1857 / 210 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

setze beiden Staͤnde⸗Versammlungen ü rzulegen seien, und es würde ohne ein dem entsprechendes Verfahren auch kaum ein Feld der Wirksamkeit für die Stände in dem einen oder dem anderen dieser Herzogthümer sich haben eröffnen lassen. Auch noch in der Diät von 1853 wurden der Stände⸗Versamm⸗ lung allgemeine Gesetze, namentlich betreffend die Zolleinheit der Monarchie, die allgemeine Wehrpflicht, das Post⸗ und das Münzwesen, vorgelegt. Wenn daher eine gegentheilige Ansicht, wonach der Wirkungskreis der Stände auf die ausschließlich für das Herzogthum Holstein bestimmten Gesetz⸗Entwürfe nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Mai 1831 beschränkt gewesen sein soll, selbst von dem nunmehr abgetretenen Minister für Holstein im Reichsrath aufgestellt worden ist, so hat die Kühnheit einer solchen Behauptung wohl Verwunderung erregen, gewiß aber keinen Un befangenen überzeugen können. Der Vollständigkeit wegen möge auch das noch erwähnt werden, daß es wohl versucht worden ist, aus dem Begriffe eines Gesammtstaates Con sequenzen, namentlich zu dem Zwecke zu ziehen, um den Einfluß der Pro vinzialstände auf Gegenstände von speciellem holsteinischen Interesse zu be schränken. Es geben aber die Gesetze, auf welche es noch immer bei Be⸗ urtheilung solcher Fragen hauptsäͤchlich ankommt, keinen Anhalt für eine dahin führende Interpretation, und es hat auch unverkennbar an den wesentlichen Merkmalen eines solchen Begriffs stets gefehlt. Für die Succession im Regentenstamme der in der dänischen Monarchie vereinigten Landestheile waren bekanntlich Bestimmungen von so zweifelhafter Art vorhanden, daß es für nothwendig erachtet wurde, dieselben auf dem Wege eines völkerrechtlichen Traktats zu reguliren. b Im Gegensatz zwischen Dänemark und den Herzogthümern fand eine fast vollständige Verschiedenheit in der Gesetzgebung und nur theilweise Uebereinstimmung in der Verwaltung statt. b 8 Die Finanzen, die Armee und die Flotte bildeten allerdings eine Ein eit, aber nicht in der Art, daß sie unter der Herrschaft gleichmäßiger Ge⸗ setzgebung gebildet waren. Im Gegentheil, man ließ bis in die neueste Zeit den eigenthuͤmlichen Verhältnissen der verschiedenen Theile der Mo narchie auch in diesen Beziehungen Gerechtigkeit widerfahren. Das Steuer wesen, das indirekte sowohl, wie das direkte, war ein durchaus verschiede nes im Königreiche und in den Herzogthümern, so auch die Gesetzgebung in Betreff der Aushebung zur Armee. Rücksichtlich der Flotte wurde die Enrollirung erst im Jahre 1838 in allen Landestheilen auf gleichen Fuß gesetzt Als Einheit erschienen Finanzen, Armee und Flotte in früherer Zeit nur insofern, als sie derselben souveränen Ge walt unterworfen waren, und daß diese in allen Theilen des Reichs in ungefähr gleicher Weise ausgeübt ward. Das Institut der Provinzial stände änderte an dem Umfange der Souveränetätsrechte im Wesentlichen nichts, wohl aber das Grundgesetz für das Königreich Dänemark vom 5. Juni 1849. Durch dieses Grundgesetz hatte das eigentliche Königreich Daͤnemark sein Verfassungswerk. für sich abgeschlossen, und guf diesem Wege war das System der Majorität in der Volksvertretung in die Be rechtigung eingetreten, bei Ausübung der bisbher dem Souverän allein zustehenden Gewalt mitzuwirken. Der gesammtstaatliche Charakter der Monarchie trat also nicht mehr in der Einheit der souveränen Gewalt hervor, und welche Konsequenzen zum Zweck der Beschränkung der stän dischen Wirksamkeit aus dem gesammtstaatlichen Charakter auch hätten gezogen werden können jetzt konnten sie jedenfalls keine Anwendung mehr finden Wenn nun die Abgrenzung der provinzialständischen Kompetenz in Holstein nach den Grundzügen der gemeinsamen Verfassung in Frage stand, so war es nicht allein der dem Umfange nach bedeutend verminderte Ein luß auf die Leitung der öffentlichen Angelegenbeiten, wodurch sich die Provinzialstände für gravirt erachteten, sondern auch die Uebertragung des ihnen entzogenen Theiles ihrer Thätigkeit auf eine Minorität in der gemeinsamen Volksvertretung. Die Konstituirung einer solchen gemein⸗ chaftlichen Volksvertretung und die Uebertragung eines Theiles der bis dahin ungetheilten Souverainetäͤt an eine solche hätte, wie schon bemerkt, im Hinblick auf die Gesetze von 1831 und 1834, auf dem Wege einer ver⸗ fassungsmäßigen Verhandlung mit den Ständen geschehen müssen. Aus diesem Grunde hat auch ein wesentlicher Theil der aus den zogthümern zur gemeinschaftlichen Volksvertretung Berufenen sich jedes Aktes ausdrücklicher Anerkennung der Gesammtverfassung enthalten, da⸗ egen die dargebotene, den Provinzialständen bisher entzogene Gelegen⸗ um Remonstriren wider den rechtlichen Bestand der Gesammtverfassung er ersten Versammlung des tober 1855 berufenen Reichsrat Es folgt hieraus, daß die S erzogthums Holstein in zu bildenden Gesammtstaat, bei rechtlicher Fortentwickelung der be⸗ enden Verhältnisse, nicht ohne Mitwirkung der Stände bestimmt werden e, und es ist die gemeinsame Verfassung im Ganzen und die Sonder⸗ fassun 1854, insoweit sie die ständische Kompetenz vermindert, auf eine den Gerechtsamen bdes Landes nicht entsprechende Weise entstanden.

öUEUUn.

Der Artikel 56 der wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 schützt Verfas⸗ sungen, die in anerkannter Wirksamkeit bestehen, und es werden in Ge⸗ mäßheit dieses Artikels die auf nicht verfassungsmäßigem Wege entsstan⸗ denen Veränderungen in solchen Verfassungen, so wie die faktisch an die Stelle derselben getretenen Anordnungen, mithin das Verfassungsgesetz für die besonderen Angelegenheiten vom 11. Juni 1854 in seinen §§. 1 bis 6, ferner die Allerhöchste Bekanntmachung vom 23. Juni 1856, be treffend eine nähere Bestimmung der besonderen Angelegenheiten, endlich das Verfassungsgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 2. Oktober 1855 und das Wahlgesetz von demselben Dato, rücksichtlich des Herzogthums Holstein als zu Recht bestehend nicht Letrachtet werden können. 1b

Wenden wir uns nun zur zweiten der im Eingange unseres Berichts aufgestellten Fragen, so glauben wir mit Sicherheit von der Voraussetzung ausgehen zu dürfen, daß sämmtliche Mitglieder der Versammlung mit uns darin einverstanden sein werden, daß, wenn diese Frage sich dahin beant⸗

worten ließe, daß die Interessen des Herzogthums Holstein in seiner jetzi⸗

gen Stellung zur Gesammt⸗Monarchie auf befriedigende Weise wahrge⸗

auf Grund der Verordnung vom 2. Ok⸗ S benutt. tellung des

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nommen und gesichert seien, von der Art der Entstehung der,

abgesehen werden müsse. Denn gewiß wird Niemand in der Versammlung auf ein Recht bestehen wollen, lediglich weil er es als solches erkennt,

sondern Jeder wird nur dann den Rechtspunkt als einen wesentlichen her⸗ vorzuheben geneigt sein, wenn er sich durch die Interessen des Landes, welchem er angehört und welches er zu vertreten hat, dazu verpflichtet er achtet. Bei solcher Erkenntniß wird aber auch Jeder sich um so dringen der dazu aufgefordert finden, je lebhafter in ihm das Bewußtsein wach ist, daß durch das Wohlsein jedes Landestheils, welcher der Monarchie ange hört, das Wohlsein der übrigen Theile wesentlich bedingt ist. Es ist

b eie . wenn auch nicht auf verfaffungsmäßigem Wege, ins Leben gerufenen Anordnungen

ferne von uns, bei diesen Betrachtungen auf Verhältnisse zurückzugehen,

welche einen tief eingreifenden Bruch haben erdulden müssen, und zu deren

Auflösung, wie solches die Ständeversammlung von 1833 ausgesprochen hat, so auch wohl jetzt kein Mitglied der Versammlung die Hand hätte bieten mögen. Wir müssen es der Zeit überlassen, ob und wann sich ein mal vorurtheilsfreie Vorstellungen die Bahn wieder brechen und es ge statten werden, daß einer natürlichen Entwickelung ihre Berechtigung wie der zu Theil werde, daß es namentlich erkannt werde, daß das, was sich unter dem Vorherrschen gleicher Nationalität und gleicher Verhältnisse in den ver schiedenartigsten Lebensbeziehungen der Völker natürlich entwickelt hat, auch das Zweckmäßigste, und daß gerade in solcher Anerkenntniß das beste Mittel zu finden sei, um die verschiedenen in der dänischen Monarchie vorhandenen Elemente zu einem gemeinsamen, auf die Wohlfahrt des Ganzen gerichteten Streben zu vereinen. Wir dürfen uns nur erlauben, der Versammlung zu empfehlen, daß sie diejenigen Gesichtspunkte ins Auge fasse, welche auch bei der jetzigen Sachlage unbestrittene Anerkennung finden müssen.

Unbestritten aber ist es, daß dem Herzogthum Holstein eine Selbst ständigkeit, den übrigen Theilen der Monarchie gegenüber, und Gleichbe rechtigung mit denselben gebührt. Wenn wir es nun einer Erörterung unterziehen, ob diesen Forderungen Genüge geleistet sei, so werden wir

zunächst dem Einwande begegnen müssen, als ob dadurch auf ein der

Versammlung unbeikommendes Gebiet hinübergegriffen werde.

Beabsichtigten wir, auf die Veränderung von Zuständen hinzuwirken, welche sich in andern Theilen der Monarchie auf der Bahn des rechtlichen Fortschritts entwickelt haben, käme es uns in den Sinn, die Schmälerung von Rechten und Befugnissen zu beantragen, auf deren wohlerworbenen Besitz die Entwickelung des staatsbürgerlichen Lebens in andern Theilen der Monarchie basirt ist: dann allerdings würden wir über das Ziel un ferer Aufgabe und Befugniß hinausgehen. Es ist dies aber nicht die Absicht. Es ist nur unser Zweck, gegebene Thatsachen als solche hinzu⸗ stellen, in die Augen fallende Verschiedenheiten hervorzuheben, um daraus die Bedingungen für ein harmonisches Ganze herzuleiten, und dieses Ver⸗ fahren erscheint durch die innere Nothwendigkeit gerechtfertigt.

Schon bei früheren ständischen Berathungen und im Eingange dieses Berichts ist darauf hingewiesen worden, daß ein Verfassungsgesetz für die besonderen Angelegenheiten eines Landes ohne Rücksicht auf die übrigen Verfassungs⸗Verhältnisse desselben nicht eingehend und erschöpfend geprüf werden könne. Die Regelung der wichtigsten Verwaltungszweige, wie z. B. des Finanz⸗, Heer⸗ und Münzwesens, äußert mit Nothwendigkeit ihren Einfluß bis zu den äußersten Grenzen jeder speziellen staatsbürger⸗ lichen Thätigkeit und amtlichen Wirksamkeit. Es ist daher eine höchst schwierige Aufgabe, aus mehreren, in verschiedener Berechtigung und Gesetzgebung dastehenden Staatstheilen Verwaltungs⸗Gegenstände von solcher Bedeutung, wie beispielsweise oben angeführt wurden, zu einer gemeinsamen Behandlung und Erledigung zu verweisen, ohne dadurch die Selbstständigkeit Desjenigen zu gefährden, was zur separaten Existenz und Fortentwickelung verbleiben soll. Eine solche Aufgabe kann in befriedi⸗ gender Weise gelöst werden, wenn entweder vermöge einer gleichen oder ähnlich gearteten Volksthümlichkeit die Interessen im Wesentlichen in ein⸗ ander laufen, oder sich ein gehöriges Gleichgewicht unter den einzelnen Trägern der Gemeinsamkeit herstellig machen läßt, oder endlich ein Aus⸗ gleichungsmittel für etwaige Divergenzen in unabhängiger und daher Ver⸗ trauen erweckender Weise vorhanden ist. Aber schon ein flüchtiger Blick auf die Verhältnisse in den verschiedenen Theilen der dänischen Monarchie, wie sie jetzt zu einander stehen, führt zu der Wahrnehmung, daß von diesen Voraussetzungen keine einzige bisher vorhanden ist. 2 8 3 (Schluß folgt)

Sachsen. Weimar, 3. September. Heute fand die Grundstein— legung zu Karl Augusts Denkmal statt. Die Grundsteinlegung nahm der Großherzog persönlich vor und führte die üblichen Hammer⸗ schläge; ihm folgte der Erbprinz, Herzog Bernhard, Herzog Herr⸗ mann. Die Großherzogin, die Prinzessin von Preußen, die ver— wittwete Großherzogin, Prinzessin Anna wohnten dem schönen Akte bei, der von Choralmusik eröffnet und geschlossen, durch Fest⸗ reden vom Superintendenten Stier, dem Sprecher des Comité, und dann von dem Staatsminister v. Watzdorf begleitet war.

4. September. Heute Mittag ist die Feier der Enthül— lung der Dichterdenkmäler vollzogen worden. Bei der Wieland's-Statue hielt Hofrath Schöll, bei der Göthe⸗ Schiller⸗Gruppe der Gymnasial⸗Direktor Heiland eine auf die Festlichkeit bezügliche Rede. Ihre K. Hoheit die Groß⸗ herzogin hat zur Erinnerung an den gestrigen Festtag die Summe von zehntausend Thalern als Grundstein einer Anstalt für Blinde und Taubstumme des Landes bestimmtt. Großbritannien und Irland. London, 3. Septem⸗ ber. Neuerdings haben 11 Regimenter 7 Infanterie und 4 Kavallerie-Regimenter Ordre bekommen, sich zum Abmarsch nach Indien bereit zu halten. In den letzten Tagen sind taͤglich durch⸗

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schnittlich 500 Mann von England abgegangen; 400 M. schiffen sich morgen in Portsmouth ein.

Der „Globe“ weist die heute von „Daily News“ ausge— sprochenen Besorgnisse, daß die Minister ihre Pflichten während der Ferien verabsäumen könnten, eben so wie die gegen den Hof gerichteten Vorwürfe zurück. Es sei geschehen und geleistet worden, was nur menschenmöglich sei, und wenig würde es nützen, wenn

die Königin und die Minister sich nicht von der Hauptstadt ent—

fernen wollten.

Frankreich, Paris 3. September. hat heute die Eingabe von Charpentier und den übrigen Mitbe— schuldigten in Betreff des Nordeisenbahnactien⸗Diebstahls verwor⸗ fen. Marschall Randon ist hier eingetroffen. In Cherbourg wird die Ankunft einer russischen Schiffs⸗Division erwartet, die bereits den Sund zu Anfang dieses Monats passirt hat. Der Generalrath des Herault⸗Departements hat unter Michel Chevalier's Vorsitze auch in diesem Jahre wieder seine Wuünsche für die Han⸗ delsfreiheit kundgegeben. Mehrere Generalräthe haben über das Drainirungsgesetz Klage erhoben; für Drainirung sind 100 Mil⸗ lionen bewilligt, aber das betreffende Gesetz ist bis jetzt noch ein bloßes Stück Papier, auch ist durchaus noch kein Verwaltungs⸗ Erlaß zur Beschleunigung der durch das Gesetz verheißenen Segnun⸗ gen erfolgt.

Türkei. Konst antinopel, 29. August. Die Neuwahlen in der Moldau sollen binnen 14 Tagen erfolgen. Widdin soll neu befestigt und bewehrt werden; die Bildung einer türkischen Donau⸗Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft wird beabsichtigt. Der Schach von Persien hat die völlige Gleichstellung muhamedanischer, christ⸗ licher und jüdischer Staatsangehöriger und deren Zulassung zu allen Staatsämtern proklamirt. Herat ist noch immer nicht ge⸗ räumt. In Khorassan liegen 50,000 Mann. Sir Muxray wurde vom Schach in dessen Sommerlager im Gebirge empfangen.

In Marseille sind am 3ten September Berichte aus Konstantinopel vom 26. August eingetroffen. Am 25. hatten Lord Stratford de Redeliffe und Baron Prokesch der Pforte das zwischen ihren Regierungen und den vier anderen Mächten in Be— treff der Nichtigerklärung der Wahlen in der Moldau eingetretene Einvernehmen angezeigt. Der Divan ertheilte hierauf dem Kai⸗ makam auf telegraphischem Wege die Weisung, das Wahlgeschäft von Neuem zu beginnen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 31. August.

Vorgestern wurde die etwas über 5 schwedische Meilen lange Eisen—

bahnstrecke von Oerebro nach Arboga, die einen Theil der projek⸗ tirten Linie von Köping nach Hult bildet, im Beisein der drei Königlichen Prinzen und von etwa 100 Reichstags⸗ Abgeordneten feierlich eingeweiht.

(Wolff's Tel.

2

Das „Frankfurter Journal“ enthält eine Depesche aus

Frank fuürt a M. Freitag, 4. September.

Bur.)

Bern vom Donnerstag, nach welcher der Waadtländische Staats⸗ rath Truppen aufgeboten hatte, um die Eisenbahnarbeiten an der Dronlinie zu verhindern.

Der Bundesrath hat nun das Verbot des Staatsraths, die Arbeiten fortzuführen, aufgehoben und den Staatsrath für alle Folgen verantwortlich gemacht.

Paris, Sonnabend, 5. September, Morgens. (Wolff's Tel. Der heutige „Constitutionnel“ sieht die Zusammenkunft der eiden Kaiser in Stuttgart als gewiß an, sagt, daß man den

Kaiser der Franzosen in Begleitung der Kaiserin am 25. d. dort rwarte und daß die Ankunft des Kaisers und der Kaiserin von

kußland bereits am 24sten daselbst erfolgen werde. Der König on Württemberg ist nach Stuttgart zurückgekebrt. Gestern Abend wurden die 3proz. auf dem Boulevard

411

Landwirthschaft.

In einem aus den nördlichen Elbgegenden zugegangenen Erntebericht wird die Meinung, daß schoͤnes, d bringen der Ernte günstiges Wetter in der Regel auf eine groß 6 lasse, nach den diesjährigen Erfahrungen für nicht begruün lärt. esten l

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Das Ernte⸗Ergebniß im deusschen Nordwesten ist im Allge kein außergewöhnlich reiches, indem die anhaltende Trockenheit Entwickelung der Saaten nicht wenig unguünstig eingewirkt hat. trag des Weizens läßt sich im Ganzen auf , 8

der Gerste und des Hafers auf ½¼, der Erbsen und Bohnen einer Durchschnittsernte annehmen. Wegen der besseren Qualität des es jährigen Korns im Verhältniß zu vorjährigen Ernte ist indessen für

J 2. 4 des Roggens auf r†

Der Kassationshof

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den größeren Mehlgehalt den diesjährigen Erträgen ein Zuschlag von S8 bis 10 pCt. anzurechnen. Wenn sonach Weizen vUnb Roggen keinesweges schlecht gediehen sind, so läßt sich doch voraus seben daß die Ausfälle an Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten, so wie namentlich auch an Futtergewächsen einen vermehrten Konsumo der beiden ersten Ge⸗ treidearten herbeiführen und dadurch auf deren Preise wirken werden. Was spe⸗ ziell die Ernte in dem hamb urger Distrikte der Unterelbe und in den holstei⸗ nischen Marschen betrifft, so ist der Weizen seit langen Jahren nicht so schön ge⸗ rathen, als in diesem Jahre. Derselbe lieferte dort reichlich eine Dnrch⸗ schnittsernte. An der Ostküste Holsteins wird der Ertrag bei untadelhaf⸗ ter Qualität auf einer guten Durchschnittsernte gesch ätzt. Das Gewicht stellt sich auf 91 bis 94 Pfund für den berliner Scheßzel Roggen wird in Holstein wenig gebaut und ist fast alljährlich Einfuhrartikel. Man erachtet den diesjährigen Ertrag für weniger, als eine Durchschnittsernte Das Gewicht beträgt 85 bis 88 Pfund für den Scheffel. Gerste giebt in Holstein kaum eine halbe Ernte. Die Qualität ist aber schön und das Gewicht beläuft sich auf 77 bis 78 Pfund pro Scheffel. Hafer fällt eben⸗ falls schön im Korn aus, giebt aber auch kaum eine halbe Ernte. Bei Erbsen und Bohnen stellt sich eine Mißernte heraus. Rappsaat ist viel gebaut und außerordentlich gerathen. Man schätzt die Ernte in Holstein auf 7000 Last. Der Ertrag an Stroh ist höchstens halb so groß, als in gewöhulichen Jahren und der von Heu und Klee sehr schlecht ausgefallen. Von den Kartoffeln verspricht man sich eine gute Durchschnittsernte. In Hannobver stellen sich im Ganzen die gleichen Ergebnisse heraus. Der Weizen in den Marschen liefert einen guten Durchschnittsertrag bei trefflicher Qualität. Roggen ist schön von Qualität und auf einer Durchschnittsernte anzunehmen. Hafer und Gerste geben bei guter Qua⸗ lität einen geringen Ertrag. Bohnen und Erbsen wurden wenig gebaut. Der Rapps ist außerordentlich gediehen. schätzt seinen Ertrag i

Hannover und Oldenburg auf 8000 Fatt.

Gewerbe⸗ und Handelsnachrichten.

—. Die Salpeter⸗Ausfuhr aus dem Hafen von Iquigq (im südlichen Peru) betrug im ersteu Viertheil des laufenden Jahres 15,282 Tonnen, welche nach den zur Zeit marktgängigen Preisen einen Werth von etwa 1,300,000 Thlrn. darstellen. In den Ebenen, welche dem Hafenplatze nahe liegen, sind seit einiger Zeit reiche Boraxlager aufgefun⸗ den worden; die Regierung hat jedoch bis jetzt noch die Ausfuhr dieses wichtigen Artikels verboten, vermuthlich weil sie daraus ein Monopol zu machen beabsichtigt. (Pr. C.)

NMarktpreise. Berlin, den 5. September. Zu Lande: Weizen 3 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., auck 2 5 Pf. Roggen 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thln 25 8 Gerste 2 Thlr. 2 Ssr. 6 Fk, muneh 2 1lb Sgr. Gerste 2 Thlr., auch 1 Thlr. 25 Sgr. Hafer 1 Thlr. auch 1 Thlr. 10 Sgr.

Leipzig-Dresdener 314 Br. Löbau-Zit-

Leipzig, 4. September. 11489 97 2 I. Emis-

tauer Litt. A. 58 ½ Br.; do. Litt. B. —. 2 2 sion 272 ½ G.; do. II. Emiss. 245 ½ G. Berlin-Anhaltische —. Berlin- Stettiner —. Cöln -Mindener —. Thüringische 127 ½ G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes bank-Aectien Litt. A. u. B. 117 ½ Br.; do. Litt. C. 115 Br. Braunschw. Bank-Actien —. Weimarische Bank-Actien 108 ¼ G. Oesterreich. 5proz. Metalliques 79 ¼ 6G. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe 82 Br. Preussische Prämien-Anleihe —.

Hamburg, 4. September, Nachmittags 2 Uhr 35 Minuten

Stieglitz de 1855 101 ¼. National-Anleihe 80 ½. 5proz. Russen 104 ½ G. Mexi conto 5

Zproz. Spanier 35 ½. Hees Spanier 23 ½. aner 8 ¼ Br. Dis- London lang 13 Mk. ½ Sh. not., Ers . 3 ½⅞ Sh. not., 13 Mk. 4 Sh. bez. Wien 79 ½¼. Getreidemarkt. Weizen loco preishaltend, ab auswärts fest. Roggen loco unverändert, ab auswärts flau. Oel loco 29 ¾, pro Herbst 29 ¾, pro Frühjahr 28 ¾. HKaffee Rio matt, feinschmeckende

Kaffees fest.

13 Mk. 1 Sh. bez. London Amsterdam 36, 35.

Frankfurt a. M., 4. September, Nachmittags 2 Uhr 28 Min. Lebhafter Umsatz zu etwas höheren Coursen. 3

Sechluss-Course: Neueste preussische Anleihe 115. Kassenscheine 105. Cöln-Mindener Eisenbahn-Actien —. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Ludwigshafen -Bexbach 146 ½. Frankfurt- Hanau —. Berliner Wechsel 105. Hamburger Wechsel 88½. Lon- doner Wechsel 117 Br. Pariser Wechsel 93 ½. Amsterdamer Wech- sel —. Wiener Wechsel 113 ¼. Frankfurter Bank -Antheile —. Zproz. Spanier 37 ¼. tproz. Spanier 25 %. Kurhessische Loose 40 ¾. Badische Loose 51. 5proz. Metalliques 76 ½. 45 prez. Metalliques 67 1854er Loese 103 ¾, Oesterreichisches National - Anlehen 79 ½-.

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Preussische