1857 / 304 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Preusten. Charlottenburg, 23. Dezembe Majestäten der König und die Königin machten auch gestern wieder eine gemeinschaftliche Spazierfahrt; ein Spazier⸗ gang im Freien mußte des schlechten Wetters wegen unterbleiben, doch promenirten Se. Maäjestaͤt der König noch in der Orangerie im Schloßgarten zu Charlottenburg. Gegen Abend empfingen Allerhöchstdieselben den Geheimen Ober⸗Baurath Stüͤler. Berlin, 23. Dezember. Se. Königliche Hohreit der Prinz von Preußen nahm heute früh 11 Uhr die militairischen Mel⸗ dungen und den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths Illaire entgegen. Um 1 Uhr empfing Höchstderselbe den Oberst⸗Kammer⸗ herrn Feldmarschall Grafen von Dohna. Mecklenburg. Sternberg, 21. Dezember. Der Land⸗ tag, welcher am 17. November seine Sitzungen eröffnete, ist heute ge⸗ schlossen worden. Die in dieser Schluß⸗Sitzung üͤberreichten Landtags⸗ Abschiede äußern sich über die von dem Landtage berathenen Propositionen, und zwar heißt es in dem Großherzoglich schwerin⸗ schen Abschiede, nachdem die Genehmigung wegen der ordinairen Contribution und der bewilligten Erhebung von drei Edikten der

außerordentlichen Contribution ausgesprochen, in Betreff der dritten

Proposition, betreffend das Lehnsrecht, „daß⸗Se. Königliche Hoheit

auch in diesem Jahre durch die ständische Erklärung nicht befriedigt worden. Nach den großen neuen Bewilligungen, welche Allerhöchst⸗ dieselben in der diesjährigen Vorlage wegen dieses Gegenstandes beabsichtigt haben, waren Se. Königliche Hoheit zu der Erwartung eines Hünstigeren Erfolges berechtigt. Wenn dagegen die Erklä⸗ rung Ihrer getreuen Stände nicht allein im Wesentlichen auf deren vorigjährigem Standpunkte verblieben, sondern in ihren Antraͤgen zum Theil noch weiter gegangen ist, so vermissen Se. Königliche Hoheit hierbei die zwiefache Erwägung: 1) daß die gewünschte Wahrung der vasallitischen Rechte allein von landes⸗ und lehnsherrlichen Gnade dependirt, 2) daß es nach statt⸗ ggehabter verfassungsmäßiger Ständen lediglich dem Ermessen Sr. Königlichen Hoheit unterliegt, in dieser Angelegenheit nach Maßgabe des achten Artikels des landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches weiter zu verfahren. Se. Königliche Hoheit behalten sich indessen Ihre Ent⸗ schließungen wegen dieser Angelegenheit allenthalben vor. Dagegen müssen Allerhöchstdieselben über die Art und Weise, wie diese Angelegenheit, ungeachtet der betreffenden Aeußerungen

ddes vorigjührigen Landtagsabschiedes auch in diesem Jahre behan⸗ delt . Se. Königliche Hoheit sind berechtigt, von Ihren getreuen Staͤnden eine gründ⸗

delt worden ist; Ihre Mißbilligung aussprechen. che Erwägung Ihrer Vorlagen und eine auf die Einzelnheiten erselben eingehende Erklaärung zu verlangen und werden es daher ferner nicht gestatten, daß Ihre getreuen Staͤnde, ohne sich jenen

flichtschuldigen Obliegenheiten zu unterziehen, sich erlauben, die

Allerhöchsten Vorlagen nur durch Gegenantraͤge zu beantworten.“ 8 n ähnlicher Weise äußert sich uͤber diesen Gegenstand auch der Großh. strelitzsche Landtagsabschied. Frankfurt, 22. Dezember. Das hiesige Comité zur Unter⸗ fan⸗ der Mainzer hat seine Sammlung mit einer Total⸗Ein⸗ nahme von 23,607 Fl. 33 Kr. unterm 19. d. geschlossen. (Fr. J.)

Belgien. Brüffel, 21. Dezember. Die Kammer hat heute inen in letzter Sitzung vom Kriegs⸗Minister vorgelegten Gesetz⸗ entwurf über das Kontingent der Armee für 1858 mit 67 gegen

4 Stimmen genehmigt und alsdann die waͤhrend der vergangenen

Session für Regelung des Juli⸗Kredites ernannte Kommission aufs Der bereits erwähnte Gesetzentwurf auf Vermehrung der Anzahl der Abgeordneten,

Neue in denselben Functionen bestaͤtigt.

welchen das Kabinet im Laufe der Sesffion einzubringen gedenkt, wird, so heißt es, für Brüssel die Mehrernennung von zwei und für Turnhout, Charleroi, Namur und Lüttich von je einem De⸗ putirten in Vorschlag bringen. Das Gesetz über die Nicht⸗ Wählbarkeit saͤmmtlicher Staats⸗Veamten, welches im Jahre 1848

von Herrn Tesch eingebracht und von der Kammer genehmigt⸗

wurde, soll einigen wichtigen Aenderungen unterzogen und die

Wählbarkeit aufs Neue den Provinzial⸗Gouverneuren und den⸗-

Mitgliedern des Richterstandes zuerkannt werden. (Köln. Ztg.) Großbritannien und Irland. London, 21. Dezember. Das „Court Journal“ schreibt: „Bei Gelegenheit der Vermählung Ihrer Majestäaͤt schenkte die Königin jeder der Brautjungfern einen chmuck von Diamanten und Türkis, der auf der Schulter am Aermel des Kleides getragen wurde. Die auf solche Weise aus⸗ gezeichneten Damen tragen dieses Abzeichen jedesmal, so oft sie bei Hofe erscheinen. Wir glauben, daß den Damen, welche eine her⸗ vorragende Stellung bei der Hochzeitsfeier der Princeß Royal einnehmen, eine ähnliche Auszeichnung verliehen werden wird. 14 schöne Bracelets nach demselben Muster und mit gleichen Juwelen, so wie eine Anzahl Brochen und Nadeln werden fuͤr jene Gelegen⸗ heit angefertigt. Die letzteren enthalten auf einem blau emaillirten Schilde den Namenszug der Prinzessin in Diamanten und darüber den preußischen Adler, gleichfalls in Brillanten. Das Trousseau

Allerhöchstihrer

Verhandlung mit Ihren getreuen

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der Pringessin selbst ist. heinahe fertig und wird in glänzende Ausstattung Ihrer Höniglichen Hoheit in jeder dng 88 wünh sein.“ Büehung Im englischen Heerwesen soll eine neue Reform vor werden. Man will auf die Heranbildung von Offigereg ffür sis Stab größere Aufmerksamkeit wenden, und man wird bei Nach dersetben sorgfaͤltiger als bisher zu Werke gehen. Zu dem Cn soll das frühere sogenannte Senior⸗Department zu Sandhunse ein Stab⸗Kollegium (Staff College) verwandelt werden * b vörderst 30 Zöglinge aus den verschiedenen Waffengattungen 8 Heeres aufnehmen. Jeder Kandidat muß mindestens drei 1

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gedient und das zum Capitains⸗Range befähigende Examen besan.

den haben, physisch und moralisch fuͤr den aktiven Dienst befäͤhh sein und Zeugnisse beibringen, welche dies besagen. Sind d Bedingungen erfüllt, so wird die Aufnahme von üs abhängig gemacht, bei welchem das Prinzip der freien Wettbewer⸗ bung zur Geltung kommt. Die Studienzeit dauert zwei Jahr und in jedes Jahr fallen zwei Examina. Eine wichtige Nederun ist auch die, daß die hindostanische Sprache eines der Lehrfätt bilden soll. 8

„Frankreich. Paris, 21. Dezember. Die feierliche Ver⸗ theilung der Preise und Denkmünzen an die Schüler der Kaiser lichen Schule der schönen Künste fand heute unter dem Vorsitze jes Staatsmmisters Fould statt. In dem Berichte des bestaͤndigen Secretairs wird in Betreff der Abtheilung für Maler⸗ und Bid⸗ hauerkunst erwaͤhnt, daß der Zudrang junger Leute zur Zulasfungs⸗ Prüfung im Oktober so groß war, daß die Anzahl der Plätze dee Weitem nicht ausreichte und für die neu angemeldeten Vildhaun allein eine siebente Pruͤfungswoche hinzugefügt werden mußte. S.

der Rede, welche der Staatsminister in Erwiderung des Verichte

hielt, bemerkte er unter Hinweisung auf die Vorzüge, welce die letzte Ausstellung vor denjenigen fruüͤherer Jahre gehabt, diaß sich in der Kunst rasche Fortschritte geltend machen; diese seien als eines der ersten Ergebnisse des tiefen Friedens zu betrachten, da man der Weisheit des Kaisers zu danken habe. Als ein wichtigts Ziel dieser ruhmreichen Muße bezeichnete Herr Fould die Le⸗ wahrung und Vermehrung des Schatzes guter Ueberlieferungen, und zugleich die Verbreitung und Verfeinerung jenes Kunf⸗ geschmackes, den Griechenland und Italien Frankreich vermact haben und der eines seiner ältesten Privilegien bilde. Die wegen politischer Vergehen zu Gefängnißstrafe Verurtheilten sollen in Zukunft sämmtlich in Corte auf Corsica, wohin vor Kutzem die Gefangenen von Belle⸗Isle gebracht worden, ihre Straßzei absitzen. Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. Dezember Frühere Meldungen in Betreff der allmäligen Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland finden ihre Bestätigung durch den erschienenen Ukas des Kaisers min Betreff der Regulirung der Verhältnisse zwischen Gutsbesitzern und Vauern. N dadurch auch der Umstand bestätigt, daß sich zu dieser Regulirung besonders die polnischen Gutsherren in den ehemals polnischen Gouvernements Wilna, Kowno und Grodno vor allen anderen entschlossen haben, und deshalb ist der Ukas auch speziell an diese gerichtet und ermäͤchtigt sie zur Angabe der Maßregeln behufs Aus⸗ führung ihres Planes, der jedoch nur sueccessive, wie ebenfals ge⸗ meldet, zur Ausführung gebracht werden soll. Der Ukas ist vom 2. Dezember daurt und gegenwärtig veröffentlicht. des Innern richtete in Folge desselben einen Erlaß in Betreff der Organisation der desfalksigen Kommissionen an den Kriegs⸗Genber⸗ neur von Wilna und an die General⸗Gouverneure von Kerxnec und Grodno; ferner an sämmtliche Gouverneure und Adelsvorftände aller übrigen Gouvernements des Kaiserreichs gleichsam eine Auß forderung, dem Beispiele der polni chen Gutsherren der genannten, ehemals polnischen Provinzen zu folgen, indem er alle bezüglichen Aktenstücke zur Einsicht und Kenntnißnahme beifügt. 2 Amrerika. Die in der gestrigen Nummer d. Bl. nach tele⸗ graphischer Mutheilung erwähnte Votschaft des Präsidenten außert sich über die Beziechungen zum Auslande wie folgt: „Unsere Bezichungen zu den auswärtigen Regierungen sind in an⸗ gemeinen hefriedigender Art. Das diplomatische Jerwurfniß⸗ welches n der Zeit, wo sich der letzte Kongreß vertagte, zwischen der Regi⸗ rung der Vereinigten Staaten und jener Großbritanniens „„ stand, ist zum Glück durch die Ernennung eines britischen Gesandten, unserem Lande, der einen herzlichen Empfang gefunden hat, gehoben nr⸗ den. Wärrend ecs in hohem Grade im Interesse beider rane liegt, in Beziehungen inniger Freundschaft zu einander zu srehen. düi wäͤhrend man dies davon bin ich überzeugt beiderseits 2 wünscht, hat es unser Unglück gewollt, daß fast immer eine v.eer N

Al⸗

wenn nicht gar gesährliche Frage zwischen uns und England in der Sag⸗ war. Seit dem Ursprung der Regierung haben wir Vertröge mit jenet 1 abgeschlossen und später ihren wahren Sinn und ihre wahre Bece⸗ eroörtert. In dieser Beziehung war die Convention vom wöhnlich der Clayton⸗Bulwer⸗Vertrag genannt, der unglücklichste Verträgen weil die beiden Regierungen den ersten und wichtigst⸗ alcqtas- desselben in ganz entgegengesetzter und widersprechender Weise nme Während wir in den Vereinigten Staaten glaubten, dieser Vertrag⸗ be beide Mächte auf den Fuß vollständiger Gleichheit stellen durch die

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bietet der Vertrag ihr blos,

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unterdrücken. Wenn wir nicht ernsthaft ans Werk gingen, so würden wir sie ermuthigen und auf solche Weise fürchtbar machen. Die Streitmarht, mit welcher wir dorthin gehen, muß so imposant sein, daß diese bethörten Leute die Ueberzeugung gewinnen, daß Widerstand vergebens ist. Auf

estimmung, daß keine von beiden je irgend einen Theil Central⸗ Se.-g vrkupiden 2* befestigen, oder kolonifiren, oder irgend eine gaft aber denselben beanspruchen oder ausüben foll““„, behauptet die Herrschaft uͤber dieser Stelle sie im recht⸗ britische Negierung, daß die richtige Auslegung iefer Stelle sie i mäßigen Besitze jenes ganzen Theiles von Ceutral⸗Amerika gelassen habe⸗ den sie zur Zelt des Vertrags⸗Abschlusses inne hatte; oder mit an⸗ deren Worten, daß der Vertrag von Seiten der Vereinigten Staaten eine Anerkennung des Rechtes Großbritanniens als Eigenthümers oder Schirm⸗ heern auf die ganze ausgedehnte Küste Central⸗Amerikas vom Nio Honda bis zum Hafen San Juan de Nicaragua nebst den in der Nähe lie⸗ genden Bai⸗Inseln, die ziemlich een E“ wa 5 ausgenommen, enthalte. hr gemẽ r⸗ Kap Honduras 8 ihre Stellung in E“ 1 8. die enwärtigen Grenzen hinaus auszudehnen. s ist nicht zu viel ge⸗ sos wen man Böchauptet, daß, hätte man in den Vereinigten Staaten eine solche Auslegung für möglich gehalten, der Vertrag niemals unter der Autoritat des Präfidenten abgeschlossen oder vom Senate genehmigt worden wäre. Man war in den Vereinigten Staaten allgemein überzeugt, daß, als unsere Regierung sich dazu verstand, ihre überlieferte und altehrwürdige Politik zu verletzen und sich einer fremden Regierung gegenüber zu verpflichten, in dem central⸗amerikanischen Theile unseres Festlandes niemals Gebiet zu occupiren oder zu besetzen, Groß⸗ britannien zum Ersatz für dieses Opfer in dieser Hinsicht mindestens in dieselbe Lage wie wir versetzt werden sollr. Während wir kein Recht haben, an der Aufrichtigkeit der britischen Regierung in ihrer Auslegung des Vertrages zu zweifeln, ist es zu gleicher Zeit meine feste Ueber⸗ zeugung, daß diese Auslegung dem Buchstaben und Geiste desselben widerspricht.“

Neeem Rückblick auf die bisherigen vergeblichen Unterhandlun⸗ gen mit England heißt es weiter: „Die Aufhebung des Clayton⸗Bulwer⸗ Vertrags erscheint als rathsam. Wenn zwei Nationen, wie Großbritannien und die Vereinigten Staaten, die gegenseitig wünschen und hoffentlich auch immer wünschen werden, die freundschaftlichsten Beziehungen zu ein⸗ ander aufrecht zu erhalten, unglücklicherweise einen Vertrag abgeschlossen haben, den sie in ganz entgegengesetztem Sinne verstehen, so besteht das weiseste Verfahren darin, daß man einen solchen Vertrag durch beider⸗ seitige Einwilligung abschafft und von vorn anfängt. Wäre dies rasch geschehen, so würden alle central⸗amerikanischen Wirren wahr⸗ scheinlich bereits zur Zufriedenheit beider Theile geschlichtet sein. Die mit Erörterung des Sinnes des Clayton⸗Bulwer⸗Ver⸗ trags verbrachte Zeit würde diesem löblichen Zwecke gewidmet gewesen sein, und die Aufgabe hätte um so leichter gelöst werden können, als das Interesse der beiden Länder in Central⸗Amerika dasselbe ist, da es sich darauf beschräͤnkt, den Transit über alle Straßen des Isthmus zu sichern. Während das meine Ansichten find, werde ich mich doch nicht weigern, zu einem billigen Abkommen in der central⸗amerikanischen Frage beizutragen, welches der Sache nach nicht unverträglich mit der ameri⸗ kanischen Auslegung des Vertrages ist. Die britische Regierung hat neulich Vorschläge gemacht, die eine freundschaftliche Gesinnung athmen, welche ich von Herzen erwiedere. Ich darf es aber noch nicht wagen, eine Meinung darüber auszusprechen, ob dieser neue Versuch einen glück⸗ lichen Erfolg haben wird. Doch wird dies sich bald entscheiden.“

Mit Bezug auf Spanien spricht die Botsfchaft von den Beleidi⸗ gungen, welche dieses Land der amerikanischen Flagge zugefügt habe, und fährt dann fort: „Unser gegenwärtiger außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister hat um seine Abberufung gebeten, und es ist meine Absicht, einen neuen Gesandten nach Spanien zu schicken mit beson⸗ deren Instructionen hinsichtlich aller zwischen den beiden Regierungen schwebenden Fragen und mit dem Entschlusse, sie wo möglich rasch und freundschaftlich zu erledigen.“

Sodann kommt China an die Reihe. Der Präfident sagt: „Wäh⸗ rend unser Gesandter angewiesen worden ist, eine neutrale Stellung in Bezug auf die gegenwärtigen Feindseligkeiten in Canton anzunehmen, und mit dem britischen und französischen Gesandten herzlich cooperiren wird bei allen friedlichen Maßregeln, die darauf abzielen, durch vertragsmäßige Stipulationen jene gerechten Zugeständnisse an den Handel zu sichern, welche zu erwarten die Nationen der Welt ein Recht haben, und welche zu versagen China nicht lange erlaubt werden kann, hege ich nach den mir zugegangenen Mittheilungen keinen Zweifel, daß die Gesandten ein⸗ trächtig handeln werden, um ähnliche Handelsverträge für jede der Mächte, die sie repräsentiren, zu Stande zu bringen.“

Ueber Walker's Expedition wird gesagt: „Trotz dieser Vorsichts⸗ nmaßregeln ist die Expedition von unseren Ufern aus entkommen. Aus solchen Unternehmungen kann dem Lande unmöglich etwas Gutes er⸗ wachsen, und sie haben seinem Interesse und seinem guten Nufe bereits vielen Schaden zugefügt. Sie haben die friedliche Einwanderung aus den Vereinigten Staaten nach den Staaten Central⸗Amerika's verhindert, die jedenfalls für alle dabei Betheiligten sehr segensreich gewesen wäre. Auch wenn man die Sache von der pekuniären Seite betrachtet, haben unsere Mitbürger durch die Besetzung und Sperrung der Transitstraße zwischen den beiden Meeren schwere Verluste erlitten. Der Führer der neulich ab⸗ gegangenen Exredition ward zu New⸗Orleans verhaftet, jedoch gegen Finterlegung der ungenügenden Cautionssumme von 2000 Dollars in Freiheit gesetzt. Ich empfehle die ganze Angelegenheit der ernstlichen Aufmerksamkeit des Kongresses, da ich glaube, daß unsere Pflicht und unsere Interessen, so wie unsere Nationalehre es erheischen, daß wir W““ welche unsere Bürger davon abhalten, solche Frevelthaten

egehen.“

der Präsident kündigt ferner seine Absicht an, von Paraguay Ge⸗ nugthuung für gewisse Beleidigungen zu erlangen. 1

Der Mormonen wird in folgender Weise Erwähnung gethan: „Keine weise Regierung kann ein solches wahnsinnig⸗fanatisches Treiben, wie es unter den Mormonen in Utah herrscht, gleichgültig mit ansehen. Es ist dies die erste Rebellion, die in unsern Gebieten vorgekommen ist, und schon die Menschlichkeit gebietet, daß wir die E

rung in dauernder Weise

diesem Wege kann Blutvergießen vermieben werden. Wir können sie aufs beste überzeugen, daß wir ihre Freunde und nicht ihre diesen Zweck zu erreichen, wird es nöthig sein, in Gemäßheit der Voran⸗ schläge des Kriegs⸗Ministeriums vier weitere Negimenter auszuheben, was ich dem Kongreß dringend anempfehle. Ich bedauere, bei dem gegenwär⸗ tigen gedrückten Zustande der Einnahmen des Landes eine solche Maß⸗ regel vorschlagen zu müssen.

Feinde sint. um

nüss Allein ich hege das Vertrauen, daß der Kongreß, es koste was es wolle, dazu helfen wird, den Aufstand zu unter⸗

drücken und die Souverainetät der Verfassung und der Gesetze im Gebiete

Utah wieder herzustellen und aufrecht zu erhalten.“

Auf die Finanz⸗Krisis Bezug nehmend, erklärt der Präfident, der

Ausfall in den Einnahmen und die Höhe des von dem letzten Kongresse

votirten Budgets werde vielleicht vor Ablauf der gegenwärtigen Sessio ein Gesetz e machen. Den Grund der Krisis Feibft erblickt er ledig lich in dem aus

System, welches zu den leichtsinnigsten Speculationen verführe.

diese Befugniß jetzt wohl nicht gut bestreiten könne. Banken an 1400, und mit Ausnahme der

chweifenden und verkehrten Papiergeld⸗ und Bank⸗Kredit⸗ S leichtsinn Von den Staatsbanken sei, obgleich dies eigentlich ihrer Pflicht widerstreite, seit so langer Zeit Papiergeld zur Circulation emittirt worden, daß man ihnen Es seien dieser Bank von Louifiana

gebe es keine die Einlösbarkeit ihrer Noten verfügenden Bestim⸗

mungen. Die Folge sei

gewesen, daß ihren Kellern sich auf

58,349,838 Dollars, die Noten⸗CEircu⸗

der Baar⸗Vorrrath in

lation auf 214,778,822 Dollars und der Betrag der Depositen auf

230,351,352 Dollars belaufe. Diese Erscheinung sei um so merkwürdiger,

als in den letzten 8 Jahren 400,000,000 Dollars in Gold aus Californien

hereingeströmt seien. Als Heilmittel schlägt der Präsident folgende Maß⸗ regeln vor: Jede Bank hat wöchentlich einen Ausweis über ihre Lage zu liefern. Sie hat eine reelle Metall⸗Basis für die Noten⸗Circulation dadurch herzustellen, daß sie die Apoints der Banknoten erhöht, und zwar so, daß Anfangs nicht unter 20 Dollars, später nicht unter 50 Dollars herunter gegangen werden darf. Außerdem sollen die Banken gehalten sein, mindestens einen Dollar Gold oder Silber auf je 3 Dollars Noten und Depositen in ihrem Baarvorrathe zu haben und gleich mit dem Augenblicke, wo sie suspendiren, die Liquidation eintreten zu lassen. Außerdem wird ein auf alle Banken der Union anzuwendendes gleich⸗ mäßiges Bankerott⸗Gesetz anempfohlen, kraft dessen es ein unum⸗ stößliches organisches Gesetz für die Existenz einer jeden Bank sein würde, 8 888 Einstellung der Specie⸗Zahlungen ihren bürgerlichen Tod herbei⸗ ührte.

Meber den Tarif bemerkt die Botschaft: „Er ist erst seit so kurzer Zeit in Wirksamkeit gewesen und unter Umständen, die einer angemessenen Entwickelung seiner Resultate als einer Einnahme⸗Maßregel so ungünstig waren, daß ich es, zum wenigsten fürs Erste, als nicht ratbsam betrack zu einer Revision desselben zu schreiten.“

Die Botschaft thut ferner eines zu Konstantinopel vor Kurzem zwi⸗

schen den Vereinigten Staaten und Perfien abgeschlossenen Freundschafts⸗ und Handelsvertrages Erwähnung und bittet den Kongreß um Bewilli⸗ gung der zur Sendung eines Vertreters nach Teheran nöthigen Gelder. Die Kansas⸗Wirren werden weitläufig besprochen. Der Präsident er⸗ klärt den Konvent von Lecompton für legal und sucht nachzuweisen, das das Programm desselben unter den obwaltenden Umständen seinen Zweck erfülle, da es dem Volke die einzige wirklich wichtige Frage, um die es sich bei der Verfassung handle, nämlich die Sklaven⸗Frage, unterbreite. In der Sitzung des Kongresses am 9. Dezember suchte der Secvetair des Schatzes in seinem Berichte um die Ermäche⸗ gung zur Emission von Schatzscheinen zum Betrage den nicht mehr als 20,000,000 Dollars nach, die in einer bestimmten Frist und zu einem bestimmten Zinsfuß einlösbar sein wüͤrden. Er will don dieser Befugniß jedoch nur im Notbfalle Gebrauch machen. Der Bericht spricht sich ferner gegen bobe Schutzzölle aus und auf freieren Handelsverkehr mit dem Auslande. Es waren neuere Nachrichten uͤber die L in New⸗YVork eingelaufen. Man glaudte, daß Johnston, Alexander und Cook befebligten drei Heeres sich naͤchstens konzentriren wuͤrden. Gouverneur SCummens und die uüͤbrigen Territorial⸗Beamten waren entschloßen, wo mögich in die Stadt am Salzsee einzuruͤcken. Es datte ein Scharmützel stattgefunden, in welchem 3—4 Mormenen gefangen Zeuseamten worden waren. Die Ruhestöͤrungen auf der Ervie Sadn varden unterdrückt worden.

Petersburg, Dienstag, 22. Dezemder, Nachmitses. (Wer s haben die Rusen 13 Nards mit

Tel. Bur.) Am 13. November 3000 Tscherkessen geschlagen. In Folge dessen i die ganze Sis tawia geraͤumt und sind alle daseldst befindlichen Ortschaiten der⸗ brannt worden. Die russischen Truppen daden de Winterguarheir bezogen.

Die Wasserflaäche der Rbeindrerins deißss EEII“

der esereasertchen vande, nach ewer ᷣAAnenen BIe

Iinͤ raphische Quadratmeilen. In diesem AWdw hr X

Landseen, 1,081.¶ O.⸗M. schif⸗ und Koßdarver anderer Gewaässer enthalten. Her Gehnaneunms 111“ v 141A6“

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