5
werde, ohne sie deshalb in ihren Beiträgen zu den allgemeinen
persönlichen Kommunalsteuern zu erleichter1. gg
Berlin, den 31. Oktober 1857. *
— Der Minister des von Westphalen.
An 4 1 den Königlichen Ober⸗Präsidenten der Rhein⸗Provinz.
AIIINIIWIWNA“
Bescheid vom 9. November 1857 — betreffend die Kosten des Transports der vom Aufgreifungs⸗ Orte nach dem Sitze der Orts⸗Obrigkeit .“ schaffenden Individuen.
von Bodelschwingh.
1 1“ . Dem. ꝛc. wird auf die Vorstellung vom 28. September d. J. eröffnet, wie der Königlichen Regierung zu N. darin beigetreten werden muß, daß in Betreff der vom Aufgreifungs⸗Orte bis nach dem Sitze der Orts⸗Obrigkeit zu schaffenden Individuen die Fest⸗ setzung des §. 37 Tit. 7. Theil II. Allg. Landr. noch jetzt zur Anwendung zu bringen ist und der §. 1 der General⸗Transport⸗ Instruction vom 23. Juli 1817 bierunter nichts geändert hat. Einerseits beziehen sich die Bestimmungen dieser Instruction und die später erlassenen erläuternden Vorschriften nur auf die von den Polizei⸗Behoͤrden einzuleitenden Transporte, waͤhrend es sich hier nur um die von den ländlichen Kommunal⸗Behörden anzuordnende Hinschaffung der vorläufig festgenommenen. Personen vom Aufgreifungs⸗Orte nach dem Sitze der Polizei⸗Obrigkeit han⸗ delt, damit letztere entweder den polizeilichen Transport einleite oder über die Person des Festgenommenen anderweite Bestimmung treffe; andererseits ergiebt sich die Unanwendbarkeit sämmtlicher Bestimmungen der General⸗Transport⸗Instruction auf die hier in Rede stehenden Transporte von selbst, wenn man er⸗ wagt, daß die ländlichen Polizeibezirke, einschließlich der zu ihnen ggehoöͤrigen einzelnen Ortschaften, nicht von großer Ausdehnung sind, und es sich daher nur um Transporte von geringer Entfer⸗ nung handelt, durch welche, der Regel nach, nicht einmal die Transportstraßen, geschweige denn die Transport⸗Stationen berührt werden, so daß hier die in den §. 1. u. 6. 1. c. nachgelassenen Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften recht eigentlich Platz greifen. Hiernach kann der Beschwerde des ꝛc. keinerlei Folge gegeben werden. e“ Berlin, den 9. November 1857 irg C bnuf Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulz
as Königliche Landraths⸗Amt zu NA.
WIIIWI““ statistisches Büreau.
1
1 in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten
im Jahre 1857 nach einem 12monatlichen Durchschnitte in preußischen 4 Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Kartof⸗
Namen der Städte. Weizen. Roggen. Gerste⸗ Hafer. feln.
—
46 % 30 ½¼ 24 2 44 % 20 ¾ 26 9. 34½ ,27 4 2 40 ½ 26 20 % 45 ½ 32 ½ 19 36 26 58 13 *4
87, 88
36 %¾ 27 2 43 %4 27 2 46 2½⁄ 31 %
————
1) Königsber. bI Ve“ 3) Tilfit
4) Insterbuurg. 5) Braunsberg 6) Rastenburg.. 7) Neidenburg. 11--““ 11166 ab 11) Grauden.z. 13) Thorn
— 8
9
2888 52 e
—29 00-⸗ 858
—,— — SH
— 25—2
3
«
— — *2*
2—
8
00 —
28
2) Brombeg.. ₰ 5 37 ⁄2 29 4 3) Krotoschik... 96 40 %, 28 ½ 4) Fraustadt 42, 914 30 ½ eee- 5. 41 , 32 6) Rawitsch . 4 2 Z765
1) Brsmbere..... 5 46 ½⁄½ 43 2⁄ 29 †☚
— 82599%
2—⸗ 2 ¼
— 2
EEeSISSSS
.,— — 1.
—,———-
—
154
Kartof⸗
Namen der Staäͤdte. Weigen. Roggen. Gerste. Hafer. feln.
Berlin. . . .. 83 ⁄ ß56 1 36 ½¾ Brandenburg. 86 b56 † *39 5 Cottbus 89 , 48 1 33 Frankfurt a. d. O. 84 7 51 *+% ½ 354, Landsberg a. d. W. 2 8 50 72 28 p8
—
hhhhnn 88 54 ½, — 34
Stralsunund.. 3 ½ 52 ⁄1, 46 4 31 % Kolberg F. 5 + 4. 34 ¾ Föö 4 38 1
Stolope. 52 51 + 1b 29 %
42 ½ 30 9 Grünberg.. 3. 1 334, E. 5. — 5 31 1½ DEE1“ 1 1 29 1 n-86» 5 5 % 31 Schweidniz 797 40 274 Frankenstein.. F. 39 8 272 DUppin 173 „, 28 % Leobschüzßz 85 38 ⁄½⁄ 26 4 Magdeburg... 5 39 % Stendal Sede „5Q 51 4., 36 4. Halberstadt....... . 8 Nordhausen. 52 37 5 Mühlhausen.... 679 511 36 zueu — 4 34 EIVööö 34 36425 Torgau 3⁄¶ 50 92⁄ 36
Münster ] 74. 52 + 55 38 bntttigäth 5722 37 24 Paderborn... 1 572 38 * Dortmand .... 5. 414,
EE 357 21 35 22* 2) Elberfeld m. Barmen — 4122 3) Pnelboͤrf.. .... . ½ 140 5 ö““ 8128 3 34 8¾ 1 36 28 Malmed) 31 Saarbruck . 44, [ 40 2 Kreuzthch ... . 1 59 ⁄ 4278 Simmern... ⸗64; 3920 Coblenz.. 1 33 212 ]40 12
Fuürchschniffs⸗
der 13 preuß. Stäͤdte 8 posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte 13 schlesischen Städte
8 sächsischen Städte
4 westphäl. Städte 14 rheinisch. Städte überhaupt des preuß. Staats 5
sonalstande der Militair⸗Geistlichen und Küster ꝛc kskceeingetretenen Veränderungen.
welchem die Königlichen General⸗Kommando’'s und Divisions⸗
Kommando’s, so wie die Königlichen Kommandanturen von allen Veraͤnderungen, die in dem Perfonalstande der Militair⸗Geistlichen und Küster und der bei der Militair⸗Seelsorge betheiligten Civil⸗ Geistlichen und unteren Civil⸗Kirchenbeamten eintreten, nicht nur den Intendanturen, sondern auch dem Allgemeinen Kriegs⸗Departe⸗ ment ungesäumt Mittheilung zu machen haben, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. 4“
Berlin, den 11. Januar 1858. 789
8 Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗ Departement. E1“ von Clau⸗ ewitz.
hn¹n 1A4“
*
Bekanntmachung vom 15. Januar 1858 — betref
fend die Landwehr⸗Bezirks⸗Veränderung des ““ “ 8
Deer bisber zum Bezirk des tsten Bataillons (Cöln) 28ste
Landwehr⸗Regiments gehörige Kreis Mühlheim ist am isten dieses
Monats von dem genannten Bataillon abgezweigt und zu dem
Bezirk des 3ten Bataillons (Siegburg) 28sten Landwehr⸗Regiments
zugeschlagen worden, was hierdurch zur Kenntniß gebracht wird. Berlin, den 15. Januar 1858.
8” Kriegs⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs⸗Departement. 8E1111“ v“ 888
von Hann. 6 von Clausewitz.
Nach §. 61 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 (Ge⸗ setz⸗Sammlung pag. 435) wird die Versammlung der Meistbethei⸗ ligten durch diejenigen Bankantheils⸗Eigner gebildet, welche am
Tage der Berufung der Versammlüͤng nach den Stammbüchern der
Preußischen Bank die größte Anzahl von Bank⸗Antheilen besitzen. Auch die Wählbarkeit der Mitglieder des Central⸗Ausschusses der Bank, so wie der Provinzial⸗Ausschüsse und der Beigeordneten der Provinzial⸗Bank⸗Comtoire, ist von der Eintragung in die Stamm⸗ buͤcher der Bank abhängig (§§. 66, 105, 109 daselbst).
Auf diese Bestimmungen werden hierdurch diejenigen aufmerk⸗ sam emacht, welche Bank⸗Antheile erworben, die Eintragung in die Stammbuͤcher der Bank aber noch nicht bewirkt haben.
Berlin, den 22. Januar 1858.
Koͤniglich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.
e“
2. Fv Z
Taeoges⸗Ordnung.
EETEE“ 1 ““ 5te Sitzung des Hauses der Abgeordneten,
am Mittwoch, den 27. Januar 1858, Mittags 12 Uhr,
1) Prüfung von Ersatzwahlen.
2) Bericht der Kommission für die Geschäfts⸗Ordnung, betreffend ddie Frage:
öcgcb das Mandat des Abgeordneten von Marschall
dlurch seine Versetzung aus einem Landrath⸗Amte in der Provinz Preußen in ein Landrath⸗Amt in der Provinz
Sachsen als erloschen zu betrachten sei?
3) Erster Bericht der Petitions⸗Kommission über verschiedene
Petitionen.
Berlin, 25. Januar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Landschaftsmaler Kuhnen aus Aachen, ge⸗ enwärtig in Brüssel, die Erlaubniß zur Anlegung des von des oͤnigs der Belgier Majestät ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Leopolds⸗Ordens zu ertheilen.
3½ 1n9 697, 8 2 II18 Michtamtliches. om 1,nzuaa.
3“ Preußen. C harlottenburg, 25. Januar. Ihre Majestäten der König und die Koöͤnigin wohnten gestern Vormittag nebst Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexan⸗ drine dem vom Ober⸗Konfistorialrath Dr. Wichern in der Schloß⸗ kapelle zu Charlottenburg gehaltenen Gottesdienste bei; hierauf
1111611611A“X“
ve emms S nü ctn⸗
LEE“
beg hes sich Se. Majestät der Koͤnig in Begleitung des Flügel⸗
1“
Adjutanten vom Dienst zu Fuß nach Schloß Bellevue und mach⸗ ten von dort mit Ihrer Majestät der Königin noch eine längere Spazierfahrt.
„Berlin, 25. Januar. Nach amtlich hier eingegangener Nach⸗ richt ist die Trauung Sr. Koöniglichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzeß Royal heute um 2 Uhr 25 Minuten zu London vollzogen worden. 8 „„ — Der Schnell⸗Eisenbahnzug aus Frankfurt a. M. hat am 23. Januar er., 5 Uhr Nachmittags, in Guntershausen den An⸗ schluß an den Zug nach Berlin nicht erreicht. 2
Düsseldorf, 23. Januar. Der Eisenbahn⸗Post⸗Trans⸗ port von Verviers, englische Zug, hat in Deutz den Anschluß an den Courierzug von Deutz nach Berlin 5 Uhr Nachmittags nicht erreicht. Ue
Reuß. Gera, 20. Januar. Durch die neueste Nummer des Amts⸗ und Verordnungsblattes ist ein Statut über das vom Fürsten im Oktober vorigen Jahres gestiftete Ehrenkreuz ver⸗ oͤffentlicht worden. Dieser Orden soll in erster Klasse von Gold, in zweiter Klasse von Silber verliehen werden und auf beiden Ordensklassen wird auf dem Avers inmitten eines Eichenkranzes die Aufschrift „für treue Dienste“ sich befinden. (Fr. P. Z.) *
Frankfurt, 23. Januar. In der B. undestags⸗Sitzung vom 21. Januar l. J. wurden die Standes⸗Ausweise mehrerer Bundes⸗Kontingente und Arbeits⸗ Rapporte der Genie⸗ und Ar⸗ tillerie⸗Direction der Bundesfestung Landau übergeben. — Auf Vortrag des Ausschusses für Militair⸗Angelegenheiten beschloß die Versammlung, zu Deckung der Ausgaben auf den Unterhalt und die Verwaltung der Bundessestungen Ulm und Rastatt im Jahre 1858, eine Matrikular⸗Umlage von 40,000 Fl. auf Abschlag an der später noch festzusetzenden Dotation beider Festungen für das lau⸗ 5 fende Jahr zu erheben. — Dieselbe genehmigte ferner den von der Militair⸗Kommission und von dem Festungs⸗Gouvernement zu 8 Mainz, zum Behufe der Verlegung der Pulver⸗ und Munitions⸗ vorräthe aus dem Innern der Festung Mainz nach Außen ge⸗ 8 troffenen Anordnungen, so wie die Deckung der hierdurch sich er⸗ gebenden Kosten, im Voranschlage von 13,000 bis 14,000 Fl. aus dem Reservefond der Festung Mainz, und forderte weitere Vor⸗ schläge darüber ein, wie dem Bedürfnisse zweck⸗ und vorschrifts⸗ mäßiger Lagerung von Pulver und Munition dortselbst auf eo fuüͤr die Friedensbelegung geeignetste Weise abzuhelfen sei. (Fr. 8 Bleaden. Karlsruhe, 22. Januar. Heute ist in einem Extrablatte der „Karlsr. Ztg.“ folgende Allerhöchste Proclamation erschienen: 1 Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Hahringen. thun hiermit kund:
Dem allmächtigen Willen Gottes hat es gefallen, Unsern innigst⸗ geliebten älteren Herrn Bruder, den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Großherzog Ludwig, Markgrafen von Baden, Herzog von Zähringen Königliche Hoheit und Liebden, heute 6 ½¼ Uhr in ein besseres Leben abzu⸗ rufen und hierdurch seinen schweren, jahrelangen Leiden ein gnädiges Ziel zu setzen. ISerF MMit Unserer hochverehrtesten Frau Mutter Königlicher Hoheit und Gnaden sind Wir und Unsere ganze Familie von diesem schmerzensvollen Lrngngg auf das Tiefste erschuüͤttert. Wir bringen dasselbe andurch zur Kenntniß Unseres Landes und find gewiß, daß die Trauer um den im Leben so s wer geprüften, nun zur ewigen Ruhe gelangten Fürsten eine allgemeine sein wird. WE
Gegeben zu Karlsruhe, am 22. Januar 1805. dx. a. n Friedrich. 28 a nn. Freiherr v. Meysenbug. “ ö“ .
1 eGs8 Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl:
EEE1 1 Schunggart. Es ist eine zwölf Wochen dauernde Landestrauer an⸗ geordnet. Die Zweite Kammer hat heute auf Antrag ihres Prä⸗ sidenten beschlossen, durch eine Deputation dem Großherzog und der Großherzogin Mutter ihr Beileid auszudrücken, hat diese De⸗ putation gewählt und dann bis auf Weiteres ihre Thaͤtigkeit ausgesetzt.
Württemberg. Stuttgart, 22. Januar. Wohl unter Mitwirkung der unguünstigen Witterung hat sich bei Sr. Majestät dem König in den letzten zwei Tagen einige Vermehrung des Reizzustandes der Brustorgane so wie des Hustens eingestellt, übrigens ohne Erneuerung des Fiebers und ohne daß der be⸗ friedigende Zustand der Kraͤfte hierunter gelitten hätte. (St.⸗A. f. W.)
Belgien. Brüssel, 22. Januar. Der französische Ge⸗ sandte Adolph Barrot hat gestern im Ministerium der auswäͤr⸗ wärtigen Angelegenheiten eine Klage gegen zwei in Brüffel er⸗ scheinende Blätter: „le Drapeau“ und „le Crocodile“ eingereicht. Diese Klage ist den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezem⸗ ber 1852 gemäß. (Duͤsseldorf. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 21 Januar. Im Ostindischen⸗Compagnie⸗Gebaͤude fand gestern eine von den Direktoren einberufene außerordentliche General⸗Versammlung statt. Der Präͤsident legte zuerst eine mit dem Premier gepflogene Kor⸗ respondenz vor, aus zwei Briefen bestehend. Im ersten, der vom 31. Dezember datirt ist, theilen die Direktoren Sr. Lordschaft mit,
8 “ 8 8 88