Betreff der Städte und der ländlichen Ortschaften bewirkt werden
zu gewaͤhrenden Vergütungssumme zunächst die
dundenen Einkommens⸗Verbesserung gegenüberzustellen. Berlin, den 11. Dezember 1857. 8
An den Königlichen Geheimen Ober⸗Finanzrath und irxaher K. t rl. N. zu N.
9 b
Verfügung vom 3. Januar 1858 — betreffend die
Frage: „ob mit Einkommensverbesserung versetzte Steuerbeamte, welche auf Umzugskosten keinen Anspruch haben, persöͤnliche Reisekosten liquidiren
Ew. zꝛc. erwiedere ich auf den Bericht vom 26. v. M. u. J., betreffend die den Steuerbeamten für Umzugskosten bei Versetzun⸗ gen zu gewährende Vergütung, wie nach §. 8 Alinea 2 des Re⸗ lements vom 11. April 1856 die persönlichen Reisekosten des eamten (§. 8) den Umzugskosten (§. 3) zugerechnet werden müssen, wenn ermittelt werden soll, ob die ‚älste der mit der Versetzung verbundenen Einkommensverbesserung die reglementsmäßigen Um⸗ eeeerhstergen übersteigt. So weit daher die Hälfte der inkommensverbesserung die Umzugskosten und die persönlichen Reisekosten zusammengenommen deckt, duürfen dem Beamten auch persönliche Reisekosten nicht gewährt werden. Die von Ew. ꝛc. in Bezug genommene Verfügung vom 16. Juni v. J. bezieht sich auf Beamte, welche die Umzugskosten nach dem Reglement vom 26. März 1855 zu liquidiren Berlin, den 3. Januar 1858835. “
Der Finanz⸗Minister.
tor N. zu N 9 “
lichen Provinzial⸗Steuer⸗Direk
Cirkular⸗Verfügung vom 27. September 1857 — betreffend die Veranlagung der Klassensteuer.
1 T1TI
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 28. September v. J. wegen der Veranlagung der Klassensteuer für das laufende Jahr bemerke ich, daß nach den diesseitigen Wahrnehmungen noch in vielen Fällen die Bevölkerungs⸗Verhältnisse in den Klassensteuer⸗ Listen nicht richtig angegeben und die zur Erreichung einer rich⸗ tigen Veranlagung erforderliche vollständige Nachweisung der Be⸗ steuerungs⸗Merkmale der Pflichtigen, namentlich der Grundbesitzer, mangelhaft aufgestellt worden. Wiederholt empfehle ich deshalb der Königlichen Regierung, bei der Veranlagung der Klassen⸗ steuer fuͤr das naͤchste Jahr auf die Beseitigung dieser Mängel, so weit sie im dortigen Regierungs⸗Bezirke noch stattfinden, so wie überhaupt auf eine den bestehenden Vorschriften in allen Beziehun⸗ gen entsprechende Veranlagung sorgfältigst hinzuwirken.
Da bei der Veranlagung für das laufende Jahr von mehre⸗ ren Regierungen noch nicht nach Maßgabe der Cirkular⸗Verfügung vom 23. Dezember v. J. verfahren worden ist, so mache ich zu⸗ gleich darauf aufmerksam, daß in den von den Landraths⸗Aemtern einzureichenden Kreis⸗Nachweisungen die Städte und die ländlichen Ortschaften von einander getrennt aufzuführen und am Schlusse die Zahlen in gleicher Weise besonders zusammenzurechnen sind, auch in der außer der Hauptnachweisung des Soll⸗Einkommens aufzustellenden Uebersicht, in welcher jedenfalls eine Trennung in
soll, jede einzelne, in den Tabellen des statistischen Büreaus als Stadt bezeichnete Gemeinde mit ihren Steuer⸗Verh ders ersichtlich zu machen ist. in, den 27. September 1857
Der General⸗Direktor der
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8 Ich erkläre mich mit der von Ew. ꝛc. im Berichte vom 7. d.
Es ist banach von der auf allgemeine und quf Transportkosten
1 Hälfte abzusfetzen und dem verbleibenden Rest die Hälfte der mit der Versetzung ver⸗
unstatthaft, die Einhaltung der im Declarationsschein festgesetzten sfrist vielmehr Bedingung des zollfreien Wiedereingangs ist. Bei
M. ausges⸗
zu e. und h. zu unterwerfen find. Berlin, den 23. Oktober 1857.
“ Der General⸗Direktor der S
1
den Königlichen Geheimen Ober⸗Finanzrath und General⸗Inspektor N. zu N.
8 Verfügung vom 28. Oktobeer 1857 ddie Vollziehung des Buürgschafts
in Begleitscheinen II.
allein zu unterschreiben ist.
mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 28. Oktober 1857. Der General⸗Direktor der Steuern
An
Cirkular⸗Verfügung vom 14. November 1857 betreffend den Nachweis des Bezuges von Wein⸗ sendungen, welche mit dem Anspruche auf Zoll⸗ rabatt aus französischen Häfen unmittelbar nach bannoverschen oder oldenburgischen Häfen abge⸗
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aus französischen Häͤfen, mit dem Anspruche auf einen Zollrabatt von 20 pCt., eingefüͤhrt werden, sofern sie aus jenen Häfen un⸗ mittelbar nach hannoverschen oder oldenburgischen Häfen abgegan⸗ gen sind, der Nachweis des unmittelbaren Bezuges in derselben Weise zu führen ist, wie dies für den Eingang solcher Sendungen in die diesseitigen Ostseehäfen im §. 6 des Regulativs vom 1. August 1847 unter Nr. 1 sich vorgeschrieben findet. 1 Hiernach ist das Erforderliche anzuordnen
Berlin, den 14. November 1857.
die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren in Königsberg, Danzig, Posen, Stettin, Breslau, Cöln und die Königlichen Re⸗ gierungen in Potsdam und Frankfurt.
8 “
ügung vom 3. Dezember 1857 — betreffend die Erledigung von Declarationsscheinen bei Ueberschreitung der darin festgesetzten Transe⸗—
Der Herr Provinzial⸗Steuer⸗Direktor zu Stettin hat das nebst Anlagen beifolgende von dem Haupt⸗Steueramt für auslän⸗ dische Gegenstände an das Haupt⸗Zollamt zu Tribsees gerichtete Requisitionsschreiben vom 9. Oktober d. J. zur Entscheidung wegen Ueberschreitung der in dem Declarationsschein des Neben Zollamts I. zu Dammgarten Nr. 499 festgefetzten Transportfrist vorgelegt.
Wenn es scheint, daß dem Haupt⸗Steueramte die Analogie der Bestimmungen des §. 59 des Begleirschein⸗Regulativs und des .41 der Zollordnung bei jener Requifition vorgeschwebt habe,
S
o wird bemerkt, daß die analoge Anwendung dieser Bestimmungen
eberschreitung dieser Frist ist deshalb unter Abstandnahme
von Straffestsetzung entweder der Eingangszoll von den im Declarationsscheine verzeichneten Gegenständen zu erheben, oder,
wenn die Umstände dazu angethan find, meine Genehmigung zur
g auf den Bericht vom 18. d. M. erkläre ich mich mit Ew. ꝛc. dahin einverstanden, daß der in den Begleitscheinen II. enthaltene Bürgschaftsvermerk nur in den Fällen wirkiich erfolgter Bürgschaftsbestellung seitens des Bürgen zu vollziehen, und daß von dem Begleitschein⸗Extrahenten nur die Acceptations⸗Erklärung
Ich überlasse Ihnen, hiernach die Hauptämter Ihres Bezirks
Ew. ꝛc. mache ich bemerklich, daß bei Weinsendung velche 8
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rochenen Ansicht einberstanden, bdaß hölzerne Sattel⸗ bäume, auch wenn sie mit Leinwand beklebt find, nur dem Satze von 15 Sgr. für den Centner nach Position II. 12 Anmerkung
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ollfreien Abfertigung zu beantra n. Diese Genehmigung wird im borite enden Falle hiermit nachträͤglich ertheilt.
Der General⸗Direkt er Steuern. I11““ 1.1““ * 11“
8 8 “ 90h 84 UAmrblm mear;, ne. uun 8616ö das Haupt⸗Steueramt für auslandisce—
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Gegenstände hier.
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rlin, 21. Januar. Se. Majestat der Koͤnig haben Adernnseign geruht. dem Pfarrer Francke zu Jassy die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Franz⸗Joseph⸗Ordens zu
Nichtamtliches.
reußen. Charlottenburg, 21. Januar. Ihre König⸗ lich 8 ns. empfingen gestern Abend hierselbst den Abschiedsbesuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilbelm vor Höchstdessen heut erfolgender Abreise nach London.
Mecklenburg. Schwerin, 20. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter und Se. Hoheit der Herzog von Altenburg sind gestern Abend hier eingetroffen. Wie die „Mecklenb. Ztg.“ .. findet die Taufe des jüngst
eborenen Herzogs heute statt und erhält derselbe die Namen 8 e⸗ Albrecht Heinrich. 1b
Belgien. Brüssel, 19. Januar. Die Kammer hat heute ihre Sitzungen wieder aufgenommen. Im Namen des Königs legte der Justizminister, Herr Tesch, einen Gesetzentwurf uͤber die Fremden⸗ Polizei auf den Tisch des Hauses nieder. Das betteffende Gesetz wird in den nächsten Tagen zur Berathung gelangen. — Die National⸗Bank hat ihren Diskonto von morgen ab auf 4 Prozent erabgesetzt.
g- mn und Irland. London, 19. Jan. Se. Köͤnigliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen und der . Wilhelm von Baden trafen gestern Nachmittags zwischen 1 und Uhr in Buckingham⸗Palace ein. Ein paar Stunden später langten der König der Belgier, der Herzog von Brabant und der Graf von Flandern an. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen stattete gestern einen Besuch in Claremont ab, während Prinz Adalbert und der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmaringen sich nach Milwall begaben und den „Leviathan“ in Augenschein nah⸗ men. Am Abend war große Tafel bei Hofe. b
Frankreich. Paris, 19. Januar. Auch heute zeigt der „Moniteur“ das Einlaufen von Adressen aus allen Theilen des Landes an. Vollständig abgedruckt befinden sich im amtlichen Blatte nur die Adresse des Cassationshofes, die des Instituts von Frankreich und die der beiden Generalräthe der Brücken und Wege und der Minen. Die Adresse des Instituts lautet:
„Sire! Durchdrungen von Dank gegen die göttliche Gnade, welche das Leben Ew. Majestät, so wie das der Kaiserin beschirmt hat, und erfüllt von gerechtem Unwillen gegen die Urheber des schauder⸗ haften Mordanfalles, der ein so theures Leben in Gefahr brachte, ersucht das Institut Ew. Majestät, die Kundgebung der Gefühle, wovon dasselbe bei dieser beklagenswerthen und feierlichen Veran⸗ lassung erfüͤllt ist, so wie die Wünsche, die es ausspricht, damit Gott Sie für Frankreich noch lange erhalte, entgegenzunehmen.
An der Spitze seines amtlichen Theiles meldet der „Moniteur“, daß der Kaiser ein Beglückwünschungs⸗ Schreiben vom Könige der Belgier wegen des Attentats vom 14. Januar erhalten habe.
Die „Gazette des Tribunaux“ enthält einen Artikel über Ver⸗ haftung und erstes Verhör der vier Italiener, woraus erhellt, daß dieselben zuerst Alles aufboten, um für Engländer zu gelten; sie reden das Englische fertig, wie sie denn auch alle vier mit eng⸗ lischen Pässen versehen waren.
g 8 Snnl 8. konzentrirt sich die Anklage auf die vier verhafteten Italiener, als die alleinigen Urheber des Atten⸗ tates; auch gilt es für unzweifelhaft, daß sie in Paris wegen ihres Verbrechens Niemanden ins Vertrauen gezogen hatten. Das Gerücht, als sei eine der Bomben aus dem Fenster eines Hauses geworfen worden, ist grundlos, da alle drei auf der Straße ge⸗ worfen wurden und so eingerichtet sind, daß sie nur in der Nähe wirken. Die Italiener standen daher in der ersten und zweiten Reihe der Zuschauer und warfen, während sie die Arme erhoben und riefen: „Es lebe der Kaiser!“ die Wurfgeschosse, entfernten sich alsdann rasch und verschwanden.
Dänemark. Kopenhagen, 19. Januar. In dem vom Kriegsminister dem Reichsrathe vorgelegten Gesetzentwurf, betref⸗
end die Befestigung Kopenhagens gegen die Seeseite und die Pro⸗ ektirung von Befestigungsarbeiten auf verschiedenen Punkten der Monarchie, wird die Nothwendigkeit der Befestigung Kopenhagens gegen die Seeseite, der Befestigung Friedericia’'s, die Befestigung der Duͤppler Stellung, der Verstärkung der Position an der
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Dannevirke bei Schleswig und der Anlage von Küsten⸗Batterieen eernh, etzt.
Heute legt der Finanzminister einen Gesetz⸗Entwurf über dbie schwehende Staatsschuld, einen andern in Betreff der Einberufung und des Umtausches von aus der ausländischen Staatsschuld her⸗ stammenden Staats⸗Obligationen und den Entwurf zu einem neuen Münzgesetze für die Monarchie vor.
Amerika. New⸗York, 6. Januar. Nach dem New⸗ Vorker „Journal of Commerce“ ist die Regierung der Vereinigten Staaten nicht gesonnen, den Commodore Paulding wegen seines Verfahrens gegen Walker besonders strenge zu tadeln, noch weni⸗ ger ihn durch v seines Offiziers⸗Patents zu bestrafen, aber das Geschrei, das aller Orten gegen ihn erhoben wied, duͤrfte den Präsidenten doch zwingen, (worauf auch die „Union“ vo Washington hindeutet) dem Commodore einen Verweis dafür zu geben daß er seine Instruktionen uͤberschritten und durch Landung auf fremdem Gebiet ein gefaͤhrliches Präcedenz gegeben habe. Andererseits soll der Präsident, nach Angabe des „Journal of Commerce“ mehr denn je entschlossen sein, dem Freibeuterwesen ein Ende zu machen. Ob ihm das selbst bei dem besten Willen gelingen wird, ist sehr die Frage. Vorläufig geht ein förmlicher Sturm in der Walker⸗ Paulding⸗Frage durch die ganze Union von einem Ende bis zum andern. Im Süden werden überall Indignations⸗Meetings ge⸗ halten, in denen man den Präsidenten und den Commodore Paul⸗ ding anathematisirt. Selbst in der Legislatur von Virginien ist, nach telegraphischen Berichten, der ordentliche v. völlig ins Stocken gerathen, und man beschaäͤftigt sich nur mit Resolutionen über die Verhaftung Walkers. Aus dem ganzen Süden strömen dem General Walker Hülfs⸗Anerbietungen zu. In New⸗Orleans und Mobile wird auf das Eifrigste für die Freibeuter rekrutirt und Oberst Anderson ist am 26. Dezember mit 800 Mann von Texas aufgebrochen, um sich nach Nicaragua zu begeben.
Asien. Die „Bombay⸗Gazette“ vom 24. Dezember sagt, die wenigen seit Abgang der letzten Botschaft verflossenen Tage hätten nichts Neues, obgleich manches Nähere über frühere Gesechte gebracht. Alle nachtraͤglichen Berichte aus der Cawnpur⸗ Gegend bestärken die erste 8eecnan. wonach Sir Colin Camp⸗ bell’s Ankunft vor Lucknow keinen Moment zu früh erfolgte, indem ohne seine rettende Dazwischenkunft ein furchtbares Ungfüch zu beklagen gewesen wäre. So wie die Dinge jetzt stehen, sei ohne⸗ hin ein gut Theil prestige verloren gegangen, von dem schweren Verlust an Mannschaft und Material gar nicht zu reden. Noch aber wisse man über den Vorfall nicht genug, um ein bestimmtes Urtheil fällen zu können. Das Blatt habe sich glücklich gewendet, und es stehe fest, daß Brigadier Hope Grant dem von Sir Colin Campbell aufs Haupt geschlagenen Gwalior⸗Kontingent den Gnadenstoß gegeben habe. Nach der Ensg der Kossids (in⸗ dische Boten) scheine es, daß Sir Colin (am 6. Dezember) mit großem Erfolg die Kriegslist eines verstellten Rückzuges gebraucht, die frohlockenden Meuterer dadurch aus ihrem Lager gezogen, rasch abgeschnitten und dann zugleich in der Front und im Rücken an⸗ gegriffen habe.
Die starke Heersäule aus Delhi unter Brigadier Seaton, die in Allyghur angekommen ist, wird wahrscheinlich diesen Ort vor der Hand als Haupt⸗ und Standquartier besetzt halten, um in den umliegenden Bezirken die Ordnung wieder herzustellen; eine Aufgabe, für welche die Besatzung von Agra zu schwach ist. In Delhi war am 9. Dezember der linke Flügel des 1sten Bataillons Belooch unter Lieutenant Beville angekommen und in der berühm⸗ ten Jumna Musjid (Moschee) einquartiert worden. Seines Blei⸗ bens wird aber nicht lange sein, sondern das Bataillon wird ver⸗ muthlich zu der in Rohilcund beorderten Heersäule stoßen, da diese nicht stark genug scheint, um die Rohilcunder Rebellen wirk⸗ sam zu züchtigen. Der Prozeß des Königs sollte in weni⸗ gen Tagen seinen Anfang nehmen. Aus einem Brief von Mr. Montgomery über das Verhör und die Verurthei⸗ lung von 10 Sikth⸗Sepoys vom 23. Bengalen⸗Native⸗Infan-⸗ terie ersieht man, daß die von Greathed am 10. Oktober bei Agra geschlagene Streitmacht ungefähr 1300 Mann stark war und nicht, wie man geglaubt, zum Gwalior⸗ Kontingent gehört, sondern großen⸗ theils aus dem 23. Nat. Infanterie von Mhow nebst 400 Ghazees und 200 Sowars bestand. 5 Garnison von Agra klein und im Fort eingeschlossen sei, bekamen sie Lust, die Stadt Agra zu besetzen und zu plündern; auf dieser Station angelangt, sahen sie sich plötzlich von der Delhi⸗Truppe angegriffen, von deren Existenz sie keine Ahnung gehabt und wurden natürlich tüchtig geschlagen. Die Ueberraschung scheint übrigens eine gegenseitige gewesen zu aus Cawnpur vom 29. ovember schreibt,
den Feind bis innerhalb seiner Feldgeschütze verfolgte, buchstäblich vernichtet worden; es ließ 800 Todte und Verwundete auf dem Platz. Der Oberfeldherr der Rebellen soll ein Schwager Nana Sahib's gewesen sein. Ein anderer Bericht erwähnt, daß Nana 8 Sahib's Bruder, Balla Sahib genannt, verwundet wurde und ins
Da diese Menterer hörten, daß die
sein. — Wie man ist das Gre- nadier⸗Regiment des Gwalior⸗Corps, als es den scheinbar weichen-⸗