Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 22. Februar. Ibre Majestäten der König und die Koͤnigin wohnten gestern Vormittag nebst Ibrer Koͤniglichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin in der Schloßkapelle zu Charlottenburg dem vom General⸗Superintendenten Hofprediger Dr. Hoffmann ge⸗ baltenen Gottesdienste bei. Demnächst machten Ihre Majestäten die uͤbliche Spazierfahrt und Fußpromenade, welche letztere Se. Majestät der Köͤnig, ungeachtet der strengen Witterung, über eine Stunde ausdehnten. Abends verabschiedete sich Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Ihren Königlichen Majestäaäten, begab sich nach Berlin und setzte heute die Ruͤckreise nach Schwerin fort.
Berlin, 22. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm gestern Nachmittag 2 Uhr die Vorträge des Minister⸗Präsidenten von Manteuffel, des Handelsministers von der Heydt und des Finanzministers von Bodelschwingh entgegen. 1
— Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist vor⸗ gestern Abend beim Nachhausegehen aus dem Schauspielhause aus⸗ geglitten und hat sich dadurch eine Verstauchung des linken Fuß⸗ Gelenkes zugezogen, welche zwar nicht ganz unbedeutend ist, jedoch zu keinen ernsteren Besorgnissen Veranlassung giebt.
Das allgemeine Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen ist heute nach einer guten Nacht voll⸗ kommen befriedigend. Geschwulst und Schmerz sind in fortdauern⸗ dem Abnehmen. Um 2 Uhr hat Hoööchstderselbe den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegengenommen.
— In der (11ten) Sitzung des Abgeordnetenhauses am
20sten d. M. wurde die Debatte über die Suspension der Zins⸗ beschraänkungen fortgesetzt. Es sprachen die Abgeordneten Behrend (Danzig), Osterrath, Lemonius, von Wedell und Berndt (Schlochau). Abgeordneter Lemonius stellte den Antrag, die Regierung aufzufordern, die Dauer der provisorischen Verordnung mindestens auf 1 Jahr zu verlängern, damit in dieser Zeit für den Beschluß auf Beibehaltung oder gänzliche Aufhebung der Zins⸗ beschränkungen Erfahrungen gesammelt werden könnten. Der An⸗ trag erhielt indessen nicht die ausreichende Unterstützung. Ferner sprachen noch die Abgeordneten Gerlach und Harkort, worauf die Vertagung der Debatte angenommen wurde.
Düsseldorf, 21. Februar. Ihre Hoheiten der Fürst und die Fürstin von Hohenzollern werden noch im Laufe dieser Woche eine kurze Reise antreten, um Höchstihrer Tochter, der Prinzessin Stephanie, welche von Berlin aus mit ihren Eltern in Cöthen zusammentreffen wird, Gelegenheit zu geben, sich von mehreren berwandten und befreundeten deutschen Höfen zu verab⸗ schieden. Dem Bruder der Königsbraut, dem Erbprinzen Leopold, ist auf ausdrücklichen Wunsch des Königs von Portugal die Be⸗ stimmung der Stellvertretung bei der Procurations⸗Heirath zu Theil geworden. Nach vollzogener Trauungsfeierlichkeit wird die junge Königin mit ihren Eltern den verwandten belgischen und englischen Höfen einen Besuch abstatten, und in Southampton, von ihrem ältesten Bruder begleitet, nach Lissabon sich einschiffen, woselbst vor dem 15. Mai ihr Einzug erfolgen foll. (Duͤss. Ztg.)
Belgien. Brüssel, 19. Februar. Ein heute Morgens vom „Moniteur“ veröffentlichtes Gesundheits⸗Bulletin meldet, daß die Frau Herzogin von Brabant so wie das neugeborne Kind sich im besten Wohlsein befinden. Die junge Prinzessin hat heute in der Schloßcapelle von den Händen des Herrn Abbé Verhonstraten, Pfarrers der St. Gudula⸗Kirche, die vorläufige Taufe und, wie schon gemeldet, die Namen Louise Marie Amelie empfangen. — In der Kammer ward heute durch königliche Botschaft die Geburt der Prinzessin verkündigt. Das Haus beschloß, eine Deputation von eilf Mitgliedern zur Beglückwünschung an den König und den Herzog von Brabant abzusenden. Alsdann schritt man zur Dis⸗ kussion des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten.
— 20. Februar.
Die Herzogin von Brabant naͤhrt ihr Kind selbst und hat die Absicht kund gegeben, damit fortfahren zu wollen. Der „Moniteur“ veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, wodurch aus Anlaß der Geburt des ersten Kindes des Herzogs von Bra⸗ bant für sämmtliche Polizei⸗Vergehungen Amnestie ertheilt wird. — Die Deputation, welche dem Könige und dem Herzog von Brabant die Glückwünsche der Kammer zu überbringen hatte, ist heute Mor⸗
gens im Schlosse empfangen worden. Beim Beginn der Sitzung theilte Herr Verhaeghen den Abgeordneten die Antwort Sr. Majestäͤt mit. Das Haus schritt alsdann zur Diskussion des Kriegs⸗Budgets, welches schließlich mit allen Stimmen gegen 3 genehmigt ward. d (Köln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 19. Februar. In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung beantragte der Earl von Car⸗ narvon die Vorlegung eines Berichtes über die Stärke der gegenwärtig eingereihten Miliz⸗Regimenter und drückte dabei die Ansicht aus, daß die⸗
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selbe nicht genügend sei. Er erinnert des Vergleiches halber an das Jahr 1855. Damals, meint er, sei vielleicht zu viel für die Miliz votirt wor⸗ den; allein man müsse sich auch davor hüten, in das entgegengesetzte Extrem einer zu großen Sparsamkeit zu verfallen. Lord Panmure ent⸗ gegnete, 10,000 Mann Miliz seien hinreichend, da die Reihen des Heeres jetzt reichlicher als früher durch freiwilligen Eintritt verstärkt wüͤrden. Seit dem 1. Januar seien auf diese Weise 8500 Mann aufgebracht wor⸗ den, und die Zahl der in der vorigen Woche eingetretenen Rekruten be⸗ trage 2000. Wenn die Rekrutirungen noch zwei Monate lang in derselben Weise ihren Fortgang hätten, so würde die Regierung durch freiwilligen Eintritt ins Heer seit dem Juli eine Streitmacht aufgebracht haben, die beinahe eben so zahlreich wäre, wie das nach Indien abgesandte Heer. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung wurde die Debatte uͤber die indische Bill fortgesetzt. Oberst Sykes verwahrte sich zuvörderst gegen die Voraussetzung, als wolle er als Lobredner der ostindischen Compagnie auftreten. Doch seien von den Gegnern der Compagnie sehr irrige Be⸗ hauptungen über die indische Verwaltung aufgestellt worden. So z. B. in Bezug auf den Steuerdruck; er seines Theils habe in einer einzigen Straße in England mehr menschliches Elend gesehen, als in einer ganzen Provinz Indiens. Was den Vorwurf angehe, daß die gegenwärtige Doppel⸗Regie⸗ rung schwerfällig und unbeholfen sei, so mache er sich anheischig, aus amt⸗ lichen Aktenstücken darzuthun, daß das Directorium die erstaunliche Masse von Geschäften, die es zu bewältigen habe, mit großer Schnelligkeit er⸗ ledige. Die eintretenden Verzögerungen hätten ihren Grund darin, daß das Control⸗Büreau sich in kleine Einzelheiten einmische, was, der Absicht derer gemäß, welche es gegründet, eigentlich gar nicht sein Beruf sei. Die Bill des Herrn Fox sei in Vergleich mit der jetzt beabsichtigten “ eine gelinde Maßregel. Was den indischen Aufruhr angehe, so hege er keinen Zweifel daran, daß derselbe eine durch religiöse Be⸗ orgnisse hervorgerufene Militair⸗Revolte sei. Doch habe die Meuterei, wie er glaube, erst nach den in Mirut verhängten Strafen weit um sich gegriffen und im größeren Theile des bengalischen Heeres Sympathieen gefunden. Auch müsse er die ostindische Compagnie gegen die Beschuldigung in Schutz nehmen, als habe sie sich gleichgültig gegen die Verbreitung des Christen⸗ thums erwiesen. Er erinnert bei dieser Gelegenheit an die große Zahl von Missionairen und christlichen Schulen. Bei den Bekehrungen zum Christenthume, so wünschenswerth sie auch seien, muüͤsse man doch in An⸗ betracht der vielen leicht entzündlichen Elemente, von denen man umgeben sei, mit großer Umsicht verfahren. Es sei gefährlich, die Minister der Krone mit der Ernennung hoher Beamten in g. zu betrauen. Wenn man keine Bürgschaft dafür habe, daß die Wahl auf Männer von Er⸗ fahrung falle, die gründlich mit dem Temperament des indischen Volkes bekannt seien, so sei die englische Herrschaft in Indien nicht sicher Es sei jetzt nicht die rechte Zeit zu Neuerungen. Wolle man aber durchaus eine Neuerung vornehmen, so müsse dieselbe von der Abschaffung des Control⸗Amtes begleitet sein. Sir C. Wood erwiderte: seit 1784 habe das Direktorium nicht mehr die ausschließliche und unabhängige Regierung Indiens gebildet, und durch die von ihm (Wood) im Jahre 1853 ein⸗ gebrachte Akte habe es aufgehört, eine unabhängige Körperschaft zu sein, da seitdem die Krone ein Drittel der Direktoren ernenne. Man habe es damals nicht für rathsam erachtet, eine durchgreifendere Veränderung vorzunehmen. Allein auch schen zu jener Zeit habe er erklärt, baß später vielleicht weitere Neuerungen nöthig werden möchten und daß die Annahme seines Gesetz⸗Entwurfs denselben den Weg bahnen werde. Er müsse den Direktoren die Gerechtigkeit erweisen, ZJeugniß davon abzu⸗ legen, daß, während er dem Control⸗Amte vorstand, sie das größte Talent und die größte entgegenkommende Bereitwilligkeit bewiesen, und daß zwischen den beiden Departements der indischen Regierung kein feind⸗ licher Widerstreit sich geltend gemacht habe. Allein es müsse eine bessere Art geben, eine Rathskammer für Indien 7 wählen, als deren Erwäh⸗ lung durch die Inhaber indischer Actien. Er sehe nicht ein, weshalb die⸗ selbe weise und gerechte Politik, die bisher befolgt worden sei, nicht auch dann befolgt werden könne, wenn Indien im Namen der Königin regiert werde. Die Zahl der europäischen Truppen in Indien müsse vermehrt werden, doch müßten alle europäischen Fhebhn in Indien königliche Trup⸗ pen sein, wodurch der jetzt bestehenden Eifersucht zwischen dem Königlichen Heere und dem Heere der Compagnie ein Ende gemacht werde. Sir E. Bulwer Lytton bezeichnete die Bill als verwegen, lückenhaft und unüber⸗ legt. Sie vernichte eine Körperschaft, welche, was auch immer ihre Fehler sein möchten, wenigstens das Gute habe, daß sie jedem unweisen Schritt der Exekutive Schranken setze. Wenn die Bill durchgehe, so werde das Haus sich nie anders, als im Partei⸗Interesse um die indischen Angelegen⸗ heiten kümmern. Lord J. Russell bemerkt, es handle sich darum, zu einem Entschlusse darüber zu gelangen, ob ein Eystem⸗Wechsel statt⸗ finden folle, und, wenn dies bejaht werde, ob man gleich Hand anlegen, oder die Neuerung bis auf nächstes Jahr, oder bis über viele Jahre hin⸗ aus zu verschieben habe. Er seinerseits müsse es durchaus mißbilligen, wenn die Sache noch ein Jahr in der Schwebe bleibe. Es frage sich also, ob überhaupt eine Neuerung wünschenswerth sei oder nicht. Vou der mlüchtzgectt acder Frage sei er aufs tiefste durchdrungen. Auf die Ele⸗ mente der Schwäche und Gefahr, welche das einheimische indische Heer der Aussage der zuverlaͤssigsten Gewährsmänner gemäß in sich trage, Bezug nehmend, äußert der Redner, ein europäisches Heer, und zwar ein königliches Heer, thue Indien noth. Sei aber diese Veränderung erst einmal vorgenommen, so sei der ostindischen Compagnie der Boden unter den Füßen weggezogen, und schon daraus folge die dringende Nothwen⸗ digkeit, etwas auf dem Wege der Gesetzgebung zu thun. Disraeli sagte, wenn er geglaubt hätte, eine Neuerung in der von Ihrer Majestät Ministern empfohlenen Richtung würde die Bewohner Hindostans England näher bringen und ihre Lage verbessern, so würde er nichts gegen die Bill haben. Die Bill werde ag nicht diese, sondern gerade die entgegengesetzte Wirkung hervor⸗ bringen. Eine Seite der Frage habe man bis jetzt bei der Diskussion ganz außer Acht gelassen: die finanzielle nämlich. Es könne nichts helfen, wenn man sage, nach Einfuͤhrung des neuen Systems werde noch eine Trennung
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das Parlament und das Land eine solche Verantwortlichkeit auf sich lade,
kalverwaltung in Indien selbst müsse total geändert werden; das sei es, worauf es vor Allem ankomme. Die indische Regierung in England werde,
en den englischen und den indischen Finanzen bestehen, und daß, wenn ensche Cichathkasse leer sei, die englische nicht vafäͤr werde einstehen müssen. Gegenwärtig sei in Indien ein Defizit von ungefähr 2,000,000 Pfd., und dieses Defizit würde sich nothwendig verdoppeln, ja, vervierfachen. Ehe
fei es noöͤthig, sich einen klaren Einblick in die Hülfsmittel Indiens und in 6 Art, wie dieselben am besten auszubeuten seien, zu verschaffen. Die Lo⸗
nach dem neuen Plane eingerichtet, nicht im Stande sein, die Details der indischen Administration zu bewältigen, und der Minister für Indien werde sich auf den General⸗Gouverneur verlassen, und aus diesem müsse, da er frei von aller Kontrole sei, nothwendig ein Despot werden. Die Ausgaben wür⸗ den mit jedem Jahre steigen, und es werde sich dann nicht mehr um den Verlust Indiens, sondern um den Ruin Englands handeln. Der Finanz⸗ frage könne man nicht aus dem Wege gehen. Wie aber wolle England, dem es so schwer falle, das Gleichgewicht zwischen seinen eigenen Ein⸗ künften und Ausgaben herzustellen, es anfangen, mit einem ungebeuren indischen Defizit fertig zu werden? Die Angelegenheiten Indiens hätten bisher kein großes Interesse im Parlament und im Lande erregt, einfach aus dem Grunde, weil die Engländer noch nie für Indien in die Tasche zu greifen gehabt haͤtten. Mit dieser Illusion werde es jetzt vorbei sein. Lord Palmerston entgegnete: wenn Disraeli das Haus mit den Schwie⸗ rigkeiten der Finanzfrage habe schrecken wollen, so brauche sich dasselbe dadurch keineswegs einschüchtern zu lassen. Die Bill werde in Bezug auf das Verhältniß der englischen zu den indischen Finanzen nichts ändern. Dieselben würden vielmehr nach wie vor getrennt bleiben; ja, die Scheide⸗ linie werde noch schärfer gezogen werden. Daß die Freunde des gegen⸗ wärtigen Systens sich dem Gesetz⸗Entwurf widersetzten, vermöge er zu be⸗ greifen; unbegreiflich hingegen sei es ihm, daß diejenigen. welche das jetzige System als mangelhaft anerkännten, dasselbe noch länger fortbe⸗ stehen lassen wollten zu einer Zeit, wo Kraft und Einheit des Handelns so sehr noth thue. Es wurde hierauf zur Abstimmung geschritten, und die Erlaubniß zur Einbringung der Bill wurde mit 318 gegen 173 Stimmen ertheilt. 1 8 Das auswärtige Amt veröffentlicht heute Folgendes: „18. Fe⸗ bruar 1858. Ibrer Majestät Gesandter in Paris hat, auf eine Weisung von Lord Clarendon hin, an die französische Regierung die Anfrage gestellt, ob es britischen Unterthanen gestattet sein wird, ohne Pässe in Frankreich zu landen, wenn sie keine Reise ins In⸗ nere weiter vorzunehmen beabsichtigen; und ob ferner Ihrer Majestät Konsuln solchen Personen Pässe zu ertheilen das Recht haben wer⸗ den, wenn diese nach Paris oder anderswo reisen wollen. Darauf ist Sr. Exeellenz von dem französischen Minister des Auswärtigen geüntwortet worden, daß Niemandem gestattet sein wird, ohne Paß in Frankreich ans Land zu kommen, und daß ein Konsularpaß, den er sich nachtraͤglich verschaffen wuͤrde, von den französischen Behör⸗ den nicht als gültiges Dokument anerkannt werden koͤnne.“
— 20. Februar. Gestern Nachmittags war Cour in Buckingham⸗ Palacee. Die Königin nahm bei dieser Gelegenheit eine Glück⸗ wunsch⸗Adresse des Clerus der Kirchenprovinz Canterbury aus An⸗
laß der Vermählung der Prinzefsin Friedrich Wilhelm von Preußen entgegen.
In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung beantragte Lord Pal⸗ merston die zweite Lesung der Verschwörungs⸗Bill. Er hob zu⸗ vöͤrderst hervor, wie man sich große Mühe gegeben habe, die falsche Vor⸗ stellung zu verbreiten, als sei dieser Gesetz⸗Entwurf eine Fremden⸗Blll. Er sei nichts weniger, als das. Er verleihe der Regierung durchaus keine willkürliche Gewalt, noch überhaupt irgend welche Befugnisse, die nicht eben so gut auf Engländer, wie auf Ausländer ihre Fnee chen faänden. Die Gesetze der Gastfreiheit erlitten durch die Bill durchaus keine Be⸗ einträchtigung. Jeder Fremde, was für politische Vergehen er auch immer begangen haben möge, werde, nachdem die Bill durchgegangen sei, eben so gut, wie jetzt, in England ein sicheres Asyl finden, so lange er sich den Landesgesetzen füge. Gegen das von der Regierung beobachtete Verfahren sei der Einwand erhoben worden, daß man sage, die Regierung hätte eine schriftliche Antwort auf die Depesche des Grafen Walewski ertheilen sollen. Nun habe aber der französische Botschafter jene Depesche dem Earl von Clarendon vpersönlich einge⸗ händigt, und dieser habe ihm erklärt, daß er keine Veränderung des Ge⸗ setzes in Bezug auf das den Ausländern zu gewährende Asylrecht erwar⸗ ten duͤrfe. Eine schriftliche Antwort würde jedenfalls den Charakter einer Kontroverse angenommen haben und auch in anderer Hinsicht nicht rath⸗ fam grwesen sein. Milner Gibson beantragte als Amendement fol⸗ V ende Resolution: „Das Haus vernimmt mit großem Bedauern die Seen daß die neulichen Attentate auf das Leben des Kaisers der Franzosen in England angezettelt worden seien, und drückt seinen bscheu über solche strafbare Unternehmungen aus. Das Haus ist jederzeit bereit, allen etwaigen Mäͤngeln in unserem peinlichen Recht, deren Vorhandensein nach gehöͤriger Prüfung nachgewiesen, ist, abzuhelfen. Allein es kann nicht umhin, es zu beklagen, daß Ihrer Majestät Regierung, ehe sie das Haus einlud, das die Verschwörun⸗ gen betreffende Gesetz in dem gegenwärtigen Zeitpunkte zu verbessern, es nicht für ihre Pflicht erachtet hat, die von der französischen Regierung er⸗ haltene Paris, 20. Januar 1858, datirte und dem Parlamente vorgelegte wichtige Depesche irgendwie zu beantworten.“ Er stellte in Abrede, daß er zu denen gehöbre, von welchen der Charakter der Bill falsch aufgefaßt werde. Doch dürfe seines Erachtens eine Sache, bei welcher die Ehre der Nation ins Spiel komme, nicht auf dem Wege der bloßen mündlichen Unterredung abgemacht werden. Die Antwort auf die französische Depesche hätte urkundlich niedergelegt werden sollen, und seine Resolution bezwecke, das Haus zu einem Meinungsausdruck hierüber zu veranlassen. Die
Bill konne ins der Resolution ihren Fortgang haben und durch⸗
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gehen. Er glaube jedoch, daß das gegenwärtige Gesch genüge, um in England befindliche Personen zu erreichen, die sich bei dem ver⸗ abscheuenswürdigen pariser Attentat betheiligt hätten. Allein wenn es gleich gefährlich sei, eine Abänderung in dem Verschwörungs⸗Gesetze vor⸗ zunehmen, so werde er sich doch, wenn sich die Mangelhaftigkeit des Ge⸗ setzes darthun lasse, einer Verbesserung desselben nicht in den Weg stellen. Die Depesche des Grafen Walewski tadle die Art, wie England das Asylrecht ausübe, und es wäre die Pflicht der englischen Feranß ge⸗ wesen, höflich und würdevoll, aber mit Festigkeit zu antworten und die großen politischen Grundsätze, auf welche sich die von England hinsichtlich des Asylrechts befolgte Politik stütze, schriftlich zu beurkunden. Wenn man keine Antwort auf die Depesche ertheile, so sei das ein stillschweigendes Einverständniß, daß man in England mit offenen Augen Meuchelmörder beherberge und begünstige. Die Art, wie die Regierung sich in der Sache benommen hahe, scheine ihm geeignet, Eng⸗ land in Händel mit Frankreich zu verwickeln. Walpole stimmte den von Gibson ausgesprochenen Grundsätzen von Herzen bei. Die Frage sei klar hingestellt. Auf der einen Seite stehe das Parlament als Ver⸗ treter des englischen Volkes, auf der anderen die Exekutive, welche sich einer Pflichtvergessenheit schuldig gemacht habe. Da er das Prinzip der Bill für recht halte, so müsse er sie unterstützen, aber nur unter der Bedingung, daß vorher die Ehre Englands gewahrt werde. Die Depesche der fran⸗ zösischen Regierung sei eine Art Requisition oder Forderung, die sich auf unwahre Voraussetzungen stütze, und wenn man die Bill durchgehen lasse, ohne jene falschen Behauptungen durch irgend eine Erklärung Lügen zu strafen, so werde dies in Europa den Eindruck machen, als sei England um eine Antwort verlegen. Es sei unbegreiflich, daß das Ministerium so lange geschwiegen habe, und noch unbegreiflicher, daß es, nachdem es bei Einbringung der Bill auf diesen seinen Mißgriff aufmerksam gemacht wor⸗ den sei, nicht die Unterlassungs⸗Sünde wieder gut gemacht und sich dem Parlament und Lande gegenüber in die richtige Stellung gebracht habe. Er hoffe, daß man mit der Bill nicht eher vorgehen werde, als bis die Landes⸗ ehre durch ein schriftliches Aktenstück vollständig gewahrt sei. Sir G. Grey entgegnete, es sei dem französischen Gesandten rund heraus erklärt worden, daß die Regierung nicht die Absicht habe, das Asylrecht auch nur im Ge⸗ ringsten zu beschränken, und wenn auch keine schriftliche Antwort abgesandt worden sei, so unterliege es doch nicht dem geringsten Zweifel, daß die fran⸗ zösische Regierung die Meinung der englischen vollkommen begriffen habe. Die Depesche Walewski's e keine Anklage gegen das englische Volk und beziehe sich gar nicht auf britische Unterthanen. Wenn die Regierung die Depesche so ausgelegt hätte, wie Walpole dies gethan, so würde sie sich damit einer Beleidigung des französischen Volks schuldig gemacht haben. Die Bill bezwecke eine an sich wünschenswerthe Verbesserung des Gesetzes, die England in den Stand setzen werde, zu sagen, was es jetzt nicht sagen könne, daß das englifche Gesetz keinen des in Rede stehenden Verbrechens schuldigen Personen Schutz und Vorschub gewähre. Der Ultra⸗Tory Spooner sprach mit Wärme für die Bill. Bentinck bekämpfte das Amendement. Dessen Annahme, sagt er, werde nothwendig eine von zwei Wirkungen haben. Entweder werde sie die gereizte Stim⸗ mung zwischen England und Frankreich verstärken, oder das Land in eine Lage der tiefsten Herabwürdigung versetzen, insofern es den Anschein haben werde, als fürchte man sich in England, das zu thun, was man für recht halte. Die Bill muüsse nach ihrem innern Werthe, ohne Rücksicht auf diplomatische Korrespondenz, beurtheilt wer⸗ den. Seiner Anficht nach habe Walpole die Depesche des Grafen Wa⸗ lewski falsch aufgefaßt. Sir R. Peel bemerke, die Rede Lord Palmerston’'s sei geeignet, die Aufmerksamkeit des Hauses von der wahren Frage, um die es sich handle, abzulenken, und es sei eine eigenthümliche Erscheinung, daß er eine Bill eingebracht habe, die von allen Hauptgrößen der libe⸗ ralen Partei bekämpft werde. Die gegen den Flüchtling Bernard er⸗ griffenen Maßregeln lieferten den Beweis, daß das gegenwärtige Ge⸗ setz ausreichend sei. Unter dem Scheine einer Gesetzes⸗Modification habe man aus Nachgiebigkeit gegen ein fremdes Gebot dem Parlament eine Bill vorgelegt. Die Depesche des Grafen Walewski sei eines der seichte⸗ sten diplomatischen Aktenstücke, die er je gelesen habe. Die Adressen im „Moniteur“ seien veröffentlicht worden, um England einzuschüchtern und zu einer Bill gegen die Flüchtlinge zu veranlassen. Die Bill trage den Stempel der Niedrigkeit, Zahmheit und des Gefühles der Scham an der Stirn geschrieben. Gladstone bemerkte, die Depesche Walewski's ent⸗ halte Behauptungen — z. B. die Behauptung, daß der Meuchelmord in England zur Doktrin erhoben worden sei und offen gepredigt werde — die vollständig unwahr und für England nachtheilig seien und denen ent⸗ gegenzutreten, Pflicht der Regierung gewesen wäre. Ehe das Haus zur Gesetzgebung schreite, müsse es detaillirte Beweise vor sich haben, auf denen es fußen könne, um zu sehen, ob eine Abänderung des Gesetzes nöothig ge⸗ wesen sei. Der Attorney General hob hervor, daß er es gewesen
sei, der dem Kabinet diese Maßregel vorgeschlagen habe, und zwar habe
er dies gethan, ohne daß ihm die Depesche des Grafen Walewski bekannt gewesen sei. Disraeli meinte, es liege kein Widerspruch
darin, wenn Jemand für die Einbringung der Bill gestimmt habe
und jetzt für das Amendement stimme. Die gegenwärtige Frage liege nicht zwischen England und Frankreich, sondern zwischen dem Hause der Gemeinen und dem englischen Ministerium. Die Depesche des Grafen Walewski sei in ganz Europa bekannt. Wo sei die Antwort auf dieselbe? Wie könne der in Europa erweckte Verdacht beseitigt werden? Was habe das Land von den paar unbestimmten Worten, die der englische Minister in der Unterhaltung habe fallen lassen? Die ganze Sache sei in ein ge⸗ heimnißvolles Dunkel gehüllt. Die Regierung sei verwirrt und schüchtern, ohne Würde und Selbstachtung aufgetreten. Die Depesche hätte in einem der Gelegenheit würdigen Geiste beantwortet werden müssen. Man habe eine herrliche Gelegenheit, die Grundsäͤtze des öffentlichen Rechts klar hin⸗ zustellen, unbenutzt vorübergehen lassen. Das Haus habe jetzt die Frage zu entscheiden, ob die Diener der Krone ihre Pflicht gethan haben oder nicht. Nach einer beredten Replik Lord Palmerston's wurde zur Abstim⸗ mung über den auf die zweite Lesung der Bill abzielenden ursprünglichen
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