1857 / 227 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Provinz 8 Rehierungsbezirk Magbeburg.

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Ligation des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes Thaler preußisch Couran A

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Litt Nr.... fünf und zwanzig Einhundert fünshundert

EEq LLENZEEI1I1166“ 1 Der Aken⸗Nos⸗ Seitens des Gläuhigers unkündbaren Verschreibung die Summe von

fünf und zwanzig

stzanden

fünfhundert bescheinigt. Dicge Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung seiner

Meliorationen von dem Deichverbande in Gemäßheit des Allerhöchsten

Privilegiums vom. ten.. w... (Gesetz⸗Sammlung vom Jahre

1857. S..) aufgenommenen Gesammtdarlehns von Einmal hundert

tausend Thalern. Die Rückzahlung der Schuld geschieht spätestens vom

2. Januar 1863 ab allmälig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens

Einem Prozent jährlich unter Secs der Zinsen von den getilgten

Schuldverschreibungen gebildeten Tilgungsfonds.

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Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird.

durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1862 ab im Monate Juni jeden Jahres, zuerst im Juni 1862, und die Aus⸗ zahlung des Kapitals und der Zinsen erfolgt dann in dem Zinstermine am 2. Januar des folgenden Jahres. Der Verband behält sich

edoch das Recht vor, nach Ablauf von vier Jahren den Tilgungs⸗ fonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern und ihres Betrages, so wie des Termins, an welchem die

Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt⸗

machung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungs⸗

termine in dem „Preußischen“ und „Dessauschen Staats⸗Anzeiger“, dem

„Magdeburger Correspondenten“, dem „Magdeburger Amtsblatt“ und dem

„Calber Kreisblatt“. Sollte eines oder das andere der bezeichneten Blätter

eingehen, 8 bestimmt der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen, in welchem andern Blatte die Bekanntmachung erfolgen soll. „Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen in der ersten Woche des Januar und Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz⸗ zisorke mit jenem verzinset.

80 Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Deichkasse in Aken, in der nach dem Eintritt des Fäl⸗

gkeitstermins folgenden Zeit.

1 Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldver⸗ schreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗Coupons der späteren Fäl⸗ ligkeits⸗Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗Termine nicht erhoben worden, so wie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Verbandes

as Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Susoseee ungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts⸗

Ordnung Th. I. Tit. 51. §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Calbe a. d. Saale.

Zins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 11 welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen erjährungsfrist bei dem Deich⸗Amte anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigung der Schuld⸗ verschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjäͤhrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor⸗ gekommenen Zünsg aithön⸗ gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diefer Schuldverschreibung sind... halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1865 ausgegeben. Für die weitere Zeit

werden Zinscoupons auf fünfjaͤhrige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Deich⸗ kasse in Aken gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie bei⸗ gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung

der neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Verband mit seinem Grundvermögen, so wie mit den Beiträgen, welche auf Grund der §§. 6 ff. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom

M28. August 1856. (Gesetz⸗Sammlung vom Jahre 1856 S. 913) von den

Verbands⸗Genossen erhoben werden.

1 Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗ schrift ertheilt. 8 1u“

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Das Deichamt des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes. eennerschrift dreier Mitglieder.) ster

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uburger Deichverband verschulhet dem Inhaber dieser

Thalern, deren Empfang das unterzeichnete Deichamt

Die ausgeloosten, so⸗

8 ün . Fias IAIIIC11²XX“X“X“X“ am ten 18.. und späterbin die Zinsen der vorbemerkten Obligation für das Halbjahr vom. mit sin Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Deichkasse zu Aken.

Aken, den ten 18.. 8 I Das Deichamt des AkenzRosenburger Deichverbandes. (Faksimile der untersprift dreier Mitgliederl1l)

Dieser Zins⸗Coupon wird ungt nih. 11““ Iu wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb Eiingetragen im Registre vier Jahren, vom Tage der Fälligkeitkt— 0. 88

ab, erhoben wird. b

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. . 8

Dem Tischlergesellen August Mekelburg in Berlin ist unter dem 22. September 1857 ein Patent

auf einen Parallelschraubstock, in so weit derselbe für neu der Anwendung bekannter Theile zu beschränken, auf fuͤnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

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Dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz zu Berlin ist unter

dem 22. September 1857 ein Patent 11 8 DNaauf eine Vorrichtung zum Schleifen optischer Glaͤser, so⸗ weit dieselbe nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung als neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Jemand in

der Benutzung bekannter Theile zu beschräͤnken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

ang des. jßischen S 8 gei 6 f g 8 Preußischen Staats ertheilt Hoehr. en9.

189888 11“ 1I11“ q16 89 LEIIII11““ 28 v1“ .“ Dem Mechaniker Eduard Boissier zu Berlin ist unter dem 22. September 1857 ein Patent

8 aauf eine durch Modell und Beschreibung erläuterte Sonnen⸗ uhr, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, und ohne Jemand in der Anwendung bekannter Theile

zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des Preußischen Staats ertheilt worden.

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IA“ 1 8 Bekanntmachung vom 22. September 1857 be treffend den Schluß der Dampfschifffahrten zwi schen Stettin und Stralsund über Swinemünde

8 uüuund Putbus.

Die Fahrten des Königlichen Postdampfschiffes „Königin Eli⸗ sabeth“ zwischen Stettin und Stralsund über Swinemünde und Putbus werden fuüͤr dieses Jahr in der Art geschlossen werden, daß die letzte Abfertigung des Schiffes von Stralsund am Freitag den 25sten, und von Stettin am Sonnabend den 26sten d. M. statt⸗ SGeneral⸗Post⸗Amt. 1289218133 1 11“ 3 8

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Bekanntmachung vom 22. September 1857 be— treffend die Post⸗Dampfschifffahrten zwischen (Stettin und Kopenhagen.

Die Post⸗Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopen⸗ hagen, welche zur Zeit wöchentlich zweimal stattfinden, werden

Provinz Sacsfähe. Regierungs⸗Bezirk Magdeburg. ins⸗Coupon

HObligation des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes 1

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nach der Fahrt von Stettin am Sonnabend, den 26sten d. M.,

nur einmal wöchentlich, und zwar in folgender Weise fort⸗

bestehen:

aus Stettin: Freitag Mittags, nach Ankunft des von Berlin des Morgens abgehenden Eisenbahnzuges;

in Kopenhagen: Sonnabend fruh; 8

üͤber Thaler. Silbergroschen Pfennige.

aus Kopenhagen: Dienstag 3 Uhr Nachmittags;

Der Inhaber dieses Zins⸗Evupons empfäangt gegen dessen Rückgabe

Die auf eine wöchentlich einmalige Fahrt beschraͤnkte Verbin⸗ dung beginnt von Kopenhagen am Dienstag

treffend die Herstellung einer Telegraphenlinie

und eigenthüͤmlich erachtet worden, und ohne Jemand in welche hierdurch vom 1. Oktober c. ab dem öffentlichen Verkehr

legraphiscer epeschen nach resp. von Stolp finden die Bestim⸗ Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗Vereins vom 1. November 1855

1861

8* n Stettin: Mittwoch Vormittags, berechnet auf den Anschluß in S an den des Mittags nach Berlin abgehenden

den 29. September

und von Stettin am Freitag den 2. Oktober d. J. 38 1131“ Beerlin, den 22. September 1851u.

General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

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57 be⸗ von Cöslin bis Danzig und Errichtung einer 81

Telegraphen⸗Sation in Stolb.

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Es ist eine preußische Telegraphenlinie von Cöslin bi nzi hergestellt und in Stolp eine Telegraphen⸗Station errichtet worden,

uͤbergeben wird.

In Bezug auf die Annahme, Beförderung und Bestellung te⸗

mungen des Reglements fuͤr den Verkehr auf den Linien des

uͤberall Anwendung. e Beerlin, den 23. September 1857. Königliche Telegraphen⸗Direction.

*

Das 52. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 4768. den Allerhöchsten Erlaß vom 23. März 1857, be⸗ treffend die in Gemaͤßheit des Gesetzes vom 7. Mai 1856 aufzunehmende Staats⸗Anleihe von 7,680,000

Thalern; unter

das Privilegium wegen Ausfertigung auf den In⸗ haber hwnbader Obligationen des Aken⸗Rosenburger Deichverbandes im Betrage von 100,000 Thlr. Vom

17. August 1857, unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 24. August 1857, be⸗ treffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Emmerich, Regierungsbezirks Düsseldorf; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 24. August 1857, be⸗ treffend 5 Pherleidung der Staͤdte⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Stadt⸗ gemeinde Neukirchen, Regierungsbezirks Düsseldorf; unter

das Statut des Blumenthaler Deichverbandes. den Allerhöchsten Erlaß vom 31. August 1857, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von der Berlin⸗Kasseler Staatsstraße bei Roßla über Kelbra

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bis zur Fürstlich Schwarzburg⸗Sondershausenschen

in de if Sondershausen; Landesgrenze in der Richtung g 1 räctttins 188

die Bekanntmachung, betreffend die Allerhoͤchst Be⸗ stätigung des Statuts der Uemugfmäßlen Actiengesel⸗ 73 schaft Witten. Vom 9. September 1857. Berlin, den 26. September 1855. Debits⸗Comtoir der Gesehsa

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nmlung.

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es 4 8 2* 1 . 8 1r.d 8 Der Landgerichts⸗Referendarius Emil Welter zu Aachen

im Bezirke des Köni

nannt worden.

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Mintstering, der geistlichen, upterrichts⸗ und 883

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Medizinal⸗Augelegenheiten. „Der Kreis⸗Physikus Dr. Adloff zu Carthaus ist in den Kreis Calbe versetzt worden. ee.

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*

Häaäaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

. Bekanntmachung vom 9. September 1857 treffend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassenanweisungen vom Jahre 1835 und D.

lehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1818383. Ges et vom 15. April 1857. (Staats⸗Anzeiger Nr. 100. S. 789.) Bekanntmachung vom 29. April 1857. (Staats⸗Anzeiger Nr. 103. S. 817.)

Opbgleich durch unsere Bekanntmachung vom 29. April d. J., welche seit jener Zeit von 4 zu 4 Wochen er⸗ neuert ist, alle Diejenigen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehnskassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklufivtermins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere zum Umtausch ein⸗ gereicht haben, in Folge des Gesetzes vom 16. April d. J. aufge⸗ fordert sind, den Ersatz dafür bei der Kontrolle der Staatspapiere in Empfang zu nehmen, so hat doch eine große Anzahl der Be⸗ wohner Berlins und der Umgegend den Ersatz bis jetzt nicht ab⸗ gehoben. Dieselben werden hiermit nochmals aufgefordert, den Geldbetrag der eingereichten Papiere, gegen Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangscheines oder abschlägigen Bescheides, bei der Kontrole der Staatspapiere, Oraniensttaße Nr. 92, in den Vormittagsstunden bis 1 Uhr in Empfang zu nehmwen.

Berlin, den 9. September 1857.

Haupt⸗Verwaltung der Stauts chulden. stau.

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Die Ziehung der Prämien von den nach unserer Bekannt⸗ machung vom 1. Juli c. zur Ausloosung bestimmten 10,800 See⸗- handlungs⸗Prämienscheinen wird m 8 FSe . 19N

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15. Oktober d. J. 8

8 11““ und an den darauf folgenden Tagen, von 8 Uhr Vormittags ab in dem großen Konferenzsaale des Seehandlungs⸗Gebäudes mit Zuziehung von zwei Notarien und zwei vereideten Protokollführern betheiligte Publikum setzen wir hiervon mit dem Bemer⸗ ken in Kenntniß, daß wir nach geschehener Ziehung die gezogenen Nummern und Prämien durch vier verschiedene hiesige oöͤffentliche Blätter bekannt machen werden. öö690

eral⸗Direction der Seehandlungs⸗Soziet

Scheller. em.

Remmert.

I“ Angekommen:

Reuß, von Trebschen. Der General⸗Major und Commandeur der 9. Kavallerie⸗Bri⸗

ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Advokaten

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gade, Graf von Schlippenbach, von Glogau.