1858 / 4 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wna Tak & 6 vnmhat 899 n 8 , 2. 4,-hh X* schriften unterworfen, also namentlich au zan bvo Real⸗Anerbieken.

Ob die Hinterlegung statt der Zahlung zulässig oder ge⸗ boten sei, haben die Expropriations Berechtigten in jedem ein⸗ zelnen Falle nachzuweisen. In den meisten Fällen find sie in der Lage, diesen Nachweis schon vof Erlaß des Expro⸗ priations⸗Urtheiks zu führen, und es erscheint zweckmäßig, daß in einem solchen Falle die Eimwrisung in den Besfitz un⸗ bebingt gegen Hinterlegung der vorläufigen Entscng Summe beautragt und vom Gericht verordnet wird. Die wenigen Füälle, in welchen die Nothwendigkeit einer Hinter⸗ legung erst nachträglich, z. B. durch spätere Arreste, eintritt, können bei der Execution leicht nachgewiesen werden. Hinsichtlich der Art und Weise der Hinterlegung, namentlich der Aufbewahrung der darüber sprechenden Dokumente, wird

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Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 2. Januar 1858 betreffend die Zte Verloosung der Staats⸗Prämien⸗Anleihe b

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„Die Ziehung der Prämien von denjenigen 1700 Stück Schuld⸗ verschreibungen der Staats⸗Prämien⸗Anleihe vom Jahre 1855, welche zu den nach unserer Bekanntmachung vom 15. Septem⸗ ber v. J. gezogenen 17 Serien gehören, wird am 15ten d. M., um 9 Uhr, beginnen. Dieselbe wird in unserem Sitzungszimmer,

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Namens Sr. Koͤniglichen Hoheit den außerordentlichen Landtag 8 eröffnet erklärte. Hierauf übergab der bisherige Vorsitzende es Landtags, Präͤsfident Maul, den Vorsitz an den Abgeordneten Karst als Alterspräsidenten, und dieser leitete die Wahl eines neuen Präsibenten ein, als deren Ergebniß die Wiedererwäͤhlung des vorigen Präsidenten Abgeordneten Maul mit allen außer seiner eigenen Stimme verkündigt wurde. Die Anberaumung einer nächsten vFrttichen Sitzung konnte, wie das Präftbiuüm erklärte, zur Zeit noch nicht erfolgen. (Weim. Ztg.)

Luxemburg, 2. Januar. In der letzten Sitzung unserer

Kammer ist von einer eigens dazu ernannten Kommission eine

Adresse an den König vorgeschlggen worden, welche die letzte Ordonnanz vom 17. November, burch die eine abermalige Aen⸗ derung des Wahlgesetzes angeordnet ward, bekämpft. Die Regie⸗ rung verlangte die Vertagung der Debatte, und diese ward auf

von Macao vor Anker lag.“

begeben. Der Rest der Flotte war in dem oberen Theile des

Flusses postirt, um im Stande zu sein, sich unter den Mauern von Kanton aufzustellen und diese Stadt zu bombardiren, während die Landungs Truppen Sturm sollte jedoch erst stattfinden nach einer vorher an den Vice⸗

sie von der Landseite her angreifen. Der

Köͤnig ergangenen Aufforderung, sich zu ergeben. Lord Slgin, vom britischen Legations⸗Seeretair S. häatte eine lange

onferenz mit dem Baxron Gros gehaht, dessen Flotte in der Nähe des Forts

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B.“ Nr. 92, öffenklich in Gegenwart eines Notars statt⸗ nden.

„Die Nummern der gezogenen Schuldverschreibungen und die Praͤmien werden demnaͤchst durch hiesige Zeitungen und durch die

eine naäͤhere Regulirung vorhehalten. Bis dahin sind die Farüber bestehenden Vorschriften zu befolgen.) 920 5) Der bei dieser Veranlassung ethobene Zweifel, 8 bb über die vorläufig festgestellte Entschaͤdigung ein Col⸗

Montag festgesetzt. (Köln Z.) Frankreich. Paris, 3. Januar.

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Paris, Dienstag, 5. Januar, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.)

Gestern war unter des

Der „Monitenr“

locationsverfahren stattfinden könne, obgleich der Kauf⸗ preis noch nicht definitiv festgestellt und deshalb auch nicht

zur Vertheilung geeignet sei, ist nicht als begründet anzuerkennen. Die für die Unzu⸗ lässigkeit des venge nee dee angeführten Art. 749 unnd 775 der bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung passen auf den Fall n6 4 einer Zwangsveräußerung nicht. In einem Verfahren der Art sfeeht der Verkauf unter den Parkeien unwiderruflich fest, die sßppothekargläubiger haben keinen direkten Einfluß auf die Bestimmung des Kaufpreises und somit auf den Verkauf esfelbst durch Purgations⸗Verfahren und Uebergebot; nur 8 die Höhe des Kaufpreises kann einer Aenderung in einem besonders vorgeschriebenen Verfahren unterliegen, jedoch auch dies nur dann, wenn die Interessenten sich veranlaßt sehen, ein solches Verfahren einzuleiten. Wenn und so lange dies nicht geschieht ist der vorläufig festgestellte Kaufpreis dem definitiven gleich zu achten. Ein analoges Verhältniß könnte eher in den Fällen der Artikel 1617 bis 1622 des bürgerlichen Gesetzbuchs ebei Ansprüchen auf Vermehrung oder Verminderung des Kaufpreises gefunden werden. Im Expropriations⸗Verfahren kann die mögliche Erhöhung oder Verminderung des Kaufpreises auch keine besonderen Schwie⸗ rigkeiten für die Collocation erzeugen, da es einer Löschung der nicht utiliter locirten Gläubiger, die ohnehin kein Recht Naan dem Immobile behalten, nicht bedarf und die Interessen⸗ n99 ¼ ten hinreichende Zeit haben, um während des Collocations⸗ Perfahrens die Klage auf definitive Feftstellung der Entschäͤ⸗ ddigung anzustellen und dadurch nicht eine Wiederholung, eondern eine Ergänzung des Collocations⸗Verfahrens zu be⸗ hvirken. Es wird auch kein Bedenken hahen, waͤhrend eines solchen Prozesses der gänzlichen Erledigung des Collocations⸗ Verfahrens, so weit als nöthig, Anstand zu geben. 6) Die Gerichtsvollzieher sind darauf aufmerksam zu machen, daß eine einfache Hinterlegung, ohne vorheriges Zahlungs⸗ AQunerbieten, nur in den Fällen des Art. 25 des Gesetzes vom 8. März 1810 genügt, in allen übrigen Fällen aber die Exfordernisse der gewöhnlichen, die Stelle der Jahlung vertretenden Hinterlegung beobachtet sein müssen. Dieselben haben sich, vor Vollstreckung des Expropriations⸗AUrtheils, nachweisen zu lassen, ob der eine oder der andere Fall einer Hinterlegung porliegt.

Wird von dem Auszuweisenden durch Vorlegung des darüber aufgenommenen Gerichtsvollzieher⸗Akts oder einer Bescheinigung des Orts⸗Bürgermeisters dargethan, daß das im §. 4 des Gesetzes vom 25. Mai 1857 vorgeschriebene Verfahren beantragt ist, so muß der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung des Urtheils so lange aussetzen, bis ihm durch eine Bescheinigung des Friedensrichters die Erledigung jenes Verfahrens nachgewiesen wird.

Andererseits ist darauf zu halten, daß die Gerichts⸗ vollzieher nicht durch nnbegründete Bedenken die Vollstreckung der Urtheile verzögern. S

Sie werden veranlaßt, darauf zu achten, daß diese Verfü Sie n zu achten, daß diese Verfü gleichförmig befolgt werde. EEWI 8

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11 . 8 1 8 Heil. 2 Der Justiz⸗Minister.

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ö. T 1A““ en Königlichen Herrn General⸗Prokurator zu Cöln.

Amtsblätter bekannt gemacht werden. Berlin, den 2. Januar 1858.

12 Haäaupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

MNatan. Gamet. Nobiling. Guenther.

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Berlin, 5. Januar. Se. Masestät der Köuig haben Aler⸗ gnädigst gerubt: dem Ober⸗Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt Dr. Wegner beim 8ten Infanterie⸗Regiment (Leib. In fanterie⸗Regiment) die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Civil⸗Verdienst⸗

Ordens vom Niederländischen Löwen zu ertheilen. S 9 111 99 *ℳ

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Akademie zu Münster im Winter⸗

nuh. basem eser 185 9. . , h,

Von Ostern 1857 bis Michagelis sind gewesen 402 Davon sind abgegangen.. K Es sind demnach wetabene. Dazu sind in diesem Semester gekommen.. AF Die Gesammtzahl der immatrikulixrten Studirenden beträgt also..... Davon befinden sich:

F der theologischen Fakultät nne

i der philosophischen Fakultätt. .. vee n . 219

Summa TI6 Außerdem besuchen die Akademie, als Hospitanten, die zum Hören dder Vorlesungen berechtigt ind u..

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MRichtamtliches.

. Charlottenburg, 5. Majestäten der König und die Königin wohnten vorgestern Vormittag dem in der Schloßkapelle hierselbst vom Hofprediger von

Januar. Ihre

Hengstenberg gehaltenen Gottesdienste bei. Hierauf promenirten Se. Majestät mit dem Flügel⸗Adjutanten vom Dienst und machten dann in Begleitung Ihrer Majestät der Königin eine Spazier⸗ fahrt durch Schöneberg und die neuen vor dem Potsdamer Thore belegenen Straßen.

Berlin, 5. Januar. Die Preußische Bank hat heute den Diskont für Wechsel auf 5 ½ pCt., für Lombard auf 6 pECt. er⸗ mäßigt.

Sachsen. Weimar, 4. Januar. Heute Vormittags 10 Uhr fand die Eröffnung des durch Großherzogl. Dekret be⸗ rufenen auße rordentlichen Landtags durch das, von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge zu diesem Behufe bevoll⸗ mächtigte Gesammtministerium statt.

Die Großherzogliche Propositionsschrift, welche Herr Staats⸗ rath Stichling vortrug, erwähnte, daß die allgemeine Handelskrisis auch die Industrie des Großherzogthums berührt und daß die Staats⸗Regierung, um dauernde Nachtheile abzuwenden, die Aufwendung außerordentlicher Mittel beschlossen, dazu aber die Mitwirkung der Stände fuͤr erforderlich erachtet habe. Indem wegen alles Weiteren auf ein dem Landtage vertraulich mitzutheilendes Dekret nebst einem damit im Zu⸗ sammenhange stehenden Gesetz⸗Entwurfe Bezug genommen ward sprach die großherzogliche Proposilionsschrift die Hoffnung aus, daß der Landtag den Vorschlägen der Staatsregierung bereit willig entgegenkommen werde, eine Hoffnung, welche Herr Staats Minister von Watzdorf demnächst auch mündlich ausdrückte, indem e

Z.

Kaisers Vorsitz in den Tuilerieen Ministerrath. bringt eine Anzeige über das „Adels⸗Jahrbuch für 1858“ von Borel d'Hauterive. In diesem „Annuaire de la noblesse“, welches in diesem Jahre, wie der „Moniteur“ bemerkt, über hundert Sei⸗ ten stärker als in früheren Jahren ist, befindet sich namentlich eine Liste aller mit Majoraten von 1808 bis 1848 geschaffenen Adelstitel, so-wie eine Abhandlung über Fragen adeliger Namen, Titel und Wappen. 8 6 8

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Türkei. Aus Jassy, 2. Januar, wird durch telegraphische Depesche die (bereits gestern von uns gemeldete) Nachricht von der Schließung des moldauischen Divans bestätigt. Sie

erfolgte am 2. Januar, nachdem die Versammlung den garanti⸗

renden Maͤchten ihren Dank votirt hatte. In den vorhergegan⸗ genen letzten Sitzungen hat der Divan unter Inhetrachtnahme der Wuüͤnsche des Bauernstandes die Abschaffung des Frohndienstes beschlossen und dabei den Bauern das Recht auf die Benutzung einer Strecke Landes auf den adeligen Gütern zugesichert. Der Divan hat auch die Sakularisirung in der Verwaltung der geist⸗ lichen Güter beschlossen und sich grundsätzlich für feste Geld⸗ besfoldung, welche der Stäat fortan den Mitgliedern des Clerus

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eisten solle, qusgesprochen.

8 Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. De⸗ ember. Heute kam das Gutachten des Bank⸗Ausschusses in Be⸗ treff der Königlichen Proposition über die Anleihe, mit den

durch die neulich erfolgte Abstimmung des Reichstages veranlaßten

Redactions⸗Veraͤnderungen, wiederum in allen vier Ständen zur

Berathung. Der Bauernstand lehnte das Gutachten auch diesmal ab, während die drei übrigen Stände es annahmen.

Demnach ist die Aufnahme einer Anleihe von 12 Millionen Thaler Reichs⸗ münze im Auslande unter den von der Regierung für gut he⸗ fundenen Bedingungen vom Reichstage genehmigt; die Vertheilung

dder Belehnungen aus diesem Fonds hatte der Bank⸗Ausschuß den Buank⸗Bevollmächtigten zu überlassen vorgeschlagen. Der „Garan⸗

ie⸗Verein“ ist nach

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längeren Berathungen gestern zu Stande ge⸗

3 änemark. Kopenhagen, 2. Januar. Unterm 29. De⸗ zember ist ein vorläufiges Gesetz erschienen, wonach in Daͤnemark fortan höhere Zinsen, als die bisber gesetzlichen von 4 pECt., für Darlehen auf festes Eigenthum verabredet werden duͤrfen.

Amerika. Der fällige Dampfer „Europa“ ist aus New⸗ Vork in London den 4. Januar eingetroffen, überbringt 2,337,742 Dollars an Contanten und Nachrichten bis zum 23. v. M. Nach denselben hat der Senat die Ausgabe von 20 Millionen Tresorscheinen bewilligt. Fonds waren gedrückt und die Preise für Mehl und Baumwalle niedriger. Der „Adriatic“ war aus Europa eingetroffen. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat Instructionen an ie Befehlsbaber der Kriegsschiffe an der central⸗amerikanischen üste abgeschickt, um dem Unternehmen Walker's Einhalt zu thun. 1 Aus Costarica erfährt man, daß die von San José aus nach Europa bestimmte Post Hipps’' Point von 50 Walker'schen Flibustiern besetzt fand, und die Regierung in Folge dessen 490 Mann gegen Walker abgesendet hat. General Canas, der die obschwebenden Differenzen zwischen Costarica und Nicaragua ordnen ollte, wird binnen Kurzem in San Joseé zurückerwartet. In Bolivia hat die insurrectionelle Partei gesiegt.

Dr.

Linares, das Haupt derselben, ist zum provisorischen Präsidenten

worden, der bisherige Präsident, General Cordoba, hat 666111EAöAE 8 Asien. Ein Schreiben aus Kanton vom 11. November meldet Folgendes über die von den Englaͤndern getroffenen Dis⸗ ofitionen, um die genaunte Stadt anzugreifen: „Am 16. No⸗

vember sollte das Admiralschiff „Kalkutta“ sich nach der Tiger⸗Insel

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Die heutige „Patrie“ dementirt die vom „Spectateur“ gebrachte Nachricht vom dem Bestehen eines von Oesterreich und England unterzeichneten Protokolls, welches eine Art von Bündniß zwischen diesen beiden Mächten zum Zwecke hat. Deer heutige „Moniteur“ meldet, daß der auf den 6. d. fest⸗ gesetzte Ball wegen einer leichten Unpäßlichkeit der Kaiserin bis zum 9. verschoben worden ist.

Die Zproz. wurde nach Schluß der gestrigen Börse zu 70, 20 gehandelt.

Marktpreise. .

Berlin, den 4. Januar.

en 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf.

Zu Wasser: Weizen 2 Thlr. 18. Sgr. 9 Pf., auch 2 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. Raggen 1 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. Gtosse Gerste 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 5 Sgr. Erbsen 2 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. 1uu“.“ Fes 8 Sonnabend, den 2. Januar. bye aus

Das Schock Stroh 9 Thlr. 10 Sgr., anch 8 Thlr. 25 Sgr. Centner Heu 1 Thlr. 10 Sär⸗ geringere Sorte auch 1 Thlr.

Kartoffeln, der Scheffel 25 Sgr., auch 15 Sgr., metzenweis 1 Sgr. 9 Pr, aueh 1 Sgr. 3 Pf. dee zsit UImN

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Leipzig, 4. Januar. Leipzig-Dresdener 291 G. Löbau-LZit- tauer Litt. A. 52 ½¼ Br.; do. Litt. B. —. Magdeburg-Leipziger I. Emis- sion 254 G.; do. II. Emistion —. Berlin-Anhalter 2. Berlin- Stettiner —, Cöln-Mindener —. Thüringische 124 ½ 6G. Eriedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes- bank-Aetien Litt. A. u. B. 101 Br.; do. Litt. C. —. Braunschweiger Bank-Actien —. WMaimmische Bank-Actien 101 ¾ Br. Oesterreichisehe Sproz. Metalliques 78 ½ G 1854er Loose —. 185 er National- Anleibhe 81 ½ Br. Preussiseche Prämien-Anleihe —.

Kongtantinopel. 22. Dezember. Wechsel-Cours: Lon- don 3 M. 159 ½ 160; Marseille 250; Wien 580; Priest 575; Genua 246. Valüàten etwas billiger.

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Hamburg, 4. Januar, Nachmittags 2 Uhr 40 Minuten. Sehr begehrt bei wenig Geschäft. Disconto unverändert.

Schluss-Course: Stieglitz de 1855 98 ¾. gproz. Spanier 36. 1proz. Spanier 24 ¼. National-Anleihe 81 G. 5proz. —. Mexikaner —.

Getreidemarkt: Weizen steigende Tendenz. Roggen befestigt sich etwas. Oel loco 24 ½, pro Mai 24 ½, ¼. Kaffee ziemlich fest.

Fvankfrart n. F., 4. Jauuar, Nachmittags 2 Uhr 30 Minuten. Günstig und lebhaft bei höheren Coursen.

Sehluss-Course: Neueste preussische Anleihe 111 ½. Kassenscheine 105. Cöln-Mindener Eisenbahn-Actien —. Wilhelms -Nordbahn —. Ludwigshafen eben 146 ¾. Frankfurt- Ilanau —. Berliner Wechsel 105 ¼ Br. Hamburger. Wechsel 88 ½ Br. Londoner Wechsel 117 ⅛. Pariser Wecksel 93. Amsterdamer Wech- sel —. Wiener Wechsel 112 ½¼. Frankkurter Bank-Antheile —. 3proz. Spanier 37. ·roz. Spanier 251 %6. Kurhessische Loose 39 ½. Badi- che Loose 49 ½. 5 5roz. Metalliques 76 ½. 1 ½proz. Metalliques 67. 1854er Loese —. HOesterreichisches National-Anlehen 79 ½. Oester- reiehische Bank-Antheile 1088.

Wien, 4. Januar, Mittags 12 Uhr 45 Minuten. Bur.) Wenig Geschäft. Anfangs flauer.

Silber-Anleihe 93. 5 proz. Meialliques 81 ¾. 4 ½ͥproz. Metalliques 71 ½. Bankactien 991. Bank-Interims-Scheine —. Nordbahn 178. Loose 107. Naticonal-Anlehen 84 ½. London 10, 17. Hamburg 78 ½.

Preussische Friedrich-

(Wolff's Tel.

Paris Gold 7 ½. Silber 6.

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