1834
.tAhnir Pemmets n⸗ 9,2 88 agrug g Nominal⸗Werth der EEE“ den Nominal⸗Werth der aher Cours gesetzten Prioritäts⸗Obligationen, so wird der Meberschuß wie zu a. liquidirt. 1— Mebrigens steht den Inhabern der 4prozentigen und der 4 ½prozen⸗ tigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien auch die Befugniß zu, von einer solchen getrennten Liquidation ganz abzusehen und den gesammten Nominalwerth hrer Actien in der zu a. angedeuteten Weise zur Liquidation zu bringen.
.. Oie Inhaber aller drei Arten von Stamm⸗Prioritäts⸗Actien sind gleich den Inhabern der ursprünglichen Stamm⸗Actien zu Mitgliedern des Ver⸗ waltungsraths wählbar und in den General⸗Versammlungen theilnahme⸗ nd stimmberechtigt. 8 9
82 . . Reicht für ein Betriebsjahr der Reinertrag zur Vertheilung einer Dividende von 4 pCt. auf die 4prozentigen, von 4 ½ pCt. auf die 4;/pro⸗ zentigen und von 5 pCt. auf die 5prozentigen Stamm⸗ Prioritäts⸗ Actien nicht aus, so muß die Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft bis auf Höhe der Fehl⸗ summen in Stelle der aus den laufenden Einnahmen des betreffenden Be⸗ triebsjahres planmäßig amortisirten Prioritäts⸗Obligationen, unter Beob⸗ achtung der im §. 2 für die Actien⸗Emission gesetzten Schranken, resp. 4proz. oder 4 ½ proz. Stamm⸗Prioritäts⸗Actien verausgaben und den durch die Verwerthung derselben erzielten Kapitalbetrag, so weit derselbe erforderlich st, um den Stamm⸗Prioritäts⸗Actien eine Dividende von 4 Prozent esp. 4 ½ Prozent und 5 Prozent zu gewähren, dem zu vertheilenden Rein⸗ rtrage zuseßen. 1 Pes b111“¹“ 1G Die nach der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai 1857 emittirten prozentigen Stamm⸗Prioritäͤts⸗Actien sind noch sämmtlich im Befitze der Bilhelmsbahn⸗Gesellschaft. b Vor der Ausgabe sind diese Actien mit einem Stempel zu versehen, welcher die Worte enthält: „gestempelt zufolge 5ten Statut⸗Nachtrags“. Die durch die Allerhöchsten Privilegien vom 19. April 1847, 17. Nobember 1852, 9. August 1853 und 9. Juli 1856 fest⸗ gestellten. Rechte der Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen er⸗ leiden durch die Bestimmungen dieses Statut⸗Nachtrages keine Aenderung. Es sind insbesondere, außer dem Falle besonderen Uebereinkommens mit der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft, die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen weder verpflichtet, in Stelle ihrer Ochligafsanen Stamm⸗Prioritaͤts⸗Actien anzunehmen, noch berechtigt, der Gesellschaft gegenüber, solche Umwandlung ihrer Obligationen zu fordern. Us pnn
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Einhundert Thaler Preußisch Courant. Vierprozentige Stamm⸗Prioritäts⸗Actie
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Ihnhaber dieser vierprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actie nimmt auf Höhe des Betrages von Einhundert Thalern preußisch Courant in venes des am ten 1857 von Sr. Maäjestaͤt dem Könige von Preußen Allerhöchst bestätigten fünften Nachtrags zum Statut der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft vom 1. Januar 1858 ab an den Divi⸗ denden der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft mit dem Vorzugsrechte verhält⸗ nißmäßigen Antheil, daß wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewäh⸗ rung von vollen vier Prozent auf alle Stamm⸗ und Stamm⸗Priori⸗ täts⸗Aetien nicht zureicht, diese vierprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien bis auf Höhe jenes Prozentsatzes nicht nur den ursprünglichen Stamm⸗ Actien, sondern auch den nach der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai 1857 genehmigten fünfprozentigen und den auf Grund des unter dem ten 18 Allerhöchst bestätigten fünften Statut⸗ Nachtrages der Wilhelmsbahn⸗Gesellschaft emittirten vier und ein halb prozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien vorgehen, auch den In⸗ habern der betreffenden Dividendenscheine dasjenige, was sie eiwa für ein Betriebsjahr weniger als vier Prozent bekommen, aus dem Raauf die ursprünglichen 2,400,000 Thaler Stamm⸗Actien fallenden Reinertrage der nachfolgenden Jahre nachgezahlt wird. Ratibor, den ten 1857. S.
Die Koͤnigliche Direction der Wilhelms⸗Bahn.
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Schema zum Dividenden⸗Coupon.
Erster Dividenden⸗Coupon
Veieerprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actie
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E. (Cosel⸗Oderberg).
b Iahober dieses empfängt diejenige Dividende, welche für das Kalender⸗
ahr 1858 auf die vierprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien der Wil⸗
elmsbahn⸗Gesellschaft vertheilt und öffentlich bekannt emacht werden wird. Ratibor, den ten h f chhe 89 4 8
Die Konigliche Direttion der Wilhelms⸗Bahn. (Stempell) (Faesimile von zwei Unterschriften.)
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ier und ein halb prozentige Stamm⸗Prioritäts⸗Actie der Wilhelms⸗Bahu.
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HI , Inhaber dieser vier und ein halb prozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗ Actie nimmt auf Höhe des Betrages von Einß ßisch Courant in Gemäßheit des am von Sr. Majestät dem Köni fünften Nachtrages zum Stat helmsbaha⸗Gesellschaft dom 1. Januar 1858 ab an den Dividenden der Wilhelmsbahn⸗Ge⸗ sellschaft mit dem Vorzugsrechte verhältnißmäßigen Antheil, daß er nur den in Stelle von Prioritäts⸗Obligationen ausgegebenen 4pro⸗ zentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien nachsteht, im Uebrigen aber, wenn der verfügbare Reinertrag zur Gewährung von vollen Vier und Einhalb Prozent auf alle Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts⸗Actien nicht zureicht, diese vier und einhalbprozentigen Stammts⸗Prioritäts⸗Actien bis auf Höhe jenes Prazentsatzes nicht nur den ursprünglichen Stamm⸗ Actien, sondern auch den nach der Allerhöchsten Urkunde vom 4ten Mai 1857 genehmigten fünfprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien vor⸗ gehen, auch den Inhabern der Dividendenscheine dasjenige, was fie etwa für ein Betriebsjahr weniger, als Vier und ein halb Prozent erhalten, aus dem auf die ursprünglichen 2,400,000 Thlr. Stamm⸗
wird. Ratibor, den ten 1857. Ddie Königliche Direction der Wilhelms⸗Bahn. (Stempel.) (Zwei Unterschriften)
Schema zum Dividenden⸗Coupon. II nng v“ Erster Dividenden⸗Coupon IG. Vier und einalh Stamm⸗Prioritäts⸗Actie
No.
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der 8 Wilhems⸗Bahn b (Cosel⸗Oderberg). Inkhaber dieses empfaͤngt diejenige Dividende, welche für das Kalender⸗ jahr 1858 auf die vier und einhalbprozentigen Stamm⸗Prioritäts⸗Actien der Wilhelms⸗Bahn⸗Gesellschaft vertheilt und öffentlich bekannt ge⸗ macht wird. 11“ Ratibor, den ten 1857. v Die Königliche Direction der Wilhelms⸗Bahn. (Stempel.) (Facsimile von zwei Unterschriften.)
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Serie No. 1.
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Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Verfügung vom 7. September 1857 — betreffend die Erhebung der russischen Assekuranz⸗Gebühr
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für gewöhnliche Paͤckereien nach Rußland und
s„‚˖1eem Königreiche Polen. 1
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Einer Mittheilung der Kaiserlich russischen Ober⸗Postbehörde zufolge ist für alle mit den russischen Posten zu defs dast. bahs⸗ post⸗Gegenstände ohne Ausnahme, also nicht allein für Geld⸗ und Werthsendungen, sondern auch fuͤr alle gewöhnlichen Päckereien, außer dem Porto nach dem Gewichte, eine Assekuranz⸗Gebühr zu erheben. Letztere beträgt für gewoͤhnliche Packet⸗Sendungen 1 Kopeken Silber für jeden Rubel des Werthes der Sendung. „Die Post⸗Anstalten haben hiernach fortan für alle ewöͤhn⸗ lichen Fahrpost⸗Sendungen nach Rußland und dem Lonigreiche Polen, im Falle der Frankirung, außer dem Gewichtsporto, noch die russische Assekuranz⸗Gebühr nach Maßgabe des Werthes, welcher allemal in den den Sendungen beizufügenden Zoll⸗Declarationen angegeben werden muß, zu erheben, resp. den russischen Auswech⸗ selungs⸗Post⸗Anstalten zu vergüten.
Für die diesseitige Beförderungsstrecke ist eine Assekuranz⸗ Gebuͤhr (Werthporto) nur dann zu erheben, wenn der Werth der Sendung von dem Absender auch auf der Begleit⸗Adresse deklarirt worden ist, und somit die Sendung als eine Werthsendung angesehen werden muß.
In dem der General⸗Verfügung vom 6. Maͤrz 1852 bei⸗ liegenden Tarife zur Erhebung des russischen Portos fuͤr Fahrpost⸗ Sendungen nach und aus dem Kaiserlich russischen Reiche ist unter: „B. Assekuranz⸗Taxe“ (pag. 115 des Post⸗Amtsblatts pro 1852) der Passus von „Far alle Paͤckerei⸗Sendungen ꝛc.“ bis „erhoben“ zu Fästchen und dafür zu setzen: „Für alle Packerei⸗Sendungen, gleichviel ob deren Werth auf der Begleit⸗Adresse deklarirt ist oder nicht, wird außer dem Gewichtsporto (Gewichts⸗Taxe ad A.) noch eine gleichmäßige Assekuranz⸗Gehühr von 1 Kopefen Silber für
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undert Thalern Preu-⸗ 1857
Actien fallenden Reinertrage der naͤchstfolgenden Jahre nachgezahlt ½ 1 18
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jeden Rubel des jedenfa der Zoll⸗Declaration anzugebenden Wermes ohne Rücksicht auf die Länge der Beförderungsstrecke, erhoben.“
Berlin, den 7. September 1857. “
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Verfügung vom 17. September 1857 — betreffend die Ermäßigung des britischen Seeportos für die Korrespondenz nach den über Ostindien hinaus be⸗ 8 legenen Länder.
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Das britische Seeporto von Alexandrien ab ist für die auf dem Wege über Triest zu befördernde Korrespondenz nach den eng⸗ lischen Befitzungen und Schutzstaaten in Hinter⸗Indien, nach den niederländischen Besitzungen im indischen Archipelagus und nach Australien von 40 Kr. auf 30 Kr. Conv. Münze fuͤr den ein⸗ fachen Brief ermäßigt worden. Die Taxe fuür Zeitungen nach jenen Ländern bleibt unverändert.
Die Postanstalten werden hiervon zur Nachachtung in Kennt⸗ niß gesetzt. 1B8 2
Berlin, den 17. September 1857.
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General⸗Post⸗Amt.
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A““ .v⸗ 158 1188 lücnaeh 8 G Sng- eid vom 10. September 1857 — die Porto⸗ reiheit der Korrespondenz⸗ ꝛc. Sendungen in Be⸗ zug auf die Ertheilung von Jagdscheinen an 6 Königliche Forstbeamte betreffend.
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Die Königliche Ober⸗Post⸗Direction empfaͤngt anliege
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Beschwerde des Königlichen Oberförsters N. in N. vom 24. v. M.
nebst Beilage zur weiteren Veranlassung mit dem Bemerken, daß die Bestimmungen der Verfügung vom 20. Mai 1854 — Post⸗
betreffend die Portopflichtigkeit der Korrespondenz⸗ und Geld⸗ sendungen bei Ausstellung von Jagdscheinen,
1 Amtsblatt de 1854 Seite 204 —
nicht auf diejenigen Korrespondenz⸗Sendungen Anwendung finden,
welche sich auf die Ertheilung von Jagdscheinen an Königliche Forst⸗
und Jagdbeamte, Behufs Ausübung der Jagd in ihren Forstschutz⸗
Bezirken, beziehen, indem hierbei kein Interesse der einzelnen, die Jagd ausuüͤbenden Personen, sondern lediglich da
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esse obwaltet. Berlin, den 10. September 1857.
General⸗Postamt.
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Der Regierungs⸗Haupt⸗Kassen⸗Buchhalter Raakow und der Diäatarius Sternsdorff sind zu Geheimen expedirenden Sekre⸗ tairen und Kalkulatoren bei der Etats⸗ und Kassen⸗Abtheilung des Finanz⸗Ministeriums ernannt worden. 1““
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AA“X“ 1 „ Bei der heute beendigten Ziehung der 3ten Klasse 116ter Königlichen Klassen⸗Lotterie fiel 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 58,374. 1 Gewinn von 1000 Thlr. auf Nr. 75,329. 3 Ge⸗ winne zu 500 Thlr. fielen auf Nr. 9006. 54,429 und 93,866. 2 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 67,166 und 87,250; und 10 Ge⸗ winne zu 100 Thlr. auf Nr. 10,371. 20,004. 26,214. 29,579. 9,022. 57,839. 70,076. 72,794. 92,326 und 92,356. Ksöönigliche General⸗Lotterie⸗Direction. 8
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Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiser⸗
lich franzoͤsischen Hofe, Graf von Hatzfeldt, von Paris. ““
8 Abgereist: Der General⸗Post⸗Direktor Schmuückert nach der Provinz Schlesien. Nos b
RilIichtamtliches.
Sachsen. öffentlicht nachstehendes Bülletin aus „Pillnitz, 23. September
Snit bnod Dresden, 23. September. Die „L. Z.“ ver⸗ fruͤh 38 Uhr. Se. Majestaͤt der Köni aben bei dem gestrigen Mandöver in der Gegend von Großenhain ha⸗ 511 Uhr 54 büehen eine kleine Muskelausdehnung am linken Schenkel erlitten, welche nöthigte, vom Pferde zu steigen, für den Tag die Verfolgung der Truppenbewegungen aufzugeben und nach Pillnitz zurückzukehren. Die Untersuchung an Ort und Stelle sowohl als hier zeigte, daß durchaus keine besorgliche Verletzung vorhanden sei und wenige Tage Ruhe hinreichen werden, das kleine Unwohlsein zu beseitigen. Die heutige Nacht haben Se. Majestät der König vollkommen gut geruht und bereits das Bett verlassen. — (Unterz.) Dr. C. G. Carus, Königlicher Leibarzt, und Geheimer Medizinalrath, Regi⸗ ments⸗Stabsarzt Hauffe.“ S
Coburg, 21. September. Wie fruͤher berichtet, war im letzten gemeinschaftlichen Landtage zur Entscheidung der Frage, ob bei Beschlußfassung über die Organisation des Staats⸗Ministeriums der gemeinschaftliche Landtag ausschließlich kompetent sei, oder ob die desfallsigen Beschlusse des gemeinschaftlichen Landtags noch der Sanction der Sonderlandtage unterlägen, mittelst eines Kompro⸗ misses das Ober⸗Appellationsgericht in Jena zum Schiedsgericht von den Abgeordneten gewaͤhlt worden. Zugleich wurde da⸗ bei bestimmt, daß binnen 4 Wochen von den Abgeordneten beider Landestheile die verfassungsmäßig erforderlichen De⸗ ductionsschriften an das Ministerium in Gotha zur Weiter⸗ beförderung an das Schiedsgericht abgegeben werden sollten. Diese Abgabe ist von hier aus vor einigen Tagen erfolgt; der hiesigen Deductionsschrift ist aber noch eine Erklaͤrung derjenigen fruͤheren 1. 1cgesne 6 bei der Beschlußfassung über das neue Staatsgrundgesetz thäͤtig gewesen sind. Diese Erklärun 2 im Wesentlichen dahin, d0hc ana Sens, he Zustimmung zum gegenwäͤrtigen Staatsgrundgesetz lediglich von der Voraussetzung ausgegangen seien, daß das Staatsministerium den⸗ 1 jenigen Behörden beizuzählen sei, hinsichtlich deren nach §. 112 des Staatsgrundgesetzes Beschluͤsse des gemeinschaftlichen Landtags über Veränderungen in ihrer Organisation noch der Zustimmung der Sonderlandtage bedürfen, um als gültig angesehen werden zu können. (L. Z.)
Hessen. Darmstadt, 22. September. Se. Majestät der Kaiser von Rußland wohnt morgen dem ersten großen Feld⸗ manoͤver der Großherzoglichen Truppen bei und reist am 24. d. nach Stuttgart. 2
Großbritannien und,/ Irland. London, 22. September. Morgen oder übermorgen geht der Dampfer „Great Britain“ von Liverpool, wo er unter Aufsicht der Admiralität ausgerüstet worden ist, nach Cork, um am 28. d. mit 1100 Mann Kaballerie nach Bombay abzufahren.
Von allen Seiten kommen Anerbietungen junger Leute aus den Mittelständen, als Freiwillige nach Indien zu gehen, wenn die Regierung die Aufstellung solcher Corps bewilligen und begünstigen wollte. Es ist bis zur Stunde ungewiß, ob die Re⸗ gierung auf dieses Anerbieten Rücksicht nehmen wird.
Frankreich. Paris, 22. September. Der Kaiser wird am 24. in Straßburg übernachten und am 25. Morgens direkt nach Stuttgart gehen. Auch der russische Gesandte, Graf Kisseleff, geht nach Stuttgart. — Das Kriegs⸗Depot bereitet in diesem Augenblicke auf Befehl des Ministers eine große Spezial⸗Karte Kabyliens nach den Aufnahmen und Vermessungen der Stabs⸗ Offiziere vor.
— 23. September. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß die Dampfschifffahrts⸗Verbindung mit Brasilien der Messagerie imperiale überwiesen worden sei.
Asien. In ihrem Börsenberichte vom 19. d. M. geben die Times noch folgende Mittheilungen als Nachtrag zu den neuesten ostindischen Berichten: „Es zeigt sich, daß der unglückliche Vorfall zu Arrah durch eine glückliche und höchst wunderbare Vertheidi⸗ gung von Seiten eines aus 12 Europäern und 45 Sikhs bestehen⸗ den, in jenem Orte belagerten Häufleins wieder gut gemacht worden war. Diese kleine Schaar war nach dem Scheitern der von Di⸗ napur ausgerückten Expedition am achten Tage von dem Major Eyre entsetzt worden, der mit 200 Mann und 3 Kanonen eine feindliche Heeresmacht, welche anf 3000 Mann nebst mehreren Ka⸗ nonen geschaͤtzt wurde, und an deren Spitze ein einheimischer Radschah stand, zersprengt hatte. Die weiteren günstigen Nach⸗ richten sind der Marsch des Generals Havelock nach Lacknau, die Ankunft Lord Elgin's mit 1700 Mann in Calcutta, die Organisation einer Flotille, welche unter Befehl des Kapitains Peel den Ganges hinaufsegeln sollte, so wie die Kunde, daß Holkar und Sindiah frei geblieben waren, und daß zu Hyderabad und Nagpur vollstaͤndige Ruhe herrschte. Andererseits hält man es jedoch nicht für unmöglich, daß General Wilson sich in Anbe⸗ tracht der geringen Stärke seines vor Delhi stehenden Heeres, so wie wegen der Verluste, welche dasselbe durch die fortwäͤhrenden
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daß die damaligen Abgeordneten bei der 8 8