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end die Organisation des Staatsministeriums, vorgelegt worden, leʒ hs. 88 8 totalen Vereinigung beider Herzogthümer ab⸗ gesehen wird, und das Staatsministerium, mit den Geschäften der Ober⸗Aufsicht und der obersten Verwaltung betraut, aus einer co⸗ burgischen und einer gothaischen Abtheilung bestehen soll. Die er⸗ stere dieser beiden Abtheilungen soll ihren Sitz hier, die zweite in Gotha haben. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten würden derjeni⸗ gen Abtheilung zufallen, deren Vorstand der Staatsminister ist. Dieser soll nämlich nicht nur an der Spitze des Ganzen stehen, sondern auch Vor⸗ stand der einen Abtheilung sein, während die andere Abtheilung einen besonderen verantwortlichen Vorstand erhielt. Dem Ermessen des Herzogs wird es vorbehalten, eine Geschäftsbranche von dem Res⸗ sort der Abtheilungsvorstände abzuzweigen und einem verantwort⸗ lichen Departementschef derselben Abtheilung zu übertragen. Die Haus⸗ und Familien⸗, Hof und Ordensangelegenheiten sollen je nach dem Ermessen des Herzogs einer der beiden Abtheilungen zu⸗ gewiesen werden. (L. Z.)
Baiern. München, 19. August. Die Abreise „Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland vom Bad Brückenau wird im Laufe dieser Tage erfolgen. Ihre Majestät hat sich über den Erfolg der Kur in diesem Bade, so wie über jenen in Bad Kissingen höchst zufrieden erklärt. (N. M. Z.)
Großbritannien und Irland. London, 20. August. Ueber die Spazierfahrt der Königin wird aus Southampton, Mittwoch Abends, telegraphirt: „Der Königliche Postdampfer „Despatch“, Capitain Babot, ist heute Abends von Jer sey aus ein⸗ gelaufen. Derselbe meldet, daß er heute früh um ½ nach 7 Uhr sah, wie die Königliche NJacht mit Ihrer Majestät, dem Prinzen⸗ Gemahl ꝛc. an Bord, die sich sämmtlich wohl befanden, bei Al⸗ derney anlegte.“ Alderney ist die nördlichste der Kanal⸗Inseln, liegt ungefähr in einer Breite mit Cherbourg und mag etwa 1200 Einwohner haben. Gestern früh besuchte die Koöͤnigin die Insel
ersey. 8 52 „Times“ schreibt in ihrem City⸗Artikel: „Dem Vernehmen nach ist dem indischen Central⸗Bureau und dem East India House
ein Plan vorgelegt worden zur Errichtung einer Postverbindung
mit Indien über die asiatische Türkei. Man berechnet, daß, wenn man ein Abkommen mit den arabischen Häuptlingen trifft, eine Post in etwa 14 Tagen von Indien nach Konstantinopel gelangen kann. Von der türkischen Hauptstadt aus würde dann der Hauptinhalt der Nachrichten durch den britischen Gesandten nach London telegraphirt werden können. Da gegenwärtig Nach⸗ richten aus Indien nicht schneller als in 26 bis 28 Tagen nach England gelangen können, so würde man auf diese Weise 10 bis 14 Tage sparen. Man geht von der Voraussetzung aus, daß ein Dampfer von Kurratschi (an der Grenze Indiens und Beludschistans) bis Bassora (am Schat El Arab, etwas nörd⸗ lich vom noͤrdlichsten Winkel des persischen Meerbusens) vier Tage brauchen würde, daß die Araber die Post in der gleichen Zeit von da nach Seleucia am Mittelmeer befoͤrdern könnten und daß sie
der Dampfer von jenem Hafen in 5 Tagen nach Konstantinopel
bringen würde. Ein anderer, vermuthlich um einen Tag laͤͤngerer Weg würde von Bassora über vossnt nach Konstantinopel gehen. Ein drittes Projekt ist das, die Post von Bassora ohne Unterbrechung zu Lande nach Konstantiuopel zu senden. Einigen Autoritäten zu⸗ folge würde das die rascheste Methode sein, indem der ganze Weg von Kurratschi nach Konstantinopel in 12 Tagen würde zurückge⸗ legt werden können. Doch wird bezweifelt, ob sich dieses wirklich so verhält, wiewohl man zum Beweise der Moͤglichkeit den Um⸗ stand anführt, daß ein Engländer die Nachricht von dem Falle St. Jean d'Acres's in 6 Tagen von Konstantinopel nach Bagdad brachte.“
. in der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung die gegen den Verkauf unzüchtiger Schriften und Bilder gerichtete Bill im Comité be⸗ sprochen worden war, kam die Ehescheidungs⸗Bill, gleichfalls im Comité, wieder zur Diskussion. Eine starke Opposition machte sich gegen einen von dem Attorney General beantragten Artikel geltend, welchem zufolge, wenn der Pfarrer einer Gemeinde aus Gewissens⸗ Skrupeln sich dagegen sträubt, die Trauung Geschiedener, die wieder hei⸗ rathen wollen, zu vollziehen, ein anderer Geistlicher, bei welchem jene Bedenken nicht vorhanden sind, die Trauung in der Pfarrkirche des erst⸗ erwähnten Geistlichen vollziehen dürfe. Bei der Abstimmung ging der Artikel mit 73 gegen 33 Stimmen durch.
„Frankreich. Paris, 20. August. Die königliche Yacht „Victoria and Albert“, auf welcher die Königin von England mit dem Prinzen Albert einen Ausflug zur See gemacht hat, von zwei anderen YNachten und einer Fregatte begleitet, kam am 18ten in Sicht von Cherbourg, wo die Königin mit dem Prinzen⸗Gemahl ans Land stieg, das Arsenal besichtigte, eine Spazierfahrt in der Um⸗ gegend dieses Kriegshafens machte und erst Abends 8 Uhr wieder an Bord ihrer Yacht zuückkehrte. Um 4 Uhr Morgens, am 19ten, weilte bei Abgang des Dampfers „Nord“ von Cherbourg nach Havre die englische Escadrille noch auf der cherbourger Rhede. — Der Groß⸗Kanzler der Ehrenlegion hat, wie der „Moniteur“ be⸗ richtet, in Erfahrung gebracht, daß die Denkmünze, welche der
bleiben, am 10. August ein. Die Frist zu Einreden gegen die
Kaiser für die Franzosen und Ausländer, die unter Frankreichs 1
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Fahnen von 1792 bis 1815 kämpften, in den Handel gebracht wurde; die Militairs, welche ein Recht haben, dieselbe zu tragen, dürfen nur diejenige anlegen, die ihnen, nachdem sie sich wegen ih rer Ansprüche aus⸗ gewiesen haben, von der Groß⸗Kanzlei zugeschickt wurde; dem General- Münz⸗Graveur Barre ist das ausschließliche Recht zur Prägung dieser Medaille verliehen; jedes anderweitige Prägen und Verkaufen derselben ist verboten. — Der Kaiser soll eine ganze Masse von neuen Projekten aller Art zur Prüfung mit nach Biarritz genom⸗ men haben, darunter einen Plan zur rweiterung von Paris, der schon im vorigen Winter einer offiziösen Kommission Auftrag ge⸗ geben hatte, Mittel und Wege vorzuschlagen. Die Kommission hat unter Anderem vorgeschlagen, das Octroi nach der Brücke von Neuilly zu verlegen, so daß die Seine nicht blos Vertheidigungs⸗, sondern auch Octroi⸗Linie würde. In diesem Falle würden Fortificationen im boulogner Holze und am rechten Ufer bis St. Ouen abgetragen, das Material verkauft und so eine Anzahl von Bauplätzen gewonnen, die bei der fast jedes Jahr um 50,000 Seece- len zunehmenden Bevölkerung der Hauptstadt und der Erweiterung der Straßen dringendes Bedürfniß sind. — In Toulon wird ein russisches Geschwader von drei Korvetten, unter dem Kommando 8 des Capitains 1ster Klasse Lihatchew täglich erwartet. 24 Spanien. Aus Madrid, 19. August, wird telegraphirt: „Man versichert, daß die konsolidirte Schuld, welche 1855 als Ga-⸗ rantie für die dem Staate gemachten Vorschüsse hinterlegt wurde, 8 als gültig anerkannt worden ist.“ 1 Italien. Genua, 19. August. Der Dampfer „Monzam-⸗ bano“ begiebt sich an die Küste der Insel Sardinien, um dem eng- lischen Schiffe „Elba“ bei der Legung des elektrischen Taues nach 8 Bona beizustehen. 8 Griechenland. Aus Athen, vom 18. August, wird ge⸗ meldet, daß die Schwierigkeiten, auf welche die Ernennung des Generals Kalergis zum griechischen Gesandten in Paris hesesgen war, beseitigt seien, und daß König Otto dem General eine Audienz bewilligt habe. Türkei. Nachrichten aus Konstantinopel zufolge traf dort die Weisung an die vier Gesandten, auf ihrem Posten zu
veröffentlichten Wahllisten in der Walachei läuft am 3. September ab; der Kaimakam dieses Fürstenthums, Fürst Ghika, hat eine nicht unerhebliche Menge Beamte abgesetzt. Bukarester Briefe sind voll von Klagen über ähnliche Ungesetzlichkeiten, wie in der Moldau. Der Sultan hat sich in eigenhändigen Schreiben nicht blos an den Kaiser der Franzosen, sondern nicht minder auch an den König von Preußen, den Kaiser von Rußland und den König von Sardinien gewandt. Ali Bey sollte am 12. August mit dem Schreiben an den Kaiser Napoleon nach Paris abreisen.
Wie aus Konstantinopel, 15. August, gemeldet wird, scheinen sich Schamyls vortheilhafte Gefechte gegen die Russen zu bestätigen; die Tscherkessenhäupter wollen in einer allgemeinen Volksversammlung über die Landesvertheidigung berathen.
„Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. August. Es ist früher schon gemeldet worden, daß Rußland zur Unterstützung seiner Beziehungen und seines Verkehrs im östlichen Oceane die
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Herstellung der sogenannten „sibirischen Flottille“ mit
großem Eifer betreibt und daß unmittelbar nach dem Kriege die
Regierung ein Gesetz⸗Reglement für die Verwaltung dieses Ge⸗
schwaders und der Häfen am östlichen Ocean erließ. Es scheint nun, daß der ursprünglich angenommene Maßstab für den Umfang
dieser neuen Schöpfung sich als zu gering erwiesen hat, da heute
ein Kaiserlicher Ukas vom 29sten v. M. veröffentlicht wird, welcher die Vermehrung des Verwaltungs⸗Etats der sibirischen Flottille und der Häfen am östlichen Ocean um vierzehn Offtziere verfügt. — Heute enthält die „Senats⸗Zeitung“ eine Verfügung, wo⸗ durch die Proviant⸗Kommission des Umkreises Kaluga geschlossen und durch Ober⸗Proviantmeister in den Gouvernements Kaluga, Orel, Smelensk und Kursk ersetzt wird, und die,Nordische Biene“ enthält eine weitschweifige Erörterung über die den Gutsbesitzern nach dem neuen System überlassenen direkten Lieferungen der Ver⸗ pflegungsartikel für die Armee. Außerdem bringen die hiesigen Zeitungen die beiden Ceremoniellprogramms für die Confirmation der Prinzessin Cäcilie von Baden, die heute, und die Verlobung derselben mit dem Großfürsten Michael, welche morgen stattfindet. Wir entnehmen diesem Programm folgendes: Die Prinzessin wird nach russischem Ritus gesalbt, küßt die Heiligenbilder und nimmt den Namen Olga Feodorowna an. Morgen wird in der Hofkirche zu Peterhof die kirchliche Feierlichkeit der Verlobung der recht⸗ gläubigen Fürstin mit dem Großfürsten vollzogen, wozu sich alle hohen Chargen des Civil⸗ und Militairdienstes, des Hofes und der Diplomatie einfinden. Während die Ringe gewechselt werden, er⸗ folgt eine Artilleriesalve, den ganzen Tag über werden in allen Kirchen die Glocken geschlagen (bekanntlich wird auf griechischen Kirchen keine Glocke gezogen, sondern mit dem Hammer angeschla⸗ gen), und Abends soll Peterhof und Petersburg erleuchtet sein.
(H. B H.)
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eilte der französische Vice⸗Konsul,
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Asien. In Konstantinopel war am 15. August aus Teheran die Nachricht eingetroffen, daß der englische bevollmächtigte Minister am persischen Hofe die sofortige Räumung der Stadt Herat durch die Truppen des Schah verlangt hat.
Der preußische Konsul in Hongkong hat in seinem Namen, so wie im Auftrage der neutralen Staaten, an den Vicekönig Yeh eine Entschädigungs⸗Forderung wegen der bei Cantons Beschießung und Blokade den Neutralen gewordenen Verluste und der nach Abbruch des Handels vorenthaltenen Waaren gerichtet. In „Evening Star“ wird jetzt Jeh's Bescheid mitgetheilt. Der chinesische Staats⸗ mann weist darauf hin, daß die Engländer am 25sten Tage des 9ten Monats im vorigen (chinesischen) Jahre (das Ende unseres Januar anfängt) „ohne irgend welche Veranlassung“ Krieg ange⸗ fangen und „ohne Ursache die chinesischen Gebäude und Magazine bis auf den Grund niedergebrannt haben“, wodurch „der Handel unterbrochen und der chinesische Markt geschlossen worden.“ Yeh fragt sodann verwundert: „Warum wurden die Waaren nicht, als die Angst begann, sofort zu Schiffe gebracht? Seit die Engländer Krieg führen, haben die Unterthanen alles Unangenehme durch die Lage der Dinge gelitten. Die Waaren können jetzt nicht mehr von da, wo sie liegen, fortgebracht werden; die ehrenwerthen Konsuln hätten sich in dieser Beziehung mit den Engländern verständigen sollen; jetzt, wo aller Handelsverkehr eingestellt ist und die Waaren nicht von der Stelle be⸗ wegt werden können, ist es unmöglich, Erlaubniß zu ertheilen, daß die Waaren eingeschifft und nach Macao gebracht werden!“ Schließlich vertröstet Jeh damit, daß die Handelsbeziehungen in Betreff der in Kanton gelassenen Waaren nach Herstellung des Friedens wieder angeknüpft werden können. In Betreff des Ca⸗ pitains P., der nach Angabe der Konsuln im 8ten oder 9ten Mo⸗ nate des vorigen Jahres festgenommen worden sei und noch immer festgehalten werde, behauptet Yeh, „die tapferen Chinesen“ hätten Befehl, nur Engländer und nicht Personen anderer Nationen zu
fahen, und setzt hinzu: „Da die tapferen Chinesen aber erst am
30sten des 9ten Monats gegen die Engländer losschlugen, wie
hätten sie Gefangene vor dieser Epoche machen können? Die ehren⸗
werthen Konsuln sind daher augenscheinlich schlecht berichtet worden.“
Afrika. Aus Tunis, 12. August, wird der „Gazette du Midi“ über die Juden⸗Verfolgung folgendes Naäheres geschrieben: „Ein Jude befand sich im Laden eines Mauern und handelte um einen Gegenstand, dessen Preis ihm zu hoch schien. Da er auf die Waare schmähte, so antwortete ihm der Maure, nach der Gewohn⸗ heit der Muselmänner, mit: Hund und Sohn eines Hundes! Der Jude war so unklug (so behaupten wenigstens die Tunesen), mit: Verflucht sei dein Gesetz! zu erwiedern. Mehr bedurfte es nicht, um auf das Geschrei des Muselmannes den Pöbel herbeizulocken. Der Jude wurde sofort niedergemetzelt. Aber Augenzeugen dieser Grau⸗ samkeit fielen ihrerseits über die Mauren her, und es entspann sich eine
blutige Schlägerei, in welcher drei Menschen umkamen. Ein Jude, welcher sich in den Laden eines maurischen Barbiers flüchtete, wurde
von diesem mit dem Rasirmesser in der Hand empfangen und ihm der Hals abgeschnitten. Man spricht von drei geplünderten Ma⸗ gazinen und von Raubversuchen in der Börse. Die Fensterscheiben des englischen Konsulats wurden Fgecufgen. Beim ersten Lärm
Herr Rousseau, sogleich herbei und versuchte, unter Mithülfe der Truppen des Bey, die Kämpfen⸗ den zu trennen. Man schloß die Thore der Stadt, und die Gar⸗
nison ist unter Waffen. Der franzoͤsische Konsul, Herr Roches, und
sein englischer Kollege begaben sich nach der Marsa, der Residenz des Bey's. Die Abfahrt des Packetbootes nach Marseille wurde um einen Tag himausgeschoben um die offtziellen Depeschen mit⸗
— Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuch⸗ druckerei von R. Decker ist so eben unter dem Titel: „Die Allgemeine Gerichts⸗Ordnung für die preußischen Staaten nach ihrer historischen und heutigen Geltung“, vom Koͤniglichen Appellationsgerichts⸗RNath J. A. L. Fürstenthal ein Handbuch für Studium, Nepetition, Examen und Praxis herausgegeben worden. Die Absicht des Verfassers geht namentlich dahin, den in den Stadien der Vorbereitung, der Aus⸗
bildung, wie der Prüfungen begriffenen Rechtskandidaten, Auskul⸗
tatoren, Referendarien, Aktuarien u. A. eine Anleitung darzubieten, mittelst welcher sie mit dem auf das Verfahren in streitigen und nicht streitigen Angelegenheiten, so wie auf die Gerichts⸗Organisation bezüglichen, so überaus reichen Gesetzes⸗ und Reglementar⸗Material sich eben so gründlich, als möͤglichst leicht vertraut zu machen im Stande sind. Zu diesem Zwecke sind aus der Allgem. Gerichts⸗Ordnung und aus sämmtlichen darauf bezüglichen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, so wie aus den betreffenden Ministerial⸗ Verfügungen und Regulativen die wesentlichsten Grundsätze, theils im Auszug, theils im wörtlichen Abdruck zusammengestellt. Dieser Zusammenstellung ist zwar die Titelfolge der Allg. Gerichts⸗Ordnung zu Grunde gelegt, jeder Titel aber in sich syste⸗ matisch bearbeitet, indem die neueren Rechtsquellen allegirt, resp. ausge⸗ zogen find und nachgewiesen ist, was sie von der Gerichts⸗Ordnung bei⸗ behalten ober anders gestaltet haben. Endlich ist durch die systematische Bearbeitung, durch die jedem Theil und mehreren Titeln voraufgeschickte Einleitung, so wie durch die jeder ausgedehnteren Lehre vorangestellten Clafsificationen, Eintheilungen und Uebersichten das wissenschaftliche Stu⸗
dium des formellen Rechts wesentlich erleichtert, wie henn auch durch die ins Detail gehenden Marginalien, durch ein degal shstematische vuhabi⸗ ein Parallelen⸗ Register und ein alphabetisches Register das leichte Auf⸗ finden jeder Lehre, jeder Parallelstelle und jeder Bestimmung verbürgt 18 Die äußere Ausstattung des Handbuchs ist eben so sauber als gefällig.
Landwirthschaft.
1 II der Ernt
endorf werden, so weit darüber jetzt schon ein Urtheil sich abgeben ließ, der „Pr. C.“ im Allgemeinen als recht berieigecsf gesast. Weizen, Roggen und Wintergerste liefern einen guten, theilweise sogar sehr guten Ertrag; Erbsen und Napssaamen einen mittelmäßigen. Die
Frübkartoffeln sind ergiebig und sehr schön. Die Spätkartoffeln 8
sprechen eine gute Ernte und zeigen bis jetzt keine Spur von Krankheit. Hafer hat von der Trockenheit gelitten und verspricht nur mittelmäßige
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8 Erträge. Buchweizen litt in der jüngsten Zeit sehr durch andauernden
Wind, wodurch die Bildung des Korns verhindert wurde. Die Heuernte
ist gegen den vorjährigen Ertrag um ein Drittel zurückgeblieben, dagegen
ist die Qualität eine vorzügliche zu nennen. Der Ertrag an Stroh ist
— Der bisherige Ertrag der Ernte im Regierungsbezirk Köln ist nach einer Mittheilung, die der „Pr. C.“ über den gegenwärtigen Stand
Winterfutter und vermindert den Viehstand. Die Kartoffeln stehen aller⸗ 1
wärts besser, als seit zehn Jahren. Auch der Stand des Weinstocks giebt zu den schoͤnsten und begründetsten Hoffnungen Anhalt. — In ver⸗
schiedenen Gemeinden des Bezirks sind neuerdings Drainirungsarbeiten in Angriff genommen worden, die indeß vorerst einen nur langsamen Fort⸗ gang hatten. Das Ergebniß dieser Arbeiten wird aber boffentlich auf
die Einführung dieser Art von Kualturen vortheilhaft wirken.
— Saͤmmtliche Ernteberichte aus dem mittleren Frank⸗
reich schildern übereinstimmend den Ertrag an Weizen und Roggen als
höchst zufriedenstellend. Der Gehalt an Stroh ist zwar geringer als im 8 Vorjahre, um so groͤßer aber der Koͤrner⸗Reichthum. So stellt sich in
mittelmäßig, der des Klees nicht befriedigend. Hackfrüchte sehen sic ut an und lassen eine reichliche Ernte hoffen. feüchie sehen sig 8 1.“
der Landeskultur in jenem Bezirke zuging, der Ertrag eines guten Mittel⸗ jahres. Der Weizen gerieth durchschnittlich am besten, demnächst Roggen und Gerste, während dem Hafer die anhaltende Dürre viel schadete. An Heu und Futterkräutern ist überall Mangel; man verbraucht bereits
5
der Nähe von Chartres der Ertrag auf 24 — 25 Hektoliter per Hectare
(14 Scheffel pro Morgen). Neuer Weizen, welcher auf den Markt von
Orleans gebracht wurde, wog 123—125, selbst 130 Kilogramm per Sack. —
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Erfurt, 20. August. Auf der Thüringischen Eisenbahn find Achs⸗ brüche im Laufe des Monats Juli c. nicht vorgekommen.
Dagegen brach an einem 6rädrigen Gepäckwagen, zu der Thüringischen Bahn gehörig, auf der Main⸗Weser Eisenbahn eine Endachse, in Folge eines alten Einrisses hinter der Radnabe. Dieselbe stammt aus der siunet von Wöhlert in Berlin und hat im Ganzen 28,700 Meilen durch⸗ aufen.
Bei den fortlaufenden Revisionen der Thüringischen Eisenbahn⸗Ver⸗ waltung wurden wegen aufgefundener alter Einbrüche der Radnabe im Monat Juli c. außer Gebrauch gesetzt:
3 Güterwagen⸗Achsen aus der Fabrik von Wöhlert in Berlin, Stempel
arle tree Co, burchlaufene Meilenzahl: ca. 29,000. 3 Personenwaagen⸗Achsen aus derselben Fabrik und mit demselben Stempel versehen, welche ca. 28,500 Meilen durchlaufen hatten.
— Von dem auf Grund der Materialien des Königlichen Post⸗ Cours⸗Büreaus in Berlin bearbeiteten Eisenbahn⸗, Post⸗ und Dampfschiff⸗Cours⸗Buch ist im Verlage der Koniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei von R. Decker so eben bereits die 5te Ausgabe für das Jahr 1857 erschienen. Die neue Ausgabe bringt bei dem bekannten reichen Inhalt des Cours⸗Buches genaue An⸗ gaben über alle in der jüngsten Zeit auf dem Gebiete des Eisenbahn⸗, Post⸗ und Dampfschiffwesens eingetretenen Fahrtveränderungen. Eine besondere Erwähnung derdient außerdem die dem Buch beigegebene neue Uebersichtskarte der Eisenbahnen und der bedeutenderen Post⸗ und Dampfschiff⸗Verbindungen in Deutschland, so wie den angrenzenden Län⸗ dern. Die Karte zeichnet sich durch Klarheit und Uebersichtlichkeit aus.
— In Madrid find abermals neue Zolltarif⸗Veränderun⸗ gen publizirt worden. Durch Königliches Dekret vom 9. August wird bestimmt, daß Kartoffel⸗ und Stärkemehl bei der Einführung unter frem⸗ der Flagge statt der seitherigen Steuer von 5 Realen 10 Cent. pro Quintal (100 Pfd) fortan 12 RNealen 25 Cent. zu entrichten habe. Ferner wird verfügt, daß der Sago in Körnern, welcher bisher unter allen Flaggen frei eingeführt werden durfte, fortan beim Import unter spanischer Flagge mit 2 Realen 10 Cent., unter fremder Flagge mit 10 Realen 10 Cent. pro Quintal belastet ist.
Marktpreise. Berlin den 22. August. Zu Lande: Weizen 3 Rthlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Roggen 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf, auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 2 Rthlr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Rthlr
13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.
Leipzigxg, 21. August. Leipzig-Dresdener 312 G. Löbau-Zittauer Littr. A. 58 ¼ G.; do. Littr. B. —. Magdeburg-Leipziger I. Emission 271 ½ G.; do. II. Em. 246 G. Berlin-Anhaltische —. Berlin-Stetti- ner —. Cöln-Mindener —. Thüringische 128 ¾ G. Friedrich-Wil- helms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landesbank- Actien Litt. A. u. B. 118 Br.; do. Litt. C. 116 Br.
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