1857 / 287 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8 Verwaltung und parlamentarische Reformen empfehlen. Die

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Iyn einem Brief aus Delhi vom 15. Oktober liest man: Die Prinzen Mirza Bucktawur Shah und Mirza Mendhoo kamen vorige Woche vor Gericht. Die Indizien gegen sie bestanden meist aus Aktenstücken, die ihr eigenes Siegel trugen, Berichten, Be⸗ fehlen u. s. w. Sie schuͤtzten zur Rechtfertigung vor, daß sie von den meuterischen Absichten der Sipoys gar nichts gewußt, sondern am 11. Mai, als die Meuterer von Meerut nach Delhi kamen, geglaubt hätten, es sei eine russische Invasions⸗Armee! Sie sind gestern erschossen worden. Die Stadt ist noch immer von ihren früheren Einwohnern verlassen, obgleich viele mit den Prise⸗Agenten um die Loskaufung ihrer Häuser und Habe zu unterhandeln suchen.

London, Donnerstag, 3. Dezember, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Hiesige Morgen⸗Zeitungen theilen mit, die Königin

würde in der Thronrede eine Revision der Finanzen, der indischen

Thronrede würde ferner der Fürstenthümerfrage, Nicaragua's und

8 Sklavenhandels erwähnen. Dieselben Blätter theilen mit, daß die Regierung beantragen

dürfte, die Frage betreffs Suspension der Bankakte bis Februar offen zu lassen. 8

Gewerbe⸗ und Handelsnachrichten.

Hamburg, 2. Dezember. Die in dem heutigen Konvente der Erbgesesse⸗ nen Färgerschaft zur Verhandlung vorgelegte Senatsproposition hat fol⸗ genden Inhalt:

8 Bei den in der gegenwärtigen Handelskrisis sich häufenden Zahlungs⸗ zuspenfionen angesehener und vermögender hiesiger Handlungshäuser und ei den daraus drohenden vermehrten Verkehrsverwickelungen und Schwie⸗

rigkeiten hält E. E. Rath es für Seine Pflicht, bei Erbgesessener Bürger⸗ schaft auf Mitgenehmigung der folgenden Maßregeln, zu welchen Ehrbare

Oberalten und Löbliches Kollegium der Sechsziger bereits ihre Zustim⸗

mung gegeben haben, anzutragen: 1

1) daß, theils um die Massen solcher Schuldner, welche bei ruhiger Ab⸗ wickelung und gleichmäßiger Vertheilung den Kreditoren eine Befrie⸗ digung ihrer Forderungen zum Vollen oder wenigstens zum größten

Theile gewähren könnten, auf das Wirksamste gegen übereilte Maß⸗

regeln und Sonderdeckungen einzelner Gläubiger und die dadurch in

Aussicht stehende Zersplitterung und Verschleuderung zu schützen,

theils um manchen angesehenen Kaufleuten und wackeren Bürgern

durch Schonung ihres merkantilischen Rufes und ihrer bürgerlichen Ehre es möglich zu machen, ihre Geschäfte glücklichenfalls wieder aufzunehmen oder wenigstens zur möglichst vortheilhaften Abwicke⸗ lung ihres Status selbstthaͤtig mitwirken zu können, die in der An⸗ lage im Entwurf beigefügte Verordnung als eine temporaire Maß⸗ regel, wie sie in ähnlicher Weise auch im Jahre 1799 ergriffen wurde, zum Gesetz erhoben werde; daß Ehrb. Oberalten und löbl. Kämmerei protestivirt werden, mit E. E. Rathe im erforderlichen Fall die Vermehrung des Richter⸗ Personals des Handelsgerichts um einige kaufmännische Mitglieder, so wie des handelsgerichtlichen Büreau⸗ und Botenpersonals herbei⸗ zuführen. Der von der Erbgesessenen Bürgerschaft gefaßte Beschluß lautet also: Erbgesessene Bürgerschaft ertheilt dem Entwurfe einer Verordnung wegen zeitweiliger Einführung eines Administrations⸗Verfahrens im Falle von Zahlungs⸗Suspensionen ihre Zustimmung, würde auch damit einver⸗ standen sein, wenn unter Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmung des Art. 29 der Wechsel⸗Ordnung für die naͤchsten zwei Monate ver⸗ assungsmäßig beliebt wird, „dem Indossenten eines nothleidenden, in Diskonto gegebenen Hamburger Wechsels eine Vierzehntägige Frist zur Sicherstellung oder Einloosung zu gewähren (insofern solcher noth⸗ der Wechsel nicht etwa schon vor Ablauf verfallen ist), welche Frist vom Tage der Behändigung des Sicherheitsprotestes an zu laufen hätte“, und ersucht Erbgesessene Bürgerschaft E. E. Rath um gefällige Rück⸗ äußerung noch im heutigen Konvente.

Der Senat ertheilte darauf folgende Erwiderung:

E. E. Rath würde gern ein jedes mit dem Recht und mit dem Staatswohl vereinbare Mittel zur Erleichterung der augenblicklichen Lage Erbgesessener Bürgerschaft in Vorschlag bringen, bedauere aber, der von

Erbgesessener Bürgerschaft angeregten Modification des Art. 29 der deut⸗

schen Wechsel⸗Ordnung aus den heute darüber Ehrb. Oberalten mit⸗

getheilten und durch diese dem Vernehmen nach den einzelnen Kirch⸗ pielen bekannt gewordenen Gründen Seine Zustimmung nicht geben zu können.

Eine Ansprache des Commerciums an die hiesige Kaufmann⸗ schaft empfiehlt eine mildere Auffassung des Artikels 29 der Allgemeinen deutschen Wechselordnung, nach welchem, sobald der Acceptant eines Wech⸗ sels seine Zahlungen eingestellt hat, der Inhaber des Wechsels und jeder Indossatar von seinen Vordermännern Sicherstellung fordern kann. Der unerbittlich strikten Durchführung dieses Artikels ist hauptsaͤchlich die ent⸗ standene Kalamität zuzuschreiben.

Fortwährend fließt der Bank Silber zu, aber leider haben wir noch Zahlungs⸗Suspensionen der hochgeachtetsten und faktisch sichersten Firmen

auch nicht annähernd Preise angegeben werden, jedoch ist im Allgemeinen die Stimmung an der Börfe etwas ruhiger. Bezahlt wurden: Vereins⸗ bank 91, Norddeutsche 70, Oesterreichische Staatsbahn 600.

Hamburg, 2. Dezember. Dem Vernehmen nach lautet die Er⸗ widerung des Senats auf den Antrag der Oberalten, betreffend den Ar⸗ tikel 29 der Allgemeinen Deutschen Wechsel⸗Ordnung, wie folgt: Schon an und für sich habe es gerechtes Bedenken, daß an der Allgem. Deut⸗ schen Wechsel⸗Ordnung durch die Gesetzgebung eines einzelnen deutschen Staates einseitige Veränderungen gemacht würden. Es komme aber hinzu daß es überhaupt unstatthaft erscheine, ein Gesetz aufzuheben oder zu ver⸗ aͤndern in Bezug auf Rechtsverhältnisse und Verträge, welche bereits ein⸗ gegangen worden, also mit rückwirkender Kraft. Man würde durch die vorgeschlagene Suspension des Art. 29 jedem dermaligen Wechsel⸗Inhaber ein erworbenes Recht nehmen, und könne nicht berechnen, in welchen Schaden man möglicherweise Einzelne dadurch versetze. Schwerlich werde verlangt werden, daß der Staat im Voraus die Verbindlichkeit für den unbestimmten desfallsigen Schadensersatz übernehmen solle. Uebrigens sei die Noth, der man abhelfen wolle, in Bezug auf dieses spezielle Verhältniß, wenn auch groß, doch nicht so groß, wie sie Vielen erscheine. Das Gesetz verlange nur eine Sicherheitsbestellung, ohne deren Art näher zu bezeich⸗ nen. Eine baare Einlösung des Wechsels oder ein Umtausch desselben egen einen bessern Wechsel sei bei Zahlungs⸗Suspension des Acceptanten fraͤlich hierselbst bisher üblich gewesen, weil man es nach unserer früheren hamburgischen Wechselordnung (welche aber nur beim Fallissement, nicht bei der bloßen Zahlungseinstellung des Acceptanten Securitäts⸗Proteste kannte) so gehalten habe. Nach der neueren Allgemeinen Wechsel⸗Ordnung existire aber die gesetzliche Pflicht zu einer solchen speziellen Art der Be⸗ friedigung durchaus nicht, sondern es müsse, falls über, das Genügende oder Ungenügende einer angebotenen „Sicherheit“ (Bürgen, Pfänder u. s. w.) Streitigkeiten entstünden, von den Gerichten nach stattgehabter Verhand⸗ lung darüber entschieden werden.

Leipzig, 2. Dezember. Leipzig-Dresdener 304 Br. Löbau-Lit- tauer Litt. A. 49 G.; do. Litt. B. —. Magdeburg-Leipziger I. Emis- sion 272 Br.; do. II. Emiss. 244 ½ Br. Berlin-Anhalter —. Berlin- Stettiner —. Cöln-Mindener —. Thüringische 123 ½ G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes- bank-Aetien Litt. A. u. B. —; do. Litt. C. —. Braunschweiger Bank-Actien —. Weimar Bank-Actien 101 Br. Oesterreichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 1854er National-Anleihe —.

Preussische Prämien-Anleihe —. 4 8

Hamburg, 2. Dezember, Nachmittags 2 Uhr 48 Minuten. Alle Waaren, so wie alle Wechselgesebäfte ruhen gänzlich, und kön- nen auch nicht annähernd Preise angegeben werden. Stimmung an der Börse ohne äusseren Grund etwas ruhiger. Bürgerschaft noch ver- sammelt.

Frankfurt a. M., 2. Dezember, Nachmittags 2 Uhr 18 Minut. Auf auswärtige ungünstigere Berichte mattere Stimmung und Course.

Schluss-Course: Neueste preussische Anleihe 109 ½. Preussische Kassenscheine 104 ½. Cöln-Mindener Eisenbahn-Actien —. Friedrich- Wilhelms -Nordbahn —. Ludwigshafen-Bexbach 147 ¾¼. Frankfurt- Hanau —. Berliner Wechsel 105. Hamburger Wechsel 898. Londoner Wechsel 119 ⅞˖ Br. Pariser Wechsel 93 ⅞⅝. Amsterdamer Wechzel —. Wiener Wechsel 110. Frankfurter Bank-Antheile —. Zproz. Spanier 36 ½. 1proz. Spanier 24 ⁄3⁄%. Kurhessische Loose —. Badische Loose 49. 5 proz. Metalliques 73 ½. 45 proz. Metalliques 644. 1854er Loese 100 ¼. Vecstenmeieklbeles National-Anlehen 76 ½. Oester- reichisehe Bank-Antheile 1077.

Wien, 2. Dezember, MHittags 12 Uhr 45 Min. (Wolff's Tel. Bur.) Hamburger Berichte drückten. 1

Silber-Anleihe 93. 5proz. Metalliques 80 ⅛. 4 ⁄proz. Metalliques 70¼. Bankactien 975. Bank-Interims-Scheine —. Nordbahn 177. 1854er Loose 108 ¾. National-Anlehen 83 ½. DLondon 10, 34. Hamburg 80 ⁄¼. Paris 125 ¼. Gold 10 ⅞. Silber 8 ¾.

Amsterdam, 2. Dezember, Nachmittags 4 Uhr. (Wolffs Tel. Bur.) Stimmung gedrücker. v

Schluss-Course: 5 proz. österreich. National -Anleihe 72 .. 5pro¹. Metalliques Lit. B. 84 ⅛. 5proz. Metalliques 70 %. 2 ½ proz. Metalliq. 37 %. Iproz. Spanier 244%. 3 proz. Spanier 368. 5proz. Russen Stieglitz 93 ½. 5proz. Russen Stieglitz de 1855 96 . Holländische Integrale 61 ½.

Getreidemarkt: Weizen und Roggen unverändert und stille. Raps pro April 72 ½. Rüböl pro Dezember 37%, pro Frühjahr 392.

London, 2. Dezember, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.)

silber 61 . G“ Consojs 91 ½. 1 proz. Spanier 25 ½. Mexikaner 18 ¾ Sardinier 86.

5proz. Russen 105. 4 ¼proz. Russen 95 ½. Der Dampfer „Orinoco“ ist heute Mittag von Westindien einge-

troffen. 1 1 Getreidemarkt. Weizen unverändert; in fremdem nur

sehränktes Geschäft. Liverpeol. 2. Dezember, Mittags 12 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.)

Baumwolle: 5000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert. Paris, 2. Dezember, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.)

Die 3proz. eröffnete, nachdem Consols von Mittags 12 Uhr 91 eni det waren, in matter Haltung zu 67, 45 und wich auf 67, 35.

Liquidation in Eisenbahn-Actien ging gut von statten. Die Rente bhon rick auf 67, 65 und schloss sehr elebt und sehr fest zur Notiz. Co

sols von Mittags 1 Uhr waren gleiechlautend 91 eingetroffen. 70. Schluss -Course: 3proz. Fente 67, 60. 4⁄proz. Rente 90,

3proz. Spanier 36 ⅛. 1 proz. Spanier —. Silberanleihe

zu beklagen.

Alle Waaren⸗ und Wechselgeschäfte ruhen gänzlich und können

a gt i Königliche Schauspiele.“ Freitag, 4. Dezember. Im Spernhalzfe Seoecte Vorsteluüng. 1 Seer agarimer e. B in 8r. Akten und 4 Bildern, vom önigl. eister P. Taglioni. u Her Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preife. 1 Perteh Im Schauspielhause keine Vorstellung.. Sonnabend, 5. Dezember. Im Opernhause: Concert in 3 Ab⸗ theilungen, zum Besten der durch die Pulverexplosion Verunglückten in Mainz, ausgeführt von Frl. Heusser, Hrn. Karlowa, dem ge⸗

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unter Direction des Königl. K. 8 heaee Ehere”, nneiePreisevennenra Taubert und des . er Billet⸗Verkauf hierzu findet im Königl. S Eingang unter der großen Freitreppe im Abenbla senauszfelhause, jeboch 12. N eease Sehs. A Plätze werden die Billets anderweitig darüber verfügt närb. Uhra S 6 Im Schauspielhause. (226ste Abonnements⸗Vorstellung.) Die

Vorname: Heinrich. Ernst.

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sammten Solopersonale der Koͤnigl. Oper und der Königl. Kapelle, Se g ufispie in 4 Akten, von G. Freitag. 8 116““ 1 ““ 116““ se. 1 1

. Die Gebrüder Heinrich und Ernst Weber, W ü 1 038 1 Besitzer einer Tuchfabrik hierselbst und in Cott⸗ Vorigen Bezug genommen und 2 Mel 8s bus, haben sich unter Umständen, welche sie nicht angegeben werden der Verübung betrüglichen Bankerutts dringend Beide Schuldner haben sich in den letzt verdächtig machen, heimlich von hier entfernt. Jahren meistentheils in Görlitz auf A1“ Es werden daher sämmtliche Civil⸗ und resp. 3) Signalement des Herr 1 mA gust Militair⸗Behörden dienstergebenst ersucht, auf Weber. Derselbe ist 26 Jahre alt eb 188 dhe hn. .de ges hep scher Konfession, hat dunkelbraune ““ giliren, sie i etretungsfalle arretiren und von mittlerer S h son he d .“ Kreisgericht hierselbst ablie⸗ Eö“ z ö vntes üa ef eri lassen. Er ist im Besitze einer v Magistra Zugleich wird Jeder, der von dem Aufent⸗ 5 6 8 agsstnat 8 haltsorte der Gebrüder Weber Kenntniß fhns Pefspat, 113“ Ce. 1.r nächsten Gerichts⸗ oder Derselbe war in Cottbus wohnhaft chhe e er unterzeichneten Behörde Anzeige Seine Bekleidung kann nicht angegeben werden. Görlitz, den 29. November 1857. fo 89 Königliche Staatsanwaltschaft 126930 ; 1X1XA4X“*“ Nothwendiger Verkauf dder Gebrüder Weber: beim Königl. Preuß. Kreis⸗Gerichte zu Halle a. d. S. Familienname: Weber. Weber. 1. Abtheilung. Das der Demoiselle Bertha Springsfeld ge⸗ hörige, im Hypothekenbuch von Halle, Band 9, Nr. 327 eingetragene Grundstück: „ein in der Leipzigerstraße belegenes Haus

Geburtsort: Kottbus, Kottbus. Nüefc tsf Görlitz. Görlitz. Bese. 9 Pegg, 43 Zol, 3 es82 Zon ““ E11.“ Fterbranh,. —Jhnach der, nebst Hypotheken⸗Schein und Bedin⸗ Stirn: hoch, Soch. 1“ in der Registratur (eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 13) einzusehenden Taxe, abge⸗ schätzt auf 10,040 Thlr., soll . 8 am 10. Juni 1858, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 6, vor dem Deputirten Herrn Kreisgerichtsrath Stecher meistbietend verkauft werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Befriedigung suchen, h ihren Anspruch bei dem Subbastationsgerichte anzumelden. 1“ 8

Augenbrauen: braun, braun. TW 118 braun.

ase: gebogen, gebogen. Mund: dit k eetegen Bart: braun, braun. Zähne: gesund, gesund. Kinn: länglich, fänglich. Gesichtsbildung: länglich, länglich. Gesichtsfarbe: bräunlich, bräunlich. Gestalt: mittel, mittel. Besondere Kennzeichen: keine. keine. Besg es Aäc find die Gebrüder Weber im Besitz von -, ihne ’1 vil gz fn unterm 4. August er. ihnen ertheil⸗

12662] Nothwendiger Verkauf. 6 8 Königliches Kreisgericht zu Thorn, 8 .“ den 25. November 1857. Steckbuief. Das zu Thorn auf der Neustadt in 1“ G bezeichneten Fabrikbesitzr rechten Straße unter der No. 96 gelegene, nfag ng aus Cottbus gebürtig und Tischlermeister Wilbelm und Lu eziehungsweise Görlitz wohnhaft, schen Eheleuten gehoörige Grundstück, ab Tage AT“ Beschluß vom heu⸗ auf 6924 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., zufolge d slüchtig follen urs eröffnet worden, sind Hypothekenschein und Bedingungen Gerichts zur gaften s dem Beschluse des III. Bureau einzusebenden Taxe, soll am 8. J Süinmellnce 12 ht werden. 1858, Vormittags 11 Uhr, an ordentliche I fit e Militair⸗Behörden des Gerichtsstelle vor Herrn Gerichts⸗Assessor Lilten⸗ 88 Berretn Zande werden ersucht, dieselben hain subhastirt werden. etungsfall verhaften und an unsere Alle unbekannten Realprätendenten werden

9 g. . nefengen⸗Imspection zur Schuldhaft abliefern aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion Es wird 16X“ 8 spätestens in diesem Termine zu melden. urch entstand 8 ve tüntt⸗ Erstattung der da— Gläubiger, welche wegen einer aus der verehrlichen Behörd e Auslagen und den thekenbuche nicht ersichtlichen Realford Rechtswillfähri es Auslandes eine gleiche den Kaufgeldern Befriedigung suchen. 1e tde h.ht Ansprüͤche bei dem Subbastations Gerichte 8 us, den 1 Dezember 1857. melden. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 ¹) Sig nale bees gen rich Friedri 20]1 Weber. Derselbe öö. Friedrich 520]/ Nothwendiger Verkauf. cher K fl Jahr alt, evangeli⸗ Koͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputatie Konfession, hat dunkelbraune Haare 8 beeen ist als Zwillingsbrud 85 raune Haare, und Ratbenow, den 20. Jnni 1857. mwordenen Erüst G bböö flüchtig Das zu Ratbenow delegene dem Kaufmann ehr ähnlich. . ieb Weber Letzterm F. W. Heidepriem, jetzt zu deßen Kenkursmaße gehörige, aus den Grundstücken Vol. V. sl. S des Hypothekenbuchs der Häuser, und Vol. UI.

B , z 4 ekleidung kann nicht angegeben werden. ““ 1

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fol. 4, 10, 11, 12 ber Nathenow h Gärten von Nathenow Wohnungs⸗ und Geschäfts⸗Eta blissement, enthaltend: mehrere Wohn⸗ und F“ Parkanlage, eine ““ alkbrennerei und Dampfschneite⸗ abgeschätzt nach dem Grund⸗ und Materialie werth auf 36,529 Thlr. 10 882 axe nach dem Ertrage auf 2139 Thlr. 17 Sgr. jährlichen Reinertrag zufolge der in uns III. Büreau einzusehenden Taxe soll

am 20. Januar 1858, Vormit:

11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Herr Kreisrichter Angern subhastirt werden. 3

Gläubiger, welche wegen einer aus dem pothekenbuche nicht ersichtlichen Realt aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, daben sich mit ihrem Anspruch bei uns zu melden.

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