1857 / 290 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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schläͤge zu stellen, indem Er namentlich mit der von der Commerz Ocpn⸗ b

ten Haͤlfte Dezembers. Das amtliche Organ meldet die Be⸗ willigung des Exequatur für acht Konsuln an verschiedenen Handels⸗ plätzen. Die Behörden in Lyon sparen weder Zeit noch Mühe, um den Arbeitern zu Hülfe zu kommen, und man erwartet sogar

ein kaiserliches Dekret, welches Vollmacht zu Bestellungen für eine Million enthalten soll. Der Kaiser hat, dem Vernehmen nach, be⸗ reits auf die Civilliste eine halbe Million zu Aufträgen aller Art anweisen lassen. In St. Etienne wurden Subscriptionen für die

beschäftigungslosen Arbeiter eroͤffnet und bereits 30,000 Fr. ge⸗

zeichnet. ertei 5. Dezember. Der ministerielle Erlaß, durch welchen das

Journal „La Presse“ auf zwei Monate suspendirt worden, lautet nach dem „Moniteur“: 8,

Der Minister⸗Staatssecretair im Departement des Innerr.

Nach Einsicht des Artikels 32 des organischen Deeretes über die Presse vom 17. Februar 1852, der dem Journal „La Presse“ am 1. März 1852, 24. März 1854, 26. März 1857 ertheilten Verwarnungen; des durch das anehah „La J in dessen Nummer vom 3. Dezem⸗ ber d. J. veröffentlichten Artikels, beginnend mit den Worten: „In den Wahlen, welche stattgefunden haben“, unterzeichnet von A. Peyrat, in welchem der Verfasser, indem er seinestheils auseinandersetzt, „welches die Wünsche, die Stimmungen und Interessen“ dessen sind, was er „die demo⸗ kratische Partei, die revolutionaire Partei“ nennt, behauptet: „daß seit einigen Monaten in dem allgemeinen Gewissen ein dumpfes Gemurmel vorhanden sei“, und hinzusetzt: „Dies ist unverkennbar die Stunde ent⸗ schiedener Entschlüsse. Die Räthsel, welche die politische Welt beschäftigen, vereinfachen sich die Parteien treten einander näher und zählen ihre Kräfte es scheint, daß wir allesammt von einem Ende zum anderen Eine Stimme vernommen haben, die uns zuruft: Erhebet euch und rückt vor! Duͤrfen wir, die wir noch immer von un⸗ seren Erinnerungen und Klagen leben, uns mehr und mehr in unsere Niedergeschlagenheit vergraben? Darf die revolutionaire Partei die legitimistische Partei nachahmen, deren Enthaltsamkeit zur Nichtigkeit ge⸗ führt hat?... Wir haben uns unter einander gezählt, wia wissen, daß wir eine große, der Revolution ergebene Partei sind“ ... u. s. w.;

In Anbetracht, daß, so wahnwitzig solche Ausdrücke auch inmitten des tiefen Friedens sind, dessen das Land sich erfreut, man dennoch nicht wohl einige unruhige Köpfe in voller eehe Aufregung und Aufruf an die revolutionairen Leidenschaften predigen lassen darf; 8 1

In Anbetracht, daß, zum allgemeinen Besten, zum Besten namentlich der arbeitenden Massen, womit sich Niemand jemals in Frankreich eifriger und wirksamer beschaͤftigt hat, als der Kaiser, die Regierung das Necht und die Pflicht hat, sich streng gegen die Thorheiten dieser angeblichen Demokraten zu zeigen, deren Einfluß, wenn sie jemals einen solchen gehabt hätten, nicht anders als dem Wohlergehen und dem gleichmäßigen Fort⸗ schritte dieser Demokratie, die aufzuwühlen sie fortan zum Glück zu ohn⸗ mächtig sind, verderblich werden würden:

Beschließt: 1) Das Journal „La Presse“ ist auf zwei Monate von dem beutigen Tage, 4. Dezember d. J. an, suspendirt; 2) der Polizei⸗ Praͤfekt ist mit Vollzug des gegenwärtigen Erlasses beauftragt.

Paris, 4. Dezember 1857. Billault.

Spanien. Madrid, 30. November. Man liest in der „Gazeta“: „Die freudige Nachricht von der gluͤcklichen Entbindung Ihrer Majestät der Königin wurde den Höfen Europa's durch den Telegraphen mitgetheilt, und successive laufen die befriedigendsten Erwiderungen dieser Höfe ein. Se. Heiligkeit beeilte sich, Ihren Majestäten und dem neugeborenen Prinzen den apostolischen Segen zu schicken.“ Aus Anlaß der Geburt des Prinzen von Asturien wird der Hof, auf Befehl der Königin, während dreier Tage Fest⸗

kleidung anlegen. u“ 1 1. Dezember. In einigen Tagen erwartet man in Madrid

den Nuntius Sr. Heiligkeit, welcher den Papst als Pathen bei der Taufe des Prinzen von Asturien vertreten wird. Pathin ist die Infantin Luisa Fernanda, Schwester der Königin. Die ersten RNamen des Prinzen werden Franz von Assisi Ferdinand Pius sein. Schwerlich wird sich die Königin vor dem heiligen Drei⸗ Königin⸗Tage (6. Januar) nach der Kirche von Atocha begeben können.

Gewerbe⸗ und Handelsnachrichten.

Häamburg, 5. Dezember. Die Verhandlungen zwischen E. E. Rathe und Erbges. Bürgerschaft in deren heutigem Konvente betrafen folgende Senats⸗Propofition: Die außerordentliche Krisis im Handelsverkehr, welche durch Zerrüt⸗ tung des Wohlstandes unserer Kaufmannschaft alle Theile der Bevölkerung mit den äußersten Nachtheilen bedroht, veranlaßt E. E. Rath, darauf an⸗ zutragen, daß dem Handelsstande eine fernere Hülfe durch Mitwirkung der Staatskasse in einer Weise geleistet werde, welche hoffentlich mit keinem allzu bedeutenden Opfer verknüpft sein wird. Auf wiederholte Gesuche der Kommerz⸗Deputation stellt Er hiedurch an Erbges. Bürgerschaft die Proposition, es mitzugenehmigen: daß nach Maßgabe der Anlage eine Staats⸗Diskonto⸗Kasse gegründet werde, um bis zum Betrage von 30 Millionen Mark Banko Wechsel in Diskonto zu nehmen, welche zur Zeit der Diskontirung von dar dazu zu ernennenden Kommission für gut und sicher erachtet werden, und daß zu diesem Behufe loͤbl. Kämmerei zur Ausstellung eines entsprechenden Betrages von Zablscheinen, so wie eventuell unter Mitgenehmigung E. E. Naths zur Aufnahme angemessener Anleihen potestivirt werde.

tation in Anregung gebrachten Maßregel eines Zwangs⸗Courses Sich nicht

einverstanden erklären kann. E. E. Nath bemerkt, daß Verordnete löbl. Kämmerei dieser Proposition

ich derselben Esgeesa karna . „9 zustimmig erklärt haben. nlage.

§. 1. Es wird eine Disconto⸗Kasse errichtet, um Wechsel auf 88

burg, welche die zu ernennende Kommission zur Zeit der Discontirung

annoch für ut und sicher erachtet in Disconto zu nehmen. I ie Kommission besteht aus zwei von E. E. Rath, einem von

Ehrb. Oberalten, zwei von Löbl. Kammer und zwei von der Kommerz⸗ Deputation zu designirenden Mitgliedern, sei es aus dem Schooße jeder Corporation oder sonst aus dem Publikum.

§. 3. Die Kommission leistet die Zahlung auf die zu diskontirenden Wechsel unter Abzug des laufenden Diskontos, in Zahlscheinen, welche 62⁄, pCt. pro anno ober 3 Sch. pr. Tag auf jede 1000 Banco⸗Mark Zinsen tragen oder in baarem Bancogelde.

§. 4. Die ausgegebenen Zahlscheine sind rückzahlbar an dem Tage, welcher dafür von Löbl. Kammern nach jedesmal mindestens vier Wochen vorhergegangener öffentlicher Aufkündigung bestimmt werden wird. §. 5. Die Kammer nimmt die Zahlscheine für den Belauf des darin benannten Kapitals und der darauf bis dahin aufgelaufenen Zinsen, auf die von der Kommission diskontirten Wechsel in Zahlung.

§. 6. Nur bis spätestens ultimo Juni 1858 werden Diskontirungen vorgenommen und spätestens bis ultimo September 1858 müssen alle Zahl⸗ scheine von der Kammer eingelöst werden.

Die Majoritäͤt der erbgesessenen Bürgerschaft hat den Vorschlag des Senats abgelehnt, dagegen sich dem Vorschlage der Kommerz⸗Deputation angeschlossen, der für das Papiergeld einen kürzeren oder längeren Zeit⸗ raum währenden Zwangscours fordert. Der Senat ist um zustimmende Rückantwort gebeten, die erbgesessene Bürgerschaft bleibt bis zum Eintreffen der Rückantwort versammelt.

Der Senat hat zu dieser Forderung der erbgesessenen Bürgerschaft seine Zustimmung nicht ertheilt, weil er fürchtet, daß dadurch das Silber aus der Bank gehen werde. Der Senat hat eine Kommission aus Bürger⸗ schaft und Nathsmitgliedern proponirt, welche über die Sache berathen und berichten sollen. Morgen, Sonntag, Nachmittag 2 Uhr wird aber⸗ mals eine Sitzung der Bürgerschaft stattfinden, wozu jedoch nur diejeni⸗ gen Mitglieder zugelassen werden sollen, welche heute anwesend waren.

6. Dezember Abends. In der heutigen Bürgerschaft wurde beschlossen, 15 Millionen Mark zur Diskontobank zu bewilli⸗ gen. Für 5 Millionen Mark werden vom Staat morgen Berlin⸗ Hamburger und Hamburg⸗Bergedorfer Eisenbahnactien, Eigenthum des Staats, in Bank deponirt, wofür solche der Kammer Konto eröff⸗ net, und Diskontobank diskontirt morgen bereits mit 5 Millionen Mark Banco. Der Staat steht auswärts in Unterhandlung noch 10 Mil⸗ lionen Mark Banco in Silber anzuleihen, welche im Laufe dieser Woche gleichfalls in die Bank kommen werden und womit sofort diskontirt wer⸗

en wird. Der Vorschlag Papiergeld zu kreiren, ist gänzlich aufgegeben worden, und verbleibt Alles auf bisherige Silber⸗Valuta basirt.

Lübeck, 5. Dezember. Die „Lübecker Anzeigen“ bringen eine Ver⸗ ordnung des Senats, die einstweilige Aufhebung des Artikels 29 der All⸗ gemeinen deutschen Wechsel⸗Ordnung und eine Verordnung des Senats, die Annahme von Noten der Lübecker Privatbank in öffentlichen Kassen Leipzig, 5. Dezember. Leipzig-Dresdener 295 G. tauer Litt. A. 49 Br.; do. Litt. B. —. gce ban hetpeiger I. Emis- sion 272 Br.; do. II. Emiss. 244 ½⅞ Br. Berlin-Anhalter —. Berlin- Stettiner —. Cöln-Mindener —. Thüringische 123 ¾ G. Friedriech- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes- bank-Aetien Litt. A. u. B. —; do. Litt. C. —. Braunschw eiger Bank-Aectien —. Weimar. Bank-Acetien 99 Br. Oesterreichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 1854er National- Anleihe M. G. Preussische Prämien-Anleihe —. b —paris, 5. Dezember, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff'’s Tel. Bur.) Die 3proz., die bei Eröffnung der Börse zu 67, 60 gehandelt wurde, stieg, als die Disconto- Ermässigung bekannt wurde, auf 67, 80 und schloss sehr fest und sehr belebt zur Notiz. Consols von Mittags 12 Uhr und von Mittags 1 Uhr waren gleichlautend 91 eingetroffen.

Schluse-Course: 3proz. Rente 67, 75. 4 ⁄proz. Rente 91. prox. Spanier 36 ¾. 1proz. Spanier 25. Silberanleihe —.

Die Bank von Frankreich hat den Disconto erneuet herab fünat und zwar für Wechsel bis zu 30 Tagen Sicht auf 6 sob⸗ für dechse bis zu 60 Tagen Sicht auf 7 pCt., und für Wechsel bis zu 90 Tagen

Sicht auf 8 pCt.

Königliche Schauspiele. S Dienstag, den 8. Dezember. Im Opernhause. (208te 88 stellung): Der Kadi. Burlesk⸗komische Oper in 2 Alten, naf⸗ dem Französischen des M. T. Sauvage, deutsch von Karl Rb mick. Weußk von Ambroise Thomas. Hierauf: Robert und trand. Pantomimisch⸗komisches Ballet in 2 Hoguet. Musik von H. Schmidt. 8 Mittel⸗Preise. Im Schauspielhause. (229ͤte Abonnements⸗Vorn ' Zum ersten Male: Die Fiemmnimse Drama in 4 Akten, in Srg⸗, von M, Uchard, fuͤr die deutsche Bühne bearbeitet von von Küstner. In Scene gesetzt vom Regisseur Hatinger Vor⸗ Mittwoch, 9. Dezember. Im Opernhause. (209 e Must stellung.) Macbeth. Oper in 5 Akten, nach Sbakespeare⸗ tmeister von Wilhelm Taubert. Ballet vom Koöniglichen Balle

Dr. K. Th.

E. E. Nath hofft, daß durch diesen gerschlos dem augenblicklichen Noth⸗ Koande, so weit es überall in den Kräften des Staates steht, werde abge⸗

polfen werdeꝛ fbamca, und sieht Sich außer Stande, weitergehende Vor⸗

P. Taglioni. Mittel⸗Preise

segefewmne Ehrb. Oberalten und das loͤbl. Kollegium des Sechsziger aber

Löbau-Lit-

Abtheilungen, von 1

rstellung):

Eüintch oslts unl

8 4 M. 2 2 Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Dienstag, den 8. Dezember

No. 290. 1““ 7,083978

2 2

——

703] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unterm 24. Juni 1857 hinter den Knecht Johann Neck aus Miastecko erlassene Steck⸗ brief ist durch die Einlieferung desselben erledigt.

Schneidemühl, den 2. Dezember 1857. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

8 11e“]

[26992]/ Steckbriefs⸗Erlebigung. Der unterm 17. September dieses Jahres hinter den Schuhmacher⸗-Gesellen Friedrich August Widder aus Schleusingen erlassene, unterm 16ten vorigen Monats erneuerte Steck⸗ brief ist erledigt. Suhl, am 1. Dezember 1857. Koönigliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

Edictal⸗Citation.

[2704]

Im Monate eichenes Nutzholz, größtentheils mit B und M. B bezeichnet, bei Colberg und mehreren in der Nähe liegenden Dörfern an den Strand getrie⸗ ben und dort geborgen worden.

Die unbekannten Eigenthümer dieses Holzes werden hierdurch aufgefordert, ihr Necht darauf bei uns spätestens in dem am 28. Juni 1858, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Nath Borns, im Zimmer Nr. 4 des Nathhauses hier anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie desselben für verlustig werden erklärt werden.

Colberg, den 30. November 1857.

Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

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[2693] Oeffentliches Aufgebot. Alle diejenigen, welche als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber an nachstehend bezeichnete, verloren gegangene Hypotbeken⸗Instrumente, welche bestehen: a) aus dem Erbrezesse vom 3. Februar 1814 und Hypothekenschein vom 30. Januar 1838 . über 23 Thlr. 46 gGr. 12 Pf., eingetragen aauf dem Grundstücke Zalesie Nr. 10 Rubr. III. Nr. 1 für Mathias Lamizyk; d) aus dem Kaufvertrage vom 11. Juni 1845 und 23. Januar 1846 über 102 Thlr. Nest⸗ kaufgelder, eingetragen zufolge Hypotheken⸗ schein vom 9. August 1846 für Jacob Lamczyk auf dem Grundstücke Zalesie Nr. 10 Rubr. III. Nr. 3 und zufolge Cession vom 5. April 1854, subingressirt am 19ten Mai 1845 für Jacob Bruski; c¹) aus dem Erkenntnisse des früheren Patri⸗ monial⸗Gerichts Karsczyn vom 20. August 1832 in Sachen Marianna Zabrocka contra MNathias Chirrek und Hypothekenschein vom 25. Mai 1-240 überc 20 Thlr., eingetragen für die Joseph Zabrockische Pupillenmasse auf dem Grundstücke Karsczyn Nr. 31 RKuhbr. III. No. 1; 8 ¹) aus der Obligation vom 5. Oktober und 24. November 1847, so wie Hypotheken⸗ scchein vom 25. August 1848 über 200 Thlr., woitegeigerbehen auf dem Grundstücke Conitz BFefi as e s 8 8, für den Guts⸗ 1hen nirde nrich von Arnim und cedirt am .Apr. 50 auf den Freischulzen Ludwig Maeck in Batrow; 8 e) aus der Obligation vom 21. Nobember 1854 und 25. Januar 1855, so wie Hypo⸗ thekenschein vom 30. Januar 1850 Uüber na Thlr. Darlehn, eeingetragen für den Betnu Joseph Lipski, auf dem Grundstück 1 baborsenfteisch Nr. 2, Rubr. III. Nr. 2, Terunne ermeinen, werden aufgefordert, im den 8. Hsrs 1958, Vormittags ör, nnse dem Deputirten, Herrn Neferendar Splett, scheinigen neisprache anzubringen und zu be⸗ irt Sner eissesale fie mit denselben prã⸗ 8 ei. Fhügn. ein ewiges Stillschweigen Rlans 45 gedachten Dokumente für un⸗ die bezahlten Forderungen geloͤscht,

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Seytember er. sind 26 Stücke

ffeuntlicher Auzeiger.

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728, Iuh

über die noch unbezahlten aber neue Dokumente

ausgefertigt werden. Iaiwrzin. Conitz, den 26. Nobvember 18517.

Koönigl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[2701] Konkurs⸗Eröffnung. Königl. Kreisgericht zu Memel. Erste Abtheilung. Memel, den 3. Dezember 1887, Vormittags

11 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns F. W. Albrecht zu Memel ist der kaufmännische Kon⸗ kurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Ein⸗ stellung auf den

1 30. November c. festgesetzt worden. b

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz⸗Rath Bock bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den

19. Dezember c., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Nauscher im Aubienz⸗Zimmer des unterzeichneten Kreis⸗ gerichts anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum

7. Januar 1858 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befint lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zum 1

11. Januar 1858 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 4. Februar 1858, Vormittags 11 Uhr, bor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Rauscher, im Audienz⸗Termin zu erscheinen. Nach Abhal tung dieses Termins wird geeignete der Verhandlang über den Akkord

erden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel⸗ dung bis zum 8 1“ festgesetzt, und zur P derselben nach Ablauf deten Forderungen Termin vor dem genannten Kommis abera Erscheinen in diesem Termin werd biger aufgefordert, welche ihre Forderun nerhalb einer der Fristen anmelden werden Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfiz hat, musß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welche es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz⸗ Näthe Holtzendorff und Toobe und der Nechts⸗ Anwalt Wohlgeboren zu Sachwaltern dorge⸗ schlagen. b .“ 5

Memel, den 3. Dezember 1857.

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[2697]

Königl. Kreisgericht.

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8 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Thorn, Erste Abtbeilung, ember 1857, Mittags 1 Uhr. Ueber den Nachlaß der am 30. April c. auf der Mocker verstorbenen Gastwirthswittwe Anna Kwiatkowska, gebornen Chomse, ist der gemeine Konkurs eröffnet. Zum einstweilige Verwalter der Masse ist der Nechtsanwalt Kroll per selos bestellt. Die Gläubiger des Gemein⸗ schuldners werden aufgefordert, in dem b auf den 30. Novemberec., Vormittags 10 ½ Uhr, in dem Verhandlungszimmer des Gerichtsgebäu⸗ des vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Henke, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände b bis zum 23. Dezember c. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Nechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗Inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu⸗ biger des Gemeinschulbdners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken uns An⸗ zeige zu machen.

[2702] Bekanntmachung.

In dem Konkurse über 3 Vermögen des Kaufmanns C. Adler ist der Justiz⸗Rath Holtzen⸗ dorff zum definitiven Verwalter der Masse er⸗ nannt worden.

Memel, den 1. Dezember

Königliches Kreisgericht.

29. Bekanntmachung.

Die Lieferung folgender Leinensachen und Krrankenkleider für den Garnison⸗Verwaltungs⸗ Bezirk soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden verdungen werden, als:

Stück weißleinene feine Bettlaken, do. Handtücher,

2 M. n 4 7 7 . 2 weiß gewürfelte ordi⸗

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