1858 / 45 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1141“ 68 “] WBWE“ .“ Antrag gest . Für die zweite Lesung stimmen 215, gegen dieselbe

234 Abgeordnete. Die zweite Lesung wird folglich mit einer Majorität von 19 Stimmen verworfen. Das Amendement Gibson's wird hier⸗ auf genehmigt. Als das Ergebniß der Abstimmung verkündigt wurde, begrüßte die Majorität die Nachricht von der Niederlage des Ministeriums mit wiederholten Beifallsrufen und mit Hüteschwenken.

Der so eben erschienene „Globe“ deutet ziemlich unverblümt an, daß das Kabinet resigniren werde, der Opposition die weitere Verantwortlichkeit und Ausführung ihrer Resolution überlassend. Heute Nachmittag war ein Minister⸗Conseil.

21. Februar. Nach dem Kennsgen Minister⸗Conseil hat das

gesammte Ministerium um seine Demission gebeten, welche von der Koͤnigin ertheilt worden ist. j 1 Dem „Observer“ zufolge wird morgen dem Parlamente die Anzeige gemacht werden, daß das Ministerium seine Entlassung eingereicht hat. Die Freunde Lord Derby's erklären, derselbe sei zur Uebernahme der Regierung bereit. Andere vermuthen, daß Lord J. Russell der zukünftige Premier sein werde. „Frankreich. Paris, 19. Februar. Der Senats⸗Beschluß über den Deputirten⸗Eid wird heute bereits im „Moniteur“ ver⸗ öffentlicht. Nach Artikel 1 dieses Beschlusses kann „Niemand zum Abgeordneten für den gesetzgebenden Körper gewählt werden, der nicht mindestens acht Tage vor Eröffnung der Abstimmung ent⸗ weder in Person oder durch einen in authentischer Form beglau⸗ bigten Bevollmächtigten im Präfektur⸗Sekretariate des Departe⸗

ments, in welchem die Wahl vor sich geht, eine von ihm unter⸗

zeichnete Schrift eingereicht hat, welche den in Art. 16 des Se⸗ nats-⸗Beschlusses vom 25. Dezember 1852 vorgeschriebenen Eid enthaͤlt.“ Das eingereichte Schriftstuͤck darf bei Strafe der Nich⸗ tigkeit nur die folgenden Worte enthalten: „Ich schwöre Gehorsam der Verfassung und Treue dem Kaiser.“ Laut Art. 2 kann der Wahl⸗Kandidat erst, nachdem er diesem Artikel genügt hat, seine Kandidatur bekannt machen, Runbdschreiben anschlagen und Wahl⸗ zettel vertheilen lassen. Laut Art. 3 soll waͤhrend der Dauer der Wahlhandlung ein Verzeichniß der Kandidaten, welche den Vor⸗ schriften des Art. 1 in der vorgeschriebenen Frist genügt haben, auf dem Bureau niedergelegt werden. Die Wahlzettel, welche den Namen eines Kandidaten enthalten, der den Vorschriften des Art. 1 nicht genügt hat, sind nichtig und werden bei der Stimm⸗ zählung nicht mitgerechnet, sollen jedoch dem Protokolle hinzu⸗

gefügt werden. Bei der allgemein herrschenden Spannung auf die Verhand⸗

lungen des gesetzgebenden Körpers über das Repressiv⸗Gesetz be⸗

richtet der „Moniteur“ ausführlicher über die Debatten. Nach ihm bemerkte Hr. Granier von Cassagnac, daß in die Debatte Er⸗ innerungen an Regierungen, die eine große Kraft besaßen und sich derselben mit Nachdruck bedienten, hineinspielen. Zwar seien weder Staatsgefängnisse noch Bastille erwähnt worden, einige Gemuͤther würden jedoch augenscheinlich von Vorurtheilen dieser Art beherrscht. Das ebrenwerthe Kammer⸗Mitglied ergriff diese Gelegenheit, um einigen Voreingenommenen die Wahrheit zu sagen und zu zeigen, daß das erste Kaiserthum und die alte Monarchie sehr gemäaͤßigte Regierungen gewesen seien; nur die Revolutionszeiten seien Zeiten der Gewaltthäaͤtigkeit gewesen. Indem der Redner die Anzahl der wegen politischer oder religiöser Dinge unter dem ersten Kaiser⸗ thume und der alten Monarchie Eingekerkerten mit den politischen Verhaftungen, die in den verschiedenen Revolutions⸗Epochen erfolg⸗ ten, vergleicht, weist er die Uebedeutendheit der Anzahl politischer Verhaftungen, die unter den monarchischen Regierungen erfolgten, nach und zeigt den blutigen Abgrund, in den die Gesellschaften ge⸗ rathen, wenn sie ihre Mitwirkung Regierungen, welche sie gerettet haben würden, entziehen.

Herr Riché bemerkte, er gehöre in politischen Angelegenheiten zur Schule des gesunden Menschenverstandes. Nun frage es sich ob Gefahr für die Gesellschaft vorhanden und ob die beantragten Maßregeln so seien, daß sie die Zukunft zu schützen vermöchten. Auf keinen Fall können sie die ehrlichen Leute bedrohen oder er⸗ reichen. Die Salons behalten die Freiheit der Unterhaltung, die Blätter die Freiheit der Anspielungen (la liberté des allusions), nur den Dolch will die Regierung ihren Feinden aus der Hand winden. Das ehrenwerthe Mitglied prüfte die Hauptbestimmungen des Gesetz⸗ ehturfes und suchte zu zeigen, daß sie nichts enthalten, was ebr⸗ vge Sen zu fürchten haben. Dagegen gebe es etwas, was alle Ueaeaf ges beherrsche, die Fkeshemegefteget Sitten und die Herr Pichon meinte, wenn er ein Gesetz kenne Stande wäre, die Wiederkehr des Morbanfalen 2 deevtaans ben ganz Frankreich so tief ergriffen habe, so würde er demselben unbe⸗ denklich seine Zustimmung ertheilen, gleichviel, welchen Charakter es habe; aber am vorliegenden Gesetzentwurfe lasse sich diese Wirksam⸗ keit nicht wahrnehmen, im Gegentheil scheine derselbe verderblicher Art zu sein. Der Theil des Gesetzentwurfes, wodurch die Regie⸗ rung Vollmacht erhalte, aus dem französischen Gebiete Personen auszuweisen, die zu anderen Zeiten von Verurtheilungen oder Maß⸗ regeln der allgemeinen Sicherheit heimgesucht worden, sei seiner

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Ansicht nach mit dem Fehler der rückwirkenden Kraft be⸗ nach fehlt es der Regierung den

haftet. Seiner Meinung

geheimen Gesellschaften gegenüber keineswegs an Waffen, aber das

ehrenwerthe Mitglied erschrickt vor den Folgen, welche das Inter⸗

dikt nach sich ziehen könnte, das über eine sehr große Anzahl

von Personen verhängt werden solle, deren Haß und Leidenschaft⸗ Er will die Ge⸗ fahren der Gesellschaft durchaus nicht in Abrede stellen, er findet

ten dadurch nur noch mehr entflammt würden.

dieselben sogar sehr bedeutend, aber er glaubt nicht, daß Aus⸗

nahms⸗Maßregeln das rechte Heilmittel seien. Ihm zufolge beruht

das Uebel vorzüglich in der Entsittlichung der Massen, in der Verbreitung von Umsturz⸗Lehren, und er ist der Meinung, daß das

Uebel durch Ausübung des allgemeinen Stimmrechts befördert

werde. Alle in dem Geiste von 1848 gemachten Konzessionen er⸗

scheinen ihm verderblich. Das beste Mittel zur Shee,;

der Gefahr habe die Regierung in Händen, wenn sie begreife ihre Aufgabe vor Allem eine Rolle e. 1nsgelcgafts seß 9. das sie sich auf die konservativen Kräfte der Gesellschaft zu stuͤtzen habe. Herr Baroche, Präfident des Staatsrathes, sprach uͤber Geist und Tragweite des Gesetzes. Dieses Gesetz dient blos der Politik der Erhaltung und Wiederherstellung. A erdings würde die Re⸗ gierung froh sein, wenn sie im gesetzgebenden Körper bloße Maß⸗ regeln der Milde beantragen könnte; aber sie ist dem Lande vor allen Dingen Wahrheit schuldig. Die fortwährenden Konzessionen, die übertriebene Achtung vor den Bedenken der Juristen, die syste⸗ matische Duldsamkeit haben Schritt fuͤr Schritt zwei Regierungen zu den Revolutionen von 1830 und 1848 geführt. Das Kaiser⸗ thum wird solche Schwaͤchen nicht nachahmen. Es weiß, daß, wenn der Mordanfall des 14. Januar durch einige von außen herein⸗ gekommene Ausländer verübt wurde, die Meuchelmoͤrder ihr Leben nicht aufs Spiel gesetzt haben, ohne daß sie sich in ihrem Unter⸗ nehmen durch einige Hoffnung bestärkt fühlten, daß dasselbe der Anarchie zu Gute kommen werde. Schon konnte man in der That an mehreren Punkten des Neiches eine gewisse Erwartung naher Ereignisse gewahren; alle nach dem Attentate eingezogenen Be⸗ richte haben die Gefahr dargethan. Der Herr Präsident des Staatsrathes will das Uebel weder uͤbertreiben noch verhehlen: es sind in Frankreich noch einige Trümmer der Aufstands⸗Heere von 1848 vorhanden, welche, man weiß nicht wie, geheimnißvolle Wei⸗ sungen erhalten, und auf welche die Augen der Soldaten der Un⸗ ordnung gerichtet sind. Das Land kann den Unternehmungen dieser unverbesserlichen Minoritaͤt nicht ausgesetzt bleiben und sich durch einige Wüthende im Schach halten lassen; es gilt, dieselben so ohnmaͤchtig zu machen, daß sie nicht mehr schaden können, und dies eben ist der Zweck des Gesetzes. Die Regierung will weder ein Verdaäͤchtigen⸗Gesetz, noch ein Inquisitions⸗Gesetz; sie fordert blos eine Waffe, um sich offenkundig zu vertheidigen, und der esetzgebende Körper, der mit seiner berstellenden Politik so voll⸗ staͤndig einverstanden ist, wird ihm diese nicht vorenthalten. In der heutigen Sitzung ist die Annahme des Gesetzentwurfs im gesetzgebenden Körper bereits erfolgt. Anwesend waren 251 Mitglieder, von denen 227 für, 24 gegen den Gesetzentwurf stimm⸗ ten; von 19 Mitgliedern war ein Theil mit Urlaub abwesend während ein anderer sich der Abstimmung enthielt. Italien. Aus Turin, 18. Februar, wird gemeldet: „Der Gesetzentwurf, welchen die Regierung den Kammern in Bezug auf die Verschwörungen, die gegen das Leben fremder Herr⸗ scher gerichtet sind, vorgelegt hat, stellt als höchstes Strafmaß

zehnjährige Zwangsarbeit fest, ohne jedoch damit die anderen vom

Strafgesetzbuch angedrohten strengeren Strafen auszuschließen.

Derselben Gesetz⸗Vorlage zufolge soll die Vertheidigung des poli⸗

tischen Meuchelmöordes mit Gefängniß von drei Monaten bis zu einem Jahre bestraft werden. Das Project enthält außerdem ver⸗ schiedene Modificationen des Gesetzes über das Geschwornengericht.“

Der Prozeß von Genua schreitet langsam vorwaͤrts. Einiges

Interesse bot erst wieder die Verhandlung vom 10. Februar. In 2 derselben wurden zwei Angeklagte, Demartino und Fese ne. .

men, welche beide in einem Boote auf dem Lago Maggiore ver⸗

haftet worden waren. Ersterer hatte die Magazi ) . Erf hatte gazine gemiethet, in denen die Waffen und Pulver⸗Vorraͤthe 8eaden und b

bei Bisso hatte man im Futter seines Rockes einen Brief von Mazzini eingenäht gefunden. Bisso kann sich nicht erinnern, auf

welche Art der Brief in seinen Rock gekommen ist. Interesse er⸗ regte auch die Vorlesung einer Aussage des 80jahrigen Gilseer ein

Travero, welcher Zeuge als ein alter Freund der Mazzinis Familie erklärt, daß er sich schon seit 18 Jahre 1830 dergeblich bemühe, den exaltirten Geist seines jungen Freundes Giuseppe Mazzini im Zaum zu halten, und daß er demselben oft prophezeit habe, er werde noch im Irrenhause enden.

Laut Berichten find in Genua neuerdings ein Engländer und mehrere Romagnolen verhaftet worden. Das in derselben Stadt erscheinende mazzinistische Blatt „L'Italia del Popolo“ ward fast täglich mit Beschlag belegt, und sein Gerant saß im Gefängniß.

Amerika. Man meldet aus Rio de Janeiro vom 12. Ja⸗ nuar über die brasilianischen Beziehungen zu den Nach⸗

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barstaaten: „Der Kaiserliche Gesandte Da Silva Paranhos

hat den Vertrag über die Flußschifffahrt, uüͤber welchen er seit einiger Zeit mit der Regierung des argentinischen Bundes ver⸗ handelte, und außerdem einen Grenzvertrag, so wie eine Kartel⸗

Convention mit demselben Staate abgeschlossen, und ist am Jahres⸗ schluß nach Asuncion abgereist, um dort ein ähnliches Abkommen

mit Paraguay zu Stande zu bringen.“

London, Sonntag, 21. Februar, Nachmittags. (Wolff’s Tel. Bur.) Eine neue ostindische Post ist eingetroffen. Nach of⸗

fizieller Meldung hat Sir Colin Campbell die Rebellen von

Futteghur geschlagen und will nach Eintreffen des Belagerungs⸗ Trains mit Jung Bahador vereint in Oude einrücken.

Aùus Canton wird gemeldet, daß der chinesische General⸗ Gouverneur Veh in der Verkleidung eines Kulie und ein Tataren⸗

General gefangen genommen worden sind.

London, Montag, 22. Februar, Morgens. (Wolff's Tel.

Bur.) Die Koͤnigin hat Lord Derby zu sich berufen. Derselbe hat die Bildung des Ministeriums uͤbernommen. ISsn. Ein Gerücht in sonst gut unterrichteten Kreisen bezeichnet Disraeli als Minister des Auswärtigen, Gladstone als Schatzkanzler, Ellenborough als Kriegsminister, Stratford als Kabinetsmitglied und Malmesbury als zukünftigen Gesand⸗ ten in Paris. vFisss 19 wim

Leipzig. 20. Februar. Leipzig-Dresdener 287 G. Löbau-LZit-

taner Litt. A. 57 Br.; do. Litt. B. 81 G. Magdeburg-Leipziger I. Emis- sion 250 ½ Br.; do. II. Emission —. Stettiner —.

Berlin-Anhalter —. Berlin- Cöln-Mindener —. Thüringische 123 ½4 G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landes- bank-Aetien Litt. A. u. B. 99 ¼ G.; do. Litt. C. —. Braunschweiger Bank-Actien —. Weimarische Bank-Aectien 102 ½ G. Oesterreich. 5 proz. Metalliques 80 G. 1854er Loose —. 1854er National-Anleibe

83 G. Preussische Prämien-Anleihe —.

Breslam, 22. Februar, 1 Uhr 10 Minuten Nachmittags. bar Dep. d. Staats-Anzeigers.) Oesterreiecl ische Bankneten 96 ¾⅞ Br. Frei-

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burger Stamm-Actien 112 G.; do. dritter Emission 108 G. Ober- sehlesische Actien Lit. A. 137 ⁄¾ G.; do. Lit. B. 128 ½ Br.; do. Lit. C. 137 ⁄1, G. Oberschlesinche Erioritäts-Obligationen Lit. D. 89 ⁄à Br.; do. Lit. E. 77 ¾ Br. Kosel-Oderberger Stamm-Actien —. Kosel-Oder- berger Prioritats-Obligationen —. Neisse-Brieger Stamm-Aetien 71 ¾ Br.

Spiritus pro Eimer zu 60 Quart bei 80 PCt. Tralles 6 x Thlr. G. Weizen, weisser 54 —66 Sgr., gelber 53 64 Sgr. Roggen 38 -42 Sgr. Gerste 33 38 Sgr. Hafer 28—33 Sgr.

Bei geringem Geschäft stellten sich die Actien-Course zum Theil niedriger, schliessen jedoch fester.

Seettimn, 22. Februar, 1 Uhr 32 MNinuten Nachm. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 54 57 ½ bez., Frühjahr 60 Br. u. G. Roggen 33, Frühjahr 33 ½ 33 bez., Mai- Juni 34, Juni- Juli 35 ½⅛ Br. Spiritus 22 ½ ½, Frühjah: 21 ½ ¾ bez. Küubéöl 11 ½, April-Mai 11 Br.

Wien, 22. Februar. Mittags 12 Uhr 45 Minuten. (Wolff's Tel. Bur.) Spekulanten zurückhaltend. Fonds behauptet.

Silber-Anleihe 96. 5proz. Metalliques 82 ¼. 45 proz. Metalliques 72 ½. Bankactien 932. Nordbahn 181 ½. 1854er Loose 108 ½. National -An- lehen 85 ½. London 10, 19. Hamburg 78 Paris 123 ½. Gold 8.

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Königliche Schauspiele. 1.n

Dienstag, 23. Februar. Im Opernhause. (39ste Vorstellung.) Satanella. Fantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern, vom Königl. Balletmeister P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preise.

Im Schauspielhause. (52ͤste Abonnements⸗Vorstellung): Romeo und Julia. Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. Kleine Preise.

Mittwoch, 24. Februar. Im Opernhause. (40ste Vorstellung): Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Franzöfischen des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Hoguet. (Madame Viardot⸗Garcia: Fides, als letze Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. Hohe Preise. 8

Im Schauspielhause. (53ste Abonnements⸗Vorstellung): Der Copist. Schauspiel in 1 Akt, nach dem Franzöfischen bearbeitet, von G. Hiltl. Hierauf: Das Pamphlet. Schauspiel in 2 Akten, nach dem Französischen des C. Legouvé, von Stawinsky. Zum Schluß: Haß aus Liebe. Zeitbild in 1 Akt, nach dem

ranzösischen der Frau von Girardin, bearbeitet von G. Hiltl.

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[422] Giri

Der Galanteriewaarenhändler Julius Al⸗ bert Eduard Schmidt hierselbst, über dessen Vermögen unterm heutigen Tage der kaufmän⸗ nische Konkurs eröffnet worden, hat sich von hier heimlich entfernt und es ist über seinen gegen⸗ wärtigen Aufenthaltsort nichts bekannt geworden. Wir ersuchen deshalb alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes ganz er⸗ gebenst, auf den ꝛc. Schmidt zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und unter Sicherheitsmaßregeln hierher in unser Schuld⸗ gefängniß abliefern lassen zu wollen.

Eine gleiche Willfährigkeit wird den verehrten Behörden des Auslandes von uns zugesichert.

Das Signalement des Schmidt kann nicht

masse abzuliefern.

Potsdam, den 12. Februar 1808. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. ann abnnnsn IEEE161616168

1““ [423] Konkurs⸗Eröffnung.

3 Königliches Kreisgericht zu Potsdam,

Erste Abtheilung,

den 12. Februar 1858, Vormittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Galanteriewaaren⸗ Händlers Julius Albert Eduard Schmidt hier⸗ selbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung

auf den 1. September 1857

festgesetzt worden.

EAbr n

SDOeffentlicher An

oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Be⸗ fitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ [495] mehr von dem Besitz der Gegenstände 8

bis zum 1. April d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte,

Pfandinhaber und andere mit denselben gleich⸗ berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken angegeben werden. ; nur Anzeige zu machen.

8 Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, vI dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder 1X“ 8 nicht, mit dem dafür verlangten Vorrech [471] u

bis zum 12. März c. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämntlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals

auf den 9. April 1858, Vormittags

9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1,

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und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizräthe Krüger und Fleischer, und Rechts⸗Anwalte Kelch und Trippel zu Sach⸗

waltern vorgeschlagen. PbI1“ v1“

Bekanntmachung. Das zur Konkursmasse des Galanteriewaare Häͤndlers Julius Schmidt allhier, Hohewegstraße Nr. 11, gehörige Haarschneide⸗ und Galanterie⸗ Waaren⸗Geschäft, so wie die Bade⸗Anstalt, wird, nach Beschluß des unterzeichneten Gerichts, unter Leitung des einstweiligen Verwalters, Kaufmanns Schwarzenberg, von der Ehefrau des Gemein⸗ schuldners, Frau Pauline Charlotte Schmidt, gebornen Baltzeweit, fortgeführt. 1 Potsdam, den 13. Februar 1858. 9 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Kommissar des Konkurses. 8

n g.

ebendahin zur Konkurs⸗

veiuo Königliches Kreisgericht zu Potsdam.

I. Abtheilung. b

Den 17. Februar 1858, Vormittags 10 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Gombert allhier ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. September 1857 festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ruhnke hierselbst, Brauerstraße, be⸗

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Schwarzenberg allhier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem

auf den 25. Februar ec., Vormittags

11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar Hrn. Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗

schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters

auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem stellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer⸗

Kommissar Herrn Kreisgerichtsrath Scharnweber zu erscheinen. 1 1.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen

den aufgefordert, in dem auf den 26. Februar 1858, Vormittags 11 Uhr, .

in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, auf dem Hofe links 1 Treppe hoch, vor dem Kom⸗ missar, Herrn Kreisgerichtsrath Simon, anbe⸗ raumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ waltens abgugebene Tr veeinten ems