8
8 ag n u. 250 Fl.
Thlr. Br., 23 G., “ 24 — — 24 Thlr bez.
Berliner Börse
VOIm 3. Oktober 1857.
Aumtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours... Alilsenbahmn - Actien.
8 “
Brf.
8 Pfandbriefe.
141 ⅞i;Kur- und Neumärk. 1405 Ostpreussisch9he,. 150 ⅞ Pommersche 1 “ 1“ 86 17¾ ö“ 78 8 Schlesische. 95 ⅔ Vomstaat garantirte 101 ½ Lit. B... 99 Westpreuss.... 98 ⅔ 56 16 Rentenbriefe.
1
1013Kur- und Neumärk.
Pommersche.. Posensche. Preussische shein- und Westph. 99 ½ Sächsische.. 8. 99 7 Schlesische.
von 1854 99 Pr. Bk. Anth. Scheine von 1855. 99 ⅔ Friedrichsd'or
8 düto 8 182 ““ 99 ⁄[Andere Goldmünzen
Staatsschuldscheine ..= Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau-Obligationen.. Berliner öö“ 1*
do. 0. .
Weechsel-Course. 1 Kurz dito u.. 23550 FI.]2 M. Hamburg 300 M. Kurz dito 300 M. ondon 1 L. S. Wien im 29 FI. F. 150 Fl. Augsburg 150 Fl. Taeas in Cour. im 14 Thl.
‿— KREERRE
uss 100 Thlr....
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— C0 b0 d0 0 b0 b0 d0 C0 —
2
Fonds- Course.
reuss. Freiw. Anleihe. 8 von 1850 von 1852.
Gld. szr. Br. Gld. 77. FSr. 6Jd.
7 —
Aachen-Düsseldorf. 3 ½ 81 ½ do. Prioritäts- do. II. Emission do. III. Emission
Aachen-Mastrichter do. Prioritäts- do. II. Emission
Bergisch-Märkische do. Prioritäts- do. do. II. Serie
do. (Dortm.-Soest) do. do. II. Ser.
Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritäts- do. do.
Berlin-Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em.
e Hg ae do. Prior. Oblig. do. do. Lit. 5. do. do. Lit. D.
Berlin-Stettiner.... do. Prior.-Oblig. do. do. II. Ser.
Bresl. Schw. Freib.
Brieg-Neisse..
Cöln-Crefelder....
do. Prioritäts-
Cöln-Mindener.... do. Prior.-Oblig. do. do. II. Em. Ho. do do. III. Emission do. IV. Emission
Düsseldorf-Elberf. Wilh. (Cos.-Odbg.)
— do. Prioritäts-4
— Magdeb.-Wittenb.. — Magd.-Witt. Prior. — Münster-Hammer.. — Niederschles.-Märk. 50 do. Prioritäts- — dSo. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B. do. Lit. C do. Prior. Lit. A do. Prior. Lit. B do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilkh. (St.-V.) do. Pr. I. u. II. Serie do. III. Serie Rheinische.. do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher... do. Prioritäts- do. II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen.... do. Prioritäts- do. II. Emission Thüringer do. Prior.-Oblig. do. III. Serie do. IV. Serie
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do. Prioritäts- 8. Magdeb.-Halberst. —- 200 ¼ do. III. Emi
Nichtamtliche Notirungen.
Ausländ: Eisenb.-
Stamm-Actien. Amsterdam-Rotterdam Kiel-Altonnnn . Loebau-Zittau 8 Ludwigshafen-Bexbach e 18 Neustadt-Weissenburg MNecklenburger Nordb. (Friedr. Wilh.) Zarskoje-Sel9,o,.
Ausl.
Inländ. Fonds. Kass.-Vereins-Bk.-Aect. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand.-Gesellsch. Disc. Commandit-Anth. Preuss Hand.-Gesellsch. Schles. Bank-Verein.. 3 Fabrik v. Eisenbahnbed.
122 ½ 95 ¼
91½ 79 105 96 ¾ 81
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Itr Preuss. Eisenb.- Prioritãäts- Quittungsbogen.
Actien. Bresl.-Schw.-Frb. III. E.
Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 ⅔ Oppeln-Tarnowitz
Belg. Oblig. J. de l'Est Rheinische II. Em. do. Samb. et Meuse 4 do. III. Em.
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2f.] Br. Gld.
893,Thüringer Bank... 027[Weimar. Bank.. „[Oesterreich. Metall....
Russ.
—
Russ. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.
do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R.
do. Part. 500 Fl. ...
Dessauer-Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Lühbecker Staats-Anl... Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. „[N. Bad. do. 35 Fl... „[Span. 3 % inl. Schuld. 89 1 à 3 % steigende
Ausländ. Fonds.
Braunschweig. Bank.. Bremer Bank Coburger Creditbank.. Darmstädter Bank Geraer Bank.
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do. National-Anleihe do. Prm.-Anleihe... Stiegl. 5. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe...
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BHerlimn, 3. Oktober. Das Geschäft war an heutige Börse namentlich in Eisenbahn-Actien, ziemlich lebhaft und die Stimmung im Allgemeinen sehr fest, weshalb sich auch die meisten Course von Neuem höher stellten.
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Berliner Getreidebörs vom 3. Oktober. Weizen 50 — 80 Thlr. “ e Roggen loco 44 — ½ Thlr., September - Oktober und Oktober-No- vember 43 ⅛ — ½ — ⁄— 5½ Thlr. bez. u. G., X Br., November-December 44 — ½ Thlr. bez., ½ Br., ¼ G., Frühj. 46 — ½˖ Thlr. bez. u. Br., ¼ G., Mai- Juni 46 ½ — Thlr. bez., Br. u. G. 1 e 32 — 36 Thlr., Sept.-Okt. 32 ¾ Thlr. Br., Frühj. 34 ½˖ Thir. r., Rüböl loco 15 Thlr. Br., Septbr.-Oktober 14 % — ½ Thlr. bez. u. G., 1⁄1 Br., Oktober-November 14 ¾ — * Thlr. bez. u. G., 8 Br., Novem- ber-December 14 ½⅞ Thlr. bez., Br., 1¼ G., Frühjahr 14 7⁄¾%. — ½ Thlr. bez. u. G., Br. Spiritus Ioco 26 ¼ Thlr., Oktober 26 ½ — ½ — Thlr. bez. u. Br., 26 G., Oktober-November 24 ⅛½ — 23 ⁄ Thlr. bez., 24 Br., 23 ¾ G., Novem- ber-December 23 ½ — ¼3 Thlr. bez. u. G., ½ Br., Dezember- Januar 23 ½ 6., Br.
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24 8
Weizen billiger offerirt. Roggen loco und Termine in fester Hal- tung und Ietztere zu besseren Preisen gehandelt; gekündigt 800 Wspl. Rüböl in matter Haltung und nachgebend. Spiritus anfangs fest und
höher, schliesst wieder niedriger; gek. 10,000 Quart.
Breslau, 3. Oktober, 1 Uhr 15 Minuten Nachmittags. Dep. d. Staats-Anzeigers.) 1Oesterreichische Banknoten 97 ⁄12 Br. Frei- burger Stamm-Actien 117 ¼¾ Br.; do. dritter Emission 109 1 Br. Ober- schlesische Actien Lit. A. 140 ¼ G.; do. Lit. B. 129 ⅛ G.; do. Lit. C. 129 Br. Oberschlesische Prioritäts-Obligationen Lit. D. 86 ¼ 6G.; do. Lit. E. 75 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien 47 G. Kosel- Oderberger Prioritäts-Obligationen —. Neisse-Brieger Stamm- Actien 74 ¼ Br.
Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 10 Thlr. G. Weizen, weisser 63 — 83 Sgr., gelber 64 —78 Sgr. Roggen 45—50 Sgr. Gerste 44 — 49 Sgr. Hafer 32 — 36 Sgr.
Die Börse war fest, die Notirungen erfuhren jedoch nur geringe Veränderungen bei beschränktem Geschäft.
Stettin, 3. Oktober, 1 Uhr 30 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staais-Anzeigers.) Weizen 62 — 80. Roggen 42, 43 ¼, Oktober 42, Oktober-November 41 ½, 41 ¾, Frh 45 ½. Spiritus 14, Oktober 14,
Fel.
April-Mai 14 ⅞ da.
Oktober-November 15 ½⅛, Frühjahr 1 Rüböl 11 ¾, Oktober 14 ¾ bez.,
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8
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei. 1 (NRudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Vierteljahr 8 in allen Theilen der Monarchie ohne preis-Erhöhung.
Alle Host⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung an für gerlin die Expedition des König 8 Prreußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straße No. Sl. (nahe der Leipzigerstr.) ——
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Garnison⸗Verwaltungs⸗Inspektor a. D. Zebrowski zu Charlottenburg, den Kaufleuten und Schiffsrhedern Funck und Szameitke zu Memel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Knappschafts⸗Arzt und Stadt⸗Chirurgus Beck zu Neu⸗ rode, im Regierungs⸗Bezirk Breslau, das Allgemeine Ehrenzeichen
zu verleihhn. 1
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Potsda
1 Ihre Majestaͤten der Kaiser und die Kaiserin von Ruß⸗ land mit Allerhöchstihren Kindern, Großfürst Alexis und Groß⸗ fürstin Marie, sind, von Weimar kommend, hier eingetroffen und
im Königlichen Neuen Palais abgestiegen.
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Potsdam, 2. Oktober.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Altenburg und Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt⸗Dessau sind hier eingetroffite).. ““
den 3. Oktober.
gliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen, ute hier eingetroffen, ist nach Dresden zurückgereist.
VPpotsdam, den 4. Oktober.
Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt⸗Dessau und abg 8 Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen sind ereist. 8
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1““ 8
Potsdam,, den 5. O
de. Hoheit der „Altenburg heute abgereist. Herzog von Altenburg
7
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche vbbb“
Erlaß vom 10. September 1857 — betreffend die Einrichtung von Unterstützungs⸗Kassen für die 1 als Fabrik⸗Arbeiterzbeschäftigten Weber. Z
Eirkular⸗Erlaß vom 18. April 1854 (Staats⸗Anzei b ; 9 1 — Anzeiger Nr. 95 S. 721.) 8 Seer. vom 31. Mai 1855 (taats⸗Anzeiger Nr. 130. S. 1005.) g 6 gl. vom 21. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 151 S. 1243.)
Gesetz vom 3. April 1854 (Staats⸗Anzeiger Nr. 91 S. 685).
928
Nach dem Berichte der Königlichen
1 Regierung vom Ften d. J. sind die eingeleiteten
Verhandlungen zur Ein⸗
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8
99 * Juni
T 1
richtung von Unterstützungs⸗Kassen arbeiter beschäftigten Weber bis dahin in vielen Orten ihres Verwaltungsbezirks, deren Verhältnisse eine solche Fürsorge für jene Klasse von Arbeitern unzweifelhaft erfordern, noch nicht zum Abschlusse gelangt. Die dagegen erhobenen Ein⸗ wendungen lassen sich nicht begründen. Insbesondere sindet die Annahme, daß die Weber außer Stande seien, zur Aufbringung der erforderlichen Unterstützungs⸗Fonds Beitrage zu leisten, in den seit längerer Zeit bestehenden Lohn- und Erwerbs⸗Verhält nissen keinen Anhalt. Diese haben sich vielmehr bei dem gege waͤrtig wahrzunehmenden Aufschwunge der betheiligten Industrie⸗ Zweige, welcher mit dem Bedarf an Arbeitern zugleich den Arbeits Lohn so erheblich steigert, bei gleichzeitiger Ermäßigung der Preise der Lebensmittel, so günstig gestaltet, wie sie seit geraumer Zei nicht gewesen sind, und es fehlt an genügender Veranlassung, diese Umgestaltung der Verhältnisse als eine nur zeitweise be⸗ stehende anzusehen. Jemehr aber diese Verbesserung der Erwerbs⸗ Verhaͤltnisse die Begruͤndung wirksamer Unterstützungs⸗Kassen e leichtert, mit desto größerem Nachdrucke haben die Behörden die hierauf gerichteten Anordnungen zur Ausführung zu bringen, und wenn der gegenwärtige Zeitpunkt zur Einrichtung der noch fehlen den Unterstützungs⸗Kassen nicht benutzt werden sollte, würde die Verwaltung bei dem Wiedereintritte weniger günstiger Umstaͤnde kaum in der Lage sein, das Versäumte nachzuholen. Diese Bemer kungen gelten auch rücksichtlich der Heranziehung der Arbeitgeber mit den im §. 58 der Verordnung vom 9. Februar 1849 erwähn⸗ ten Beiträgen. Auf die gleichmäßige und vollständige Leistung derselben hat die Königliche Regierung uüͤberall zu halten. Dabei bringe ich in Erinnerung, daß die in einigen Orten Ihres Bezirks bis dahin freiwillig gewährten Zuschuüͤsse der Arbeitgeber zu den Unterstuͤtzungs⸗Kassen die Festsetzung der Verpflichtung zur ferneren Entrichtung solcher Beiträge nicht entbehrlich machen, weil die Kassen eine gedeihliche Wirksamkeit nur dann erlangen können, wenn ihnen die erforderlichen Einnahmen für die Dauer zugesichert find und regelmäßig zufließen. Diejenigen Arbeitgeber, welche freiwillig die erforderlichen Zuschüsse leisteten, werden selbst einsehen, daß die renitenten Arbeitgeber nur durch allgemeine Verpflichtung erfolg⸗ reich angehalten werden können, dem guten Beispiele wohlgefinnter Arbeitgeber zu folgen.
Nach Vorstehendem veranlasse ich die Königliche Regierung, die betreffenden Verhandlungen in allen Orten, in welchen die beabsichtigten Kassen⸗Einrichtungen noch nicht ins Leben getreten sind, unter den gegenwärtigen besonders günstigen Verhältnissen ohne ferneren Aufenthalt zu Ende zu fuͤhren. In den Cirkular⸗ Erlassen vom 18. April 1854, vom 31. Mai 1855 und vom 21. Mai v. J. ist der Weg bezeichnet, auf welchem unbegründete Weiterungen und Verzögerungen zu beseitigen sind. Zur Erreichung des Zwecks wird dieselbe nach Befinden auch von der ihr nach §. 3 des Gesetzes vom 3. April 1854 zustehenden Befugniß Ge⸗ brauch zu machen haben, und hierdurch im Stande sein, die ihrer⸗ seits als nothwendig und zweckmäßig erkannten Einrichtungen mit Erfolg in Wirksamkeit zu setzen. Weitern Bericht über den Fort⸗ gang der Angelegenheit erwarte ich binnen 3 Monaten.
Berlin, den 10. September 1857. Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiter 6 — von der Heydt. b
die Königliche Regierung zu N., und abschriftlich zur Kenntnißnahme an sämmtliche übrige Königl. Regierungen, einschließlich der zu Sigmaringen.
für die als Fabrik