Namen der Städte.
eten geggen, Gerste.
88
8 ut.
*
1““
Hafer. 8
feln.
10) Trier .. 11) Saarbrücck .. 12) Kreuznach... 13) Simmern. 14) Coblennz 15) Wetzlar.
60*½ 608
182 50 2
—
5 2 4 0 12
35 36 + 368α
38 1
21¾ 22 27 17
Durchschnitts⸗ Preise
13 preuß. Städte 8 posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte schlesischen Städte sächsischen Städte westphäl. Städte
der
rheinisch.
Bekanntmachung vom 15. Januar 1858 —
Städte 1
65 8 63 ¼ 74 8
74 1
2 7⁰½ —2 1 76 12
73
38 46 41
2
49 8
29 36 1 31 8 38 379
fend die in der 22sten, 23sten und 24sten Ziebhung
bis jetzt nicht abgehobenen Prämien.
In Gemäßheit der öffentlichen Bekanntmachung vom 30. Julim 1832, das von der Seehandlungs⸗Societät unternommene Prämien⸗ geschäft betreffend, machen wir hiermit darauf aufmerksam, daß: 1) aus der 22sten, am 16. Oktober 1854 stattgefundenen Ver⸗ loosung folgende, am 15. Januar 1855 zahlbar gewesene Prämien à 105 Thlr.:
Seehandlungs⸗Prämienscheine ausgeloosten,
Nr.
Nr.
Nr. — Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
2,935 92
13,788 99 13,800 17,051 22,379 24,530 30,483 31,641 42 33,044 42,857 60
12,859 60 47,231 52,813 24 57,551 850
52 53
64,509 30
1 76 100,061 2) aus der 23sten, SDgoagen stattgefundenen Verloo 1856 zahlbar gewesene Prämien:
69,313 77,289 84,242 85,875
’85 87,927 89,701
97 94,811
14 %
19
113,348
50 113,941
62 114,572 127,745 128,107
10
102,0901164,228 am 15. Oktober 1855 und an den
716,52⁷ 148,103
150,775 163,915
165,560
89
16
26 27
53
192,740
67
194,540 197,778
79 204,620
210,958
211,741 42 47
95
8
219,184
99 [230,717
205,827 205,940 210,955 56 37
51 53
244,418
249,451 291,844
folgenden sung folgende am 15. Januar
Nr. zu
Hi.
Nr. zu
6.*
Nr. zu
v77
Nr. zu ꝗFℳϑ. ½
168
96 96 96 96 110 100 100 100 120
38085 38,770 51,026 45 56,012 15 20 60,231 60,899 72,417 5
98
107,9035
150 110
111,9351
I15,1
116,151 78 117,275 118,869 125,161 64
127,524
100 96 100 96 110 96 100 96 96 120 100 100
96
96
141,380
76 92 155,649 58 60 96 160,018 90 91 168,003
169,302 99
171,578
176,204 8
178,843
82 184,990 188,217
21 197,478 200,130 204,955 206,604 85 206,700 211,212 79 211,397 212,209 214,297 222,271 73 223,359 226,675 78 80 83 236,945 244,162 250,069 251,679 95
100 96 120 100 100 100 100 96 110 110 96 100 96 96 100 100 100 96 96 96 96 96 96 110 100 96 96 96
11“ 3) aus der ästen, am 15. Ok loosung folgende, am 15. Januar 1 Prämien à 110 Thlr.:
* 88
“ 1n 22 8 tober 1856 1stattgefundenen Ver⸗ 857 zahlbar gewesene
r⸗
—
Nr. Nr. Nr.
Nr. 8 —
den Fürsten zu dseFaler. diceenen und Hohenzollern⸗Sigmarin⸗
2,715 50 02
7,855 56 6
95
8,010 64
65 68 11,715 39 49 11,800 14,285 30,144 177
83 30,804 31 31,543
76 32,301
70 34,243 49
36,978
58,957 77
63,003
t
Iu 8
47771,604 92,214 71,823
97771,920
68 72,938 73,429 89
2174,570
35,153 75,902
78,533
Bekanntmachung vom 30. Laufe von vier Jahren, nicht abgehobenen
87,4 ’84 V 11 7,570
89,106 118,606 21 1
89,692 94 96
Sea 64
122,302 11 49 57 65 66 67 68 22,605 123,141 124,919 73 129,060 69 129,148 133,701 10
48
49
57
65
15 17 ““ 34 36 93,013 14 58 65
38 98
44
92
29 30 65 84 ’85 66 86 93,814 87 15 92 83 93 84 98 99 99 96,316 2,000 28 29 36 50] 23 135,956 51 138,677 67]1¼ 69 80 99 6 99,248 [138,804 90 101,051 5 91 52 64. 81 140,318 14. 82 29 83 55 42 84 64 85 91 141,448 94 93 101,816 50 36 51 16 37 52 7 38 53 110,418 87 96 117,572 73 74
75
94 32 91
92 93
37 38
65
166,238
362 142,520
p “ 4bV—
23
24
9½
20 26 27 28 29 30 31 32 33 34
35
36 37 38 39 40 41 42 43 4 45 46 47 48 49 149,808 152,511 91 99 153,981 8 ’85 86
17 18 156,203
4 .
210
97
166,247 81 91 167,445 149 8. 24 1
167,720 97
81 16 17
174,682
177,680 181,659
18 187,524 36
188,910
205,121
9 236,513
192,565
202,747
203,037 38
66
67
68
69
70 203,134 11G
63 80 207,927 77
84 208,815 16
18
43
49 215,229 231,712 70
[86 236,419 50
29 237,322 238,144 243,639
41 244,946 245,524
31
32 250,137
70
84
’86
heute nicht erhoben worden sind.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät Scheller.
Camphausen. L
Die Inhaber der bezeichneten Praͤmienscheine werden daher unter Verweisung auf den weiteren Inhalt des §. 6 der gedachten Juli 1832 daran erinnert, daß die im vom Tage ihrer Zahlbarkeit an gerechnet, rämien verwirkt sind und der Allerhöchsten Be⸗ stimmung gemäß zu milden Zwecken verwendet werden. Berlin, den 15. Januar 1858.
8
von Mü⸗ Se. eben,
Der Erb⸗Kämmerer im Plotho, von Parey. 1
gekommen: Se. Excellenz der Staatsminister a. D. und Ober⸗Präsident der Provinz Westfalen,
nster.
Dr. von Duͤesberg,
Excellenz der Staatsminister a. D. Graf von Alvens⸗
von Erxleben.
Herzogthum Magdeburg, Freiherr von
der Königlich Portugiesische außerordentliche Gesandte und
86
.“ 1XXX““ “ 8 “ Seine Majestät der Koͤnig haben zu den nachstehenden, von en Hoheiten beschlossenen Verleihungen des Fürstlich Hohenzollern⸗
chen Haus⸗Ordens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen geruht. Es pasen hinnen? fieseh eem ene ch , a e
deas Ehrenkreuz erster Klasse in Brillanten: 8 be⸗ vollmäͤchtigte Minister am Königlich Großbritannischen Hofe Dom Francisco d’'Almeida Portugal, Graf von Lavradio;
“ das Ehrenkreuz zweiter Klasse in Brillanten: der Koͤniglich portugiesische Legationsrath Ritter d'Oliveira⸗ das Ehrenkreuz erster Klasse: 1 Heinrich IV. von Reuß⸗Schleitz⸗Koestritz, eneral der Kavallerie und kommandirende General des VII. Armee⸗Corps, Freiherr Roth von Schreckenstein, Fürstbischof von Breslau Dr. Förster und . Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien, Freiherr von Schleinitz; das Ehrenkreuz zweiter Klasse:
der Commandeur des 19. Infanterie⸗Regiments, Oberst von Voigts⸗Rhetz,
der Commandeur des 26. Infanterie⸗Regiments, Oberst⸗Lieutenan Dresler von Scharffenstein und ö“
der der
der der
Iö
8 der Medizinal⸗Rath Dr. Gfrörer zu Hechingen;
das Ehrenkreuz dritter Klasse:
der Pfarrer Aust in Loͤwenberg,
der Kreis⸗Physikus, Sanitätsrath Dr. Timpf daselbst,
der General⸗Bevollmäͤchtigte, Finanzrath Foß daselbst,
der Commandeur des 3. Bataillons (Löwenberg) 7. Landw Regiments, Major von Hoffmann,
der Hauptmann Freiherr von Kittlitz im 7. Infanterie⸗Re⸗ iment,
der Fuptmann Bothe im 7. Artillerie⸗Regiment,
der Direktor der Königlichen Gemälde⸗Gallerie, Professor Dr. Waagen zu Berlin, 11“*“
der Bürgermeister Hammers zu Duüͤsseldorf,
der Füͤrstliche Höofkammer⸗Rath Krieger,“
der Großherzoglich Badensche General⸗Kassirer St
der Stadt⸗Schultheiß Ruff zu Hechingen;
die silberne Verdienst⸗Medaille:
der Bezirks⸗Feldwebel Schneider im 7. Landwehr⸗Regiment, der Füͤrstliche Kammerdiener Hellstern,
der Obmann des Bürger⸗Ausschusses, Henne zu Hechingen, und der Voigt Stiefel zu Onringen.
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute Vormittag die Vortraͤge des Kriegsministers, des Obersten Freiherrn von Manteuffel und des Geheimen Kabinets⸗Rathes Illaire entgegen und empfing um 1 Uhr den Feldmarschall Grafen Dohna. ESpäter arbeiteten Se. Koͤnigliche Hoheit mit dem Herrn Minister⸗Präsidenten.
— In der gestrigen (2ten) Sitzung der Zweiten Kammer
wurde zum ersten Vice⸗Präsidenten Herr von Arnim (Neu⸗
Stettin) mit 176 von 254 Stimmen, und zum zweiten Vice⸗Praͤ⸗ fidenten Herr Buͤchtemann mit 129 von 249 Stimmen gewählt. — Von dem Herrn Minister⸗Präsidenten wurdeheute dem
Herrenhause und dann dem Abgeordnetenhause folgende
Eröffnung gemacht:
Es erscheint uns als ein Bedürfniß und als eine Pflicht, Ihnen, meine Herren, eine klare Mittheilung zu machen in Beziehung auf die traurigen und ernsten Verhältnisse, unseres Koͤnigs und Herrn über unser Vaterland gekommen sind; Ihnen zu sagen, welche Thatsachen unserer Beurtheilung vorlagen und zu welchen Entschließungen und Handlungen dieselben uns bestimmt haben.
Als im Anfang des Oktober v. J. Se. Majestät der König von einem Unwohlsein befallen wurden, welches rasch eine so ernstliche Wendung nahm, daß das theure Leben Allerhoͤchstdesselben mehrere Tage hindurch in groͤßter Gefahr sich befand, mußten wir in ängstlicher Spannung den Verlauf der Krankheit abwarten.
Dieser war insofern ein günstiger, als schon am 23. Oktober v. aeB ein amtliches Attest der Koͤniglichen Leibärzte vorlag, worin dieselben
„pflichtmäßig und auf den Grund der genauen und gewissenhaften
„Beobachtung des Zustandes Sr. Majestät des Königs erklärten, daß
„Allerhöchstdieselben im Stande seien, Ihre Willensmeinung in Bezug g für die Regierungsgeschäfte frei
1 1111“ 9 gech⸗ *
welche durch die schwere Erkrankung
—vergangenen Jahre sei
eundern kundzugeben, indem die körperlichen und geistigen Bedingungen „sich vorfänden, welche dazu nothwendig seien.“ .
Gleichzeitig gaben des Königs Majestät die Absicht zu erkennen, eine
Vollmacht zur einstweiligen Fortführung der Regierungsgeschäfte Seiner Koͤniglichen Hoheit dem Prinzen von Preußen zu ertheilen; Höchstdieselben aber hielten Sich für verpflichtet und erklärten Sich bereit, einen solchen Auftrag anzunehmen. Wiir erachteten diese Wendung der Dinge unter den einmal vor⸗ liegenden Umständen als eine besonders glückliche und die gedachte An⸗ ordnung als eine der wahren Sachlage völlig entsprechende. Im Beisein Ihrer Majestät der Königin, Ihrer Adniglichen Hoheiten des Prinzen von Preußen und des Prinzen Friedrich Wilhelm, so wie des Oberst⸗ Kämmerers General⸗Feldmarschalls Grafen zu Dohna und meiner, des Minister⸗Präsidenten, genehmigten des Königs Majestät die diesfällige, Allerhöchstdenselben unterbreitete und vorgelesene Ordre und vollzogen sie Allerhöchsteigenhaͤndig, wie solche nachmals in der Gesetz⸗Sammlung abgedruckt worden.
Des Prinzen von Preußen Koͤnigliche Hoheit haben hiernächst mittelst des ebenfalls in der Gesetz⸗Sammlung abgedruckten Erlasses vom 24. Ok⸗ tober pr. die Annahme des Allerhöchsten Auftrages erklärt und dabei ausdruͤcklich ausgesprochen, es sei Ihr ernster Wille, die Landes⸗Verfassung und die Landes⸗Gesetze gewissenhaft zu beobachten.
Auf Grund jener Vollmacht sind bisher die Regierungsgeschäfte von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen geführt worden. Auch wir sind uns dabei unserer Verantwortlichkeit, auf welche Höchstdieselben uns besonders noch hingewiesen haben, vollkommen bewußt gewesen.
Bei dem Herannahen des Zeitpunktes, mit welchem die in jener Vollmacht gestellte Frist abläuft, mußte sich die Frage aufdringen, welche Maßnahmen in Beziehung auf die Regierungseschäfte ferner zu
treffen seien.
Als Grundlage zu deren Beantwortung ließen des Prinzen von Preußen Köntgliche Hoheit auf's Neue ein amtliches Gutachten der Leib⸗ ärzte Sr. Majestaͤt des Königs erfordern, welches am 3. d. M. erstattet worden ist. — Dasselbe konstatirt zunächst als unzweifelhaft,
„daß die bereits am 23. Oktober v. J. als vorhanden anerkannte Dis⸗ „positionsfähigkeit Sr. Majestät auch gegenwärtig stattfinde, da das „Erkennen, Vorstellen und Wollen seit jener Zeit nicht nur nicht ge⸗ „schwächt worden, sondern an Energie entschieden gewonnen habe. Eine „gänzliche Wiederherstellung Sr. Maäjestät des Königs erwarten die „Leibärzte unter Anführung von Gründen, welche aus ihren Beobach⸗ „tungen und aus den Grundsätzen der Wissenschaft hergenommen sind. „Sie fügen indeß hinzu, daß im Hinblick auf das bis erige langsame „Fortschreiten der Besserung und in der begründeten Voraussetzung, „daß Se. Majestät selbst nach dem Eintritt der vollständigen Genesung „noch einer fortgesetzten Schonung zur Sicherung des erreichten Kur⸗ „Erfolges bedürfen werde, der Zeitpunkt für die Uebernahme der Re⸗ „gierungsgeschaͤfte Sr. Majestät des Koͤnigs keinenfalls schon mit dem „23. d. M. eintreten werde.“
Unter diesen Umständen hat es zur Beruhigung Sr. Majestät des Koͤnigs gereicht, die auf drei Monate ertheilte Vollmacht zur Stellvertre⸗ tung für den Prinzen von Preußen Königliche Hoheit noch auf fernere drei Monate auszudehnen, und da Se. Königliche Hoheit zur Uebernahme einer solchen wiederum bereit waren, so hat das Staats⸗Ministerium aus den oben angeführten Gründen nicht das mindeste Bedenken getragen, auch dafür die Verantwortlichkeit zu übernehmen.
Dies ist die gegenwärtige Lage der Dinge.
Sie werden, meine Herren, daraus mit uns die tröͤstliche Zuversicht entnehmen, daß, wenn auch Schweres über unser Königshaus und das Land verhängt worden, doch Gottes Segen noch über Beiden waltet.
Sachsen. Weimar, 13. Januar. Ihre Koöͤnigliche Hoheit die Prinzessin von Preußen ist mit dem heute Nachmittag abgehenden Bahnzug nach Eisenach abgereist. Ihre Koöͤnigliche Hoheit werden mit dem von da abgehenden Nachtzug Höchstihre Reise uüͤber Aachen und Calais fortsetzen und gedenken am 16ten d. M. in London einzutreffen. (Weim. Ztg.)
Baden. Karlsruhe, 12. Januar. Sechstes Bülletin 1 das Befinden Sr. Koöͤniglichen Hoheit des Großherzogs Ludwig.
Das Befinden Sr. Koͤniglichen Hoheit erhielt sich während des gestri⸗ gen Tages, mit Ausnahme von vorübergehender Fieberzunahme in den Mittagsstunden, auf dem etwas günstigeren, gestern mitgetheilten Stande. Die vergangene Nacht war ruhig, aber schlaflos. Heute früh ist das Fieber mäßiger, die Schwäche gleaich, der Husten jedoch weniger geloͤst und aus den Untersuchungen der Brust ergiebt sich, daß die Rückbildung des Lungen⸗ leidens seit gestern keine weitere Fortschritte gemacht hat.
ä 1 Schrickel. Zandt. Württemberg. Stuttgart, 12. Januar. Das heute ausgegebene Bülletin uͤber das Befinden des Königs lautet:
Se. Majestäͤt der Koͤnig hatten gestern einen ziemlich ruhigen Tag; einen Theil der Nacht brachte der hohe Kranke unter häufigem Husten zu, mit dazwischen eintretenden, gegen den Tag anhaltenden Schlafe, welcher auch gegenwärtig noch fortdauert. Dr. Ludwig. (St. Anz. f. W.)
Großbritannien und Irland. London, 12. Januar. Der bisherige russische Gesandte, Graf Chreptowitsch, ist von Paris zurückgekehrt und bleibt bis nach den Vermählungsfeierlich⸗ keiten auf seinem Posten, um, wie schon früher gemeldet worden war, im Februar durch Hrn. v. Brunnow abgelöst zu werden.
Frankreich. Paris, 12. Januar. Vom 1. Januar 1852 bis . Dezember 1856 wurden 24,684 ehemalige Krieger der Republik und des Kaiserreiches mit lebenslänglichen Unterstüͤtzungen versehen. Der zu diesem Zwecke niedergesetzte Ausschuß hat im ne Arbeiten fortgesetzt und, wie aus einem
8 . g 8