1857 / 282 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Weggabe von einer Summe, welche aufgegeben . bei d Unterstützung der Chaussee⸗ und Wasserbauten. Die Kommissarien seien instruirt, mit den Stäaͤnden darüber zu verhandeln. Ein hohes strelitzsches Reskript schloß sich der schwerinschen Erklärung an. Nach einer lebhaft gefüͤhrten Debatte über diese Vorlage drangen die Stimmen durch, welche fuͤr die Pruͤfung der Sache waren, und beschloß man, die Angelegenheit einem Comité hinzu⸗ geben, welches nach Kreisen und Staͤnden gewaͤhlt würde. Der Erfolg ergab, daß von beiden Parteien, welche sich vorher dafür und dagegen ausgesprochen, eine gleiche Anzahl in das Comité

kam. (Meckl. Z.) Sachsen. Gotha, 25. November. Der Landtag des

Herzogthums Coburg ist nach der hiesigen „Zeitung“ auf den 30. November einberufen. h 68 * Frankfurt, 25. November. Graf v. Bille⸗Brahe, däni⸗ scher Gesandter in Wien, ist hier eingetroffen. Luxemburg, 23. November. Diesen Nachmittag ist der Königlich⸗Großherzogliche Beschluß veröffentlicht worden, welcher die Kammer für nächsten Montag (30. November) zusammen⸗ beruft. STweiz. Bern, 24. November. Die schweizerische Bundes⸗ Versammlung ist auf den 7. Dezember nächsthin zusammenberufen. Unter den Vorlagen des Bundesrathes an die gesetzgebenden Räthe erscheinen einige von Bedeutung. So der Kompeten Konflikt des Kantons Waadt gegen die Beschlüsse des Bundesrathes in Sachen der Oron⸗Linie; ferner die Petitionen Luzerner und St. Galler Großraths⸗Mitglieder, betreffend politische Angelegenheiten dieser Kantone; endlich die Ratification des in Paris abgeschlossenen Handels⸗Vertrages mit Persien. 1 ꝓBelgien. Brüssel, 25. November. Das Wahl⸗Manifest der Linken, dessen Redaction dem Herrn Devaux angehört, ist heute von den liberalen Blättern veröffentlicht worden. Großbritannien und Irland. Lon don, 25. November. Die „Times“ meldet: „Es gereicht uns zur großen Freude, mit⸗

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theilen zu können, daß der Präsident der ostindischen Compagnie

würde, wie

dem Directorium der Gesellschaft vorschlagen wird, der Wittwe des

Generals Neill ein Jahresgehalt von 500 Pfd. außer der Summe auszusetzen, auf welche die Familie eines in der Schlacht gefallenen Offiziers von seinem Range Anspruch hat. Ihre Majestaͤt hat ferner in der huldreichsten Weise der Wittwe des Verstorbenen die Er⸗ laubniß ertheilt, den Titel „„Lady Neill““ zu führen, der ihr zuge⸗ kommen waͤre, wenn ihr Gemahl am Leben geblieben wäre und die Wuͤrde eines Commandeurs des Bath⸗Ordens bekleidet hätte. Wir wollen hoffen, daß die Freigebigkeit der ostindischen Gesellschaft nur die Vorläuferin einer nationalen Anerkennung der Dienste des ver⸗ storbenen Generals ist.“

Die amtliche „London Gazette“ meldet die Ernennung des Earl von St. Germans zum Ober⸗Hofmeister an Stelle des zuruͤckgetre⸗ tenen Earl Spencer.

Dasselbe Blatt veröffentlicht ferner 41 offizielle Depeschen aus Indien, die aber dadurch bedeutend an Interesse einbüßen, daß sie dem Publikum sehr verspätet mitgetheilt werden. So befindet sich darunter z. B. eine vom 28. Juni aus dem Lager vor Delhi datirte Depesche des Generals Barnard. Bis zur Einnahme von Delhi und dem Entsatz von Lucknow reichen diese Aktenstücke nicht.

Frankreich. Paris, 25. November. Der Kaiser ertheilte gestern in den Tuilerieen dem eidgenössischen Gesandten, Obersten Barman, so wie später dem Admiral Manuel Blanco Encalada, Gesandten des chilenischen Freistaates, eine Abschieds⸗Audienz, da Beide von ihrem Posten in ihre Heimath zurückkehren. Der „Moniteur Algerien“ erstattet Bericht über die Fortschritte im algerischen Straßenbau, in dessen Netz seit Mitte November auch das Thal des Wed⸗Sahel hineingezogen wurde, so daß die Fahr⸗ straße jetzt von Aumale nach Bugia vollendet ist. Durch diese Straße ist die Eroberung der Südabhänge des Dschurdschura erst eine Wahrheit geworden, wie die der Nordabhänge durch den Bau des Forts Napoleon im Lande der Beni⸗Raten. Die Straße von Aumale nach Bugia ist 183 Kilometres lang, und die letzten 70 Kilometres führen durch Stämme, die erst in diesem Som⸗ mer unterworfen wurden und jetzt schon mit den französi⸗ schen Soldaten bei dem Straßenbau wetteifern. Der Präfekt, Baron Haußmann, hat bei der am 23sten erfolgten Eröffnung der Session des Generalrathes des Seine⸗Departements eine Uebersicht der Departemental⸗Verhältnisse gegeben, worin er andeutete, daß die Umgestaltung der Hauptstadt schließlich mit un⸗ gleich geringeren Opfern für Paris erfolgen werde, als man Anfangs gefürchtet habe, ganz davon abgesehen, daß durch diese Bauten Arbeit und Wohlergehen in einem großen Theile der Arbeiter⸗Bevölkerung verbreitek, und derselbe auch sichtbar an Sitt⸗ lichkeit gefördert worden sei. Des Kaisers Hauptzweck bei diesen Verbesserungen sei, „die gesammte Nation auf den segensreichen Weg des Vertrauens und der Arbeit zu bringen.“ Und mehr und mehr habe bisher der Erfolg den Erwartungen entsprochen: „Paris gesunder gemacht und verschönert, das Volk beschäftigt, der Unternehmungsgeist belebt, das seien die ersten und besten Früchte

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Der pariser Gemeinderat

vollführten Arbeiterwohnungen. bei den Planen des Kai

Anspruch, für seine rastlose Mitwirkung

kanischen Kolonieen.

Eid in die Haͤnde des Kaisers geleistet.

Spanien. Aus Madrid, 25. November, wird telegra⸗ phirt: dem Königlichen Rathe einverleibt sein.

Türkei.

ordnung angenommen: Landesgerichtspflege. - beide Provinzen. 3) Unverletzbarkeit des Domicils. nung der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalten.

Ausschuß der Bauernklasse hat Darlegung eines W sches zu Gunsten der Frohn⸗Abfindung Frage wird demnächst in der allgemeinen Sitzung der Ver⸗ sammlung erörtert werden. Die Regierung hat durch einfache Verwaltungs⸗Maßregeln das von der Versammlung zur Ve 1 öffentlichung ihrer Sitzungs⸗Protokolle gegründete Bülletin unter⸗ drückt. Bukarest befindlichen europäischen Kommission Verwahrung ein⸗ zulegen.“ Aus Bukarest, vom 19. November, theilt dasselbe

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Organ folgende Depesche mit: „In seiner Sitzung vom 18ten nahm der Divan ad hoc der Walachei fast mit Einstimmigkeit die Denkschrift an, in welcher die in der allgemeinen Sitzung vom 21. Oktober mit Einstimmigkeit angenommenen vier Grund⸗Prinzipien weiter entwickelt werden.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Novem⸗ ber. Zur obschwebenden Frage der Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland liefert die rufsische Presse gegenwärtig mancherlei in⸗ teressantes Material. So brachte kürzlich das Journal des Ministeriums des Innern einen Aufsatz unter dem Titel „Auszug aus den Gesetzbestimmungen über die Bauern in den Ostseeprovin⸗ zen“, der einen gedrängten Abriß der Geschichte oder vielmehr der drei Hauptphasen liefert, welche die allmälige Bauern⸗Emaneipation bis auf den heutigen Tag in den Ostseeprovinzen seit 1804 durch⸗ laufen hat. 1804 wurde das Bauern⸗Statut erlassen, durch welches 1) die politische Existenz der Bauern anerkannt, 2) das von ihnen erworbene Eigenthum bestätigt und 3) die Bauern durch genaue Feststellung ihrer Verpflichtungen vor Will⸗ kür geschützt werden sollten. Eine weitere Entwickelung dieser Gesetz-Bestimmungen war 1816 für Esthland, 1817 für Kurland und 1819 für Lievland zur Ausführung, und 1849 für Lievland und 1856 für Esthland bis zur gegenwärtigen Vollendung ge⸗ bracht, während in Kurland der Bestand der Dinge von 1817 bisher beibehalten ist. Hieraus ergiebt sich nun, daß die Fort⸗ schritte in der Verbesserung der Lage der Bauern in den Ostsee⸗ provinzen bisher 3 Perioden umfaßt, 1) die Regelung der Verhält⸗ nisse der esthländischen und lievländischen Bauern im Staate, wo sie als Leibeigene an die Scholle gebunden waren, 2) die Freigebung der Bauern in den Ostseeprovinzen und 3) die Ergänzung der Gesetzbestimmungen in Betreff der Freilassung der esthlaͤndischen und liebländischen Bauern. Bis zur Freilassung der Bauern in den Ostseeprovinzen gab es eben so wie in den großrussischen Provinzen außer den eigentlichen Ackerbauern auch zum Hofe ge⸗ hörige Leute. Die Lage der Ackerbauern in den Ostsee⸗Provinzen war jedoch wesentlich verschieden von der Lage der Ackerbauern

in den großrussischen Provinzen. Bei den Russen befindet sich der Boden zum größten Theil im Gemeindebesitz des ganzen Dorfes und wird von den Bauern selbst nach sogenannten Tiaglo (Bauerngesinde) unter sie vertheilt; jedes Tiaglo, bestehend aus Mann und Frau, hat zu seiner Verfügung eine Bodenpareelle, I die es bis zu der Zeit für sich nutzbar macht, wo die Vermehrung der Tiaglos eine kleinere Parcellirung des Bauergesinde⸗Bodens erfordert. Auch werden den Tiaglos abwechselnd Bodenparcellen

von verschiedener Ertragsfaͤhigkeit zugewiesen, damit alternirend alle Tiaglos einer Gemeinde die guten wie die minder guten Felder bestellen und benutzen. Mit einem Wort, die Felder wandern aus den Händen des einen Tiaglo in die des anderen. Diese gemeinschaftliche Benutzung des Bodens hat bei den russi⸗ schen Bauern die Idee des bestäaändigen persönlichen Bodeneigen⸗

thums gänzlich verdraͤngt (mit Ausnahme derjenigen Bauern, die den Boden als vollständiges Eigenthum angekauft haben). Dagegen V ist ein jeder Bauer vollständig gesichert, daß ihm zur Benugung ein bestimmter Bodentheil zugewiesen wird und alle an die Schbr⸗ gebundenen Banern befinden sich in gleichem Verhaͤltniß binsicht. lich der Bodenbenutzung. In den Ostseeprovinzen war dies 2 Alters her anders. Ein Gemeinde⸗ oder gemeinschaftlicher Besitz

der bereits unter dem Einflusse und Betheiligung der Re jerung habe

sers und den Anstrengungen des Präfekten zur Umgestaltung von Paris betheiligt zu werden an der Dankbarkeit der Bevölkerung“ u. s. w. Die Regierung verstärkt die Garnisonen in den ameri⸗

26. November. Nach dem heutigen „Moniteur“ hat gestern der General⸗Prokurator am Cassationshofe, Herr Dupin, den

Die geistliche Kammer werde aufgelöst und soll künftig

Aus Jassy vom 21. November ist dem „Etoile du Danube“ folgende Depesche zugegangen: „Die Versammlung ad hoc hat noch folgende Punkte aus ihrer allgemeinen Tages⸗ 1) Unterwerfung der Auslaͤnder unter die 2) Errichtung einer Synodal⸗Behörde für 4) Tren-

beantragt; diese

Die Versammlung hat sich damit begnügt, bei der zu

8 2 2 existirte dort nicht. Ein Theil des gutsherrlichen Bodens, be⸗ stimmt zur Benutzung fuüͤr die Bauern, war in gesonderte, von einander unabhaͤngige Parzellen eingetheilt, welche einzelnen Bauern, nicht aber der Gemeinde überlassen wurden; die Benutzung der Bodenparcellen ging größtentheils erblich vom Vater auf den Sohn üͤber; da jedoch viele dieser Bodenparcellen so umfänglich waren, da sie von einer Familie nicht bestellt werden konnten, sandte der Gutsherr dem Bauern einige Leute zu Hülfe, die ebenfalls leibeigne Bauern waren. Diese Arbeiter erhielten vom Bauernwirth Subsistenz, Kleidung und ein geringes Lohn oder ein Stück Boden, standen ganz zur Verfügung des Wirths, zum Grundherrn selbst aber in keinerlei directem dienstlichen oder Abgabenverhaͤltniß. Der Wirth trug alle Arbeitslasten, welche auf der von ihm benutzten Bodenparcelle hafteten, wozu er frei⸗ lich jenen Arbeiter, sei's bei sich, sei's beim Gutsherrn verwenden konnte. So war in den Ostseeprovinzen die Lage der leibeignen Bauern, welche sonach in Wirthe und Knechte zerfielen. Aus der vorliegenden Vergleichung der respektiven Lage der leibeignen Bauern in den Ostseeprovinzen (von ehedem, und jetzt noch in Kurland) und der gegenwärtigen der russischen Bauern laßt sich auf das Resultat der beregten Berathungen in Regierungskreisen über die bäuerlichen Verhältnisse schließen, zumal wenn man er⸗ waͤgt, daß unter der Regierung Kaiser Nikolaus die erste Periode, nämlich die Regulirung der Verhältnisse der an die Scholle gebun⸗ denen Bauern vollendet worden ist und nunmehr die Freigebung derselben und Bodenertheilung erfolgen soll. Die Ermiktelung eines entsprechenden, gerechten und billigen Prinzips letzterer bietet in Anbetracht der eigenthümlichen Verhältnisse in Rußland die größten Schwierigkeiten dar. (H. B. H.)

Asien. Nach ferneren Berichten der Ueberlandspost wird, wie man telegraphisch aus London, 26. November, Morgens, mit⸗ theilt, aus Kalkutta vom 22. Oktober als offiziell gemeldet, daß eine Kommission niedergesetzt sei, deren Richterspruch der König von Delhi unterworfen werden soll, daß zwei andere Söhne desselben zum Tode verurtheilt worden seien, und daß man im Palaste zu Delhi wichtige Papiere entdeckt habe. Das Kontin⸗ gent von Gwalior war gegen Cawnpur, dessen Verbindung mit Alumbamek frei ist, marschirt. Saugor war noch nicht entsetzt. In Bombay, Madras, Seinde und Nizam herrschte Ruhe. 8

Eine andere an Lord Clarendon gerichtete Depesche des Admirals Lyons aus Cagliari, 24. November, 1 Uhr Nachmittags datirt, meldet: -

Das Schiff „Vectis“ bestätigt die Nachricht, daß am 24. Ok⸗ tober in Lucknow die dort erwarteten Verstärkungen eingetroffen sein mußten. Sie bestehen aus dem 53. und 93. europäischen Re⸗ giment. Am 30. Oktober erwartete man gleichfalls eine Truppen⸗ Abtheilung.

Oberst Greathead's Heersäͤule, 3000 Mann stark, stieß auf den aus Delhi geflüchteten Feind bei Bolundshuhur und schlug ihn nach 2stündigem Gefecht in die Flucht, ihm 2 Kanonen und Mu⸗ nition abnehmend und viele Leute tödtend. Unser Verlust 50 Todte und Verwundete. Malaghur wurde nachher genommen und in die Luft gesprengt. Bei Allyghur wurde er am 5ten abermals ge— schlagen, verlor 500 Mann und 2 Kanonen. Am !4ten erreichte die Heersäule Agra. Der Feind griff plötzlich die Kantonirungen an, wurde geschlagen, zersprengt und bis zum Kharee verfolgt, ver— lor 1000 Mann, 43 Kanonen, 50,000 Pfd. an Geld.

Mann vor Konugunge organisirt. Mirut⸗Bezirk und Umgegend eine große Wirkung hervorgebracht.

Triest, Donnerstag, 26. November. (Wolff's Tel. Bur.) Die Ueberlandspost ist eingetroffen und bringt Nachrichten aus Bombay bis zum 3. November. Nach denselben sind außer in den bereits über London gemeldeten siegreichen Treffen, die Rebellen auch bei Dhar und Neemuch geschlagen worden. In Bengalen war es das 32ste Regiment, welches gemeutert. In Bombay war eine Verschwörung unter den Grenadieren entdeckt worden. In Madras war es ruhig, die Berichte aus dem Pendschab und aus der Radschputana waren nicht befriedigend. Der Cours auf London stand in Bombay 2 Sh. 2 bis 1 d.

Aus Calcutta wird vom 22. Oktober gemeldet, daß die Jour nale „Englishman“ und „Bengal Hurkaru“ eine Verwarnung erhalten haben. Der Cours auf London war daselbst 2 Sh. 2 bis 2 d. Nach aus Hongkong vom 16. Oktober eingetroffenen Be⸗ richten war der russische Admiral Putiatin zuruͤckgekehrt. 1 London, 27. November, Morgens 8 Uhr. (Wolff's Tel. Die Dampser „Arago“ und „Arabia“ sind eingetroffen und gen Nachrichten aus New⸗Vork bis zum 14. d. Nach den⸗

selben haben sich die Zustaͤnde gebessert, alle Cou jeg ich di rse find gestiegen und die Ruhe ist nicht weiter gestört worben. Baunwolle, Wegen

und Mehl waren niedriger. General Wal a wird verfolgt. 8 11“ geflohen

Marktpreise. 24 1“ vAene 26. November. 82 1“ e: Meizen 2 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 2 Thlr. 21 Sgr. ö Sgr. n auch 1 Thlr. 2.92,298 . Hafer 1 Thlr. 15 Sgr., auch 1. Thlr. 8 den 1 Thlr. 22 Sgr. 6 - v— Weinen 2 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 2 Thlr. 2 8g7. 8 ö 8- 1. Spf. auch 1 Thlr. 18 Sgr. 9 Pl. Grosse r8 1 Ieir. Sgr. Pf., auch 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. afer 1 Thlr. 15 Sgr., auch 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Ecbs6n 3 Thlr 2. 2 9 Pf., auch 2 Thlr. 10 Sgr. Ear Se b ] 25. November. 1 as Schoc Sstroh 9 Thlr. 20 Sgr., auch 8 Thl 9 ge⸗ .„ 3 Centner Heu 1 Thlr. 10 Sgr., 5ennse Sorte ces Pen- Kartoffeln, der Scheffel 25 Sgr., auch 17 Sgr. 6 Pf 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr. 3 Pf. “]

b

—, ——

Die Marktpreise des Kartoffel]-Spiritus, per 10,500 pro Cent nae

Fralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 7oö I; br. .. ..... 9 I. 21. 1 23, 24. 25. 26.

Berlin, den 26. November 1857. i SWt Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Leipzig, 26. November. Leipzig-Dresdener 308 ¼ bau- tauer Litt. A. 48 G.; 4o. Litt. 8 ersedee 11eeche 1.2 sion 272 Br.; do. II. Emiss. 244 G. Berlin-Anhalter —. Eerüa Stettiner —. Cöln-Mindener —. Thüringische 124 ¾ Br. Frie- ves Wilhelms-Nordhahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Deszauer Landes bank-Actien Litt. A. u. B. 100 Br.; do. Litt. C. 107 Br. Br ese⸗ Bank-Actien 115 ½ Br. Weimar Bank-Actien 104 Br. Oesterre 5proz. Metall. —. 1854er Loose —. 1854er Niational-Anleize E. Preussische Prämien-Anleihe —.

Hamhurg, 26. November, Nachmitzags 2 Uhr 10 E Die Börse war ausschliesslich mit Cltimo -Regulirung beschaftig- gesammten Waarenmarkt kein Geschäft, die Stimmung jedoch

ehobener. Wie es hiess, beabsichtigt der Staat eine Ausgztb-

ons auf Waaren; die Modalitaten, unter welchen dies geschesen 82 sind indess nicht bekannt. Geld war an heutiger Börse leicke haben.

Schluss-Course: Stieglitz de 18. Spanier 22 ¾ National-Anleihe 76 ¼. Disconto —.

Frankfurt a. M., 26. November

Feste Haltung, geringer Umsatz,

00 Auf Befehl des Höchst⸗Kommandirenden wird ein stehendes Corps von 2000 Der Fall Delhi's hat in dem

Schluss-Course: Neueste preussisch Kassenscheine 104 ½. Cöln-Mindener Ei Wilhelms-Nordbann —. Ludwigshafen Hanau —. Berliner Wechsel 10 12. Londoner Wechsel 119 ⅛. Pariser Wechsel —. Wiener Wechsel 109 ½. 3Zproz. Spanier 36. 1 proz. Spanier 2 Badische Loose 50 ½. 5 proz. UI 1854er Loese 100 ½. Oesterreichische reichische Bank-Antheile 1075. Wien, 26. Neovember, Hitta gs 1 Börse schwankend, Fonds fester. Silber-Anleihe 93. 5 proz. Metallques 80 Bankactien 972. Bank-Interims-Schein Loose 108. National-Anlehen 83 ½. Paris 126. SGold 11 ⅛. Silber 8. b Amsterdam, 2Jb6. Novemder, Amimngs 4 Uhr ([Walz Tel. Bur.) Oesterreichische Effekten und Süegüasche Ameihe Degehrm. Schluss-Course: 5 proz. österreich. Natitenal - Anlxshe .e oem. Metalliques Lit. B. S4 3. S 1b eraa. Ietae he Iproz. Spanier 24 ¼. Sprox. Spanier G2. Pres. Raxen Serte b5.e 5proz. Russen itz de 1185 96 ½. Lexbmer It. Laamaer Wechsel, kurz 11, 85. Wiener Wecksel, karz 3u. Hamnhdunger Werd⸗ 1 sel, kurz 35 ½. Petersburger Wechsel t, 89 amine . Hllamnabsemen Integrale 82 ½. 1 1 Londom, 2B. Neovember. Nachmn. 3 Ur WaTs I.. Iar Man erwartet an der Börse, 4ss der nüchsee Aunswe er Jan am England entschieden beser huten wsrüs. as ülenene ker Nortcthumberland Durbam Bank wird Femellas Das Wee

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