die Urtheile dieser preußischen Gerichte in Civilrechtssachen nur dann in Vollzug zu setzen, wenn nicht nur die Kompetenz des preußischen Gerichtes nach Maßgabe der österreichischen, sondern auch die Vollstreckbarkeit des von demselben gefällten Urtheiles nach preußischen Gesetzen außer Zweifel gesetzt ist. 8—
Graf Nadasdy m. 3
Cirkular⸗Erlaß vom 10. Dezember 1857 — be⸗
treffend die Erhöhung des Preises der Paßkarten
von Fünf Silbergroschen auf Zehn Silbergroschen vom 1. Januar 1858 ab.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Preis der Paßkarten,
vwelcher gegenwärtig Fünf Silbergroschen beträgt, vom 1sten Januar 1858 ab auf Zehn Silbergroschen für das Stück erhöht worden. Die Königliche Regierung wird hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, den mit der Ausfertigung von Paßkarten beauftragten Behoͤrden hiervon sofort Nachricht zu geben, auch diese Erhöhung durch das dortige Amtsblatt zu veröffentlichen. Berlin, den 10. Dezember 1857. 3 Der Minister des Innern. von Westphalen.
Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Horn.
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Praäͤsidium zur Nachricht und gleichmäßigen Beachtung. Berlin, den 10. Dezember 1857 Deer Minister des Innern. von Westphalen.
Abschrift vorstehender Verfügung erhält das K önigliche Polizei⸗
Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: SHorn:
das Königliche Polizei⸗Präsidium hier.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 9ten Kavallerie⸗Brigade, Graf von Schlippenbach, von Glogau.
Abgereist: Der Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, nach Stettin. 1
Der General-Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammer⸗ herr von Hülsen, nach Bremen.
Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant von Rosenberg⸗ Gruszezynski zu Neu⸗Strelitz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Koͤnigs von Hannover Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes dritter Klasse des Guelphen⸗Ordens zu ertheilen.
Nichta mtliches.
Preußen. Charlottenburg, 14. Dezember. Ihre Majestäten der König und die Königin empfingen gestern früh den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin von Preußen, des Prinzen Friedrich Wilhelm, so wie der Prinzessinnen Carl und Alexandrine. Hierauf wohnte Ihre Maäjestät die Königin nebst Ihren Königlichen Hoheiten den genannten Prinzen und Prinzessinnen dem von dem Hofprediger Dr. Snethlage gehaltenen Gottesdienst in der Schloßkapelle zu Charlottenburg bei. Nach demselben empfingen Se. Majestät der König noch den Hofprediger Dr. Snethlage und machten dann gemeinschaftlich mit Ihrer Majestaͤt der Königin eine längere Spazierfahrt.
Berlin, 8 Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen gab gestern ein Diner, zu welchem der Königlich portugiesische außerordentliche Gesandte Graf Labradio nebst Gemahlin, der Oberst⸗Kämmerer General⸗Feld⸗
marschall Graf Dohna, der Minister⸗Präsident Freiherr von⸗
Manteuffel, der Kriegs⸗Minister Graf Waldersee, Minister von Massow u. A. mit Einladungen beehrt waren. — Heute Vormittag wohnten Ihre Königliche Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen dem Gottesdienste in der Schloß⸗ kirche zu Charlottenburg bei. Nach demselben empfing der Prinz in Seinem Palais die Meldung des General⸗Majors von Deren⸗
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thall und ertheilte um 1 Uhr dem außerordentlichen Gesandten der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, Herrn Wright, eine Audienz.
— 14. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen arbeitete heute Vormittags mit dem Minister⸗Präsi⸗ denten, mit dem Geheimen Kabinets⸗Rath Illaire und mit dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble und
empfing spaͤter den Minister des Innern.
Düsseldorf, 13. Dezember. Wie die „Düss. Ztg.“ vernimmt, wird der außerordentliche portugiesische Gesandte, General Graf Lavradio, morgen hier eintreffen und in den darauf folgenden Tagen die Verlobungs⸗Festlichkeiten am Hofe Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern⸗Sigmaringen, so wie die zu Ehren derselben von Seiten der hiesigen Bürgerschaft veranstaltete Feier stattfinden.
Oldenburg, 10. Dezember. Durch eine am gestrige
Tage erschienene landesherrliche Verordnung wird der Landtag
des Großherzogthums auf den 28. d. M. einberufen. Bis dahin wird auch die wegen stattgefundener Doppelwahlen noch vorzu nehmende Nachwahl von vier Abgeordneten beendet sein. Auf der naͤchsten Landtage wird ein neues dreijähriges Budget zur Fest stellung gelangen. Außer den darauf bezüglichen Vorlagen soll, dem Vernehmen
Polizeistrafgesetzes, ein Verkoppelungsgesetz, so wie ein Gesetz über
des Staatsdienstes zur Vorlage kommen. (Wes. Ztg.)
Mecklenburg. Sternberg, 11. Dezember. Die heutige Sitzung des Landtags brachte die lange erwartete Entscheidung über das Lehnsgesetz. Man hatte gestern den Beschluß ge⸗ faßt, daß man zunächst das Separatvotum bei der weiteren Ver⸗ handlung zum Grunde legen wollte, welches sich dadurch motivirt, daß dieses schon in den Prinzipien mit der Regierungsvorlage theil⸗ weise nicht uͤbereinstimmte, indem es vorschlug, sich dahin auszu⸗ sprechen, daß im Wesentlichen die sich bisher durch die Ueblichkeit gebildet habenden Gewohnheiten für gesetzlich anerkannt werden moͤchten. Um nun Mißverständnisse über den ersten Punkt der Grundprinzipien uber eine zu erbittende veränderte Vorlage zu ver⸗ meiden, gab Pogge⸗Jasbitz zu Protokoll, daß aus den Erläuterun⸗ gen seines Separatvotums hervorgehe, daß die gesetzliche männliche Erbfolge im Lehen festgehalten werden solle, und schlage er daher vor, daß in die Fassung folgende Worte eingeschoben werden möch— ten: „mit Berücksichtigung der gesetzlichen Lehnfolge.“ Nach län⸗ gerer Debatte beschloß man mit 148 gegen 76 Stimmen, sich das Separatvotum anzueignen, und wurde Namens der Ritter⸗ und Landschaft zu Protokoll gegeben: „Es sei der Comitébericht nebst seinen beiden Separatvotums und den darauf gefaßten Beschlüssen durch die Herren Vice⸗Landmarschälle nunmehr den beiderseitigen Herren Landtags⸗Kommissarien mitzutheilen, und die Absicht der Staäͤnde dahin zu erklären, die Antwort über das Lehnsgesetz nach Maßgabe des Separatvotums des Herrn Pogge abzugeben.“ (Meckl. Ztg.)
Hamburg, 12. Dezember. Die erbgesessene Bürgerschaft hat die Proposition des Senats angenommen. Dieselbe beantragt, das durch Entgegenkommen der österreichischen Regierung gelungene An⸗ lehen von 10 Millionen Mark in Silber, anstatt für die Diskontokasse, für die dringlichere Hülfsgewährung an einige der allergrößten und einflußreichsten in Verlegenheit befindlichen Handlungshäuser, deren Bruch das allgemeine Wohl am meisten gefährden würde, zu verwenden und einer einzusetzenden Vertrauens⸗Kommission zur Verfügung zu stellen, dagegen aber die Kämmerei zu ermäͤchtigen, die für die Diskontokasse etwa noch erforderliche Ergänzung unter Einschränkung auf 5 Millionen Mark Banko anderweitig anzuleihen.
Baiern. München, 11. Dezember. Mittheilungen aus Nürnberg zufolge ist die dort tagende Handelsgesetzge⸗ bungs⸗Kommission nunmehr auch mit dem zweiten Buche des revidirten Entwurfs, welches die eben so wichtige als schwierige Materie von den Handelsgesellschaften enthaͤlt, zum Schlusse ge⸗ langt und hat bereits mit der Berathung des dritten Buches be⸗ gonnen, welches die einzelnen Handelsgeschaͤfte, als Kauf⸗, Gon. missions⸗ und Speditions⸗Handel u. s. w. zum Gegenstande hat. Es duüͤrfte daher — da, wie wir vernehmen, wegen Eintritts 18 Weihnachtsfeiertage nur noch eine Unterbrechung auf kurze Zen stattfinden wird — der baldigen Beendigung der ganzen zwurfs Lesung und sodann der Veröffentlichung des festgestellten Entwumf entgegenzusehen sein. Um sich noch einige Zeit vor bfehns tagung an den Verhandlungen der Konferenz betheiligen zu .a hat sich der königl. Staatsminister der Justiz Dr. von Ringelt heute wieder nach Nürnberg begeben. (N. M. Z.) v.rfaniti
Schweiz. Bern, 10. Dezember. Die 2 undes⸗Ver lung setzte heute ihr Wahlgeschaͤft fort und ernannte it sen Stimmen Herrn Dr. Furrer von Zürich zum Bundes⸗Praͤfidenhe für das Jahr 1858. Zum Vice⸗Präsidenten des Bundes
nach, ein neues Strafgesetz mit Einschluß des
die Prüfung der Kandidaten für die mathematisch⸗technischen Fächer 1
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wurde Herr Staͤmpfli von Bern gewählt, und z Stimmen. Fas einmüuͤthig wurde der bisherige Kanzler der Eidgenossenschaft estätigt. Hierauf schritt die Bundes⸗Versammlung zur Wahl des Bundes⸗Gerichtes, und wurden der Reihe nach folgende Männer in diese Behörde berufen: Dubs von Zürich, Dr. C. Pfyffer von Luzern, Blösch in Bern, Blumer in Glarus, Jäger in Aarau, Herrmann von Unterwalden, Glasson von Freiburg, Zen⸗Rufinen von Wallis, Aepli von St. Gallen, Vigier von Solothurn und Camperio von Genf. (Köͤln. Z.) Niederlande. Haag, 11. Dezember. Das französische Gesetz vom 3. Dezember 1807, welches den gesetzlichen Zinsfuß auf 5, resp. 6 pCt. feststellt und bei uns noch in Kraft ist, war in der jüngsten Zeit dem Handel sehr hinderlich geworden und gab zu allerlei Umgehungen Anlaß. Die Regierung hielt eine gänzliche
Aufhebung jenes Gesetzes nicht für gefahrlos, hat aber den Kammern
einen neuen Entwurf vorgelegt, wonach der gesetzliche Zinsfuß zwar auf 5 pCt. für bürgerliche und 6 pCt. für Handels⸗ Geschͤfte be— stehen bleiben, das Ausbedingen eines höheren Zinsfußes aber nicht erboten werden soll; die Zweite Kammer hat heute den Entwurf nit 44 gegen 12 Stimmen angenommen. Mit dem Entwurfe um Ankaufe und zur Amortisation von 10 Millionen Gulden Staatsschulden hat sich heute auch die Erste Kammer einverstanden erklänt, und der Finanz⸗Minister hat bei der Debatte darüber ver⸗ prochen, von dieser Ermächtigung der Kammern schleunig Gebrauch
u machen, um durch schnellen Ankauf der Schuldscheine der Circulation des Geldes bei den gegenwärtigen Umständen zu Hüͤlfe zu kommen.
12. Dezember. Der König hat heute den Obersten C. F. an Meurs zum Kriegs⸗Minister ernannt. (Köln. Ztg.)
Die Zweite Kammer der Generalstaaten hat das Ausgabe⸗ Budget mit 53 gegen 6 angenommen, das Budget des Kriegs⸗ Ministers bewilligt und sich bis zum 9. Februar vertagt.
Großbritannien und Irland. London, 11. Dezember. Der Prinz⸗Gemahl schiffte sich gestern fruͤh zu Osborne ein und begab sich nach Gosport, um die dortige neue und ausgedehnte Linie von Befestigungen einer genauen Inspection zu unterwerfen. Der Schrauben⸗Dampfer „Argo“ wird heute oder morgen in Ports— mouth erwartet, wo er einen Theil des nach Indien bestimmten 68. leichten Infanterie-Regiments an Bord nehmen soll. Der Rest des erwähnten Regiments, so wie ein Detachement verschie— dener anderer Regimenter werden am 14. dieses Monats an Vord des „Australasian“ folgen.
In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung wurde die Indemnitäts⸗ Bill zum zweiten Mal verlesen. Auf eine die Ermordung des britischen Gesandten in Peru, Herrn Sullivan, betreffende Frage des Earl Powis entgegnete der EFarl von Clarendon, die peruanische Regierung habe keine Mühe gespart, um des Mörders habhaft zu werden, und hege auch die Hoffnung, daß ihr dies gelingen werde. Sie habe einen Preis von 3000 Dollars auf seine Ergreifung gesetzt und diesen später auf 10,000 Dollars erhöht.
In der Unterhaus⸗Sitzung zeigte der Schatzkanzler an, daß, falls das Haus in die Ernennung eines Ausschusses zur Prüfung der Bank⸗Akte willige, er den Antrag stellen werde, daß der Ausschuß angewiesen werde, die Ursachen der neulichen kommerziellen Verlegenheiten zu prüfen, so wie zu untersuchen, in⸗ wiefern die Gesetze, welche bestimmen, daß Banknoten auf Verlangen zahlbar sind, zu diesen Verlegenheiten mitgewirkt haben. Disraeli kündigte folgendes Amendement an: „Nach Ansicht des Hauses ist keine weitere Prüfung der Wirkungen der Bank⸗Akte von 1844, 7. und 8. Viktoria, Cap. 32, nöthig.“ Lygon wünschte zu wissen, auf wem die Verantwortlichkeit für die richtige Beförderung der amtlichen telegraphi⸗ chen Depeschen aus Indien ruhe. Vernon Smith entgegnete, Anfangs habe eine Art Konfusion bei Beförderung der Telegramme geherrscht. Es sei jedoch späͤter an die Secretaire der Regierung in Indien die Weisung fcangen, amtliche Telegramme zu übersenden, und bei deren Zusammen⸗ 8 ung sei man mit sehr großer Sorgfalt zu Werke gegangen. Zuweilen s es borgekommen, daß die Telegramme nicht rechtzeitig eingetroffen seien. In em Falle hätten die Konsuln den Hauptinhalt der neuesten Nachrichten sorgsam zusammengestellt und weiter befördert. Irrthümer in Bezug auf — ische Namen seien allerdings manchmal vorgekommen. Sir J. Pakin g⸗ on fragte, ob es wahr sei, daß Lord Elphinstone an Lord Canning tele⸗ Frabdigt habe, er könne, wenn es gewünscht werde, Dampfer von Bombay nag Suez senden, um die Beförderung von Truppen auf dem Ueberland⸗ 1 5 nach zu erleichtern. Vernon Smith: Wir wissen nichts 11 Fi, olchen Telegramm. Auch halte ich sein Vorhandensein nicht vraig. für wahrscheinlich, da mir Lord Elphinstone in einem Privatbriefe schiffe ⸗ es halte schwer, für Transportmittel zu sorgen, da alle Transport ehabche er hätte liefern können, bei der perfischen Expedition eaandt worden seien und sich gegenwärtig im persischen Meerbusen lichen g Er spricht ferner von der in dieser Jahreszeit gefähr⸗ den erst chifffahrt im Rothen Meere. Sir J. Pakington fragte drh d8-h.s ps des Schatzes, ob es wahr sei, daß Lord Strat⸗ Sultan 6 eliffe der englischen Regierung telegraphirt habe, daß er vom gestattent nen den Durchmarsch von Truppen durch Aegypten nach Indien diese tele en Ferman erwirkt habe, und, wenn dies der Fall, welcher Zeit rung zu Lnnp ische Mittheilun vs Er wünschte ferner in Erfah⸗ gemeinsa ringen, ob Lord Palmerston etwas davon weiß, daß durch die ein e Bemühungen Lord Stratford s und Herrn von Thouvenel'’s franzofi an von der Pforte erwirkt worden ist, welcher die Beförderung
cher Truppen über Aegypten nach Ponbichery erlaubt. Schließlich
Herrn Wise erklärte Lord
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futdatz he Müch⸗ Needer nctser gk Frahegsen g 2 Z2eeae nee G ndliche g habe, den na ndien bestimm⸗ 5 1 Sezedeeen durch franzöͤsisches Gebiet zu vaeg Lord Wir wissen 8198—, Seben die der fage 5 s. dnog⸗ fche Gesandte in Konstantinopel für französische 8⸗ fedeee,gs⸗ stimmte Truppen die Erlaubniß 52 187 vach S2 über Aegypten zu nehmen. Auch glaube sch nh t S pen über Aegypten befördert worden find 2 Fe ue * — 1, be — z 2 ste Frage an⸗ 30-See sd rtgechrichiste ors Stratsord 8e Redeliffe die Regkerung am er en davon, daß er bei der türkischen Regie⸗ rung die Erlaubniß nachsuchen werde, die britisch i 3 . — de, die schen Truppen ihren We wäeschereectcn Nm anarz 81 8 5 bräthschen Regierung als setzt, daß es damals nicht in der Abficht be 1 ““ durch Aegypten zu senden. Vielleicht wird e ve g E11“ cs nhe Die Geae, gesser Seseshs. .. Aeghpten würde großartige Vorbereitungen erin⸗ . lich n Zeit in Anspruch genommen als mhar vasne. Leaeee 322 Mann nach Alexandria geschickt hätten, so würde es sehr schwer 8 Feethrsest⸗ ige 18 LIs Anzahl Truppen durch die Wüste zu . ach der Ankunft in Suez würde dort, d einer Orte, wo man nicht die Mittel gebabt baͤtte F-een, Obdach zu verschaffen, ein langer Aufenthalt entstanden sein wofern nicht gerade eine hinlängliche Anzahl Schiffe zur Weiterbeförderung dagewesen wäre. Während der Fahrt auf dem Rothen Meere würden die Zruppen sehr stark von der Hitze gelitten haben, in Folge dessen sie bei ihrer An⸗ kunft in Indien vielleicht dienstunfähig gewesen wären. Es wiäre hewaas zeihlich von uns gewesen, sie eher nach Suer zu schicken als bis 2bir wußten, daß sich dort eine hinlängliche Anzahl von Transbort⸗ Schiffen befand. Auch würde es nöthig gewesen sein, sie in leichter Marschordnun durch Aegypten zu senden, während wir, wenn wir sie auf veean beförderten, Gepäck, Vorräthe aller Art und Kanonen mitschicken konaten Wir durften voraussetzen, daß sie in guter Gesundheit ankommen und ber ihrer Landung vollkommen im Stande sein würden, die bon ihnen er⸗ warteten Dienste zu leisten. Noch ein anderer Grund wirkte mit pfases, eh wenn man auf beiden Seiten Vortheile und I“ ander abwog, den Ausschlag geben mußte. Vom nationa n Stand punkte aus betrachtet, war es für uns von Wichtigkeit 5 in jeder Beziehung ausschließlich mit unseren eigenen Mitt drücken, so daß keine Nation das Recht hatte zu sagen zrs nicht befreundete Mächte gewisse Vortheile gewährt ätten eben so gut hätten versagen können, wir nicht im St unseren Zweck zu erreichen. Ich will damit nicht sa großer Unterschied in Bezug auf die Vortheile, die 2 deren voraus hatte, vorhanden gewesen wäre, ein solcher entscheidend sein dürfen. Da aber auch sonst schon fich tie; Seite des Seeweges neigte, so muste er in Anschlag gebracht 2. Oktober, als die gemäßigte Jahreszeit eingetreten and 82 der Truppen bereits abgeschickt war und die Regierung fühlte, kleinere Detachements abzuschicken, erbielt Lord Auftrag, die förmliche Erlaubniß der Pforrte u Aegypten zur Beförderung von Trupp. Erlaubniß ward — fü
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ppen erwirkt, und fürs durch Aegypten geschickt, um die B.⸗ stärken. Etwas Artillerie und eine Anzab Kalkutta und Bombay geschickt worden, und Detachements und Regimenter abgeschickt, welch
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nach Indien befinden und über Siez beförder der französischen Regierung ward am 5. Oktoh Zeit, wo wir die Hauptmasse unserer Trupden derer Obgleich es der freundlichen Gesinnung der franzes8s zur Ehre gereichte und wir ihr sehr dankbar dasür doch, daß in Anbetracht der Schwierigkeit 1 und Ausschiffens mit Waffen 8 durch Frankreich vorzuziehen sei. Als Antwort
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schaffung des Stad es ielenden Unterhandlungen sehe. Palmerston: -Stader Zoll arakter, wie der Sund⸗ zoll, und wenn es auch ohne Zweifel sel nschenswerth sein würde, nicht blos mit Hannover, sondern in Gemeinschaft mit anderen der der Sache betheiligten Regier gen geschehen. Die Unterhandlungen ind nach nicht so weit gediehen, daß ich eine Aussicht auf oford
8 2 2 4 pgAffn. 2 * 2 des Zolles eröffnen koöͤnnte. Da er mit dem Sr eine Rategarm fällt, so kann er auch nur auf demselben Wege ufß nüm lich auf dem der Ablösung. vord J. Aussel 2 konstituirte sich das Haus als Comi b
mentarischen Eide und über d Juden unterworfen sind, zu berathen. 84 8 †f 2 2— r- 8 .ꝙ * 8. 8 2 S v einer die Zulassung der Juden bezwes⸗ enden Bill ausemander. Sie eze an Stelle der drei bisherigen Eide eine einzige Eidessermet. und amter⸗ scheidet fich von seiner früͤberen Bill dadurd für die den Eid leisten⸗ den Christen die Worte „auf den wadren S angiauden“ wiederber⸗
gestellt werden, waͤhrend ein späterer Artield
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83r denselben 6 v8e% üuüeleeeeneeene — WEWEWEI6 v
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dn sezt die Grundzuüge
die Auslassung dieser Worte gestattet. Die bleibt unverändert. Unter den Bekömpfern d tedt autürtich 2 erster Reihe Sir F. Thesiger da. Dis Erlauduis zun Sinerngung r Bill wird schließlich ertheilt. Doe Bin in Veeref des dem General Havelock auszusetzenden Jahrgeldesn wierd ham pPreiten Mal Nricken vach einer Diskussion, in welcher die Anfprüche des erwühnten Drstziers zuf eine höhere Belohnung stark detont werdenn. 1
— 12. Dezemder. Der Vank⸗Ausreis r Re am Zren