1857 / 268 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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5) Die Verdampfung des P ün Fhagp. in denen sich —2IArkbelter aufbalten, muß so viel als möglich Leseitigt und wo sie nicht ganz zu vermeiden ist, muß fuͤr schnellen und guten uftwechsel gesorgt werden. 3 Der Luüftwechsel kann nur durch warme Luftheizung gehörig bewirkt werden. Am besten wird diese im Keller eingerichtet. Das Feuer im Heizungs⸗Hfen erregt einen fort⸗ davernden Zug in dem Schoxnstein. Die durch den Ofen im Kellenge bhe erwänmte Luft ist in den Trockenraum durch eine im Bahen desselben 818 eüe mittels Auf⸗ ziehens eines eisernen Schiebers einzulassen und durch Ver⸗ schließen desselben sogleich wieder abzusperren. Nach vollendetem Trocknen wird die warme, mit Phos⸗ phordämpfen erfuͤllte Luft dieses Raumes durch mehrere uten im Schornstein angebrachte Oeffnungen in diesen wie⸗ der abgefuͤhrt. G Waͤhrend der kalten Jahreszeit wird die warme Luft s;des Heizungsraumes gleichfalls in die beiden Arbeitslokale geleitet und von dort wiederum entweder nach außen durch Deffnungen, die sich nahe am Boden in der Mauer befinden, cooder durch Kanaͤle, die in den Schornstein oder unter den Fererungsrost muͤnden, entfernt. Das Zuströmen reiner Luft in diese Lokale muß durch Oeffnen der Fenster und Thuüͤren, oder durch Kanäle, welche in der Nähe der Zimmerdecke einmünden und mit der freien Luft in Verbindung stehen, bewirkt werden. 6) Der Schornstein muß mindestens 30 Fuß hoch sein und für dden Fall, daß das Fabrikgebäude oder benachbarte Gebaͤude eeeine größere Höhe als 30 Fuß haben, dieselben noch min⸗ destens 5 Fuß überragen. 7) Zur Bereitung der Phosphorzündmasse darf thierischer Leim durchaus icht verwandt werden, [sondern es ist an dessen (Stelle nur der Gehrauch von arabischem Gummi oder Tra⸗ ganth zu gestatten. 8 8) Die Bereitung und das Zusammenrüͤhren der Zuͤndmasse muß Iiin einem besonderen, ebenffalls mit binkaͤnglichem Luftzug ver⸗ sehenen Raume vorgenommen werden. 9) Die Arbeiter müssem in den Arbeitslokalen einen besonderen An⸗ zug haben, den sie beim Verlassen derselben ablegen und äuͤ uraͤcklassen. Zu diesem Zwecke muß ein besonderes Zimmer Aeben dem Fabrikgebäͤude vorhanden sein, in welchem ab⸗ gesonderte Behaͤlter zum Aufhäüngen der Arbeits⸗Anzüge und der gewohnlichen Kleidungsstüͤcke hergerichtet sind. Ehe die AKArbeiter dieses Zimmer verlassen, müssen sie sorgfältig Gesicht uand Hände waschen und den Mund mit kaltem Wasser aus⸗ 9 spulen. 10) Die ⸗Arbeiter dürfen in der Fabrik selbst und vehe sie die Arbeitskleider abgelegt und sich gewaschen haben, durchaus nichts genießen. 11) Wenn die Arbeiter die Fabrik verlassen, müssen die Räume täglich gereinigt und der Abfall beim Anheizen des Ofens oder auf einem besonderen Rost, der einen Abzug in den Schornstein hat, verbrannt werden. Abfälle in eine gewöhn⸗

sll(ilicche Hofgrube 88 werfen, darf nicht gestattet werden.

12) Die Vorräthe⸗: ertiger Zuͤndwaaren sind in eigenen, von den Arbeitsloökalen getrennten, feuersichern Räumen aufzubewahren, 12a8 in einem unter dem Fabvikgebäude befindlichen Der Besitzer einer Zündwaaren⸗Fabrik hat eine Betriebs⸗ Ordnung mit einer kurzen Belehrung fuͤr die Arbeiter in Bezug auf die zum Schutze ihrer Gesundheit zu empfehlenden Vorsichtsmaßregeln zu entwerfen, ein Exemplar davon jedem eintretenden Arbeiter einzuhändigen und desgleichen einen Ab⸗ druck derselben im Fabdriklokal an einer (jedem⸗ Arbeiter) zu⸗

dn lichen Stelle auszubaͤngen. der Inhaber der Fabrik hat die Ueborwachung des Gesund⸗

heitszustandes der Arbeiter einem Arzte zu übertragen, welcher

die Ausführung der Vorsichtsmaßregeln zu kontroliren. und sowohl die Arbeiter, als auch den Besitzer auf vorgefundene Mängel aufmerksam zu machen hat. Außerdem ist dem Kreis⸗ oder Bezirks⸗Physikus der Eintritt in die Fabrik jeder Zeit zu gestatten, damit dieser sich von der nachhaltigen Be⸗ folgung der vorgeschriebenen Anordnungen Ueberzeugung verschaffe. Zur Kontrolle über den Wechsel und Verbleib der Arbeiter sst der Fobrikbesitzer verpflichtet, ein Buch zu führen, welches .Vor⸗ und Zunamen, Alter, Wohnort, sorwie den Tag des Ein⸗ und Austritts jedes Arbeiters enthalten muß. Füͤr bie Borhandenen, beteits konzessionntrn Fabrikem von Zünd⸗ Haanen können die unter Nr. 1. 3/ 4, 5. 6, 12 in Bezug auf bauliche Eimichtungen bei Neubauten gegebenen Vorschriften nicht durchweg maßgebend sein, da vorauszusetzen ist, daß die In⸗

haber dieselben mit polizeilicher Genehmigung angelegt und

die ihnen bei deren Einrichtung gestellten Bedingungen er⸗ füllt haben werden. Der Landespolizeibehörde ist in⸗

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treffend,

Kammer, zum Minister des Innern. . Hrn. Ch. Rogier, nimmt das unterm 31. Oktober

mit Watrnehmung der Geschofte dieses Departements hean

8 dessen unbenommen, die vorhandenen derartigen An lagen nachtraͤglich einer näheren Prüfung zu unterwerfen aund diejenigen Einrichtungen oder Abaänderungen der Be⸗ 4 triebsstaͤtte in jedem einzelnen Falle vorzuschreiben, welche die 8 Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Arbeiter unerläßlich erscheinen lassen und welche die Umstände auszufuͤhren gestatten Die uͤbrigen in Bezug auf das Verhalten der Arbeiter in den Fabriken und auf Ueberwachung des Gesundheitszustandes derselben exlassenen Bestimmungen finden auch auf die bereits hestehenden Zündwaaren⸗Fabriken Anwendung. Die Königliche Regierung veranlassen wir, diese Bestimmungen durch das Amks⸗Blatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 29. Oktober 1857. 8

Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe Der Minister der geistlichen, und öffentliche Arbeiten. Angelegenheiten. rr, üI a „92

sämmtliche Königliche Regierungen. 8

S

Angekommen: Se. Excellenz der Ober⸗Präsident der Pro⸗ vinz Brandenburg, Staats⸗Minister Dr. Flottwell, aus der

Neumark. 1 Der General⸗Major und Commandeur der 25sten Infanterie⸗

Brigade, von Sydow, von Münster. im

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Erb⸗

hofweister in der Kurmark Brandenburg und Gesandter am König. lich niederländischen Hofe, Kammerherr Graf von Königsmgarc,

nach dem Haag.

Nichtamtliches.

Preußen. Pot,sdam, 11. November. Se. Majestät der König hatten auch gestern wieder eine Spazierfahrt unter⸗ nommen, welche über eine Stunde währte und nach derselben noch einige Zeit promenirt.

Allerhöchstdieselben beschäftigten Sich dann mit Baupläͤnen und empfingen spaͤter die Besuche Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen Friedrich der Niederlande und des Prinzen Friedrich von Preußen vor Höchstderen Abreise.

Hessen. Darmstadt, 9. November. Der Bericht des Gesetzgebungs⸗Ausschusses der Zweiten Kammer über den Gesetzes⸗ entwurf, die Rechtsverhaäͤltnisse der Standesherren bo⸗ erstattet von dem Abgeordgeten Seitz, ist im Drucker⸗ schienen. Der Ausschuß geht auf die einzelnen Artikel des ge⸗ setzes ein und schlägte der Kammer die Annahme vor. De Zweite Kammer beendigte in ihrer heutigen Sitzung die Be⸗ rathung über den Gesetzes⸗Entwurf, die Familienfideicom⸗ misse betreffend, indem sie sämmtlichen rückständigen Artikeln de selben mit den Modificationen des Ausschusses nach kurzer Debakte ihre Zustimmung, gab.

Baden. Karlsruhe, 9. November. Das so eben el⸗ schienene Regierungsblatt bringt n. A. die Nachricht von Ein⸗ berufung der Kammern auf den 17ten d. M.

Belgien. Brüssel, 10. November. Der eben erscheinende „Moniteur“ bringt an seiner Spitze ein Königliches Dekret vom gestrigen Tage, in welchem die unterm 31. Oktober eingereichten Entlassungs⸗Gesuche der Herren Vicomte Vilain XIV., E. Mereäer A. Nothomb, General⸗Lieutenant Baron Greindl und A. Dumon als Minister des Auswäͤrtigen, der Finanzen, der Justiz, des Krie⸗ ges und der öffentlichen Arbeiten angenommen werden. Ein zwe⸗ tes Dekret vom selben Tage und gegengezeichnet vom Hrn. DecDbcker ernennt den Hrn. Ch. Rogier, Mitglied der Repräsentanten⸗ Ein drittes Dekret, gegen⸗

gezeichnet vom gier, von Hrn. P. DeDecker als Minister des Innern eingereichte Ent⸗

lassungsgesuch an.

Andere Dekrete ernennen Hrn. Victor Tesch, „Mitglied der

„Repräsentanten⸗Kammer, zum Fustig Minister; Hrn. Baron, Adolf de Vridre, Gouverneur von⸗ West⸗ Flandern, zum Minister de Auswärtigen; Hrn. Frere⸗Orban, Mitglied der Repraͤsentanten Kammer, zum Finanz⸗Minister; —Hrn. General⸗Major Eduaro Berten zum Kriegsminister. Endlich wird Hr. Partoes, Genera⸗ Secretair des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, 1e t, In der heute Mitzjags „eröffyeten Deputirtenkamumer verla der Minister des Innern, Rogier, eine Ordonnanz, dur welche beide Kaminern anf unbestimmte Zeit⸗ vertagt Nachdem der Abgeordnete Dumortier dagegen reklamirt, w die Sitzung vom Präͤsidenten aufgehoben. Or⸗ Im Senate wurde die obenfalls von Rogier verlesene donnanz mit Murren und Beifallruf aufgenommen.

1“

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

nd geeich einer zlesigen Schibnge liegt setzt der Aei⸗ rften von Tp csafag, um daselbst zu bergen, ist dafelbst ein groößer, 148

8 213 a. ¹ 21

Nangek uns 30. Fuiß braltet chüͤppen erdgh 17 en. Das chiff gara“ ist bereits nach Amerika dh ehrt, ws vet⸗

chieden! Veränderungen mit seiner inneren Einrichtung vorgenom⸗ solletl. uih ist ein Detachement des 60sten Scharfschüͤtzen⸗ 81 Chatham nach Grabesend ahgegangen, um sich an 1868 ,J , bmitable“ nach Madras einsuschiffen.

Pie Gämbferflotte der Peninsular and Oriental Company er⸗

häͤlt demnächst, einen nicht. unbedeutenden Zuwachs. Bereits ist vorgesterg ein ihr zugehöriger, in Glasgow gebauter neuer Dampfer, „Nemesis! mit Namen (2600 Tonnen Last und 600 Pferdekraft), in Sonthampton angekommen; drei andere im Bau begriffene Dampfer der Gesellschaft, der „Benares“, bie „Salsette“ und der Northante, schreiten tasch der Vollenvung entgegen. Drr neue Lotd Mayor, Six Robert Carden, Mitglied des Hauses der Gemeiseen, hegiebt sich heitte den alten Brauche gemäß, von enlem großen Zuge feierlich geleitet, nach Westminster, um dort von den Baronen des Schaßamtes verkibigt zu werden.

„,— 10, November. Auf dem gestrigen Lord⸗Mayors⸗Bankett erklaͤrte Lord Palmerston, obschon man eine große Anzahl Truppen nach Indien gefandt habe, so sei die Hahl der Soldaten in Eng⸗ land dennoch eben so groß, wie vor Ausbruch der Infurrection. Keine freinde Nation werde sich dem Wahne hingeben, daß sie jetzt Enatge8 Pgber wegen dessen militairischer Schwaͤche sich einen anmaßenben Ton erlauben dürfe. Zwischen Lord Canning und Sir Colin Campbell herrsche Eintracht. Eine strenge Bestrafung der Sipahis sei nöthig; Viscount Canning besitze das Vertrauen der Recgera9

D 14247 banken in jenem Theile des vereinigten Königreichs mit einem Kapital von 5—6 Mill. Pfd. hatte, stellte ihre Zahlungen ein.

Frankreich. Paris, 9. Nobember. Der Hof wird in Compiegne höchstens bis zum 20. d. M. weilen. Dem Staats⸗ rathe liegt ein Gesetzentwurf vor, wodurch das Gesetz von 1807 üͤber den gesetzlichen Ziisfuß abgeschafft werden soll. Gesetzentwurf über die Auswanderung nach den französischen Kolo⸗ nieen ist in Berathusg. Der Dekrets⸗Entwurf, wodurch das Metzgerei⸗Gewerbe freigegeben werden soll, hat folgende Bestim⸗ muflgen: Jeder, der das Metzgerei⸗Gewerbe in Paris ausüben will, muß Anseige bei der Polizei⸗ raͤfektur machen; das Fleisch wird im, Schlächthaufe und beim Eingange in Paris gemäß den gesündheitspolizeilichen Anordnuͤngen⸗ besichtigt; das Hausiren mit Fleisch ist in Paris untersagt; unweit von Paris soll ein Markt für alle Arten von, Schlachtvieh angelegt werden; es sollen auf den Viehmaͤrkten zur Verproviantirung von Paris eigene Leute an⸗ gestellt werden, welche Caution stellen müssen und Schlachtvieh zum Verlaufe annehmen und dasselbe durch Versteigerung oder unter Angabe der Bedingungen des Eigenthümers losschlagen dürfen. Die Benutzung diefer Viehmakler, so wie die Benutzung der Kasse von Poissy ist Jedermann freigestelllt.

degapn 10. November. Die „Patrie“ hat eine Verwarnung wegen esrbon ihr gebrächten Artikels erhalten, welcher umtr anderen

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fincnziellen Maßnahmen von einem Zwangscourse der Bankbillets

spricht, wodurch ungegründete Aufreg ung herborgerufen und der essen eh Feestt angetastet wird. Fn Mrhisg

1599 1 19 8

p Pörtugal. Lissabon, 28. Oktober. Der König von ertush hat der Junta, die sich fuͤr die Unterstützung der Armen dee0 g hat⸗ aus seiner Privat⸗Schatulle eine Million Reglen selken bes r.] gesandt. Waͤhrend er früher das Theater sehr Art vünl fe ndet er sich jetzt oft in demselben ein, um in dieser fücken azu beizutragen, das Publikum mit mehr Vertrauen zu er⸗

Neapel, 2. November.

b. v 1 12 3g588

e. Pulien. CEEET

sfenschct ein Die „Ichnusa“ ver⸗

mit jte⸗ern er. meld i den Gefangenen gestattet worden,

hteagies Famalien korrespondiren, und sie wurden sehr menschen⸗

ville stnd ebandest. Per Prinz und die Prinzessin Join⸗ le sind nach Livorno abgereift.

Eagkkätir, 31. Oktsver. Vötgestein kam hier die englisc Schraube 31. Oktober. Voörgestein kam hier die englische glcbnan e. „Despgrate“ an, wesche von der englischen Re⸗ Elu Lesandt, die in den nächsten Taͤgen eintreffenden Dampfer 2 Elhe und ,Vlazer⸗ 9

„Blazer“ erwarten und bei der Legung des unter⸗ 1

eeischen b jen Zun den Taues zwischen Cagliari, Malta und Corfu ken soll.

großee geenee. ud, London, 9. Revewber. Die [augwierige Ap eit, das Kabelt ℳg8es dadcs aeegthis. aus —8 b

e Western⸗Bank von Schottland, welche hundert Zweig⸗

Auch ein

Schteiben des Capitains des „Cagliari“ aus Su-;

Türkei. Sge. andees, 2.

Nachrichten in Marsetlle eingelr , damn fim e eingetroffen 4 Oi - hiffen begvnnen werbem, g. 3 11ch n8 8 w ot ehiglische Philippinen erweitert werden.

Amerißa. Rev⸗Perl, 2f. Slob . He Ff gn., 1, . Ollober, Her washingsoger urrer and vnginrer. 3

Tern ne.; New; b alk sr, wenn es ihm Nicht gluͤcke Transportmitte zur See für seine Expediti 1 vortmit 1 werde, mit Heisegei ition zu finden, wahrschelhlich versuchfn

fallen, nicht nur in der Hoffnung, Croberungen zu machen, sondern

auch, um sich fur seine in Unter⸗Californien erlittene Niederlage

zu raͤchen. Auchrichten aus Nieuragna 1 Amerikaner, die man im Verdacht da⸗ 982* 5 27 alher hrepah stign 5 8 verwiesen worben, und Präsibent artinez traf große Anstalten, um eine Frei⸗ . nrdahgenen 9 st um eine Freibeuter⸗Inpvasion er Mayor von New⸗Port hat eine Prselamation erla in welcher er sagt: „Wir haben über 200,000 Personen in beser, Stadt, die in Bezug auf ihren Lebensunterhalt entweder direkt oder indirekt anf Handarbeit angewiesen sind. Wenn die gegen⸗ waͤrtige Atbeitslosigkeit fortdauerk, so werden viele Menschen die öffentliche ober Privat „Mildthaͤtigkeit in Anspruch nehmen müͤssen und ich fuͤtchte, daß Mancher lieber zur Gewalt, als zu einem dieser precaͤren und demüthigenden Auskunftsmittel seine Zuflucht nehmen wird.“ Der „New⸗York Courier and nquirer“ von gestern bemerkt, trotz der täglich ausgesprengten Gerüchte, als ge⸗ stalte sich die finanzielle und kommerzielle Lage guͤnstiger sei in der Handelswelt noch gar kein Schritt in der Richtung eines dauernden und auf fester Grundlage ruhenden, besseren Zustandes gethan worden. Das erwahnte Blatt hält es nicht für räthlich bei der sowohl in Amerika, wie im Auslande zerrütteten gegen⸗ 1,s Finanzlage schon jetzt die Spezie⸗Zahlungen wieder auf⸗ n. 8

V“ 397 11A11AA“ 1““ . 39 r;

Paris, Mittwoch, 11. November, Morgens. (Wolff's Tel.

But.) Der heutige „Moniteur“ enthält ein Schreiben des Kaisers an den Finanzminister Magne, in welchem es unter Anderem heißt, daß der Kaiser mit Bedauern fehe, wie ohne wirk⸗ lichen Grund der öffentliche Kredit sorgnisse angetastet werde. In den vorangegangenen Jahren häͤtten bei einigermaßen begründeten Besorgmisffen wenige Maß⸗ regeln der Bank ausgereicht. Heute, wo der Bank die Erhöhung des Diskonto gestattet ist, wird diese Maßregel zur Erhaltung des gemünzten Metalls genuͤgen, weil die Verhaͤltnisse

as geworbenen Trutzpen in Mexiks einzu⸗

durch eingebildete Be⸗

bessere seien und die Bank mehr Baarvorrath als im Vorfahre be⸗ 8

size. Der Kaiser bittet daher die abgeschmackten Gerüchte von Projekten, welche man dem Gouvernement zuschreibt, zu widerlegen. Der Kredit Frankreichs sei der bei Weitem solideste in Europa, was auch der Bericht des Finanz⸗Ministers beweise. Der Finanz⸗ Minister möge die Furchtfamen ermuthigen und versichern, daß der Kaiser entschlossen sei, empirische Mittel nicht anzuwenden, zu welchen man nur bei Katastrophen, die über alle menschliche Voraussicht hereingebrochen, seine Zuflucht nehme.

Der „Moniteur“ enthält außerdem die Aufhebung der Dekrete, welche die Verwendung der Cerealien zur Destillation untersagt und die Ausfuhr von Getreide, Kartoffeln und trockenen Gemüsen verboten hatten. d. ig 8

London, Dienstag, 10. November, Abends. (Wolffs Tel. Bur.) Die Herzogin von Nemours ist heute Morgen, am zehnten

Tage nach ihrer Enkbindung, gestorben.

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I 8 Konigliches statistisches Büreau. Statistische Rachrichten über die Zahl der Damnf⸗

maschinen im preußischen Staate am Ende der

Jahre 1852 und 1855.

Bei Gelegenheit der in dreijährigen Zeiträumen stattfindenden Auf⸗ nahme der Gewerbe Tabellen der

Jabriegtisns⸗Anstalten und Fabrik⸗ Unternehmungen aller Art im preußischen Stnate werden seit 1837 auch die Dampfmaschinen, worin die Dämpfe mechnisch wirken, mit der An⸗

zahl der Pferdekräfte, nach denen man ihre Wtrtung zu enan Pftsgt.

ges ählt