄] 66 ⁄ 612 107 66 69 ¾ 113 ½ 68 8] 61 2¾ 117 9q 61 n 58 15 103 2½ 71 4, 62 72 ½4 — 7725 M54 11
4 ½ 68 † 58 „
112q 89 1
64 2 63 ½
100 9, 18
Coblenz.... 1 103 ⁸,
. 0b0 022222*—⸗
22 22222⸗*
Durchschnitts⸗- Preise 8
r 13 preuß. Städte 93¹¹½ 8 posenschen Städtes 92412 5 brandenb. Städte, 94,2 5 pommersch. Städte 95½ 8 4 1.2 8 sächsischen Städte 98 „. westfälisch. Städte] 101 12 rheinischen Städte] 102-1
v
v
Befehlshaber der
Ang „ Se. Durchlaucht der Erbprinz Ludwig on Bentheim⸗Steinfurt, von Steinfurt. Der Erb⸗Schenk in der Kurmark Brandenburg,
on Hake, von Frankfurt a. E1I1I11“
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Feldmarschall, Ober⸗ Truppen in den Marken,
8
und kommandirende
General des 3ten Armee⸗Corps, Freiherr von Wrangel, nach Landsberg a. W.
und Präsident 1 Bode, nach Schlesien.
nädigst geruht: Fuß 8 henne Herwarth von Bittenfeld, die Erlaubniß 1168“ Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm ver-
liehenen Comm
Virkli v⸗Justi S ⸗Sekretair Der Wirkliche Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath, Staats Sekret der Immediat⸗Justiz⸗ Examinations⸗Kommission,
“
rlin. 17 S jesta öni ben Aller⸗ Berlin, 17. August. Se. Maäajestät der König ha 8 dem Commandeur des 2ten Garde⸗Regiments zu
andeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Guelphen⸗Ordens;
wirthschaftlicher worden war, hat dem Vernehmen nach beschlossen, auf Ablehnung
rie⸗B dirten Premier⸗ o wie dem beim Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon komman 1— Baron von Schroetter, des 33sten Infanterie⸗Regi⸗ ments (1sten Reserve⸗Regiments) zur Anlegung des ihm verlie⸗ henen Ritter⸗Kreuzes vierter Klasse dieses Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches. .Jedg1sau 270
Breußen. Potsdam, 16. August. ES. der SS nahmen auch gestern und, heute früh wieder 88 Bad in der Havel, empfingen gestern Vormittag auf Sesssaus deege⸗ wöhnlichen Vorträge und arbeiteten Nachmittag mit dem; äcger⸗ Präsidenten. Heute wohnten Ihr e Kö niglichen N c Vormittag dem Gottesdienste in der Friedenskirche bei; Nachmittag fand bei Allerhöchstdenenselben Familientafel statt.
Gotha, 15. August. Dem gemeinschaftlichen
Sachsen. gust. Dem gen wieder zusammenberufenen Landtag für die Herzogthümer Koburg
a soll mit Beiseitlassung des früheren Unionsprojekts 8 Geicg welches die Theilung des e. Ministeriums in eine koburgische und eine gothaische 8 spricht. Bekanntlich hat dieses Gesetz schon vor dn ntrage vollständige Union dem Landtage vorgelegen. (Fr. Bl.)
Hessen. Kassel, 13. August. Der landwirthschaftliche
8s 1 ts⸗ Ausschuß der zweiten Kammer, welchem der von der Staa Uae esegie Gesetz⸗Entwurf: die Zusammenhaltung land⸗
6
Seine Majestät
er GH1428d. nagüsuzußnts chan nars 818 2 nur h K19., fran K.
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18 H. rn, h eescaftu. 388 b1 78 1 d94 9,9
Güter betreffend, zur Begutachtung überwiesen
des Gesetzes mit Ausnahme des §. 22 desselben, welcher von dem Verkehr mit Gütern handelt, anzutragen. (W. Z.)
“
Karlsruhe, 14. August. Der Telegraph brachte uns heute aus Rom die Nachricht, daß der großherzogl. Spezial⸗ bevollmächtigte beim päpstlichen Stuhle, Staatsrath Brunner, in Folge eines Schlaganfalls gestorben ist. .
— In allen Bezirken, worin der gesetzliche Austritt von einem Viertel der Landtags⸗Abgeordneten erfolgt ist, beschäftigt man sich jetzt mit den Vorbereitungen zu den Wahlen. Man glaubt, daß diesmal eine stärkere Betheiligung daran zu Tage treten wird als
vor zwei Jahren.
Oesterreich. Wesprim, 13. August. Se. Majestät der Kaiser Franz Joseph langte heute um 2 Uhr hier an. Von Keszthely bis Füred erfolgte die Allerhöchste Fahrt auf einem Dampfboote über den Plattensee unter Begleitung des Adels aus dem Zalaer Komitate. An den Ufern harrten die Gemeinden zur
Begrüßung Sr. Majestät.
Großbritannien und Irland. London, 14. August. Der ministerielle „Globe“ giebt heute den englischen Oppositions⸗ Blättern, welche von einer „Demüthigung“ sprechen, die England in Osborne erlitten habe, zu bedenken, daß sie sich ganz in densel⸗ ben Redensarten ergangen hätten, als England in die zweiten pariser Konferenzen willigte. Jetzt, so wie damals, betreffe das von England gemachte Zugeständniß eine bloße Nebenfrage, keines⸗ wegs aber das Prinzip, und es sei eine sehr irrige Annahme, wenn man sich einbilde, die britische Regierung habe ihre bisherigen An⸗ sichten in Betreff der zukünftigen Konstituirung der Fürstenthümer über Bord geworfen. Zugeständnisse seien allerdings gemacht wor⸗ den, und man werde deren von der einen und der anderen Seite vielleicht noch mehrere machen; doch werde England sich zu keinen beschämenden Konzessionen herbeilassen. Frankreich und England seien nach wie vor im Prinzip, die Unabhängigkeit der Türkei zu wahren, vollkommen einig, und der Erfolg werde die Politik der britischen Regierung rechtfertigen, wie es früher bei der Bolgrad⸗ Frage der Fall gewesen sei.
Der von gestern Abends datirte City⸗Artikel der „Times“ ent⸗ hält Folgendes: „Die Börse hat sich heute wieder von ihrem Schrecken erholt. Die indischen Nachrichten, obgleich die gestern Abends umlaufenden Berichte durch sie ihre Bestätigung erhielten, wurden als günstig betrachtet. Die Details über die den Meuterern allerwärts beigebrachten Niederlagen, die Zahl der Streitkräfte vor Delhi, das friedliche Benehmen der Bevölkerung im Allgemeinen und die fortdauernde Treue der Heere von Bombay und Madras sind Umstände, die ihren Eindruck nicht verfehlten. Auch die No⸗ tirungen der Wechselcourse aus China lauteten weniger ungünstig.“ Die Aeußerungen des Schatzkanzlers im Unterhause über die Finanz⸗ lage Englands und der ostindischen Compagnie trugen gleichfalls viel zu der gehobenen Stimmung bei. Ueber die Finanzen der Compagnie heißt es in dem City⸗Artikel: „Das Kapital der ostin⸗ dischen Compagnie beträgt 6,000,000 Pfd. Die Acte von 1833, welche die Handelsgerechtsamen der Gesellschaft aufhob, bestimmte, daß 2,000,000 Pfd. davon als Sicherheitsfonds bei Seite gesetzt werden sollten, zu dem Zwecke, damit nebst den angelaufenen Zinsen die 6,000,000 Pfd. zu 200 pCt. abzubezahlen.“ Aus einem heute veröffentlichten Berichte ersehen wir, daß dieser Fonds bis jetzt auf 4,282,594 Pfd. herangewachsen ist, indem zu den 2,000,000 Pfd., seinem ursprünglichen Bestande, 2,282,594 Pfd. an Dividenden NinstA“
1AX4A“ 131““ E1“ 6 3 8 g.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung interpellirte der Marquis von Clanricarde den Staats⸗Sekretair des Auswärtigen über die Stellung der englischen Regierung zu der Donau⸗Fürstenthümer⸗ Frage. Der Earl von Clarendon entgegnete: Ich glaube, mein edler Freund wird finden, wenn die Protokolle dem Hause vorgelegt sind, daß das Benehmen des Sir Henry Bulwer, des Kommissars Ihrer Majestät zu Bucharest, sich durch die größte Mäßigung ausgezeichnet hat, und daß die Nathschläge, welche seinen Kollegen zu ertheilen er für seine Pflicht
Jerachtete, sich streng innerhalb der Grenzen der von dem pariser Kongreß
der Kommission ertheilten Instruktionen hielten. Ich glaube nicht, daß wir das Recht haben, in dem gegenwärtigen Augenblicke auf den Tisch des Hauses irgend eines der Protokolle jener Zusammenkünfte zu legen, bei welchen sechs verschiedene Mächte betheiligt waren, da sie bis jetzt Ihrer Majestät Regierung erst confidentiel mitgetheilt worden sind und deshalb nicht in dem Grade als unser Eigenthum betrachtet werden können, daß wir sie Euren Herrlichkeiten vorlegen dürften. Verschiedene Dokumente sind der Kom⸗ mission unterbreitet worden, und man hat uns gedruckte Abschriften von einigen derselben übermittelt, für deren Korrektheit wir jedoch in keiner Weise stehen können, da das ein Punkt ist, über welchen die verschiede⸗ nen Parteien selbst streiten. Der Haupt⸗Differenzpunkt zwischen den Kommissionsmitgliedern war die Auslegung des Fermans in seiner An⸗ wendung auf die Moldau. Dieser Punkt ward zur Inbetrachtnahme Sgc Konstantinopel verwiesen, wo durch einstimmige Entscheidung der 8 Vertreter der verschiedenen Mächte und des Ministers der Pforte beschlossen wurde, dem Ferman in der Moldau dieselbe Deutung
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stütze, doch nun einmal neral
Im weiteren Verlaufe der Debatte entspann sich
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zu geben, wie in der Wallachei, mit Ausnahme gewisser Unterschiede,
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welche durch von einander abweichende Gesetze in den beiden Fürstenthümern 2
nothwendig würden.
sar war, zur rechten Zeit mitgetheilt wurde, oder ob der Kaimakam ihn mißverstand oder nicht berücksichtigte, vermag ich nicht zu sagen, weil n
noth Ob dieser Entscheid dem Kaimakam von Seiten des 1 Präsidenten der Kommission, welcher zu gleicher Zeit türkischer Kommis⸗ 8 3
Bezug auf diese Sache Beschuldigungen und Gegenbeschuldigungen erho⸗
ben worden sind.
Wahlen mit Zugrundelegung einer von i lb vornehmen ließ. e ihm selbst abgefaßten Wahlliste
So viel steht jedenfalls fest, daß der Kaimakam die
Die Vertreter Frankreichs, Rußlands, Preußens und
Sardiniens jedoch, nach Instruktionen handelnd, welche sie von ihren
Regierungen erhalten hatten, protestirten gegen einen so konstituirten
Divan, von welchem sie behaupteten, er sei kein getreuer Ausdruck der
Volksmeinung.
Die Folge davon war, daß die Vertreter der erwähnten
vier Mächte die Annullirung der Wahlen und die Anordnung von Neu-⸗
wahlen verlangten. Die Pforte jedoch war der Ansicht, daß es nicht verträglich mit der Würde des Sultans sein würde, auf diese Forderung
einzugehen, da dieselbe sich auf die getreue Ausführung der Bestimmun⸗ 4
gen des pariser Friedens beziehe, und ihrer Ansicht nach eine jede diesen Gegenstand betreffende etwaige Forderung von sämmtlichen bei dem Ver⸗ Es folgten Miß⸗
trage betheiligten Mächten hätte ausgehen müssen. helligkeiten, welche durch telegraphische Depeschen, Auslegung erfuhren, nicht beseitigt wurden, und wir erhielten die Nachricht von der Unterbrechung der diplomatischen
die eine verschiedene
auswärtigen Angelegenheiten, in Osborne ankam.
8
191 89 — Beziehungen zwischen den von mir erwähnten vier Mächten und der Pforte gerade zu 84 der Zeit, wo der Kaiser der Franzosen, begleitet von seinem Minister der 1g Es ward uns auf diese Weise Gelegenheit geboten, einen Zustand der Dinge zu erörtern, 12
der plötzlich eine sehr verwickelte Gestalt angenommen hatte und zu Er⸗ 78
eignissen von einer Größe hätte führen können, die durchaus in keinem
Verhältnisse zu der Ursache gestanden haben würden, welcher sie ihren
Ursprung verdankten. Nachdem wir die Lage in Erwägung gezogen hatten, gelangten wir zu dem Schlusse, daß, wenngleich keine Beweise vorlägen, 828
die man in England für hinreichend stark halten würde, um uns das Recht zu verleihen, die besagten Wahlen für nichtig zu erklären, doch die
prima sacie vorhandenen Beweise von der Regelbwidrigkeit der Wahlen 8
der Art seien, daß sie uns die Befugniß geben, die Annulirung der Wahlen
anzuempfehlen. Wir fühlten, es liege im Interesse der Pforte, daß kein Zweifel auf den Wahlen hafte, welcher zu dem Schlusse verleiten würde, als könnte das Ergebnitz derselben keine wahre Vertretung des Volkes sein. Wir
waren außerdem der Meinung, daß die Absichten der bei dem pariser 8
Vertrage betheiligten Mächte nicht erfüllt werden würden, wenn eine solche Vertretung nicht zu Stande käme, und daß keine englische Regie⸗ rung Wahlen unterstützen könne, deren verdächtigen Charakter wir nicht völlig zu leugnen vermochten. Wir fühlten daber, daß wir das volle
Recht hatten, dem Sultan die Annullirung der Wahlen und die Nebifion
der Wahllisten anzuempfeblen. Indem wir diesen Weg einschlugen, ver⸗ gaßen wir nicht, daß der Sultan seine Unabhängigkeit durch das von ihm beobachtete Verfahren zur Genüge gewahrt hatte und daß er, ohne der Würde seiner Stellung im Geringsten etwas zu bergeben, in ein Ansuchen willigen konnte, welches sämmtliche bei der Frage betheiligten Mächte an ihn gerichtet hatten. 1
.
Annahme, so weit wir sehen können, auf keine Schwierigkeiten Kosen
m Dieses Ansuchen ist nichts weiter als ein Vorschlag, daß der pariser Vertrag getreuer ausgeführt werde, ein Vorschlag, dessen “
wird und welcher, wenn er angenommen ist, sofort alle jene Zweifel beseitigen 8
wird, die, wie sich nicht leugnen läßt, über den neulichen Wahlen in der
N
Moldau schweben und die, wenn man sie nicht verscheuchte, den Divan e.
jener Autorität berauben würden, von welcher wir wünschen müssen, das er sie besitze. — In der Unterhaus⸗Sitzung wurde im Comité die
dungs⸗Bill berathen. Zuerst kam Artikel 25 an die Reihe, der Ehefrau das Recht zur Scheidungsklage giebt, wenn sich der El mann des incestuösen Ehebruchs oder der Bigamie, oder des mit G samkeit verbundenen Ehebruchs, oder des Ebebruchs und zugleich Verlassens seiner Frau schuldig gemacht hat. Lord J. Manners schlus vor, noch einen anderen Scheidungsgrund in den Artikel aufzunehmen, nämlich den in der Wohnung der Ebegatten begangenen Ehebruch. D Attorney General bekämpfte dieses Amendement, weil dadurch gegenwärtig bestehende Gesetz eine Aenderung erleide, die Bill aber mi Anderes wolle, als das faktisch bestehende Recht in gesezlicher Ferm; verkörpern. Henley warf dem Attorney Gene I1 Inkonseque vor, da der in Rede stehende Artikel der Bill gegründe enthalte, die man bisher in England nicht gek Lord Advokate bekämpfte das Amendement, jede derstreben, indem er sich über das in Schottland gesetz lobend aussprach. Das schottische Recht a Ehescheidungsklagen das Prinzip der Gleichstellung an. Lord Palmerston wunderte sich darüber⸗ welche stets die Unaufloͤsbarkeit der Ebe im Mun bestrebt sind, die Gründe der Ehescheidung zu glaubte er, daß das Amendement Anlaß erklärte er, die Regierung sei bereit, die fallen zu lassen. Lord J. Russell freute sich das Argument, auf welches der Attorney Ge
d nicht baltbar sei. Der schlug nun seinerseits wiederum ein des Lord J. Manners vor. Er will naäͤmlich d welchen das Amendement im Auge hat, in folgent sen: „Ehebruch, welchen der Ehemann mit einer in demselben Hause hält, welches seine Frau bewohnt.“ durch eine solche Fassung werde das Amendemenr fast werden. Der Attorney Gener al zog dierauf seinen
und das Amendement wurde in seiner ursprünzlichen Fon⸗ 8
s” 3 — 8
sion über die legale Bedeutung des Wortes Bigamte.