1857 / 212 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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sein: „und haben für die gehörige Verwaltung ihrer Amtsgeschäͤfte

reend ihrer Theilnahme an der ständischen Versammlung auf eigene Kosten Sorge zu tragen.“ In Ansehung der Ausschließung der Naͤthe des Ober⸗ Appellationsgerichts von der Wahlberechtigung beziehen wir uns gleich⸗ falls auf das Bedenken der Ständeversammlung von 1853, und sind wir der Meinung, daß solche Ausschließung für die Intelligenz in der Ver⸗

sammlung hinderlich und durch die Verhältnisse nicht geboten sei.

Indem wir hiermittelst den speziellen Theil unseres Berichts be⸗

schließen, möchten wir nur noch die Aufmerksamkeit der Versammlung a

die noch unerledigte Grenzregulirung, bezüglich auf das Herzogthum Hol⸗

stein, hinlenken, indem wir es für wünschenswerth erachten, daß di Angelegenheit zu einer baldigen Erledigung gebracht werde.

schuß ist nun weit entfernt, zu glauben, daß in der obigen

Beschränkt auf eine kurze Frist und schon

1

schuß auf den Inhalt des Bedenkens der Ständeversammlung vom 19. De⸗ zember 1853 Bezug. Die Fassung, welche wir den Verhältnissen am ent⸗ sprechendsten halten, würde sein: „Im aktiven Dienste stehende und vom Staate besoldete Beamte bedürfen“ u. s. w., und wird dabei hinzuzufügen

Der Aus⸗ Darstellung alle verschiedenen Punkte erschöpfend behandelt sind, zu deren Betrachtung

er im Verfolg seiner wichtigen und umfangreichen Arbeit hingeführt ist. dadurch in Herbeiziehung der

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31 9 ese

Hülfsmittel behindert, welche erforderlich gewesen wären, wenn in den einzelnen Verzweigungen der Staatsverwaltung die Nachwirkung des ge⸗ genwärtig herrschenden Systems hätte mit vollständigen Belegen gezeigt

werden sollen, mußte sich der Ausschuß damit begnügen, nur in den äußeren Umrissen ein möglichst zutreffendes Bild unserer jetzigen Zustände

zu entwerfen.

Als Resultat seiner Erwägungen hat der Ausschuß am Schlusse des allgemeinen Theils dieses Berichts seine Ueberzeugung von der völligen

Unhaltbarkeit der bestehenden Zustände bereits angedeutet. länglichkeit der Abhülfe, welche der gegenwärtige Verfassungsentwurf

Die Unzu⸗

an

die Hand giebt, liegt nach dem Erachten des Ausschusses genügend zu

Tage, wenn man den Inhalt desselben mit den die in dem allgemeinen Theil dieses Berichts

einem viel beschränkteren Gebiete, als das Verfassungsgesetz vom 11. Jr

Erfordernissen vergleicht, zur Herbeiführung einer besseren Zukunft aufgestellt sind. Daß der vorgelegte Entwurf sich auf

ini

1854, befindet, indem die drei ersten Paragraphen theils weggelassen sind,

die das Verhältniß des Herzogthums Holstein zur Gef narchie treffen, ist schon am geeigneten Orte bemerkt. Auf solchem Wege dür

ammtmonarchie be⸗

fte

aber der Mangel, an welchem das Verfassungsgesetz vom 11. Juni 1854 dadurch leidet, daß diese Paragraphen der ständischen Mitwirkung ent— zogen sind, nicht gehoben werden können. Denn Bestimmungen, durch

welche das ebengedachte Verhältniß des Herzogthums Holstein hegctehtt da diese sich an anschließen

wird, dürften nothwendig auch in dem Verfassungsgesetz für die sonderen Angelegenheiten ihren Platz finden müssen, da die Bestimmungen über die gemeinsamen Angelegenheiten

müssen, wenn das Verfassungsgebände ein harmonisches Ganze bilden

soll. Ueberdies wird auch die direkte Theilnahme

zur gemeinschaftlichen Versammlung und in anderer Weise durch eine meinschaftliche Verfassung in Anspruch genommen werden müssen. Fin⸗ sich nun außerdem in dem allgemeinen Theil de

daß sich nur auf dem Wege einer durchgreifenden Reform der geme

s Berichtes nachgewies

der Ständeversamm⸗

lung, wie jetzt bei der Repartition der erforderlichen Zuschüsse zu den ge⸗ meinschaftlichen Einnahmen, so unter allen Umständen durch ihre Wahlen

ge⸗ det en, in⸗

schaftlichen Verfassung zu einer den Verhältnissen entsprechenden Sonder⸗

verfassung für das Herzogthum Holstein gelangen läßt, so ist selbst gegeben, daß das hierzu erforderliche Material durch

beigebracht werden kann. Schon zur besonderen Verfassung, wenn selb ihrem Zwecke entsprechen sollte, hätten besondere Gesetzentwürfe hinzu fügt werden müssen, wie zum Beispiel über das Verhältniß zwischen Ju⸗

es auch von das Mittel

der Zusatz und Verbesserungs⸗Anträge zu dem vorliegenden Entwurf nicht

s

und Administration und über die Preßangelegenheiten. Letztere sind in dem

Entwurf gar nicht berührt, obgleich evöllig b und Weise entgangen sein kann, wie in neuerer Zeit ein in den besteh

Niemandem die völlig unleidliche Art

en⸗

den Gesetzen nicht begründeter Preßzwang ausgeübt worden, und obgleich es gewiß ist, daß für den Gang der öffentlichen Angelegenheiten auch eine gewisse Freiheit der öffentlichen Besprechung derselben ersprießlich und

nun schon dem Fessch gcse in Beruͤcksichtigung der Zeit und Umstände

chen Ausarbeitung in Beziehung auf die gemeinsame Verfassung um so m

der Ubahet der dänischen Presse gegenüber nothwendig erscheint. Wenn

es

außerhalb der Möglichkeit zu liegen schien, alle Erfordernisse für eine Son⸗ derverfassung aufzustellen und zu berathen, so hat derselbe von einer sol⸗

ehr

absehen müssen. Die gemeinsame Verfassung soll dem Gemeinwohl sämmt⸗ licher Theile der Monarchie eine sichere Grundlage verleihen. In einen Zu⸗ stand sich hineinzudenken, wie er sein könnte, wenn lediglich das Interesse von

Holstein in Berücksichtigung gezogen würde, davon hat sich der Ausschuß

vollkommen fern gehalten. Die Erfahrung früherer Zeiten läßt uns,

der

eingetretenen Zerwürfnisse ungeachtet, die gegenseitigen Vortheile nicht verkennen, die allen Landestheilen aus ihrer ferneren Verbindung erwach⸗ sen können. Wir find aber eben so fest Perhcih⸗ daß bei den gegebenen

Verhältnissen, und insonderheit bei der Ver der Weg gewissenhafter Abwägung anstatt des bisherigen Systems Unterordnung eingeschlagen werden muß. 1 fest an den Beziehungen, welche innerh

chiedenheit der Nationalität,

der

Wir halten auch unverbrüchlich alb der Monarchie und zur Ver⸗

758 Verhandlungen zwischen der dänischen Regierung und den deutschen Groß⸗

mächten, event. dem deutschen Bunde, über die Verfassungsangelegenheiten des Herzogthums Holstein, vorzugreifen.

So wünschenswerth es nun auch für die besonderen Verhältnisse des Herzogthums Holstein wäre, wenn baldmöglichst den rücksichtlich derselben oft geäußerten und zum Theil durch den jetzigen Entwurf berücksichtigten Wünschen der Ständeversammlung durch angemessene Verfassungs⸗ Aenderungen entsprochen würde, so muß doch zur Zeit die Ema⸗ nirung einer besonderen Verfassung wegen des gesteigerten Zusammen⸗ hanges, in welchem dieselbe zur Regulirung der gemeinsamen Angelegen⸗ heiten steht, um so mehr als unthunlich angesehen werden, als es auf eine gedeihliche Entwicklung der Verhältnisse nur störend einwirken würde, wenn die Verfassungsangelegenheiten des Landes bruchstückweise ihre Er⸗ ledigung fänden.

Der Ausschuß ist hiermittelst an den Schluß seiner Erwägung gelangt,

und giebt mit Beziehung darauf anheim: 2

(Folgt der bereits in Nr. 210 d. Bl. mitgetheilte Antrag)

Rötger. Blome. Lübbe. Mannshardt. Nathjen. Reincke. Reventlou. Reventlow. Roß. Versmann. Wynecken.

5. September. In der siebenten Sitzung der hol⸗

steinischen Stände ⸗Versammlung begann die Vorbera⸗

thung über Verfassungsgesetzes für die besonderen Angelegenheiten des Herzogthums Holstein, welchen Bericht der Berichterstatter Justizrath Rötger zunächst vorlas. Der Präsident stellte demnächst zuerst den allgemeinen Theil

des Ausschußberichtes bis zu den Worten: „Es bleibt dem Ausschuß noch übrig“ zur Berathung, woran sich dann die Vorberathung über den be⸗

sonderen folgenden Theil des Berichtes anschließen würde.

Der Königliche Commissair ergriff das Wort, indem er sagte, er halte es für seine Pflicht, sich über das Verfahren des Ausschusses schon jetzt auszusprechen, wenn er auch nicht hoffen könne, einen Einfluß gegen die Ansicht eines Ausschusses zu gewinnen, in welchem 11 so intelligente Den Eingang des Berichtes könne er zwar im Allge⸗

Mitglieder säßen.

meinen nicht mißbilligen, dagegen müsse die rein negative und ablehnende

2

Behandlung des Entwurfes von Seiten des Ausschusses im höchsten Grade

befremden; er könne den Betrachtungen des Ausschusses nicht folgen in

der Auffassung der Gesammt-⸗Verhältnisse und des Verfassungs⸗Gesetzes für Holstein von 1854. In Bezug auf den allgemeinen Theil des Aus⸗ schußberichtes wolle er nur noch hinzufügen, daß der Bericht den wohl⸗ wollenden Absichten der Regierung leider gar nicht entgegengekommen sei.

Advokat Bargum nahm hierauf das Wort, stellte zunächst ein for⸗

melles Bedenken auf, daß schon heute die Vorberathung angesetzt sei, welches Bedenken er aber nicht benutzen wolle, um die Vorberathung zu verschieben; sodann stellte er die Frage, ob die einzelnen Theile der Ver⸗ fassungs⸗Vorlage von der Verhandlung ausgeschlossen sein sollen und nur über den Ausschuß⸗Antrag abgestimmt werden würde. Sein Wunsch sei ein doppelter: 1) daß der vorgelegte Verfassungs⸗Entwurf berathen und empfohlen werde; denn jetzt sei Gelegenheit gegeben, dem Lande eine ver⸗- besserte Verfassung zu erringen; es sei vielleicht die letzte Gelegenheit, da

die Negierung, wenn die Stände lediglich Alles verneinten, die Initiative nicht leicht wieder versuchen würde; 2) wuͤnsche er, daß durch die Be schlüsse der Versammlung eine bessere Lage des Landes vorbereitet werde

2xà

ihm scheine das Eingehen auf den besonderen holsteinischen Verfassungs⸗

Entwurf durchaus nicht präjudicirlich zu sein für das Verhältniß Holsteins . 2 1 1 8 2 , 8 70 8

zum Gesammtstaat, auch könne man Zweifel darüber durch Vorbehalte

entfernen.

Der Präsident wies die formalen Bedenken B.'s, als ob die

Vorberathung über den Verfassungs⸗Entwurf zu früh angesetzt, mi Entschiedenheit zurück und berief sich namentlich auf die seit Jahren be⸗ folgte Ansicht der Ständeversammlung, deren praktische Gültigkeit Herrn B. auch bekannt sei.

werde, oder auch über den Verfassungs⸗Entwurf im Einzelnen und Ganzen, so verstehe es sich von selbst, daß Letzteres der Fall sei. Bargum er⸗ klärte sich mit dieser Auskunft zufrieden, da er dann Gelegenheit nehmen werde, Amendements zu stellen. Der Berichterstatter Rötger erklärte die formalen Bedenken des Abegeordneten B. nicht ganz verstanden zu haben; die Geschäfts⸗Ordnung werde für die Verhandlung selbstverständ⸗ lich maßgebend sein und somit wohl keine weitere Differenz uͤber die Richtung der Debatte stattfinden.

Professor Rathjen begann nun als Vertreter der Universität Kiel einen längeren Vortrag über mehrfache Beeinträchtigungen derselben, welche, ungeachtet das Wohl der Universität Kiel Sr. Majestät dem Könige am Herzen liege, gerechten Grund zur Beschwerde geben und welche der Redner besonders hervorgehoben wünsche.

Hiernach remonstrirte der Berichterstatter Rötger gegen den Vor⸗ wurf des Königlichen Commissairs, als ob die Stände den wohlwollenden Vorlagen der Regierung nicht entgegengekommen. Wer die Veranlassung der jetzigen Diät kenne, den Notenwechsel mit den deutschen Großmächten und die Behandlung Holsteins in den gemeinsamen Angelegenheiten, werde verwundert fragen, wo von Seiten der Regierung ein wohlwollendes Ent⸗

gegenkommen zu finden sei, welches die Stände zur Erwiderung ver⸗ anlassen könne; dagegen werde denn wohl freilich als Antwort der jetzt

vorgelegte Verfassungs⸗Entwurf hingehalten werden. Das Entgegen⸗

den Ausschuß⸗Bericht über den Entwurf eines

Was die Frage des Abgeordneten B. betreffe, ob nur über den Schlußantrag des Ausschusses eine Abstimmung stattfinden

sei, in welcher Weise dieser Punkt, zu Anträgen, betreffend die Verfassung,

v1F1“ 1 Maßregeln der Regierung.

schau, wem!“

Der Königliche Kommissair wies einige Sätze des Vorredners zurück und der Präsident verwies den vom Berichterstatter in Bezug auf §. 7 der Verfassung von 1854 gebrauchten Ausdruck „lächerlich“ als ordnungswidrig. Der Berichterstatter erklärte, nicht das Gesetz, son⸗

dern nur die Folgen desselben lächerlich genannt zu haben.

Advokat Bargum begann nun eine Reihe von Fragen und Inter⸗ pellationen an den Berichterstatter in Bezug auf den allgemeinen Theil des Ausschuß⸗Berichtes. Der Ausschuß hebe hervor, daß Holstein in der gemeinsamen Reichstags⸗Vertretung stets durch die daänische Majorität

r Diese Darstellung sei doch zu weit gehend; die dänische Vertretung verhalte sich zu der deutschen wie 47:33 (Schleswig eingerechnet); wenn dieses Verhältniß nun nicht ganz das

dominirt und prägravirt werde.

richtige sein möchte, so vermisse er in dem Ausschuß⸗Bericht auf Abände⸗ rung zielende Vorschläge; er sei sich seiner vereinzelten Stellung in dieser Versammlung bewußt, so daß er seine Ansichten darüber geltend zu machen nicht hoffen könne; indeß der Ausschuß hätte nach seiner Ansicht Aende⸗

rungs⸗Anträge stellen sollen.

Berichterstatter Kötger: Er wolle in dieser Beziehung eine gene⸗ relle Antwort geben, um ein für allemal die Wiederkehr ähnlicher Fragen zu beseitigen. Es sei ein dritter Theil dem Ausschuß⸗Bericht, bestehend in

fünf Verbesserungs⸗Vorschlägen, nicht aus Bescheidenheit oder aus reser⸗ virter Klugheit vorenthalten, sondern aus anderen Gründen. Die Stände⸗ mitglieder würden alle einen genügenden Totaleindruck von dem Ver⸗ fassungs⸗Entwurf bekommen haben, um die Negative ergreifen zu können; dagegen sei es unmöglich, daß eine Volksvertretung bei der Verschieden⸗ heit der Ansichten im Einzelnen und Allgemeinen, ohne Rücksicht auf die Initiative, welche der Regierung vielmehr gebühre, umfassende Verfassungs⸗ Entwürfe konzipire. Auch sei außerdem nach dem noch geltenden Ver⸗ fassungs⸗Gesetz für Holstein die Stände⸗Versammlung nicht kompetent Vorlagen über Verfassungs⸗Aenderungen selbstständig zu entwerfen und dieses gefährliche Gebiet wolle er nicht empfehlen, um der Regierung keine Gelegenheit zu Vorwürfen zu geben. Abgeordneter Bargum erwiderte hierauf, daß er die augenblicklichen Zeitverhältnisse für Verfassungsanträge sehr günstig erachte und das rein negative Verhalten für nicht richtig. Zu Seite 17 des Berichts bemerkt er, daß es keineswegs wahr, daß die Dänen im Reichsrath stets gegen die holsteinischen Sonderinteressen stimmten; zur Ablösung des Mühlen⸗ zwanges in Holstein und Schleswig seien bedeutende Summen aus den gemeinsamen Finanzen bewilligt. Zu Seite 18 des Berichtes bemerke er daß die Gesammtstaats⸗Verfassung als rechtsbeständig von denjenigen Holsteinern nicht bestritten werden könnte, welche im Reichsrath an allen Berathungen und Beschlüssen sich betheiligt hätten; wenn die Holsteiner die Rechtsbeständigkeit der gemeinsamen Verfassung nicht hätten aner⸗ kennen wollen, so hätten sie nicht wählen dürfen und im Reichsrathe statt mitzustimmen, nur einen Protest einlegen wollen. e b „Der Präsident bemerkte, daß er die Kompetenz der holsteinischen Ständeversammlung, Aenderungen der Gesammtstaats⸗Verfassung zu bean⸗ tragen, nicht anerkennen dürfe nach den bestehenden Verfassungsgesetzen über darauf zielende Anträge würde er also als Präsident die Abstimmung haben verhindern müssen. Advokat Bargum bedauert, daß der Ausschuß die Mängel in der Gesammtverfassung gerügt habe, ohne Befferungsvor⸗ schläge zu machen; es sei nicht seine Absicht gewesen, zu beantragen, daß über solche hier abgestimmt werde. Präsident: Es freue ihn, zu hören daß der Abgeordnete für Kiel (Bargum) nicht die Absicht habe, die Ver⸗ sammlung zur Ueberschreitung ihrer Kompetenz zu verleiten; Gesammt⸗ staats⸗Angelegenheiten würden hier, wie schon einmal erklärt sei, nicht zur Abstimmung gebracht werden dürfen. Advokat Bargum: Die Kompetenzfrage über manche Punkte könne doch sehr zweifelhaft sein; so er die Vertretung jedes Landestheils für kompetent, Vorschläge über zum Reichsrath in dem betreffenden Landestheil zu Berichterstatter Rötger ergriff wieder das Wort, um hervorzuheben daß der Vorredner und er sich schwerlich verständigen würden da beide von ganz verschiedenen Punkten ausgingen; er sehe keinen Nutzen von einer Separat⸗Verfassung, während man in einer Gütergemeinschaft verbleibe in welcher man nie zu bestimmen haben werde. Bargum hebt wiederum hervor, daß ein Vorbehalt in Bezug auf die Gesammt⸗Staatsordnung ge⸗ nügen würde, um die Annahme einer verbesserten Sonder⸗Verfassung nicht präͤjudizirlich erscheinen zu lassen. Es scheine überhaupt der Ausschuß⸗ bericht sich sehr an die Noten der deutschen Großmächte angelehnt zu haben, deren Hülfe er nicht besonders traue; dies könne ja vielleicht geschehen sein, um die Großmächte nicht zu verletzen von deren Intention er freilich nichts wisse; er fürchte die Hülfe des Suͤdens um so mehr, als in Deutschland sich gerade jett ein sehr reactionairer Geist geltend mache. Zu pag. 38 es Berichts bitte er noch um Aufklärung, dort sei von einer Grenzregulirung Holsteins die Rede, ohne daß ein Antrag daran geknüpft

deutigem Sinn? Lohyalität hab 2 eutiger n? Loyalität habe ihre Hauptbedeutung in der Beharrlich⸗ keit; wie aber sei dies in den letzten Jahren möglich bei selücch G . Wenn jetzt Mancher Loyalität zur Schau trage, so thue die Versammlung wohl am klügsten, einen Wahl⸗ spruch, der oft schon von Nutzen gewesen, anzuwenden, nämlich: „Trau,

“] 5 iner 15 5 eens 89 Can Sege Püuse ergreift Vice⸗Präsident Kaufmann NReincke Mitglieder im giclihs 1“ ation Bargum's, als ob die holsteinischen durch ihr 21 8 Nre Je.ne gt be Selehee Fhists⸗ egen; zugleich weist er die gegen die Bestrebungen de 9. zmächten die 8. 85 .“ in Holstein zu wahren, vorg2dachten Behmchbecungene rücsichtigung danischer dn. hes 5 vedch e Ehn u 1 e. 8 a Bargum erwiedert: Der tgtag 1 deusche 1 Uarecht gemacht, aber er wünsche gleiche Bil⸗ „Hierauf beginnt die Vorberathung über den besondere ei 4 vetbhescPhs S eigentliche Debatte findet huer aehee c .“ Form vhcgteh efrceegsi EZE1“ und Abänderungen bor, ““ beziehen sich hauptfachich au wiander ase Verfasfunrs üen .* welche auch in dem Ausschuß nic rügs sind, als: Uehes e.. düe⸗ Domainen⸗Verwaltung und vkraugerung g8 8— sonderen holsteinischen Angelegenheiten; Einführung größerer Weßfrahee EEöö“ freies Petitionsrecht, Recht der ständischen B,⸗ ebe Bigh 8 Herzogthum Holstein angehende Angelegenheiten, Bargum Beibeholtun e gr1 ßerem Umfang. Namentlich beantragt Her ““ 1. §. des jetzt geltenden Verfassungsgesetzes für a Höö fe und räth einen Vorbehalt in Bezug bE1“ t Angelegenheiten. Somit war die Vorberathung Nächste Sitzung Montag, den 7ten, 10 Uhr Morgens. (H. B. H 8* Saäachsen. Weimar, 7. September. Wie die hiesige tung mittheilt, hat Se. Königliche Hoheit der Großherzog Sachsen⸗Weimar bei Gelegenheit der Enthüllung der Dichter⸗ statuen die Künstler, denen Weimar und Deutschland diese mente verdankt, durch Verleihung des Hausordens vom Falken zu ehren geruht, und zwar den Professor Rietschel durch thurkreuz, den Professor Gassert und Herrn von Miller durch das Ritterkreuz. (Der Schöpfer der Herder-Statue, Pro fessor Schaller, hatte schon früher dieselbe Decoration er⸗ halten.) Die gleiche Auszeichnung ward auch dem Verfasser des 8 „Musenhofes zu Weimar“ Professor Wachsmuth aus Leipzig, zu heih. In Folge eines am 5. gefaßten Beschlusses des Weimarer Gemeinderathes ist am 6. früh durch eine Deputation des ge⸗ dachten Kollegiums den dort anwesenden Herren Professoren Rietschel aus Dresden, Gassert aus Wien und von Miller, Direktor der Königlichen Erzgießerei zu München, den Schöpfern der am 5ten enthüllten Dichterdenkmäler, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Weimar ertheilt worden, eine Anerkennung, welche nachträglich auch durch den gleichen Beschluß, dem Bildhauer Hrn. Schaller zu München, dem Schöpfer der Herderstatue zu Theil geworden. 18 Hessen. Darmstadt, 7. September. Ihre Majestät die Kaiserin von Rußland trafen gestern Vormittag von Ingen⸗ heim dahier ein und stiegen im Großherzoglichen Residenzschlosse ab. Allerhöchstdieselben besuchten den griechischen Gottesdienst im Großherzoglichen Palais und wohnten mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großherzogin Stephanie von Baden, Höchstwelche Nach⸗ mittags zum Besuche am Großherzoglichen Hofe dahier eintrafen der Großherzoglichen Familientafel im Schlosse bei. Ihre Majestät die Kaiserin werden sich nach dem griechischen Goktes⸗ dienste, welchem Allerhöchstdieselben heute Vormittag anwohnen wieder nach Ingenheim zurückbegehen. (Darmst. Z.) Haag, 4. September. In dem Wahl⸗

Niederlande. kampfe zu Leyden hat Schimmelpenninck von Amsterdam mit 909 Stimmen über den liberalen Candidaten Olivier, der nur 650 Stimmen erhielt, gesiegt. 8 . Großbritannien und Irland. London, 6. September. Die Königin, Prinz Albert und die königliche Familie wohnten am Donnerstag Nachmittags zu Schloß Braemar, nicht weit von Bal⸗ moral, den jährlich daselbst stattfindenden Volksspielen der hoch⸗ ländischen Clans jener Gegend bei. Unter diesen Belustigungen spielt das Werfen eines schweren Hammers, der Schwertertanz und der unter dem Namen „Reel“ bekannte Nationaltanz eine große Rolle. Der Earl von Clarendon wird vermuthlich Balmoral in der Mitte der nächsten Woche verlassen und als Begleiter der Königin durch den Earl Granville ersetzt werden.

Frankreich. Paris, 6. Sept. Der „Moniteur“ veröffentlicht unter der Ueberschrift „Statut der Kaiser⸗-Napoleons⸗Häuser“ ein vom 14. August datirtes Dekret, wodurch die verschiedenen Bestimmun⸗ gen der früheren Dekrete und Ordonnanzen in Betreff der kaiser⸗ lichen Häuser der Ehrenlegion geordnet und zu einem einzigen großen Statute verschmolzen werden. Die Generalräthe sprechen sich immer allgemeiner für das Lesseps'sche Vorhaben in Betreff

bindung der einzelnen Theile unter sich durch nationale Uebe reinstimmung

kommen dieses Entwurfes sei bezeichnet mit vier Worten. 1) Aufhebung der Landenge von Suez aus.

hervorgebracht und eben deshalb unvertilgbar sind. Käme im Sinne der Verständigung und auf Grundlage wohlbedachter Ausgleichung ein Vor⸗

schlaͤg 8 einer gemeinsamen Verfassung an die holsteinische Landesver ung,

tre⸗

o würde demselben die verdiente Aufnahme und Berücksichtigung

gewiß nicht entstehen. Dies ist aber überall nicht geschehen; nicht einmal

eine direkte Aufforderung, über die gemeinsame Verfassung sich vernehmen

zu lassen, ist an die holsteinischen Stände ergangen. Hätte

der

der jetzigen Beschränkung des Petitionsrechts, welche Beschränkung sich bereits als die größte Lächerlichkeit bewährt habe, 2) Modulirung der Verantwortlichkeit des Ministers; nur bleibe dieselbe in der Haupt⸗

sache (bei den Domainen) ausgeschlossen; 3) Schutz nur für einen kleinen

Theil von Beamten; 4) ein Normal⸗ Budget mit dreijäͤhriger 18 Periode, dessen Einführung nur zur Befestigung von großen Uebel⸗

benutzt werden solle. Berichterstatter: Diefer Gegenstand habe nur,

als einer baldigen Erledigung bedürftig, im Allgemeinen Erwähn i

sollen. Senator Junglöw hebt hervor, daß Sg. Punkt 5 wichtsan sen daß er wohl einen Antrag auf baldige Erledigung rechtfertige. Pastor Versmann: Der Auͤsschuß habe diesen Punkt als einen für die innere Einrichtung Holsteins wichtigen Gegenstand nicht übergehen und unerwähnt assen wollen; jetzt sei dieser Punkt freilich nicht von der Ständeversamm⸗

Papst am 5ten d. in Rom eingetroffen sei. glänzend.

7. September. Der heutige „Moniteur“ theilt mit, daß der Der Empfang war

Türkei. Die „Moldauische Zeitung“ bringt in einer außer⸗

ordentlichen Beilage vom 26. August einen Erlaß, den der Kaimakam Nikolaus Conaki⸗Vogorides am 25sten an den außerordentlichen

b TIn ständen, nicht zur Beseitigung beitragen werde. Das seien die gepriesenen 1 jetzt ziehung die Initiative zu ergreifen, so würde er das ihm ge⸗ Mittel, welche die Regierung zur Abhülfe wahrhafter Rothstände des Holstaln erledigen; aber der Ausschuß habe andeuten wollen, daß, wenn steckte Ziel uͤberschritten haben, und die Versammlung würde, Landes biete. Wie man nun ein loyales Entgegenkommen der Stände 28 lte Sec wie ja doch zu hoffen, eine ordentliche Sonderverfassung wenn sie darauf eingegangen wäre, sich der Gefahr ausgesetzt haben, den erwarten könne? Loyalität freilich sei heute ein Wort von sehr zwei⸗ Frlchigung finden maße, Feststellung der Grenzen Holsteins ihre rechtliche

Ausschuß der Versammlung empfehlen wollen, in dieser Be⸗ Verwaltungsrath der Moldau gerichtet hat und in welchem derselbe

meldet, daß er durch telegraphische Depesche vom 24ͤsten Weisung erhalten habe, in Folge des Einvernehmens der sechs Maͤchte die