1857 / 198 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kav. 2. Aufgeb. des Ldw. Bats, 35. Inf. M

22 1 2* 2 2 * 8 e ts., 4 1 5 Set. Bt. vom 2. Aufgeb. des 8. Pecie 2r 57 h . 7 Fuhlwein, Set. Lt. a. D., zuletzt im 8 Inf, Regt., beim 1. 8r g. 8 „Bats. 8. Regts., v. Podewils, Seeodnde⸗Lientenant vom 1rng gebuls de 1. Bataillons g. ins 3. Bataillon &. Negiments.

. K Seconde⸗Lieutenant vom 1. Aufgebot 3 38* ins . Bat. 20. Regts, Siber, See. Lt. 2* 2 P-v.v ea. Camtns 3. Bat. 24. Regts. einrangirt. v. Schönfeltt, Mazor 1.

1 1 r. des 3. Bats. 20. Regts. hbe. 8 Jäger⸗Bats. ernannt. Ursinus, v Bismalch. Uies. Kndehees,8 8

1640 5 üIi ruaszenedn 2202

stimmungen der §§. 13- 15 l. c. auf das Ugsweigentigste, daß e⸗ 1'2 19 Preußische Bank. das Befe auf eine organische und nicht auf eins mechanische Re 11““ gulirung der Lasten abgesehen hat. Ueverdies gestattet §. 18 I. c. Beklanntmachung vom 18. August 1857 be⸗ die Bestätigung soicher Verabredungen der Betheiligten, welche der treffend die Errichtung einer Bank⸗Kommandite Verfassung nicht entgegen sind und bei denen die nach⸗ re ““ haltige Entrichtung der Leistungen gesichert ist. Endlih verlangen die §§. 26 und 31 1. c. für den Faul der neuen An⸗ .“ siedelungen oder Gründung von Kolonien ausdrücklich eine Be⸗ achtung der bestehenden Ortsklassen. Indeß wenn der Zweifel an

Preußen K. H., Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Negt. z. F-, zum Hauptm., v. Plehwe, Pr. Lt. von dems. Negt., zum Hauptm., v. Studnitz, Ser. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt., v. Tempelhoff, Unteroff. vom Kaiser Franz Gren. Negt., zum Port. Fähnr. befördert. v. Bassewitz, Rittm. u. Chef der 2. Comp. u. Comm. der 1. Eek. vom Regt. der Gardes du Corps, unter Beförderung zum Major, als Eskadr.⸗Chef in das 8. Kür. Negt. versetzt. Gr. v. Brandenburg, Rittm. u. Chef der 5. Comp. u. Command. der 3. Eskad. vom Regt. der Gardes du Corps, zum Major und etatsm. Stabsoffizier befördert. v. Nauch, Nittm. u. Chef der Leib⸗Comp. desselb. Regts., unter Stellung 3 la suite des Regts., zur Dienstleistung bei der Person Sr. Majestät des Königs kommandirt. Gr. v. d. Gröben, Pr. Lr. von dems. Regt., unter Entbindung von

13. August 1857. (Staats⸗Anzeiger Nr. 191.

der Zulässigkeit einer freieren Bewegung de 2 8 Iu Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der Preu⸗

aben⸗Vertheilung auch mehr begründet gewesen wäre; so ist v doch Rmevartig beseitigt, da durch die §§. 12 und 13 des Gesetzes, betreffend die Landgemeinde⸗Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 14. April 1856, vorgeschrieben worden ist, daß bei dem durch Zertheilung von Grundstücken oder Bildung neuer Anstedelungen, Koloniren oder Gemeinden erforderlich gewordenen Beschlusse über die Theilnahme der Bewohner an den Gemeindelasten darauf geachtet werden soll, daß die Vertheilung der Lasten mit Berücksichtigung der in der Gemeinde stattfindenden Abstufungen des Grundbesitzes und des Klassenverhältnisses geschehe und die den einzelnen Gemeindegliedern oder den Klassen derselben aufzuerlegenden Antheile an den Lasten in ein angemessenes Verhältniß zu den Rechten und Vortheilen treten, welche dieselben in dem Gemeinde⸗Verbande genißen. 6

Demgemäß werden die Königlichen Regierungen aufgefordert, den vorstehenden Grundsatz bei der Festsetzung der Regulirungs⸗ Pläne sowohl für Zerstückelnngen von Grundstücken, als für neue Ansiedelungen und Kolonieen sich zur Norm dienen zu lassen und darauf zu halten, daß die Landräthe nur solche Pläne zur Be⸗ stätigung einreichen, bei velee bs SeüAöcge Klassen⸗Verhältniß eachtung gefunden hat.

88 sich ds Felbst. daß bei der Einreihung der Par⸗ zellen in die Ortsklassen das Werthsverhältniß der ersteren gebüh⸗ rende Würdigung sinden muß und daher eine neue Ortoklasse im Anschluß an die bestehende Kommunal⸗Verfassung zu bilden ist, wo die vorhandenen Klassen diesem Verhältnisse nicht entsprechen. Desgleichen muß dafür gesorgt werden, daß einerseits die Ge⸗ meinde durch die Zerstückelung an ihren fri innah nichts einbüßt und daß andererseits die Trennstücke nicht überbürdet oder mit solchen Leistungen belegt werden, zu deren nachhaltiger Erfüllung sie außer Stande sind. Insbesondere rürfen die Spann⸗ dienste der zerstückelten Güter für die Gemeinde nicht verloren gehen, vielmehr ist auf deren Erhaltung in denjenigen Wegen Bedacht zu nehmen, welche in den §§. 13 und 14 des Gesetzes vom 3. Januar 1845 angedeutet sind.

Was von den eigentlichen Kommunallasten bemerkt worden ist, das gilt auch von solchen anderen Sozietätslasten, die klassenweise aufgebracht zu werden pflegen.

8 Besche zn wird nngfieser ga ung eine so große Veränderung in den Gesammtverhältnissen der Gemeinde herbeiführen, daß diese einer vollständig neuen Regelung bedürfen; oder es wird die Auf⸗ merksamkeit der Behörde durch eine Zerstückelung darauf gelenkt werden, daß sich die Abgabenverhältnisse der Gemeinde in einem unhaltbaren Zustande besinden. In solchen Fällen ist in den im §. 11 des Gesetzes vom 14. April v. J. angegebenen Formen die Ordnung herzustellen. 88

Wo die Nothwendigkeit der Regelung des Stimmenverhältnisses in der Gemeinde bei der Aufstellung der Regultrungspläne hervor⸗ tritt, da ist nach Vorschrift der §§. 5 bis 7 des Gesetzes vom 14. April v. J. zu verfahren.

Ueber die Vertheilung der Gemeindelasten und die Regulirung des Stimmrechts ist die Gemeinde jedesmal nach Anweisung des §. 9 des Gesetzes vom 3. Januar 1845 zu vernehmen.

In Neu⸗Vorpommern und Rügen sind die Kirchspiels⸗ und Ortsarmen⸗Verbände gemäß §. 7 des Gesetzes vom 26. Mai v. J. mit ihren Erklärungen zu hören. 1

Bei der Mannigfaltigkeit der vorhandenen Gemeinde⸗Verhält⸗ nisse können bestimmtere allgemeine Anweisungen nicht ertheilt, son⸗ dern die Koniglichen Regierungen nur aufgefordert werden, in den einzelnen Fällen einen zweckmäßigen Gebrauch von dem ihnen ge⸗ statteten Spielraume zu machen und die Bestätigung der Regulirungs⸗

Pläne mit derjenigen Aufmerksamkeit zu behandeln, welche dieselbe nach ihrer Wichtigkeit in Anspruch zu nehmen hat. ““

E111111116““

5

7„

Der Mini ster des Innern.

Der Chef des Ministeriums von Westphalen. hef

für landwirthschaftliche Angelegenheiten. von Manteuffel.

sämmtliche Königliche Reglerungen der sechs oͤstlichen Provinzen

früheren Einnahmen

ßischen Bank vom 13ten d. Mts. bringen wir hiermit zur öffent⸗

lichen Kenntniß, daß der bisherige Bank⸗Verkehr bei der König⸗

lichen Regierungs⸗Haupt⸗Kasse zu Köslin mit dem 31sten d. Mts. eingestellt und dagegen die von dem Bank⸗Comtoir zu Stettin

abhängige Bank⸗Kommandite zu Köslin am 1. September d. J.

eröffnet werden wird. Die von derselben zu betreibenden Geschäfte

bestehen in: . 11“

1) Ertheilung von Darlehnen gegen Verpfändung inländischer,

zinstragender, auf jeden Inhaber lautender Staats⸗, Kom⸗ munal⸗ und ständischer Papiere, Pfandbriefe und Seehand⸗ lungs⸗Prämien⸗Scheine, Gold⸗ und Silbersachen und frem⸗ der, gangbarer Münzen, so wie auch leicht verkäuflicher, dem Verderben nicht ausgesetzter Landesprodukte und Waaren; Diskontirung von Wechseln auf Köslin und Ankauf von Wechseln auf Berlin und andere inländische Bankplätze; Ausstelung von Anweisungen auf die Hauptbank und die Provinzial⸗Bank⸗Anstalten, so wie Einlösung von Anweisungen dieser Anstalten auf die Bank-⸗Kommandite; Besorgung des An⸗ und Verkaufs öffentlicher Papiere für Rechnung öffentlicher Behörden und Anstalten; Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei dem Bank⸗Comtoir in Stettin bestimmten Gelder von Be⸗ hörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Anfertigung der Bank⸗Obligationen aber Seitens der Deponenten direkt an das genannte Bank⸗Comtoir zu rich⸗ ten sind;

Fhasüm⸗ von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur

Einziehung. 8.

Die Verwaltung der Bank⸗Kommandite zu Köslin ist dem Bank⸗Buchhalterei⸗Assistenten Hoffmann und dem Stadt⸗Kämmerer Krey gemeinschaftlich übertragen worden und sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Aus⸗ fertigungen der Bank⸗Kommandite erforderlich.

Berlin, den 18. August 1857. nm er1 N 48

& 9 5„ Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. 2

Angekommen: Se. Exrellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Präsiden: der Provinz Preußen, Eichmann, von Königsberg in Pr.

Berlin, 22. August. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, dem Commandeur der 6. Division und General⸗ Adjutanten, General⸗Lieutenant von Willisen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Groß⸗Kreuzes des Guelphen⸗Ordens, so wie dem Seconde⸗Lieutenant von Haenlein im 3. Husaren⸗Regiment, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes vierter Klasse dieses 11111A141A4A“A*“ 114*“

W” Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ur8t ite 3 8 q6q661616 gsn Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 6. August. 1 v. Holleufsfer, Hauptm à la suite des 1. Artill. Negts., komman⸗ dirt bei der Abtheil. für die Artill. Angelegenheiten im Kriegs Ministerium, in das Kriegs⸗Ministerium versetzt. v. Hartmann, Sec. Lt. vom 9ten Infant. Regim. und kommandirt auf 3 Monate zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium, nach Ablauf jener Frist in diesem Kommando be⸗ lassen und von dem Verhältniß als Adjutant bei dem Gen.⸗Kommando des II. Armee⸗Corps entbunden. u Den 8. August. v. Luck, Hqauptm. vom 9. Inf. Negt., als Adjutant Komm. des II. Armee⸗Corps kommandirt. Frhr. Hiller v. Gaertringen, Port. Fähnr. vom Garde⸗Schützen⸗Bat., zum 4. Jäger⸗Bat. bersetzt.

al-Deränderungen in der Arn

8 . 8

Den 11. August. 1 8 gv. Blücher, Hauptm. vom Kriegs⸗Ministerium, zum Maäjor befoöͤr⸗ dert. Krug v. Nidda, Nittm. vom 8. Kür. Negt., zum Major und

etatsmäßigen Stabs⸗Offizier im 9. Hus.⸗Regt. Prinz Albrecht von

1“ 8 88 8 8 114““ zum Gen.⸗

dem Kommando als Adjutant der 1. Garde⸗Division, zum Ritim. be⸗ fördert und zum Commandeur der Leib⸗Compagnie ernannt. von

Frankenberg⸗Lüttwitz, Seconde⸗Lieutenant von demselben Regiment, V

zum Pr. Lt. befördert. v. Wedell, Sec. Lt. von dems. Regt., à la

suite des Regts. gestellt.

stabe, unter Verleihung eines Patents seiner Charge und unter Ernen⸗ nung zum Cbef der 2. Comp. und Commandeur der 1. Eskadron., v. Schack, Rittm. vom 2. Drag. Regt., unter Entbindung von dem Komm. als Adjutant beim General⸗Commando des II. Armee⸗Corps und unter Ernennung zum Chef der 5. Comp. und Command. der 3. Eskad., Gr. In Solms⸗Nödelheim, Pr. Lt. vom 5. Ulan. Regt., v. Knoblauch, Sec. Lt. vom 3. Ulan. Regt., in das Regt. der Gardes du Corps versetzt. v. Rauch, Sec. Lr., vom 1. Garde⸗Negt. zu Fuß, als Adjut. zur 1. Garde⸗Div. kommand. v. Fabeck, Major vom 1. Garbe⸗Negt. z. F., zum 2. Command. des 2. Vats. des 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments ernannt. v. Obernitz, Major im Generalstabe der 1. Garde⸗Diviston, in das Garde⸗Negt. z. F. bersetzt. Kür. Regt., zum Major mit Beibehalt der Escadr, v. Massow, Pr. Lt, aggr. dem Garde⸗Drag. Regt., unter Belassung in feinem Verhältniß als persönl. Adjutant des Prinzen Albrecht (Sohn) von Preußen K. M.⸗, zum aggr. Nittm. befördert. v Esebeck I1, Sec. Lt. vom 2 Garde⸗ Regt. „. F., in das 3. Kür. Regt. versetzt. John v. Freyend, Pr. Lt.

vom 2. Ulan. Regt., unter Beförderung zum Rittmeister im 2. Drago⸗

ner⸗Regiment, als Adjutant vom Kommando der 5. Division, zum

en.⸗Kommando des II. Armee⸗Corps übergetreten. Schmidt v. Kno⸗

els dorff, Sec. Lt. vom 8. Hus. NRegt., als Adjutant zum Kommando der 5. Division kommandirt. v. Gerstein⸗Hohenstein, Sec. Lt. vom 9. Hus. Regt, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das 5. Ulan. Regt. versetzt. v. Seelhorst, Gefreiter vom 8. Inf. Regt., Meyer, Frhr. b. Patow, Unteroff. von dems. Regt., zu P. Fähnr., v. Kunowski, v. Versen, Port. Fähnrs. vom 24. Inf. Regt., zu Sec. Lts. befördert.

Noos, Rittm. vom 3. Hus. Negt., behufs Uebernahme einer Eskadron b

von dem Kommando als Adjutant der 13. Division entbunden. v. Bor⸗

ries, Sec. Lt. vom 11. Hus. Regt, als Adj. zur 13. Div. kommandirt. b. d. Mülbe, Oberst u. Command. der 13. Inf. Brig., die Genehmigung V

zum Tragen d. Unif. des 13. Inf. Regts., unker Führung a la suite bess., ertheilt. Lbwenberger v. Schönholt, Pr. Lt. vom 26. Inf. Regt.,

zum Hauptm., May, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr Lt., d. Goetze, Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Sec. Lt., v. Witzleben, Unter⸗

offizier vom 24. Inf. Regt., zum Port. Fäͤhnr., v. Vangerow, Pr. Lt. vom 7. Kür. Regt., zum Rittm., v. Willisen, Seec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. hefördert. v. Kameke, Hauptm. vom 11. Jnf. Negt., unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 1. Bat. 26. Landwehr⸗ Negts., b. Bismarck, Hauptm. vom 26. Infanterie⸗Regiment unter Be⸗ förderung zum Major, zum Comdr. des 2. Bats. 31. Ldw. Regts. ernannt. v. Gilsa, Hauptm. vom 26. Inf. Regt., Behufs Uebernahme einer Com⸗ pagnie, von dem Kommando als Adjut. der 13. Inf. Brig. entbunden. v. Beczwarzowsky I., Sec. Lt. vom 32. Inf. Regt., als Adjut zur 13. Inf. Brig. kommandirt. v. Bothmer, Hauptm. vom 36. Infant. Regt., unter Veförderung zum Major, zum Commandeur des 2. Bats. 32. Ldw. Negts. ernannt. v. Gilsa, Major und Commandeur des 8ten Jäger⸗Bats., als Commandeur des Füsilier⸗Bats. in das 26. Inf. Regt. versetzt. v. Kleist, Hauptm. vom 28. Inf. Regt, unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. 20. Landw. Regiments er⸗ nannt. v. Bernuth, Nittmeister vom 8. Husaren⸗Regt., unter Ver⸗ setzung in das 5. Ulan. Regt., als Adjut. zur 8. Divifton kommandirt. Frhr. v. Salmuth, Pr. Lt. vom 8. Hus. Regt., unter vorläufiger Be⸗ lassung in feinem Kommando als Adjut. der 7. Division, zum Nittmeister beförbert. Groß, Hauptmann vom 31. Inf. Negt., unter Beförderung

Gr. zu Dohna, Major vom großen General⸗

Gr. v. Brandenburg, Nittm. vom Garde⸗

der Abschied bewilligt.

zum Major, zum Commandeur des 3. Bataillons 5. Landw. Regiments,

v. Tschirschky, Hauptmann vom 10. Inf. Regt., unter Beförderung

zum Major, zum Commandeur des 1. Bataillons 19. Landw. Regiments,

Michaelis, Hauptmann vom 22. Inf. Negt., unter Beförderung zum

Masor, zum Commandeur des Ldw. Bats. 38. Inf. Negts, v. Kessel, 6

Hauptmann 3 la suite des 1. Garde⸗Regts. z. F. und Commandeur der Schul⸗Ahtheilung, unter Beförderung zum Major, zum Command. des 1. Bats. 25. Landw. Negts., v. Werder, Hauptmann vom 1. Garde⸗ San zu F, unter Stellung à la suite desselben, zum Commandeur der Schul⸗Abtheilung ernannt. v. Mützschefahl, Hauptmann à la suite des 27. Infant. Regts., unter Entbindung don dem Kommando als Ab⸗ theilungs⸗Vorsteher bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, in das 30. Inf. Regt. versetzt. 88 Bei der Landwebrr.

b. Schack, Pr. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 3. Garde⸗Landw. Regts., ins 2. Bat. 1. Garde⸗Ldw. Regts. einrangirt. v. d. Marwig, Pr. Lt. von der Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 8. Regts., zum interim. Eskadronfuͤhrer ernannt, v. Stutterheim, Sec. Lt. von der Karall. 1. Aufg. des 3. Bats. 12. Regts., Niedel, Roland, See, Lts. bom 2. Aufgebot des 3. Bataillons 2. . zu Premier⸗Lieute⸗ nants, b. Knoöblauch, Vice⸗Wachtmeister von der Kavallerie 1. Bats. 24. Regts., unter Ueberweisung zum 3. Lbw. Ulan. Regt., zum Sec. Lt. 1. Anfgeb., v. Magnus, See. Lt. vön der Kavall. 2. Aufgeb. des 3 Bats. 24. Regts., b. Tettenborn u. Wolff, Sec. Lt. von der

2. Bat. 26 Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb K

Kavall. 1. Aufg. des 3. Bats. 27. 1n g86.⸗ 18. 98 8. öer 88

leben, Vice⸗Wachrmeister von demselben Bat., zum See gt Kabvall. 1. Aufgeb., v. Wussow, Sec. Lt. ven der Kavall 2. Aufgeb.

des 1. Bat. 31. Negts., zum Pr. Lt., v. d. Brincken Vice⸗Wachtm von demselben Bat., zum Sec. Lt. bei der Kavall 1 Aufgeb., 8* 86

Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 3 Bats. 31. Regts r9. befoͤrdert. v. Wilamowitz, Major u. Comdr. des 1. Bats. 19, Regts.

in das 10. Inf. Regt., Albrecht, Oberst⸗Lieut. u. Comdr. des 5 Dats⸗ 38. Inf. Negts., in das 23. Inf. Negt., v. Hannecken Major

u. Comd. des 1. Bats., 25. Negts. in das 17. Inf. Negt. verseßt -

Den 6. August. b

2

1“ Bequignolles, General⸗Lieut. a. D., zuletzt Commandeu

2. Divis., mit seiner 88 Allerhoͤchsten Bisgb tfon andenr 8 8 Den 11. August. M —2 b. Gilsa, Major und etatsm. Stabsoffiz. vo . Diepbellent gell g 1““ EEEö Dis gestellt. Gr. v. Kleist, Pr. Lt. bon dems. Reg usgeschieden vn zu den beurlaubten Offiz. der saras. 1. Anta.S. hen g 9 n geschieden b Ldw. Negts. übergetreten. b. Bosse, Majer u. 2. Command des? Bats 2. Garde⸗-Ldw. Megts., mit Penston der Abschied bewilligt und gleich⸗ beitig mit der Armee⸗Uniform zur Allerhöchsten Disposition gestellt 113“ g. D., unter Belassung in seinem Verhältniß als Fuͤhrer des 2. Aufgeb. 3. Bat. 1. Garde⸗Landw. Regts., mit seiner bis⸗ Fün . genfirh s n 8g 3 18 bewilligten Uniform des Kaiser Men. Regts, zur Allerhöchsten Disposition gestellt. d s Fibnre vam 88 Iaf. Negt, mashs Beßtoerhes üach . 8.Igcaßt⸗ d Zum See⸗Bataillon entlassen. v. Tie 5 Rittm. vom 3. Hus. Regt., als Majoͤr mit der Rris. ⸗Uasaru dn8sg,nnig, der Abschied bewilligt. v. Münchow, ausgeschied. Sec. Li, des 11ion Inf. Regts., v. Gotsch, Major vom 31. Inf. Regt. mit der Regts V Unif. u. Pension, v. Rappard, Pr. Lt. vom 6. Ulan⸗ Regt. u Adjut. der 8. Division, als Rirtm. mit der Regts. Unif., Aussicht auf Eisit. versorgung u. Pension, der Abschied bewilligt. Roch, Port Fähnr vom 26. Inf. Negt., zur RNes. entlassen. v. Langenau Major a D. unter Belassung in dem Verhäͤltniß als Führer des 2. Aufg. 1. Bats. 27. Ldw. Regts „mit seiner Pension, Borbstaedt, Oberst⸗Lieut und Command. des 3. Bats. 5. Ldw. Negts., als Oberst mit Penfion der Abschied bewilligt, u. gleichzeitig mit der Armee⸗Unif., v. titz Oberst⸗Lieut. vom 10. Inf. Regt., als Oberst mit Pension der Abschied bewilligt u. gleichzeitig mit der Armee⸗Unif. zur Allerb. Dispofition gestellt b. Puttkam mer, Maͤjor vom 23. Inf. Regt., als Oberst⸗Lieut, mit der Umff. des 2. Garde⸗Regts. z. F., und Pension, v. d. Lancken Major vom 17. Inf. Regt., mit der Unif. des Garde⸗Jäger⸗Bats. und Penfton

EhaliGahstaah. eri ds 88 Den 11. August. öu“ Jagner, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. des 3. Bats. 12. Negts. als Rittm., v. Niebuhr, Pr. Lt. vom 2. Auufgeb. des 1. Bats. v nait. als Hauptm. mit seiner bish. Uniform, v. Bosse, Major u. Comdr. des 2. Bataillons 31. Regiments, mit der Regiments⸗Uniform und Pension v. Bisemarck, Major und Commandeur des 2. Bataillons 32 Regmts., mit der Uniform des Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗RNegiments und Pen sion, Silber, Pr. Lt. vom 1. Aufg des 2. Bats. 27. Regts., als Hauptm. mit seiner bish. Unif., Fischer, Sec. Lt. vom 1. Aufg, desselb. Bats., als Pr. Lt mit seiner bish. Unif., v. Doering, Pr. Lt. von der Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 31. Regts, mit seiner bisherigen Unif., der Ab⸗ schied bewilligt. Durch Verfügung des General⸗Auditoriats. 84 Den 14. Aug ust. e Schlitte, Corps⸗Auditeur beim IV. Armee⸗Corps in Magdebur Justizrath, in gleicher Eigenschaft zum Garde⸗Corps versetzt. II ö Militair ⸗Beamte. X“ b 6“ Den 8. August. 1“ be Zakrzewsky, Zahlmeister 2. Klasse, vom 2 w. Regt., bei seiner Penstonirung der bedingte Anspruch auf Anstellung im

und

4

8

Civildienst bewilligt.

8.

AMRNiiichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 22. August. Se. Majestäͤt der König hatten gestern früh abermals ein Bad in der Havel ge⸗ nommen und empfingen Vormittag die gewöhnlichen Vorträge. Um 2 Uhr traf Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig hierselbst zum Besuch am Königlichen Hofe ein und nahm Wohnung im Neuen Palais und begab sich. zunächst zu Ihren Königlichen Majestäten nach Sanssonci, dinirte daselbst und machte mit Aller⸗ höchstdenenselben zu Abend eine Spazierfahrt per Dampfboot. 88

Sachsen. Koburg, 19. August. Dem heute hier zusammen- tretenden gemeinschaftlichen Landtage ist ein Gesetzentwurf, betref⸗