LBSBuveck, 9. Dochmber. 3 Der Borgerausschuß hat in seiner Sitzung am sten d. M. den Entwurf des Staatsbubgeks für das Jahr 1858 berathen, und beschlossen, die Mitgenehmigung dessel⸗ ben, mit emnigen vom Senate beantragten, aus inzwischen gefaßten Beschlussen resp. jeßt schon vorbereiteten Antraͤgen hervorgehenden Abänderungen, der Buͤrgerschaft zu empfehlen. Die Gesammt⸗ Einnahme des Jahres 1858 ist in dem Budget auf 1,066,837 Mrk. 6 Schill., die Gesammtgusgabe auf 1,076,620 Mrk. 11 Schill. veranschlagt, und das Mehr der Ausgabe wird auf die Reserve⸗ Kasse ngewiesen. (Lüb. Z.) achsen. Dresden, 9. Dezember. Die Erhöhung der Beamtengehalte, welche die Regierung in ihren Vorlagen an die Kammer angeregt, kam heute in der Zweiten Kammer zur Erledi⸗ ung. Der Bericht der Deputation, vom Abgeordneten Staats⸗ Ninister a. D. Georgi verfaßt, schließt sich an die Vorschläge der Regierung an.
Luxemburg, 8. Dezember. Zum Prasidenten der neuen Deputirten⸗Kammer des Großherzogthums hat der König Herrn Mathias Wellenstein v. Dreiborn, ein fruͤheres Mitglied des Kabinets, ernannt.
Oesterreich. Wien, 10. Dezember. Der Kaiser hat die Nationalbank ermächtigt, zehn Millionen Mark in Silber nach Hamburg zu leihen.
Schweiz. Bern, 8. Dezember. Bei der heutigen Kon⸗ stituirung des Nationalrathes wurde im ersten Wahlgange mit 78 von 101 Stimmen Landammann Keller von Aarau zum Prä⸗ sidenten gewählt. Zum Vick⸗Präsidenten wurde Oberst Stehlin von Basel mit 65 von 99 Stimmen gewählt.
— 9. Dezember. Die Bundes⸗Versammlung hat alle bis⸗ herigen Bundesräthe: Furrer, Stämpfli, Knüsel, Frey⸗ Herosé, Näff, Fornerod, Pioda, wieder gewählt. Der konservative Herr Blösch erhielt nur 38 Stimmen. (Fr. Bl.)
Großbritannien und Irland. London, 9. Dezember. Wie man aus einer Anzeige des Herrn Rowland Hill, Secretairs des General⸗Postamtes, ersieht, wird von Anfang des nächsten Januar an viermal im Monat eine Post von Kalkutta und Ma⸗ dras abgehen; zweimal im Monat nimmt die Post ihren Weg über Bombay. Von Bombay gebt die Post am 9. und 24. ice6 Mo⸗ nats ab und ist (d. b. die über Marseille anlangenden Nachrichten) ungefähr am 4. und 19. des naͤchsten Monats fällig.
Die fiamesischen Gesandten haben gestern London verlassen, um Birmingham und einige andere hervorragende Fabrikstädte Eng⸗ lands zu besuchen.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung beantragte Lord Gran⸗ ville eine Aninege. Keh auf die Königliche Botschaft, welche dem Hause die Bewilligung eines Jahresgehaltes von 1000 Pfd. für den General Havelock empfiehlt. Er hob bei dieser Gelegenheit hervor, daß das Parla⸗ ment dem General Wilson seinen Dank für die dem Lande geleisteten Dienste nicht in derselben Weise bethätigen könne, wie dem General Havelock, da ersterer ein in Diensten der ostindischen Compagnie stehender, letzterer hingegen ein im Königlichen Heere dienender Offizier sei. Die das Jahres⸗ gehalt bewilligende Adresse wurde angenommen, nachdem der Earl von Derby sich anerkennend über die Verdienste des Obersten Inglis, Befehls⸗ habers der Besatzung von Lucknow, ausgesprochen hatte.
In der Unterhaus⸗Sitzung erklärte als Antwort auf eine Frage Sir J. Pakington's der Minister für die indischen Angelegenheiten, Herr Vernon Smith, die Regierung habe nicht die Absicht, unter den auf Ostindien bezüglichen Aktenstücken auch eine Denkschrift aus Kalkutta, welche auf Abberufung Lord Canning's dringe, vorzulegen, da diese Denk⸗ schrift nicht auf dem reglmäßigen Wege eingesandt worden sei. Headlam beantragte folgende Resolution: „Die unbeschränkte Haftbarkeit der bei Actien⸗Banken betheiligten Artionaire giebt Anlaß zu einer Art des Kre⸗ dits, welche die Interessen des Publikums benachtheiligt, und das die Befolgung dieses Prinzips zur Geltung bringende Gesetz bedarf einer Abänderung.“ Cowan bekämpfte, Ewart und Wyld unterstützten den An⸗ trag. Der Schatzkanzler sprach gegen die Resolution und hielt es für rathsam, daß der zur Pruüͤfung der Bank⸗Akte niederzusetzende Ausschuß sich mit der Frage beschaͤftige. Die Resolution Headlam's wurde ohne Abstimmung und ein Amendement Hankey's, welches dem ursprünglichen Antrage eine etwas andere Form giebt, mit 118 gegen 4 Stimmen ver⸗ worfen. Das Haus konstituirte sich als Comité, um über die den General Havelock betreffende Königliche Botschaft zu berathen. Lord Palmerston beantragte eine Resolution, durch welche dem General für die Dauer seines Lebens ein Jahres⸗Gehalt von 1000 Pfd. St. bewilligt wird. Sir J. Pakington unterstützte den Antrag mit Wärme. Briscoe schlug vor, das Jahrgeld auch auf den nächsten Erben des Titels übergehen zu lassen. General Havelock sei zwischen 60 und 70 Jahre alt und habe einen Sohn, dem das Victoria⸗Kreuz verliehen worden sei. Er erinnerte daran, daß dem Lord Gough ein Jahrgeld von 2000 Pfd. St. ausgesetzt worden, welches auf seine beiden nächsten Leibeserben übergegangen sei. Auch White und Crossley hielten die vorgeschlagene Belohnung für zu kärglich. Lord Palmerston's Refolution wurde schließlich angenommen. Die Indemnitäts⸗Bill ging hierauf durch das Comité, und die britte Lesung wurde auf die nächste Sitzung anberaumt.
Frankreich. Paris, 9. Dezember. Der Postvertrag, dessen Veröffentlichun heute durch den „Moniteur“ erfolgt ist, wurde am 3. September d. J. zwischen Frankreich und Oesterreich abgeschlossen und bezieht sich einerseits auch auf Brief⸗Frankirungen
s Algerien, wie deren eits auf solche aus der Stadt Belgrad.
ztete in feiner Eigenschaft als Finanz⸗Minister für das
2374
Gebpehnliche Bziese, welche durch Oesterreich nach den joni gcheng „ der Mölbau unb Walachei, der envczgisehen 29 Alexandria und Aegypten, so wie nach Rußland und Polen gehn kosten in Frankreich 1 Fr., die nach Griechenland 1¼ F orto. Auch über die Beförderung von Zeitungen und andettn rucksachen sind in dem neuen Vertrage eingeheude Bestimmungen enthalten.
DPanemark. Kopenhagen, 9. Dezemzer. In her
estrigen Sitzung des Volksthings motivirte ber Algeorbnei⸗ Hagt sine (bereits üe Interpellation in Betreff der Keisis. Der
uͤr bas eantwor⸗ 1t Ligen . — Königreic die Interpellation, indessen in ausweichender Weise, indem er ein⸗ mal die Größe der Krisis, wie sie der Interpellant geschildert, in Abrede stellte, dann auch die Kompetenz des Reichstags in dieser die ganze Monarchie betreffenden, also vor den Reichsrath he⸗ hoͤrenden Angelegenheit bestritt. Nach längerer Debatte beschle das Volksthing auf Tscherning's Antrag die Annahme einer mat⸗ virten Tagesordnung, also lautend: Das Volksthing geht, inden es sich bereit erklaͤrt, die Regierung in ihren Bestrebungen, din schwierigen Verkehrsverhältnissen zu begegnen, zu unterstützen, zur nächsten Nummer der festgesetzten Tagesordnung über.
— 10. Dezember. In der heute stattgehabten Börsenversamm⸗ lung ist beschlossen worden, die Grossierer⸗Societaͤt zu ersuchen, schleu⸗ nigst einen Antrag an die Regierung wegen weiterer Herbeischaffung von vier Mill. Reichsthaler zur Diskontirung zu stellen.
Hamburg, Donnerstag, 10. Dezember, Abends. (Wolffs Tel. Bur.) Der Senat ist beute Abend versammelt. Man hilt sich jetzt in hiesigen Geschäftskreisen versichert, daß die die hiesige Borse bedrohende Calamität positiv beseitigt werden wird. Das
Minister des Innern Königreich, Ferr Krieger,
Haus Pontoppidan u. Comp. ist sämmtlichen Verpflichtungen; ““ 11“
nachgekommen. X“
Hamburg, Freitag, 11. Dezember, Vormittags 11 Ulht. (Wolff's Tel. Bur.) Morgen wird eine Sitzung der erbgesessenen Bürgerschaft stattfinden, in welcher, dem allgemeinen Vernehmen nach, der Senat ein Vertrauensvotum verlangen wird, um die Angelegenheiten von fünf der ersten unsere Börse besuchenden Häuser ordnen zu können.
Wien, Donnerstag, 10. Dezember, Abends. (Wolff's Tll⸗ Bur.) Das Abendblatt der heutigen „Presse“ theilt mit, daß die Direktoren der Nationalbank in einer heute stattgehabten Sizung
auf Grundlage der Allerhöchsten Genehmigung beschlossen haben,
dem Staate Hamburg 10 Millionen Mark Banko vorzuschießen, welche, in Silberbarren nach einem Jahre rückzahlbar, mit 6 pet. verzinst werden.
London, Donnerstag, 10. Dezember, Abends. (Wolff’ Tel. Bur.) In heutiger Abendsitzung des Unterhauses sagte Lord Palmerston, daß er wegen der in Betreff der Osthäfen
des Schwarzen Meeres von Seiten Rußlands getroffenen Ma⸗ rnahmen keineswegs Ursache zu Klagen finde; derselbe sagte fernet,
daß die Abschaffung der Stadezölle beantragt worden sei, jedoc bis jeßt ohne günstigen Erfolg. — Die Judenbill wurbde hietanf ohne Abstimmung zum ersten Male gelesen.
London, Freitag, 11. Dezember, Morgens. (Wolff's Tal Bur.) Die heutige „Times“ meldet, daß fortwährend große Ver⸗ bereitungen zu Silbersendungen nach Hamburg gemacht werden, daß 25,000 Pfd. in australischem Golde nach dem Kontinent gh⸗ gehen und daß neuerdings 421,020 Pfd. aus Australien ange⸗
kommen sind. —
Königliches statistisches Büreau.
Statistische Nachrichten üͤber die Rübenzucker⸗Fabricatir! und den Verbrauch von Zucker überhaupt im preußischen Staate und dem deutschen Zollverein für die Jahre
1836 bis mit 1856. 1
Die Enideckung, daß in der Runkelrübe der gleiche chemische Huttn boff enthalten sei, als in dem indischen Zuckerrohre, gebührt dem ber * Chemiker Marggraf. Es wurden in den 1780 — 1790 et Jahren 8 Achard in Schlesien Versuche gemacht, aus der Runkelrude Zucker; reiten, die Sache blieb aber im preußischen Staate ohne Erfolg. 1 bi Während der Napoleon’schen Handelssperre gegen England na 8 Idee, aus Runkelrüben Zucker zu bereiten, im nöͤrdlichen tangresn ₰ gegriffen und so vervollkommnet, daß nach allerdings bielfachen gs. Ve in den 1820ger Jahren daselbst bedeutende Etablissements entstanden. dort ist diese Fabrication nach Deutschland gekommen. ze Gl
In der Provinz Schlesien ist schon 1830 in Eckartsdorf b2 Runkelrübenzucker⸗Fabrik ekablirt gewesen, sie war aber unbedeuterde 1836 begann im preußischen Staate diese Industrie bedeutender zu
namentlich im Magdeburgischen, woselbst früher viele Cichorienfabriken
waren. Wö“ — e mehr die Ru sgebengcer Fabriention im preußischen Staate sich me 8 und die Moö sicfkfit sich zeigte, daß diese neue Industrie mit bem indlschen Fuehr in Konkuxrrenz treten koöͤnnte, ward auch die Regierung darauf aufmerksam, und orbnete zunächst durch die Verordnung vom 21sten März 1840 aine Kontrolabgabe von ¾ Sgr. fuür jeden Centner der zur ZS bereitung b.sehaden Rüben an, um, wie die Verordnung sagt: der, in Folge des zune menden Umfanges der Zuckerbereitung aus Runkelrüben, so wie des daraus für die Staatskasse mittelbar, durch den verminderten Verbrauch des Kolontalzuckers zu hesorgenden Fhesfchs an der Zoll⸗Ein⸗ nahme, nothwendig werdenden Besteuerung des inländischen Nunkelrüben⸗ uckers näher zu kreten und die Einführung einer Fabricationssteuer für denselben vorlüͤbereiten. 11 8 b Die Nothwendigkeit, den in den übrigen Staaten des mit Preußen verein⸗ barten deutschen Janbera⸗ erzeugten Rübenzucker in der Besteuerung überall gleich zu setzen, führte schon unterm 28. Mai 1841 eine Uebereinkunft mit den zollverbundenen Staaten über die Besteuerung des Runkelrübenzuckers herbei, in welcher in Bezug auf die Steuer im Wesentlichen Folgendes bestimmt wurde. “
Der im Umfange des Zollvereins aus Runkelrüben verfertigte Zucker soll mit einer überall gleichen Steuer belegt werden, deren Ertrag ge⸗ meinschaftlich ist, und nach den nämlichen Grundsaäͤtzen, wie das Einkom⸗ men an Eingangszöllen unter die Vereinsstaaten getheilt wird.
Die Besteuerung nach einem überall gleichen Steuersatze tritt mit dem 1. September 1841 ein; die Gemeinschaftlichkeit des Steuer⸗Einkommens dagegen wird bis zum 1. September 1844 ausgesetzt, um nach den in die⸗
sem Zjährigen Zeitraume se gewinnenden Erfahrungen zuvor die ange⸗
die Wahl der Besteuerungsweise einer jeden Ve insregierung entweder vom Fiigen Fabrikate ober von hem vohen Materiale anheimgestellt. „Die Steuer soll im ersten Betriebsjahre vom 1. September 1841 brs vhn 1842 zehn Sitbergroschen für den Zoll⸗Centner Rübenrohzucker be⸗ —Dieser Steuersatz wird im zweiten und dritten Betriebsjahre (1842 — 43 und 1843—44]) beibe alten, wenn nach Zusammenrechnung 95 dem voran- gegongenen Betriebsjahre im gesammten Verein versteuerten Ouantuns Rübenzuckers mit der im vorangegangenen Ackenzervace⸗ verzollten Menge auslandischen Zuckers, sich ergtebt, baß unter 100 Centnern der also er⸗ mittelten Gesammtmenge weniger als 20 Ctr. Ruübenzucker begriffen sind. Erreicht aber die Menge des Rübenzuckers 20 Prozent, so wird die Feher von Zo gentger Nübenzucker auf ½ Thlr. festgesetzt, erreicht ober ibersteigt sie endlich 25 Prozent der gesammten Zuckerm ird di Steuer auf 1 Thlr. erhöht. gef Auget Sig. b ain gg
„Die Steuer wird indessen nicht von dem Quantum des aus den rohen Rüben gewonnenen Zuckers, sondern von jedem Zoll⸗Centner der zu Zucker
2½
verarbeiteten rohen Nüben erhoben und ist diese Steuer gesetzlich festgesetzt worden für die Betriebsjahre vom 1. September bis Ende August: 1) 1841—42, 1842 43, 1843 — 44, 1844 — 45, 1845 — 46, 1846 — 47, 1847—48 auf 1 ½ Sgr. durch die Verordnung vom 1. Juli 1844; 2) 1848—49, 1849 —50, 1850 — 51, 1851— 52, 1852 — 53 auf 3 Sgr. durch die Verordnungen vom 1. September 1848 und 11. März 1850; 3) 1853—54, 1854 — 55, 1855 —56, 1856 —57 auf 6 Sgr. durch die Verordnungen vom 11. Juni 1853 und 28. Juni 1855. Die amtlichen Nachrichten über die Runkelrübenzucker⸗Fabrication i
dem preußischen Staate und den sbrigen Vereinsstaaten pro 1836— bis mit 1856—57 sind in folgender Uebersicht zusammengestellt;
messenste Besteuerungsweise zu ermitteln. Während dieses Zeitraums bleibt
Anzahl der Fabriken:
Menge der verarhbeiteten Rüben: Verhältniß der Rübenmenge.
bsjahre
in den in übrigen
„ ins Sum e. Preußen. Vereins⸗ Summ
in Preußen.
Ctr. Ctr.
in den üͤbrigen Vereinsstaaten
pCt.
in den übrigen
2 . 9 4₰ C 2 Vereinsstaaten. in Preußen.
8 Summe.
Ctr. Ct.
staaten. 3 122 156 159 2,2
152
1836 —37 1837 — 38 1838—39 1839 —- 40 1840 — 41 145
395,00 2,347,610 5,379 3,185,637 3,600,272 1,229,462
21,39 15,06
78,61 84,91
506,923 2,763,942 2,90 4,208 77,31 22,69 4,405,637 72,31 27,89 4,829,734 25,46
108,53 416,332 658,829 1,220,000
“ 18118242L — T“ 1 130 9 1842 8 43 “ F. . 98 1843- 44 — 105
1845 - 46 10 96 1846 47 107 1847—48 127
ZJ700,275 2,060,700 3,830,345 98 3,382,692 3,879,555 4.968,587 6,600,597
, 415,045 519,322 507,712 575,537 665,261
1,076,175
5,131,516 2,475,745 4,349,667 3,890,404
SSAS —2SöR
1848—49 145 1849 —- 50 148 1850 — 51 185 1851—52 235
1852 — 53 238
8,628,509 9,361,886 12,609,862 16,210,599 18,493,908
1,268,200 2,163,887 2,178,932
röngIA
90 00 00
D
„2 “ 90 ¶—l 2
C 1853 — 54 227
854 — 55 222
1855 —56 216
In vorstehender Uebersicht sind die Fabriken in der bei Preußen ein⸗ gerechneten säͤchsischen und anhaltinischen Staaten mitbegriffen.
„Die Zahl der Rübenzucker⸗Fabriken, welche vor dem Betriebsjahre 1836—37 vorhanden waren, ist nicht bekannt; eben so wenig die Menge der darin verarbeiteten Runkelrüben. Auch für die Betriebsjahre 1836 bis 1837 bis 1840 — 42 beruben die Angaben der verarbeiteten Rüben⸗ mengen im Zollvereine nur auf unvollständigen Unterlagen und dürften sich in der Wirklichkeit jedenfalls höher belaufen haben.
Geht man daher von der Betriebsperiode von 1841—42 aus, in
welcher zuerst die Steuer auf die zu Zucker verarbeiteten Nunkelrüben von 1 ½ Sgr. pro Centner roher Nüben zur Anwendung gekommen ist, so ist das versteuerte Rübenquantum
im Zollvereine überhaupt von 5,131,516 Ctr. pro 1841—42 gestiegen auf 27,551,208 Ctr. pro 1856 — 57, d. h. von 100:536,90;
15,788,440 16,400,627 18,628,301
233 23 579,905
in Preußen von 3,796,905 Ctr. pro 1841—42 gestiegen auf 23,579,905 V
8 Ctr. pro 1856 — 57, d. h. von 100: 621,13; in den übrigen Vereinsstaaten von 1,335,240 Ctr. pro 1841—42 gestie⸗ ggen auf 3,971,303 Ctr. pro 1856—–57, d. h. von 100:222,53. Es ist hierbei zu bemerken, daß das Königreich Sachsen in der ersten Betriebsperiode 1841—42 noch keine Runkelrübenzucker⸗Fabriken hatte, welche erst in der zweiten Periode 1842—43 entstanden sind. Mit dieser Ausnahme waren in allen Perioden bis mit 1856—57 aber nur Fabriken in: Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Thüringen und Braunschweig. Dagegen bestanden und bestehen in Luxemburg, Bannover, Großherzogthum Hessen, Oldenburg, Nassau und Frankfurt noch eine Rübenzucker⸗Fabriken. . Aus der sehr bedeutenden Steigerung des im Zollvereine zur Zucker⸗ fabrikation verarbeiteten Ouantum Runkelrüben geht hervor, daß die frhöhung der Steuer in den verschiedenen Betriebsjahren keinen nach⸗ heiligen Einfluß auf diese Industrie ausgeübt hat. In den 7 Jahren Uinit 42--1847—48. in welchen die Steuer 1 i Sgr. pr. Zoll⸗Ctr. roher 8. 2 betrug, sind durchschnittlich jährlich 4,801,863 Ctr. versteuert Le en. In der folgenden öjährigen Periode 1848 — 1849 — 1852 -—53 15 99 die Steuer pro Centner 3 Sgr. und es sind durchschnittlich jährlich 100 1,956 Ctr. zur Versteuerung gekommen, eine Vermebrung von
0
—: 317,83.
—
9,188,402 21,839,799 27,551,208 8
In der letzten 4jährigen Periode 1853 — 54 b 856 6 Sgr. für den Centner Runkelrüben erhoben, und das verf tum betrug durchschnittlich jährlich 21,762,325 Ctr. dieser gegen die vorhergehende Betriebsperiode 1848—53 ist zwar ansehnlich geringer, als in der Periode 1841 —48, ab noch bedeutend genug, um erkennen zu lassen, daß die kelrübenzucker Fabrication bei dieser um hundert Prozent erhöhten Steuer sehr wohl be⸗ stehen kann. Indessen konzentrirt sich diese Industrie B große Fabriken, welche, da die Steuer nurldas Rohmate fertige Fabrikat trifft, auf alle Wege bemüht find, Chemie für Industrie auszubeuten, welche kleine 8 vermögen. 20 Ctr
0 9 SorbrSl⸗
8 8
8
4 —ꝛ2 1.09
Indem man anfänglich aus 20 Ctr. Rü zucker gewann, kann angenommen werden, daß
lich 13 ½ Ctr. Rüben ein Centner Rohzucker g. Betriebsjahr 1841—42 verarbeiteten 99 Fabriken in Ctr., also durchschnittlich jede 51,838 Ctr. Rüben;
ed meisten Runkelrübenzucker in denselben derarbeitete Quantum Rüben i Lol
Die verbältnißmäßig
282αι*¼ε
2, s SUCSkLügmnnten tüliedtled
22v.üZ
g21 SrescH6 — preußt Dvelnn v1111A1A1XAX*“
“ von dem derstenerten Quantum Nüben
a
)
(Staaten übrigen
7 Staoten
auf bie übrigen vumme
—
2 8 S- 2 2, 9.
1” — 42