1857 / 194 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 11“ u“ n 792 den letzteren aber förderlich Ust, kann remn entsprochen werden. vI“ Verlin, den 17. Juni 1857.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

ImnmF.

Cirkular⸗Verfügung vom 31. Juli 1857 treffend die Wartung und Pflege der Landwehr⸗ Kavallerie⸗Uebungspferde wckhhrend des Marsches

Der F nanz⸗Minister.

J. d. Austr. Horn.

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nach dem Uebungsorte und zuri

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Es ist wiederholt zur Sprache gekommen, daß auf die War⸗ tung und Pflege der Landwehr⸗Kavallerie⸗Uebungspferde währenbd des Marsches nach dem Uebungsorte und zurück nicht diejenige Sorgfalt verwendet werde, welche das Interesse sowohl des Land⸗ wehr⸗Instituts als der Kreise nothwendig erhetscht.

Zur Beseitigung dieses wesentlichen Uebelstandes erscheint es wünschenswerth, daß die Ausführung jener Maͤrsche möglichst nach solgenden Gesichtspunkten geregelt werde:

1) Der Transport der Pferde vom Sammelpunkte des Kreises bis zum Uebungsorte erfolgt für die von dem letzteren über eine Marschstation entfernt gelegenen Kreise auf Grund einer Marschronte, nach welcher denselben an den betreffrnden Punkten Quartier und Fourage gegen von den Kreisen zu zahlende reglementsmästge Entschädigung nach den laufenden Marktpreisen gewährt wird (efr. Circ.-Resecript der Ministerien des Innern und des Krieges vom 18. Mat 1851.)

2) Als Marsch-Stationen sind diejenigen Orte zu bestimmen, welche eine hinreichende Anzahl geranmiger Staͤlle zur Unter⸗ bringung der Pferde haben und in denen die Beschaffung der Fou⸗ rage sich ohne Schwierigkeit bewirken läßt.

Die Entfernung der Marsch⸗Stationen von einander beträgt in der Regel 4, höoͤchstens 5 Meilen.

3) Der Transport der Pferde geschieht bis auf Weiteres durch

Koppelknechte. Hiezu sind nüchterne, zuverlässige und mit ver Be⸗ handlung der Pferre vertraute Leute zu wählen. Auf je 6 bis höchstens 8 Pferde ist ein Koppelknecht zu rechnen. Die Führung des Transports ist einem besonders thätigen und umsichtigen berittenen Genrarmen zu übertragen. Hat der Transport indeß eine solche Stärke, daßs die Aufsichtführung einem Gendarmen unmöglich wird oder geschleht derselbe nach zwei ver⸗ schiedenen Escadrons ⸗Stabsquartieren, so sind dazu zwei lüchtige berittene Gendarmen zu verwenden.

4) Durch Requisition der Ortsbehörden in den Marsch⸗Sta tionen event. unter Vermittelung der betreffenden Kreis⸗Land⸗ räthe sind zur sofortigen Unterbringung der Pferde nach dem Eintressen die Ställe in der Art, daß die einem Doppelknechte zu⸗ getheilten Pferde moöͤglichst in einem Stalle, mindestens in den zuf einem Hose zc. defindlichen Stͤllen beisammen zu stehen kom⸗

n, so wie die Fourage zur ungesaͤumten Empsangnahme durch

Kepvelknechte in Bereitschaft zu halten.

Transporkführer haben die Verpflichtung, darauf zu

nicht nur das Futtern und Traͤnken der Pferde ord⸗

n. aãfia geschehe, denselben zur nächtlichen Ruhe eine gute 1 t und schadhafter Hufbeschlag erneuert werde, son⸗ diejenigen Pferde abgesondert gestellt werden, von Schlaͤgen vder Beißen ꝛc. eine Beschaͤdigung Lefürchten steht. Bei etwaigen Kranhheitsfällen Fvorkführer je nach der Gröoöße der Gefahr ob, Anordnungen selbstständig zu treffen

erbeizuschaffen. 6) D. der Pferde noch beendeter Uebung ist in gleicher 1 werkstelligen. Bei dem Rückempfange der Pirrde vaom dem Trurpenrheile ist der Landrath des Kreises, aus dem die Pierde awusgehoden find, stets selbst zugegen (cfr. Beil. 10 des Krgiemnerte Etder die Geld⸗Verpflegung der Truppen im Fritden zuwm 7. Arril 1853). Nur in ganz dringenden Behin⸗ derungsfällen, mwder wenn die Kücknahme der Pferde in zwei

verschiedenen Eerndrors⸗Stabeszuartieren erfolgt, findet die Ver⸗ metung des Candrathe darch rinen kreisständischen Kommissa⸗ rius Katt. 3 Der Landrath, resp. brfen Stellvertreter, treffen die erforder⸗ Feziellen Anordrunge rir Rücktraneport. in, weiche Lurch Ankauf beschafft fer, un I noch dem Rück ze von Tem Trupveutheile ver⸗ Imft werer, ist zu ihrer ach berndrter Uehung, resp. h Iiner eheer üe in Rosttag zu gewähren.

Mehraufwand für die

um elnen Lag verlängertze Berpflegung der Pferde zu tragen haben, so wird dadusch der rlöe aud dem Verkaufe der Pferde sich um so vortheilhafter für dieselben gestalten.

8) Die Koppelknechte dürsen die Pferde nicht eher verlassen, bis die im Wege des Ankaufs breschafften verkauft oder die mieths⸗ welse gestellten den Eigenthümern zurückgegeben sind.

Ew. ꝛw. ersuche ich ergebenst, gefälligst dahin zu wirken, daß bei den in Rede stehenden Märschen der Landwehr⸗Kavallerle⸗- Uebungespferde unter Beachtung der öbigen Gesichtepunkte bie dahin verfahren werde, daß nach dem Ubschlusse der über den GSegenstand mit dem Käniglichen Kriegeministertum schwebenden allgemeinen Verhandlungen anderwelte Anordnungen in der Sache getreoffen sein werden. v“

Berlin, den 31. Jult 1857.

Der Minlster des Innern.

Im Auftrage: Sulzer.

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Präsidenten N. zu

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bdom. a 8 z- Minist erinm. Bel der beute angefangenen Ziehung der Lten Klasse 116ter Königlicher Klassen⸗Lotterte siel 1 Gewinn von 4000 Rthlr. auf Nr. 15,839. 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. slelen auf Nr. 1279 und 30,301. 1 Gewinn von 200 Rthlr. fiel auf Nr. 57,6063 und 4 Gewinne zu 100 Rähtr. sielen auf Nr. 717. 45,454. 65,240 und

r. Ar 72,705.

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Preustische Bekanntmachung vom 13. August 1857 b end vie Errichtung einer Bank⸗Kommanbdiie üran

In Gemästheit des §. 112 ber Bank⸗Ordnung vom 5. Löktober 1840 ist von mir die Errichtung einer von rem Bank⸗Comtotr zu Stettin abhängigen Kommantite ver Preußischen Bank in Cöolin beschlossen worren. Ueber den Geschäftsnmfang und die Eröffnung derselben wird vas Königliche Haupt-⸗Bank-⸗Direktorlum das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 13. August 1857.

8*

Der Minister für Handel, Gewerbe Chef ver Preußischen Bank.

von der Heyvt.

Angekommen: Der diesseitige außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei den Vereinigten Staaten von Nord Amerika, von Gerolt, von Washington. ( a r. v

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Abgereist: Se. Durchlaucht der Landgraf Alexis von Hessen⸗Philippsothal zu Barchfeld, nach Eisenach.

Se. Excellenz der Ober-Marschall im Königreich Preußen, Burggraf Graf zu Dohna⸗Lauck, nach Dresden.

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Aufruf zur Hülfe in größester Noth!

Die Stadt Bojanowo, Krobener Kreises, im Großherzogthum Posen, liegt in Asche. Nur wenige Häͤuser sind von der Zerstörung verschont geblieben. Auch manches Menschenleben ist den verheerenden Flammen zum Opfer geworden. Die Einwohner haben überall nur das nackte Leben gerettei. Mehrere Tausende liegen im Freien, von dem Nöthigsten entblößt. Noth und Elend ist erschütternd und unermeßlich, Nur durch gemein⸗ sames kräftiges Wirken kann Hülfe geschafft werden. Ein Comité aus den achtbarsten Maͤnnern der Gegend, den Landrath des Kreises an der Spitze, hat sich zu diesem Zwecke gebildet. Es richtet seinen Hülferuf auch hierber. Der Wohlthätigkeitssinn der edelmüthigen Berliner hat sich als unerschöpflich bewährt. Obgleich derselbe jetzt von vielen Seiten in Anspruch genommen wird, darf ich mich doch der Ueberzeugung hingeben,

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baß das Flehen der unglücklichen GSojanowoer in den eblen

herzen ber Verliner sowohl, als Uberhaupt in ben eblen Herzen aller, deren Lage gestattet, viesem Hülferuf das Ohr nicht verschließen zu dürfen, Wlieverklang finden wirb. Jebes denselben zuzuwendende Scherflein der Baemherzigkeit und Menschenliebe bin ich berrit, für sfie in meiner Amtzwohnung, Spandauer Str. Nr. 22, 3u jeder Tageszeit gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Ich werbe auch dafür sorgen, bdaß die eingehenden Beiträge ohne alle Unkosten unber⸗ züglich an das Comité gelangen und baß die Namen der eblen Wohl⸗

thäter mit dem Betrage ihrer Spenden bekannt gemacht werhen.

Berlin, den 16. August 1857.. .“ ““ 11“ * 9 6 9 9 8 8932 1818 1 6478 K. Csla hensh, iimn min nemne ee.

önigl. General⸗Post⸗Direktor, Mitglieb bes Haufes ber Abgeorbneten stir für ben Wahlbezirk Kröben, raustabt ꝛc. 1

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Nichtamtliches.

Holstein. Itzehoe, 15. August. Nach bec bienste in ver St. Laurentilkirche, woselbst Heer Pastor Hasselmann äaus Klel vie Predigt hielt, begaben sich ven Köntuliche Kommtssa⸗ rius, Kammerherr v. Leveau, und bie Mitgllever der „tände⸗ versammlung in vden Stänvdesaal.

Anwesend waren 43 Abgeorbnete. Der vem Königlichen Kom⸗ missar regierungsseittg als Sekretatr beigegebene Camtoirchef, Herr W. v. Rumohr, war ebenfalls anwesenv; ver Herr Etatarath pringer wird in den nächsten Lagen sich einfinden, um den Posten elnes beigeordneten Königlichen Beamten zu ühernehmen.

Her Königliche Kommissar bemerkte, auf Befehl Sr. Majestät res Königs seien die Stände einberufen zu einer außerorbentlichen Versammlung, nech vor Ablauf ver gesetzlich bestimmten 3 Jahre. Dieselben würden zum Gegenstande threr⸗ Berhanblungen den Ent⸗ wurf eines Verfassungs⸗Gesetzes für die besonteren Angelegenheiten des Herzogthums Holstein zu machen haben. Die Regterung set von der wohlwollenden Absicht beseelt, den früher ausgesprochenen Wünschen der Stände⸗Versammlung so viel wie irgend möglich ent⸗ gegenzukommen und habe sich in riesem Sinne entschlossen, die Stände sich über Bestimmungen aussprechen zu lassen, welche biesher vem Bereich ihrer Verhanblungen entzogen waren. Möchten kie Stände in gerechter Würdigung rLieses Eutge genkommens eine glelche Gesinnung an den Tag legen, vdamil vas Wohn oeo Daterianoes burch ein einiges Zusammenwirken der Regierung und der Stände geför⸗ dert werde. Von Selten des Kommissars werde Allles geschehen, was vazu dienen könnte, die Stände in riesen ihren Bestrebungen zu unterstützen und wolle die Versammlung, welcher er für ihr Wohlwollen in der letzten Diät zu panken habe, auch in kieser Diät ihm ein gleiches Wohlwollen schenken. Aus der Zeit der letz⸗ ten Diat würden in der Versammlung zwei Mähnner jetzt vermißt, deren einer im kräftigsten Mannesalter durch Gottes Rathschluß abberufen sei (Frlederici), während der Andere durch Veräußerung sei⸗ nes Gutes die Versammlung seines Beistandes beraubt habe (Auf'm Ordt). Beibde hätten zu den ehrenhaftesten und tüchtigsten Mit⸗ gliedern der Versammlung gehört und ihr Verlust sei auf das Tiefste zu bedauern. Eine Königliche Eröffnung über rie letzten Beschlüsse der Versammlung werde erst der nächsten ordentlichen Versammlung zu Theil werden. Kraft des ihm allerhöchst gewordenen Antrages erkläre er hiermittelst die neunte außerordentliche Versammlung ber holsteinischen Stände für eröffnet.

Gegen die Legitimation irgend eines der Mitglieder war Nichts zu erinnern, und übernahm auf Ersuchen des k. Kommissars das älteste Mitglied der Versammlung, Obergerichts⸗Advokat Tie⸗ demann aus Gllückstadt, vorläufig als Alterspräsident den Vorsitz. Derselbe gedachte gleichfalls mit einigen Worten der Erinnerung des dahingeschiedenen früheren Abgeordneten Friederici, und for⸗ derte die Versammlung auf, die Theilnahme, welche ihr vom In⸗ lande und Auslande geschenkt werde, durch Besonnenheit und Einig⸗ keit sich zu bewahren. Es wurde nun unter Assistenz des Justiz⸗ raths Rötger und des Justizraths Wynecken zur Wahl eines Prä⸗ sidenten geschritten, und wurde Baron von Scheel⸗Plessen mit 42 Stimmen zum Prästdenten erwählt. Eine Stimme, wahr⸗ scheinlich die des Gewählten, siel auf Herrn Reincke aus Altona. Der Praͤsident sprach darauf: Er fühle sich sehr geehrt durch die fast einstimmige Wahl; möchte dieselbe ein Bild abgeben für die Stimmung, welche die Versammlung beseele, den Wunsch und den Willen, das Wohl des Vaterlandes zu fördern. Zum Vice⸗Präsidenten wurde einstimmig der Abgeordnete Reincke aus vens erwählt, zu Secretairen die Abgeordneten Rötger und Nißfer en, zu Zeitungs⸗Redacteuren Pastor Broecker und Advokat

lissen. Zufolge Mittheilung des Königlichen Kommissars werden die Abgeordneten Reincke und Semper erst binnen 8 Tagen, der Senator Junglöw werde eben so wie der Advokat Bargum am 17ten d. erscheinen, Graf Schimmelmann habe sich entschuldigen lassen und wird wegen Einberufung des Stellvertreters das Erfor⸗ derliche wahrgenommen werden. Die näͤchste Sitzung ist auf Mon⸗

tag Morgen 9 Uhr aaberaumt; auf bie Jage i vI b 1 f bie Jagesort nung ist die Frage gesetzt, ob zur Prüfung des von der Regierung vorgelegten v.; ve; die 89 assung für bie besonteren Angelegen⸗ Herzogthums Holstel mitt 2 1 2act“ i. 2 g Holstein, ein Comitt zu waͤhlen set ver

Die „Hamb. Nachr.“ brin . 4 „Entw 84 .v, ne. b- Fgn 828 g4, Iven Angelegenheiten bes Perzogibums L elstern, d. 1 8 12 Hechogthum Holstein hab⸗ binstchflich seinet vASeee. ee n eigene eesetzgebung und Netwaltuag, und labtt 1 * see genhesten auf. H. 2 bezeichnet als besonbere FIegenheiten 2 1 s ½ schoftlich fär dos Herzozthum Holttein und ko! Berseege Scles⸗ wig „bie in Unserer Allerhs histen ᷑anntae chang rg r 4 2 * genannten Cachen, weich⸗ sfoldenbe nic, t velnessche Ginciah bum as enag stalten betrefsen: bie Unzversundt „2⁴ᷣꝗ Kel, vie K zzersc, ..— Dus wgeag. Kanal (hen ZBolltarif jchoch hatuntee vhtbegv n, E sicherunge wesen bie Ctrafanstaften, b22 ene wweueebn . Beren-Anstolt.“ § ½ erflärt, ku, szubzeraigt Gav f 2 TI deren Angelegenbesten bes terzogihums Helhenn 1) ense, be König-HLer093 vurd, gᷓrer „Minister ür bit Herzvan MI Daea9 Perh altung in hen beihmt eẽten 82 9 2991 e⸗ 54 K. 4 8 i& 2 9 % betreffen, bebwüefen „u ihter Geinstet vee vTr2. Jir ven ür b 4nxge eun es hienhü.8 für bie Herzogthümer Hoelstein und Lautaburg, alʒlcher vabdunkh veruna⸗ wortlich, withb. „Uebrigene behatten Rig 28 La zt, Ansecr xann Min ger fuͤr bie Lerzogthümet Helstein und Neuenburg 4 ch bie Enrra. nng anbereg! Angelegenbe sen 1u vnzerlezen, 8 7 Fesis ür vn *

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