Die Gesammtzahl der immatrikulirten⸗Studirenden beträagt. on allen desfallsigen Requisitionen des Eerichts b 8 1““ “ E lözur Begruündung des nntrogc Hesrfofberlch.
daher q11161628 245 pora e zu sjeisten. 5 8* 8 † 8 nländer, 2. Felce hg. Verfahren selbst muß in moglichst kurzer Frist zur Ver. 1) bie Finreichung einer getreuen vn Zus welcher die materlelie 8
Finanz⸗Ministerinm.
betreffend den Hausirhandel mit Präparaten zumum —— hscen Füef 8e. schat 2) Cesreherer zur esrager Pöclasnan vorbnungsmäßig geführtet
Schwärzen und Poliren bonlseber unsMeuheln. Die juristische Fakultät zählt.. [Ime. 88 E w üche Porberung der Gerechtigkeit zu sein, daß kein Glaͤubiger Seücn . ist bei demjenigen Gerichte anzubringen elches fur
Sse Erwäͤgungen, welche der Köasglicen Reglerung, vah .ee kar den Be cihß der Mesarittt hehwvagen verden dar, an seise den Famtars abpaent sem wücde. t eu 73979 806888 dem Berichte vom 28. Juli o. Veranlassung gegehen haben I11“ Inlänber. 105 ¹ Forderung. etwas zu erlassen, daß er sich vielmehr nur in Bezug H 1.ee“
dem R. M. einen Gewerbeschein zum Hau rhandel mit der k Die medizinische Fakultät zählt. Flasra⸗. 416 auf die Re ulirung von Terminalzahlungen dem Beschlusse zu Ist der Antrag der Vorschrift des §. 2 gemäß begründet, so besc 5
fabe 1 raer 8 , ver⸗ on einem geri en
des Leders zu ertheilen, sind als zutreffend nicht anzuerkennen. Die philosophische Fakultät zählt Inländer 62 die Mehrza 82 1an 88 Bewilligung F 2 h. vfasor Konimistar zu leitende Prbfmig der Bacher drtg Bühn, bürchöheis ücher⸗
88* 8 2 8
Nachdem das, durch die Cirkular⸗Verfuͤgung vom 26. De⸗ (SDarunter sind auf Grund des §. 36 des Regle. oder baldiger 3 dator und zwei kaufmännische Kuratoren, die an denjenigen Orten, an zember 1847 mitgetheilte Verzeichniß der Hegenstände velchete .. t Jint hihe i giehen wird. Dses muß aber ihrer freien Entschließung vorbehalten denen kaufmängische 8 bestehen durch den Voetiͤnd berselben und fortan überall auf Wochenmaͤrkien feilgehalten werhen duͤrfen, auf Ausläͤnder. .. klleiben. “ 1 ie Si an andern Orten durch das Gericht gewählt werben.
rund des 8. 9 ber Gewerbe⸗Oroluag festgestellt worden, haben Einer besonderen Erwähnung bedürfen noch die Sicherheits..S8 8. 8c
die Behörden auch bei der Ausführung des Hausir⸗Regulatibws Außer den immatrikulirten Studirenden find zum Be⸗ proteste nach Art. 29. der deutschen Wechselordnung, die Der Beschluß über die Einleitung des Liquidations⸗ Füsfah em vom 28. Aprzl 1824 nur die in jenem Verzeichnisse aufgeführten such der Vorlesungen berechig . 7. 1 bekanntlich in der gegenwärtigen Zeit eine übergroße Masse von und die Ernennung des Liquidators ist in den fuͤr die Publication . Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil. —o. Weiterungen und Kosten herbeiführen. Wir wollen das Prinzip der Konkurs⸗FEröffnung vorgeschriebenen feenge bekannt zu machen und 8 nach den Vorschriften
Artikel als Gegenstaͤnde des Wochenmarktverkehrs im Sinne des — 1 79 ö.29 nicht kontestiren, obwohl dasselb „ durch diese Bekanntmachung zugleich der offene Arr 1 E—— hs daseibe an ssh. . . der §§. 145—149 der Konkurs⸗Ordnung jedoch mit der Maßgabe zu erlassen, daß
. 14 zu 1 gF. a. O. anzusehen. Zu den betreffenden Erzeugnissen S— 8 Nütur und der mit dem Laßdbaue oder mit der Forstwirth⸗ Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Natz ten deeee1cnga btha awegen en I üche vi die in den §§. 145 und 146 vorgeschriebene Anzeige dem Kquidator zu machen ist, schaft verbunbenen gewerblichen Thätigkeit kann die erwähnte und Ober⸗Jägermeister, Kammerherr Graf von der Ass eburz⸗ ranten eine Unsicherheit ihres Mit ge “ v. und daß alle Nahlungen an die Liquidationsmasse gegen eine vom Liqui⸗ Schmiere nicht gerechnet werden; auch gehört dieselbe nicht zu Falkenstein, von Meisdorf. sscondern wegen Sücerhe 1 zzt. 8 schu 2 b 3 es Accepkan⸗ dator ausgestellte oder doch von ihm mitunterschriebene Quittung zu leisten
b 1 1I1 8 8 un 8 G 1h illen, es Liquidations⸗Verfahrens ist in den ü tu salassien Hafftrvertchrs. Demzufoige und da in Grund vor Nichta mtliches. eine zmatertelle Insufficienz nicht vorhanden ist, die Anwendung des Provokanten zu vermerken. 8 1 Pftehbgchem
liegt, die bestehenden Vorschriften in jener Hinsicht abzuändern, Pre. 8 E111“ “; g b b 5 eußen. Charlottenburg, 16. Dezember. Sei des Art. 29 auszuschließen. 1 §. 6.
1 Sete. e get “ c Frtcee ge bbunn 3. Lec Majestät der König machten gestern Vormittag 5 Begleitung dg V Anlangend aber die Beendigung des ganzen Verfahrens, so Ergiebt der binnen spätestens 14 Tagen über das Refultat der Prü⸗ 9 .“ 5* 8 f mbosil ö Poliren von Flügel⸗Adjutanten vom Dienst waährend einer Stunde einen Spazier⸗ ist es nothwendig, dieselbe in möglichst kurzer Zeit herbeizuführen. fung der Bücher und Bilanz zu erstattende Bericht, daß entweder die be⸗ gichse unse 1 8, e * “ besond gang durch Charlottenburg, fuhren darauf mit Ihrer Majestaät ZOR. Dies kann geschehen, entweder durch Zurücknahme der Provocation hauptete materielle Sufficienz voraussichtlich nicht vorhanden ist, oder haß
Senzsteriene bg Pnache 14 11“1“ 8 ber ere der Königin laͤngere Zeit spazieren, promenirten dann noch mit und das von den Kuratoren nach Lage der Masse zu prüfende und 5 dngetan dis deanbngsnacsarsshühs vfnc0. st garan tes dene
Berlin, den 5 89 8 b 4 Allerhöchstderselben und demnächst mit dem Fluͤgel⸗Adjutanten zu genehmigende Erbieten des Schuldners, volle Zahlung zu leisten, In der wegen der Konkurs⸗Eröffnun lassenden B 1* tmach isr
111.“*“ 1X Berlin, 16. Dezember Fnigle tt. dr das Zustandek ines Vergleichs oder endlich d 11.““
3 1 8 . zember. Se. Koͤnigliche Hoheit der oder durch das Zustandekommen eines Verg eichs oder endlich urch des Beschlusses über die Aufhebung des Liquidations⸗Verfahrens aus⸗ Der Minister 8 Handel, Gewerbe Der Finanz⸗Minister. Prinz von Preußen arbeitete gestern Nachmittag mit den Eröffnung des Konkurses, welcher eintreten muß, wenn sich ergiebt, drücklich Erwähnung zu thun. 8
und öffentliche Arbeiten. Herrn Minister⸗Präsidenten und empfing heute den Vortrag des daß die materielle Sufficienz nicht vorhanden ist, oder wenn die Ergiebt dagegen die Prüfung. der Buüͤcher und Bilanz eine solche
1 v “ SFAustiz⸗Ministers und spaͤter den des Geh. Kabinets⸗Raths Illaire hb Glaäubiger selbst den Vergleich verwerfen. Veranlassung zur Aufhebung des Liquidations⸗Verfahrens nicht, so behält
8 1b 11b116“*“ — 16. Dezember. Die Vorstellung der Aeltesten der Kauf⸗ In diesem Sinne ist der gehorsamst üͤberreichte Entwurf redi⸗ es bei demselben sein Bewenden und es findet vor Beendigung des die Königliche Regierung in N. und Abschrift mannschaft zu Verlin, auf welche der in unserer letzten Nummt. girt, zu dessen Rechtfertigung wir nur noch hinzuzufügen uns er⸗ Verfahrens (§. 14) die Röhtur⸗Efeschung nicht statt. 8 den uͤbrigen Königlichen Regierungen. 8 mitgetheilte Bescheid des Handels⸗Ministers ergangen ist, lautt sauben, daß, wenn in den §§. 1 und 4 von einer „voraussichtlich“ Während des Liquidations⸗Verfahrens hat der Liquidator das Ver — wörtlich, wie folgt: vporhandenen Sufficienz die Rede ist, dieser anscheinend unbestimmte möͤgen des Provokanten zu verwalten und das von vemnselben betriebene “ .“ s 90 „Die ungewöhnliche Krisis, welche auf dem Handelsstande set Ausdruck in der Erwaͤgung seinen Grund hat, daß es unter kaufmännische oder Fabrikgeschäft fortzus ’tzen. Die Verwaltung und Ge hce88 geraumer Zeit lastet, hat in mehreren Fällen unter anderen be ZA jetzigen Umstaäͤnden unmöglich ist, den Realisationswerth der schäftsfuͤhrung kann jedoch auch dem Provokanten selbst ganz oder theil isterium für die la dwirthschaftlichen sauernswerthen Folgen auch die gehabt, daß Kaufleute und Fabri⸗ Aetiva und — bei schwebenden Giro⸗Verpflichtungen sogar den weeise belassen werden, wenn die kaufmännischen Kurgtoren in Ueberemnstim⸗ Angelegenheiten. “ besitzer selbst bei vorhandenem ausreichenden Vermögen ihre Zas. 8,8.0 Betrag der Passiva mit voller Sicherheit zu über, mung mit dem Pelchrlichrn Fbmmosar gies sür ongeessen erachtem,
1 “ öthi il i je E Z n beiden Fällen unterliegt die Verwaltung der Aufsicht und Kon⸗ Uebersiche beheen Sces gh en e hna weil ihre Aktiva unker dem Hru sehen, und daß demnach in Bezug ane de fe derselhen bei . Kuratoren. Auch ifn wenn dem Prohskanten Uücht na fäng der im Winter⸗Semester 1857/58 auf den hoheren landwirthschaftl ingeg gen Verhältnisse nicht zu verwerthen find. Aehnlic; . Prafung der Bilanz dem billigen Ermessen der kaufmaͤnnischen ganz oder theilweise überlassen wird, zu allen schriftlichen Oihosttionen Lehr⸗Anstalten des Staates Studirenden. Hat eec Fälle werden ohne allen Zweifel auch fernerhin vorkommen unda Kuratoren Raum gene werden muß. desselben, wodurch Verbindlichkeiten für die Masse begründet, so wie zu .. vielleicht in noch größerer Zahl, bis die Ruͤckwirkungen, die der Das lebhafte Interesse, welches Ew. Excellenz allen Ange⸗ seinen Quittungen die Gegenzeichnung des Liquidators oder eines mit
I. Staats⸗ und landwirthschaftliche Akademie zu Eldena. Fall bedeutender auswaͤrtiger Firmen hervorbringt, übet. .DAM legenheiten des Handelsstandes zuwenden, berechtigt uns zu der hieser Gegenzeichnung ausdrücklich und unter Zustimmung der Kuratoren
wunden sind. Wir sind der unmaßgeblichen Ansicht, da Hoffnung, daß uns auch in dieser, nach unserer Ueberzeugung für beauftragten Vertreters desselben nothwendig. ggeblich ch 1 9, ch 1 Fen 2 158 der Konkurs⸗Ordnung sub Nr. 1 bis 4 verzeichneten
Studirende aus dem vorigen Semesterr .. im Interesse des Handelsstandes — 1 & Jv nter und insbesondere auch der i die Kaufmannschaft wichtigen und dringenden Sache Ew. Excellenz J ng 1 Fen Eingeretene⸗,. ez,;e.. kaufmännischen und Fabrikgeschäften dienenden zahlreichen rhe Frneigte Unterstuͤtzung nicht fehlen wird. Indem wir daher die Fällen bedarf es jederzeit der Genehmigung der beiden Kuratoren. 88 “ liegt, Faͤlle der gedachten Art anders zu behandeln, als es die rüfung und die etwa nöthig erscheinende Abanderung unseres er Meinungsverschiedenheit unter ihnen entscheidet der gerichtliche II. Landwirthschaftliche Lehranstalt zu ProskaSK. daa teebe Pran fas n vonheg aücs fch gen eac. Beiten 17 8 Fheceth ehrerbietigst anheimstellen, bitten wir Ew. Excellenz Se atoren haben zu bestimmen, wie die Geldbestände der Masse b rieben hat, in denen die Zahlungseinstellung regelmäßig das .h orsamst: - “ vorigen Semestter aͤußere Zeichen materieller F.ehlmng ist. Es schehnt 88ghes s„sden schleunigsten Erlaß einer Königlichen Verordnung eufengeksahre. unc eechnegen Fseg. von dem Provokanten nach Ein⸗ g ö11“““ 26 und hillig, durch eine nur auf die gegenwaͤrtig obwaltenden außerorden im Sinne des Entwurfs hochgeneigkest befürworten zu bringung seines Antrages auf Einleitung des Liquidations⸗Verfahrens (3) “ 1n 11u“ h zusammen 102 Ferelenise bse cete und Ffsssfhasß nur auf etwa 6 Monalfe 0.6.. 8 -. 11““ vorgenommenen Rechtshandlungen und Verfügungen find ungültig. III. Landwirthschaftliche Lehranstalt zꝛu Rohͤh⸗ sũguültige Verordnung, zu der wir einen Entwur rsamst uͤbet Berlin, den 10. Dezember 1 8 888 1 18“ 8 III. Landwirthschaftliche Lehranstalt zu Poppelsdorf. rreeichen, die in 1 stehenden Fälle, in s la) gehors h g b .“ 4 8 Während des Liquidations⸗Verfahrens ist keine Execution gegen die Fenbe au⸗ 8 bengen Semester G... sufficiente Fechnae in Folge des Drucks einer allgemeinen Kalamitit. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Person 888 ba Heimögen des Prachefen danssch, Sn a. vfschft eingetretene Studirende . 1““ jt j e , ““ 8 16“ “ ndet jedoch auf die Forderungen derjenige eine 2 Hospitanten und nicht immatrikulirte Studirende.... LCö“ 1 Fntan b . Hhan , n.e geg sa c 1A4A“ (Unterschriften.) dans 1 ctnag der Konkurs⸗Ordnung auf abgesonderte Befriedigung An⸗ usammen 103 ersteren dem Schuldner ein Verfahren zu eröffnen, bei welchen Sr. Excellenz 8 pruch haben. 1 int der Liguhaninnsbe se Heheineber vas Beher Von der Gesammtzahl von 241 Studirenden find gebürtig: seine kaufmännische Ehre nicht durch 8 Eröfnung saunt des Königlichen Staats⸗ und Ministrs G b1““ zulässig, ¹ F veanegs nach §. 95 bis 98 der e attfinden.
aus der Probie Schlesien ....... 43 Konkurses kompromittirt, die Erhaltung seines hafts 1h füͤr Handel, Gewerbe und öffentliche “ . Die Einleitung des Liquidationsverfahrens begründet weder einen
-bbeeeeebeeeeen sfenz dftg h Urb Handel, 8 G uöu — möglichst gesichert und gleichwohl das Interesse der Gläubiget 1. rhesten, Ritters ꝛc. Herrn von der Brenzenorg v11“ -. gegen Verschleppung der gUichwohl as Herfüresgte rg derselhgs Heydt hier. 88 Anspruch auf Sicherheitsbestellung für Wechselaccepte veens atf se ͤ111141“X*“ 17 durch Compensationen und Executionen einzelner Kreditoren und .“ ““ wa-e ö der datchen veechsg ge daangz nach nci. h Fenbriegung Westphalen. . .... 13 gegen nachtheilige Verfügungen des Schusdners gewahrt wird. fechtung 8 Fechi hog mehsrhen sind nach den Vorschriften der Kon⸗ Pommer .*. 10 Dies Verfahren muß sich, wenn es seinen Zweck erreichen soll Intwurf zu einer nach Art. 63. der Verfassung zu erlassen⸗ drs, hag⸗ Hergehbhem 11“ 1111664A4*“ 8 ebenso durch seinen Namen als sachlich von dem Konkurs⸗Verfahren, h b dden Koͤniglichen Verordnung. ““ 99 1“ 1b Lelden. etztere wird fuͤglich zu erreichen sein, in Kaufmann oder Gewerdtreibender, über dessen Vermögen im nur zu leisten, wenn dieselben im Sinn de vonkurs⸗ die Mitwirkung des Gerichts auf das mindeste, fuͤr den Erlaß der ul; Falle der Zagsenamnecnelun der kaufmännische Konkurs zu eröffnen Ordnung Massegläubiger oder wenn ihre Forderungen nach der Konkurs⸗ 18 nöthigen Beschlüsse und Bekanntmachungen und die oberste uu ein würde, ist, so lange die Konkurs⸗Eröffnung gegen ihn nicht wirklich Ordnung bevorzugt sind. iner Familie müssen während des Liqui⸗ 1 8 5 Erfönberliche Maaß. beschraͤnkt und dagegen 8 vener aes at, ber. tigt, auf der, che Liquidation seines Ver⸗ 8 HSena eenneeish ah 8“ mehie, wasseh Vrefonge aus 89— 3 1 aufende Controle teri is⸗ § nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu provoziren, insofern ations⸗Verfahren halt 3 8 e ac E“ S ehs en crsbe * Baeescgun wigug gg c. veseE cubnets ar nachweisen kann, daß sein Vermögen vorausschcglch. “ Masse bewilligt werden, als beides nach §. 162 der Konkurs⸗Orbnung ge⸗ irenden auf der Universitaäͤt zu Greifswald im d dabei ei 9. des. f im Konkurse ll seiner Gläubiger ausreicht, und daß gleichwohl die durch die Zeitumstände währt werden darß. b Winter⸗Semester 1857 — 1858. em dabei eine ausgedehntere Mitwirkung als im Ko ver⸗ herbeigeführte Schwierigkeit der katifetion seiner Activa die prompte Alle Zahlungen, so wie die vorgedachten Bewilligun — ; z0 hetan Fall⸗ „füglich dng genzer bbsehcen Fätg, kheb, iger Erfullung der ihm obliegenden Verbindlichkeiten verhindert. Provokanten bedüͤrfen der Genehmigung der Kuratoren. Von Ostern bis mchaells 1857 waren.....eeo⸗ree⸗⸗ d. nor .“ 2 hmach Eingang des im §. G gehachten Berichts vwerden, semn
1 kaufmännischen Kuratoren gelegt wird. Zu der hiernach erforder⸗ b Der ed des Liquidations⸗Ver ahrens ist die Sicher ellun der 8 8 — Davon sind abgegangen .. . .. .... . . .. ..... lichen Mitwirkung sgarng. dit Cidns,s hne sen 889 Schuldners veas e Provokanten für seine Glaͤuhiger, die esgce Ferbei⸗ selbe nicht die Aufhebung edes Liquidations⸗ ZE“ solge 18
Es sind demnach geblieben. 8 5 4 d . — it hru des it vierwöchentlicher F M ......... .S 1.. ... B. . . in bereit sein, und in Berlin mit run eines Vergleichs mit denselben und die möglichste Erhaltung des die Gläubiger des Provokanten mit vierwe 1 Sn. mefphr sind hinzugelommen 685 Palfe — nehcgtieder be nsn hinishen ben⸗ ebolünten im Nährungsstande. s Vhrte “ 8 88 eigneten Fällen nach dem Gutachten der Kuratoren verkurzt werden
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