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„ — Habisch, Jekel, Bire⸗Feldwebel dom 3. Bat. 6. Regts. Neuha us, Vice⸗Felbwebel vom 1. Bat. 7. Regts., Glaubitz, Viee⸗Feldwebek vom 2 Bat. 19. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg., v. Eck, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 3. Bats. 18. Regts., zum Prem. Lt. befoördert. Ludwig, Sec. Lt. a. D., früher im 2. Hus. Regt., bei der Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 7. Regts., v. Chelkowski, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. 19., ins 3. Bat. 19. Regts. einrangirt.
Den 17. November.
v. Garnier, Cec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 22. Regimts., Hennig, Seec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Bats. 22. Regts., Adametz, Kreuschner, Schneider, Sec. Lts. vom 2. Aufg. desselben Bats., zu Prem. Lts., Weber, Szezafny, Viee⸗Felhw. von dems. Bat. zu Sec. Lts. 1. Aufg., Strzyubny, Fuchs, v. Schlieben, Sec. Lieuts. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 22 Regts. zu Pr. Lts., Dresler, Kutsche, Viee⸗ Feldw. vom 1. Bat. 23. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg. befördert, Har⸗ muth, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 1. Bats. 13., Brosche, Sec. Lt. vom Train 1. Aufg. des 2. Bats. 14., ins 1. Bat. 10. Regts., Ebers, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2., ins 1. Bat. 16. Regts. einrangirt. Sendler, Vice⸗Feldw. v. 2. Bat. 25 Regts., Argelander, Schrock, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 28. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg., Bischof,
Fr. v. Böselager, Otto, v. Oppen, Vice⸗Wachtm. von dems. Bat., Lts. bei der Kav. 1 Aufg. befördert.
Abschiedsbewilligungen ꝛc. ge Den 14. November. WG
„Fromberg, Hauptmann vom 31. Inf. Regt., mit der Regts.⸗ Uniform, Aussicht auf Civilversorgung u Pension der Abschied bewilligt. v. Gotsch, Maäjor a. D., zuletzt im 31 Inf. Regt., mit der Armee⸗ Uniform und seiner Pension zur Allerhöchsten Disposition gestellt. 8 Den 17. November. Kanzler, Sec. Lieut. à la suite des 6. kombin. Reserve⸗Battaillons und Führer der Straf⸗Abtheilung in Schweidnitz, mit Pension und seiner bisherigen Uniform in den Ruhestand versetzt. Hagspihl, Sec. Lieut. vom 19. Inf. Regt., ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizieren 1. Aufgeb. des 2. Bats. 29. Landwehr⸗Regiments übergetreten. Frhr. von Ohlen und Adlerskron, Major im 23. Inf. Regt., mit der Regts. Uniform und Pension, v. Mitzlaff, Major im 6. Husaren⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗Uniform und Pension der Ab⸗ schied bewilligt. Hamann, Hauptm. vom 15. Infanterie⸗Regiment, als Major mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Civil⸗Versorg. und Pension, v. Bode, Pr. Lt. von dems. Regt., mit Pension, Königer, Hauptm. v. 16. Inf. Regt., mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Civil⸗Versorg. u. Pens., Varenkamp, Sec. Lt. von demselben Regt., mit Pension. Freiherr
v. Plettenberg, Rittm. vom 8. Hus. Regt., als Major mit der Regts.⸗ Unif., Aussicht auf Civil⸗Versorgung u. Pension. v. Wobeser, Hauptm. vom 29. Inf. Regt., v. Treskow, Hauptm. vom 38. Inf. Regt., beiden als Majors mit der Regts.⸗Unif. Aussicht auf Civil⸗Versorgung u. Pension, Schmidt, Sec. Lt. von demselben Regt,, mit Pension, Frhr. v. Schor⸗ lemer, Rittm. vom 1. Ulan. Regt., mit der Regts.⸗Unif. der Abschied bewilligt. Meyer, Hauptm. vom 29. Inf. Regt., als Major mit der Regts.⸗Unif. und Penfion, in den Ruhestand versetzt.
Bei der Landwehr: Den 14. November. Schaeffer, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats. 26. Regts., als Haupt⸗ mann, v. Rauchhaupt, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. 3. Bats. 32. Regts., beiden mit der Uniform resp. des 26. Ldw. Regts. und des 12. Ldw. Hus. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab.⸗Ordre vom 2ten April c. getragen wurde, der Abschied bewilligt. v. Bötticher, Major ga. D., unter Belassung in seinem Verhältniß als Führer des 2. Aufg. 3. Bats. 18. Regts., mit seiner Pension zur Allerh. Disposition gestellt. Gr. v. Matuschka, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bats. 6. Regts., der Abschied bewilligt.
e” Den 17. November. „ Koöorn, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 10. Regts., der Ab⸗ schied behufs Auswanderung bewilligt. Steinau, v. Othegraven, Majors a. D., unter Belassung in ihrem Verhältniß als Fübrer des 2. Aufgeb. resp. des 2. Bats. 15. und des 1. Bats. 17. Ldw. Regts., mit ibrer Pens. zur Allerh. Disposition gestellt. v. Holzbrink, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 16. Regts., Joesten, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 2. Bats. 17. Regts., Frinken, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Landwehr⸗ Bataillons 36. Infanterie⸗Regts., allen dreien mit der Uniform resp. des 16. u. 17. Landw. Regts. und des Landw. Bats. 36. Inf. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗Ordre vom 2. April getragen wurde, der Abschied bewilligt. Moder, Major a. D. unter Belassung in seinem Verbhältniß als Führer des 2. Anfgeb. vom 2. Bat. 28. Landw. Regts. mit seiner Pension zur Allerhöchsten Disposition gestellt. Pasch, Major und Fübrer des 2. Aufgeb. vom 2. Bat. 29. Landw. Regts., mit der Uniform des 29. Landw. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗ Ordre vom 2. April c. getragen wurde, der Abschied bewilligt.
Militair⸗Beamte.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. .“ Den 4. November. Stahrbrodt, Zahlmeister 2. Klasse vom 3. Bataillon ( 4. Garde⸗Landw.⸗Regts., mit Pension verabschiedetrt. Den 11. November. Ziebell, Proviant⸗Amts⸗Applikant in Colberg, Lssistenten ernannt.
Den 12. November. Franke, Proviant⸗Amts⸗Applikant in Stetti Assistenten ernannt. 1s 1 Den 18. November. Schulz, Geheimer expedirender Secretair und Kalkulator im Kriegs⸗ Mimnisterium, mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Nichtamtliches.
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Preußen. Charlottenburg, 28. Rovember. Seine Majestät der Koͤnig machten gestern einen laͤngeren Spazier⸗ gang durch die Straßen von Charlottenburg, fuhren darauf mit Ihrer Majestaͤt der Königin spazieren und promenirten nach der Ruckkehr mit Allerhöchstderselben noch im Schloßgarten.
Berlin, 28. November. Die von Amerika nach Groß⸗ britannien und von da nach Deutschland übergegangene Handels⸗ krifis hat auch bei uns angefangen, ihre Opfer zu fordern. Ver⸗ hältnißmaͤßig sind diese Opfer bisher weder zahlreich noch bedeu⸗ tend, sie haben aber, wie dies in aͤhnlichen Fällen stets der Fall ist, genügt, ein allgemeines Mißtrauen in die Gemüther zu werfen. Wir halten dieses Mißtrauen nicht für begründet. Der Zustand unseres Handels und unserer Industrie ist gesund, es fehlt an jedem Grunde, welcher eine Abnahme des inländischen Verbrauches an den Gegen⸗ ständen des einen oder der anderen erwarten ließe, und wenn auch die Rückwirkung der in Amerika und England eingetretenen Ver⸗ hältnisse einem Theile unseres Handels⸗ und Gewerbestandes empfind⸗ liche Verluste bereitet hat und wohl auch noch ferner bereiten wird, so sind wir doch der Ueberzeugung, daß eine rubige Auffassung der Lage und einiger, auch dem wohlverstandenen eigenen Interesse entsprechender Gemeinsinn hinreichen wuͤrden, um die Krisis ohne weitere große Opfer zu überwinden.
Man muß indessen die Thatsache acceptiren, daß eine ruhige Auffassung der Lage keineswegs uͤberall vorhanden ist, und daß ein Mißtrauen eingetreten ist, welches weit nachtheiligere Folgen herbeiführen kann, als seine nächsten Ursachen werden besorgen lassen. Dieses Mißtrauen hält das Kapital von seiner gewohnten Verwendung zurück. Kaufleute, Gewerbtreibende und Pro⸗ duzenten, uͤber deren wirkliche Solvenz kein Zweifel ob⸗ walten kann, deren Vermoͤgen aber zu einem groößeren oder geringeren Theile in Waaren⸗Vorräthen festliegt, welche sich
im Augenblick nicht realisiren lassen, erhalten in Folge dessen
nicht mehr die gewohnten Kredite. Es entstehen hierdurch Ver legenheiten, welche, nach der Natur der Dinge, das Mißtrauen weiter steigern und so, in natürlichem Kreislaufe, einen wirklich be⸗ drohlichen Zustand herbeiführen können.
Aus der Empfindung dieser Lage ist der mehrfach laut ge⸗ wordene Wunsch hervorgegangen, daß der Staat direkt helfend
einschreiten und durch seinen Kredit die Lucke ausfüllen möge, welche
das eingetretene Mißtrauen in dem bisher gewährten Privat kredit hervorgebracht hat. Es ist dabei auf ein Mittel hinge⸗ wiesen, welches im Jahre 1848 mit Erfolg bei uns benutt ist, nämlich die Emission von Papiergeld zur Beleihung ven Waaren⸗Vorräthen und Werthpapieren. Von der Ergreifung dieses Mittels, so wie von jeder anderen unmittelbaren Einwirkunz muß sich der Staat indessen fernhalten. Die Gründe, welche im Jahre 1848 eine Maßregel, wie die damalige Einrichtung der Darlehns-Kassen, ausnahmsweise rechtfertigten, liegen ge genwäͤrtig nicht vor. Ueberhaupt haben seitdem der Geldverkehr des Landes im Allgemeinen und die fuüͤr die Vermittelung veon V Kreditgeschäften bestehenden Organe insbesondere eine Entwickelung erlangt, welche die Rückkehr zu derartigen außerordentlichen Maß⸗ regeln noch weniger als gerechtfertigt erscheinen läßt. Muß sie sich deshalb von jedem direkten Einschreiten fem balten, so verkennt darum die Regierung keineswegs die Pflichten, welche ihr die gegenwärtige Lage auferlegt. Die eingetretene Krifs bedroht, wenn sie sich weiter entwickelt, alle Zweige der Production mit Verlusten, welche nicht blos den Ei treffen, sondern die Quellen der Production selbst tig beschädigen. Sie bedrohet alsdann insbesondere den Nahrun stand eines Theiles der arbeitenden Klassen, indem sie nicht allem V die unter den obwaltenden Verhältnissen mitunter unabweisliche Beschränkung, sondern eine weitreichende Einstellung der gewerd⸗ Solchen ernsten Eventualitäten,
lichen Thätigkeit besorgen läßt. b V daß die
gegenüber hat die Regierung die Pflicht, dafür zu sorgen, Huͤlfsmittel, auf welche Handel und Production in ihrem natür⸗ lichen Gange angewiesen find, nicht durch Einrichtungen gelähmt werden, welche, wenn sie auch in gewöhnlichen Zeiten angemessen sein mögen, doch unter außerordentlichen Umständen nicht ohne Nachtheil für die Gesammtheit aufrecht erhalten werden können. Die Regierung ist dieser Pflicht eingedenk gewesen, indem e⸗ der preußischen Bank die von diesem Institute nachgesuchte Ermäch⸗ tigung ertheilt hat, bis auf Weiteres Darlehne auch auf Fabrikate, in ähnlicher Weise, wie dies früher von den Darlehnskaffen geschehen ist, zu ertheilen. Die Bank befand sich in der Lage⸗ ihren Geschäften die hiermit bezeichnete Ausdehnung zu geben. Ohne daß sie eine Beschränkung der bisherigen Kredite hatte⸗ eintreten lassen, war ihre Anlage im Wechsel⸗Geschäft 2. heblich zurückgegangen, ihr Noten⸗Umlauf vermindert beae⸗ ihr Baarvorrath gewachsen. Sie konnte deshalb einen Theil ihrer Fonds zur Erweiterung ihres Lombardgeschäftes bestimmen, ohne darum ihre sonstigen Kredite einschränken zu müssen.
FZHierbei konnte indessen die Regierung nicht stehen bleiben.
eben dargelegten Geünde bieten keinen Zweifel darüber, daß diese Frage zu verneinen sei, und legten damit der Regierung die Pflicht
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ine Zettelbank darf, wenn sie ihr⸗ Pflicten egen sich selbst un 28½ Sc. Gesammntheit nicht verletzen will, nünr 8 1”” 92-. dältnißmäßig kleinen Theil ihrer Fonds in Lombardgeschaͤften fest⸗ begen, die preußische Bank insbefondere ist durch ihre Grundgesetze zu einer solchen Einschränkung genoͤthigt. „Sie kann beshalb das⸗ jenige, worauf es jetzt ankommt, nur in bescheidenem Umfange leisten; soll der Zweck erreicht werden, so ist es nöthig, daß ander⸗ weite Kapitalien zu Hülfe kommen. Dieser Huülfe setzen die gesetzlich bestehenden Zinsbeschraͤnkungen ein Hinderniß entgegen. Die schon seit läͤngerer Zeit gestiegene Nachfrage nach Kapitalien hat eine Steigerung des Zinsfußes im kaufmäannischen und gewerblichen Verkehr zur Folge gehabt. Der Discontosatz, in welchem dieser Zinsfuß seinen Sn druck findet, ist im Auslande, wie bei uns, bereits weit uͤber den bei Darlehnen gesetzlich zulässigen Satz hinaus gestiegen. Es hat dies zur natuͤrlichen Folge, daß sich das Kapital von solchen Anlagen zuruͤckzieht, bei welchen die Gesetze nur die Stipulirung geringerer, als der bei Diskonttrungen uͤblichen Zinsen gestatten, namentlich also von Darlehnen gegen Verpfändung beweglicher Sachen, Forderungen oder Werthpapieren. Gerade diese Art der Darlehne ist es aber, auf welche, wie wir be⸗ reits angedeutet, der Produzent und Gewerbtreibende in Zeiten der Krisis hingewiesen ist, denn in solchen Zeiten sind Darlehne gegen bloße Handschriften oder Wechsel, bei welchen nach der altländischen Gesetzgebung eine Zinsbeschräͤnkung fuͤr Kaufleute nicht stattfindet, nicht immer leicht zu erhalten. Die
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Mecklenburg⸗Schwerin, zu 5 üe“ a eberlande. Amsterdam, 26. November ie Zwei .gegeessnaha. don, des Husge⸗ des v Eatas 5 8 e des katholi it 55 8 Stimmen angenommen! Das Gegshn ahgs u 3 ⸗ nüstimmtg ebilligt, das Finanz⸗Budget mit 51 Stimmen ge 3 8 über Abschaffung des Gesetzes g- gge über Zinsfuß ist bei den Kammern einge⸗ Ihre Koͤnigliche Hoheit die Prinze iedri . gestern Mittag im Zeas deesger ebaeg,be er. 8 roßbritannien und Irland. London, 20 Nerenb⸗ Der amtliche Bericht über Handel und Schifffahrt einigten Koͤnigreichs Großbritannien und Irland näbrens w Monats Oktober ist veröffentlicht worben. Gemaß d 2229 sich der Gesammtwerth der Ausfuhr auf 10,985 000 1ö er in dem entsprechenden Monate des vorigen Jahres 1 82 und in demselben Zeitraume des Jahres 55 nur 5 ,000 Pfd. betrug. Für die 10 ersten Mondt⸗ ter letzten 3 Jahre sin⸗ die entsprechenden Zahlen, wenn wir bon dem jezigenabe u rückwärts zählen, 106,721,000 Pft., 95,573 000 Pf⸗s und 73,087,019 Pfd. Obgleich die volle Wirkung der Gelskrisis fch ert 880 vember bemerklich machen konnte, so 228 h9, 343, dng e.
Ereignisse, welche auch schon vor Ende Otkober 5 B
gesetzlichen Zinsbeschränkungen stehen also der in kritischen Zeiten ganz besonders nothwendigen Verstärkung des Personal⸗Kredits durch anderweite Sicherheit im Wege, sie tragen dazu bei, den Mangel an Kredit zu vermehren und sie lähmen die Huülfsmittel, auf welche Handel und Production durch die Natur der Verhält⸗ nisse angewiesen sind.
Bei dieser Lage der Dinge kam es für die Regierung durch⸗ aus nicht auf die Erörterung der sehr bestrittenen Frage an: ob Beschraͤnkungen des Zinsfußes überhaupt gerechtfertigt sind oder nicht, sondern allein darauf: ob diese Beschrän⸗ kungen den momentan obwaltenden Verhältnissen entsprechen. Die
auf, jene Beschränkungen temporär aus dem Wege zu räumen. Mit der Erkenntniß dieser Pflicht war aber zugleich auch die Erkenntniß der Nothwendigkeit sofortigen Handelns verbunden. Soll die Suspension der Zinsbeschränkungen einen Effekt haben, so muß sie auf der Stelle eintreten, kann also nicht die verfassungs⸗ mäßigen legislativen Stadien passiren. Es bedarf einer unter Ver⸗ antwortlichkeit der Regierung oktroyirten Verordnung. Eine solche Verordnung ist gestern Allerhöchst vollzogen worden. Das unmittelbar vorhandene Bedürfniß hätte eine Suspension der Zinsbeschränkungen nur in Beziehung auf solche Rechtsgeschäfte erheischt, bei welchen dem Glaͤubiger durch bewegliche Sachen, Forderungen oder Werthpapiere Sicherheit bestellt wird. Hierbei konnte man indessen nicht stehen bleiben. Man konnte den Zinsfuß für Darlehne ohne Sicherheitsleistung nicht beschränkt lassen, wenn man ihn für Darlehne mit Sicherheitsleistungvon jeder Beschränkungbefreite; man konnte Darlehne, bei welchen Sicherheit durch unbewegliche Sachen gewährt wird, nicht anders behandeln, als Darlehne, deren Sicherheit in beweglichen Sachen besteht. Dagegen war andererseits eine Beschränkung der Maßregel, und zwar in doppelter Beziehung, erforderlich. Zunäͤchst erheischte die Rücksicht auf den verfassungs⸗ mäßigen Zeitpunkt für das Zusammentreten des Landtages, daß die Wirksamkeit der Verordnung auf solche Rechtsgeschäfte be⸗ schränkt werde, welche im Laufe der nächsten drei Monate, also bis gegen Ende Februar, zu Stande kommen. Somit wäͤre es -. über das Bedürfniß hinausgegangen und haäͤtte der Frage über die Wuchergesetze überhaupt präjudizirt, wenn bei den, innerhalb jener drei Monate eingegangenen Nechtsgeschäften höhere, als die gesetzlichen Zinsen ohne irgend eine Zeitbeschränkung, aiso bis zu der vielleicht erst nach Jahren eintretenden Abwickelung des Ge⸗ 8 stipulirt werden dürften. Es ist deshalb die Dauer von 6 “ von Entstehung der Verbindlichkeit an gerechnet, solche 1 angste Zeit bestimmt worden, für welche die Stipulation ber Zinsen zulässig ist. geseseamburg, I7. November. In heutiger Sitzung der Erb 828 Zürgerschaft ist der Antrag des Senats, betreffend die 10 bis 15 Millionen verzinslicher Bons, welche
ireirung von
Zegen Deponirung von Waaren ausgegeben werden sollen, ange⸗
vNommen worden. (Tel. D.)
gön Baiern. München, 25. November. Se. Majestät der
suthe b ta die⸗ Ermächtigung ertheilt, daß auf eingelangende Ge⸗
ungläckt Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für die Ver ten der Stadt Mainz ertheilt werde. (N. M. Ztg.)
Hesterreich. Wien, 21. November.
Se. Majestät der
Kaiser ; — d. 2 bhat mit der Allerhöchsten Entschließung vom 22. November e ner MNRRNIRRNNNN des Marche Oerennn ARNA en
„. Se. Königliche Hoheit Friedrich Franz, Großherzog von
auf den Handelsverkehr ausübten, doch nicht mächt; um in Vergleich mit den früheren Jahren I ursachen. Die Einfuhr⸗Tabellen weisen im Allgemeinen zine: nahme in den Hauptwaaren fuüͤr die heimische Consumtion * Die Northumberland and Durham Distrikt Bank, wel⸗ . ihre Thüren geschlossen hat, war im Besitze 5 Kapitals von 652,891 Pfd. und eines Reserbe⸗Z 90,874 Pfd. — Die Emission ber Noten der ist in Grenzen der Akte von 1844 zurückgeke⸗
Die Antwort⸗Adresse auf die Thronred⸗ von Herrn Wykeham Martin vorgeschla⸗ unterstützt werden. “
Wie aus Alexandria, ward auf den 24. Novem Oriental Company zur Beförd in Suez erwartet. — Die Rekruten betrug in den letz In einer Woche erreichte wir aus einer Anzeige ersehen, Unterstützungs⸗Fonds, Herr Thom veröffentlicht, hatten die Susf Summe von ungefähr jetzt ungefähr 54,480 P dem wurde an verschied theilt, Gelder, zusammen men. In England wur Schenkungen verausgabt. ie Ausgaden, nelhe duie Perxn Mtzmmg des Fonds, Zeitungs 8 Fn., zis jezt verrefner bacen belaufen sich auf ung
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