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Namen der Städte.
Namen der Städte. [Weczen. Roggen. Gerste.
ur Revision des Stempel⸗Geld⸗Einnahmebuchs an die Provinzial⸗ Lleln. Steuer⸗Behörde mit ein ureichen ist. 8 3
1) Königsberg. 2) Memel . InsterburgH. Braunsbergü Rastenburg.. Neidenburg . Danz. Koniz.. Graudenz.
Kuhlhlhm..
Brombeg.. Krotoschimn... Fraustadt. Rawitsch.. Kempen..
Brandenburg.. Cottbus.. Frankfurt a. d. O. Landsberg a. d. W.
Stralsund. Colberrg Anklan.. Stoleopo
Breslau. Grünberrg Glogau.. Liegniz. Görliz. Hirschberg.. Schweidnitz.. Frankenstein. Glaz.. Neisse. Oppeln.. Leobschütz... Ratibor..
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—z —SS 581 28b ]
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Magdeburg. Stendal. Halberstadt.. Nordhausen.. Mühlhausen.. Fek.. .... . Torgau..
Münster. Minden.. Paderborn ... Dortmund ...
1) ““
2) Elberfeld m. Barmen Düsseldorrfrf Aaͤchen. Malmedd Saarbrück . Kreuznach... Simmern. Coblenz .
912 94 22 104 *2
90 22 9
947
Durchschnitts⸗ Preise der 12 preuß. Stadte 8 posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte 13 schlesischen Stäͤdte 8 sächsischen Städte 4 westphäl. Städte 215 rheinisch. Städte
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Cirkular⸗Verfügung vom 8.
betreffend die Errichtung einer Zollabfertigung
stelle auf dem Eisen bahnhofe in Stettin.
Aunuf dem Eisenbahnhofe in Stettin, woselbst der Schienenweg nicht bis zum Dienstlokale des Haupt⸗Steueramts geführt ist, wird
vom 1. Oktober d. J. ab eine Abfertigungsstelle zur zollamtlichen Abfertigung der auf der Eisenbahn ein⸗ und ausgehenden Güter
unter der Bezeichnung:
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am Bahnhofe“
errichtet werden, welche im Namen, unter Kontrole und mit den
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Befugnissen des Haupt⸗Steuer⸗Amts fungiren wird.
Ew. zc. wollen die betreffenden Amtsstellen hiernach mit An⸗
weisung versehen. Berlin, den 8. September 1857.
Der Finanz⸗Minister An sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, die Königlichen Regierungen in Potsdam und in Frankfurt ꝛc.
Cirkular⸗Verfügung vom 24. Septem betreffend die Ertheilung der Quittungen die Steuer für ausländische Zeitungen.
Juni 1852 (Staats⸗ Anzeiger Nr.
August 1852 (Staats⸗Anzeiger Nr.
S. 1304).
Indem hinsichtlich der Erhebung der Stempelsteuer für aus⸗ 2 0
ländische Zeitungen ꝛc. zu
steuerung angemeldete Exemplar angeordnet worden, Hinblick auf §. 29 des Stempelgesetzes vom 7.
Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt, Steuer⸗Expedition
der Cirkular⸗Verfügung vom Juni 1852, die Ertheilung einer Quittung für jedes zur Ver⸗ ist im
Das für auslaͤndische Zeitungen durch die zur Anweisung über das Stempel⸗Rechnungswesen vom 18. Februar 1830 ergangene Ergänzung vom 14. August 1852 für diejenigen Steuerstellen, bei weichen eine größere Anzahl auslaͤndischer Blätter zur Versteuerung gelangt, angeordnete besondere Hebe⸗Register fällt mit dem 1. Ja⸗ nuar k. J. fort und dienen alsdann die Duplikate der Anmeldun⸗ 18 s⸗ Stelle dieses Hebe⸗Registers als Unterlage bei der Register⸗ Revision. “ er FSiernach ist das Weitere anzuordnen.
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der von de zur Versteuerung angemeldeten ausländischen .
Die Ew. ꝛc. untergeordneten Steuerstellen 1nd von der Verfügung zur Nachachtung in Kenntniß 1h.e Berlin, den 24. September 1857.
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Der Finanz⸗Minister.
111“ sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗ Direktoren, die Königlichen Regierungen
zu Potsdam und Frankfurt ꝛc.
Ort wo und wie oft in der Woche h11 oder in welcher
Folge die Zeitung ꝛc.
Zahl der Exemplare. Füͤr welchen snach dem nach den Mini⸗ Zeit⸗ Steuer⸗ abschnitt scsens malsätzen viertel⸗ die plh Steuerbetr Steuer vom jährlich zu “ 89 erhoben Abonne⸗ 1 ist. ments⸗ b 8 preise. 18½ 72½ 3 8
Erlegter
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Verfügung vom 8. September 1857 — betreffend
das bei der Prüfung des Anspruchs versetzter
Beamten auf Umzugskosten in Betracht zu ziebende Diensteinkommen.
Bei der Prüfung des Anspruchs versetzter Beamten auf Be⸗ willigung von Umzugskosten ist fortan außer dem Gehalte, welches sie in der Stelle, aus welcher sie ausscheiden, bezogen haben, und in der Stelle, in welche sie eintreten, genießen, auch alles Neben⸗ einkommen, welches sie aus Staatsfonds in der früheren Stelle erhalten haben und in der neuen empfangen, zu berücksichtigen. Der Betrag dieses Nebeneinkommens ist, in soweit dasselbe in Tan⸗ tiemen besteht, nach dem Durchschnitte der dem Jahre, in welchem die Versetzung stattfindet, zunächst vorhergegangenen drei Jahre festzustellen. Der etatsmäßige Amtsunkostenbetrag, wodurch nur eine Entschädigung für Dienstaufwand gewährt wird, so wie aus gleichem Grunde der in Tantiemen bestehenden Nebeneinnahmen kommt nicht in Betracht.
Berlin, den 8. September 1857. Der General⸗Direktor der Steuern. 2tsten ͤ e Königliche Regierung in N.
1822 vorausgesetzt, daß die Abonnenten zum Ausweis über die
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erlegte Steuer auch dann in den Besitz dieser Quittungen gelan würden, wenn sie die Zeitungen ꝛc., wie dies meist geschiebt, du wie sich je Steuer⸗ Quittungen aushändigen und es dahin gestellt bleibt, ob sie, da
Buchhändler, Antiquare ꝛc. beziehen. Da Letztere indeß, ergeben hat, nur in seltenen Fällen ihren Abonnenten d
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sie die Einzahler der Steuer sind, hierzu würden angehalten werden
können, so wird der bei der getroffenen Anordnung wegen lung der Quittungen für jed nicht erreicht.
Deshalb und weil abgesehen von diesem Zwecke das ordnete Verfahren unnöthige Weiterungen machen würde, soll vem 1. Januar k. J. ab nicht mehr über jedes Exemplar bezogener gus⸗
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ländischer Zeitungen ꝛc. eine besondere Quittung ertheilt werden;
ca 7
vielmehr hat Jeder, welcher dergleichen Zeitungen bezieht, Behufs der im §. 3 des Regulativs vom 2i. Jüni 1852 vorgeschriebenen Anmeldung bei der Steuerstelle sich der nach dem anliegenden
Muster aufzustellenden, ihm unentgeltlich zu verabfolgenden Nach⸗ weisung (a) zu bedienen und dieselbe in duplo der Steuerstelle ein⸗ zureichen. Von dieser ist unter dem einen, dem Einzahler der b EEE
den er⸗ durch die Verfuͤgung vom 23. August 1853 getroffenen Anordnung. legten Steuerbetrag, welcher in seiner Totalsumme im S tempel⸗ Geld⸗Einnahmebuche zu vereinnahmen ist, zu⸗ quittiren, wäͤhrend das zweite mit der Rummer der Eintragung und dem Datum der Ein⸗ zahlung und Quittungs⸗ Ertheilung zu versehende Exemplar der Nachweisung als Registerbelag bei der Steuerstelle verbleibt und
Steuer zurückzugebenden Exemplar der Nachweisung über
hes einzelne Exemplar beabsichtigte Zwe
rcchh betreffend die Verrechnung der Klassensteuer, wenn im Laufe des Jahres durch Verheirathung statt zwei steuerpflichtigen, in verschiedenen Stufen ver⸗ J anlagten Haushaltungen nur eine solche Erthei⸗ gebildet wird. Verfügung vom 23. August 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 245 S. 1699).
ange⸗ .“ SSct ist, wie der Königlichen Regierung auf den Bericht weün 4. Laus bes 8 wird, daran festgehalten worden, daß,
steuer veratiülh zt 1Fiht mts essh Verheirathung einer zur Klassen⸗ Manne statt 9 ühis rau mit einem ebenfalls klassensteuerpflichtigen Stufen 18n “ isherigen zwei steuerpflichtigen, in verschiedenen wird stets 138 en hser hcfe nur eine dergleichen gebildet Abgange gesteüt Fhesgeich betreffenden beiden Steuersätze zum in dem von de d5r d. Hiernach ist auch in Zukunft, eben so wie aͤhren. Rü r Königlichen Regierung vorgetragenen Fall zu ver⸗ ücksichtlich der Einkommensteuer bewendet es bei der
Berlin, den 17. September 1857.
8 General⸗Direktor der Steuern. die Königliche Regierung in N. und Abschrift an die übrigen Königlichen Regierungen.
n. t. m a ch u n g. Bekanntmachung vom 1. Juli 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 153 S. 1206).
Bei der heute fortgesetzten Ziehung von den nach unserer Bekanntmachung vom 1. Juli c. zur Ausloosung bestimmten 10,800 Seehandlungs⸗Prämienscheinen fielen an Haupt⸗Prämien bis ein⸗ schließlich 500 Thlr. auf die Nummer:r..
157,566 — 9500 Thlr. 164,516 — 4000 Tbhlr. 10,531 — 2000 Thlr. 73,837 — 1000 Thlr. 120,333 — 1000 Thlr. 10,546— 600 Thlr. 13,033 — 600 Thlr. 179,383— 600 Thlr. 4,101 — 500 Tbhlrt. 10,557 — 500 Thlr. 13,153 — 500 Thlr. 24,901 — 500 Tbhlr. 37,438 — 500 Thlr. 66,914 — 500 Thlr. 74,328 — 500 Thlr. 412,480 — 500 Thlr. 196,440 — 500 Thlr. 229,319 — 500 Tbhlr.
Berlin, den 19. Oktober 1857.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietä (ECEamphausen. Remmerkt.
Ziehung der 4ten Klasse l16ter Königl. Klassen⸗Lotterie wird den 26. Oktober d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungs⸗ Saal des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen.
Berlin, den 20. Oktober 1857. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Reuß, von Stohnsdorf.
Der General-Major und Commandeur Brigade, Herwarth von Bittenfeld, von
Der General⸗Major und Commandeur der . rie⸗Brigade, von Kleist, aus der Provinz Schlesien.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieun mächtigter bei der Militair⸗Bundes⸗Kommission haber über die Truppen in Frankfurt a. M., Reitzenstein, nach Frankfurt a. M. Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und 13. Division, von S chlemüller, nach Münster. Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte am ich saͤchsischen Hofe, Kammerberr Graf von R. sden. er General-Intendant der Koͤnid herr von Hülsen, nach Braunschweig.
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Berlin, 19. Oktober. gnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs⸗ u von Muͤnchhausen auf Neuhaus⸗Leitzkau im Res Magdeburg die Erlaubniß zur Anlegung 1 Commandeur⸗Kreuzes vom Herzoglich andaltischen Orden Albrechts des Bären zu ertbeiken.
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