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Cirkular⸗Erlaß vom 13. Januar 1858 — betreffend
einige Abanderungen in den unterm 15. Januar 1852 veröffentlichten Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Schul⸗Abtheilung zu Potsdam eingestellt zu werden wuünschen.
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Die in neuester Zeit der Zahl nach unzureichenden Anmel⸗ dungen fuͤr die Schul⸗Abtheilung haben den Herrn Kriegs⸗Minister veranlaßt, in den unterm 15. Januar 1852 veröffentlichten Nach⸗
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richten für diejenigen Freiwilligen, welche in die genannte Abthei⸗
lung einzutreten wünschen, einige Abänderungen eintreten zu lassen.
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Indem ich der Königlichen Regierung Exemplare dieser ab⸗ geänderten Nachrichten beifolgend (a) übersende, veranlasse ich die⸗ selbe, solche an die Landrathsämter Ibres Verwaltungs⸗Bezirks zu vertheilen und diese zu beauftragen, fuͤr möglichste Verbreitung der⸗ selben Sorge zu tragen.
Zu dem Ende wolle die Königliche Regierung den Koͤniglichen Landrathsämtern die Aufnahme der qu. Nachrichten in die Kreis⸗ Blätter empfehlen, Ihrerseits dieselben aber durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Da die Kompletirung der Schul⸗Abtheilung für die Armee ein Gegenstand von hoher Bedeutung ist, so mache ich es der König⸗ lichen Regierung zur Pflicht, dem Gegenstande Ihre besondere Aufmerksamkeit zu Theil werden zu lassen.
Die im Jabre 1854 angeordnete Gestellung der zum Eintritte in die Schul⸗Abtheilung sich meldenden Freiwilligen vor die Ersatz⸗ Behörden, behufs Feststellung ihrer körperlichen Brauchbarkeit zum
Militairdienste, hat der Herr Kriegs⸗Minister gleichzeitig aufge⸗ hoben, da hieraus einerseits den Freiwilligen manche Unbequem⸗
sichkeiten erwachfen, die leicht Ursache werden können, sie von dem
Eintritte in die Schul⸗Abtbeilung abzuhalten, andererseits sich ein mesentlicher Nutzen dieser Maßregel nicht herausgestellt hat.
3 n sämmtliche Königliche Regierungen
Die Bestimmungen der beiliegenden Nachrichten treten sofort
in Kraft und das Publikandum vom 15. Januar 1852 ist demnach als aufgehoben zu betrachten.
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und an das Konigliche Polizeieiikl. Praäͤfidium hierselbst. IIII 2Eee 8 Hch 1. Unu
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Abschrift erhält das Königliche Polizei⸗Präfidium zur Nach⸗ richt und weiteren Veranlassung unter 1“ von 4 Exem⸗ plaren der Nachrichten. Hnng 1 *
Berlin, den 13. Januar 1858.
Der Minister des Innern von Westphalen.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Schul⸗Abtheilung zu Potsdam eingestellt zu werden u“ wünschen. Vom 19. November 1857.
1) Die Schul⸗Abtheilung hat die Bestimmung, Unteroffiziere für die Infanterie des stehenden Heeres auszubilden. Der Aufenthalt in derselben dauert in der Regel drei Jahre.
2) Auf die Befoͤrderung zum ÜUnteroffizier giebt aber der Aufenthalt in
der Schul⸗Abtheilung an und für sich noch keinen Anspruch, dieselbe
hängt vielmehr von der Führung, den erlangten Dienst⸗Kenntnissen und dem Eifer jedes Einzelnen ab.
Die Zoͤglinge der Schul⸗Abtheilung stehen unter den militairischen
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en bei der ul⸗Abtheilung au iegs⸗Arti beevicgre ch h g auf die Kriegs⸗Artikel ei dem einstigen Uebertritt der Zöglinge in das stehende Heer steht ihnen die Wahl eines bestimmniten Truppentheils nicht frei, in⸗ dem ihre Vertheilung lediglich von dem Bedürfniß in der Armee abhängt, weshalb die damit nicht im Einklange stehenden Wünsche der Zoͤglinge oder ihrer Angehörigen nur in ganz besonderen Fällen
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) Der in die ul⸗Abtheilung Einzustellende muß wenigstens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20ste Jahr nicht 1-*ꝗL 2 Jah
6) Er muß mindestens 5 Fuß 2 Zoll guoß, vollkommen gesund, frei 724 körperlichen Gebrechen und kräͤftig genug zum Mitlitairdienst
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Er muß sich bis bahin taheklos gefuͤhrt haben.
8) Er muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß lesen uund die vier Species rechnen können. 9) Er muß sich bei seiner Ankunft in Potsdam dazu verpflichten, für jedes 2— des Aufenthalts in der Schul⸗Abtheilung zwei Jabre — stehenden Heere zu dienen. Außerdem hat derselbe die gesetz⸗ liche dreijährige Dienstzeit abzuleisten, worauf jedoch die Dienstzeit in der Schul⸗Abtheilung angerechnet wird. 10) Er muß mit Schuhleug und Wäsche so versehen sein, wie jeder in ddie Armee eintretende Soldat. Ingleichen mit 2 Thalern, um sich
7 nach seiner Ankunft in der Schul⸗Abtheilung das nöthige Putzz⸗
material anzuschaffen. 11) Wer die Aufnahme in die Schul⸗Abtheilung wünscht, meldet si peersoͤnlich bei dem Landwehr⸗Bataillons⸗Kommando seiner Heimat oder, wer in der Näͤhe von Potsdam lebt, persönlich beim Kom mando der Schul⸗Abtheilung und unterwirft sich einer vorschrifts⸗
a) Taufs b) Führungsattest seiner Ortsobrigkeit,
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d) Zustimmung seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die vwer wernvrn chul⸗Abtheilung, beglaubigt durch die Ortsbehöͤrde. Dieselbe kann durch die mündliche protokollarische Erklärung dieser Personen beim Landwehr⸗Bataillons⸗Kommando ersetzt werden. 12) Ist die Prüfung erfolgt, so hat der 22b einer möglichst bal⸗ digen Entscheidung über seine Annahme oder Nichtannahme ent⸗ „gegenzusehen. 13) Die einberufenen Freiwilligen werden alljährlich nur einmal und war so abgeschickt, daß sie Anfangs Oktober in Potsdam eintreffen. 14) Reclamationen oder Vorstellungen wegen etwaiger Nichteinberufung bleiben unberücksichtigt. Die zur Einstellung in die Schul⸗Abtbeilung für qualifizirt erschei⸗ nenden Fwe. 7. werden durch die Landwehr⸗Bataillons⸗Komman⸗ dos der Schul⸗Abtheilung 2 1sten jeden Monats angemeldet und zwar mittelst des durch die kriegsministerielle Verfügung vom 29. Mai 1844 vorgeschriebenen, für jeden Einzelnen anzufertigenden Nationals, dem das ärztliche Attest beizufügen ist. Sind keine Freiwilligen an⸗ zumelden, so hat eine Vakat⸗Anzeige nicht zu erfolgen.
Berlin, den 19. November 1857 12918 184 FBfasn 1Ir
Das griegs⸗ Ministerium.
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fend die Kündigung der noch kursirenden verifi⸗ zirten Danziger Stadt⸗Obligationen und Schuld hninertehvwenbennutee g82a. ..
Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 24. April 1824 uͤber die Grundfaäͤtze, nach welchen das Schulden⸗ wesen des vormaligen Freistaats und der Kommune remͤr aus der Periode vom 13. Juli 1807 bis zum 1. März 1814 regu⸗ lirt werden soll (Gesetz⸗Sammlung Seite 82) und die Aller⸗ höchste Kabinets⸗Ordre vom 13. April 1825 wegen Verloosung der Danziger Obligationen aus den nicht zur Verwendung gelkom⸗ menen Beständen des jährlichen Tiszungsfonds (Gesetz⸗Sammlung Seite 55) werden behufs endlicher Tilgung des Restes dieser Schuldengattung die darüber ausgestellten und verifizirten Danziger Stadt Obligationen und Schuld⸗Anerkenntnisse zur baaren Auszah⸗ lung des Kapitalbetrages zu dem, nach der Bestimmung sub Nr. 2 der oben gedachten Allerhöchsten Ordre vom 24. April 1824, für das Jahr 1857 sich ergebenden Course von 77 ½ Prozent, zum 2. November d. J. hiermit gekündigt, und die Inhaber dieser Obligationen und Schuld⸗Anerkenntnisse aufgefordert, solche vom 2. November d. J. ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr entweder bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, oder bei der Regierungs⸗Hauptkasse zu Danzig zur Prüfung einzureichen, und nach befundener Richtig⸗ keit die oben bezeichnete Rückzahlungs⸗Valuta gegen Quittung — wozu Formulare bei den genannten Kassen unentgeltlich verab⸗ folgt werden — daselbst baar in Empfang zu nehmen. Auf schriftliche Gesuche um Auszahlung der Kapitalien köoͤnnen sich die gedachten Kassen nicht einlassen, und werden dergleichen Ge⸗ suche vielmehr unberücksichtigt und portopflichtig den Bittstellern urückgesandt werden. Für diejenigen Schuld⸗Dokumente, wolche in dem vorstehend festgesetzten Ternine etwa nicht zur Einlösung
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wird hiermit erneuert. e
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mäßigen Pafens. zu welcher er folgende Papiere beizubringen hat:
41 c) Führungsattest seines Lehr⸗ oder Brodberrn, 0eö
sollten, wird die zum Course von 77 ½ Proözent
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berechnete baare Valuta bis zum Eintritt der Verjährung bei der Staats⸗Schulden⸗Tilgungskasse zinslos asservirt werden.
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Berlin, den 23. Januar 1808.
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Preußen. Berlin, 28. Januar. In der gestrigen (5ten) Sitzung
des Abgeordnetenhauses theilte der Herr Praͤsident mit, daß die
Kommission des Hauses, welche mit der Ueberreichung der Adresse an Se. Königliche Hoheit den Prinzen von Preußen beauf⸗ tragt gewesen, von Höchstdemselben sehr huldvoll empfangen sei,
und daß Se. Königliche Hoheit den Präsidenten beauftragt habe,
dem Hause seine Anerkennung und seinen Dank für die Einmüthig⸗ keit, welche bei dem Beschluß der Adresse geherrscht, auszudrücken. Der Herr Minister⸗Präͤsident überreichte ein mit der per⸗ sischen Regierung abgeschlossenes Handels⸗ und Freundschaftshünd⸗ niß; der — Handels⸗Minister den Gesetzentwurf, betreffend die Regulirung des Abdeckereiwesens. Beide Vorlagen wurden der Kommission fuͤr Handel und Gewerbe überwiesen. Nach Erledi⸗ gung einiger Wahlprüfungen begann die Berathung der vom Ab⸗
20, b,n von Marschall geszellten Frage, ob sein Mandat durch seine Versetzung von einem Landraths⸗Amt in ein anderes mit erhöhtem Gehalt als erloschen zu betrachten sei. Die Ge⸗ schäfts⸗Ordnungs⸗Kommission beantragte, das Mandat als nicht erloschen zu betrachten. Es erhob sich über diesen Gegenstand eine längere Debatte, nach deren Schluß das Haus den vetzas der Kommission verwarf und das Mandat des Abgeordneten von Mar⸗
schall für erloschen erklärte.
Sachsen. Altenburg, 26. Januar. Gestern Vormittag fand die Eröffnung des Landtags in der Aula des Josephinums in Gegenwart der drei Minister, Geheimerath von Larisch, Minister Pierer und Geh. Staatsrath Sonnenkalb statt. Geheimerath von Larisch verkündete der Landschaft, daß er von Sr. Hoheit dem Herzog beauftragt sei, den Landtag in Höchstdessen Namen zu eröffnen, worauf die Verlesung der Propositionsschrift erfolgte. Dieselbe gedachte mit innigem Danke gegen Gott, daß der Zustand des Landes im Ganzen ein erfreulicher sei und daß fast alle Volksklassen sich fortschreitenden Wohlstandes zu erfreuen gehabt hätten; die in einzelnen Fabrikzweigen in neuester Zeit eingetretenen Stockungen würden hoffentlich nur In Natur sein. Nur die Lage des Beamten⸗ standes wurde als eine bei den allenthalben gestiegenen Preisen mehr und mehr gedrückte hervorgehoben und die Erhöhung des nicht mehr entsprechenden Jahreseinkommens derselben als eine Nothwendigkeit bezeichnet. Die Propositionsschrift kündigte deshalb (die einmal erfolgte Feststellung des Etats für die laufende Finanz⸗ periode gestattet eine dauernde Erhöhung zur Zeit nicht) wenigstens das Postulat einer außerordentlichen Verwilligung an, welche in Form einer Theuerungszulage allen Staatsdienern vom Civil und Militair bn Theil werden hocl. Mehrere andere Postulate betreffen nicht un⸗ eträchtliche Summen für öffentliche Bauten, für welche die Mittel sich theils in den Finanzüͤberschüͤssen der beiden letztverflossenen schon vorfinden, theils durch eine außerordentliche Grund⸗ euer-Auflage beschafft werden sollen. An Gesetzes⸗Vorlagen wurde ein Gesetzentwurf, die Einführung des allgemeinen Zoll⸗ gewichts als Landesgewicht betreffend, einer dergleichen wegen der gesetzlich auszusprechenden Nichtvindikabilität der auf den Inhaber lautenden Werthpapiere, sowie wegen der Modalitäten bei Außer⸗ und Wiederincourssetzung derselben, ein revidirter Entwurf des Gesetzes über die Grundstücks⸗ und Güterzerschlagungen, und eines Gesetzes, durch welches die Ablösung aller noch bestehenden Zwangs⸗ und Bannrechte geregelt und damit der Kreis der Ablösungs⸗Gesetzgebung zum Abschluß gebracht werden soll, in
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Aussicht gestellt. Als wichtigster Begenstand endlich wurde eine Vorlage, die Anlegung der neuen Grundsteuer betreffend, Eee durch welche namentlich der Betrag der terminlichen Abgaben näher bestimmt werden soll. — Dem Vernehmen nach wird der Landtag für diesmal nur 2 — 3 Wochen versammelt sein. (L. Z.) 8 d—“ WE“
Württemberg. Stuttgart, 27. Januar. Der „Staats⸗
anzeiger für Wuͤrttemberg“ veröffentlicht folgende zwei Bülletins vom 25. d. M.:
Ddie allmälige Ermäßigung des Hustens, welche seit einigen Tagen eingetreten ist, macht sich vorzugsweise bei Tag bemerkbar, während die Nachtruhe noch mannigfach durch Hustenanfälle unterbrochen wird. In⸗ dessen haben Se. Majestät der 1i1f6. doch heute Nacht im Ganzen gegen sechs Stunden geschlafen. Der Stand der Kräfte und des übrigen Be⸗ findens ist fortwährend befriedigend.
Ihre Majestät die Koͤnigin wurde vorgestern von einem Katarrhfieber befallen, weiches Höͤchstdieselben zwar nöthigt, das Bett zu büten, übrigens bis jetzt ohne weitere Complication ist. Die heutige Nacht verlief sehr erträglich und war nicht ohne Schlaf.
Schweiz. Aus Bern, 26. Januar, wird telegraphirt, die genfer Regierung habe dem Bundesrathe geantwortet, die in Be⸗ treff der Flüchtlinge angestellte Untersuchung habe kein Resultat, das sich auf das Attentat vom 14. Januar beziehe, ergeben; die genfer Regierung habe aber hinzugefüͤgt, sie werde 8 das Be⸗ nehmen der Flüchtlinge ein scharfes Auge hahben.
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Miiederlande. Haag, 26. Januar. Der englische Ge⸗ sandte, Sir Abercromby, gab gestern zur Feier der Hochzeit des Prinzen Friedrich Wilhelm mit der Prinzessin Victoria einen glänzenden Ball, welchen auch die Königin, sowie die Prinzen Friedrich und Heinrich mit ihrem Besuche beehrten. (Köln. Z.) 94 8 4 8 8
Belgien. Brüssel, 26. Januar. Die heutige Kammer⸗
Sitzung war der Berathung des Budgets der Staatsschuld ge⸗ widmet. Dasselbe belaͤuft sich in seinem Total⸗Betrage auf 37,830,550 Fr. 84 Cts. und wurde von den 71 anwesenden Mit⸗ gliedern mit Einstimmigkeit genehmigt. (Köln. Ztg.)
8 Großbritannien und Irland. London, 26. Januar Dem Berichte der „Englischen Korrespondenz“ über die Vermäh⸗ lungsfeier entnehmen wir Folgendes: Kurz nach 12 Uhr fuhr der erste zweispaäͤnnige Wagen des Hofes aus dem mittleren Gitter⸗ thor des Buckingham Palace, dem bald ein zweiter und dritter folgte. In ihnen fuhren die Prinzeffin von Preußen, der Herzog von Sachsen⸗Coburg, die Prinzen Friedrich Karl, Albrecht und Adalbert von Preußen, der Prinz von Hohenzollern⸗Sigma⸗ ringen, der Herzog von Brabant und der Graf von Flandern. Diesen zweispännigen Wagen folgte nach einer kurzen Pause der Königliche Bräutigam, in einem von vier Rappen gezogenen Staats⸗ wagen, in preußischer Generals⸗Uniform, drei Orden auf der Brust, in Begleitung seines Gefolges. Dem herzlich grüßenden Volke freundlich dankend, fuhr er in das Gartenthor von St. James Palace ein. Wenige Minuten später kam die Königin mit der Prinzeß Royal in einer Staatskarosse, der Prinz Gemahl, der Prinz von Preußen, der König der Belgier, die juüͤngeren Prinzen und Prinzessinnen des Hauses mit dessen ersten Wuürdenträgern. Die hohen Herrschaften stiegen in dem mit Kränzen und Guirlan⸗ den geschmackvoll verzierten Pavillon der Gartenseite ab und be⸗
8 8 2 2 2 IIVWBI 88 gaben sich in die ihnen angewiesenen Gemächer. vears(s de e
Was vom Publikum im Innern des Palastes ein Plätzchen angewiesen erhalten hatte, war lange vor 11 Uhr erschienen.
In der Kapelle hatten zuvor bereits die Damen, welche Zu⸗ tritt hatten, die Minister und Gesandten ihre Plätze eingenommen; jede Nische hatte ihre Bewohner, nur die Estrade für den Hof war noch leer. Da erschien gegen ¾ nach 12 zuerst die Prinzessin von Preußen. Mit ihr kamen die preußischen Prinzen mit ihrem Ge⸗ folge, säͤmmtlich in Gala⸗Uniform. Alles erhob sich, als die Prin⸗ zessin eintrat, dem Altar zuschritt und sich nach ihrem, links von letzterem befindlichen Sitze begab. Und kaum hatte Jeder seinen Sitz wieder eingenommen, tönten die Pauken am Eingange. Es kamen die Herolde und Wappenkönige, Lord Palmerston mit dem Reichsschwerte, die Königin, umgeben von ihren 5 jüngeren Kin⸗ dern, die 3 anderen im zahlreichen Gefolge. Von dem Momente, als Ihre Majestäaͤt die Kapelle betrat, blieb die ganze Versammlung stehend. Wieder eine kurze Pause, dann erschien Prinz Friedrich Wilhelm mit seinem erlauchten Vater und Gefolge. Am Altare angelangt, verbeugte er sich tief vor der Königin, dann, einige Schritte zur Seite tretend, vor seiner Mutter. Dann kniete er in der Mitte der Kapelle nieder und verharrte einige Minuten in stillem Gebete. So wie er geendigt, trat er zum Altare und er⸗ wartete zu dessen Rechten stehend seine Braut.
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