Aue post-Angalten des Iun⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an,
Das Adonnement bdeträgt: für gerlin die Enpedition des Tonigk.
28 Sar. Iüesme füͤr das diertetiahr 48* Preußischen Staats-Anzeigers:
Preußischer
1““]
in allen Theilen der M ’1 BA“
““ 2 b G “ Wilhelms⸗ Strathe No. SB1.
untlcher Weehsei-. Fonds- und Geld-Cours. Eisenbaͤhn-Acuen. 852 — 1] b “
- 3 Br. Gle. u. d. “ Dreis-Erhyöhung. b 1 — F. 8 1“ 9 vI 4 gn 8 (nahe der Cripfigerstr.) 828 82 [Münster-Han mer.. ö““ — 86 [ANiederschles.-Märk. 1“ 685 8 85 ½ do. Prioririts- 131“ 3 —
do. Conv. Prioritäts- 8
hBBerliner Börse vom 4. Februar 1858.
2
8 Aaechezn-Düzseldorf.
Pfandbriefe. do. Prioritäats-
8 do. II. Emission
Kur- und Neumürk. 3 ½ 85 85 ¼ do. III. Emisson
2 ¼Ostpreussische. 85 ½4½ Aseben-Maustrichter
Pommersche 84 ½ do. Prioritäts- 84 ½
E
Weechsel-Course. B11“
E111A1“*“ 250 Fl. 250 Fl. 300 M.
Kurz 2 M. Kurz 2 M.
Amsterdam.. dito
—Sb.
93 ½ Niederschl. Zweigb. 82 do. (Stamm-) Prior. — oberschl. Ln. A. u. C. 84 ½ do. Prior. Lit. A. 93 ¾6 4do. Prior. Lit. B.
do. Prior. Lit. D. 90 ⅜⅞0o. Prior. Lit. F 3— 96 ¾ do. Prior. Lit. F. 42 — [108 ⅛ svrinz e — 102 ½do. Pr. I. u. II. Serie 101 ⅛—do. III. Serie gr 140 [Rheinische.. 93 93 do. Prior. Oblig — do. (Stamm-) Prior. 8 1 — F† 93 ½ do. do. Lit. C. 98 do. Prioritäts-Oblig. Schlesische. 4 — 91 ¾ do. do. Lit. D. 97 ⅞ do. vom Staat gar. Pr. Bk. Anth. Scheine 4 ½ 142 ½ Berlin-Stettiner.. Kuhrort-Cref.-Kreis es do. Prior.-Oblig. 6ladbacher.. Friedrichsd'or. do. do. II. Ser. 45. Prioritits- Gold-Kronen . Bresl. Schw. Freib. do. Il. Serie Andere Goldmünzen Brieg-Neisse.. — 140. III. Serie à 5 Thlr.. . Cöln-Crefelder 74 Stargtrd-Pozen.... do. Prioritäte- — do. Prioritäts- Cöln-Mindener.... -— do. II. Emission do. Prior.-Oblig. 100 ½ r-e ; — do. do. II. Em. 103 ¾— &o. Prior.-Oblig. 4; , do.. 86 ¾ de. IIl. Serie do. III. Emission 86 ⅔ 40o. IV. Serie do. IV. Emissien 86 ¾Wilh. r*à bg.; Düsseldorf-Elberf. — (do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts 101 do. do. do. Magdeb.-Halberst. 199 4e. Prioritats- Madeb.-Wittenb.. 39; ˙do. III. Emission do. Prioritäts- 4 ½ 91
Posenschee. do. II. Emission do... Bergisch-Märaiseche
9512 (Schlesische.. do. Prioruats- VomStaat garantirte do. do. II. derie Lit. B.. 1 do. (Dortm.-Socst) Westpreuss... 82 ½. do. do. II. Ser. Berl. Anh. Lit. A. u. B. Rentenbriefe-. 1b do. Prioritäts- do. do. 8 92 Berlin-Hamburger. 92 ½¼ 91 ½ ꝑdo. Prioritats- 91½ 91 do. do. II. Ea. 91 Berlin-Potsd.-Magd.
48
1.
“ — EE1““
do. 4oe. III. Serie 90 ½ do. do. IV. Serie
Dondoen 8. Paris 300 Fr. Wien im 20 Fl. F. 150 Fl. Augsvurg. .. 1560 Fl.
Leipzig in Cour. im 14 Thl.
Suss 100 Thlr
Frkf. a. M. sädd. W. 100 Fl. Petersburg 100 S. R
83*
C b0 bo l bo b0 * & ESEEEE
2.
dur- und Neumärk. bommersche
vosenschee. Preussische [Rhein- und Westph. [Sächsische
— 2 — 2
8
Tilgungs⸗Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Controle beauftragten Stadtsecretair kontrasignirt. Denselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen. Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10 Zins⸗Coupons, jeder zu 4 Thaler 15 Silbergroschen, in den darin bestimmten halbsährigen Terminen zahlbar, nach dem anliegenden Schema beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und und jeder folgenden fünfjaͤhrigen Periode werden, nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zins⸗Coupons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht und, daß dies geschehen, wird auf den Obliga⸗ tionen vermerkt. Die Coupons werden von dem Rendanten dder Gemeindekasse und dem mit der Controle beauftragten Stadtsecretair unterschrieben.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Bischof von Osnabruͤck, Dr. Melchers, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen;
Den Hof⸗Marschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, General⸗Major a. D. Kammerherrn Grafen von Pückler, und den Geheimen Kabinets⸗Rath Illaire zu Wirk⸗ lichen Geheimen Räthen mit dem Prädikate „Excellenz“ zu er⸗ nennen; so wie
Den seitherigen Beigeordneten, Stadtrath Sprengel, der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Brandenburg getroffenen Wiederwahl gemäß, als Beigeordneten der Stadt Brandenburg fuür eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu bestaͤtigen.
88 “ Berlin, 4. Februarkr. Ihre Königliche Hoheiten der Erbgroßherzog Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz sind aus 6) Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zins⸗ Strelitz, und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Coupons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Wilhelm von Hessen von Paris hier eingetroffen und im Gemeindekasse bezahlt. Auch werden die faͤlligen Jins⸗Coupons Königlichen Schloß abgestiegen. 111“ bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich bei 8 82 85 ““ Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. Privilegium vom 21. Dezember 1857 — wegen 7) Die Zins⸗Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie Emission auf den Inhaberlautender Obligationen nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur Jahlung prä⸗ zweiter Serie über eine Anleihe der Stadt Elber⸗ sentirt Feezan dafuͤr ausgesetzten Fonds sollen nach B-⸗ꝛ fels von Einhundert und fünfzigtausend Thalern. fümmung ber städtischen Behörden zu milben Sttstangen ver⸗
Fondszs-Course.
Freiwillige Anleihe. . Staatsanleihe von 1850
dito
dito
dito
dito
dito
dito Staatsschuldscheine Pramien-Anl. v. 1855 à 100 Th. 3. FLlur- u. Neum. Schuldversehr.
Oder-Deichbau-Obligationen.. Berliner Stadt-Obligationen..
FömSS
öE— RIISIIIn
— —
—
47
2 2 —
— 88 ——Av
A& —9 84— [
2. 82
5
2f. KAuss. Poln. Schatz-Obl.
b Auslünd. Fonda. Inländ. Fonds 8— do. do. Ceri. L. A wendet werden.
Ausländ. Eisenb.-
Stamm-Actien. Amsterdam-Kotterdam Kiel-Altona Loebau-Zittau Ludwigshafen-Bexbach Mamz-Ludwigshafen..
8 Neustadt-Weissenburg 4 Mecklenburger..
Nordb. (Friedr. Wilh.)
F
Oester. franz. Staatsbahn’:
Zarskoje-SeloV.
Prioritäts- Actien.
Kerdb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de 'Est do. Samb, et Meuse
5 1 4
Kass.-Vereins-Bk.-Act.
; Berl. Hand.-Gesellsch.
FPBresl.-Schw.-Frb. III.K.
Königsberg. Privatbank Magdevurger do. Posener do.
Disc. Commandit-Anth. Preuss Hand.-Gesellsch. Sechles. Bank-Verein.
Fabrik v. Eisenbahnbed.
ö“
Preuss. Eisenb.- Quittunssbogen.
Oppeln-Tarnowitz.. Rplinische II. Em.
do. III. Em. Rhein Nahe
4 1 4 5
4
1122[111 76 75 913 90 ½ — 90 805 —
[Srcemner BankV 2[Ceburger Creditbank. „[DHannstädter Bank... 99 Dessauer Credit. —
-— do. do. L. B. 200 Fl. 102 ½, Poln. Pfandbr. in S.-R. 72] do. Part. 500 Fl... Dessauner-Prämien-Anl. Hamb. St.-Präm.-Anl. Lübecker Staats-Anl..
Kurhess. Pr. O bl. 40 Th N. Bad. do. 35 Fl...
Span. 3 % inl. Schuld
3 0. 1 à 3 % steigende
Braunschweig. Bank..
5 q
—2
s 2—— e h. 8s2 2 88
nBeraer Bank Gothaer Privatb. Meininger Creditb.... Norddcutsche Bank... Thüringer Bank Weimar. Bank 1 104 ¼ Oesterreich. Metall. 80 ½ do. Natieonal-Anleihe 83 do. Prm.-Anleihe 4 105 Russ. Stiegl. 5. Anl. 5 1037¼ do. do. 6. Anl. 5 107 ¾⅞ do. v. Rothschild Est. — do. Enegl. Anleihe. E
& 2—28189Aℳ
2N
— 18
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. Nachdem der Ober⸗Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗
Versammlung von Elberfeld darauf angetragen hahen, der Stadt Eberfeld zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnützigen Bau⸗ ten, die Aufnahme eines Dahrlehns von 150,000 Thalern, ge⸗ schrieben: Einhundertfünfzigtausend Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins⸗Coupons versehener Obliga⸗ tionen zweiter Serie zu gestatten und bei diesem Antrage, im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:
1) Es werden 750 Stüͤck Obligationen zu 200 Thlr. eine jede
ausgegeben.
8) Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2 zu tilgen⸗ den Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich bekannt gemacht. 8
9) Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Ober⸗ Bürgermeisters durch die Schilden⸗Tilgungs⸗Kommission in
einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden
Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist.
Ueber die Verloosung wird ein von dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. 1 b
10) Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an
dem. dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Aunuslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzin⸗
* sung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind
zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungs⸗Termine faälligen Zins⸗Coupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins⸗Coupons von dem Ka⸗ pitale gekuͤrzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. 11) Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein⸗ lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti⸗ schen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden.
18 2) Die Obligationen werden mit vier und ein halb Prozent Staats-Anlecihe von, 1850, 1852., 1854, 1855, 1856, 1857 100 ¾ a 101 gem. Aachen-Mastrichter 53 ¼ a 54 gem öln-Mindener 148 a 1 —jaͤhrlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen
. berschles. Lit. A. u. C. 142 a 142 ½ gem. Wilhelms-Bahn (Cosel-Oderberg, 57 a 56 ¾ gem. Mecklenburger 52 ⅛ a X bekzx. “ 8 8 v5,. 1 zorchehe Tevnr) 55 ber. Oesterreich. EE 201 a 201 ½ a 201 gem. 88 Prior. 273 Br. Disconto-Commandit-Antheile 1“ ggezahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich ein und
106 ¼ à ½ bez. u. Br. Breslau-Schweidnitz-Freiburger III. Emiss. 112 a 112;3½ gem. Darmst. Bank 99 ½⅞ a 109 a 99 % bez. u. G. Dessauer 3 21 ein „halb Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Credit 53 ½ a 55 ½ bez. u. Br. Norddeutsche Bank 81 etw. 82 ⅞ bez. HObligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen — — — — verwendet; der Stadt bleibt jedoch vorbehalten, den Til⸗
1 en sich bei geringem Ge- Spiritus loco ohne Fass 17 ½ — ½ Thlr., bez., Februar u. Februar- gungsfonds mit Genehmigung Unserer Regierung zu Duüssel⸗ Creu. ... e. un- März 17 ½ — ¼ Thlr. bez., ¾ Br., 8 6., Mirz-April 18 — ½ Thlr. bez., Hh p dorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld en 1 - Br. u. G., April-Mai 18 ½ — ⅞ Phlr. bez., X Br., ¾ G., Mai-Juni 19 päau beschleunigen. Den Inhabern der Obligationen steht kein Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf Thlr. bez. u. G., ¼ Br., Juni- Juli 19 ½ — ½ Thlr. bez., 8 Br., ½ G. 99 Kündigungsrecht gegen die Stadt zu. eeine von der Schulden⸗Tilgungs⸗Kommission kontrasignirte
Weien still. Roggen loco und Termine gefragt und höher be- 3.,) Zur Leitung der Geschäͤfte, welche die Ausstellung, Verzinsung Anweisung des Ober⸗Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger zahlt. Rüböl matt und billiger verkauft. Spiritus in Fünig26 Stim- 16“ und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird Verwendung an den Rendanten der Gemeindekasse verabfolgt mung einsetzend und etwas höher bezahlt, schliesst wieder matter; ge- von der Stadtverordneten⸗Versammlung eine Schulden⸗Til⸗ werden. Die deponirten Kapitalbeträge sind den Inhabern kündigt 50,000 Quart. 8 jener Obligationen längstens in 8 Tagen nach Vorzeigung
“ Sgs.Komaen gewählt, welche für die Befolgung der 5 blig . d 8 dder Obligation bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen.
Bestimmungen des gegenwaärtigen Privilegiums verantwortlich . und für die treue Befolgung der Vorschriften von Unserer 12) Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor⸗ gezeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung
ht Päs efan⸗ in Düsseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. Obliga 1 Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen eins unter 8. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser
Naus der Stadtverordneten⸗Versammlung und die beiden an⸗ wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig
dern aus der Buͤrgerschaft zu erwählen sind. 4) Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern von Jahren nach dem Zahlungs⸗Termine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmung unter 15. gemäß, als verloren
1 bis 750 und mit der ausdrücklichen Bezeichnung als „zweite ESwmission“ nach dem beiligenden Schema (a) ausgefertigt, von oder vernichtet, zum Bebufe der Ertheilung neuer Obliga⸗ dem Ober⸗Bürgermeister und den Mitgliedern der Schulden-⸗⸗-⸗ tionen bin eser Frist angemeldet, so sollen nach deren 8 8 “ 8 8 1.“X“ 8 1I1““ 8 6 1
8
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— — —ͦ 2 —
Derlin, 4. Februar. schäft eher matter als gestern. verändert.
BPBerliner Soetreidebörse 1“ vom 4. Februar. ne Weizen 50 — 65 Thlr. .
Roggen loco 38 — 38 ½ Thlr., 86 — 88pfd. 38 — ½ Thlr. bez., Fe- bruar 37 8 — 38 Thlr. bez., 38 Br., 37 ¾ G., Februar - März und März- April 37 ½ — Thlr. bez., Br. u. G., Frübjahr 37 ½ — ½¼ — ½ Thlr. bez., 39 Br., 37 ¾ G., Mai-Juni 38 — ¼ Thlr. bez. u. G., 38 i Br.
Hafer 28 — 32 Thlr., Frühjahr 28 Thlr. bez.
Rüböl loco 12 ⅛½ Thir. Br., ⁄12 G., Februar 12 ½ — ½ Thlr bez, 12 ½ Br., 14 G., Februar-März 12 ⁄2 Thlr. bez., ¾ Br., 12 G., April-Mai 12½ — X¼ Thlr bez., 4 Br., ½ 6. ““
1 ““ 8
Stettin, 4. Februar, 1 Uhr 40 Minuten Nachm. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 56 — 59 G., Frühjahr 60 bez. Kvggen 33 ½ bez., Frühjahr 37 bez., Mai-Juni 37 ½l bez. Kü⁴b6l 12 be Mal 12 7⁄2 bez. Spiritus 21 ¾ bez., Frah, ahr 19 ⅛ bez..
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d— 8 “ Rendantur: Schwieger. Druck und Verlag der Koͤniglichen Geheimen Ober⸗Hofbuch “ (Ruholph Decker.) 1“
1“