dinxu a. eng niactas 89 bkK b 8 u, S 8. MRMNichtamtliches. 2 16 Preußen. Potsd am, 20. September. Ihre Majestät die Königin sind gestern Vormittag 10 Uhr, Se. Majestät der König, nachdem Allerhöchstdieselben noch den Kavallerie⸗Exer⸗ citien bei Verlin beigewohnt hatten, um 12 Uhr nach Sanssouci urückgekehrt. ] — Zeute Vormittag wohnten Ihre Königlichen Maäjestäten dem Gottezdienste in der Friedenskirche bei. Nachmittags fand bei Al⸗ lerhöchstbdenenselben auf Sanssouci größeres Diner statt, zu dem die Königlichen Prinzen und Prinzessinnen Königliche Hoheiten erschienen, auch der General⸗Feldmarschall Freiherr von Wrangel, so wie der noch in Verlin anwesende Fürst Gortschakoff, Statthalter des Kö⸗ nigreichs Polen nebst den aus Veranlassung des Man⸗ növers ebenfalls noch daselbst anwesenden Kaiserlich russischen Of— fizieren eine Einladung erhalten hatten. Fürst Gortschakoff, so wie die gedachten russischen Offiziere waren zufolge der Einladung bereits mit der 12 Uhr⸗Eisenbahnfahrt erschienen und bestiegen am Bahnhofe die bereitstehenden Königlichen Equipagen und machten in solchen, geführt vom General⸗Garten⸗Direktor Lenné, noch vor dem Diner eine Spazierfahrt durch die Königlichen Gärten, welche auch noch nach dem Diner fortgesetzt wurde, bis die Rückkehr um 2 Uhr per Eisenbahn nach Berlin erfolgte. “ Hessen. Darmstadt, 18. September. Heute Prerästacg traf Sr. Königliche Hohbeit der Großherzog von Baden zum Besuche Ihrer Kaiserlichen russischen Majestäten und des Groß herzoglichen Hofes hier ein und stieg im Großherzoglichen Residenzschlosse ab. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden wohnte mit den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften der Großherzoglichen Tafel bei und reiste Abends ab. — Ihre Majestaͤten der Kaiser und die Kaiserin von Rußland besuchten mit der Eroßher⸗ zoglichen Familie das Theater. Die Majestäten wurden beim Er⸗ scheinen in der Großherzoglichen Hofloge von dem Publikum mit lebhaftem Jubel und herzlichen Lebehochs begrüßt. Das Orchester spielte die rufsische Nationalhymne. sn e, 90ce 18. “ Der Koͤniglich däͤnische Bundes⸗ tags⸗Gesandte für Holstein und Lauenburg „Herr von Bülow, ist von Biarritz vor einigen Tagen hierher zurückgekehrt. Der schleswig⸗ holsteinische Kammerherr, Graf von Scheel— Plessen, ist hier eingetroffen. (Fr. Bl.) Baiern. Nürnberg, 19. September. Die Handels⸗ Gesetzgebungs⸗Konferenz wurde heute durch ihren ersten Prasidenten, den Herrn Staatsminister der Justis Dr. von Ringelmann, welcher sich zu diesem Zwecke von München hierher begeben hatte, wieder eröffnet. An der Stelle des verstorbenen preußischen Geheimen Ober⸗Justizraths Dr. Bischoff, wurde der Königlich preußische Geheime Ober⸗Justizrath Heimröth, von der Königlich preutzschen Regierung kommittirt, welcher heute seinen Sitz in der Versamm⸗ lung einnahm. Nachdem der technische Bevollmächtigte für Baiern, Handels⸗Appellationsgerichts⸗Assessor Merch dahier, aus Gesund⸗ heitsrücksichten seinen Austritt aus der Versammlung erbeten und erhalten, tritt nunmehr der hiesige Handels⸗Appellationsgerichts⸗ Assessor Herr Kaufmann Zahn an dessen Stelle. (N. C.) . Schweiz. Aus Bern vom 18. September wird telegraphisch gemeldet, daß der Bundesrath die Obersten Stehlin und Hurz als Commissaire an die waadtlndische Regierung schickt, um auf die Vollziehung der bundesräthlichen Beschluͤsse zu dringen, und daß die waadtländische Regierung den Großen Rath auf den 24. Sep⸗ tember einberufen habe, um vor demselben die Kompetenzfrage gegenüber dem Bundesrathe zur Sprache zu bringen. 8 Großbritannien und Irland. London, 19. Sep⸗ tember. Der „Globe“ schreibt: „Es gereicht uns zur Freude, melden zu können, daß die Regierung in Indien rasche Maß⸗ regeln getroffen hat, um für beträchtliche und schnelle Ver⸗ stärkung unserer Truppen Sorge zu tragen. Die Schiffe „2 Cottinger“ und „Assaye“, so wie ein kleines Segelschiff sind nach Mauritius zurückgesandt worden, um noch ein Detachement des 33. Regiments, ecine Compagnie Artillerie und ein Detachement des 4. Regiments nach Bombahy zu bringen. apitain Griffiths Jenkins ist mit dem „Chnsan“, dem „Madras“ und dem „England“, Schraubendampfern von je 1000 Tonnen, nach dem Cap geschickt worden. Eben dahin ward der „Himalaya“ von Kalkutta aus geschickt. Die Fahrzeuge haben Raum grnug, um alle Truppen, die Sir George Grey (der
Gouverneur der Cap⸗Kolonie) entbehren kann, an Bord zu nehmen.“
Frankreich. Paris, 18. September. Der „Moniteur“ veröffentlicht den am 3. Juli zwischen Frankreich und Baiern ab⸗ geschlossenen Vertrag über den internationalen Eisenbahn⸗Verkehr, der sich hauptsächlich auf das Polizei⸗ und Mauthwesen auf den Grenzstationen bezieht. Sodann bringt das amtliche Blatt ein Dekret, wodurch in Folge des am 2. Mai 1856 zwischen Frank⸗ reich und der freien Stadt Hamburg abgeschlossenen Vertrages über schriftstellerisches Eigenthum vom 1. Okkober 1857 an der Verkauf der Nachdrucke von Werken, deren Eigenthumsrecht auf hamburgi⸗ schem Gebiete festgestellt ist, auf französischem Gebiete verboten wird. — Der Herzog von Cambridge, der am 17. d, M. um 11 ½ Uhr Morgens im Lager bei Chalens eintraf, wird laut dem „Moni⸗
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sorgen.
„ 2. 88 2 teun⸗ weinige Tage mit dem Kaiser den großen Uebungen beiwoh⸗ nen“. Am 15ten ging der Dampf⸗Aviso „Solon“ mit dem Ober⸗Befehlshaber der levantinischen Schiffsdivision nach dem Piräeus ab. — Die „Reine Hortense“, welche im Hafen von Cherbourg eingetroffen ist, um ausgebessert zu werden, erhält statt ihrer jetzigen Maschine von 220 eine von 500 Pferdekraft. — An
der Thuͤr des Stadthaus⸗Bureaux sind jetzt die Kontumaz⸗Urtheile
des Afsisenhofes der Seine, welche gegen Massarenti, Campanella, Mazzini, Ledru⸗Rollin auf Deportation lauten, angeschlagen.
— 19. September. Herr Fould hat gestern das Ministerium des kaiserlichen Hauses wieder uͤbernommen. — Der Kaiser wird, außer Walewski, den Adjutanten Fleury und de Failly, auch den jungen Prinzen Murat mit nach Stuttgart nehmen. — Die Kaiserin Eugenie bleibt in Biarritz bis Ende September.
— 20. September. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß gestern unter Vorsitz des Kaisers im Lager von Chalons eine Ministerberathung stattgefunden habe. 4*9
Italien. Turin, 17. September. Cavalieri Bonetti be zeichnet die Taulegung zwischen Cagliari und Bona als gelungen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Sep⸗ tember. Vor seiner Abreise hat der Kaiser noch einige Ukase unterzeichnet, deren einer im Interesse der russischen Eisenbahn⸗ bauten, deren Unternehmer sich oft wegen Mangels an tüchtigen Civil⸗Ingenieuren in Verlegenheit gesetzt sahen. Deshalb ist schon durch früheren Erlaß den Ingenieuren der Direction der Wege und Communicationen gestattet worden, in den Dienst der Gesell⸗ schaft zu treten, mit Vorbehalt des Rechts, in Staatsdienste zurück⸗ zutreten. Diese Maßregel ist nun auch auf das Ingenieur⸗Corps des Heeres ausgedehnt worden. — Während der Abwesenheit des Ministers des Aeußern, der den Kaiser nach Deutschland begleitet, ist dessen Gehülfen, Geheimrath Malzow, die Interims⸗Verwal— tung des Ministeriums übertragen worden. Der bisherige dies⸗ seitige Gesandte am sächsischen Hofe, Geheimrath Schröder, ist auf sein Ansuchen wegen zerrütteter Eesundheit aus dem Staats dienst entlassen. — Ver Kaiser hat den Contre-Admiral bei der zweiten Flotten⸗Division, Maschin, zum Kriegs⸗Gouverneur von Astrachan, ersten Commandeur des Kriegshafens von Astrachan und der kaspischen Flotille an Stelle des Vice⸗Admirals Wassiliew ernannt. Die Organisation des Seedienstes ist durch diese drei⸗ fache Ernennung zum Abschluß gediehen, und im Kaspischen Meer ist nunmehr dieselbe maritime Organisation eingeführt, welche in der Ostsee, im Weißen Meere, im Stillen Ocean und im Schwar⸗ zen Meere das russische Seewesen leitet. (H. B. H.)
Schweden und Norwegen. Stockholm, 14. Sep⸗ tember. Wie bereits auf telegraphischem Wege und anderweitig gemeldet wurde (S. Nr. 221 d. Bl.) veröffentlichte ein am 12. d. erschienenes Extrablatt der „Post- och Inrikes Tidningar“:
„Sr. Königlichen Majestät gnädige Bekanntmachung, wie es sich mit der Reichsverwesung während der Krankheit Sr. Majestät bis auf weiteres verhalten soll. Gegeben Schloß Tullgarn, den 11. September.“
„Wir Oscar von Gottes Gnaden ꝛc. thun kund, daß, da Wir gegen wärtig durch Krankheit gehindert sind, Uns mit den Regierungsgeschäften zu befassen, so lange dieses Hinderniß für Uns, die Königliche Gewalt selbst auszuüben, besteht, die Verwaltung Unserer vereinigten Königreiche in Unserem hohen Namen einem aus schwedischen und norwegischen Mit gliedern, zu gleicher Anzahl auf beiden Seiten, zusammengesetzten Staatsrathe, unter der Benennung: „Schwedens und Norwegens Interims⸗Regierung“, wie durch §. 7 der Reichsacte, in Uebereinstimmung mit §. 40 der schwedischen Re⸗ gierungsform und §. 41 des norwegischen Grundgesetzes für solche Fälle bestimmt ist, bis auf Weiteres übertragen werden soll; wonach es Unseren sämmtlichen höheren und niederen Beamten, nebst Unseren übrigen treuen Unterthanen obliegt, mit Folgsamkeit und Gehorsam Alles, was diese
Interims⸗Regierung in Unserm hohen Namen gebietet und befiehlt, zu voll—
ziehen und vollstrecken ꝛc.“ Selbigen Abends theilte das oben genannte Blatt mit: „ Sr. Königlichen Majestät gnädiges Schreiben an die Stände deichs, betreffend die Reichs⸗Verwaltung während der Krank heit Sr. Wajestät des Königs. Gegeben Schloß Tullgarn, den 11. September 1857.“ 8* „Als Wir zur Pflege Unserer, seit einiger Zeit geschwächten Gesund⸗ heit am 22. des letztverflossenen Juni eine Reise von Unserer Hauptstadt antraten, hegten Wir die Hoffnung, bald mit gestärkten Kräften die volle Ausübung Unseres königlichen Berufs wieder übernehmen zu können. Doch es hat dem Allmächtigen nicht gefallen, diese Hoffnung in Erfüllung gehen zu lassen. Eine an der Westküste des Reiches angewandte Badekur hat nicht die erwünschte Wirkung zur Wiederherstellung Unserer Gesundheit gehabt
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vielmehr sind Wir in Folge fortdauernder Krankheit verhindert, für jetzt der Regierung obzuliegen, und bedürfen zugleich, so weit Wir nach dem abgegebenen Gutachten Unserer Aerzte hoffen dürfen, mit dem Beistande des Höchsten künftig die Gesundheit wieder zu gewinnen, unumgänglich auf eine längere Zeit ununterbrochener Befreiung von allen Regierungs⸗ Wir haben Uns daher veranlaßt gesehen, jetzt die Regierung über die vereinigten Königreiche, damit sie in Unserem Namen bis auf Weiteres von einem aus schwedischen und norwegischen Mitgliedern zu sammengesetzten Staatsrathe ꝛc. zu übertragen. L
Indem Wir somit das erfüllt haben, was die bestehenden Gesetze vorschreiben, haben Wir nicht die Ungelegenheiten und leicht entstehenden
Bedenklichkeiten übersehen, welche mit einer so beschaffenen Form der
Reichsverwesung
raumes zu
im Grundgesetze
8 3 g verknüpft sind und die auch allgemein anerkannt worden. Mit Bezugnahme hierauf und da Unser Gesundheitszustand, dem Gut⸗ achten der Aerzte zufolge, Uns nicht gestattet, den Regierungsgeschäften Unsere Fürsorge wenigstens während eines Jahres oder des Zeit⸗ widmen, nach dessen Verlauf die Grundgesetze der
vereinigten Reiche, im Falle der König während einer so lan⸗
gen Zeit behindert ist, Sich mit der Regierung zu befassen, den
Ständen des Reiches und dem Storthinge überlassen haben, solche Maß⸗ regeln wegen der Reichsverwesung zu treffen, welche sie am Nützlichsten finden: haben Wir, indem wir bei den obwaltenden Umständen der An⸗
sicht sind, daß keine Hindernisse entgegen stehen, das eben genannte, den Revpräsentanten beider Reiche vorbehaltene Recht mit der Genehmigung
des Königs zur Ausführung zu bringen, ohne Abwartung des äußersten, bestimmten Zeitpunktes Uns von Unserer König⸗ Pflicht und der Fürsorge für das Wohl der vereinigten welche Unseren Handlungen stets zu Grunde gelegen,
bewogen gefunden, die Aufmerkfamkeit der Reichsstände auf das Bedürfniß und die Nothwendigkeit zu richten, die Reichsverwesung für die Zeit, daß Wir durch Unsere Krankheit behindert sind, dieselbe Selbst zu führen, auf eine Weise zu ordnen, die besser als die eine von Uns einberufene Interims⸗Regierung den Anforderungen der Umstände ge⸗ nügte, und sowohl den inneren als den auswärtigen Verhältnissen der vereinigten Reiche besser entspräche; und Wir wollen zu solchem Behufe in dem vollen Vertrauen, bei den Ständen des Reiches Mitwirkung für die ungestörte Wohlfahrt des geliebten Vaterlandes zu finden, auf die Wir beständig rechnen zu können meinen, nur unter der Voraussetzung,
daß die zu gleichem Zwecke am heutigen Tage an das norwegische Stor⸗
thing erlassene Darlegung von Letzterem gutgeheißen werde, in Gnaden den Ständen des Reiches vorschlagen, es Unserem geliebten Herrn Sohne,
Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen zu übertragen, daß er in Un⸗
serem Namen die Reichsverwesung nach der Regierungsform führe, bis Wir Selbst unter dem mächtigen Beistande des Höchsten wieder im Stande sein werden, die Regierung zu übernehmen ꝛc.“
Diesem Erlasse Sr. Majestät haben in der am 11. d. zu Tullgarn abgehaltenen Sitzung eines zusammengesetzten schwedischen und norwegischen Staatsrathes sämmtliche Mitglieder, mit Aus⸗ nahme des auf Reisen befindlichen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, v. Lagerheim, beigestimmt, nachdem Se. Excellenz der Justiz⸗Staatsminister Günther in einem ebenfalls veröffentlichten Protokolle umständlich erörterte, daß derselbe durchaus nicht gegen das Grundgesetz streite und die Reichsverwesung auf die ange⸗ messenste Weise anordne, so daß „Schweden und Norwegen allein hierin während der Zeit einen Trost finden würden, während deren sie nach dem Rathe des Allweisen auf die eigene weise und dem Volke so theure Regierung ihres Königs verzichten müßten.“
Asien. Die „Times“ vom 18. September bringt folgende elegraphische Depesche: „Alexandria, 11. September. Ein aus 350 Mann des 10., 37. und 56. königlichen Regiments bestehen⸗ des Detachement hatte die Meuterer von Dinapur verfolgt. Es
hatte den Feind zu Arrah angegrissen, sich jedoch in Folge der überlegenen Zahl der Gegner mit einem Verluste von 200 Todten
und Verwundeten zum Rückzuge genöthigt gesehen. Auch General Havelock mußte sich, nachdem er sich Lucknow bis auf einen Tagesmarsch genähert hatte, nach Cawnpur zurückziehen und dort seine verwundeten Mannschaften, so wie die erbeuteten Kanonen in Sicherheit unterbringen. Unter seiner kleinen Streit⸗ macht war die Cholera ausgebrochen. Das 12te irregulaire Ka⸗ vallerie⸗-Regiment hatte sich zu Segowlie empört und seine Offi⸗ ziere niedergemacht. Ein Komplot, welches die Ermordung der Europäer zu Benares und Jessur zum Zwecke hatte, war entdeckt und vereitelt worden. Zu Verhampur waren das 63ste Regiment einheimischer Infanterie und das 11te unregelmäßige Kavallerie⸗ Regiment entwaffnet worden. Das 14te bengalische Infanterie⸗ Regiment zu Ihelum hatte dem Befeble, sich entwaffnen zu lassen, keine Folge geleistet und war durch ein Detachement Europäer in Stücke gehauen worden. Ihrer Majestät Schiff „Shannon“ kam am 8. August mit Lord Elgin und Stab, 380 Marine⸗Soldaten und einer Compagnie des 59sten Regiments zu Calcutta an. Die Schiffe „Pearl“ und „Lancefield“ waren gleichfalls mit Truppen, welche sich an
Bord des verunglückten „Transit“ befunden hatten, angelangt. In
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Berar war das Kriegsrecht proklamirt worden. Sir James Outram war zum Befehlshaber in Dinapur ernannt worden. Es geht das Geruͤcht, General Reid sei todt und das britische Heer habe sich genöthigt gesehen, sich von Delhi nach Agra zurückzu⸗ ziehen. (Diese Nachricht erhalte ich blos aus Ceylon, und sie er⸗ scheint mir als unzuverlässig.) Der Markt in Calcutta ist flau.“ „Die londoner Blätter veröffentlichen folgende, auf dem aus⸗ wärtigen Amte zu London am 17. September eingetroffene tele⸗ An Lord Clarendon. 8 8 Alexandria, 12. September. General Havelock war von Cawnpur aus 25 (englische) Meilen auf dem Wege nach Lucknow vorgerückt. Doch sah er sich, nachdem er die Rebellen in drei Gefechten geschlagen und ihnen 21 Kanonen abgenommen hatte, genöthigt, sich nach Cawnpur zurück⸗ zuziehen, um dort seine Kranken unterzubringen, deren Zahl durch die Cholera bedeutend zugenommen hatte. Er wartete auf Ver⸗ stärkungen. Zu Agra waren das Krok⸗Kontingent und andere
Rebellen vollständig zersprengt worden. Ein 300 Mann starkes Detachement des 10. und 37. Königlichen Regiments hatte einen nächtlichen Angriff auf das 8. und 40. eingeborne Infanterie⸗Re⸗ giment gemacht, die sich zu Dinapur empoͤrt hatten, war jedoch mit einem Verluste von 200 Todten zurückgeschlagen worden. In Kalkutta war die Leibgarde entwaffnet worden, doch hatte man ihr gestattet, ihre Pferde zu behalten. Die Nachricht von dem Rück⸗ zuge des Generals Havelock kommt mit dem Telegraphen über Suegzz Der „Kalkutta Englishman“ vom 8. August thut ihrer keine Erwähnung. 8 hZZII F. Johnson.
1 Triest, Donnerstag, 5 Uhr 55 Min. Morgens Durch die Admiralität ward 4 dem answärtsgen Amte am 17. September folgende telegraphische Depesche übermittelt: 1“ b Cagliari. „Nach der Meuterei zu Dinapur war eine kleine Truppenzahl bestehend aus 160 Mann des Königlichen 10. Regiments und un⸗
(Gezeichnet) Raven.
gefähr derselben Zahl des 37. Regiments, abgesandt worden, um
etwa 8 (2) von den Meuterern zu Arrah belagerten Europäern
Entsatz zu bringen. Die Expedition scheiterte und wir erlitten
sehr schwere Verluste.
Diese Nachrichten hat der General⸗Konsul Green zu Alexandrien
unterm 11. September, 10 Uhr Abends, übersandt. An den Earl von Clarendon. M. Stopford, Contre⸗Admiral. Konsul Craig.
Einer Depesche aus Marseille vom 17. September zufolge
hatte das die Insurgenten in der Nichtung von Agra verfolgende englische Detachement zwei Dritttbeile seines Effektiv⸗Bestandes verloren und sich zum Rückzuge genöthigt gesehen.
Die Zahl der Ausfälle, welche die Besatzung von Delhi
bis zur Zeit der letzten Nachrichten gemacht hatte, wird auf 20
angegeben.
Aus London, 19. September, Abends, wird gemeldet: „Die
mit der Post aus Kalkutta eingelaufenen amtlichen Nachrichten lauten günstiger, als die mit dem Telegraphen angekommenen. General Havelock hatte Verstärkungen erhalten, und es war ihm möglich geworden, den Marsch nach Lucknow wieder anzutreten. Man hoffte, er werde jene Stadt am 8. August erreichen. glaubte an den nahe bevorstehenden Entsatz von Arrah. neuen Erhebungen 8 .
Der Maharadschah von Kewar hatte den Rebellen das Fort
Man orst Keine und Niedermetzelungen hatten stattgefunden.
Kalungor abgenommen und daselbst Truppen hingelegt, die von
Engländern befehligt wurden.
Die Gesammtzahl der mit Lord
Elgin zu Kalkutta angekommenen und der daselbst mit jedem
Tage erwarteten Truppen beläuft sich auf 1700 Mann.“ 1 b 1 die offizielle Nachricht von der Räumung Herats durch die Perser in Paris eingetroffen
Der „Constitutionnel“ berichtet, daß
sei. „Aber, setzt dieses Blatt hinzu, laut einem Gerüchte, das sich
zu verbreiten begann, schickte Gholam Haͤydar Khan, des Moham⸗
med Sohn und für seinen Vater Gouverneur von Kandahar, sich an, auf Herat zu marschiren und sich desselben zu bemächtigen; es steht deshalb zu fürchten, daß die Perser in diesem Falle auf's Neue vorrücken, da sie nicht wollen, daß Herat in den Händen der Afghanen bleibe.“ 1
In Fuchchan ist ein Mandarin von hohem Range aus Peking eingetroffen, der sich über Amoy nach Canton begiebt. Es soll Pih⸗kwei, der Gouverneur von Kwang⸗tung, sein. In Shanghae kam ebenfalls ein neuer kaiserlicher Commissair an, um, wie es heißt, abermals Subsidien und Contributionen einzutreiben. An den Küsten treiben große Piratengeschwader ihr Unwesen, an dem sich auch allerlei portugiesisches Gesindel betheiligt. Mehrere der letztgenannten Nationalität angehörige Seeräuber wurden nach Macao geschickt und dort gerichtet.
In Betreff der angeblichen Besetzung der Insel Formosae durch die Nordamerikaner vernimmt man, daß Capitain Simm von der Marine der Vereinigten Staaten sich schon im Mai dahin be⸗ geben hatte. Man wußte aber nicht mit Bestimmtheit, ob es sich
um eine Besetzung oder Pfandnahme handelte, oder blos um Nach⸗ forschungen wegen verschiedener Europäer, die den Eingebornen m
die Hände gefallen und von denselben sehr hart behandelt worden sein sollen. Die „Pekinger Zeitung“ nimmt von de
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8 8 — „ * „ + 8 Konflikte in Cauten
und überhaupt von den auswärtigen Ang nheiten nicht die ge⸗
ringste Notiz. Die Verwaltung des Reiches scheint nach den Ver⸗
ordnungen, welche sie bringt, in voll G und nur der Zustand der Finanzen ist es s die am meisten in Anspruch nimmt. Neu
Seiten vorgeschlagen und untreue unterschlagenen Gelder angehbalten.
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Stillstand eingetreten; diese Stadt soll Rebellen ziemlich hart bedrängt sein un meint, sie könne wohl eher den
macht in die Hände fallen.
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