veinek von Aellen oͤber ähnlichen Antheilen, unter Einreichung etwaiger
MKachträge zu den Statuten, angezeigt werden. 1 d) Soll das Gewerbe * ausländischen Geseaschef ber im F. 1 gedachten Art in mehreren Re ierungs⸗Bezirken, oder in Ferns 2 zugleich an anderen inläͤndischen Orten betrieben werden, so ist zwar die erste Anmeldung, der Vorschrift zu a. gemäß, me ach zu bewirken, der Finanz⸗Minister wird Aber diejenige Behörde bestimmen, welche demnaͤchst in Be⸗ freff der Gesellschaft bie in den §§. 5 bis 7 vorgeschrie⸗ benen Functsonen auszuüden hat. — V c) Die Einstelung des Gewerbes ist derselben Behörde anzuü⸗ zeigen (§. G zu d.), bei welcher der Beginn angemeldet wer⸗
den muß.
d) Die Vertreter von Gesellschaften der im §. 1 gedachten Art, —welche irgend ein vor dem 1. Januar 1858 begonnenes Ge⸗ werbe über den genannten Tag hinaus fortsetzen wollen, heaben die Anmeldung des Gewerbes nach den Bestimmungen
ses gegenwärtigen Gesetzes bis späbestens zum 1. Dezember
[
1857 zu bewirken — haecgsre Bii8nnen der sechs ersten Monate jeden Kalenderjahres ist von dden Vertretern der Gesellschaft (§. 4 zu a.) der Regierung, be⸗ ziehungsweise dem Haupt⸗Steueramte für direkte Steuern in Ber⸗ lin (§. 4 zu a. und b.) anzuzeigen, welche Zinsen und Dividenden an die Inhaber der Actien oder sonstigen Antheile für das ver⸗ flossene Jahr zur Vertheilung kommen.
88 Die Vertreter (§. 4 zu a.) ausländischer Gesellschaften, welche
auf Grund der Bestimmung im §. 2 darauf Anspruch machen, nur nach Maßgabe des inländischen Geschaͤftsbetriebes zur Steuer her⸗ angezogen zu werden, sind verpflichtet, außer der Anzeige von dem Betrage der Zinsen und Dividenden, welche für das betreffende Jahr an die Inhaber der Actien oder sonstigen Antheile zur Ver⸗ theilung kommen, innerhalb der vorstehend bezeichneten Frist, auch alle diejenigen Nachweisungen und Beläge einzureichen, welche er⸗ forderlich sind, um das Verhältniß des Geschäftsbetriebes der be⸗ kreffenden Gesellschaft in den diesseitigen Landen zu dem Gesammt⸗ umfange ihres Gewerbebetriebes zu beurtheilen.
§. 6. 11““ 88 Die Festsetzung der Steuer erfolgt durch die Behörde, welcher nach §. 5 die Anzeige uͤber die Höhe der Dividende einzu⸗
1 111““ 1““
) Die festgesetzte Steuer ist in monatlichen Theilen in den ersten acht Tagen eines jeden Monats im Voraus an die von der festsetzenden Behörde zu bezeichnende Empfangsstelle abzuführen.
Bis zur Bekanntmachung der für das neue Jahr festgesetzten Steuer ist der für das vorhergegangene Jahr festgesetzte Steuerbetrag, vorbehaltlich der späteren Berechnung, fort⸗ zuentrichten.
Die Vertreter der Gesellschaft (§. 1, §. 4 zu a.), bei aus⸗ ländischen Gesellschaften insbesondere auch deren inländische
Bervollmaͤchtigten, Agenten u. s. w., haben für jede in ihre
Anzeigen absichtlich oder fahrlaͤssiger Weise aufgenommene
AUMrrichtigkeit, desgleichen für jede Unterlassung einer der nach
8s. 4 und 5 zu machenden Anzeigen, welche eine zu ge⸗
eAinge Besteuerung der Gesellschaft zur Folge hatte, als Strafe den vierfachen Betrag der verkürzten Steuer, sofern cber dieser Betrag sich nicht ermitteln läßt, oder eine Steuer⸗ verkürzung noch nicht stattgefunden hat, eine Geldbuße von zehn bis fünfhundert Thaelrn verwirkt. b) Die gleiche Strafe trifft die zu a. genannten Personen, wenn das Gewerbe ohne die vorschriftsmäßige Anmeldung zur Sewerbesteuer begonnen oder über den 1. Januar 1858 hin⸗ aus fortgesetzt wird (§. 4). Die Verletzung oder Nichtbefolgung anderer Vorschriften die⸗ ses Gesetzes wird gegen die zu a. genannten Personen mit 1 einer Strafe von Einem bis funfzig Thalern geahndet. 9]) Bis zu dem Ablaufe desjenigen Monats, in welchem die Ab⸗ 8 melvung eines eingestellten Gewerbes erfolgt (§. 4 zu c.), ist die zuletzt festgesetzte Steuer fortzuentrichen.
Alle den Vorschriften des gegenwurtigen Gesetzes entgegen⸗ stehenden Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben.
So weit nicht vorstehend etwas Auderes bestimmt ist, findet das Gewerbesteuer⸗Gesetz vom 30. Mai 1820 nebst den dasselbe erläutetnden, ergänzenden und abändernden Vorschriften auch auf die in dem gegenwaͤrtigen Gesetze vorgeschriebene Gewerbesteuer und auf Zuwiderhandlungen gegen dasselbe Anwendung.
“ 4 5, p„ 84 8 EI1“ “ ö 8 Unser Finanz⸗Minister wird mit der Ausführung dieses Sens Hechessötagzt.. .iis r weeesee weee
die Königin gestetn als an Allerhöchstihrem Namenstage nr
vherzogin⸗M
Urbundlich uͤnter Unseter Höchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Sanssouci, den 18. November 1857.
Im Alerhoͤchsten Auftrage Sr. Majestät des Koönigs.
8
(L. S.) Prinz von Preußenä.. Ldanteuffel. von der Heydt. Simons. on Raumer von Bodelschwingh. von Masson. von Malteuffel II.
von von Westphalen. Graf von Waldersee.
11““
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
1 Nöe. 86
Dem Maschinen⸗Fabrikanten C. Schultz zu Mainz ist unter dem 18. November 1857 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene 19 98 Einrichtung an Druckpumpen, um Flüssigkeiten nach mehreren Richtungen zu fördern, soweit dieselbe als nen und eigenthüͤmlich erkannt worden ist, und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,
—
Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
Preußischen Staats ertheilt worden..
12
9 E11I111““
TI11“*
Das 59ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute gus⸗
gegeben wird, enthält unter Nr. 4790,. den Allerhoͤchsten Erlaß vom 28. September 1857, be treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der im Kreise Et. Wendel liegenden Verbindungsstraße von der et Wendel⸗Lautereckener Bezirksstraße zwischen Man— bächel und Wieselbach durch das Bollenbacher Thal bis zur Bingen⸗Saarbrücker Staatsstraße bei Nel⸗ Bollenbach; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Oktober 1857, be⸗ treffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Hitdorf, Regierungsbezirks Duͤsseldorf; unter
das Statut für die Meliorations⸗ Genossenschaft der
Gemeinde Honzrath, Kreis Merzig. Vom 2. Nobven⸗ ber 1857; unter das Statut für den Verbanb der Wiesenbesitzer in der Gemeinde Bachem, Kreis Merzig. Vom 2. Nobember
1857; und unter
4794. das Gesetz, betreffend die von Actien⸗ und ähnlichen Gesellschaften zu entrichtende Gewerbesteuer. Vom 18. November 1857. B1“ Berlin, den 21. November 1857. n Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
89
Ministerinum der “ Unterrichts Medizinal⸗Angelegenheiten.
An der Königstädtischen Realschule in Berlin ist die Anste— lung der Lehrer Dr. Clebsch, Troschel und Herrmann de ordentliche Lehrer genehmigt; und b
Der Schulamts⸗Kandidat Vogel zum Hülfslehrer an dem
Dom⸗Gymnasium zu Magdeburg ernannt worden. 9
1 1 88 E““
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant Commandeur der 10. Division, Baron von der Goltz, und ae General⸗Major und Commandeur der 20. Infanterie⸗Brigate von Roon, von Posen. A1“X“
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8 . 11u“ 2 8 “ zun gv ei Nichtamtli ch es.
3 1 66629 2 stät ¹ Preußen. Potsdam, 20. Noohr. Nachdem Ihre Maselgr, . 1 .,2 8 roß⸗ Masestät dem Könige und der noch auf Sanssouci wohnenden in 89 duüt 8 aiburg⸗Schwerin wie der Prinzes
er von Meckl
riedrich der Niederlande Königliche Hoheiten das Fruͤhstuͤck
8 mmen hatten, empfingen Allerhoöchstdieselhen den Besuch der qaucgem en, swarng in Berlin und Potsdam anwesenden Mit⸗ glieder der königlichen Familie. KE Hierauf begleiteten Ihre Majestät die Königin Seine vbstät den König auf einer längeren Spazierfahrt hierauf Allerhöchstdieselben gemeinschaftlich, waͤhrend en und Prinzessinnen und andere Fuürstlichkeiten u einen Familien⸗Diner im Königlichen Schlosse zu Potsdam
Sich vereinigten.
Dresden, 19. November. Auf der Leipzig⸗ Dresduer Cisenbahn hat sich gestern in der Naͤhe der Station stewit ein sehr bedauerlicher Unfall ereignet. Nachmittags
Uhr sind näͤmlich ein von Dresden kommender Güter⸗
Sachsen.
Extrazug (mit der Maschine „Saxonia“) und ein bei Zschaiten
auf demselben Geleise stehender Schwellenzug dermaßen zusammen⸗ gestoßen, daß die Maschine des erstgedachten Zuges sehr defekt, die des andern aber, so wie eine Anzahl Güter⸗ und Schwellenwagen mehr oder weniger beschädigt, beziehentlich zertrümmert worden sind. So viel bis jetzt hier bekannt geworden, sind dabei von dem Zug⸗ und Bahnpersonale leider drei Personen getödtet und zwei schwer beschädigt worden. Der Führer der „ Saxonia“ ist mit einigen Quetschungen und einer bedeutenden Kopfverletzung davon ge⸗ 4“ Hessen. Darmstadt, 18. November Die Zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung auch die Vorschläge der Regierung in Bezug auf die Entschädigung der Standesherren bezüglich er⸗ littener Einbuße bei der Grundrentenablösung ꝛc. angenommen. Mainz, 18. November. Ueber die Oertlichkeiten der heutigen Katastrophe, über welche in der gestrigen Nummer d. Bl. telegraphisch berichtet wurde, macht das „Fr. folgende nähere Angaben: Rechts vom Gauthor liegt die Bonifacius⸗ Bastion. Auf derselben befinden oder befanden sich vielmehr ein Pulvermagazin und ein Pulverthurm, das Artillerie⸗ Wagenhaus, die s. g. Lang⸗Kaserne und ein großer militaͤrischer Schuppen. An diese zerstreut liegenden Gebaͤulichkeiten grenzt der alte und an diesen der neue Kästrich. Die erwähnte Lang⸗Kaserne, welche etwa 50 Schritte von dem Pulvermagazin entfernt sein mochte, wurde in letzter Zeit als Lazareth, besonders für Augenkranke, be⸗ nutzt. Sämmtliche einzeln bezeichnete Gebäude sind gänzlich zerstört; das gleiche Schicksal haben die meistens alten und kleinen Häuser des alten Kaͤstrichs erfahren. Außerdem sind alle Gebäude in einer Entfernung von ¾ Stunde von dem Pulvermagazin mehr oder minder erheblich, namentlich die Stephanskirche, beschädigt. Nur ausnahmsweise werden in der Stadt einzelne Häuser zu fin⸗ den sein, die keine Spuren der Verletzung an sich tragen. Bei einer Explosion von solchem kolossalen Umfange kann man sich denken, daß die Zahl der Todten und Verwundeten nicht gering ist. Sie dürfte weit uͤber hundert binausgehen, der leichten Ver⸗ letzungen nicht zu gedenken. Die ganze Stadt und nächste Um⸗ gehung erbebte von diesem Donnerschlage. Hunderte von Centnern Pulver müssen in dem Magazin gelagert haben, und nicht blos Pulver, auch Granaten und andere Geschosse müssen dort in Menge vorräthig gewesen sein. Von diesen Geschossen flogen viele selbst in entfernte Theile der Stadt und platzten theilweise vor den Thüren und in den Höfen.
Wie der „Fr. P. Z.“ berichtet wird, erstreckt sich die Zer⸗ störung auf die halbe Gaugasse und den alten Kästrich, und sind daselbst etwa 120 Häuser theils vollständig eingestürzt, theils stark beschädigt. Der Platz liegt wie von einer Lawine verschüttet. Der Stephansthurm hat weniger gelitten als die Kirche, deren Schiff eingestürzt ist. Eben so ist die eine Hälfte des Dachs der evangelischen Kirche am Leichhof eingestürzt, in der Naͤhe des Theate rplatzes, wo sogar durch das Dach des Café de Paris ein drittha lb Centner schwerer Stein bis in die Waschkuüche durch⸗
geschla gen ist, so daß das Haus abgesprießt werden mußte, weil
eings seiner Stuͤtzpfeiler zerstört wurde.
1. Frankfurt a. M., 19. November. Nach weiteren hier ein⸗ Leirosentas, Rächszchteg üͤber das bedauerliche Ereigniß der Pulver⸗ fählafton in Mainz beträgt der angerichtete Schaden nach unge⸗ 61 Schätzung über eine Million Gulden. Nach glaubhafter An⸗ Füt 81b ihren Tod 9 preußische, 2 österreichische Militairs Ssge a Civilisten. Schwer verwundet wurden 74 preußische, 95 sterreichische Militais und 300 Civilisten. (Tel. Dep.)
tag e Karlsruhe, 19. November. Heute ist der Land⸗ 1 Fronet den Großherzog in Person eröffnet worden. In der Bezimter e wirb unter Anderm eine Verbesserung des Gehalts der den Ban sg Aussicht gestellt; auch werden wichtige Vorlagen über gelegenheitene Eisenbahnen angekündigt. Ueber die kirchlichen An⸗ Stuhle 1 en heißt es: Die Verhandlungen mit dem paͤpstlichen Kirch afsen ein baldiges, den Interessen des Staates und der Kuche entsprechendes Ergebniß hoffen. (Tel. Dep.) v.
eer die persönliche Freiheit und freie Meinungsäußerung empfiehlt und in Betreff der Zeitungsblätter bemerkt, daß man alle
Noli Paolo u. s. w. pulo“, bleibt in Haft.
Großbritannien und Irland. London, 18. November. Die eng isc Feerang hat’ bei den luͤtticher vehn. Faßerasefn 80,000 Infanterie⸗Gewehre, 3000 Karabiner, 35,000 Baihehe⸗ im Ganzen für einen Werth von 6,450,000 Franken,
b 94
n seinem City⸗Artikel schreibt der „Globe“: 9 ½ nach Veld ist noch immer lebhaft und in Folge 9 Fanishfenge sind die Discoutirungen erschwert worden. Es verbreitet sich so eben das Geruͤcht, ein sehr bedeutendes Handelshaus habe mit Passivis fallirt, die auf 1,000,000 Pfd. geschätzt werden. Wir enthalten uns der Erwähnung des Namens, bis Näheres verlautet:; ist die Sache aber wahr, woran wir kaum zweifeln können, so wird sie in Hamburg große Aufregung hervorbrin en.“ In einer vasn 9. Nücen gen zcce Nachschrift desselben Eiti Artikels
es: „Das erwähnte Sieveki heig Eähn⸗ Haus ist das Haus E. Sieveking
Wie der „Globe“ berichtet, hat die Regi B 89 am 17. Oktober 1,000,000 Pfd. 8 Falturts geschicte Bönababe⸗
Die „Gazette“ bringt die Ernennung von Sir John La⸗- wrence, Ober⸗Kommissarius im Pendschab, zum Großkreuzritker, des General⸗Majors Henry Havelock und des Obersten W ilson, der das Belagerungsheer von Delhi kommandirte, zu Comman⸗ 2 deurs, des Obersten van Cartlandt und des Obrist⸗Lieutenants Chamberlain zu Mitgliedern des Bathordens. — In einem besonderen Memorandum wird bemerkt, daß Oberst Neill und Obfte „Lieutenant Nicholson den Commandeursrang in demselben Orden erhalten hätten, wären sie nicht vor dem Feinde geblieben. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen ist gestern Abend mit dem Dampfer „Princess Maude“ von Calais in Dover gelandet, wo er vom preußischen Gesandten, dem Grafen Bernstorff, dem ehrenwerthen West, Capitain M. Ilwaine und anderen Herren erwartet wurde. Nachdem der Prinz im Royal Ship Hotel dinirt hatte, fuhr er mit einem besonders in Bereitschaft gehaltenen Zuge nach London und von da wenige Mi⸗ nuten vor 9 Uhr weiter nach Windsor.
Der Hof legt morgen für die verstorbene Herzogin von Ne⸗ mours, die der Königin Coufine war, von morgen bis zum 3ten Dezember Trauer an.
Der Prinz und die Prinzessin von Joinville find gestern, von der Türkei kommend, in Claremont angelangt.
Frankreich, Paris, 18. November. Am 16. November ergab die Zählung der pariser Börsen⸗Abonnenten 2890 Personen für die Stockbörse und 182 für die Waarenbörse. Die Zahl der vom 1. Januar bis 15. November dieses Jahres eingeschriebenen Abonnenten beträgt 2072. — Leverrier meldete, als er am 19. November die meteorologischen Bülletins der verwichenen Woche der Akademie der Wissenschaften vorlegte, daß von den nächsten Tagen an auch Petersburg mit in der Reihe der auswärtigen meteorologischen Stationen auftreten werde, und man dürfe auf um
so genauere Beobachtungen zählen, als Großfürst Konstantin in eigener Person die Arbeit eines Korrespondenten des pariser Ob⸗ servatoriums uͤbernommen habe. Leverrier setzte hinzu, daß fortan auch jede telegraphische Depesche, welche die Entdeckung eines Sternes anzeige, unentgeltlich auf allen Stationen zwischen den astronomischen Observatorien befördert werde, damit die Meldung sofort überall benutzt werden könne.⸗
— 19. November. Der heutige „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser, die Kaiserin und der Kaiserliche Prinz in den nächsten Tagen nach Paris zurückkehren würden.
ö“ Fould ist heute Morgens nach London ab⸗ gereist.
Spanien. Madrid, 13. November. Die Carlisten⸗Ver⸗ schwörung, welche in Catalonien entdeckt wurde, war bereits seit mehr als sechs Monaten im Zuge; als das eigentliche Haupt wird der bekannte frühere Bandenführer Marsal genannt, der befonders unter den Arbeitern Rekruten warb, da unter diesen feit 1850 der Ultramontanismus große Fortschritte gemacht hat und die Carlisten
denselben nun für sich auszubeuten fuchen. — Der Minister des
Innern hat ein Rundschreiben an die Eivilbehörden erlaffen, worin zu achten
Blätter ungehindert lassen und nur diejenigen mit Beschlag belegen solle, welche Beleidigungen gegen die Königin, Lästerungen gegen
die Religion oder rein persönliche Verleumdungen enthalten.
Man liest im „Corriere Mercantile“ vom 14. Noöovember: „Gestern schloß die Anklagekammer von Genua die Instruktion des politischen Prozesses. 42 Angeschuldigte wur⸗ den vor die Gerichte verwiesen, 7 freigelassen und gegen 20 Ab⸗ wesende Verhaftbefehl erlassen. Die öffentlichen Verhandlungen beginnen sofort nach Ablauf der legalen Frist. Unter den Freige lassenen befinden sich Miß White, Dr. Cavalieri, Goggi, Cavennzza, Herr Savi, Direktor der „Italia del 8 8
Italien.